Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altenglan
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- August Heinrich
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1 Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Altenglan
2 Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet Verfahren abzuschließen bis 12/2010 bis 12/2012 bis 2015
3 Sanierungsgebiet
4 Gesetzliche Grundlagen Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 136 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Beginn: vorbereitende Untersuchungen, Satzungsbeschluss Ende: Beschluss über die Aufhebung und Veröffentlichung
5 Gesetzliche Grundlagen Ausgleichsbetrag - Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben einen Ausgleich in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts ihrer Grundstücke entspricht ( 154 Abs. 1 Satz1 BauGB) - Der Gesetzgeber hat sich für die Wertlösung entschieden - Geringe Refinanzierungsrate z.b. Annweiler 11 Mio Sanierungsmittel, Ausgleichsbetrag ca. 0,5 Mio Lambrecht 7,8 Mio Sanierungsmittel, Ausgleichsbetrag 0,299 Mio Kibo 4,6 Mio Sanierungsmittel, Ausgleichbeträge 0,15 Mio Bellheim 5,3 Mio Sanierungsmittel, Ausgleichsbeträge 0,14 Mio
6 Gesetzliche Grundlagen Ausgleichsbetrag in Altenglan Vorbereitung Ordnungsmaßnahmen Baumaßnahmen Gesamt 3,186 Mio voraussichtliche Einnahmen ca das sind 2,5 % der Ausgaben
7 Ausgleichsbetrag Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung = Endwert (Bodenwert, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung ergibt) Anfangswert (Bodenwert, der sich ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt, noch durchgeführt worden wäre)
8 Ausgleichsbetrag
9 Ausgleichsbetrag Fälligkeit der Ausgleichsbetrag ist nach Abschluss der Sanierung von demjenigen zu entrichten, der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Aufhebung der Sanierungssatzung Eigentümer ist. Ermessen der Gemeinde steht kein Ermessen bei der Erhebung der Ausgleichsbeträge zu
10 Ausgleichsbetrag Ablöse Vor Abschluss der Sanierung kann die Stadt die Ablösung des Ausgleichsbetrags im Ganzen zulassen. Vorteil: - keine Nacherhebung - keine Rückforderungsansprüche - Rechtssicherheit auf beiden Seiten - Flexibilität (Zahlungsziel etc.)
11 Ausgleichsbetrag Sanierungsgebiet Kirchheimbolanden 2012 Ablöse Einzelgutachten ähnlich in Rodalben, Hauenstein,Lambrecht,Wolfstein...
12 Ermittlung des Betrags Abgrenzung des Sanierungsgebietes
13 Ermittlung des Betrags Verfeinerung der Zonierung und Konkretisierung des Richtwertgrundstückes 19 Zonen
14 Ermittlung des Betrags Bahnhofstraße (Zone 3014)
15 Ermittlung des Betrags BRW 40,00 /m² Zuschnitt +5% Lage -5% Ergebnis 39,90 /m²
16 Maßnahmen Abriss Modernisierung Erwerb und Ausbau Stichstraßen Straßenbeleuchtung
17 Alt-Neu
18 Ermittlung des Betrags R R hefüfür ge - -hpei inrla ge ep fanla n ei igfanl lz nd d gn ez et t!! Bestimmung der zonalen sanierungsbeeinflusten Werte nach verschiedenen Verfahren - Niedersachsenverfahren Einstufung von Missständen und Maßnahmen anhand von Tabellen/Matrizen - Komponentenmodell Erschließungsvorteil, Lagevorteil, Sanierungsvorteil etc - Vergleichspreise z.b. Ablösevereinbarungen
19 Ermittlung des Betrags Bestimmung der zonalen Wertsteigerungen für die verfeinerte Zonen 3014 Niedersachsenmodell 6,38 /m² (Gewicht 7) Komponentenmodell 6,05 /m² (Gewicht 3) Vergleichspreise keine sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung 6,20 /m²
20 Ausgleichsbeträge in Altenglan 2,80 3,40 2,60 4,80 1,80 3,20 1,70 3,50 4,20 2,50 3,80 3,90 3,70 3,50 2,10 3,80 4,70 6,20 6,30
21 Ermittlung des Betrags Weiteres Vorgehen - evtl. Verhandlungen über Ablösevereinbarungen (Gemeinde, Sanierungsträger GSW) - Mitteilung über Grundstücke, die nicht abgelöst wurden - vor der Festsetzung des Ausgleichsbetrags ist dem Ausgleichsbetragspflichtigen Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung innerhalb angemessener Frist zu geben. - Ausgleichsbetragsbescheid
22 Infomaterial
23 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
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