BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee
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- Helene Flater
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1 BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee für das Gebiet westlich des Musbeker Weges und östlich der Zentralschule Aufgestellt: Planungsring Mumm+Partner GbR Stand: Architekten und Ingenieure Krim Treia
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Planungsgrundlagen Rechtsgrundlagen Lage und Größe des Plangebietes Planungsanlass und Ziel der Planung Rechtliche Bindungen 4 2 Planinhalt und Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen Stellplätze / Gemeinschaftsstellplätze 5 3 Erschließung / Ver- und Entsorgung 5 4 Brandschutz 5 5 Altlasten 6 6 Kosten 6 2
3 1. Planungsgrundlagen 1.1 Rechtsgrundlagen Grundlagen des Bauleitplanverfahrens sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Planzeichenverordnung (PlanzV), und die Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein (LBO); alle jeweils in der derzeit gültigen Fassung. 1.2 Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee befindet sich nördlich des Ortskernes. Im Westen grenzt das Grundstück der Zentralschule Harrislee an, nördlich Wohnbebauungen mit Einfamilienhäusern, östlich zweigeschossige Mehrfamilienhaus- Wohnbebauungen und im Süden eine Kleingartenanlage. Durch das Plangebiet verläuft der ABC-Weg, als Fuß- und Radweg, der eine Schulwegverbindung zwischen dem nördlichen Bereich am Musbeker Weg und dem Ortskern in der Süderstraße herstellt. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 52/18, Flur 4, und Teilflächen der Flurstücke 64/27, 64/28 und 62/1,Flur 5 der Gemarkung Harrislee. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,35 ha. 1.3 Planungsanlass und Ziel der Planung Bei den Flächen des Plangeltungsbereiches handelt es sich um unbebaute Grünflächen der Gemeinde Harrislee beidseitig des ABC-Weges, die teils Baum- und Gehölzbestand aufweisen. Die Gemeinde Harrislee zählt als Stadtrandkern II.Ordnung mit zu den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung und plant die wohnbauliche Entwicklung im Bereich des Geschosswohnungsbaues weiter zu stärken. Im Zusammenhang mit den an das Plangebiet östlich angrenzenden Geschosswohnungsbauten einer Wohnungsbaugenossenschaft, bietet das im Innenbereich der Gemeinde liegende Plangebiet einen geeigneten Standort zur wohnbaulichen Weiterentwicklung. Die Gemeinde Harrislee verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > das Planungsziel zur Ausweisung von Wohnbauflächen für den Geschosswohnungsbau. Die Grundstücksflächen wird die Gemeinde Harrislee an die bereits vor Ort ansässige Wohnungsbaugenossenschaft veräußern. Die geplanten Wohnbebauungen sollen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt werden. In Abstimmung zwischen der Gemeinde Harrislee und dem Bauträger soll gemäß dem Sonderprogramm "Erleichtertes Bauen" des Landes Schleswig-Holstein bezahlbarer Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit niedrigem Einkommen geschaffen werden. Geplant ist die Errichtung von 4 Wohngebäuden in zwei- bis drei-geschossiger Bauweise, mit ca. 24 Wohneinheiten. Es sollen jeweils 2 Wohngebäude beidseitig des ABC-Weges angeordnet werden. Auf dem südlichen Grundstück wird eine Gemeinschaftsstellplatzanlage entstehen, die über das östlich angrenzende Grundstück der Wohnungsbaugenossenschaft und der dort bestehenden Stellplatzanlage an den Musbeker Weg angebunden wird. Die Nutzung des durch das Plangebiet verlaufenden ABC-Weges bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.52 < Wohnbebauung ABC-Weg > erfolgt nach dem Verfahren gemäß 13 a BauGB für "Bebauungspläne der Innenentwicklung". Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung werden erfüllt, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient 3
4 die zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs.2 BauNVO unter m² liegt durch den Bebauungsplan keine Vorhaben zulässig werden, die der Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete nicht beeinträchtigt werden. Im beschleunigten Verfahren wird eine Umweltprüfung nach 2 Abs.4 BauGB nicht durchgeführt. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten nach 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt oder zulässig. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich ist nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird für den südlichen Teilbereich auf dem Wege der Berichtigung angepasst Rechtliche Bindungen Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP 2010) stuft die Gemeinde Harrislee als Stadtrandkern II. Ordnung in einem Stadt- und Umlandbereich im ländlichem Raum ein. "Die Stadt- und Umlandbereiche in einem ländlichen Raum sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte im ländlichen Raum gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben." Der Regionalplan für den Planungsraum V Landesteil Schleswig (Schleswig-Holstein Nord) stellt die Gemeinde als Stadtrandkern II. Ordnung in einem Stadt- und Umlandbereich im ländlichem Raum und Teilbereiche als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Die Gemeinde Harrislee ist Partner der Stadt-Umland-Kooperation in der Region Flensburg (SUK Flensburg). Die seinerzeit in diesem Rahmen geschlossene "Vereinbarung über die regionale Wohnraumentwicklung..." wurde jedoch zum aufgekündigt. Die Gemeinde Harrislee hat in der SUK-Sitzung am die SUK Flensburg über die Planung im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.52 informiert. Die vonseiten der Landesplanung im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Kooperation im Bereich der Wohnbauentwicklung initiierte Zwischenlösung für das Jahr 2017 sieht für das Planvorhaben einen Umfang von 20 Wohneinheiten vor. Die durch die Planung vorgesehene Überschreitung von 4 Wohneinheiten wird von der Landesplanung als geringfügig beurteilt und nicht beanstandet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Harrislee ist der nördliche Plangeltungsbereich als Wohnbaufläche und der südliche Plangeltungsbereich als Grünfläche - Parkanlage- dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung im südlichen Geltungsbereich angepasst, und die Flächen als Wohnbauflächen ausweisen. Der von der Gemeinde Harrislee beschlossene Landschaftsplan stellt die Flächen des nördlichen Plangebietes als Siedlungsflächen für Wohngebiete und die südlichen Flächen als Grünflächen - Parkanlage - dar. Die städtebaulichen Planungen können als Siedlungsflächen teilweise aus dem Landschaftsplan abgeleitet werden. 2. Planinhalt und Festsetzungen 2.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend den städtebaulichen Planungszielen der Gemeinde Harrislee wird das Plangebiet des Bebauungsplanes als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO festgesetzt. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Zur Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen im Hinblick auf das Nutzungsumfeld sind im Text, Teil B, unter Punkt 1 die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach Ziffer 4, Gartenbaubetriebe, und Ziffer 5, Tankstellen, ausgeschlossen worden. 4
5 2.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ), die Zahl der zulässigen Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen bestimmt. Die festgesetzte Grundflächenzahl beträgt aufgrund der geplanten Bebauung im Plangebiet 0,40. Zur Einbindung in die Umgebung ist eine drei- geschossige Bauweise als Höchstgrenze festgesetzt. Die Höhe baulicher Anlagen definiert die endgültige Höhe der zukünftigen Gebäude. Auf der Grundlage der festgesetzten drei- geschossigen Bebauung als Höchstgrenze, setzt der Bebauungsplan in der Planzeichnung (Teil A) eine maximale Gebäudehöhe von + 61,50 m, bezogen auf NHN, fest. Damit können Bebauungen, in Abhängigkeit zur festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhe der Gebäude, nur in einer Gesamthöhe bis ca. 10,50 m errichtet werden. 2.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt. Die Festsetzung der Baugrenzen orientiert an den Planungen und setzt auf den mit Nr.1 und Nr.2 gekennzeichneten Grundstücken, mit Ausnahme eines Teilbereiches am ABC-Weg, einen seitlichen Grenzabstand zu Grundstücksgrenzen von 3,00 m fest. 2.4 Stellplätze / Gemeinschaftsstellplätze Aufgrund der Lage des Plangebietes kann die verkehrsmäßige Erschließung für den PKW- Verkehr und Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen des Musbeker Weges nur über das östlich angrenzende Grundstück (Flurstück 64/28, Flur 5 der Gemarkung Harrislee) erfolgen. Die Erschließungsflächen wurden in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen und durch Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten der mit Nr.1 und Nr.2 gekennzeichneten Grundstücke gesichert. Angrenzend an diese Erschließungsfläche wurde auf dem mit Nr. 1 gekennzeichneten Grundstück für den ruhenden Verkehr eine Gemeinschaftsstellplatzanlage zugunsten des gesamten Plangebietes ausgewiesen. Die Größe der Gemeinschaftstellplatzanlage ist im Hinblick auf die geplante Umsetzung der Planung auf der Grundlage der sozialen Wohnraumförderung im Sonderprogramm "Erleichtertes Bauen" des Landes Schleswig-Holstein und der Nutzer der Wohnbebauung ausreichend. Der Bebauungsplan trifft im Text, Teil B, unter Punkt 2 die Festsetzung, dass der ruhende Verkehr ausschließlich innerhalb der auf dem mit Nr.1 gekennzeichneten Grundstück festgesetzten Gemeinschaftsstellplatzanlage unterzubringen ist und Standflächen der Gemeinschaftsstellplätze mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche herzustellen sind. 3. Erschließung / Ver- und Entsorgung Die Erschließung des Plangebietes ist über den Musbeker Weg und den ABC-Weg gesichert. Erforderliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen wie Energie, Trinkwasser- und Abwasserleitungen mit Anschlussmöglichkeiten sind vorhanden. 4. Brandschutz Die Gemeinde Harrislee verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Die Löschwasserversorgung wird durch Hydranten sichergestellt. Die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sind zu beachten. 5
6 Zur Umsetzung von Bauvorhaben wird auf die Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr SH sowie auf den 5 der LBO SH 2016 "Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken" hingewiesen. 5. Altlasten Ein Verdacht auf Altlasten ist im Bereich des Plangebietes nicht bekannt. Bei Auffinden von sensorisch auffälligen oder abfallhaltigen Auffüllungen im Rahmen der auszuführenden Erdarbeiten ist umgehend die untere Bodenschutzbehörde zu informieren. Abfallhaltiger Bodenaushub ist ordnungsgemäß zu entsorgen. 6. Kosten Der Gemeinde Harrislee entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplanes keine Kosten. Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr.52 < Wohnbebauung ABC-Weg > wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung am gebilligt Harrislee, den Bürgermeister 6
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