Gemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.

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1 TOP 5 Drucksache Nr.: Sitzung: GR Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 3,RPA TOP: Neuaufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) mit dem Gebiet "Südliche Innenstadt" a) Beauftragung der Vorbereitenden Untersuchung (Teil II) und Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 Abs. 3 BauGB b) Beauftragung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Kernstadt mit Öffentlichkeitsbeteiligung c) Genehmigung einer Umfinanzierung Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Gemeinderat öffentlich Entscheidung Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): - Abstimmung mit städt. Gesellschaften: - Finanzielle Auswirkungen: ja, siehe II. Anlagen: Anlage 1 (Zuwendungsbescheid des RP, ); Anlage 2 (Abgrenzungsplan Gebiet der VU) vorangegangene Drucksachen: /1, 2009/236, /1, /1 Beschlussvorschlag: a) Die Beauftragung der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) mit der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchung (Teil II) wird zur Kenntnis genommen und der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 Abs. 3 BauGB für das Gebiet "Südliche Innenstadt" beschlossen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, das Büro ASTOC, Köln, mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Kernstadt mit Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Honorarsumme von ca zu beauftragen. Beratungsergebnis: mit Stimmenmehrheit einstimmig JA NEIN Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 1/6

2 c) Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von auf der Haushaltsstelle Planungskosten Vorbereitende Untersuchungen wird genehmigt. *** Beratungsergebnis: einstimmig mit Stimmenmehrheit JA NEIN Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 2/6

3 I. Sachdarstellung und Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. September 2009 die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme des Gebiets Südliche Innenstadt in das Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) auf der Grundlage des Ergebnisberichts der Voruntersuchung für das Programmjahr 2010 zu beantragen. Mit Beschluss des Gemeinderates wurden auch für die Jahre 2011 und 2012 Anträge abgegeben. Die Abgabe des Antrages für das Jahr 2012 wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 24. Oktober 2011 beschlossen. Im dritten Anlauf hat die Stadt Rastatt die Zusage zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm mit der Maßnahme Südliche Innenstadt erhalten. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 14. März 2012 ist als Anlage 1 beigefügt. Der bewilligte Zuwendungsbetrag (Förderhilfe) beläuft sich derzeit auf 1,6 Mio. Der Komplementäranteil der Stadt Rastatt aus den zuwendungsfähigen Maßnahmen beläuft sich auf ca. 1,21 Mio. Das weitere Sanierungsverfahren muss nun vorbereitet werden. Bei ASP-Maßnahmen ist der Erlass einer Sanierungssatzung nach 142 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft. So ist es Ziel, im Gebiet auch Investitionen auf privater Seite zu generieren. Nur bei Durchführung einer Sanierung mit Sanierungssatzung können in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gegebenenfalls bei privaten Baumaßnahmen steuerliche Abschreibungen (erhöhte Absetzungen) nach dem Einkommensteuergesetz ( 7h, 10f und 11a EStG) von privaten Grundstückseigentümern / privaten Bauherren vorgenommen werden. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes per Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat ist im Dezember 2012 geplant. a) Beauftragung der Vorbereitenden Untersuchung (Teil II) und Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß 141 Abs. 3 BauGB Zur Erstellung des Antrages zur Aufnahme in das ASP-Programm wurde von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE), Stuttgart, eine grobe Voruntersuchung Vorbereitende Untersuchung (VU), Teil I im Jahr 2009 erstellt. Diese wurde für die späteren Anträge modifiziert und die Antragssumme für den Antrag 2012 stark reduziert. Zur Vorbereitung der Sanierung und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes muss nun diese Voruntersuchung, Teil I, vertieft und konkretisiert werden (VU, Teil II). 3/6

4 Wichtige Bestandteile sind hier: Bestandsaufnahme durch Begehung (u.a. Gebäudezustand) Befragung der Betroffenen (Haushaltsbefragung) Behördenbeteiligung Aufstellung bzw. Weiterentwicklung der Kosten- und Finanzierungsübersicht Entwicklung des Neuordnungskonzeptes mit den Sanierungszielen für das Untersuchungsgebiet Vorschlag für die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes Vorschlag zur Wahl des städtebaulichen Sanierungsverfahrens (umfassendes oder vereinfachtes Verfahren) Mit der Voruntersuchung, Teil II, soll aufgrund der bereits vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in Rastatt und in dem Gebiet die KE beauftragt werden. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto ca Die Kosten sind voll förderfähig (60%-Zuschuß). Gemäß 141 Abs. 3 BauGB ist der Beginn der Vorbereitenden Untersuchung und die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (Anlage 2) mit Grundstücksliste (Hausnummer und Flst.Nrn.; Tischvorlage) zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen. b) städtebauliches Entwicklungskonzept für die Kernstadt mit Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Fördervoraussetzung im ASP-Programm ist auch die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach 171 b Abs. 2 BauGB (vgl. Zuwendungsbescheid, Nr. 4.3). Das Konzept soll unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden. Hier bildet das 'Rahmenkonzept Innenstadt' des Büros ASTOC GmbH Co KG, Köln, eine wichtige Grundlage. In der Sitzung am 18. April 2011 hat der Gemeinderat das Rahmenkonzept Innenstadt als wichtiges Konzept für die zukünftige Entwicklung der Rastatter Innenstadt begrüßt und die Verwaltung mit einer inhaltlichen und zeitlichen Priorisierung der Ziele und Maßnahmen des Konzeptes beauftragt. Diese soll dem Gemeinderat als städtebauliches Entwicklungskonzept vorgelegt werden. Mit Aufnahme in das ASP-Programm kann die Stadt nun die Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die gesamte Kernstadt, d.h. für ein erweitertes Gebiet im Zuge der Sanierungsvorbereitung beauftragen. 4/6

5 Das Büro ASTOC hat hierzu ein Angebot abgegeben. Es beläuft sich auf eine Auftragssumme von insgesamt brutto ca Diese Summe, die ebenfalls mit einem Zuschuss von 60% gefördert wird, setzt sich im Einzelnen zusammen aus: Vorbereitende Phase: brutto ca Überarbeitung (in Abstimmung mit der Verwaltung): brutto ca Öffentlichkeitsbeteiligung: brutto ca Erarbeitung Entwicklungskonzept: brutto ca Impulsgespräche (auf Nachweis): brutto ca Abstimmungs- und Gremientermine vor Ort (auf Nachweis): brutto ca c) Genehmigung einer Umfinanzierung Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2012 war dem Fachbereich Stadtund Grünplanung nicht bekannt, dass das städtebauliche Entwicklungskonzept vor Erlass der Sanierungssatzung vorliegen muss, daher sind keine Haushaltsmittel in der Höhe vorgesehen. Es bedarf daher einer überplanmäßigen Ausgabe von Deckungsmittel können auf der Haushaltsstelle Gewerbesteuer zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung beabsichtigt nach Beschluss der Sanierungssatzung (voraussichtlich im Dezember 2012), sich wie bei der Sanierungsmaßnahme Canrobert gemäß 157 Abs. 1 BauGB eines Sanierungsträgers zu bedienen. Dem Sanierungsträger soll gemäß 160 BauGB die Aufgabe als Treuhänder der Gemeinde übertragen werden. Die Beauftragung des Sanierungsträgers durch den Gemeinderat soll nach der Sommerpause erfolgen. II. Finanzielle Auswirkungen 1. Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten KE: VU, Teil II brutto ca ASTOC: Entwicklungskonzept Kernstadt mit Öffentlichkeitsbeteiligung brutto ca /6

6 2. Jährliche Folgekosten bzw. -lasten - 3. Bereitstellung der Mittel KE: HHst und restliche Mittel über den Deckungskreis GD ASTOC: HHst überplanmäßige Ausgabe (Deckungsmittel ) *** 6/6

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