Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
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- Brit Koenig
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1 Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525, 589, 604, 742, 743, 999,1000, 1002, 1001 Planung Stadt Burscheid Stab Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften Höhestraße Burscheid Burscheid, 22. Januar 2014
2 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung Lage und Geltungsbereich Verfahren gemäß 13 a BauGB Vorgaben zur Planung Regionalplan Landschaftsplan Flächennutzungsplan Bestehendes Planungsrecht Begründung der Planinhalte des Bebauungsplans Art und Maß der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Erschließung Kosten für die Stadt Burscheid
3 1. Planungsanlass und Zielsetzung der Bebauungsplanänderung Der Bebauungsplan Nr. 44 umfasst den Bereich Hauptstraße, Mittelstraße, Friedrich-Goetze- Straße und Jahnstraße und wurde im Jahr 1984 rechtsverbindlich. Der Ursprungsplan setzt im Geltungsbereich der 13. Änderung an der Hauptstraße ein Mischgebiet mit zwei- bis dreigeschossiger, geschlossener Bebauung fest, entlang der Luisenstraße wird eine geschlossene Bauweise mit zwei- bis viergeschossiger Bebauung festgesetzt. Die Bestandsgebäude Hauptstraße 66 und Luisenstraße 1 sind im Ursprungsplan mit der Straßenführung der L 359 überplant. Ebenso ist die Straßenführung der Bücheler Straße im Ursprungsplan weiter im Norden geplant. Diese Planungen wurden nicht umgesetzt. Aufgrund der städtebaulichen Veränderungen mit dem Neubau an der Ecke Hauptstraße/Luisenstraße sowie der Instandsetzung des Baudenkmals Hauptstraße 66 ehem. Metzgerei Sauer und dessen Eintragung in die Denkmalliste entspricht der Ursprungsplan des Bebauungsplanes Nr. 44 in diesem Teilbereich nicht mehr der städtebaulichen Ordnung und Zielsetzung. Das Gebäude Hauptstraße 66 (ehemalige Metzgerei Sauer ) wurde auf Anordnung des damaligen Ministers am 3. August 1988 unter Denkmalschutz gestellt. Zur weiteren städtebaulichen Steuerung ist vorgesehen, das Gebiet weiterhin als Mischgebiet auszuweisen. Auf dem Eckgrundstück Bücheler Straße/Luisenstraße entsteht ein neues Baufenster, dessen Baugrenzen und Festsetzungen sich an denen der Luisenstraße (Bebauungsplan Änderung) orientieren, um ein einheitliches städtebauliches Bild zu erreichen. Die Straßenführung der Bücheler Straße wird nicht wie im Ursprungsplan festgesetzt nach Norden geschoben, sie verbleibt in ihrem heuten Verlauf und wird auf eine Breite von 3,50 m festgesetzt. Die Einbahnstraßenregelung bleibt bestehen. Um eine heute noch fehlende Wendemöglichkeit für den Verkehr zu schaffen, ist auf dem Flurstück 999, Flur 73, die Erweiterung der Verkehrsfläche für einen Wendehammer geplant. Dieser geht teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr Änderung über. Somit sind beide Bebauungsplanänderungen gemeinsam zu betrachten. Der Rat der Stadt Burscheid hat in seiner Sitzung am 28. September 2010 den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 gefasst. 2. Lage und Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 Luisenstraße grenzt unmittelbar an die Burscheider Innenstadt und umfasst die Grundstücke Gemarkung Burscheid, Flur 73, Flurstücke 17, 468, 470, 525, 589, 604, 742, 743, 999,1000, 1002 und Das Plangebiet wird im Norden durch die Grundstücke an der Bücheler Straße, im Süden durch die Hauptstraße, im Osten durch die Luisenstraße und im Westen durch die Grundstücke Gemarkung Burscheid, Flur 73, Flurstücke 606 und 607 begrenzt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca m². Der Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen. 2
4 3. Verfahren gemäß 13 a BauGB Da das Plangebiet dem Innenbereich zuzurechnen ist, die maximale Grundfläche von m 2 unterschritten wird und keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben betroffen sind, ist vorgesehen, die Bebauungsplanänderung gemäß 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr Änderung Bücheler Straße umfasst ca m² Im beschleunigten Verfahren gem. 13 a können die Verfahrenserleichterungen des 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Anspruch genommen werden. Im vereinfachten Verfahren kann gemäß 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, 3
5 der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden, auf eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB verzichtet werden. Der Rat der Stadt Burscheid hat am mit dem Aufstellungsbeschluss gem. 2 BauGB i. V. m. 13 a BauGB das Verfahren zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 eingeleitet. Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB nicht verzichtet. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt eine Auslegung der Planunterlagen für die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden. Auf die Erstellung einer Umweltprüfung gem. 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind Belange des Artenschutzes zwingend zu beachten. Aus diesem Grund wird nach Absprache mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis, Bauamt, eine Artenschutzprüfung Stufe I Vorprüfung durchgeführt, soweit dies erforderlich ist. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind gelten gemäß 13 a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren bei Bebauungsplänen mit weniger als m² festgesetzter Grundfläche als im Sinne des 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig, so dass eine Ausgleichspflicht nicht besteht. Demnach sind ökologische Ausgleichsmaßnahmen nicht erforderlich. 4. Vorgaben zur Planung 4.1 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Somit stimmt die vorliegende Planung mit den Zielen der Regionalplanung überein. 4.2 Landschaftsplan Der Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen trifft für den Bebauungsplanbereich keine Festsetzungen. 4.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Burscheid stellt das Plangebiet überwiegend als Mischgebiet dar. An der westlichen Grenze des Geltungsbereichs wird eine kleine Fläche als Wohnbaufläche, an der östlichen Grenze als überörtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt. Somit wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht nötig. 4.4 Bestehendes Planungsrecht Der Ursprungsplan Nr. 44 ist seit dem rechtskräftig. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf einen Großteil der Burscheider Innenstadt zwischen Hauptstraße und 4
6 ehem. Bahntrasse. Der Ursprungsplan setzt für den Bereich der 13. Änderung ein Mischgebiet mit einer zwei- bis dreigeschossigen, geschlossenen Bebauung entlang der Hauptstraße und einer zwei- bis viergeschossigen, geschlossenen Bebauung entlang der Luisenstraße fest. Das Bestandsgebäude Hauptstraße 66 ist überplant sowie ein Teil der Bücheler Straße in seinem Verlauf Richtung Norden verlegt. 5. Begründung der Planinhalte des Bebauungsplans Ziel und Zweck der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 ist es, die Steuerungsfähigkeit des Bebauungsplanes in diesem Bereich wieder herzustellen sowie eine verbesserte Verkehrserschließung zu gewähren. Dazu ist die Erweiterung der Verkehrsfläche für einen neuen Wendehammer geplant, die in Zusammenhang mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 steht. 5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Entsprechend den städtebaulichen Zielen zur Stärkung der Innenstadt wird ein Mischgebiet festgesetzt. Durch eine Mischgebietsnutzung wird die ausgeübte Nutzung auf den durch die Bebauungsplanänderung betroffenen Grundstücken über den Bestand hinaus gesichert. Ausgeschlossen werden die Nutzungen Gartenbaubetriebe Tankstellen Vergnügungsstätten. Hierdurch werden die vorhandenen Nutzungen in dem Teilgebiet aus Wohnen und Dienstleistung vor Lärm und ähnlichen Störfaktoren geschützt. Zudem sind die festgesetzten überbaubaren Flächen aufgrund der Größe und des Zuschnitts für eine Tankstellen- oder gartenbetriebliche Nutzung nicht geeignet. Da der Geltungsbereich innerhalb der Denkmalbereichssatzung liegt, werden des Weiteren die Belange des Denkmalschutzes durch den Ausschluss der genannten Nutzungen geschützt. 5.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß 16 BauNVO bestimmt durch die Festsetzung: der Grundflächenzahl der Geschossflächenzahl der Zahl der Vollgeschosse / Höhe der baulichen Anlage. Für das Plangebiet werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt. Gem. 17 BauNVO sind das die Obergrenzen, die in einem Mischgebiet festgesetzt werden können. Die Festsetzungen der GRZ von 0,6 und GFZ von 1,2 orientieren sich an dem aktuellen Bestand und ermöglichen eine Nachverdichtung. Die GZR und GFZ sind in Anlehnung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr Änderung gewählt, um eine einheitliche städtebauliche Entwicklung der Planung innerhalb der Luisenstraße zu ermöglichen. Im Geltungsbereich sind Hauptgebäude nur mit Satteldächern zulässig, um ein einheitliches Erscheinungsbild im Planungsbereich zu erzielen. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei beschränkt wodurch eine Überdimensionierung neu hinzutretender Gebäude vermieden und ein städtebauliches Einfügen in die vorhandene Bebauung erreicht wird. Gem. 22 BauNVO wird im Plangebiet eine offene Bauweise festgesetzt, sodass neu hinzutretende Gebäude einen seitlichen Grenzabstand zur Bestandsbebauung einhalten müssen. 5
7 Die Firsthöhe wird auf 205,0 m NHN festgesetzt um einen städtebaulichen Übergang der unterschiedlichen Firsthöhen von der Hauptstraße 66 zu dem Baufenster des Bebauungsplan Nr Änderung zu erreichen. 6. Erschließung Die Verkehrserschließung des Geltungsbereichs erfolgt wie im Ursprungsplan auch über die Luisenstraße und die Bücheler Straße. Die Bücheler Straße von der Einfahrt Luisenstraße bis zur Bücheler Straße 3 bleibt als Einbahnstraße bestehen. Daran schließt sich der neue einseitige Wendehammer an, der für Fahrzeuge bis 10 m Länge dimensioniert ist. Das neue Baufenster nördlich der Bücheler Straße kann an den in der Bücheler Straße vorhanden Mischwasserkanal angeschlossen werden. 7. Kosten für die Stadt Burscheid Für die Stadt Burscheid sind ggf. Kosten für die Artenschutzprüfung Stufe I - sowie Bekanntmachungskosten im Zusammenhang mit der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 verbunden. Burscheid, den. (Bürgermeister) 6
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