INFORMATIONEN ZUR STADTSANIERUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INFORMATIONEN ZUR STADTSANIERUNG"

Transkript

1 INFORMATIONEN ZUR STADTSANIERUNG KERNSTADT WETTER Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) Erinnern wir uns kurz zurück: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit der vorliegenden Informationsschrift kündigt sich das Ende der städtebaulichen Sanierung in unserer Stadt an. Die positiven Auswirkungen im Stadtbild sind deutlich erkennbar. Mithilfe der finanziellen Unterstützung aus Mitteln der Städtebauförderung ist es trotz der schwierigen Haushaltslage gelungen, die bereits in 1979 festgestellte Sanierungserfordernis zu einem, wie ich meine, erfolgreichen Abschluss zu bringen. Mängel im Stadtbild marode und sanierungsbedürftige Bausubstanz mangelhafte Gestaltung des öffentlichen Raums bzw. von Straßenräumen fehlende Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Plätzen waren die Ausgangslage. Es ist uns gemeinsam gelungen, viele Missstände zu beseitigen. Beispielhaft möchte ich hierfür die Sanierung des Rathauses und des Marktplatzes im Bereich der öffentlichen Maßnahmen sowie eine Vielzahl von privaten Modernisierungen und Instandsetzungen, wie z. B. Krämergasse 11/13 nennen. Die zahlreichen privaten und öffentlichen Maßnahmen haben das Stadtbild unserer Stadt nachhaltig positiv geprägt. Die erreichten Sanierungsziele wären ohne das persönliche Engagement und das aufgebrachte Verständnis der Bürgerinnen und Bürger nicht möglich gewesen. Ihnen Allen gilt daher mein besonderer Dank! Da die städtebauliche Sanierung nunmehr ihrem Ende entgegen geht, soll der Schwerpunkt dieser Informationsschrift die vom Baugesetzbuch vorgeschriebene Erhebung von Ausgleichsbeträgen zum Inhalt haben. Ein unangenehmes, der Stadt Wetter aber als Verpflichtung aufgegebenes Thema ist die Prüfung, ob durch die Sanierung Bodenwertsteigerungen entstanden sind. Ob und wie hoch Bodenwertsteigerungen im Bereich Ihrer Grundstücke entstanden sind, erfahren Sie auf den nächsten Seiten. Dort erhalten Sie auch eine Anleitung, wie Sie in Ihrem ganz persönlichen Fall die Höhe möglicher Beträge ermitteln können und wie eine Reduzierung der Beträge durch vorzeitige Ablösung möglich ist. Ich ermutige Sie ausdrücklich, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Der Sanierungsträger sowie meine Mitarbeiter des städtischen Bauamtes stehen Ihnen für Erläuterungen begleitend zur Informationsschrift zur Verfügung. Ihr Bürgermeister

2 Ausgleichsbeträge Wie Sie wissen, wird die Stadtsanierung in Wetter seit vielen Jahren durch das Bund-Länder-Programm Stadtsanierung gefördert. Der Einsatz von 13 Mio. EUR Fördermitteln für eine Vielzahl von kommunalen und privaten Maßnahmen hat in seiner Gesamtheit zu einer deutlichen Aufwertung und Verbesserung bei vielen Einzelgrundstücken, dem städtischen Erscheinungsbild und seiner Funktionalität beigetragen. Nach mehr als 25 Jahren muss nun die Stadt Wetter gegenüber dem Land Hessen als Fördermittelgeber die Gesamtmaßnahme abrechnen. Ein Teil der Abrechnung ist die Erhebung städtebaulicher Ausgleichsbeträge. Dies ist in 154 (1), Satz 1 und 2, des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt. 154 BauGB (1) Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Miteigentümer haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil heranzuziehen. [...] (2) Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert). Entstehung der Ausgleichsbeitragspflicht und deren Erhebung Bei der Erhebung des Ausgleichsbetrages hat die Stadt keinen Ermessensspielraum. Die Rechtsgrundlage ist 154 (1) BauGB, wonach der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung an die Stadt einen Ausgleichsbetrag zu entrichten hat. Der Ausgleichsbetrag bemisst sich auf der Grundlage der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung eines Grundstückes. Beiträge für im Sanierungsgebiet durchgeführte Erschließungsmaßnahmen werden aber nicht erhoben. Private Maßnahme (Beispiel) Krämergasse 11/13 Modernisierung & Instandsetzung vorher nachher 2

3 Wertgutachten des Gutachterausschusses Nach 154 (2) BauGB besteht die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Grundstückswertes aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert AW), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert EW). Demnach ergeben sich für jedes Grundstück zwei Bodenwerte: Der sanierungsunbeeinflusste Bodenanfangswert und der durch den Einsatz von Fördermitteln entstandene sanierungsbedingte Bodenendwert. Beide werden gutachterlich zum gleichen Wertermittlungsstichtag festgestellt. Die Ermittlung vorgenannter Werte erfolgte durch den Gutachterausschuss für Immobilienwerte des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Öffentliche Maßnahme (Beispiel) Rathaus Modernisierung & Instandsetzung vorher nachher Entfallen der Ausgleichsbetragserhebung Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen entfällt bei Grundstücken, die in einem Umlegungsverfahren neu geordnet wurden, bei Grundstücken, die im Zuge einer Ablösevereinbarung vollständig abgelöst haben, bei Grundstücken, die Gegenstand einer vorzeitigen Festsetzung des Ausgleichsbetrages waren. Für öffentliche Bedarfsträger (z.b. Kirchen, Deutsche Bahn, Post) entfällt die Beitragspflicht nicht. Ausgleichsbetragspflichtige/r Ausgleichsbetragspflichtig sind die oder der Eigentümer (Grundbuch) des Grundstücks nach Beendigung der Sanierung bzw. Entlassung des Grundstücks aus der Stadtsanierung. 3

4 Bemessung des Ausgleichsbetrages Der von der Gemeinde zu erhebende Ausgleichsbetrag bemisst sich nach der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung des jeweiligen Grundstücks. Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung errechnet sich durch die Differenz aus dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Die Bodenwerterhöhung kann sich gemäß den in 155 BauGB beschriebenen Tatbeständen mindern. Gemäß 155 (4) BauGB kann die Gemeinde im Einzelfall von der Erhebung des Ausgleichsbetrages ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt oder um besondere Härten zu vermeiden. Erst nach Durchführung der Erörterungsgespräche mit den betroffenen Eigentümern wird deutlich, ob von dieser Einzelfallregelung Gebrauch gemacht werden kann. Ordnungs- & Erschließungsmaßnahme (Beispiel) Parkplatz Am Bruch Rückbau von Gebäuden & Neuanlage Parkplatz vorher nachher Angebot der Diskontierung (Nachlass) für alle betroffenen Grundstücke: Die Ablösung des Ausgleichsbetrages vor Abschluss der Sanierung ermöglicht eine Diskontierung auf den zu zahlenden Betrag: 10 % bei Ablösung bis zum (Der Antrag des Eigentümers muss der Stadt Wetter bis zum vorliegen) 5 % bei Ablösung bis zum (Der Antrag des Eigentümers muss der Stadt Wetter bis zum vorliegen) Nach dem wird der Ausgleichsbetrag zu 100 % durch die Stadt per Bescheid erhoben. 4

5 Grundlage für die Zahlung des Ausgleichsbetrages ist der Abschluss einer Ablösevereinbarung. ERÖRTERUNGSGESPRÄCH ABLÖSEVEREINBARUNG BEZAHLUNG VEREINBARTER AUSGLEICHSBETRAG Förderungs-Angebot für abschließende Maßnahmen: Grundstückseigentümer, die abschließende Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fassade oder Heizung) durchführen, erhalten eine Förderung in Höhe von 20% der förderfähigen Gesamtkosten. Die maximale Förderung pro Grundstück ist der für dieses Grundstück ermittelte Ausgleichsbetrag gem. 154 BauGB. Der vollständige Antrag auf Förderung einer abschließenden Modernisierungsvereinbarung muss bis vorliegen. Die Maßnahme ist spätestens bis abzurechnen. Beispielrechnung für die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen Folgendes vereinfachtes Beispiel für ein fiktives Grundstück in der Zone 501 soll die Berechnungsweise verdeutlichen: Grundstück Fuhrstraße XX mit einer (anteiligen) Größe von 150,00 m² Ihr Grundstück liegt in Zone 501 Nach dem Gutachten des Gutachterausschusses gelten folgende Werte für Ihr Anwesen: Anfangswert vor der Sanierung in /m² Endwert nach der Sanierung in /m² Bodenwerterhöhung in /m² 64,00 /m² 76,00 /m² 12,00 /m² Ihr zu zahlender Ausgleichsbetrag: 150,00 m² x 12,00 /m² = 1.800,00 5

6 Ansprechpartner Stadt Wetter Rainer Weide Tel.-Nr.: Leiter Fachbereich 3 - Bauverwaltung - Stefan Bordt Tel.-Nr.: Fachbereich 3 - Bauverwaltung - Ansprechpartner Sanierungsträger Jürgen Kothe Tel.-Nr.: NH ProjektStadt Kassel; Projektleiter Fachbereich Stadtentwicklung Hessen Herausgeber: Magistrat der Stadt Wetter (Hessen) Marktplatz Wetter (Hessen) Stand: Okt

Stadtsanierung in Wetter...

Stadtsanierung in Wetter... Stadtsanierung in Wetter... Informationsveranstaltung Vorbereitung zum Abschluss Erhebung von Ausgleichsbeträgen Stadtsanierung in Wetter... Willkommen zur Informationsveranstaltung Einführung Herr Bürgermeister

Mehr

Sanierung Altstadt Gelnhausen Sanierungsinformation. Erhebung von Ausgleichsbeträgen und vorzeitige Ablöse gemäß Baugesetzbuch BauGB

Sanierung Altstadt Gelnhausen Sanierungsinformation. Erhebung von Ausgleichsbeträgen und vorzeitige Ablöse gemäß Baugesetzbuch BauGB Sanierung Altstadt Gelnhausen Sanierungsinformation Erhebung von Ausgleichsbeträgen und vorzeitige Ablöse gemäß Baugesetzbuch BauGB Liebe Gelnhäuser Bürgerinnen und Bürger, mit der vorliegenden Sanierungsinformation

Mehr

- Information zum Ausgleichsbetrag -

- Information zum Ausgleichsbetrag - Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer, - Information zum Ausgleichsbetrag - seit 1993 hat die städtebauliche Sanierung unser Innenstadtgebiet unübersehbar verändert. Das Zentrum ist schöner und attraktiver

Mehr

Bürgerinformation Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schweriner Vorstadt Freiwillige und vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages

Bürgerinformation Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schweriner Vorstadt Freiwillige und vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Bürgerinformation Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Schweriner Vorstadt Freiwillige und vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages Die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Schweriner

Mehr

Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet

Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Stadtkern Bad Dürrenberg - Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Informationsveranstaltung

Mehr

1 Festlegung des Sanierungsgebietes

1 Festlegung des Sanierungsgebietes Satzung der Stadt Zwickau über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofsvorstadt" und der Erteilung der Genehmigung gemäß 1 DVO SächsGemO vom 8. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 521) i.v.m. 1 der

Mehr

Stadtsanierung Plauen

Stadtsanierung Plauen Stadtsanierung Plauen Sanierungsgebiet Östliche Bahnhofsvorstadt Information zum Verfahren der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen Grundlagen und Herangehensweise zur Umsetzung ab Januar 2015 Seite

Mehr

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach. Wertermittlung in Sanierungsgebieten Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Grumbach Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010 bis

Mehr

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Sanierungsgebiet Bretnig-Hauswalde Ortskern Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.11.2015 Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen 1. Sachstandsbericht

Mehr

Ein fairer Ausgleich.

Ein fairer Ausgleich. Ein fairer Ausgleich. Informationen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Historischer Stadtkern Zittau Luftbild des Historischen Stadtkern Zittau, 1994 Eine kleine Erinnerungsreise Heffterbau

Mehr

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für

Mehr

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010

Mehr

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht

Mehr

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten. Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer/innen

Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten. Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer/innen Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten Informationsbroschüre für Grundstückseigentümer/innen Vorwort 1 Vorwort 2 Beschlossene Sanierungsgebiete im klassischen Verfahren Ausgleichsbeträge: wieso weshalb

Mehr

Ermittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer

Ermittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer Ermittlung sanierungsbebedingter Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet Wissen Kernbereich Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer am 03. Juli 2014 Gliederung Der Gutachterausschuss, wer

Mehr

Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt

Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt vom 06.04.2010 (ABl. Nr. 09 vom 21.04.2010), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.04.2010

Mehr

1 Festlegung des Sanierungsgebietes

1 Festlegung des Sanierungsgebietes Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Erweiterung des Sanierungsgebietes Gubener Straße / Lindenstraße nach 142 Absatz 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) I. Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB

Mehr

Altstadtsanierung in Sontra...

Altstadtsanierung in Sontra... Altstadtsanierung in Sontra... Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Vorbereitung zum Abschluss & Erhebung von Ausgleichsbeträgen Ablauf :: Einführung (Herr Bürgermeister Schäfer) :: Altstadtsanierung

Mehr

Der Grundstücksmarkt 2017 in der Landeshauptstadt Schwerin

Der Grundstücksmarkt 2017 in der Landeshauptstadt Schwerin 4. Bodenrichtwerte 4.1 Ermittlung und Darstellung Durch den Gutachterausschuss werden jährlich Bodenrichtwerte beschlossen und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter

Mehr

S A T Z U N G der Gemeinde Ramberg über die förmliche, Festlegung des Sanierungsgebietes: Ortskern

S A T Z U N G der Gemeinde Ramberg über die förmliche, Festlegung des Sanierungsgebietes: Ortskern S A T Z U N G der Gemeinde Ramberg über die förmliche, Festlegung des Sanierungsgebietes: Ortskern Aufgrund des 142 Abs. 1 und Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986

Mehr

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 136 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Ortsmitte Garrel Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Ortsmitte Garrel Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Ortsmitte Garrel Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für Geoinformation

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin 4. Bodenrichtwerte 4.1 Ermittlung und Darstellung Vom Gutachterausschuss werden jährlich Bodenrichtwerte ermittelt und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter

Mehr

Gemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung

Gemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung Sanierung Eschhofsiedlung Informationsveranstaltung 23.11.2015 1. Begrüßung 2. Stand des Sanierungsverfahrens 3. Beteiligung der Eigentümer und Mieter 4. Ziele der Sanierung und Umsetzung von Maßnahmen

Mehr

Bürgermeisteramt. Sitzungsvorlage. Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: Gremium: Gemeinderat Am:

Bürgermeisteramt. Sitzungsvorlage. Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: Gremium: Gemeinderat Am: Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: 22.08.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat Am: 27.09.2016 Betreff: Sanierung "Lange Straße / Mühlhäuser Straße" a) Ermittlung und

Mehr

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen

Ergebnisse zu den. Vorbereitenden. Untersuchungen Ergebnisse zu den Vorbereitenden Untersuchungen STEG Stadtentwicklung Südwest gemeinnützige GmbH Olgastraße 54 70182 Stuttgart Bahnhofstraße 7 74072 Heilbronn Ablauf der Sanierungsvorbereitung nach dem

Mehr

Die städtebauliche Sanierung. Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen:

Die städtebauliche Sanierung. Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen: Die städtebauliche Sanierung I. Ablauf 1. Die Vorbereitung der städtebaulichen Sanierung Bei der städtebaulichen Sanierung muss die Gemeinde folgende Schritte vollziehen: Sanierungsverfahren 1. Gemeinde

Mehr

6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB

6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Bundesministerium der Finanzen 8. September 2003 IV A 6 S 2171 7/03 BStBl 2003 I 489 6 EStG Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach 154 BauGB Das BMF übersendet als Anlage den zwischen

Mehr

Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen A N W A L T S K A N Z L E I Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen Heinrich-Beck-Str. 57 09112 Chemnitz Dr. Christian Westerhausen, LL.M. Jörg Bauer Oliver Fischer * (* Mag. Jur., angestellter

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und

Mehr

Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung:

Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung: Beschlussvorlage Gemeinderat am 27.03.2012 TOP öffentlich Aktenzeichen: 623.22 1. Beratungsgegenstand Sanierung Kernstadt Süd - Abrechnung Ermittlung Sanierungsbedingter Wertsteigerungen 2. Beschlussvorschlag:

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle () Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli

Mehr

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Oschatzer Straße / Dresdner Straße"

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln Oschatzer Straße / Dresdner Straße Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Oschatzer Straße / Dresdner Straße" Auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21.04.1993 (Sächs. GVBl.

Mehr

Informationsveranstaltung Sanierungsausgleichsbetrag

Informationsveranstaltung Sanierungsausgleichsbetrag Informationsveranstaltung Sanierungsausgleichsbetrag am Mittwoch, 25.01.2012 19.00 Uhr im Drusussaal, Bau E, Zitadelle Ziel der Veranstaltung Zielgruppe Beteiligte Literatur Literatur: Ausgleichsbeträge

Mehr

Satzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Anton-Gmeinder-Straße"

Satzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Anton-Gmeinder-Straße Satzung der Großen Kreisstadt Mosbach vom 12.12.2012 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Anton-Gmeinder-Straße" Auf Grund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bodenrichtwertkarte 2007

Bodenrichtwertkarte 2007 Bodenrichtwertkarte 2007 Hansestadt Wismar Mecklenburg-Vorpommern Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1 Beschluss des Gutachterausschusses

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt"

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln Innenstadt Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt" Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss in der Sitzung am 25.03.2004 die 1. Änderung der Sanierungssatzung

Mehr

Ermittlung der sanierungsbe- dingten Bodenwertsteigerung

Ermittlung der sanierungsbe- dingten Bodenwertsteigerung Ermittlung der sanierungsbe- dingten Bodenwertsteigerung Erfahrungen aus der Praxis (Werkstattgespräch beim BMVBS am 14.05.2012) Beispiele für die flächendeckende Ermittlung von Anfangs- und Endwerten

Mehr

- GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG -

- GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG - Satzung der Gemeinde Deißlingen über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle - GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG - Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH 1 Ermittlung und Erhebung Ausgleichsbetrag 1. Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung 2. Ermittlung

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. BBSR Werkstattgespräch am in Leipzig

Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. BBSR Werkstattgespräch am in Leipzig Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen BBSR Werkstattgespräch am 20.06.2017 in Leipzig I. Abrechnungssystematik II. Vorgehensweise bei der Gesamtabrechnung III. Praxisbeispiel Gesamtabrechnung der

Mehr

Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort

Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort -Stadt Brunsbüttel Fachbereich III- Stadt Brunsbüttel Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz in Brunsbüttel - Ort Was heißt Programm Städtebaulicher Denkmalschutz? (1) Es gibt 6 Städtebauförderungsprogramme

Mehr

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1. Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1 www.gutachterausschuesse-sh.de Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 2 Aufgaben der Gutachterausschüsse

Mehr

2. Vorbereitung der Sanierung Bestandteile der Vorbereitung der Sanierung ( 140 BauGB) 43

2. Vorbereitung der Sanierung Bestandteile der Vorbereitung der Sanierung ( 140 BauGB) 43 1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 17 1.1 Die gesetzliche Entwicklung 17 1.2 Das besondere Städtebaurecht im Baugesetzbuch (BauGB) 19 1.3 Schematische Darstellung des Ablaufs eines Sanierungsverfahrens

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung für alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Ansprechpartnerin und Projektleiterin für die Durchführung

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Stadt Weinheim. Sanierungsgebiet Westlich Hauptbahnhof. Bürgerinformationsveranstaltung am a Rittmannsperger

Stadt Weinheim. Sanierungsgebiet Westlich Hauptbahnhof. Bürgerinformationsveranstaltung am a Rittmannsperger Sanierungsgebiet Weinheim Westlich Hauptbahnhof Stadt Weinheim Sanierungsgebiet Westlich Hauptbahnhof Bürgerinformationsveranstaltung am 03.02.2015 a Rittmannsperger Architekten GmbH Sanierungsgebiet Weinheim

Mehr

und seiner Geschäftsstelle

und seiner Geschäftsstelle Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg - Rathaus - 78567 Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle

Mehr

1 Merkblatt: Besondere Bodenwerte in Sanierungsgebieten

1 Merkblatt: Besondere Bodenwerte in Sanierungsgebieten 1 Merkblatt: Besondere Bodenwerte in Sanierungsgebieten 1.1 Sanierung allgemein In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten hinsichtlich der Bodenwertermittlung die besonderen Vorschriften gemäß

Mehr

Gemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung

Gemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung Gemeinde Schwanewede - Vorbereitende Untersuchungen Lützow-Kaserne Bürgerversammlung 08. Juli 2015 im Rathaus Schwanewede BauBeCon Sanierungsträger GmbH Eckhard Horwedel, Geschäftsführer Esther Albert,

Mehr

Besonderes Städtebaurecht

Besonderes Städtebaurecht Besonderes Städtebaurecht - städtebauliche Sanierungsmaßnahmen - städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen - Erhaltungssatzung u. städtebauliche Gebote 1/22 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ( 136 164 BauGB)

Mehr

öffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

öffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses. Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: FB 3 Stadtentwicklung und Bauaufsicht zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 94/15 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und

Mehr

Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB

Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Grundsätze der Förderung durch das Land Niedersachsen RStBauF - Die Städtebauförderungsmittel des Programms

Mehr

Gemeinde Allensbach. Informationsveranstaltung für Beteiligte im Sanierungsgebiet. Ortsmitte. 14. November Kristin Seifert Wolfgang Kuhn

Gemeinde Allensbach. Informationsveranstaltung für Beteiligte im Sanierungsgebiet. Ortsmitte. 14. November Kristin Seifert Wolfgang Kuhn Gemeinde Allensbach Informationsveranstaltung für Beteiligte im Sanierungsgebiet Ortsmitte 14. November 2016 Kristin Seifert Wolfgang Kuhn Quelle: Fotograf Achim Mende Agenda 1. Vorstellung die STEG 2.

Mehr

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) - Hintergrund Erreichtes Geplantes - Olaf Gersmeier Sanierungsbeauftragter Büro für Stadtplanung, -forschung und -erneuerung (PFE) Entwicklung der

Mehr

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag

Mehr

Stadt Cloppenburg Mühlenstraße / Innenstadt Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Stadt Cloppenburg Mühlenstraße / Innenstadt Förderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2. Bürgerinformationsveranstaltung zu der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) im Ratssaal des Rathauses

Mehr

Informationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt

Informationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt Informationsveranstaltung Vorbereitende Untersuchung Westliche Innenstadt Jena, 29. Februar 2016 Alfred Wälte Fachbereichsleiter Stadtumbau Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt www.jena.de Ablauf I. Ausgangssituation

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

Satzung. -"Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich"

Satzung. -Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich ~ f,,~ '-"1 I', ';... Satzung -"Städtebauliche Sanierung im ländlichen Bereich" 1. Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGB!. I S. 2141),

Mehr

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bürgerinformationsveranstaltung Ratssaal l Berne 16.09.2014 Niedersächsische Landgesellschaft mbh Dr. Heike Dierkes Florian Gunkel Koordinatorin für Stadtentwicklung Projektleiter

Mehr

Sanierung Leer Weststadt

Sanierung Leer Weststadt Sanierung Leer Weststadt 22.11.2016 Tagesordnung (1) Begrüßung (2) Stand des Verfahrens (3) Bürgerbeteiligung (4) Umsetzung Erneuerungskonzept (5) Ausblick Leer Weststadt 2 12.04.2016 Leer Weststadt 3

Mehr

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum Bürgerinformation zur Sanierung Ortszentrum Städtebauförderungsprogramm: Auftakt zum Sanierungsverfahren am 11.11.2015, 19.00 Uhr, Grundschule Reppenstedt BauBeCon Sanierungsträger GmbH Alexander Marth

Mehr

Dr. Herbert Sattler Grundstückswertermittlung

Dr. Herbert Sattler Grundstückswertermittlung Wertermittlung in Sanierungsgebieten Marktkonforme Ermittlung zonaler Bodenrichtwerte, Ermittlung von Ausgleichsbeträgen für Rathenow - Dr.Sattler@Sattler-online.de - www.dr-sattler.de - Stand Dezember

Mehr

Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt

Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt Ermittelt und beschlossen durch: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Referent: Siegfried

Mehr

Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Ermittlung von Sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und von Ausgleichsbeträgen sanierungsunbeeinflussten Bodenwerte

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer Bürgerinformation zum Start der Altstadtsanierung in Leer am 20.7.2015, 19.00 Uhr, Festsaal des Rathauses-Altbau BauBeCon Sanierungsträger GmbH Klaus von Ohlen, Vertriebsleiter Folie 1 23. Juli 2015 Folie

Mehr

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bergisch Gladbach - Stadtmitte Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.v. Bergisch Gladbach Veranstaltung am 21.08.2008 Referent: Volker Bode DSK Deutsche Stadt-

Mehr

Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Altstadt der Hansestadt Stade

Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Altstadt der Hansestadt Stade Hansestadt Stade Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Altstadt der Hansestadt Stade Ein Erfahrungsbericht von Dipl.- Ing. Christian Lübbers Baudirektor und Fachbereichsleiter a. D. der Hansestadt Stade Werkstattgespräch

Mehr

Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung

Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung Stadt Hoya - Vorbereitende Untersuchungen Stadtkern Hoya Bürgerversammlung am 21. September 2015 in der Gaststätte Lindenhof, Hoya Torben Pöplow, Projektleiter BauBeCon Sanierungsträger GmbH Folie 1 21.

Mehr

B. Wertermittlungen nach 27 und 28 der Wertermittlungsverordnung (WertV)

B. Wertermittlungen nach 27 und 28 der Wertermittlungsverordnung (WertV) Ausführungsvorschriften zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung und Festsetzung von Ausgleichsbeträgen nach 152 bis 155 des Baugesetzbuches (AV Ausgleichsbeträge) vom 26. Mai 1994 (ABl.

Mehr

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Niederfähre/Vorbrücke (Sanierungssatzung) vom Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom 11.06.1997 Inhalt I. o 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke"

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) vom 30.06.2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald

Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Die Verbandsversammlung

Mehr

Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt

Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Satzung der Stadt Bergen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Lesefassung der seit dem 6. 9. 1993 geltenden Fassung 1 Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche

Mehr

Gemeinde Wennigsen (Deister) Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen

Gemeinde Wennigsen (Deister) Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Gemeinde Wennigsen (Deister) Sanierungsgebiet Ortsmitte Wennigsen Informationsveranstaltung 28.09.2017 Vorstellung Sanierungsträger

Mehr

Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung

Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung Gemeinde Jesteburg - Vorbereitende Untersuchungen Ortskern Jesteburg Bürgerversammlung am 27. Mai 2015 im Heimathaus Jesteburg Klaus von Ohlen Ι BauBeCon Sanierungsträger GmbH Sebastian Stegemann Ι WRS

Mehr

Stadt Großröhrsdorf. Ausgleichsbeträge. Sanierungsgebiet Stadtkern

Stadt Großröhrsdorf. Ausgleichsbeträge. Sanierungsgebiet Stadtkern Stadt Ausgleichsbeträge Sanierungsgebiet Stadtkern Auswertung des Gutachtens zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen Vorbereitung der Erhebung von Ausgleichsbeträgen Technischer/Verwaltungsausschuss

Mehr

Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Stadtkern Gößnitz

Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Stadtkern Gößnitz Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet Stadtkern Gößnitz Informationsbroschüre für die Grundstückseigentümer 1 Sehr geehrte Damen und Herren, Vorwort Sie sind Eigentümer/ -in eines Grundstücks im Sanierungsgebiet

Mehr

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Gemeinde Cleebronn Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29.04.2016 Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg Programmgrundlagen Verfahrensablauf

Mehr

SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz

SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz INFOBROSCHÜRE SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz VOM SCHOCH AREAL ZUM QUARTIER AM WIENER PLATZ Die ca. 2,8 ha große Fläche liegt in zentraler Lage zwischen dem Bahnhof Feuerbach und dem

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R

Mehr

Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden

Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden GEMEINDE AUENWALD Sanierungsauftaktveranstaltung 07. Mai 2014 Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Ortskern Oberbrüden 07. Mai 2014 Ortskern Oberbrüden GEMEINDE AUENWALD AGENDA

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses, seiner Geschäftsstelle und der städtischen Bewertungsstelle

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses, seiner Geschäftsstelle und der städtischen Bewertungsstelle SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses, seiner Geschäftsstelle und der städtischen Bewertungsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 6.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Mannheim () vom 27.05.2003 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt

Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt Städtebaulicher Vertrag Mitte Altona - wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen Infozentrum 21. Januar 2014 Vertragsabschluss Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt

Mehr

Bürgerinformation am 21. März 2017

Bürgerinformation am 21. März 2017 Bürgerinformation am 21. März 2017 Dipl.-Ing. Architekt Thomas Thiele Freiburg Heidelberg 21. März 2017 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Mertesheim Seite 1 AGENDA Kurzvorstellung Architekturbüro Thiele

Mehr

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln

Mehr

Stadtsanierung in Friesoythe

Stadtsanierung in Friesoythe Stadtsanierung in Friesoythe Sanierungsgebiet Innenstadt Friesoythe Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Informationen über die rechtlichen Auswirkungen aus der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes

Mehr

Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße

Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße A ALLGEMEINES Die Förderung privater Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße in Asperg

Mehr

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Grüne Höfe Neue Fassaden Informationen und Fördermöglichkeiten Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches

Mehr

Vortrag am

Vortrag am Vortrag am 20.01.2010 Abgrenzung Sanierungsgebiet - im Süden: Grenze Bahnfläche - Im Osten bis Landauer Str. 11 und Obere Hauptstraße einschließlich Liegenschaften Ägyptenpfad - Im Norden zwischen Stangenbrunneng.

Mehr

Förderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen

Förderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm Eder West Förderrichtlinie Verfügungsfonds Schwalm-Eder-West im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen Präambel Mit dem Verfügungsfonds sollen kleinere

Mehr

Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des es Werkstattgespräch, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie Hansestadt Hamburg, 25.03.2014, Gliederung des Vortrages

Mehr

W MR G U T A C H T E N

W MR G U T A C H T E N Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf 1) Geschäftsstelle (Amt für Bodenmanagement Marburg) Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg W-0911-1311-MR G U T A

Mehr