Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

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1 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 8530/1, 8532/1, 8534/1, 8535/1, 8536/1, 8537/1, 8538/1, 8538/2, 8538/3 und 8538/4 auf Gemarkung Bietigheim. Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000 Aufgestellt: Bietigheim-Bissingen, den Stadtentwicklungsamt - I-61/ Rie - S c h w a r z -

2 Erfordernis der Planaufstellung Im Bereich der Schlesierstraße sowie der Bromberger Straße gab es mehrere Anfragen für eine Überschreitung der Baugrenze in Richtung Osten bzw. Süden. Die Baugrenzen gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Buch Mitte Nord (gültig seit dem ) lassen für die Grundstücke in der Schlesierstraße aktuell eine Bebauung von maximal 14,50 m Gebäudelänge zu. Die Grundstücke sind mit durchschnittlich 40 m jedoch sehr tief, so dass hier durchaus auch längere Gebäude (bis zu 20 m) vorstellbar sind. Auch in der Bromberger Straße spricht nichts gegen eine geringfügige Erweiterung der überbaubaren Fläche. Da der rechtsgültige Bebauungsplan die Bebaubarkeit der Grundstücke stark einschränkt, soll der Bebauungsplan geändert werden. Die Eigentümer erhalten dadurch die Möglichkeit, die Grundstücke besser auszunutzen und auf sinnvolle Weise zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. 2. Einfügung in die überörtliche und örtliche Planung Im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart ist Bietigheim-Bissingen mit allen Ortslagen als Siedlungsbereich in der Entwicklungsachse Stuttgart - Heilbronn eingestuft. Die 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Bietigheim- Bissingen/Ingersheim/Tamm ist seit dem rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan sieht für die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs eine Wohnbaufläche vor. Sowohl im Regionalplan, als auch im Flächennutzungsplan handelt es sich bei der Fläche um eine bereits bestehende Siedlungsfläche. Der Bebauungsplan stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar und wird daher im vereinfachten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt. 3. Bestehende Rechtsverhältnisse Der aktuell rechtsgültige Bebauungsplan Buch Mitte Nord, rechtsverbindlich seit dem , sieht für die Fläche ein Allgemeines Wohngebiet vor. Neben der Art der Nutzung sollen auch die meisten anderen Festsetzungen beibehalten werden, jedoch müssen diese an die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie die heutigen und zukünftigen städtebaulichen Anforderungen angepasst werden. Zum Bebauungsplan Buch Mitte Nord gibt es eine 1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen zusätzliche Möglichkeiten zum Dachausbau (Trauf-/Firsterhöhung). Die Festsetzungen werden in den neuen Bebauungsplan übernommen und ergänzt. 4. Bestand Das Plangebiet umfasst eine Bruttofläche von ca. 0,7 ha. Das Gebiet liegt innerhalb der fachtechnisch abgegrenzten Wasserschutzzone III B. Das Plangebiet wird im Norden durch die Bromberger Straße begrenzt. Östlich des Geltungsbereichs befinden sich private Grundstücke mit Wohnbebauung. Da westlich dieser Gebäude ein 12 m breites Leitungsrecht für die Bodenseewasserleitung festgesetzt ist, befinden sich die Gebäude in großem Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze. Im Süden grenzt die Parkäckerstraße an den Geltungsbereich. Im Westen wird das Plangebiet durch die Schlesierstraße begrenzt. 5. Städtebauliche Planung 5.1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Das Ziel dieses Bebauungsplans ist es, bessere Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen und dabei die städtebauliche Struktur und das bestehende Straßenbild zu erhalten.

3 - 3 - Im Gebiet gibt es einen bestimmten Gebäudetyp: 10 m lang, ca. 8 m breit, zwei Vollgeschosse, 30 geneigtes Satteldach. Dieser das Straßenbild prägende Querschnitt des Gebäudes soll in jedem Fall erhalten werden. Erweiterungen in der Länge (bis auf 20 m) sowie untergeordnete Flachdachanbauten in der Breite sollen jedoch ermöglicht werden. Schemaskizze M 1:500 Dachaufsicht Ansicht Für die Grundstücke Schlesierstraße sollen die überbaubaren Flächen in Richtung Osten erweitert werden. Dies ermöglicht es den Eigentümern das Hauptgebäude (im Bestand ca. 10 m lang) auf bis zu 20 m zu verlängern. Diese Kubatur entspricht den im Gebiet und im näheren Umfeld bereits vorhandenen Doppelhäusern und fügt sich somit gut in die städtebauliche Struktur ein. Von der Schlesierstraße aus werden weiterhin hauptsächlich nur die Giebelseiten sichtbar sein, das Straßenbild bleibt somit intakt. Für die Grundstücke, die über die Bromberger Straße erschlossen werden, wird die Baugrenze in Richtung Süden erweitert, um hier Gebäudeanbauten mit anschließender Terrasse zu ermöglichen. Für das Grundstück Bromberger Straße 4 wird die Baugrenze zusätzlich um etwa 2 m nach Osten erweitert, um hier z.b. ein Doppelhaus inklusive einer Einzelgarage im Baufenster unterbringen zu können. 5.2 Planungsrechtliche Festsetzungen Bauliche Nutzung Die Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet wird beibehalten. Durch den Ausschluss der allgemein zulässigen Schank- und Speisewirtschaften, den Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sollen strukturelle Störungen vermieden werden.

4 - 4 - Die bislang gültigen Nutzungszahlen werden beibehalten. Somit gelten weiterhin eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschossflächenzahl von 0,6. Auch die Anzahl der Vollgeschosse bleibt mit 2 Vollgeschossen gleich. Durch die Anpassung an die aktuelle Landesbauordnung verbessert sich die Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses (von 2/3 zu 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses). Darüber hinaus müssen, durch die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung, die Dachgeschossflächen zukünftig nicht mehr auf die Geschossflächenzahl angerechnet werden. Dies bringt weitere Vorteile hinsichtlich der Ausnutzung der Flächen für die Eigentümer. Um auch bei Abbruch und Neubau eine maßvolle Nachverdichtung zu gewährleisten, wird die Zahl der Wohnungen beschränkt. Bauweise und Stellung der baulichen Anlagen Die Bauweise wird von einer bislang offenen Bauweise in eine abweichende Bauweise geändert, um die vorhandene Baustruktur zu bewahren. Wie bereits oben beschreiben, soll der typische Hauptgebäudequerschnitt beibehalten werden. Die Gebäude können auf maximal 20 m verlängert sowie über einen untergeordneten Fachdachanbau ergänzt werden. Um die harmonische Straßenansicht der giebelständigen Gebäude in der Schlesierstraße zu erhalten, wird die Firstrichtung festgesetzt. In der Bromberger Straße soll die Ausrichtung der Gebäude ebenfalls beibehalten werden, da sich die traufständigen Gebäude am besten in die vorhandene Bebauung einfügen. Überbaubare und nicht überbaubare Flächen Die überbaubaren Flächen sind im Plan über die eingezeichneten Baugrenzen vorgegeben. Im Vergleich zum bislang gültigen Bebauungsplan wird die östliche Baugrenze im Bereich der Schlesierstraße allerdings um etwa 5,50 m weiter nach Osten verschoben, um hier eine maßvolle Erweiterung der bestehenden Hauptgebäude zuzulassen. Für die Grundstücke entlang der Bromberger Straße wird die überbaubare Fläche in Richtung Süden, für mögliche Flachdachanbauten, erweitert. Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind, aufgrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und an den ausgewiesenen Standorten zulässig. Zur sinnvollen Unterbringung des erhöhten Stellplatzbedarfs durch zusätzlichen Wohnraum, werden die Regelungen zur Überbauung des Vorgartens gelockert. Um den vorhandenen grünen Charakter entlang der Schlesierstraße jedoch zu erhalten, müssen mehrere Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt erschlossen werden. Für die Grundstücke entlang der Bromberger Straße ergeben sich hinsichtlich der Parkierung keine Änderungen. Die Garagen und Stellplätze sind weiterhin zwischen bzw. neben den Hauptgebäuden vorgesehen. Für die Grundstücke Schlesierstraße wird im östlichen Bereich eine Private Grünfläche festgesetzt, die nicht überbaut werden darf. Die Fläche zählt zur maßgeblichen Grundstücksfläche zur Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl. 6. Grünordnung / Artenschutz Zum Schutz der vorhandenen Arten wird darauf hingewiesen, dass Fällarbeiten sowie Baufeldräumungen nur außerhalb der Brutzeiten und Vegetationsperioden, das heißt vom bis zum , durchgeführt werden dürfen. Pflanzgebote für straßenbegleitendes Grün, in Form von heimischen Hecken, erhalten den grünen Charakter des Straßenzugs. Pflanzgebote für Baumpflanzungen auf den Grundstücken sowie die privaten Grünflächen im rückwärtigen Bereich sorgen für einen kleinklimatischen Ausgleich. Die festgesetzte Dachbegrünung auf Flachdächern trägt dazu bei das anfallende Niederschlagswasser zu reduzieren und die Entstehung von Hitzeinseln zu minimieren.

5 Erschließung / Ver- und Entsorgung Erschließung Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über die bereits bestehenden Straßen Schlesierstraße und Bromberger Straße. Hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen sind keine Änderungen geplant, weshalb auch keine öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsplan beinhaltet sind. Ver- und Entsorgung Alle Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans sind bereits an das Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen. Änderungen sind nicht erforderlich. 8. Örtliche Bauvorschriften Durch die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften soll das gestalterische und städtebauliche Erscheinungsbild der Bebauung in seinen wesentlichen Eckpunkten festgeschrieben werden. Die vorhandene Dachform (Satteldach) und Dachneigung (30 ) werden aus dem vorangegangenen Bebauungsplan übernommen, da diese Festsetzungen für das Stadtbild besonders wichtig sind. Zusätzlich wird nun der Umgang mit den gestalterisch wirksamen Solaranlagen geregelt. Um den ökologischen Eingriff im Gebiet zu minimieren und Regenwasser zurückzuhalten sind Flachdächer wo möglich mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen. Die Regelungen zu Dachaufbauten werden im Wesentlichen aus dem Bebauungsplan von 2004 übernommen. Ergänzt wird der bislang fehlende Abstand von Dachaufbauten zu Giebelwänden. Doppelhäuser und Hausgruppen sind hinsichtlich mehrerer gestalterischer Elemente aufeinander abzustimmen, um ein angenehmes Erscheinungsbild gewährleisten zu können. Nebenanlagen sollen am besten gebündelt mit benachbarten Anlagen oder im Anschluss an Garagen/überdachte Stellplätze errichtet werden, um allzu viele einzelne Anlagen zu vermeiden, die meist ein unordentliches Bild abgeben. Die Gestaltung der Grundstücke wird ebenfalls in einigen Punkten vorgegeben, um auch hier ökologischen und gestalterischen Aspekten zu genügen. Die Stellplatzverpflichtung für Pkw wird aufgrund der dezentralen Lage und der schmalen Straßen (insbesondere die Bromberger Straße) erhöht. 9. Flächenbilanz Gesamtgebiet m² davon - Allgemeines Wohngebiet m² - Private Grünflächen m²

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