05 Begründung. Hinter der Kirche. zur. 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften

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1 05 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche

2 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Impressum 2. Änderung des Bebauungsplans samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche Projekt-Nr Bearbeiter Dipl.-Ing. D. Walter Datum Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbh Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße Bruchsal fon fax info@bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH Heinrich-Hertz-Straße Bruchsal AG Mannheim HR B

3 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 Geltungsbereich Standortalternativenprüfung Lage, Abgrenzung, Größe Städtebauliche Bestandsaufnahme Übergeordnete Vorgaben Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Flächennutzungsplan Bestehende Bebauungspläne Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte Verfahren... 6 Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung... 8 Beschreibung der Änderungen Erweiterung eines Baufensters Reduzierung der maximalen Gebäudehöhe Vereinheitlichung der GRZ Überschreitung der GRZ Ergänzung der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche um Aussagen zum HQ100-Gebiet Abbildungsverzeichnis Seite Abb. 1: Lage des 2,5 ha großen Geltungsbereichs... 3 Abb. 2: Auszug Regionalplan Mittlerer Oberrhein... 4 Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal... 5 Abb. 3: Lage im HQ100-Gebiet... 6 Abb. 4: Erweiterung Baufenster... 9 Abb. 5: Reduzierung Gebäudehöhe... 9

4 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 2 1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des in Kraichtal - Menzingen ansässigen Betriebes ARGO-HYTOS GmbH. Geplant ist der Neubau einer Halle im südlichen Grundstücksbereich. Mit der vorliegenden Planung soll das Baufenster im Bereich der geplanten Betriebserweiterung erweitert und die zulässige Grundflächenzahl entsprechend der Planung sowie dem Bestand angepasst werden. Weiterhin wird die maximal zulässige Gebäudehöhe im südlichen Grundstücksbereich reduziert, da die derzeit festgesetzte Höhe nicht mehr benötigt wird. Der Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche aus dem Jahr 1990 wurde seit seiner Aufstellung einmal geändert. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden neben den oben beschriebenen Änderungen auch die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes auf ihre Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung, sowie den Bestand hin überprüft und redaktionell angepasst. 2. Geltungsbereich 2.1 Standortalternativenprüfung Mit der vorliegenden Änderung soll eine Betriebserweiterung auf dem bestehenden Betriebsgelände ermöglicht werden. Da für diese Erweiterung ein sehr enger räumlicher Bezug zum bestehenden Betrieb erforderlich ist, bestehen keine Alternativen zum vorliegenden Standort. 2.2 Lage, Abgrenzung, Größe Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist identisch mit dem Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Hinter der Kirche und weist eine Fläche von ca. 2,5 ha auf.

5 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 3 Abb. 1: Lage des 2,5 ha großen Geltungsbereichs (Luftbild Stadt Kraichtal, eigene Darstellung) 2.3 Städtebauliche Bestandsaufnahme Der Geltungsbereich ist überwiegend befestigt und mit gewerblichen Anlagen überbaut. Im südlichen Bereich existiert eine ca m² große unbebaute Grünfläche, auf welcher die Betriebserweiterung stattfinden soll. Im Osten wird der Geltungsbereich von der Industriestraße durchquert.

6 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 4 3. Übergeordnete Vorgaben 3.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Nach 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Diese Ziele sind im Regionalplan in Form der regionalen Siedlungs- und Freiraumstruktur festgesetzt. Abb. 2: Auszug Regionalplan Mittlerer Oberrhein (Regionalverband Mittlerer Oberrhein, 2018) Im aktuellen Regionalplan Mittlerer Oberrhein liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplans in einem Gebiet, das als bestehende Siedlungsfläche (überwiegend gewerbliche Nutzung) ausgewiesen ist. Die Vorgaben des Regionalplanes stehen der Planung nicht entgegen.

7 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite Flächennutzungsplan Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal (Stadt Kraichtal) Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung als Gewerbliche Baufläche (Bestand und Planung) sowie als Verkehrsfläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan entspricht somit den Flächenausweisungen des Flächennutzungsplanes. 3.3 Bestehende Bebauungspläne Für das Plangebiet existiert der bestehende Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche in der Fassung der 1. Änderung. Die vorliegende 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich. 3.4 Rechtlich geschützte Gebiete und Objekte Ein Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt innerhalb einer Überflutungsfläche im Falle eines 100-jährigen Hochwassers (HQ100-Gebiet).

8 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 6 Abb. 4: Lage im HQ100-Gebiet (LUBW September 2018) Dies betrifft sowohl die bestehenden Baufenster wie auch die Erweiterung des Baufensters im Süden. Durch die Erweiterung sind keine nachteiligen Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger oder Beeinträchtigungen des bestehenden Hochwasserschutzes zu erwarten, welche nicht bereits durch das bestehende Baufenster erfolgen. In beiden Fällen ist zu prüfen, ob gemäß 78 Abs. 5 die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigungsfähig ist. Eine entsprechende Festsetzung wird im Bebauungsplan aufgenommen. Allerdings ist schon aus der Vermessung im Zuge der Vorplanung der ARGO- HYTOS GmbH ersichtlich, dass einige Bereiche des dargestellten HQ100-Gebietes real oberhalb der maximalen Überschwemmungshöhe bei HQ100 liegen. In diesen Bereichen sind Bauvorhaben somit gemäß B-Plan ohne Einschränkungen betreffend des HQ100 möglich. Weitere Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Natur- oder Bodendenkmäler liegen nicht innerhalb oder in der näheren Umgebung des Geltungsbereiches. 4. Verfahren Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 der Baunutzungs-

9 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 7 verordnung (überbaubare Grundstücksfläche) festgesetzt wird von insgesamt weniger als m² oder von m² bis weniger als m², wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche sollen die innerörtlichen Entwicklungsspielräume für die bauliche Nutzung und Entwicklung im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes verbessert werden und somit dem Gebot der Innenentwicklung im Sinne des 1a Abs. 2 BauGB Rechnung getragen werden. Der Geltungsbereich beinhaltet Gewerbegebietsflächen von insgesamt ca m². Bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 ergibt sich eine zulässige Grundfläche von ca m². Die zu überplanende Fläche umfasst somit eine zulässige Grundfläche von weniger als m² im Sinne des 19 Abs. 2 BauNVO. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren sind somit gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Somit kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden. Darüber hinaus muss keine Umweltprüfung durchgeführt werden, auf die zusammenfassende Erklärung gem. 10 Abs. 4 BauGB sowie ein Monitoring gem. 4c BauGB kann verzichtet werden. Eingriffe, die Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; dies bedeutet, es wird keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung benötigt. Auch wenn auf einen Umweltbericht verzichtet wird, sind artenschutzrechtliche Belange gem. 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Das Artenschutzrecht ist der Abwägung nicht zugänglich. Es muss in einem Bauleitplanverfahren entsprechend berücksichtigt werden, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu vermeiden. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zu erwarten. Dies geht so aus der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Dokument 06) hervor. Einzig bei der Fällung eines bestehenden Bergahorns würde die Beschränkung greifen, diese Fällarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planunterlagen aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des seit geltenden Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Insbesondere zu beachten sind die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG. Bei Baumaßnahmen sind rechtzeitig durch fachkundige Personen mögliche Vorkommen zu untersuchen und die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt für Jedermann, also auch für Privatpersonen.

10 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 8 5. Allgemeine Zielsetzung und Grundzüge der Planung Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Betriebserweiterung des ansässigen Betriebes ARGO-HYTOS GmbH auf dessen eigener Grundstücksfläche geschaffen werden. Hierzu ein Baufenster wird in geringem Maß vergrößert und eine Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl mit Stellplätzen und Zufahrten ermöglicht. 6. Beschreibung der Änderungen Im Folgenden werden die Änderungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes samt örtlicher Bauvorschriften Hinter der Kirche beschrieben und begründet. 6.1 Erweiterung eines Baufensters Das Baufenster im zentralen Bereich des Bebauungsplanes wird an seiner südöstlichen Ecke um ca. 900 m² erweitert. In diesem Bereich sowie westlich anschließend innerhalb des bestehenden Baufensters ist die Betriebserweiterung der ARGO-HYTOS GmbH in Form einer Halle geplant. Da die Kubatur der Halle die bestehenden Baugrenzen überschreiten würde, werden diese entsprechend angepasst. Im bestehenden Bebauungsplan wurde mit dem nun erweiterten Baufenster ein Abstand von 25 m zur Industriestraße eingehalten. Somit sollten die erforderlichen Zufahrts- und Rangierflächen sowie ein Sichtbauwerk der öffentlichen Kanalisation und ein Versorgungsschacht freigehalten werden. Da die neue Betriebszufahrt zwischen der geplanten Halle im Süden und den bestehenden Gebäudeteilen im Norden realisiert wird, ist die freigehaltene Zufahrtsfläche nicht weiter notwendig. Die Rangierfläche zum Wenden von Lastkraftwagen wird an dieser Stelle ebenfalls nicht weiter benötigt, da derzeit eine neue Ortsumfahrung gebaut wird, welche von der Industriestraße aus nach Süden hin verläuft und hier an die K3512 anschließt. Die Freihaltung des Versorgungsschachtes wird im Zuge entsprechender Baugenehmigungen geprüft. Eine Reduzierung des Baufensters ist vor dem Hintergrund der geringen Größe des Versorgungsschachtes nicht erforderlich. Somit ist der Abstand des Baufensters zur Industriestraße zukünftig nicht mehr notwendig.

11 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 9 alt neu Abb. 5: Erweiterung Baufenster (eigene Darstellung) 6.2 Reduzierung der maximalen Gebäudehöhe Im südlichen GE 1 war auf einer Fläche von ca m² bisher eine maximale Gebäudehöhe von 25 m zulässig. Da diese Höhe für die geplante Betriebserweiterung nicht beansprucht wird und auch keine weiteren dahingehenden Planungen bestehen, wird die maximale Gebäudehöhe in diesem Bereich auf 12 m reduziert. alt neu Abb. 6: Reduzierung Gebäudehöhe (eigene Darstellung) 6.3 Vereinheitlichung der GRZ Der bestehende Bebauungsplan weist für die Bereiche, welche durch die Signatur zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen unterteilt sind, mehrere unterschiedliche Grundflächenzahlen aus. Eine eindeutige Lesbarkeit des Planes ist hier nicht gegeben. Weiterhin besteht eine Festsetzung welche es erlaubt, bei der Ermittlung der Grundflächenzahl nach 19 BauNVO die als private Grünfläche ausgewiesenen Grundstücksteile mit einzubeziehen. Dies ist so rechtlich nicht mehr haltbar.

12 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite 10 Daher wird mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes die Ausweisung der Grundflächenzahl (GRZ) vereinheitlicht. Die GRZ wird im gesamten Geltungsbereich einheitlich mit 0,8 festgesetzt. Die als private Grünfläche ausgewiesenen Grundstücksteile dürfen hierbei nicht mehr in die Berechnung einbezogen werden. 6.4 Überschreitung der GRZ Um die geplante Betriebserweiterung umsetzen zu können, ist eine GRZ von 0,8 nicht ausreichend. Dies ist unter anderem auch darin begründet, dass die bisherige Berechnung der GRZ unter Einbeziehung der ausgewiesenen privaten Grünfläche erfolgte, was nun nicht mehr möglich ist. Die GRZ von 0,8 ist zwar ausreichend für die bestehenden und geplanten Hochbauten, unter Einbeziehung der Verkehrsflächen und Stellplätze wird sie jedoch überschritten. Daher wird eine allgemeine GRZ von 0,8 festgesetzt, welche ausnahmsweise durch Stellplätze und Zufahrten um bis zu 0,15 überschritten werden darf. Gemäß 17 Abs. 2 BauNVO können die in 17 Abs. 1 BauNVO aufgeführten Obergrenzen überschritten werden, wenn 1. städtebauliche Gründe dies erfordern, 2. die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden, und 3. sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Um die geplante Betriebserweiterung durchführen zu können ist eine Überschreitung der in 17 Abs. 1 BauNVO aufgeführten Obergrenzen der Grundflächenzahl (GRZ) notwendig. Die Überschreitung ist ausschließlich durch Stellplätze und Zufahrten zulässig. Die Grundfläche der Baukörper hält die Obergrenzen ein. Die Überschreitung der höchstzulässigen Grundflächenzahl durch Stellplätze und Zufahrten wird daher als städtebaulich vertretbar angesehen. Vor dem Hintergrund, dass die ausnahmsweise Überschreitung der GRZ die Betriebserweiterung auf dem bestehenden Grundstück ermöglicht und hierfür keine neuen Flächen im Außenbereich beansprucht werden müssen, sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten. Negative Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf den fließenden und ruhenden Verkehr sowie die infrastrukturelle Erschließung sind nicht zu erwarten. Eine Beeinträchtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist nicht zu erkennen. Sonstige öffentliche Belange stehen der Überschreitung nicht entgegen.

13 2. Änderung B-Plan Hinter der Kirche Begründung Seite Ergänzung der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche um Aussagen zum HQ100-Gebiet Die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche wird dahingehend ergänzt, dass Bauvorhaben in diesem Bereich die baulichen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) berücksichtigen müssen.

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