SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz
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- Samuel Fromm
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1 INFOBROSCHÜRE SANIERUNG FEUERBACH Stadterneuerung - Wiener Platz
2 VOM SCHOCH AREAL ZUM QUARTIER AM WIENER PLATZ Die ca. 2,8 ha große Fläche liegt in zentraler Lage zwischen dem Bahnhof Feuerbach und dem Stadtbezirkszentrum an der Stuttgarter Straße. Nach über 80 Jahren Industrietätigkeit am Standort liegt das Areal brach. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat das Areal erworben und investiert erhebliche Mittel zur Wiedernutzbarmachung dieser städtebaulich wertvollen Fläche. Im Dezember 2012 wurde der städtebauliche Wettbewerb zur Entwicklung des ehemaligen Schoch-Areals entschieden. Der erste Preis von Schüler-Architekten (Düsseldorf) und faktorgruen (Freiburg) sieht ein gemischt genutztes Gebiet mit einer gegliederte Blockrandbebauung als Tor zu Feuerbach vor. Quelle: Kennzahlen Bebauungsplan im Verfahren (gesamt) ca. 2,8 ha Neubauflächen (Nord, Süd, Fa. Klumpp) ca. 1,3 ha Bestehende Bauflächen (Neuordnung) ca. 0,3 ha Freiflächen (öffentlich) ca. 1,2 ha Bruttogeschossfläche Baufeld Nord ca m² Baufeld Süd ca m² Wohneinheiten gesamt ca. 125 WE Bauende: voraussichtlich Im südlichen Baufeld sollen unterschiedliche Wohnformen realisiert werden. Ein Mehrgenerationenhaus mit Kita ergänzt das Quartier. Eine hochwertige Mantelbebauung prägt den nördlichen Teil. In der Burgenlandstraße sind gemischte Nutzungen, Einzelhandel, nicht störendes Kleingewerbe sowie Wohnanteile möglich, der Blockabschluss zum Wiener Platz bleibt Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel und Gewerbe vorbehalten. Am nördlichen Rand der Entwicklungsfläche wird die Firma Klumpp ihren Betrieb durch Logistik- und Produktionseinheiten erweitern. Auf über einem Hektar Gesamtfläche werden neue öffentliche Platz-, Grün- und Straßenflächen entstehen. Sobald die Altlasten beseitigt sind, kann das Areal neu bebaut werden. Geplant sind eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe sowie attraktive Freiräume. Auch der westliche Bahnhofsvorplatz soll umgestaltet und die Burgenlandstraße bis zum Bahnhof verlängert werden. Bei der Sanierung geht es nicht nur um das Schoch-Areal. Die Wohnqualität soll insgesamt verbessert, öffentliche Räume attraktiv und für die Bewohner vielfältig nutzbar werden.
3 Sanierungsgebiet Quelle: 3
4 SANIERUNGSZIELE Bewahrung des individuellen Charakters des Gebiets, insbesondere der gewachsenen Nutzungsmischung aus Wohnen, Handel und Gewerbe; Sicherung und Verbesserung der Wohnfunktion durch Unterstützung privater Modernisierungsmaßnahmen Aufwertung des öffentlichen Raums und des Wohnumfelds Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Freiräume und der Verkehrssituation Stabilisierung und Sicherung der Nahversorgungsfunktion, der Arbeitsstätten und Betriebe Verhinderung der Ansiedlung von störenden Nutzungen wie z. B. Spielhallen oder ähnlichen Vergnügungseinrichtungen Unterbindung großflächiger Fremdwerbung über 2,0 Quadratmeter Ansichtsfläche an Gebäuden und im öffentlichen Raum. Diese Werbeanlagen widersprechen in der Regel den genannten Sanierungszielen. Inwieweit dies auch auf Werbeanlagen mit geringerer Ansichtsfläche zutrifft, muss im Einzelfall entschieden werden. Werbung und Information zu öffentlichen und als gemeinnützig anerkannten Zwecken, etwa im Zusammenhang mit Wahlen, sollen nicht eingeschränkt werden. Quelle: 4
5 NEUORDNUNGSKONZEPT Um die Sanierungsziele zu erreichen, sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: Abbruch der baulichen Anlagen auf dem Schoch-Areal Neugestaltung der Burgenlandstraße als Achse zwischen dem Bahnhof und dem Versorgungsbereich Feuerbachs in Verbindung mit der Neuordnung auf dem Schoch-Areal Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Verbindung mit der Neuordnung auf dem Schoch-Areal Weiterführung des Radwegs an der Stuttgarter Straße Modernisierung und städtebauliche Neuordnung der Grundstücke an der Ecke Bludenzer und Stuttgarter Straße Modernisierung der bestehenden privaten Bausubstanz Umgestaltung der Stuttgarter Straße zwischen Tunnelstraße und den Stadtbahngleisen (Restmaßnahme aus Feuerbach 3 -Stuttgarter Straße-, Realisierung durch Fördermittelumschichtung) WAS SIE ALS EIGENTÜMER IM SANIERUNGSGEBIET WISSEN MÜSSEN Nach der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet wird bei allen Grundstücken im Grundbuch ein so genannter Sanierungsvermerk eingetragen. Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks (zum Beispiel Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Kauf- und Pachtverträge) sind nach 144 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Stadt ein allgemeines Vorkaufsrecht zu. Private Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau West (SUW) gefördert werden. Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, erhebt die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß 154 BauGB. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung wird für jedes einzelne Grundstück im Sanierungsgebiet ein gesondertes Gutachten zur sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenwertanteils erstellt. Der Ausgleichsbetrag kann bereits vorzeitig unter Gewährung eines Abschlags bezahlt werden. 5
6 Luftbild Google Earth Text Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung in Verbindung mit der Abteilung Kommunikation ( Eventus eg DIE Wohnungsgenossenschaft Am Kochenhof 12, Stuttgart Tel.: Fax: URL:
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