Begründung. zum. Bebauungsplan Nr. 216
|
|
- Paul Krüger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Verden Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216 Gebiet im Bereich zwischen den Straßen Bierdener Marsch (früher Marschstraße), Heinrich-Fahrenholz-Straße, Am Kiebitzberg und Straße Auf der Wurth Ortsteil Bierden 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Büro für Stadtplanung Gieselmann und Müller GmbH Eschenplatz Oldenburg Tel. : Fax:
2 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216, 1. Änderung 2 1 Lage und Abgrenzung des Gebietes Der Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 216 der Stadt Achim, rechtskräftig seit dem , befindet sich im Ortsteil Achim- Bierden. Er erstreckt sich vom Bierdener Deich im Süden und Westen bis zur Heinrich-Fahrenholz-Straße im Nordosten. Die vorliegende 1. Änderung umfasst eine Teilfläche im südwestlichen Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 216, südlich der Straßen Marstallsdeich bzw. Auf der Wurth. 2 Planungsziele und Vorgaben 2.1 Planungsanlass und Erfordernis Zum Zeitpunkt der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 216 war das vorliegende Änderungsgebiet, wie auch die umliegenden Flächen, bereits vollständig mit Wohngebäuden bebaut. Das Gebiet bildet einen Übergangsbereich zwischen einem festgesetzten allgemeinen Wohngebiet im Norden und landwirtschaftlichen Hofstellen mit entsprechend großen Grundstücken im Süden. Das Gebiet ist, einschließlich der ehemaligen Hofstellen als Dorfgebiet festgesetzt. Die Bebauungsstruktur und die Grundstücksgrößen im Plangebiet der vorliegenden Änderung entsprechen jedoch dem nördlich angrenzenden Wohngebiet. Während der rechtsverbindliche Bebauungsplan für die nördlich angrenzenden Flächen bei einer möglichen zweigeschossigen Bebauung eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 festsetzt, ist die GRZ und die GFZ im Änderungsgebiet bei einer ebenfalls möglichen Zweigeschossigkeit auf 0,3 beschränkt. Ein Wohnhaus im Änderungsgebiet wurde vor kurzem durch Brand zerstört. Einem Wiederaufbau in der bisherigen Größe mit ausgebautem Dachgeschoss stehen die o.g. Festsetzungen entgegen, da bei der derzeit für diesen Bebauungsplan gültigen Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 die Geschossfläche im Dachgeschoss bei der Ermittlung der Geschossfläche mitzurechnen ist. Für das Grundstück liegt daher ein Antrag auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes vor. Da diese Problematik für die gesamte erste Bauzeile südlich der Straße Marstallsdeich gilt, umfasst das Änderungsverfahren diesen gesamten Teilbereich. Durch eine Überleitung dieses Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 216 in die Bestimmungen der BauNVO 1990 entfällt die Anrechnung der Dachgeschossflächen und ein Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudes mit Dachausbau wird ermöglicht. 2.2 Vereinfachtes Verfahren Gemäß 13 BauGB kann eine Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, sofern
3 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216, 1. Änderung 3 durch die Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 b des BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 216 umfasst einen Teilbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes. Die im Ursprungsplan getroffenen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sowie zu den Baugrenzen, zur Gebäudehöhe und zur Grundflächenzahl, als dem zulässigen Maß der Bodeninanspruchnahme, werden nicht verändert. Das grundsätzliche Planungskonzept und damit die Grundzüge des ursprünglichen Bebauungsplanes bleiben damit unberührt. Das Plangebiet ist auch nicht Bestandteil eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und der Schutzzwecke dieser in 1 Abs. 6 Nr. 7 b genannten Gebiete ergeben sich daher nicht. Insgesamt sind nachteilige Umweltauswirkungen, die über die bisher in diesem Bereich möglichen Umweltauswirkungen hinausgehen, durch die vorliegende Planung nicht zu erwarten. Für die vorliegende Planänderung sind daher die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB gegeben. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 2.3 Vorbereitende Bauleitplanung Flächennutzungsplan Die Flächen im Plangebiet sind im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist nur geringfügig und berührt damit keine Planungsgrundzüge des Flächennutzungsplanes. 2.4 Bestehende und geplante Festsetzungen Die bestehenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Dorfgebiet - MD, Grundflächenzahl 0,3, maximal zwei Vollgeschosse) bleiben einschließlich der textlichen Festsetzungen unverändert unter Anwendung der BauNVO 1977 bestehen. Die Geschossflächenzahl von 0,3 bleibt mit ihrem Zahlenwert ebenfalls unverändert festgesetzt. Durch die mit der vorliegenden Neufestsetzung verbundene Anwendung der BauNVO 1990 ist nach 20 Abs. 3 Satz 1 BauNVO die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu
4 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216, 1. Änderung 4 ermitteln. Damit bleibt im Gegensatz zur BauNVO 1977 die Geschossfläche in anderen Geschossen, d.h. zum Beispiel in Dachgeschossen, unberücksichtigt. Durch diese Regelung entsteht eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit. Während der Umfang der zulässigen Vollgeschosse gleich bleibt, kann nun zusätzlich ein ausgebautes Dachgeschoss auch dann errichtet werden, wenn die Geschossflächenzahl von 0,3 bereits durch das Erdgeschoss ausgenutzt wird. Die Möglichkeit nur das Maß der baulichen Nutzung bzw. einzelne Festsetzungen zu ändern, ohne die übrigen Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes zu berühren, kann aus den folgenden Ausführungen des Kommentars zur BauNVO abgeleitet werden: Werden Bauleitpläne in räumlichen oder sachlichen Teilen geändert, gilt für die nicht geänderten räumlichen und sachlichen Teile das bisher gültige Recht fort. Damit ist es möglich, dass z.b. in einem Bebauungsplan für verschiedene Grundstücke desselben Baugebiets oder Baublocks altes und neues Kerngebiet nebeneinander festgesetzt sein können. Es ist auch zulässig, z.b. nur das Maß, nicht dagegen die Art der baulichen Nutzung eines Baugebietes zu ändern. Vielfach wird der Wunsch bestehen, für bestimmte Baugebiete die erhöhte GRZ oder GFZ nach 17 Abs. 1 BauNVO 1977 oder 1990 im Wege der Änderung des Bebauungsplanes festzusetzen, ohne dass gleichzeitig auch die Art der Nutzung (der Katalog der im Baugebiet zulässigen oder ausnahmsweise zulassungsfähigen Anlagen) geändert werden soll. (Kommentar zu BauNVO, Fickert, Fieseler, 10. Auflage 25 Rdnr.2.1, S. 1131) 2.5 Bestehende Nutzungsstruktur Das Plangebiet ist durch eine aus Einfamilien- und Doppelhäusern bestehende Wohnbebauung geprägt. 2.6 Altlasten Der Stadt Achim liegen zur Zeit keine Hinweise oder Erkenntnisse vor, dass sich im Geltungsbereich des Plangebietes Böden befinden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. 2.7 Denkmalschutz Der Stadt Achim sind im Plangebiet keine Bodendenkmäler und/oder denkmalgeschützte Objekte z. B. Baudenkmale bekannt. In den Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen: Sollten bei den geplanten Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde gemacht werden (z.b. Scherben von Tongefäßen, Holzkohleansammlungen, Schlacken oder auffällige Bodenverfärbungen oder Steinhäufungen, auch geringe Spuren solcher Funde), so wird darauf hingewiesen, dass diese Funde
5 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216, 1. Änderung 5 nach 14 Nds. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) meldepflichtig sind. Die Meldung hat bei der Denkmalschutzbehörde (Landkreis Verden, Tel.: 04231/15-432) zu erfolgen. 3 Begründung und Auswirkungen der Planung 3.1 Auswirkungen der Festsetzungen Durch die vorliegende Planung wird eine geringfügig verbesserte Nutzungsmöglichkeit der Baugrundstücke erreicht. Nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollte in diesem Übergangsbereich zwischen Wohngebiet und ehemaligen Hofstellen eine lockere Bebauung erhalten bleiben. Dieses Ziel bleibt mit der vorliegenden Änderung nach wie vor bestehen, da die mit dem Wert von 0,3 festgesetzte Grundflächenzahl unverändert bleibt. Auf den nördlich angrenzenden Flächen ist bei ähnlichen Grundstücksgrößen bereits eine höhere Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 festgesetzt. Auf den südlich angrenzenden Flächen wurde die GFZ dagegen auf 0,2 beschränkt. Hier sind jedoch mit den ehemaligen Hofstellen große Grundstücksgrößen gegeben, so dass eine GFZ von 0,2 i.d.r. für die vorhandene Bebauung ausreicht. Die Bebauungsstruktur und die Grundstücksgrößen im vorliegenden Plangebiet entsprechen jedoch der nördlich angrenzenden Bebauung, so dass nach Ansicht der Stadt eine geringfügige Ausweitung der Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet sinnvoll und angemessen ist. 3.2 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Das Plangebiet stellt ein bereits als Baugebiet festgesetzten Siedlungsbereich dar. Nach 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist über Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen zu erwarten sind, nach den Vorschriften des Baugesetzbuches insbesondere des 1a abzuwägen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden. Für die Änderung oder Überplanung bestehender Bebauungspläne gilt 1a Abs. 3 S. 4 BauGB, nach dem nur solche Eingriffe auszugleichen sind, die ü- ber das durch die bisherigen Festsetzungen mögliche Maß an zu erwartenden Eingriffen hinausgehen. Im vorliegenden Fall bleibt die Grundflächenzahl von 0,3 unverändert erhalten. Es wird lediglich die zulässige Geschossfläche modifiziert. Die mögliche Bodenversiegelung wird durch die Festsetzung nicht erhöht. Ein Ausgleich ist somit nicht erforderlich. Durch die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten wird im Übrigen dem 1a Abs. 2 BauGB, wonach zur Verringerung der Inanspruchnahme zusätzlicher Freiflächen, durch Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, in besonderer Weise entsprochen.
6 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 216, 1. Änderung 6 4 Erschließung / Ver- und Entsorgung Das Plangebiet stellt einen technisch und verkehrlich fast vollständig erschlossenen Siedlungsbereich dar. Die Erschließungs- und Ver- bzw. Entsorgungssituation wird gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan durch die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht wesentlich geändert. Oberflächenentwässerung Im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 216 wurde vorgesehen, das Plangebiet an das öffentliche Oberflächenentwässerungsnetz anzuschließen. Ein Regenwasserkanal ist im Bereich des vorliegenden Änderungsgebietes jedoch nicht vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird auf den jeweiligen Grundstücken versickert. In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das auf den Dachflächen und auf den versiegelten Außenflächen anfallende unbelastete Niederschlagswasser auf dem jeweiligen Grundstück nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Wassergesetzes schadlos zu versickern ist.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher
MehrBaunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom
MehrSTADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E
STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit
MehrGemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching
Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage
MehrThema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen
Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung
MehrUmweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern
Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2
MehrBegründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek
Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,
MehrZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,
MehrStadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
MehrBebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrAn die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte. Einladung. Sehr geehrte Damen und Herren,
Ortsbürgermeisterin Melle-Mitte Melle, den 09.08.2013 An die Mitglieder des Ortsrates Melle-Mitte Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 12. Sitzung des Ortsrates Melle-Mitte lade ich Sie hiermit
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang
Mehr- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos
- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt
MehrBegründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.
F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der
MehrMelben/Träufle-Hengst, Nord"
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt
MehrBEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE für das Gebiet beiderseits der Dorfstraße und südlich der Landesstraße (L 105) in der Ortslage Appen-Etz INHALT: 1 Allgemeines... 3 1.1 Planungsanlass...
MehrSatzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker
Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der
MehrGroße Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach
Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand
MehrB E G R Ü N D U N G - Entwurf
B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück,
MehrBodenschutz in der Bauleitplanung am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover
am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Baugrund, Boden- und Grundwasserschutz Monika Winnecke Landeshauptstadt Hannover Workshop 2 01.09.2011 1 Einleitung Beim
MehrDezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013
DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.
MehrAnlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls
Anlage 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) nach Anlage 2 BauGB zum Bebauungsplan XX-256a für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg
MehrPlanung und Genehmigung von Windkraftanlagen
Christian Stenneken Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Unter besonderer Beriicksichtigung Nordrhein-Westfalens PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften inhalt Teil I.: Einfiihrung 1
MehrSatzung. Beitragsfähige Maßnahmen
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Bergstadt Clausthal-Zellerfeld - Straßenausbaubeitragssatzung - Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
MehrUMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB
Inhaltsverzeichnis TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. Anlass und Ziele der Planung 2. Lage 3. Begründung zur Standortwahl 4. Planänderung und Erläuterung 5. Baurechtliche Verhältnisse TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS.
Mehr%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³
%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung
MehrStadt Waren (Müritz) Heilbad
Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur
Mehr1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss
MehrStadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d
Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.
MehrInfrastruktur der Stadt Zwingenberg. Das Baugebiet Steinfurter Falltor. Städtebauliches Grundkonzept. Art und Maß der baulichen Nutzung im Baugebiet
Infrastruktur der Stadt Zwingenberg Die älteste Stadt an der hessischen Bergstraße kann mit ihrer zentralen Lage punkten. Optimal sind die Verkehrsanschlüsse auf Straße und Schiene durch den direkten Autobahnanschluss
MehrBegründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe
Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr. 1201 -Alt-Hamborn- Schreckerstraße für einen Bereich zwischen Duisburger Straße, Harnack- und Schreckerstraße
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1201 -Alt-Hamborn- Schreckerstraße für einen Bereich zwischen Duisburger Straße, Harnack- und Schreckerstraße Stand: Öffentliche Auslegung / Frühjahr 2015 Bearbeitungsstand:
MehrBEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009
Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache
MehrBegründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015
Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung. (beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB)
Stadt Lüdenscheid Fachbereich 4 Planen und Bauen Fachdienst 61 Stadtplanung und Verkehr B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 753 Südliche Innenstadt in der Fassung der 1. Änderung (beschleunigtes
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes
MehrStadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden
Stadt Bismark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Verfahrensstand vom 15.03.2012 Die vorliegende Dokumentation unterliegt
MehrBaulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung
Baulandmobilisierung, Konversionsflächen und Innenentwicklung TEIL I KURZEINFÜHRUNG PLANUNGSRECHT - GEMENGELAGEN IM UNBEPLANTEN INNENBEREICH Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrAmtsblatt der Gemeinde Weilerswist
Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 13. Jahrgang Ausgabetag: 06.1.011 Nr. 33 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 im Bahnhofsumfeld Weilerswist Beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007
für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de
MehrErsthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung
Ersthinweise bzw. häufige Fragen zur bayerischen 10 H-Regelung Mit der neuen bayerischen 10 H-Regelung, die am 21. November 2014 in Kraft getreten ist, soll entsprechend der Gesetzesbegründung (LT-Drs.
MehrGWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email:
Hohentwielgasse Ein kleines Haus 17+19, zum 72070 Träumen Tübingen GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen Tel.: 07071 79 90 0 email: info@gwg-tuebingen.de
MehrEinführung in das Technische Zeichnen
Einführung in das Technische Zeichnen 1 Inhalt 3 4 5 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 22 23 23 24 24 25 26 27 28 29 30 Flächennutzungsplan 1 : 5000 Bebauungsplan 1 : 500 Planzeichen für
Mehrb) Ist es für die Stadt möglich im bislang unbebauten Bereich ein neues Baugebiet zu erschließen? Begründen Sie Ihre Antwort! (2)
Aufgabe 1 54 Punkte In der Stadt Musterhausen wurde am Ortsrand ein neues Baugebiet ausgewiesen. Dieses Gebiet soll durch eine Baulandumlegung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland werden. Der Stadtrat
MehrNeckarhalde 24, 72070 Tübingen
Neckarhalde 24, 72070 Tübingen Ein kleines Haus zum Träumen Sanierungsbedürftige 5-Zimmer-Wohnung GWG - Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbh, Konrad-Adenauer-Straße 8, 72072 Tübingen
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67
MehrBEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE
BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT IN DER FASSUNG
Mehr"Gesunde" Siedlungen
"Gesunde" Siedlungen Rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Eigentümer- und Nutzungsstrukturen Referent: Rechtsanwalt Henning J. Bahr, LL.M. AnwälteHaus, Osnabrück 28.05.2011 - Haus der Insel -
MehrExposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel im Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen OT Heber
Exposé - Grundstücksangebot für Gewerbe und Handel BAB 7 zwischen Hamburg und Hannover 43a Schneverdingen Das in der Metropolregion Hamburg gelegene Gewerbegebiet Scharrler Straße in Schneverdingen mit
MehrV e r o r d n u n g. über den Bebauungsplan HafenCity 11. Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung)
V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan HafenCity 11 Vom... Entwurf Stand 7. November 2013 (Fassung zur Auslegung) Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I
MehrSTADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk
Mehr"Königsbronner Straße-Ost"
Stadt Heidenheim Ortsteil Schnaitheim Baubereichsplan 18.00 "Königsbronner StraßeOst" (südlich der Riedstraße 8, 10, 12 und 18) Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Maßstab 1 : 1000 Bebauungsplan
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 13 Ausgegeben in Lüdenscheid am 25.03.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 23.03.2015 Gutachterausschuss der Stadt Iserlohn 23.03.2015
MehrÖffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren
MehrJahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012
Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung
MehrGemeinde Roetgen. 'Privatschule Conventz' Bebauungsplan Nr. 24. Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008
Gemeinde Roetgen Bebauungsplan Nr. 24 'Privatschule Conventz' Begründung Textliche Festsetzungen und Hinweise 24.06.2008 Kirberichshofer Weg 6, 52066 Aachen Tel. 0241 / 470 580 Email: info@ bkr-ac.de Auftraggeber
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon
MehrWindkraftanlagen. Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth
Windkraftanlagen Sachlicher Teilflächennutzungsplan interkommunale Steuerung im östlichen Landkreis Tirschenreuth Informationsveranstaltung am 18.09.2014 in Falkenberg Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen
MehrSteuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011
Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse
MehrÜbung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Besprechungsfall vom 14.05.2009
Prof. Dr. Gerhard Robbers SS 2009 Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Besprechungsfall vom 14.05.2009 B ist Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der rheinland-pfälzischen Stadt X. Das
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
MehrStadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen
Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1
MehrSolln - perfektes Süd-Westgrundstück mit Altbestand
Solln - perfektes Süd-Westgrundstück mit Altbestand Objektkennung 150007 Deutschland-81477 München Solln Frank & Frank Real Estate Maximilianstrasse 2, 80539 München 1/15 Eckdaten Objektart Baugrund für
Mehram: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.
Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde
MehrBauGB-Klimaschutznovelle 2011
BauGB-Klimaschutznovelle 2011 1. Allgemeiner Klimaschutz im Städtebaurecht 2. Ergebnisse einer kleinen Umfrage zur Umsetzung der Klimaschutznovelle in die kommunale Bauleitplanung 3. Ausblick Klimaschutz
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan Nr. 745 Kreiskrankenhaus Hellersen, 1. Änderung. (beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB)
Stadt Lüdenscheid Fachbereich 4 Planen und Bauen Fachdienst 61 Stadtplanung und Verkehr B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan Nr. 745 Kreiskrankenhaus Hellersen, 1. Änderung (beschleunigtes Verfahren nach
MehrBegründung zum Bebauungsplan. Sprudelgärten, Bad Vilbel
Der Magistrat Begründung zum Bebauungsplan gemäß 2a S.1 BauGB Sprudelgärten, Bad Vilbel 01. August 2013 Verfahrensstand: Bebauungsplan-Entwurf zur Offenlage gem. 3 (2) BauGB Begründung zum Bebauungsplan
MehrGemeinde Ruppichteroth. Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen. Begründung. - Entwurf -
Gemeinde Ruppichteroth Vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 1.09 Bauzentrum Köttingen - Entwurf - Stand: 12.05.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel der Planung... 3 2 Verfahren... 3 3 Vorhaben- und
MehrAngebot für ein Erbbau-Grundstück der Adelhausenstiftung Freiburg i.br.
Angebot für ein Erbbau-Grundstück der Adelhausenstiftung Freiburg i.br. Ansprechpartner: Katharina Schumann Telefon: 0761 2108 187 Fax: 0761 2108 199 Email: schumann.k@sv-fr.de Exposé Baugrundstück für
MehrAmtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh
Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,
MehrSatzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Vielank (Erschließungsbeitragssatzung) Fundstelle: Amtskurier vom 02.02.2007, S. 24 Präambel Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für
MehrDie Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:
ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen
MehrBebauungsplan Sportpark Ettlingen (Baggerloch)
Bebauungsplan Sportpark Ettlingen (Baggerloch) zum Bebauungsplan-Vorentwurf 01.03.2011 Planverfasser: SpOrt concept Sportstätten für die Zukunft GmbH Vogelrainstraße 25 70199 Stuttgart In Zusammenarbeit
MehrSatzung. nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt)
Satzung nach 85 LBO über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften für den Ortsteil Altstadt der Gemeinde Kirkel (Ortsgestaltungssatzung Altstadt) Aufgrund des 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)
MehrBebauungsplan Nr. 138 Gewerbegebiet Appelhülsen West / Weseler Straße
West / Weseler Straße Verfahrensstand 3(2) / 4(2) BauGB incl. Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung Begründung Entwurf Gemeinde Nottuln 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1
MehrBEGRÜNDUNG. Gemeinde Lilienthal. des Bebauungsplanes Nr. 114 Baumschule Weingärtner. Stand 30.03.2010
BEGRÜNDUNG des Bebauungsplanes Nr. 114 Baumschule Weingärtner Stand 30.03.2010 SGP Schmidt Grundstücks- und Projektentwicklung GmbH Nelly-Sachs-Str. 9, 28215 Bremen Telefon: 0421 376 022 0 Telefax: 0421
MehrStadt Königs Wusterhausen Ortsteil Zernsdorf. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/08 "Wohnen am See"
Stadt Königs Wusterhausen Ortsteil Zernsdorf zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung 04/08 "Wohnen am See" Fassung vom 17. September 2012 Stand: Satzungsbeschluss Planungsträger Stadt Königs
MehrSitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf
STAND: DEZEMBER 2014 BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ( 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG
MehrVerfahrensablauf zum Bauantrag
Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Verfahrensablauf zum Bauantrag Der Bauantrag ist mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Es wird der Vordruck "Antrag auf
Mehröffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen
öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan
MehrWohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße
1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan
Mehr1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 4. 2 Verfahren 4. 3 Raumordnung und Landesplanung 5. 4 Flächennutzungsplan 5
Begründung zum Bebauungsplan 23-05 Kreuzbrede 8. Änderung INHALTSVERZEICHNIS 1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 4 2 Verfahren 4 3 Raumordnung und Landesplanung 5 4 Flächennutzungsplan 5 5
Mehr16. Überblick über die Zulassungstatbestände
16. Überblick über die Zulassungstatbestände 1. Vorhaben: - bauliche Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz (= Objekt) [ s. Folie Nr. 17] - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung (= dynamische Veränderung)
MehrBebauungsplan Biogasanlage Bückau
Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de
MehrAmtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrSATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung)
1 SATZUNG über allgemeine örtliche Bauvorschriften (Allgemeine Bausatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 74 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 7 und 75 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung
MehrEinladung. Tagesordnung
Weiden i.d.opf., 15.01.2014 Einladung für die am Donnerstag, 23.01.2014, um 14:30 Uhr stattfindende öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung
MehrFörde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft
Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen im Ortsteil Neu Schloen Wohnen in einem lebendigen Ort und in naturnaher Umgehung Ortsbeschreibung Inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte liegt
Mehr