7 Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht

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1 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadt Bleckede 7 Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht Unter dem Gesichtspunkt der zügigen Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme ist die Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen nachzuweisen. Die Komplexität der Aufgabe und das geschätzte Kostenvolumen lassen Realisierungschancen nur erwarten, wenn es der Stadt Bleckede gelingt, mit dem Untersuchungsgebiet Innenstadt / Schlossensemble in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden. Die vorgehenden Untersuchungen haben dabei ergeben, dass die erforderlichen Maßnahmen in idealer Weise der Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz zuzuordnen sind. Die in der nachfolgenden Kosten- und Finanzierungsübersichtausgewiesenen Maßnahmen und Kostenansätze sind aus dem Erneuerungskonzept entwickelt und den förderspezifischen Kostengruppen zugeordnet worden. Die Städtebauförderung ist nach dem Prinzip der Subsidiarität als Basis- und Leitprogramm anzusehen. Flankierende Finanzierungen wie Wohnungsbaufinanzierung sowie privates Investitionskapital sind zu synchronisieren. Der auf die Städtebauförderung entfallende, durch Einnahmen nicht gedeckte Gesamtbetrag von rd , an dem sich die Stadt Bleckede mit einem Drittel zu beteiligen hat (rd ) ergibt bei einer unterstellten 10-jährigen Durchführungszeit einen jährlichen mittleren Finanzierungsansatz von rd Dieser Betrag wird von der Stadt Bleckede im Rahmen der mittelfristigen Finanzierung als finanzierbar gesehen. Der Rat der Stadt Bleckede hat daher in seiner Sitzung vom den Billigungsbeschluss über das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung gefasst und der Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils zugestimmt. BauBeCon Sanierungsträger GmbH -145-

2 Stadt Bleckede Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Kosten- und Finanzierungsübersicht A. Ausgaben - Untersuchungsgebiet Bleckede "Innenstadt / Schlossensemble" 1 Vorbereitung der Sanierung Kosten 1.1 Städtebaulicher Rahmenplan / Modernisierungsvoruntersuchungen / Gutachten Bürgerbeteiligung / Öffentlichkeitsarbeit 2.1 Pauschal Grunderwerb 3.1 Kann im geringfügigen Umfang bei der Umsetzung von Ordnungsmaßnahmen erforderlichen sein (pauschal) 4 Ordnungsmaßnahmen 4.1 Maßnahmen zur Bodenordnung durch Umlegung der Grenzlegung, Neuvermessung von Grundstücken Umzug von Bewohnern (pauschal) Betriebsverlagerungen (pauschale anteilige Finanzierung) Abbruch verfallener und / oder stadtbildstörender Gebäude (pauschaler Zuschuss) Um- und Neugestaltung von Straßen und Kreuzungspunkten (Verkehrsachse "Verkehrskreisel-Schlossstraße") Um- und Neugestaltung von Nebenanalgen am geplanten Verkehrskreisel Breite Straße / Elbstraße / Fritz-von-dem-Berge-Straße / Lüneburger Straße Punktuelle Umgestaltung / gestalterische Anpassung der Breiten Straße Umgestaltung der Zollstraße, ca m² à Sonstige Ordnungsmaßnahmen wie Härteausgleich; Bewirtschaftungsverluste für Grundstücke des Treuhandvermögen, für Änderungen und Fol- gemaßnahmen im Bereich der öffentlichen Ver- und Entsorgung (pauschal) 5 Baumaßnahmen 5.1 Öffentliche Baumaßnahmen Sicherung, Erhaltung und Sanierung von Teilen des denkmalgeschützten Schlosses (pauschaler Zuschuss in Höhe von rund ) Private Baumaßnahmen Sicherung, Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter bzw. erhaltenswerter Gebäude (pauschaler Zuschuss für 5 Gebäude in Höhe von rund ) Sicherung, Erhaltung und Sanierung denkmalgeschützter bzw. erhaltenswerter Gebäude (pauschaler Zuschuss für 40 Gebäude in Höhe von rund ) Rückbau von Überformungen an erhaltenswerten bzw. stadtbildprägenden Gebäuden, insbesondere in der Erdgeschosszone, Verbesserung von Fassaden (pauschaler Zuschuss für ca. 40 Gebäude in Höhe von rund ) BauBeCon Sanierungsträger GmbH

3 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadt Bleckede Zwischensumme Positionen 1 bis Vergütung von Sanierungsträgerleistungen, Projektmanagement, sonstige Beauftragte 6.1 Sanierungsträger (6 % von gesamt ohne Grunderwerb) Summe Ausgaben B. Einnahmen Die Einnahmen aus KAG-Beiträgen sowie aus sonstigen Erlösen (z.b. Grundstücksveräußerungen) können zzt. nicht explizit ermittelt werden. Vorerst werden die Einnahmen pauschal geschätzt C. Durch Einnahmen nicht gedeckte Kosten D. Finanzierung zu finanzierende Summe Anteil Bund (⅓ von gesamt) Anteil Land Niedersachsen (⅓ von gesamt) Anteil Stadt Bleckede (⅓ von gesamt) kommunaler Anteil p.a. ( 10 Jahre Laufzeit) BauBeCon Sanierungsträger GmbH -147-

4 Stadt Bleckede Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 8 Abgrenzung des Sanierungsgebietes Die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 BauGB sind dazu bestimmt, städtebauliche Missstände in einem zuvor festgelegten Untersuchungsbereich aufzuzeigen und zu lokalisieren. Die diesem Zweck dienende Analyse hat ergeben, dass nahezu das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Im Sinne der zügigen Durchführung und unter der Berücksichtigung der Realisierbarkeit wird die Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes in den Grenzen des Untersuchungsgebietes vorgeschlagen: Das potenzielle Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 54 ha und entspricht der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Die genaue Abgrenzung ist der folgenden Abbildung Abgrenzung des Sanierungsgebietes zu entnehmen BauBeCon Sanierungsträger GmbH

5 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadt Bleckede Abb. 70: Abgrenzung des Sanierungsgebietes Bleckede Innenstadt / Schlossensemble (Quelle: Eigene Darstellung nach Stadt Bleckede 2013b.) BauBeCon Sanierungsträger GmbH -149-

6 Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Stadt Bleckede 9 Verfahren nach dem besonderen Städtebaurecht Die Stadt Bleckede hat in der Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes und damit zur Umsetzung des komplexen Erneuerungskonzeptes zu bestimmen, welche Verfahrensart zur Anwendung kommen soll (vgl. 142 Abs. 4 BauGB). Zu unterscheiden ist zwischen dem umfassenden Sanierungsverfahren und dem vereinfachtem Verfahren Bei umfassenden Sanierungsverfahren finden die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (vgl a BauGB) Anwendung, die Zahlungsverpflichtung von Erschließungsbeiträgen entfällt dabei. Neben der Überprüfung der Bemessung von Kaufpreisen und Entschädigungsleistungen findet die Ausgleichsbetragsregelung nach 154 BauGB Anwendung. Danach hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung nach Abschluss des Sanierungsverfahrens an die Stadt einen Ausgleichsbetrag zu entrichten, welcher der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht. Die Grundlagen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erarbeitet der unabhängige Gutachterausschuss. Im Rahmen des vereinfachten Sanierungsverfahrens kann diese Regelung ausgeschlossen werden. Allerdings sind in diesem Fall für die Erstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Erschließungsanlagen im Sinne von 127 Abs. 2 BauGB Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Wahl des Verfahrens bestimmt sich aus den Inhalten der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und den zur Realisierung notwendigen rechtlichen Instrumenten. Die Wahl zwischen dem umfassenden und dem vereinfachten Verfahren der Sanierung steht grundsätzlich nicht im freien Ermessen der Stadt Bleckede. Die Stadt hat die Anwendung des besonderen Sanierungsrechtes auszuschließen, wenn es für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich ist und die Durchführung hierdurch voraussichtlich nicht erschwert wird. Der Inhalt des vorgeschlagenen Konzeptes lässt Bodenwertsteigerungen nicht erwarten, da Ordnungsmaßnahmen (Erschließung, Flächengestaltung) lediglich im geringen Maße vorgesehen sind. Deshalb wird eine Durchführung im vereinfachten Verfahren empfohlen. BauBeCon Sanierungsträger GmbH -151-

7 Stadt Bleckede Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 10 Begründung des qualifizierten öffentlichen Interesses an der Sanierung Die Notwendigkeit der Sanierung des Innenstadtbereiches von Bleckede ist in den vorangegangenen Kapiteln dargelegt worden. Die Komplexität des Erneuerungskonzeptes erfordert qualifizierte Rechts- und Verfahrensinstrumente. In der Abwägung der gebotenen Instrumente reichen Maßnahmen des allgemeinen Städtebaurechts dafür nicht aus. Deshalb ist für die Vorbereitung und Durchführung der Sanierung die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (vgl. 136 ff. BauGB) sowohl das geeignete als auch notwenige Mittel. Der Nachweis des qualifizierten öffentlichen Interesses ist auch darin zusehen, dass die Erneuerung der Innenstadt dem Gemeinwohl der Stadt Bleckede insgesamt dient, da der Bereich grundlegende Versorgungsfunktionen für die Gesamtkommune erfüllt BauBeCon Sanierungsträger GmbH

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