BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Löbertstraße Brenzstraße
|
|
- Jan Lorenz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ Plb. 1.5 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Löbertstraße Brenzstraße BEGRÜNDUNG Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren) Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen an der Enz, Stadtplanungsamt,
2 1. Anlass und Ziel der Planung Die bislang im Geltungsbereich ansässige Firma HARDY Strickmodelle Hessenthaler GmbH + Co hat die Produktion verlegt. Die Gebäude stehen leer. Somit kann das Areal einer Wohnnutzung zugeführt werden. 2. Erfordernis der Planaufstellung und Verfahren Erfordernis Die Planung sieht den Abbruch der Produktions- und Lagergebäude und dafür die Errichtung von Wohnhäusern vor. Die Einfügung der Neubauvorhaben wäre daher nach 34 BauGB nicht gegeben. Zudem soll anstatt des bisher angesiedelten Gewerbes eine Wohnnutzung geschaffen werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Neuordnung und eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen. Verfahren Das Vorhaben dient der Innenentwicklung im Sinne von 13a (1) BauGB. Der Bebauungsplan wird deshalb im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen liegen vor: Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen. Die zulässige Grundfläche gem. 19 (2) BauNVO liegt deutlich unter m², da das gesamte Plangebiet nur ca m² umfasst. Es handelt sich um kein UVP pflichtiges Vorhaben gem. UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeit). Auch nach LUVPG (Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) liegt kein UVP pflichtiges Vorhaben vor. Beeinträchtigungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete ( 1 (6) Ziffer 7b BauGB) sind aufgrund der Lage im Siedlungsgefüge nicht gegeben. Das nächstgelegene FFH Gebiet ist ca. 1,1 km entfernt. Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ist ca. 0,5 km entfernt. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Überörtliche Planungen Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet Vaihingen Zone III A. 2
3 3.2 Örtliche Planungen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Vaihingen an der Enz, Oberriexingen, Eberdingen, Sersheim (zuletzt geändert am ): Der FNP stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Die Entwicklung eines Wohngebietes ist erwünscht und aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Umgebung ist überwiegend durch Wohnen geprägt. 3.3 Bestehende Rechtsverhältnisse Bei dem Plangebiet mit seinen jetzigen Nutzungen handelt es sich um einen Innenbereich gemäß 34 mit einem Baulinienplan Löbertstraße aus dem Jahre (Dieser stellt nur die Baulinien parallel zu den Erschließungsstraßen dar.) 3.4 Verfahrensablauf Einleitungsbeschluss und Beschluss des städtebaulichen Entwurfs Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange 3.5 Wesentliche Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zwei Stellungnahmen mit Unterschriftenlisten der betroffenen Anwohner ein. Diese hatten vor allem Bedenken wegen einer möglichen höheren Verkehrsbelastung und wegen des im Quartiersinneren geplanten Mehrfamilienhauses. Außerdem besteht der Wunsch nach einem Spielplatz. Seitens der Träger der öffentlichen Belange gab es keine grundsätzlichen Bedenken. Behandlung der Bedenken und Anregungen im Einzelnen siehe Anhang Gutachten, sonstige Untersuchungen Zur Überprüfung der Altlasten für die Vorbereitung des Abbruchs wurde ein Schadstoffgutachten erarbeitet: Die Bodenuntersuchungen haben keinerlei Belastungen ergeben; die Belastungen an den bestehenden Gebäuden bestehen im Wesentlichen aus den verwendeten Parkettklebern, Fugenmaterialien und den asbesthaltigen Dacheindeckungen. 3
4 4. Beschreibung des Plangebiets (städtebauliche Daten siehe Ziffer 10) Lage Das Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich der Kernstadt zwischen Heiligkreuzstrasse, Brenzstrasse, Löbertstrasse und Hans-Krieg-Straße und umfasst den Bereich des Firmengeländes der Hessenthaler GmbH + Co, südlich der alten Bahnlinie und unmittelbar südlich des alten Bahnhofes. Städtebaulicher Bestand Das Gebiet ist überwiegend bebaut mit Produktions-, Lager- und Nebengebäude, Mitarbeiterparkplätzen und Flächen für die Anlieferung. Die Gebäude werden abgebrochen, die Parkplätze werden rückgebaut. Bestehende Ver- und Entsorgung Das Gebiet wird derzeit im Mischsystem entwässert. 5. Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften 5.1 Grundsätze der Planung Grundlage für den Rechtsplanentwurf ist der städtebauliche Entwurf des Architekturbüros de Pay, Deizisau vom entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates vom Plan ohne Maßstab 4
5 5.2 Festsetzung im Einzelnen Nutzung Für die Neubebauung ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Gartenbaubetriebe und Tankstellen wären hier störend und gebietsuntypisch und werden aus diesem Grund ausgeschlossen. Bebauung Es sind vier Einfamilienhäuser, vier Doppelhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und dazugehöriger Tiefgarage geplant. Für die Einfamilien- und Doppelhäuser (WA1) liegt die Grundflächenzahl bei 0,35; für das Mehrfamilienhaus (WA2) bei 0,4. Um eine Unterbringung der benötigten Stellplätze auf den privaten Flächen zu ermöglichen kann die GRZ für Garagen, Stellplätze und Zufahrten im WA1 auf 0,47 und im WA2 auf 0,8 erhöht werden. Die Ermittlung der zulässigen Gebäudehöhe erfolgt über eine Bezugshöhe /empfohlene Erdgeschossfußbodenhöhe), die ca. 20 cm über dem natürlichen Gelände liegt. Die maximal zulässige Traufhöhe liegt bei 6,50 m im WA1, im WA2 liegt sie aufgrund des Staffelgeschosses bei 9,40 m. Die maximal zulässige Firsthöhe liegt im WA1 und WA2 bei 11,50 m (aufgrund der geringen Dachneigung im WA2 von maximal 12 ). Die Dachneigung im WA1 liegt bei und im WA2 bei 12. Somit bewegen sich Gebäudehöhe und Kubatur wie sie in der umgebenden Wohnbebauung zu finden sind. Bei den Einzel- und Doppelhäusern sind zwei Vollgeschosse mit einem steilen Dach zulässig. Bei dem Mehrfamilienhaus sind zwei Vollgeschosse und ein zurückgesetztes Staffelgeschoss zulässig. Dieses ist aufgrund einer geringeren Fläche von 75 % des darunterliegenden Geschosses kein Vollgeschoss mehr und erhält noch ein bis zu 12 steiles Walmdach. Als Dachform sind Walmdächer zulässig. Diese kommen zum einen schon in der Umgebung vor und sollen in diesem Gebiet als Gestaltungsmerkmal die Bebauung prägen. Ein Vorteil der Walmdächer ist auch, dass die Giebelansicht eines Gebäudes von unten nur bis zur Traufe sichtbar ist und nicht wie bei einem gewöhnlichen Satteldach bis zum First. Um die farbliche Einfügung in das Stadtbild zu gewährleisten sind Ziegelfarben in den Farbtönen rot bis rot braun zulässig. Zur Klarstellung der Gebäudeausrichtung sind Firstrichtungen vorgegeben. Die Regelungen für die Dachaufbauten und Dacheinschnitte dienen ebenfalls der Erhaltung einer typischen Dachlandschaft mit gängigen Proportionen. Grundsätzlich begrüßt werden Solaranlagen, die sich jedoch der Dachneigung angleichen und auf dem Dach aufliegen müssen. Einfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen unterliegen aus gestalterischen Gründen einer Einschränkung hinsichtlich Höhe und Material. 5
6 Erschließung Zur Erschließung des Blockinneren wird der vorhandene Stichstraßenanschluss von der Heiligkreuzstraße zur Löbertstraße durchgebunden. Diese innere Erschließung wird durch den Vorhabenträger erstellt und nach deren Fertigstellung kostenlos an die Stadt übergeben. Somit wird die innere Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Es ist hier nicht mit Durchgangsverkehr von außen zu rechnen, da die Umgebungsbebauung bereits bestens erschlossen ist. Zur optimalen Ver- und Entsorgung des Gebiets ist eine Durchbindung vorteilhafter als ein Wendehammer. Parkierung, Nebenanlagen Bei jedem der Einzel- und Doppelhäuser wird mindestens ein Garagenbaufenster ausgewiesen. Zusätzlich können noch entlang der öffentlichen Verkehrsflächen auf den privaten Grundstücken Stellplätze eingerichtet werden. Für das Mehrfamilienhaus ist eine Tiefgarage vorgesehen. Zusätzlich werden noch oberirdische Parkplätze direkt am Haus angeordnet. Da in der Umgebung beengte Parkverhältnisse vorherrschen, wurden die örtlichen Bauvorschriften mit einer Stellplatzverpflichtung versehen, die abhängig von der Wohnungsgröße eine Mindestanzahl von Stellplätzen fordert. Somit ist davon auszugehen, dass keine zusätzliche Inanspruchnahme von öffentlichem Parkraum in den angrenzenden Straßen zu Stande kommt. 6. Umweltbericht, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Grünordnung Da die Bebauungsplanänderung nach 13a BauGB erfolgt, ist weder eine Umweltprüfung noch eine Eingriffs- Ausgleichsbewertung erforderlich. Im Übrigen ändert sich durch diese Bebauungsplanänderung nichts Wesentliches im Hinblick auf Umweltbelange. 7. Ver- und Entsorgung Die für das Baugebiet erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen werden in ortsüblicher Weise an die den Planungsraum tangierenden Leitungsnetze angeschlossen. Die Versorgung mit Strom und Wasser ist, ebenso wie die Ableitung des Abwassers (Schmutzwasser) gesichert. Soweit erforderlich, werden ggf. Anschlussleitungen entsprechend neu dimensioniert. Das Plangebiet wird an die vorhandene Kanalisation angeschlossen und wie bisher im Mischsystem entwässert. Da es sich um eine Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen handelt verändert sich die Abwasserbelastung nicht grundsätzlich. Durch die Erhöhung der unversiegelten Flächen ist eine Entlastung des Kanals zu erwarten. Das Oberflächenwasser soll soweit als möglich auf den jeweiligen Grundstücken versickert werden. Aus diesem Grund sind Garagen mit begrüntem Flachdach auszuführen und sämtliche private befestigte Flächen mit wasser- 6
7 durchlässigen Belägen herzustellen. Auch eine Brauchwassernutzung ist natürlich zugelassen. Die Herstellung, Pflege und der Unterhalt des Entwässerungssystems in öffentlichen Flächen obliegt der Stadt bzw. muss in Abstimmung mit der Stadt erfolgen. Erforderliche Genehmigungen werden zu gegebener Zeit eingeholt. Die Anschlussleitungen auf privaten Grundstücksflächen sind vom Eigentümer vorzunehmen und zu tragen. 8. Folgeverfahren, Realisierung, Kosten Ein Umlegungsverfahren ist nicht erforderlich. Zur Realisierung des Baugebietes bedarf es eines städtebaulichen Vertrages. In diesem Vertrag wird u. a. die Übergabe öffentlicher Flächen und der Bau bzw. die Finanzierung der Erschließungsanlagen inkl. Übernahme der Planungskosten zu regeln sein. 9. Städtebauliche Daten (ca. Werte) Bestand Planung m² % m² % Plangebiet (Geltungsbereich) % Nettobauland % Verkehrsgrünfläche 31 1% Verkehrsflächen % Geplante Häuser und Wohneinheiten (WE) Planung Anzahl Faktor 1) WE Einzelhäuser 4 1,5 6 Doppelhaushälften 4 1,5 6 Mehrfamilienhaus Summe ) Wohneinheiten (WE) pro Haus Aufgestellt: Stadtplanungsamt, Vaihingen Enz,
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrAusschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000
Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim B E G R Ü N D U N G nach 9 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Der Geltungsbereich
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrStädtebauliche Begründung
Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².
Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.
MehrGemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese
Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese 1 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr. 5 An der Auwiese Öffentlichkeitsbeteiligung am 20. September 2011 Gemeinde Heidekamp - Bebauungsplan Nr.
MehrENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
MehrBegründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde
Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies
MehrBegründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen
Anlage 2 zu GR-Drs. 15/008/01 Amt für Stadtentwicklung und Vermessung 05.12.2014 Begründung zum Bebauungsplan Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße Gemarkung/Flur Reutlingen Inhalt: 1. Anlass und Zweck der
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrStadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach
Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH
MehrBebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"
Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrVORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst u
Kreis Stadt Gemarkung Ludwigsburg Vaihingen a.d. Enz Vaihingen a.d. Enz V03031TIT01.doc VORHABEN UND ERSCHLIESSUNGSPLAN Wohnen am Hofgut Auf den Flst. 18591865 u. 17871794 Inhaltsverzeichnis Erläuterungsbericht
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrGemeinde Schwarzenbruck
Gemeinde Schwarzenbruck VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GSTEINACHER STRASSE 9 A Begründung Projekt 4 Stadtplanung und Freiraumplanung Allersberger Str. 185/ L1a 90461 Nürnberg Tel. (0 911) 47440-81 Fax.
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrPlanfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
MehrBegründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich
B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/011 - Östlich Kölner Landstraße. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/011 - Östlich Kölner Landstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Stadtbezirk 9 Stadtteil Wersten 1. Örtliche Verhältnisse Das ca.
MehrKreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
MehrStand: Entwurf November 2015 BV 15794
Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrStadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG
Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com
MehrBebauungsplan "Schwachhauser Heerstraße 235" Information des Beirats Schwachhausen. Freie Hansestadt Bremen
"Schwachhauser Heerstraße 235" Information des Beirats Schwachhausen 23.02.2017 Plangebiet Plangebiet Abgrenzung Plangebiet Plangebiet Schwarzplan mit Bebauungsstruktur Umgebung Plangebiet Schwarzplan
MehrBAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-
MehrB E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung Stadt Pfungstadt Stadtplanung Stand: Entwurf gem. 13 (2) BauGB Fassung: Januar 2014 Inhaltsverzeichnis: I BEGRÜNDUNG...3 1. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT...3
MehrBaugebiet An den Hecken
Baugebiet An den Hecken Erläuterung der wichtigsten Bauvorschriften Das Baugebiet An den Hecken Das Baugebiet An den Hecken befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Stadt Burgdorf und ist etwa 8,3 ha
MehrOrtsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a BauGB i.v.m. 3 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 26.2.2015 STADT BAD SALZDETFURTH OT DETFURTH UND WESSELN BEBAUUNGSPLAN NR. 18A VIENIG
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
MehrBEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157
GEMEINDE JORK BEGRÜNDUNG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN NR. 37 MOORENDE 157 Stand: Satzungsbeschluss, 10.09.04 Planverfasser: Planungsgruppe Elbberg Architekten & Stadtplaner Kruse Schnetter & Rathje
MehrAuszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich C Wohnen am Südufer
Übergeben von: Projektbüro Barcelonaweg 14 44269 Dortmund Tel.: 0231.22 22 77 10 Fax: 0231.22 22 77 19 E-Mail: s.roemer@dsw21.de Auszug aus den Gestaltungsregeln für die Wohnbebauung am Phoenix See, Teilbereich
MehrStadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen
Kreis Freudenstadt Stadt Dornstetten B E B A U U N G S P L A N R I E D S T E I G E 2. Ä N D E R U N G Projekt-Nr. 72280.221 Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrStadt Mainz. Begründung
Stadt Mainz Begründung Bebauungsplanentwurf "Backhaushohl / Römersteine (O 67)" Stand Planstufe I Begründung zum Bebauungsplanentwurf "Backhaushohl / Römersteine (O 68)" 1. Räumlicher Geltungsbereich...3
MehrBEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
MehrSatzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg - einschl. der Änderungen zu diesem Bebauungsplan vom 09.
MehrEntwurf der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Entwurf der zur frühzeitigen Beteiligung gem. 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/36 Seniorenheim Wiedenhof" Vorhabenträger: Torsten Löhr Ringelswiese
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrGEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein
GEMEINDE INZELL Landkreis Traunstein Außenbereichssatzung Ortsteil Boden Begründung Stand: 28. Mai 2015 Planung: Johann Hohlneicher Bau GmbH Theresienstraße 3 83313 Siegsdorf Tel: +49 8662/4960-0 Fax +49
MehrBegründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.
Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten
MehrGemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung
Gemeinde Hilders 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen Begründung Entwurfsfassung: 10.08.2016 Verfahrensübersicht: 14.06.2016 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 Reulbachswiesen
MehrGauting Lkr. Starnberg
Gemeinde Bebauungsplan Gauting Lkr. Starnberg Nr. 11 c/gauting 2. Änderung für eine Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen den Grundstücken Flur Nrn. 1400/1 und 1400/9 sowie Flur Nrn. 1400/8
MehrBebauungsplan Naher Weingarten
Begründung zum Bebauungsplan Naher Weingarten Gemarkung Ebringen Gemeinde Gottmadingen mit Anhang 1 (Lageplan) und Anhang 2 (Umweltbericht) Z:\Bebauungspläne\Naher Weingarten\Begründung.doc - 1 - 1. Allgemeines
Mehr(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet
MehrKrailling Landkreis Starnberg
Gemeinde Krailling Krailling Landkreis Starnberg Bebauungsplan Nr. 26 für das Gebiet zwischen Jahnstraße, Margaretenstraße und Elisenstraße Teiländerung Jahnstraße 5 und 7 Planfertiger Planungsverband
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014
Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrBaugrundstücke im Herzen von Meckenbeuren zu verkaufen
Baugrundstücke im Herzen von Meckenbeuren zu verkaufen Immobilienverwaltung Tel. 0 75 41 / 92 10-90 Charlottenstraße 57 Fax 0 75 41 / 92 10-36 88045 Friedrichshafen www.fraenkel-fn.de Der Standort Die
MehrVerkauf von Baugrundstücken
Bebauungsplan Röblinseesiedlung Mitte Verkauf von Baugrundstücken Die Stadt Fürstenberg/ Havel beabsichtigt den Verkauf von Baugrundstücken, geeignet zur Bebauung, entsprechend den Festsetzungen des B-Planes,
MehrFlächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand
40 Wohnbaugrundstücke in 48356 Grundstücke bebaubar mit Preis wo bebaubar 450 bis 700 m 2 für Einzelhäuser 300 bis 400 m 2 für Doppelhaushälften Einzelhäusern und Doppelhäusern 132 Euro/m 2 (WA), erschlossen
MehrBebauungsplan Wohngebiet Saarstraße Südost OT Eiche, Gemeinde Ahrensfelde
Gemeinde Ahrensfelde Sitzungstermin 20.07.2015 Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Offenlage vom 21.04.2015 bis 21.05.2015 Bebauungsplan Wohngebiet Saarstraße
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrUND BUNDESSTRASSE BEGRÜNDUNG GEMEINDE STRULLENDORF LANDKREIS BAMBERG 7. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
7. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES ZWISCHEN BAHN UND BUNDESSTRASSE GEMEINDE STRULLENDORF LANDKREIS BAMBERG BEGRÜNDUNG BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND BAULEITPLANUNG W I T T M A N N, V A L I E R U N D P A R T N E R
MehrStadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel
Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in 14776 Brandenburg an der Havel Flur 2, Flurstücke 107 und 108. Auszug aus Geodatenbeständen GDI Land
MehrBebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de
MehrBaugebiet in Heidmühle
Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und
Mehrlassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013
lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim. Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177.
Gemeinde Feldkirchen-Westerham Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 74 "Vagen - Auland" 3. Änderung für die Flur Nr. 456/177 Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20 a Tel.: 08034/9303 Architekt
MehrBegründung gem. 9 Abs. 8 BauGB zum. Bebauungsplan Unna Nr. 145 Hubert-Biernat-Straße der Kreisstadt Unna. Entwurf
Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Unna Nr. 145 Hubert-Biernat-Straße der Kreisstadt Unna Entwurf Kreisstadt Unna, März 2015 - 2 - Inhalt Teil 1 1. Allgemeines 4 1.1 Allgemeine Ziele und
Mehr- beglaubigte Abschrift -
- beglaubigte Abschrift - Stadt Walsrode 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 Hinter Pannings Busch I Benzen mit Örtlichen Bauvorschriften - Satzung - PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG Auf Grund der 1 Abs. 3
Mehr23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Waldsiedlung Am Gimpelweg der Stadt Ludwigsfelde
MehrStadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade
Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB
MehrS a t z u n g. über die 8. Änderung des Bebauungsplanes. "Siedlung Stück"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 8. Änderung des Bebauungsplanes "Siedlung Stück" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrStuttgart - Vaihingen
Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung
MehrB E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)
B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,
MehrMaßnahmenbeschreibung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr Im Knappenroth Landeshauptstadt
Maßnahmenbeschreibung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 126.13.00 Im Knappenroth Landeshauptstadt Saarbrücken 1. Anlass, Ziel und Zweck der Planaufstellung In der Landeshauptstadt Saarbrücken besteht
MehrTechnischer Ausschuss öffentlich. Gemeinderat öffentlich
BU Nr. 077/2015 Bebauungsplanänderung "Saffrichhof 1. Änderung" Sachstand, Planungskostenvertrag, Beauftragungen Gremium am Technischer Ausschuss 07.05.2015 öffentlich Gemeinderat 21.05.2015 öffentlich
MehrFAQ für Bauherren. Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent,
FAQ für Bauherren Sehr geehrte Bauplatzinteressentin, sehr geehrter Bauplatzinteressent, für die meisten Menschen treten jede Menge Fragen auf, wenn sie zum ersten Mal bauen. Um Ihnen diesen Prozess zu
MehrStadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan
Stadt Schleswig Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 Wohngebiet zwischen den Grundstücken an der Moltkestraße und Gartenstraße, nördlich der Schubystraße (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Auftraggeber: Baugeschäft
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrG E M E I N D E G I L C H I N G
G E M E I N D E G I L C H I N G Landkreis Starnberg Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Gilching Sitzungstermin: Montag, den 18. Mai 2015 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende:
Mehr7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN
7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014
MehrBauplatz. Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen. Lageplan und / oder Fotos. Adresse. Die genaue Adresse des Grundstücks erhalten Sie vom Anbieter
LEADER-Flächenmanagement Bärenthal Buchheim Denkingen Frittlingen Irndorf Kolbingen Renquishausen Bauplatz Flurstücks Nr.1544 Gemeinde Frittlingen Lageplan und / oder Fotos Adresse Die genaue Adresse des
MehrGemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66
Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien
MehrNeue Straße - Kramgasse - Apothekergasse
Anlage 4 zu GD 348/09 Planbereich Plan Nr. 110.1 89 Stadt Ulm Stadtteil Mitte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Neue Straße - Kramgasse - Apothekergasse zum Bebauungsplan Ulm, 01.09.2009; Bearbeitung: Büro
MehrWOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702
Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Vorhabenbezogener Bebauungsplan KER663 "Zum Kornfeld" - Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung Drucksache
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 der Stadt Fulda Gewerbegebiet Lehnerz November 2012 Teil A Begründung Teil B Umweltbericht Bearbeitung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Fulda: Ulrike Schneider,
MehrBegründung. Bebauungsplan Nr. 8. Gemeinde Ascheffel Kreis Rendsburg-Eckernförde
Verfahrensstand Entwurf gemäß 3(2) und 4(2) BauGB 04.08.2016 1 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 - Wohnbebauung Dorfstraße 35 bis 39 - Gemeinde Ascheffel Kreis Rendsburg-Eckernförde Entwurf- und Auslegung
MehrÖrtliche Bauvorschriften Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO)... 3
Gemeinde Walzbachtal Bebauungsplan Gageneck - der 3. Änderung OT Jöhlingen Örtliche Bauvorschriften in der Fassung I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Örtliche Bauvorschriften... 3 1. Anforderungen an
MehrStadt Gundelsheim - Bürgerinformation
Stadt Gundelsheim - Bürgerinformation Vorhabenbezogener Bebauungsplan Lehmgrube Datum: 28.09.2016 M. Eng. STEFANIE MULFINGER Stadtplanerin und Architektin ALTSTADT 36 74613 ÖHRINGEN FON 07941/9241-0 FAX
MehrSTADT HENNEF (SIEG), 37. FLÄCHENNUTZUNGSPLANÄNDERUNG UCKERATH, SÜD-OST - SEITE 1- - BEGRÜNDUNG ENTWURF GEM. 3 ABS. 2 UND 4 ABS.
1- STADT HENNEF (SIEG) 37. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hennef (Sieg) Uckerath, Süd-Ost - Begründung Teil I - Entwurf gem. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Stand: 19. März 2009 Stadt
Mehr121. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 "Verbrauchermarkt Farger Straße" in Bremen-Blumenthal
121. Änderung des Flächennutzungsplanes in Bremen-Blumenthal Frühzeitige Beteiligung der Behörden 13. Dezember 2012 trägerin Grundstückgesellschaft Objekt Farge GmbH Ansprechpartner: Kai-Uwe Kiehne Verfahrensstelle
MehrStadt Bielefeld. Stadtbezirk Dornberg. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße
1 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Dornberg 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/Ba 2.1 Gellershagen / Menzelstraße Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung Bauamt, 600.41 Garthaus
MehrFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord 15.12.2015 GB 06-1 Stadtplanung und NEULAND Wohnungsgesellschaft mbh Ablauf 1.
Mehr