BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan. "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww.
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- Adolph Kornelius Müller
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1 BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan "Unter dem Rückerother Weg (7. Änderung)", Stadt Selters, Ww. Juli 2016
2 2 Inhaltsverzeichnis 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss 3 2 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3 3 Einordnung in die städtebauliche Entwicklung und übergeordnete Planung Flächennutzungsplan 5 4 Landschaftsplanung und Naturschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 6 5 Städtebauliche Konzeption Erschließung Entwässerung und Schmutzwasserableitung Grünflächen Bauliche und sonstige Nutzung Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 7 6 Ver- und Entsorgung Stromversorgung Fernmeldeanlagen Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung/ Oberflächenwasser Müllentsorgung 8 7 Bodenordnung 8 8 Verfahren 8 9 Flächenbilanz 9
3 3 1 Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss Die bereits ansässige Firma Veteranenhalle beschäftigt sich mit dem An- und Verkauf historischer Fahrzeuge und Ersatzteile. Zur Standortsicherung ist beabsichtigt eine bauliche Erweiterung in Form eines Hallenanbaus durchzuführen. Hierzu soll das im Westen befindliche Baufenster um 4 Meter in diese Richtung ausgedehnt werden. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß 1 Abs. 5 sowie 1 Abs. 3 BauGB hat der Stadtrat beschlossen, eine 7. Änderung des Bebauungsplanes Unter dem Rückerother Weg vorzusehen. Die zulässigen baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) rechtsverbindlich festgesetzt und bilden die Grundlage für die weiteren, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderlichen Maßnahmen. Der Originalmaßstab des Bebauungsplanes beträgt 1 : 500. Die übrigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes gelten unverändert weiter. 2 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Die Stadt Selters liegt im westlichen Bereich des Westerwaldkreises. Abb.1: Lage des Plangebietes (Auszug aus google-earth), unmaßstäblich
4 4 Der ca. 0,2 ha umfassende Geltungsbereich befindet sich im nördlichen Bereich der Stadt, unmittelbar angrenzend an die Gemeindestraße Hochstraße. Nach Osten hin schließt die Firma Schütz sowie die bestehende Bahnlinie an, im Westen, Norden und Süden befinden sich überwiegend Wohnhäuser. Das Plangebiet selbst umfasst einen Teil des Firmengeländes der Firma Veteranenhalle. Die genaue räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung. Die Dächer der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden meist ein- bis zweigeschossigen Gebäude sind überwiegend als Satteldächer ausgebildet und überwiegend mit dunkler sowie rotbrauner Dacheindeckung versehen. Abb.2: Nutzungsstruktur des Plangebietes (Auszug aus google-earth) Aus topographischer Sicht kann das Gelände als eben bezeichnet werden. Die Geländehöhe liegt im Mittel bei 260 m über NN.
5 5 3 Einordnung in die städtebauliche Entwicklung und übergeordnete Planung 3.1 Flächennutzungsplan Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde (VG) Selters, 4. Novellierung, ist der Bereich des Plangebiets als gemischte Baufläche dargestellt. An der bestehenden Ausweisung wird nichts verändert, somit stimmt die vorliegende Bebauungsplanänderung mit den Vorgaben des FNP überein. 3.2 Bebauungsplan Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Unter dem Rückerother Weg (6. Änderung) ist der betreffende Bereich als eingeschränktes Mischgebiet festgesetzt. Weiterhin sind im Änderungsbereich ein zusammenhängendes Baufenster sowie ein 5m-breiter Grünstreifen ausgewiesen. Die zugehörige Nutzungsschablone weist eine GRZ von 0,6, eine GFZ von 1,2, die Errichtung von max. II Vollgeschossen, die Anlage von Sattel- oder Walmdächern und eine maximale Traufhöhe von 7,5 m aus. Weiterhin wurde die Anzahl der möglichen Wohneinheiten begrenzt (max. 3 bzw. 1 bei Doppelhäusern). Abb.3: Auszug aus dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan, unmaßstäblich
6 6 4 Landschaftsplanung und Naturschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Durch die Ausweisung von Baugebieten werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a Abs. 2 Nr. 3 BauGB). Der Bebauungsplan wird daher gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB im Zusammenhang mit 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB ist kein Ausgleich für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich. Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als bereits vor der Planung erfolgt oder zulässig. Auch ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Im Rahmen der Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB sind vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft weiterhin zu berücksichtigen. Im Vorfeld der vorliegenden Bauleitplanung wurde die Fläche landespflegerisch begutachtet und einer Artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung unterzogen. Insgesamt kann nach aktuellem Kenntnisstand für die im Wirkraum des Projektes relevanten besonders geschützten Arten das Auftreten von projektbedingten Verbotstatbeständen gemäß 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG ausgeschlossen werden. 5 Städtebauliche Konzeption 5.1 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des Plangebietes ist gewährleistet, da es sich lediglich um einen Anbau an den bereits bestehenden Baukörper handelt. Die Firma ist über die Hochstraße verkehrlich angebunden. 5.2 Entwässerung und Schmutzwasserableitung Die Bauflächen können an die bereits bestehende Kanalisation angeschlossen werden.
7 7 5.3 Grünflächen Die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche am westlichen Rand des Plangebietes dient der Eingrünung und ist bereits Bestandteil des bisherigen Bebauungsplanes. Die diesbezüglichen Festsetzungen werden 1:1 übernommen. 5.4 Bauliche und sonstige Nutzung Die Veteranenhalle beschäftigt sich mit dem An- und Verkauf historischer Fahrzeuge und Ersatzteile. In der geplanten Hallenerweiterung sollen größere Ersatzteile für historische Nutzfahrzeuge eingelagert werden. Im Bereich der Freiflächen finden keinerlei Veränderungen statt. Die bauliche Erweiterung beläuft sich auf insgesamt 170 m². Davon befinden sich ca. 70 m² bereits innerhalb des zulässigen Baufensters, 100 m² entfallen auf den Änderungsbereich. Bedingt durch die vorliegende Änderung ergeben sich keine zusätzlichen Emissionen. Es ist mit 1-2-maligem Anlieferungsverkehr/Abholung pro Woche zu rechnen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes gelten unverändert weiter. Ausgenommen hiervon ist lediglich das vorhandene, durch Baugrenzen festgesetzte Baufenster. Dieses wir um 4 m nach Westen hin ausgedehnt. 5.5 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen Die diesbezüglichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes gelten unverändert weiter. Ergänzend wird ausgeführt, dass der Einsatz von Solarkollektoren und Solarzellenmodulen ebenso wie die Anlage von Gründächern grundsätzlich zulässig ist. 6 Ver- und Entsorgung 6.1 Stromversorgung Die Stromversorgung des Plangebietes erfolgt über den Anschluss an das Ortsnetz Selters. Erforderliche Neuverlegungen sind rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 6 Wochen) mit dem zuständigen Versorger abzustimmen.
8 8 6.2 Fernmeldeanlagen Fernmeldekabel der Deutschen Telekom befinden sich angrenzend an das Plangebiet in den vorhandenen Straßenparzellen/Grundstücken. Erforderliche Neuerrichtungen und -verlegungen von Telekommunikationsanlagen sind rechtzeitig vor der baulichen Umsetzung (mindestens 6 Wochen vorher) mit den jeweiligen Versorgungsträgern abzustimmen. 6.3 Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung Die Wasserversorgung (Verbandsgemeindewerke Selters) sowie die Abwasserentsorgung (ebenfalls Verbandsgemeindewerke Selters) des anfallenden Schmutzwassers sind sichergestellt. Erforderliche Neuverlegungen sind rechtzeitig vor Baubeginn (mind. 6 Wochen) mit dem zuständigen Versorger abzustimmen. 6.4 Müllentsorgung Die Müllentsorgung erfolgt durch die Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebe (WAB). 7 Bodenordnung Die Flächen befinden sich vollständig im Besitz eines Eigentümers. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist daher entbehrlich. 8 Verfahren Das Baugesetzbuch ermöglicht durch den 13a für Bebauungspläne der Innenentwicklung die Durchführung eines sogenannten beschleunigten Verfahrens. Hierzu sind verschiedene Kriterien zu erfüllen, die im 13a aufgeführt sind: - weniger als m² Grundfläche, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden zu addieren sind - bei den zu beplanenden Flächen muss es sich um Flächen handeln, die widernutzbar gemacht, nachverdichtet o. ä. werden
9 9 - es dürfen keine Schutzgüter gem. 1 (6) Nr. 7b BauGB beeinträchtigt werden Da die genannten Kriterien erfüllt sind, wird das Verfahren auf Grundlage des 13a BauGB durchgeführt. Die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts sind somit nicht erforderlich (vgl. Punkt 4). 9 Flächenbilanz Nettobauland ca m² Private Grünflächen ca. 505 m² Plangebiet gesamt ca m 2 Selters, den (Rolf Jung, Stadtbürgermeister)
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