Stadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden
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- Helge Schmitt
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1 Stadt Bismark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Verfahrensstand vom Die vorliegende Dokumentation unterliegt dem Datenschutz. VerÄffentlichungen, Kopien (auch auszugsweise) oder sonstige VervielfÅltigungen bedçrfen der ausdrçcklichen schriftlichen Genehmigung des Verfassers ifu gmbh hoher weg stendal 03931/ info@ifu-gmbh.de
2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis BEGRÉNDUNG DER FESTSETZUNGEN 4 1. GRUNDLAGEN Rechtsgrundlagen Sonstige Unterlagen 5 2. PLANUNGSRECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN Allgemeine Ziele und Zwecke sowie die Notwendigkeit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Lage des Planungsgebietes und Abgrenzung des råumlichen Geltungsbereiches Entwicklung aus dem FlÅchennutzungsplan 9 3. BESTANDSAUFNAHME GrÑÖe des Geltungsbereiches, Nutzungen im Bestand BodenverhÅltnisse, Bodenbelastungen BEGRÉNDUNG DER FESTSETZUNGEN DER AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS Art der baulichen Nutzung MaÖ der baulichen Nutzung MaÖnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft AUSWIRKUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF ÜFFENTLICHE BELANGE ErschlieÖung VerkehrserschlieÉung Elektroenergieanschluss Trink- und Brauchwasser Sonstige ErschlieÉungsmaÉnahmen Wirtschaftliche Belange, Belange der FÑrderung erneuerbarer Energien Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege 13
3 Seite 3 6. AUSWIRKUNGEN DER AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF PRIVATE BELANGE ABWáGUNG DER BETEILIGTEN PRIVATEN UND ÜFFENTLICHEN BELANGE STáDTEBAULICHE WERTE 14 Anhangsverzeichnis Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Topographische Ñbersichtskarte Aktuelle Flurkarte Lageplan Einspeisepunkt und TrassenfÇhrung Umweltbericht Tabellenverzeichnis Tabelle 2.1: Aufstellung der FlÅchen der SK Solarpark KlÅden GmbH & Co. KG...6 Tabelle 2.2: Allgemeine Standortdaten...9
4 Seite 4 Begràndung der Festsetzungen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden 1. Grundlagen 1.1. Rechtsgrundlagen [R1] [R2] Gesetz fçr den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) vom , (BGBl. I S 2074), zuletzt geåndert durch Art. 1 G v (BGBl I 1634) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S 2414), zuletzt geåndert durch Gesetz v (BGBl. I S 1509) [R3] Verordnung Çber die bauliche Nutzung der GrundstÇcke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geåndert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 466) R4 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom (GVBl. LSA S. 769), mehrfach geåndert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 717) R5 Gesetz Çber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundes Naturschutzgesetz BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542) R6 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom (GVBl. LSA 2004 S. 454) R7 R8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) vom (BGBl. I S. 2585) Wassergesetz fçr das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom (GVBl. LSA 2006 S. 248)
5 Seite 5 [R9] Gesetz Çber den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt vom (LEP-LSA) [R10] Planzeichenverordnung (PlanzV) in der Fassung vom (BGBl S. 58), zuletzt geåndert durch Artikel 2 G.v , BGBl.I S.1509 [R11] Regionalen Entwicklungsplan fçr die Region Altmark Sonstige Unterlagen [U1] [U2] Auditbericht fçr das Tanklager KlÅden, BÇlitzer Weg, , HPC Harress Pickel Consult GmbH, Magdeburg Baugenehmigung zur Errichtung und Betrieb einer FreiflÅchen-Photovoltaikanlage vom , Landkreis Stendal, AZ: 63/070/
6 Seite 6 2. Planungsrechtliche Voraussetzungen 2.1. Allgemeine Ziele und Zwecke sowie die Notwendigkeit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Es ist geplant, auf dem GelÅnde des ehemaligen Tanklagers KlÅden eine FreiflÅchen- Photovoltaik-Anlagen zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um die GrundstÇcke in der Spalte PV-FlÅche, Tabelle 2.1, die sich im Eigentum des VorhabentrÅgers, der SK Solarpark KlÅden GmbH & Co. KG, befinden. Tabelle 2.1 Aufstellung der FlÅchen der SK Solarpark KlÅden GmbH & Co. KG Gemarkung Flurstàck Flur Grundbuchblatt PV-FlÅche [mâ] KlÅden 451/122 Flur KlÅden 453/124 Flur KlÅden 455/125 Flur KlÅden 457/118 Flur KlÅden 460/118 Flur KlÅden 462/122 Flur KlÅden 464/124 Flur KlÅden 466/125 Flur KlÅden 467/118 Flur KlÅden 470/126 Flur KlÅden 472/123 Flur KlÅden 478/122 Flur KlÅden 480/124 Flur KlÅden 482/125 Flur KlÅden 490/128 Flur Weg-FlÅche [mâ] KlÅden 262/4 Flur KlÅden 263/4 Flur KlÅden 264/4 Flur KlÅden 265/4 Flur KlÅden 267/3 Flur KlÅden 276/6 Flur KlÅden 279/199 Flur KlÅden 282/200 Flur KlÅden 285/204 Flur KlÅden 288/205 Flur KlÅden 291/206 Flur KlÅden 294/249 Flur KlÅden 304/4 Flur
7 Seite 7 Gemarkung Flurstàck Flur Grundbuchblatt PV-FlÅche [mâ] KlÅden 306/3 Flur KlÅden 307/3 Flur KlÅden 309/4 Flur KlÅden 311/3 Flur KlÅden 313/4 Flur KlÅden 318/4 Flur KlÅden 316/4 Flur KlÅden 303/5 Flur KlÅden 259/5 Flur KlÅden 299/5 Flur KlÅden 257/5 Flur KlÅden 301/5 Flur Weg-FlÅche [mâ] Summe Ebenfalls zum Planungsgebiet gehärt eine TeilflÅche des FlurstÇckes 270/4, Flur 2, die vom VorhabentrÅger mit Kaufvertrag vom von der Stadt Bismark gekauft wurde (ca mà). Das Verfahren der Zerlegungsmessung wurde eingeleitet und wird vom Vermesser Anfang MÅrz 2012 mit Ñbergabe an das Liegenschaftskataster abgeschlossen. Die Lage der TeilflÅche ist aus der Plandarstellung klar ersichtlich. Das FlurstÇck 314/5 Flur 2 (322 mà) ist ebenfalls Bestandteil des Planungsgebietes. Damit ergibt sich fçr das gesamte Planungsgebiet eine FlÅche von mà. Die in der Spalte Weg-FlÅche aufgefçhrten FlurstÇcke sind ebenfalls im Eigentum des VorhabentrÅgers und sichern die ErschlieÉung des Planungsgebietes. Die Nachnutzung von vorbelasteten FlÅchen fçr FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlagen, hier KonversionsflÅchen aus wirtschaftlicher Nutzung, entspricht dem Anliegen, erneuerbare Energien zu färdern und gleichzeitig zusåtzlichen FlÅchenverbrauch zu vermeiden, zur Schonung von Natur und Landschaft und des Schutzgutes Boden. Durch den Gesetzgeber wird dieses Anliegen durch die FÄrderanreize des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) R1 umgesetzt. Um aber die darin formulierten Bedingungen zu erfçllen, ist eine Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) R2 durchzufçhren. FÇr den vorliegenden Fall ist vorgesehen, diese Bauleitplanung als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemåé â 12 BauGB durchzufçhren, wobei dieser dann einzig an das konkrete Vorhaben gebunden ist, hier an die Errichtung und den Betrieb der FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage.
8 Seite 8 Als Besonderheit im vorliegenden Verfahren ist zu beachten, dass fçr das Bauvorhaben bereits eine rechtsgçltige Baugenehmigung [U2] existiert, die mit Datum vom durch den Landkreis Stendal erteilt wurde. Die Erstellung des vorhabenbezogenen B-Planes ist also motiviert durch die vergçtungsrechtlichen Notwendigkeiten, die sich aus dem EEG [R1] ergeben. GrundsÅtzlich ist der Bebauungsplan aus dem FlÅchennutzungsplan zu entwickeln. FÇr das betreffende Gebiet existiert ein FlÅchennutzungsplan, aus dem Jahr 1994, der im Zuge der vorliegenden Bauleitplanung fortgeschrieben wird, was im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen B-Planes erfolgt. Ziel des Verfahrens ist ein rechtsgçltiger vorhabenbezogener Bebauungsplan, der als Satzung der Stadt Bismark ergeht. Die PrÇfung auf NetzvertrÅglichkeit ist fçr das Vorhaben bereits erfolgt und es liegt ein positiver Bescheid des Netzbetreibers, EON Avacon, mit Datum vom vor. Mit der DurchfÇhrung der Bauleitplanung handelt die Stadt Bismark in Ñbereinstimmung mit den GrundsÅtzen der Landesplanung Sachsen-Anhalt gemåé dem Gesetz Çber den Landesentwicklungsplan 2010 (LEP-LSA) vom , in dem an mehreren Textstellen (G77, Z 115) auf die Bedeutung und FÄrderung der erneuerbaren Energien einschlieélich der Solarenergie hingewiesen wird [R9]. Auf die Situation der vorliegenden Planung speziell bezogen wird dort unter G 84 ausgefçhrt: PhotovoltaikfreiflÅchenanlagen sollen vorrangig auf bereits versiegelten oder KonversionsflÅchen errichtet werden Lage des Planungsgebietes und Abgrenzung des råumlichen Geltungsbereiches Die Lage des Planungsgebietes ist in der topographischen Ñbersichtskarte gemåé Anhang 1 dargestellt. Das Planungsgebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage KlÅden. Als Anhang 2 ist die aktuelle Flurkarte beigefçgt. Das Umfeld des GelÅndes ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprågt. Im SÇden schlieét sich Wohnbebauung an und es verlåuft die Bahntrasse Stendal - Salzwedel. Weiter sçdlich dominiert Wohnbebauung. Das GelÅnde diente in der Vergangenheit bis ca als Tanklager, die dieser Nutzung entsprechenden Anlagen wurden 1994 beråumt und das GelÅnde unterlag seither keiner Nutzung. Die wichtigsten Standortdaten kännen der Tabelle 2.2 entnommen werden.
9 Seite 9 Tabelle 2.2: Allgemeine Standortdaten Lage des Planungsgebietes Tanklager KlÅden Bundesland / Landkreis: Topographische Karte: M 1 : Sachsen-Anhalt / Landkreis Stendal Sachsen-Anhalt Koordinaten (LS 110): H = R = HÄhenlage (HS 160): natçrliches GelÅndeniveau ca. 46,8 m NHN Nutzung / Umfeld Nutzung: Bis 1994 Tanklager Seit 1994 keine Nachfolgenutzung Umfeld: SÇden: Bahntrasse Stendal Salzwedel, Wohnbebauung Sonst: landwirtschaftliche Nutzung Allgemeine Standortangaben GrÄÉe: 11,95 ha EigentÇmer: SK Solarpark KlÅden GmbH & Co. KG Bauherr: SK Solarpark KlÅden GmbH & Co. KG Entwicklung aus dem FlÅchennutzungsplan Der FlÅchennutzungsplan, der 1994 aufgestellt worden ist, weist dieses Gebiet als gewerbliche BauflÅche (G) aus. In Ñbereinstimmung mit â 8 (3) BauGB [R2] wird der FNP im Parallelverfahren fortgeschrieben, dabei wird die FlÅche zukçnftig als SonderbauflÅche Photovoltaik (SO1) ausgewiesen. Die Belange der Raumordnung sind auf Grund der GrÄÉe von ca. 11,95 ha durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes betroffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist nach vorlåufiger planerischer EinschÅtzung raumbedeutsam. Im Gesetz Çber den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt 2010 [R9] wird an mehreren Textstellen (G77, Z115) auf die Bedeutung der erneuerbaren Energien einschlieélich der Solarenergie hingewiesen. Auf die Situation der vorliegenden Planung speziell bezogen wird unter G 84 ausgefçhrt: PhotovoltaikfreiflÅchenanlagen sollen vorrangig auf bereits versiegelten oder KonversionsflÅchen errichtet werden. Weder im Landesentwicklungsplan noch im Regionalen Entwicklungsplan Altmark [R11] sind fçr das Planungsgebiet verbindliche Ziele festgelegt. Die Nachnutzung von KonversionsflÅchen und baulich vorgenutzter FlÅchen fçr neue bauliche Vorhaben, hier FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlagen, entspricht den GrundsÅtzen der Raumordnung. Zielkonflikte sind nicht erkennbar.
10 Seite Bestandsaufnahme 3.1. GrÑÖe des Geltungsbereiches, Nutzungen im Bestand Die GrÄÉe des råumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes betrågt 11,95 ha. Die GrundstÇcke befinden sich in Privatbesitz. Derzeit finden keine Nutzungen statt. Details zur FlÅche sind im Gliederungspunkt 2.2 aufgefçhrt BodenverhÅltnisse, Bodenbelastungen Die FlÅche diente bis 1994 als Tanklager, die BodenverhÅltnisse sind bis in die Gegenwart von dieser Nutzung gekennzeichnet. Durch die Harress Pickel Consult GmbH (HPC) wurde im Jahr 1994 ein umfangreicher Auditbericht [U1] fçr das Tanklager KlÅden im Auftrag der elf oil AG Berlin erstellt, im Rahmen dessen detaillierte Untersuchungen der von der frçheren Nutzung als Tanklager ausgehenden UmweltgefÅhrdungen durchgefçhrt wurden. Zusammenfassend kommt der Gutachter im Auditbericht [U1] zu der Schlussfolgerung, dass eine GefÅhrdung der SchutzgÇter menschliche Gesundheit und bewirtschaftetes Grundwasser nicht vorliegt. Jedoch ist das GelÅnde, wie oben erwåhnt, seiner Bodenbeschaffenheit noch heute von der ehemaligen Nutzung geprågt. Es wird in diesem Zusammenhang auf den Freistellungsbescheid der Landesanstalt fçr Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF) vom Az.: MD gemåé Artikel 1 â 4 (3) URaG verwiesen, der fçr die gesamte FlÅche des Tanklagers KlÅden erteilt wurde. 4. Begràndung der Festsetzungen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4.1. Art der baulichen Nutzung Das Planungsgebiet wird entsprechend â 9 BauGB [R2] und BauO LSA R4 im Zusammenhang mit â 11 BauNVO [R3] als sonstiges Sondergebiet, Gebiete fçr die Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie, SO 1 Photovoltaik, ausgewiesen. FÇr Sondergebiete sind die konkreten ZulÅssigkeiten von baulichen Nutzungen festzusetzen. Die wurde festgesetzt mit: Anlagen und Einrichtungen zur Gewinnung von Elektroenergie aus solarer Strahlungsenergie, Wechselrichter und Transformatorenstationen einschlieélich der Nebenanlagen fçr die vorstehenden Nutzungen.
11 Seite MaÖ der baulichen Nutzung FÇr notwendige GebÅude zur Aufnahme von technischen Komponenten der PV-Anlagen, wie Wechselrichter, Transformatoren, Steuerungen und Ñberwachungsanlagen ist eine Çberbaute FlÅche von 300 mà zulåssig. Das MaÉ der Versiegelung durch Fundamente pro Modultisch betrågt beim vorgesehenen System bei Errichtung auf unversiegeltem Grund nur ca. 0,045 (4,5 %). Die notwendiger Fahrwege (Feuerwehrzufahrten und Wartungswege) werden Çberwiegend auf bereits befestigten FlÅchen geplant, so dass der Versieglungsgrad nur in geringem MaÉe ansteigt. Die bestehende Versiegelung auf der FlÅche liegt bei ca. 4,9 ha (GrÄÉe der ehemaligen GebÅude und befestigte FlÅchen und Wege). Daraus ergibt sich ein versiegelter FlÅchenanteil von ca. 0,41 von der GesamtflÅche des Planungsgebietes. Die Festsetzung einer maximal zulåssigen GRZ erfolgt auf 0,5. Die Festsetzung einer Geschossigkeit und einer GeschossflÅchenzahl ist fçr FreiflÅchen- Fotovoltaik-Anlagen nicht sinnvoll. Es wird daher gemåé â 16 (3) Nr. 2 BauNVO die maximale AnlagenhÄhe als zweites MaÉ der Begrenzung des MaÉes der baulichen Nutzung gewåhlt. Diese wird mit 3,5 m Çber GelÅnde festgelegt MaÖnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft Die MaÉnahmen zum Schutz, zur Pflege und Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft werden ausfçhrlich im Umweltbericht beschrieben. 5. Auswirkung des Bebauungsplanes auf Ñffentliche Belange 5.1. ErschlieÖung VerkehrserschlieÖung Das Planungsgebiet ist durch eine vorhandene StraÉe, die sich im Eigentum des VorhabentrÅgers befindet, mit dem Äffentlichen Verkehrsnetz verbunden. Diese StraÉe zweigt von der VerbindungsstraÉe KlÅden - GrÇnenwulsch ab und fçhrt von Osten her zum Planungsgebiet. DarÇber hinaus besteht eine Zufahrt Çber den BÇlitzer Weg, der am westlichen Ortsausgang von KlÅden von der LandstraÉe L15 abgeht und das Planungsgebiet von SÇden her erschlieét.
12 Seite 12 Zur inneren ErschlieÉung werden Wege und AbstandsflÅchen vorgesehen, um Voraussetzungen zur Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlagen zu schaffen und um Verschattungen der Module auszuschlieéen Elektroenergieanschluss Die Spezifik des Vorhabens besteht darin, dass es sich um eine Energieerzeugungsanlage mit einer Leistung im Megawattbereich (ca. 6 MW) handelt. Die PrÇfung auf NetzvertrÅglichkeit ist fçr das Vorhaben bereits erfolgt und es liegt ein positiver Bescheid des Netzbetreibers, EON Avacon, mit Datum vom vor. Der Einspeisepunkt befindet sich in der NÅhe der KlÅranlage KlÅden, wo die Energieeinspeisung in das 30kV-Netz der EON Avacon AG erfolgt. Die genaue Lage und die geplante TrassenfÇhrung ist dem Lageplan Anhang 3 zu entnehmen Trink- und Brauchwasser Eine Ver- und Entsorgung mit Trink- oder Brauchwasser ist fçr das Vorhaben nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen Sonstige ErschlieÖungsmaÖnahmen Als LÄschwasservorrat sind 2 vorhandene Erdtanks mit je 60 mä Inhalt vorgesehen, die sich zentral auf dem GelÅnde des Planungsgebietes befinden. Weitere ErschlieÉungsmaÉnahmen wie Trinkwasser, Telekommunikation u.å., sind in ihrer Notwendigkeit derzeit nicht absehbar. Aus versicherungsrechtlichen GrÇnden muss die FlÅche des Planungsgebietes eingezåunt werden Wirtschaftliche Belange, Belange der FÑrderung erneuerbarer Energien GemÅÉ â 1(6) Nr.8a BauGB sind wirtschaftliche Belange zu berçcksichtigen, sie umfassen im vorliegenden Fall grundsåtzlich die Interessen der Wirtschaft, die Sicherung und Schaffung von ArbeitsplÅtzen und die FÄrderung innovativer Techniken. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist im Baugesetzbuch ebenfalls als Ziel und als zu berçcksichtigender Belang formuliert â 1(6) Nr. 7f BauGB und die vorliegende Planung wird dem vollumfånglich gerecht.
13 Seite Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die aus der BÇrger- und TrÅgerbeteiligung resultierenden Hinweise und Anregungen zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden geprçft und erforderlichenfalls berçcksichtigt. Die Eingriffsbilanzierung, als Bestandteil des Umweltberichtes, berçcksichtigt die Belange des Naturschutzes. 6. Auswirkungen der Aufstellung des Bebauungsplanes auf private Belange Private Belange, die von der Planung berçhrt werden, resultieren vor allem aus den Interessen der Nutzungsberechtigten von Grundeigentum. Die folgenden Interessen sind dabei zu betrachten: Das Interesse an der ErhÄhung der Nutzbarkeit eines GrundstÇckes das Interesse an der Erhaltung eines vorhandenen Bestandes und das Interesse an der Erhaltung von Vorteilen, die sich aus einer bestimmten Wohnlage ergeben. Es ist nicht erkennbar, dass private Belange durch die vorliegende Planung beeintråchtigt werden. 7. AbwÅgung der beteiligten privaten und Ñffentlichen Belange Die FÄrderung, der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energie, hier solarer Strahlungsenergie, ist die Zielstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Sinne der Gesetzgebung und in voller Ñbereinstimmung mit der aktuellen politischen WillenserklÅrung zur Energiewende in Deutschland wird durch die vorgelegte Planung ein Beitrag zur ErhÄhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieerzeugung im Land geleistet. Hinzu kommt, dass durch den Aufbau von FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlagen auf dem Planungsgebiet KonversionsflÅchen aus frçherer wirtschaftlichen Nutzung eine neue, sinnvolle Nachnutzung erfahren und gleichzeitig das GelÅnde hierdurch einer geordneten stådtebaulichen Entwicklung zugefçhrt wird. Die Belange von Natur und Landschaft werden angemessen berçcksichtigt. ãffentliche und private Belange werden nicht beeintråchtigt, vielmehr ergeben sich deutliche Vorteile aus der Planung. ResÇmierend kann daher festgestellt werden, dass die Belange der FÄrderung der erneuerbaren Energien, die wirtschaftlichen Belange, die BerÇcksichtigung der Belange von
14 Seite 14 Natur und Landschaft und die geordnete Nachnutzung des Standortes die vorgelegte Planung rechtfertigen. 8. StÅdtebauliche Werte Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlagen Versiegelte FlÅche durch GebÅude (Wechselrichter, Trafo etc.) Versiegelte FlÅche im Bestand ca mà ca mà 300 mà ca mà
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