BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf
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- August Kruse
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1 STAND: DEZEMBER 2014 BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ( 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG ( 4 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG ( 3 (1) BauGB) BETEILIGUNG DER TÖB S UND GEMEINDEN ( 4 (2) UND 2 (2) BauGB) ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 3 (2) BauGB) ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG ( 4A (3) BauGB) BESCHLUSS UND GENEHMIGUNG ( 10 BauGB) AUFGESTELLT: P L A N U N G S B Ü R O S P R I N G E R TEL: / ALTE LANDSTRASSE 7, WINDEBY FAX: /
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 ALLGEMEINES Rechtsgrundlagen Landes- und Regionalplanung Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan Flächennutzungsplan Geltungsbereich Vorhandene Situation ZIEL UND ZWECK DER ÄNDERUNG PLANUNG VER- UND ENTSORGUNG NATUR UND LANDSCHAFT FLÄCHENBILANZIERUNG KOSTEN... 4 B UMWELTBERICHT VORBEMERKUNGEN UMWELTPRÜFUNG DES VORHABENS Grundlagen Bestandsbeschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet Durch das Vorhaben zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter und Prognose bei Durchführung der Planung NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG; MINIMIERUNGSMAßNAHMEN PROGNOSE, PLANUNGSALTERNATIVEN, ÜBERWACHUNG... 8
3 B e g r ü n d u n g zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Biogasanlage Windeby" der Gemeinde Windeby, Kreis Rendsburg-Eckernförde 1 ALLGEMEINES Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes bzgl. der Biogasanlage Windeby wurde am von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom behält vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend hiervon nicht abgewichen wird. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft folgende Bereiche und Inhalte: Das Betriebsgelände der Biogasanlage wird im Nordwesten auf einer Länge von ca. 82 m um ca. 40 m auf das Flurstück 289 erweitert. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca m². Innerhalb des vorgenannten Bereiches wurde ein Erdspeicherbecken mit Foliendichtung als Auflage aus der Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage hergestellt. Hierfür ist nun eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig, um auch die dauerhafte planungsrechtliche Absicherung dieses Betriebsbestandteils zu gewährleisten. 1.1 Rechtsgrundlagen Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom (BGBl. I, S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby hat am die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen Landes- und Regionalplanung Das Plangebiet in der Gemeinde Windeby liegt laut Regionalplan für den Planungsraum III (2000) in einem Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum. Weiterhin finden sich für das Plangebiet die Darstellungen als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie als Wasserschongebiet. Im Osten grenzt das räumlich zusammenhängende Siedlungsgebiet der Stadt Eckernförde an. Auf die allgemeinen Ausführungen zur zukünftigen Energieversorgung unter Ziffer 7.4 'Energiewirtschaft' des Regionalplans wird weitergehend verwiesen Landschaftsrahmenplan und Landschaftsplan Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III enthält in der Karte 1 für das Plangebiet sowie die nähere Umgebung die Darstellungen als Wasserschongebiet sowie im nördlichen Bereich als Gebiet mit besonderer ökologischer Funktion. 1
4 Die Karte 2 enthält für das unmittelbare Plangebiet die Darstellung als Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Im Norden grenzt in ca. 200 m Entfernung das Landschaftsschutzgebiet 'Windebyer Noor' an. Die Gemeinde Windeby verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan vom Dezember Der Bestandsplan stellt die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung und die Knicks dar. Der Entwicklungsplan enthält für das Plangebiet keine sonstigen Darstellungen. Gewässer, Knicks oder sonstige Bereiche mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sind nicht betroffen. Die Fläche ist durch bestehende Verkehrswege erschlossen Flächennutzungsplan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 weicht mit seinen zukünftigen Festsetzungen von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans (Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft) ab. Vorgesehen ist die Darstellung als Sondergebiet 'Biogasanlage'. Die damit notwendige 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 aufgestellt. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. 1.2 Geltungsbereich Das Plangebiet liegt südlich der Ortslage Gut Windeby an der Grenze des Gemeindegebietes, unmittelbar nordwestlich der Erweiterungsflächen der Biogasanlage Windeby. Es umfasst die Flurstücke 8/2 und 288 sowie Teilflächen des Flurstückes 289 der Flur 6 Gemarkung und Gemeinde Windeby. Die Erweiterungsfläche beträgt ca m². Die gesamte Betriebsfläche hat eine Größe von ca m². 1.3 Vorhandene Situation Innerhalb des Geltungsbereiches wurde ein Erdspeicherbecken mit Foliendichtung als Auflage aus der Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage hergestellt. Vor der Herstellung des Beckens wurde die Fläche als Acker genutzt. 2 ZIEL UND ZWECK DER ÄNDERUNG Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Dieser enthält innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches Darstellungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wurde notwendig, um im Erweiterungsbereich auf einer Gesamtfläche von ca m² eine langfristige Sicherung des für den Betrieb der Biogasanlage notwendigen Erdspeicherbeckens zu ermöglichen. 2
5 Die Baugenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage in Windeby beinhaltet als Auflage die Herstellung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung. Das Becken sollte zunächst nordwestlich der 'alten' Biogasanlage' errichtet werden. Für dieses Becken lag eine Genehmigung aus dem Jahr 2011 vor. Aus technischen Gründen musste dieses Becken nun ca. 70 m weiter südwestlich errichtet werden. Das Becken liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Windeby, die jeweils ein Sondergebiet 'Biogas' ausweisen. Es ist daher eine Änderung der vorgenannten Pläne notwendig, damit sich das Becken zukünftig innerhalb des Geltungsbereiches befindet. Durch die Herstellung des Beckens wird die Sicherheit der Biogasanlage erhöht. 3 PLANUNG Der Änderungsbereich wird wie die angrenzenden Flächen auch gemäß 11 BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt hierbei in Übereinstimmung mit der Planung des Vorhabenträgers. Die vorhandene Biogasanlage wird im Nordwesten um ein Erdspeicherbecken erweitert. Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage wird von der Änderung nicht tangiert. Ebenso erfolgt keine Zunahme des betriebsbezogenen Verkehrs. 4 VER- UND ENTSORGUNG Die Ver- und Entsorgung der Biogasanlage ist vorhanden und wird nicht geändert. Das Erdspeicherbecken dient der Zwischenspeicherung des anfallenden Niederschlagswasser vor Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen. 5 NATUR UND LANDSCHAFT Mit den grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet ist beabsichtigt, das Vorhaben in das Landschaftsbild einzubinden und den Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren. Die Errichtung des Erdspeicherbeckens innerhalb der Erweiterungsfläche sowie die Erhöhung der Grundflächenzahl stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. 18 BNatSchG dar, der durch geeignete Maßnahmen auszugleichen ist. Die Eingriffs- und Ausgleichsberechnung erfolgt nach dem 'Gemeinsamen Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt zum "Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht" vom Für die mögliche Neuversiegelung sind Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Bei den Eingriffsflächen handelt es sich aufgrund der landwirtschaftlichen Vornutzung um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. 3
6 Eine Bodenversiegelung ist dann ausgeglichen, wenn eine gleich große Entsiegelung erfolgt. Da eine Entsiegelung in gleicher Größe nicht möglich ist, wird der Ausgleich dadurch hergestellt, dass für versiegelte Flächen mindestens im Verhältnis 1 : 0,5 Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Entsprechend der Bilanzierung aus der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 muss insgesamt eine Ausgleichsfläche in einer Größe von m² bzgl. der Eingriffe in den Boden zur Verfügung gestellt werden. Als Ausgleichsfläche wird eine Teilfläche des Flurstückes 8/5 der Flur 6 Gemarkung und Gemeinde Windeby in einer Größe von m² bereit gestellt. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 4 sind als zusätzlicher Ausgleich für den Eingriff in das Landschaftsbild auf dem Knick im Norden und Nordwesten des Plangebietes insgesamt 15 heimische, standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Um ein ruhiges und einheitliches Bild zu gewährleisten sollte nur eine Baumart verwendet werden. Neben der Bepflanzung der Böschung mit Bäumen sind die Böschungen des Erdspeicherbeckens nun zusätzlich mit mind. 100 Knickgehölzen (Schlehen und Weiß-Dorn) zu bepflanzen. Diese Maßnahme dient zur Verminderung des Eingriffes durch die neu geschaffenen Böschungen. 6 FLÄCHENBILANZIERUNG Die Betriebsfläche der Biogasanlage wird durch diese Änderung von bisher m² um m² auf nun m² vergrößert. Der Änderungsbereich wird als Sondergebiet 'Biogasanlage' dargestellt. 7 KOSTEN Die Kosten für die Bauleitplanung trägt der Vorhabenträger. Sonstige Erschließungskosten trägt ebenfalls der Eigentümer und Vorhabenträger. Der Gemeinde entstehen keine weiteren Kosten. 4
7 B UMWELTBERICHT 1 VORBEMERKUNGEN Gegenstand des laufenden Bauleitplanverfahrens ist die planungsrechtliche Absicherung eines Erdspeicherbeckens mit Foliendichtung im Zusammenhang mit der Biogasanlage Windeby. Für das Planverfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden ( 2 Abs. 4 BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Die zu beachtenden Ziele des Umweltschutzes ergeben sich aus den einschlägigen Fachgesetzen, aus dem Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III und dem Landschaftsplan der Gemeinde Windeby sowie weiteren Fachplanungen. 2 UMWELTPRÜFUNG DES VORHABENS 2.1 Grundlagen Allgemeine Datengrundlagen - derzeit gültiger Flächennutzungsplan - derzeit gültiger Landschaftsplan Gebietsbezogene Grundlagen Biotop- und Nutzungstypenkartierung im Juli 2013 Die benutzten Grundlagen erscheinen für die umweltbezogene Beurteilung des Plangebiets ausreichend. 2.2 Bestandsbeschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet Im Umweltbericht wird nur der Änderungsbereich betrachtet (nicht die gesamte Biogasanlage). Die Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustands der Umwelt im Plangebiet erfolgt in tabellarischer Form in verbal argumentativer Weise. Es werden drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: gering, mittel und hoch. Schutzgut Beschreibung Bewertung Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Das Erdspeicherbecken wurde unmittelbar an die Biogasanlage angrenzend auf einer vormals als Acker genutzten Fläche hergestellt. Insgesamt geringe Bedeutung. 5
8 Boden / Geologie Wasser Klima/Luft Der Planbereich im Süden der Gemeinde Windeby ist Bestandteil eines übersanderten Gebietes. Die Böden sind entsprechend der geologischen Karte 1 : aus periglazialem Decksand der letzten Vereisung entstanden. Als Hauptbodentyp in dieser Landschaftseinheit haben sich verbreitet (podsolierte) Braunerden aus dem anstehenden Sand bzw. Parabraunerden aus den lehmigsandigen Substraten entwickelt. Diese wurden durch die landwirtschaftliche Nutzung melioriert. Die Böden des Untersuchungsbereiches haben aufgrund der bisher durchgeführten landwirtschaftlichen Nutzung eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz. Seltene Böden und Standorte für streng geschützte Pflanzen wurden bei der Bestandsaufnahme nicht registriert und sind nicht zu erwarten. Konkrete Informationen zum Grundwasser liegen nicht vor. Das Vorhaben liegt im Bereich eines Sanders. Das Grundwasser ist hier in einer Tiefe von über 5 m zu erwarten. Das Plangebiet liegt innerhalb der Zone III B des Wasserschutzgebietes Eckernförde- Süd. Die anstehenden sandigen Böden begründen eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit gegen den Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser. Die Gemeinde Windeby liegt innerhalb des Landschaftsraumes Hüttener Berge, für den Daten des Deutschen Wetterdienstes folgende Informationen liefern: Die Niederschlagsmenge liegt mit einer mittleren Jahressumme von ca. 750 mm leicht unter dem Durchschnittswert von Schleswig-Holstein mit 779 mm. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 8,4 C. Vorherrschende Winde kommen aus Südwesten und Westen. In den Sommermonaten wirken sich die mit Vegetation bestandenen Flächen, besonders Knicks und Gehölzstreifen, durch Verdunstung, Beschattung des Bodens und durch die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit positiv und ausgleichend auf das Kleinklima aus; es kommt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Senkung der Lufttemperatur. Grundsätzlich wirkt sich die Nähe zur Ostsee durch die späte Erwärmung und langsame Abkühlung des Wassers ausgleichend auf das Kleinklima in Windeby aus. Insgesamt geringe Bedeutung. Unversiegelte Flächen mit mittlerer Bedeutung für Wasserrückhaltung und Grundwasserneubildung Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist dem Grundwasserschutz eine besondere Bedeutung beizumessen. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität wird eine geringe Bedeutung angenommen. 6
9 Landschaftsbild / Ortsbild und Erholung Mensch Kultur- und Sachgüter Der Planbereich liegt südlich des Ortsteiles Gut Windeby an der Grenze zum Stadtgebiet Eckernförde. Das Landschaftsbild wird in diesem Bereich durch die großflächige landwirtschaftliche Nutzung, die zum Teil alten Gehölzbestände sowie durch die nördlich gelegenen Betriebsgebäude geprägt. Die Knicks bieten auf den großen landwirtschaftlichen Flächen nur eine geringe Strukturierung. Landschaftsprägend ist die Eichenallee entlang des Goosefelder Weges östlich der Biogasanlage. In östlicher Richtung ist die Ortsrandbebauung der Stadt Eckernförde erkennbar. Von der Landesstraße 265 im Norden ist die Biogasanlage nicht zu sehen. Von der Straße 'Eichenallee' ist die Anlage derzeit noch deutlich sichtbar, da die vorgenommenen Anpflanzungen noch nicht wirksam werden konnten. Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich in einer Entfernung von mind. 200 m nordwestlich des Plangebietes. Der Abstand zur in Umsetzung befindlichen Wohnbebauung im Stadtgebiet Eckernförde beträgt mind. 330 m. Die Herstellung des Erdspeicherbeckens hat auf etwaige Emissionen der Biogasanlage keine Auswirkungen. Kulturgüter sind innerhalb des Planbereichs nicht vorhanden. Die im Umfeld vorhandenen Knicks und die Allee sind durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt und sind im Falle von Rodungen entsprechend des LNatSchG zu ersetzen. Der Planbereich selbst hat für die Erholung aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung keine Bedeutung. Der angrenzende Feldweg wird von den Anwohnern zur Naherholung genutzt. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität im Änderungsbereich wird eine geringe Bedeutung angenommen. Hohe Wertigkeit aufgrund der Allee 2.3 Durch das Vorhaben zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter und Prognose bei Durchführung der Planung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt in tabellarischer Form in verbal argumentativer Weise. Es werden drei Erheblichkeitsstufen unterschieden: gering, mittel und hoch. Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Auswirkung gering Bemerkungen zu den Veränderungen, die sich für die einzelnen Schutzgüter ergeben Das Erdspeicherbecken wurde unmittelbar an die Biogasanlage angrenzend auf einer vormals als Acker genutzten Fläche hergestellt. Boden mittel Durch Bodenabtrag, -auffüllung, -verdichtung und -versiegelung wirkt sich der vorgesehene Eingriff negativ auf die vorhandene Bodenstruktur aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens empfindlich gestört oder kommen ganz zum Erliegen. 7
10 Schutzgut Auswirkung Bemerkungen zu den Veränderungen, die sich für die einzelnen Schutzgüter ergeben Wasser gering Der Wasserkreislauf wird durch die geplanten Flächenversiegelungen nur in unwesentlichen Teilen unterbrochen. Klima/Luft gering Durch die Herstellung des Erdspeicherbeckens wird sich das Klima/Kleinklima nicht verändern. Landschaftsbild / Erholung Kultur- und Sachgüter gering gering Die prägenden Elemente des Landschaftsbildes bleiben erhalten. Auf der Böschung des Beckens werden zur Einbindung der Biogasanlage in das Landschaftsbild heimische, standortgerechte Laubbäume gepflanzt. Beeinträchtigungen von Kulturdenkmalen sind nicht gegeben. Mensch gering Auswirkungen auf den Menschen (Arbeits- und Lebensstätten) sind nicht zu erwarten. Erhebliche Umweltauswirkungen sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 3 NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFSREGELUNG; MINIMIERUNGSMAßNAHMEN Eingriffsregelung Eine Vermeidung des Eingriffs ist nicht möglich, da das Erdspeicherbecken für den Betrieb der Biogasanlage erforderlich ist und die Erhöhung der zulässigen Grundfläche eine Flexibilisierung der Betriebsstoffe mit sich bringt. Durch die neue Lage des Beckens konnte jedoch der Eingriff in den Boden minimiert werden. Wäre das Becken an der bereits genehmigten Stelle (ca. 70 m weiter nordöstlich) hergestellt worden, wären aufgrund der Gelände- und Anschlusshöhen deutlich größere Erdbewegungen notwendig gewesen. Die Minderung und Ausgleichbarkeit der Eingriffe wird durch die Übernahme geeigneter Festsetzungen in den Bebauungsplan gewährleistet. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist unter Punkt 5 der Begründung dargestellt. 4 PROGNOSE, PLANUNGSALTERNATIVEN, ÜBERWACHUNG Alternative Flächen stehen nicht zur Verfügung, da es sich bei dem Erdbecken um einen zwingenden Bestandteil der Biogasanlage handelt. Technische Verfahren wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung nicht angewandt. Die Bestandsaufnahme basiert auf den im Rahmen von Ortsterminen gewonnenen Erkenntnissen. Zur Ermittlung der Belange des Umweltschutzes, der Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden ergänzend die Inhalte des Landschaftsplanes ausgewertet. Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt. 8
11 Erhebliche und nicht ausgleichbare Umweltauswirkungen sind bei Beachtung der getroffenen Regelungen und Festsetzungen durch die Planung nicht zu erwarten. Sofern die Maßnahmen ordnungsgemäß hergestellt und nicht widerrechtlich beseitigt werden, kann von einer dauerhaften Erhaltung ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist. Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für ein nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen. Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Windeby vom gebilligt. Windeby,.. Bürgermeister 9
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