BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf"

Transkript

1 STAND: DEZEMBER 2014 BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ( 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG ( 4 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG ( 3 (1) BauGB) BETEILIGUNG DER TÖB S UND GEMEINDEN ( 4 (2) UND 2 (2) BauGB) ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 3 (2) BauGB) ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 4A (3) BauGB) BESCHLUSS UND GENEHMIGUNG ( 10 BauGB) AUFGESTELLT: P L A N U N G S B Ü R O S P R I N G E R TEL: / ALTE LANDSTRASSE 7, WINDEBY FAX: /

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 ALLGEMEINES Rechtsgrundlagen Landes- und Regionalplanung Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan Flächennutzungsplan Geltungsbereich Vorhandene Situation ZIEL UND ZWECK DER ÄNDERUNG PLANUNG VER- UND ENTSORGUNG NATUR UND LANDSCHAFT FLÄCHENBILANZIERUNG KOSTEN... 4 B UMWELTBERICHT VORBEMERKUNGEN UMWELTPRÜFUNG DES VORHABENS Grundlagen Bestandsbeschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet Durch das Vorhaben zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter und Prognose bei Durchführung der Planung NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG; MINIMIERUNGSMAßNAHMEN PROGNOSE, PLANUNGSALTERNATIVEN, ÜBERWACHUNG... 8

3 B e g r ü n d u n g zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Biogasanlage Windeby" der Gemeinde Windeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde 1 ALLGEMEINES Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes bzgl. der Biogasanlage Windeby wurde am von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom behält vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend hiervon nicht abgewichen wird. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft folgende Bereiche und Inhalte: Das Betriebsgelände der Biogasanlage wird im Nordwesten auf einer Länge von ca. 82 m um ca. 40 m auf das Flurstück 289 erweitert. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca m². Innerhalb des vorgenannten Bereiches wurde ein Erdspeicherbecken mit Foliendichtung als Auflage aus der Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage hergestellt. Hierfür ist nun eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig, um auch die dauerhafte planungsrechtliche Absicherung dieses Betriebsbestandteils zu gewährleisten. 1.1 Rechtsgrundlagen Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I, S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby hat am die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen Landes- und Regionalplanung Das Plangebiet in der Gemeinde Windeby liegt laut Regionalplan für den Planungsraum III (2000) in einem Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum. Weiterhin finden sich für das Plangebiet die Darstellungen als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie als Wasserschongebiet. Im Osten grenzt das räumlich zusammenhängende Siedlungsgebiet der Stadt Eckernförde an. Auf die allgemeinen Ausführungen zur zukünftigen Energieversorgung unter Ziffer 7.4 'Energiewirtschaft' des Regionalplans wird weitergehend verwiesen Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III enthält in der Karte 1 für das Plangebiet sowie die nähere Umgebung die Darstellungen als Wasserschongebiet sowie im nördlichen Bereich als Gebiet mit besonderer ökologischer Funktion. 1

4 Die Karte 2 enthält für das unmittelbare Plangebiet die Darstellung als Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Im Norden grenzt in ca. 200 m Entfernung das Landschaftsschutzgebiet 'Windebyer Noor' an. Die Gemeinde Windeby verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan vom Dezember Der Bestandsplan stellt die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung und die Knicks dar. Der Entwicklungsplan enthält für das Plangebiet keine sonstigen Darstellungen. Gewässer, Knicks oder sonstige Bereiche mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sind nicht betroffen. Die Fläche ist durch bestehende Verkehrswege erschlossen Flächennutzungsplan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 weicht mit seinen zukünftigen Festsetzungen von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans (Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft) ab. Vorgesehen ist die Darstellung als Sondergebiet 'Biogasanlage'. Die damit notwendige 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 aufgestellt. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. 1.2 Geltungsbereich Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Gut Windeby an der Grenze des Gemeindegebietes, unmittelbar nordwestlich der Erweiterungsflächen der Biogasanlage Windeby. Es umfasst die Flurstücke 8/2 und 288 sowie Teilflächen des Flurstückes 289 der Flur 6 Gemarkung und Gemeinde Windeby. Die Erweiterungsfläche beträgt ca m². Die gesamte Betriebsfläche hat eine Größe von ca m². 1.3 Vorhandene Situation Innerhalb des Geltungsbereiches wurde ein Erdspeicherbecken mit Foliendichtung als Auflage aus der Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage hergestellt. Vor der Herstellung des Beckens wurde die Fläche als Acker genutzt. 2 ZIEL UND ZWECK DER ÄNDERUNG Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Dieser enthält innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches Darstellungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wurde notwendig, um im Erweiterungsbereich auf einer Gesamtfläche von ca m² eine langfristige Sicherung des für den Betrieb der Biogasanlage notwendigen Erdspeicherbeckens zu ermöglichen. 2

5 Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage in Windeby beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Das Becken sollte zunächst nordwestlich der 'alten' Biogasanlage' errichtet werden. Für dieses Becken lag eine Genehmigung aus dem Jahr 2011 vor. Aus technischen Gründen musste dieses Becken nun ca. 70 m weiter südwestlich errichtet werden. Das Becken liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Windeby, die jeweils ein Sondergebiet 'Biogas' ausweisen. Es ist daher eine Änderung der vorgenannten Pläne notwendig, damit sich das Becken zukünftig innerhalb des Geltungsbereiches befindet. Durch die Herstellung des Beckens wird die Sicherheit der Biogasanlage erhöht. 3 PLANUNG Der Änderungsbereich wird wie die angrenzenden Flächen auch gemäß 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt hierbei in Übereinstimmung mit der Planung des Vorhabenträgers. Die vorhandene Biogasanlage wird im Nordwesten um ein Erdspeicherbecken erweitert. Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage wird von der Änderung nicht tangiert. Ebenso erfolgt keine Zunahme des betriebsbezogenen Verkehrs. 4 VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgung der Biogasanlage ist vorhanden und wird nicht geändert. Das Erdspeicherbecken dient der Zwischenspeicherung des anfallenden Niederschlagswasser vor Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen. 5 NATUR UND LANDSCHAFT Mit den grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet ist beabsichtigt, das Vorhaben in das Landschaftsbild einzubinden und den Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren. Die Errichtung des Erdspeicherbeckens innerhalb der Erweiterungsfläche sowie die Erhöhung der Grundflächenzahl stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. 18 BNatSchG dar, der durch geeignete Maßnahmen auszugleichen ist. Die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung erfolgt nach dem 'Gemeinsamen Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt zum "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" vom Für die mögliche Neuversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der landwirtschaftlichen Vornutzung um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. 3

6 Eine Bodenversiegelung ist dann ausgeglichen, wenn eine gleich große Entsiegelung erfolgt. Da eine Entsiegelung in gleicher Größe nicht möglich ist, wird der Ausgleich dadurch hergestellt, dass für versiegelte Flächen mindestens im Verhältnis 1 : 0,5 Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Entsprechend der Bilanzierung aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 muss insgesamt eine Ausgleichsfläche in einer Größe von m² bzgl. der Eingriffe in den Boden zur Verfügung gestellt werden. Als Ausgleichsfläche wird eine Teilfläche des Flurstückes 8/5 der Flur 6 Gemarkung und Gemeinde Windeby in einer Größe von m² bereit gestellt. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 4 sind als zusätzlicher Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild auf dem Knick im Norden und Nordwesten des Plangebietes insgesamt 15 heimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Um ein ruhiges und einheitliches Bild zu gewährleisten sollte nur eine Baumart verwendet werden. Neben der Bepflanzung der Böschung mit Bäumen sind die Böschungen des Erdspeicherbeckens nun zusätzlich mit mind. 100 Knickgehölzen (Schlehen und Weiß-Dorn) zu bepflanzen. Diese Maßnahme dient zur Verminderung des Eingriffes durch die neu geschaffenen Böschungen. 6 FLÄCHENBILANZIERUNG Die Betriebsfläche der Biogasanlage wird durch diese Änderung von bisher m² um m² auf nun m² vergrößert. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet 'Biogasanlage' dargestellt. 7 KOSTEN Die Kosten für die Bauleitplanung trägt der Vorhabenträger. Sonstige Erschließungskosten trägt ebenfalls der Eigentümer und Vorhabenträger. Der Gemeinde entstehen keine weiteren Kosten. 4

7 B UMWELTBERICHT 1 VORBEMERKUNGEN Gegenstand des laufenden Bauleitplanverfahrens ist die planungsrechtliche Absicherung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung im Zusammenhang mit der Biogasanlage Windeby. Für das Planverfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden ( 2 Abs. 4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Die zu beachtenden Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen, aus dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III und dem Landschaftsplan der Gemeinde Windeby sowie weiteren Fachplanungen. 2 UMWELTPRÜFUNG DES VORHABENS 2.1 Grundlagen Allgemeine Datengrundlagen - derzeit gültiger Flächennutzungsplan - derzeit gültiger Landschaftsplan Gebietsbezogene Grundlagen Biotop- und Nutzungstypenkartierung im Juli 2013 Die benutzten Grundlagen erscheinen für die umweltbezogene Beurteilung des Plangebiets ausreichend. 2.2 Bestandsbeschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet Im Umweltbericht wird nur der Änderungsbereich betrachtet (nicht die gesamte Biogasanlage). Die Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet erfolgt in tabellarischer Form in verbal argumentativer Weise. Es werden drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: gering, mittel und hoch. Schutzgut Beschreibung Bewertung Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Das Erdspeicherbecken wurde unmittelbar an die Biogasanlage angrenzend auf einer vormals als Acker genutzten Fläche hergestellt. Insgesamt geringe Bedeutung. 5

8 Boden / Geologie Wasser Klima/Luft Der Planbereich im Süden der Gemeinde Windeby ist Bestandteil eines übersanderten Gebietes. Die Böden sind entsprechend der geologischen Karte 1 : aus periglazialem Decksand der letzten Vereisung entstanden. Als Hauptbodentyp in dieser Landschaftseinheit haben sich verbreitet (podsolierte) Braunerden aus dem anstehenden Sand bzw. Parabraunerden aus den lehmigsandigen Substraten entwickelt. Diese wurden durch die landwirtschaftliche Nutzung melioriert. Die Böden des Untersuchungsbereiches haben aufgrund der bisher durchgeführten landwirtschaftlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz. Seltene Böden und Standorte für streng geschützte Pflanzen wurden bei der Bestandsaufnahme nicht registriert und sind nicht zu erwarten. Konkrete Informationen zum Grundwasser liegen nicht vor. Das Vorhaben liegt im Bereich eines Sanders. Das Grundwasser ist hier in einer Tiefe von über 5 m zu erwarten. Das Plangebiet liegt innerhalb der Zone III B des Wasserschutzgebietes Eckernförde- Süd. Die anstehenden sandigen Böden begründen eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegen den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser. Die Gemeinde Windeby liegt innerhalb des Landschaftsraumes Hüttener Berge, für den Daten des Deutschen Wetterdienstes folgende Informationen liefern: Die Niederschlagsmenge liegt mit einer mittleren Jahressumme von ca. 750 mm leicht unter dem Durchschnittswert von Schleswig-Holstein mit 779 mm. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 8,4 C. Vorherrschende Winde kommen aus Südwesten und Westen. In den Sommermonaten wirken sich die mit Vegetation bestandenen Flächen, besonders Knicks und Gehölzstreifen, durch Verdunstung, Beschattung des Bodens und durch die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit positiv und ausgleichend auf das Kleinklima aus; es kommt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Senkung der Lufttemperatur. Grundsätzlich wirkt sich die Nähe zur Ostsee durch die späte Erwärmung und langsame Abkühlung des Wassers ausgleichend auf das Kleinklima in Windeby aus. Insgesamt geringe Bedeutung. Unversiegelte Flächen mit mittlerer Bedeutung für Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist dem Grundwasserschutz eine besondere Bedeutung beizumessen. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität wird eine geringe Bedeutung angenommen. 6

9 Landschaftsbild / Ortsbild und Erholung Mensch Kultur- und Sachgüter Der Planbereich liegt südlich des Ortsteiles Gut Windeby an der Grenze zum Stadtgebiet Eckernförde. Das Landschaftsbild wird in diesem Bereich durch die großflächige landwirtschaftliche Nutzung, die zum Teil alten Gehölzbestände sowie durch die nördlich gelegenen Betriebsgebäude geprägt. Die Knicks bieten auf den großen landwirtschaftlichen Flächen nur eine geringe Strukturierung. Landschaftsprägend ist die Eichenallee entlang des Goosefelder Weges östlich der Biogasanlage. In östlicher Richtung ist die Ortsrandbebauung der Stadt Eckernförde erkennbar. Von der Landesstraße 265 im Norden ist die Biogasanlage nicht zu sehen. Von der Straße 'Eichenallee' ist die Anlage derzeit noch deutlich sichtbar, da die vorgenommenen Anpflanzungen noch nicht wirksam werden konnten. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich in einer Entfernung von mind. 200 m nordwestlich des Plangebietes. Der Abstand zur in Umsetzung befindlichen Wohnbebauung im Stadtgebiet Eckernförde beträgt mind. 330 m. Die Herstellung des Erdspeicherbeckens hat auf etwaige Emissionen der Biogasanlage keine Auswirkungen. Kulturgüter sind innerhalb des Planbereichs nicht vorhanden. Die im Umfeld vorhandenen Knicks und die Allee sind durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt und sind im Falle von Rodungen entsprechend des LNatSchG zu ersetzen. Der Planbereich selbst hat für die Erholung aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung. Der angrenzende Feldweg wird von den Anwohnern zur Naherholung genutzt. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität im Änderungsbereich wird eine geringe Bedeutung angenommen. Hohe Wertigkeit aufgrund der Allee 2.3 Durch das Vorhaben zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter und Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt in tabellarischer Form in verbal argumentativer Weise. Es werden drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: gering, mittel und hoch. Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Auswirkung gering Bemerkungen zu den Veränderungen, die sich für die einzelnen Schutzgüter ergeben Das Erdspeicherbecken wurde unmittelbar an die Biogasanlage angrenzend auf einer vormals als Acker genutzten Fläche hergestellt. Boden mittel Durch Bodenabtrag, -auffüllung, -verdichtung und -versiegelung wirkt sich der vorgesehene Eingriff negativ auf die vorhandene Bodenstruktur aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens empfindlich gestört oder kommen ganz zum Erliegen. 7

10 Schutzgut Auswirkung Bemerkungen zu den Veränderungen, die sich für die einzelnen Schutzgüter ergeben Wasser gering Der Wasserkreislauf wird durch die geplanten Flächenversiegelungen nur in unwesentlichen Teilen unterbrochen. Klima/Luft gering Durch die Herstellung des Erdspeicherbeckens wird sich das Klima/Kleinklima nicht verändern. Landschaftsbild / Erholung Kultur- und Sachgüter gering gering Die prägenden Elemente des Landschaftsbildes bleiben erhalten. Auf der Böschung des Beckens werden zur Einbindung der Biogasanlage in das Landschaftsbild heimische, standortgerechte Laubbäume gepflanzt. Beeinträchtigungen von Kulturdenkmalen sind nicht gegeben. Mensch gering Auswirkungen auf den Menschen (Arbeits- und Lebensstätten) sind nicht zu erwarten. Erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 3 NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG; MINIMIERUNGSMAßNAHMEN Eingriffsregelung Eine Vermeidung des Eingriffs ist nicht möglich, da das Erdspeicherbecken für den Betrieb der Biogasanlage erforderlich ist und die Erhöhung der zulässigen Grundfläche eine Flexibilisierung der Betriebsstoffe mit sich bringt. Durch die neue Lage des Beckens konnte jedoch der Eingriff in den Boden minimiert werden. Wäre das Becken an der bereits genehmigten Stelle (ca. 70 m weiter nordöstlich) hergestellt worden, wären aufgrund der Gelände- und Anschlusshöhen deutlich größere Erdbewegungen notwendig gewesen. Die Minderung und Ausgleichbarkeit der Eingriffe wird durch die Übernahme geeigneter Festsetzungen in den Bebauungsplan gewährleistet. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist unter Punkt 5 der Begründung dargestellt. 4 PROGNOSE, PLANUNGSALTERNATIVEN, ÜBERWACHUNG Alternative Flächen stehen nicht zur Verfügung, da es sich bei dem Erdbecken um einen zwingenden Bestandteil der Biogasanlage handelt. Technische Verfahren wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung nicht angewandt. Die Bestandsaufnahme basiert auf den im Rahmen von Ortsterminen gewonnenen Erkenntnissen. Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes, der Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden ergänzend die Inhalte des Landschaftsplanes ausgewertet. Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt. 8

11 Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beachtung der getroffenen Regelungen und Festsetzungen durch die Planung nicht zu erwarten. Sofern die Maßnahmen ordnungsgemäß hergestellt und nicht widerrechtlich beseitigt werden, kann von einer dauerhaften Erhaltung ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist. Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für ein nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Windeby vom gebilligt. Windeby,.. Bürgermeister 9

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Beschluss zu a): Beschluss zu b): Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Was Sie im Folgenden erwartet:. Einleitung: Bodenbelange in der Bauleitplanung

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen -

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - - 81 - Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu - V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11. F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der

Mehr

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB 76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Samtgemeinde Elbtalaue Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Bodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover

Bodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Baugrund, Boden- und Grundwasserschutz Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Workshop 2 01.09.2011 1 Einleitung Beim

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen

Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen. Geiser & von Oppen Zwischen zwei EEG-Novellen: Rechtliche Unklarheiten bei der Vergütungsfähigkeit von Freiflächen Seite 1 Inhaltsübersicht Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen - Übersicht Hemmnisse und Handlungsoptionen

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft

ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund 13.03.2009 1. ROG-Novelle (vom 22.12.2008, BGBl.Jg.2008

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund

Mehr

Stadt Dinklage. Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes

Stadt Dinklage. Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes Stadt Dinklage Anforderungen an die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (Tierhaltungsbetriebe ohne Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 BauGB) 10. Arbeitskreis 9.Sept. 2014 Dipl.

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Auszug aus der 47. Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2012

Auszug aus der 47. Sitzung des Gemeinderates vom 12.01.2012 Genehmigung der Niederschriften aus den öffentlichen Sitzungen Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.12.2011, die den Gemeinderatsmitgliedern übermittelt worden ist, wurde

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel

Mehr

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober

Mehr

Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs

Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft. Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs Agenda Begrüßung Norbert Jordan (Amt Schlei-Ostsee) Historie und planungsrechtliche Situation, Stand der Kreis- und

Mehr

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Überblick Das Verfahren zum Ausbau des deutschen Stromnetzes lässt sich in fünf Schritte unterteilen: Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)

Anhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) 205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01

Mehr

Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung

Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen. Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung Anlage 2 Änderung des Flächennutzungsplans 2015/2020 in Heidelberg, Wieblingen Parallelverfahren zur Umplanung in eine Infrastrukturfläche Energieversorgung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008

Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Beispiele zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008 Im Nachgang zum Informationsdienst 7/2007 vom 19.11.2007 haben wir nachfolgend zu den Änderungen der Festzuschuss-Richtlinien zum 01.01.2008

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften

Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften Liquiditäts- und Ertragsverbesserung durch Rückbaubürgschaften 11. November 2009 Inhaltsübersicht Definition Rückbau Rechtsgrundlage Derzeitige Praxis Bürgschaftslösung über einen Versicherer Produktinnovationen:

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Flächenpool und Ökokonto

Flächenpool und Ökokonto Flächenpool und Ökokonto in Hagen Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde - Information, Hinweise und Tipps Flächenpool und Ökokonto in Hagen - Rechtliche Grundlagen Seit in Kraft treten des Gesetzes zur

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

Händlerbedingungen für das System GeldKarte

Händlerbedingungen für das System GeldKarte Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsvorlagen, -beschluss und -genehmigung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 9. Jahrgang 23. April 2015 Nummer 12 Inhaltsverzeichnis Seite 60. Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Gesundheitspark Leverkusen... 87 61.

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Bayerisches Landesamt für Umwelt Windkraft Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen (WKA) führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit

Mehr