Gauting Lkr. Starnberg

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1 Gemeinde Bebauungsplan Gauting Lkr. Starnberg Nr. 11 c/gauting 2. Änderung für eine Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen den Grundstücken Flur Nrn. 1400/1 und 1400/9 sowie Flur Nrn. 1400/8 und 1400/16 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, München Az.: /1-171 Bearb.: Ang Grünordnung: Terrabiota Landschaftsarchitekten Kirchplatz 8, Starnberg Plandatum Begründung 1. Planungsanlass und Planungsziel 2. Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebiets 3. Planungsrechtliche Voraussetzungen 4. halt des Bebauungsplans 5. Erschließung, Ver- und Entsorgung 6. Immissionsschutz Anhang: Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des Ing. Büros Müller BBM Bericht Nr. M91 863/1 vom Erschütterungstechnische Untersuchung des Ing. Büros Müller BBM Bericht Nr. M91 863/2 vom Schalltechnische Ergänzung des Ing. Büros Müller BBM Bericht Nr. M91 863/3 vom

2 - 2-1 Planungsanlass und Planungsziel Der Gemeinderat Gauting fasste in seiner Sitzung am den Beschluss, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 11 c/gauting für einen Teilbereich westlich der Hubertusstraße zwischen den Grundstücken Flur Nrn. 1400/1 und 1400/9 sowie Flur Nrn. 1400/8 und 1400/16 aufzustellen. Zugleich wurde eine Veränderungssperre erlassen. Grund dafür war ein Bauantrag, in dem an das bestehende Doppelhaus eine zusätzliche Doppelhaushälfte errichtet werden sollte. Dieses Vorhaben hat sich nicht mehr in die Umgebung eingefügt und hat zudem nicht mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan übereingestimmt. Eine Befreiung war nicht möglich, da das beantragte Gebäude sich nicht in die homogene nähere Umgebungsbebauung einfügt und daher städtebauliche Ziele entgegenstehen. Eine Befreiung hätte diesen städtebaulich homogenen Bereich einer 60er Jahre- Bebauung auch mit seiner Bezugsfallwirkung zerstört. Ziel des Bebauungsplans soll der Erhalt des städtebaulichen Charakters dieser Siedlungseinheit sein, der innerhalb des Geltungsbereichs noch vollständig erhalten ist und damit in gewisser Weise auch ein Zeitzeugnis darstellt. Dennoch soll durch die Bebauungsplan-Änderung eine gewisse Nachverdichtung ermöglicht werden, die zwar den Siedlungscharakter erhält, dennoch aber den gestiegenen Wohnbedürfnissen Rechnung trägt. Zudem wurde für die Erarbeitung der Grünordnung das Büro Terrabiota Landschaftsarchitekten beauftragt. 2 Lage, Größe und Beschaffenheit des Planungsgebiets Das Planungsgebiet liegt im Norden von Gauting. Es wird im Westen von der Bahnlinie München-Tutzing-Mittenwald und im Osten von der Hubertusstraße begrenzt. Zwischen der Bahnlinie und den zu überplanenden Grundstücken befindet sich ein ca. 10 m breites bewaldetes Grundstück, das im Eigentum der Bahn liegt. Das ca. 1,3 ha große, ebene Planungsgebiet ist mit 8 Doppelhäusern bebaut. Da die Doppelhäuser in Ost-Westrichtung ausgerichtet sind, sind jeweils die westlichen Doppelhaushälften nicht direkt von der Straße aus zu erreichen. Sie sind Hammergrundstücke, die über ein Geh- und Fahrrecht erschlossen sind. 3. Planungsrechtliche Voraussetzungen Der vorliegende Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit dem Ziel einer verträglichen Nachverdichtung. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Beeinträchtigungen der FFH- oder der Vogelschutzrichtlinie zu erwarten sind oder UVP-pflichtige Vorhaben begründet werden. Somit wird er im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchgeführt. Von einem Umweltbericht wird abgesehen. Innenentwicklungsbebauungspläne mit einem Schwellenwert von weniger als qm Grundfläche bzw. versiegelter Fläche (wie im vorliegenden Fall) gelten per gesetzlicher Definition nach 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB nicht als Eingriffe im Sinne des 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB mit der Folge, dass Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe nicht festzusetzen sind. Das beschleunigte Verfahren ist in diesem Fall anwendbar, da es sich um eine innerörtliche Maßnahme zum Schutz und zur behutsamen Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur handelt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, der im gesamten Umfeld sowie im Bebauungsplangebiet WR Reines Wohngebiet ausweist. Für das Plangebiet existiert bereits der seit dem rechtskräftige einfache Bebauungsplan Nr. 11c/Gauting. In diesem sind entlang der Hubertusstraße in ei-

3 - 3 - nem Abstand von 5 m und entlang der westlichen Grundstücksgrenze in einem Abstand von 15 m Baulinien eingetragen. 4 Inhalt des Bebauungsplans Der ca. 1,29 ha umfassende Planbereich umfasst 16 Grundstücke, die jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebaut sind. in qm Überbaubare Grundstücksfläche 2240 Bruttobaufläche 2750 Umgriff (Bauland) gesamt Art der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird für den Gesamtbereich WR Reines Wohngebiet festgesetzt. Ausnahmen gemäß 3 Abs.3 BauNVO sind nicht zulässig, um die ruhige Wohnlage nicht zu beeinträchtigen. Ebenso sind Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO (allgemein zulässige Anlagen) ausgeschlossen, da durch deren gewerbliche Wirkung der Charakter der Wohnstruktur gestört wird. Über die vorhandenen Anlagen in der Umgebung wird das Gebiet hinreichend versorgt. 4.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Bestimmung der absoluten Grundflächen (GR) je Doppelhaushälfte, der Anzahl der Vollgeschosse und der maximal zulässigen Wandhöhe reguliert. Insgesamt können orientiert an den bestehenden Gebäudekörpern Anbauten mit maximal einem Vollgeschoss und einer Grundfläche von ca. 55 qm zusätzlich zum Bestand errichtet werden. Die möglichen Anbauten können jeweils an der Westbzw. Ostseite jeder Doppelhaushälfte errichtet werden. Die bestehenden Doppelhaushälften haben, bis auf eine Ausnahme (Flur Nr. 1400/15) eine Grundfläche von 83 qm 85 qm. Diese Gleichförmigkeit bei den Gebäudekubaturen soll auch mit den Anbauten erhalten bleiben. Die Anbauten sollen sich dem Gebäude unterordnen. Aus diesem Grund werden sie auch nur eingeschossig zugelassen, so dass den Grundeigentümern zwar Erweiterungen zugestanden werden, diese aber das Gesamtbild der Siedlungseinheit nicht wesentlich verändern. Je Doppelhaushälfte sind zwei Wohneinheiten zulässig, das heißt, es kann, auf Grund der Grundflächenerhöhung, zwar noch eine zusätzliche Einliegerwohnung errichtet werden, aber keine zusätzliche größere Wohnung, die auch meist mehrere Einwohner und Stellplätze nach sich zieht. Die Grundfläche darf durch Garagen, Carports, Stellplätze und deren Zufahrten für die Hinterliegergrundstücke um 150 %, für die straßenseitigen Grundstücke um 70% werden. Diese Überschreitungen werden auf Grund der Grundstückszuschnitte und da man eine gewisse Vorgartenzone erhalten will notwendig.

4 Gestalterische Festsetzungen Die Festsetzungen zur baulichen Gestaltung zielen in erster Linie darauf ab, dass die vorhandene städtebauliche Ordnung geschützt wird und potenzielle Neubauten sich diesen unterordnen ohne den Gesamteindruck der harmonischen Bestandsbebauung nachhaltig zu verändern. Aus diesem Grund werden die Bauräume eng um die bestehenden Gebäude gezogen. Nur so kann erreicht werden, dass auch bei Abbruch die Gebäudekubatur wieder in gleicher Form errichtet wird. Auch die Dachform und Dachneigung wird für die zweigeschossigen Doppelhäuser entsprechend dem Bestand festgeschrieben. Die eingeschossigen Anbauten können sich jeweils seitlich an die Bestandsbauten angliedern. Der Bauraum ist hier größer ausgewiesen als es die Grundflächenmehrung ermöglicht, so dass hier ein gewisser Spielraum gegeben ist. Für die Anbauten wird Satteldach mit derselben flachen Dachneigung wie das Hauptgebäude festgeschrieben oder begrüntes Flachdach. Dachgauben, Dacheinschnitte, Zwerchgiebel und Standgiebel werden auf Grund der geringen Dachneigung ausgeschlossen. 5 Erschließung, Ver- und Entsorgung Das Planungsgebiet wird über die Hubertusstraße erschlossen. Die Hinterliegergrundstücke werden durch ein Geh- und Fahr- und Leitungsrecht ebenfalls von der Hubertusstraße aus erschlossen. Garagen und Carports sind nur innerhalb der Baugrenzen oder in den für diese Nutzung festgesetzten Flächen zulässig, die auch heute schon als Garagen genutzt werden. Da bei den straßenseitigen Gebäuden teilweise nur eine Garage errichtet ist, wurde dort die ausgewiesene Fläche noch erweitert, so dass eine Doppelgarage errichtet werden kann. Zusätzliche Stellplätze können als offene Stellplätze auch außerhalb des Bauraums und der festgesetzten Fläche für Garagen / Carports nachgewiesen werden. Die Fläche vor den Hinterliegergaragen kann als Stellplatz ausgewiesen werden, um zu verhindern dass noch mehr Fläche versiegelt werden muss. Der Gemeinde Gauting sind hinsichtlich der Beseitigung des Niederschlagswassers bei der Straßenentwässerung als auch bei der bestehenden Bebauung im Plangebiet keinerlei Probleme bekannt sind. 6 Immissionsschutz Den Festsetzungen hinsichtlich des Immissionsschutzes liegen die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des Ing. Büros Müller BBM, Bericht Nr. M91863/1 vom sowie die Erschütterungstechnische Untersuchung ebenfalls des Ing. Büros Müller BBM, Bericht Nr. M91 863/2 vom zugrunde. Des weiteren liegt eine schalltechnische Ergänzung des Ing. Büros Müller BBM Bericht Nr. M91 863/3 vom vor. Die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung hat zum Ergebnis, dass die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN tags um bis zu 9 db(a) und nachts um bis zu 17 db(a) überschritten werden. Die hilfsweise zur Beurteilung herangezogenen Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV werden tags im gesamten Planungsgebiet eingehalten und nachts um bis zu 8 db überschritten. Daher sind die in den Festsetzungen enthaltenen Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

5 - 5 - Eine durchgehende Abschirmungseinrichtung (Lärmschutzwand) ist auf Grund der privaten Grundstückseigentümer nicht realisierbar. Die nun festgesetzten Schallschutzmaßnahmen stellen den Schallschutz im Inneren der Gebäude sicher. Die Überschreitungen der Orientierungswerte in den Freibereichen sind dadurch jedoch nicht zu vermeiden. Bei Neu-, Um, und Erweiterungsbauten sind die Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern auf die der Bahnlinie abgewandten Seiten zu orientieren. Soweit dies nicht möglich ist und diese Räume ausschließlich Fenster in den im Plan rot markierten Fassaden haben, ist mindestens ein Fenster pro Aufenthaltsraum mit einem verglasten Vorbau (Wintergartenkonstruktion) zu umbauen. Alternativ dazu können die genannten Aufenthaltsräume mit einer schalldämmenden Belüftungseinrichtung ausgestattet werden. An den im Plan rot markierten Fassaden ist bei Neu-, Um, und Erweiterungsbauten ein Nachweis ausreichender Schalldämmung der gewählten Außenbauteilekonstruktion zu führen. Die Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen in den Gebäuden werden im Wesentlichen durch die Anregung schwingender Bauteile (Deckenbauteile und Fußbodenaufbauten) verursacht. Im Bereich der Baugrenzen ist, entsprechend der Erschütterungstechnischen Untersuchung des Ing. Büros Müller BBM, ein sekundärer Luftschallpegel von 38 db(a) zu erwarten. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis dass innerhalb der Baugrenzen die in den Festsetzungen unter Punkt A 9.3 und 9.4 aufgeführten Maßnahmen ausreichen, um die Einhaltung der Grenz- bzw. Anhaltspunkte, welche zur Beurteilung der zu erwartenden Erschütterungs- und sekundären Luftschallimmissionen angesetzt wurden, einzuhalten. Die Grundfläche darf durch notwendig werdende verglaste Vorbauten (Wintergartenkonstruktion) um max. 2,5 qm für jeweils ein Fenster pro Aufenthaltsraum überschritten werden. Die Baugrenze darf dadurch um max. 1 m überschritten werden da die Baugrenzen relativ eng gezogen sind.. Gemeinde: Gauting, den Brigitte Servatius, (Erste Bürgermeisterin)

6 - 6 - BEBAUUNGSPLAN NR. 11 C / GAUTING Fl.Nr. Größe qm GR GF Mehrung 1400/8 953 Bestand: 84 Bestand: / Bestand: 84 Bestand: /7 934 Bestand: 84 Bestand: / Bestand: 118 Bestand: /6 938 Bestand 85 Bestand: / Bestand: 85 Bestand: /5 906 Bestand: 85 Bestand: / Bestand: 85 Bestand: /4 917 Bestand: 84 Bestand: / Bestand: 85 Bestand: /3 888 Bestand: 85 Bestand: / Bestand: 85 Bestand: /2 889 Bestand: 84 Bestand: / Bestand: 84 Bestand: /1 862 Bestand: 84 Bestand: /9 716 Bestand: 83 Bestand:

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