ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

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1 ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen

2 Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde ( 6 Abs. 5 BauGB). Durchführung des Bauleitplanverfahrens 1. Kurzdarstellung Ziel der 6. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 63 Wohngebiet An der Trift, im Ortsteil Langenfeld, als Wohnbaufläche auszuweisen. Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Salzungen ist der Bereich der Änderung bisher als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Grünfläche (private Gärten) dargestellt. 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen 2.1 Scopingverfahren Als frühzeitige Beteiligung der Behörden ( 4 Abs. 1 BauGB [Scoping]) wurde die Beteiligung nach 4 (1) BauGB aus dem Bebauungsplan-Verfahren des Bebauungsplan Nr. 63 An der Trift herangezogen. Diese fand im Rahmen einer Beteiligung mit Schreiben vom statt. 2.2 Beteiligung der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Folgende Beteiligungen wurden durchgeführt: Frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) BauGB vom bis Entwurf zur Auslegung Beteiligung nach 3 (2) BauGB vom bis Entwurf zur Auslegung Beteiligung nach 4 (2) BauGB vom bis Hinweise Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: - Umweltbericht - Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 2

3 Im Rahmen des durchgeführten Scoping-Verfahrens nach 4 Abs. 1 BauGB (Stellungnahmen aus dem Bauleitplanverfahren des Bebauungsplan Nr. 63 An der Trift ) wurden nachfolgend genannte umweltrelevante Stellungnahmen, die für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes relevant sind, vorgebracht und im Rahmen der öffentlichen Auslegung entsprechend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: Behörde / sonstiger Träger öffentlicher Belange / Bürger Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Landratsamt Bad Salzungen Landwirtschaftsamt vorgebrachter Belang (Schlagwort) -trink- und abwasserseitige Erschließung -Betroffenheit von Vorrang-, Vorbehalts- bzw. Schutzgebieten -Wasserversorgung und die Abwasserableitung -Niederschlagswasser -Umweltprüfung -Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung -Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen -Beeinträchtigung durch Bewirtschaftung -Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 4. Monitoring Die Festlegung des Monitorings (Maßnahmen zur Überwachung) bleibt einer nachfolgenden konkreteren Planung (Bebauungsplan) vorbehalten. 5. geprüfte anderweitige Bauleitpläne Anderweitige Bauleitpläne sind betroffen. Hierbei handelt es sich um den Bebauungsplan Nr. 63 An der Trift. Die im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen Änderungen in dem Bereich des o.g. Bebauungsplanes, entsprechen den Planungszielen des Bebauungsplanes. Weitere Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. 6. Berücksichtigung der Umweltbelange Die tatsächliche Berücksichtigung der Umweltbelange kann erst in einer nachfolgenden qualifizierten Bauleitplanung erfolgen. Insbesondere sind dann Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Eingriff in Natur und Landschaft vorzuschlagen und verbindlich festzusetzen. Es wird weiterhin empfohlen die möglichen Auswirkungen durch den Betrieb des nordöstlich angrenzenden Autohauses in dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren näher zu untersuchen und ggf. Maßnahmen festzusetzen. Die ermittelten Umweltbelange wurden im Umweltbericht dargelegt und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren. 7. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind Stellungnahmen zu Standortalternativen, zur Verfügbarkeit vorhandener Potentiale, zur Rücknahme von Bauflächenausweisungen, zum Vorranggebiet landwirtschaftliche Bodennutzung, zum Trassenkorridor für die Ortsumfahrung Langenfeld, zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit dem Gewerbegebiet Ober der Brück, zur Beachtung des Entwicklungsgebotes aus dem Flächennutzungsplan, zur Einstufung eines Teilbereiches als Biotop, zu entstehenden Beeinträchtigung durch die landwirtschaftliche Nutzung 3

4 sowie Maßnahmen zur Minimierung, zur Innenbereichsentwicklung und zu Potential- und Bedarf von Wohnbauflächen eingegangen. Standortalternativen wurden nicht untersucht, da im Ortsteil Langenfeld keine anderen Standorte für eine Erschließung als Wohnbaufläche in Frage kommen und gleichzeitig eine sinnvolle Ortsergänzung darstellen. Da die Ausweisung vorwiegend für den Eigenbedarf des Ortsteiles erfolgt, werden andere Standorte außerhalb von Langenfeld auch nicht untersucht. Entwicklungsmöglichkeiten an bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Standorten im Ortsteil sind ebenfalls nicht vorhanden. Entsprechende Aussagen sind in der Begründung enthalten. Die Verfügbarkeit der im Ortsteil Langenfeld vorhandenen Potentiale wurde überprüft und in die Begründung aufgenommen. Demnach ergeben sich keine verfügbaren Potentiale im Ortsteil. Die Möglichkeit der Rücknahme von Bauflächenausweisungen im Ortsteil Langenfeld wurde ebenfalls überprüft. Speziell wurde hierbei die Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Satzung Unterer Schütz durch die Stadt Bad Salzungen erwogen. Dies ist jedoch aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung nicht möglich. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Entwicklung von Wohnbauflächen in südwestliche Richtung, die Ausweisung des Vorranggebietes landwirtschaftliche Bodennutzung, sowie des Trassenkorridores für die Ortsumfahrung Langenfeld entgegensteht. Da eine weitere Entwicklung Richtung Südwesten nicht geplant ist, wird den raumordnerischen Vorgaben Rechnung getragen. Mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte mit dem Gewerbegebiet Ober der Brück können mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da die vorhandene Ortslage mit der südlichsten Ausdehnung noch deutlich näher am Gewerbegebiet liegt (200 m Entfernung) als die geplante Baufläche (ca. 500 m Entfernung) und eine Berücksichtigung der schutzbedürftigen Nutzungen auch dort gewährleistet sein muss. Eine nähere Untersuchung erfolgte daher nicht. Mit der Umsetzung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Beachtung des Entwicklungsgebotes für den Bebauungsplan Nr. 63 An der Trift. Die Einstufung eines Teilbereiches der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, als gesetzlich geschütztes Biotop, wurde als nicht zutreffend durch die zuständige Behörde zurückgewiesen. Stattdessen gilt der Bereich als naturschutzfachlich wertvoll. Dementsprechend wurde die Aussage im Umweltbericht korrigiert. Es wurde vorgebracht, dass durch die landwirtschaftliche Nutzung Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Gerüche nicht auszuschließen sind. Um entsprechende Beeinträchtigung zu minimieren, wird gleichzeitig vorgeschlagen eine Eingrünung zwischen den Wohnbauflächen und den landwirtschaftlich genutzten Flächen anzulegen. Entsprechende Aussagen wurden in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Innenbereichsentwicklung grundsätzlich Vorrang vor der Erschließung neuer Bauflächen am Siedlungsrand haben soll. Da jedoch nach Einschätzung der Stadt Bad Salzungen keine der vorhandenen Potentiale im Ortsteil verfügbar ist, erfolgt die Neuausweisung zur Deckung des Eigenbedarfes und für zuzugswillige Bürger aus den umliegenden Gemeinden. Unabhängig davon bleibt der Kernort der Stadt weiterhin der Schwerpunkt für die Wohnbedarfsdeckung. 4

5 Die geforderten Angaben zur Einwohnerentwicklung, zum derzeitigen und zu erwartenden Bauflächenbedarf und zur innerörtlichen Situation der Stadt bezüglich Innenbereichsmöglichkeiten wurden im Rahmen einer umfangreichen Potential- und Bedarfsanalyse von Wohnbauflächen ermittelt. Die Angaben sind Bestandteil der Begründung. 7. Fazit Im genehmigten Flächennutzungsplan ist die Fläche der 6. Änderung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der Ausweisung als Wohnbaufläche soll die Abrundung der Ortslage in diesem Bereich erfolgen, um ein städtebaulich einheitliches Gesamtbild zu schaffen. Das Gebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Langenfeld. Ein Großteil der Änderungsfläche wird momentan intensiv landwirtschaftlich und eine untergeordnete Teilfläche als private Gärten genutzt. Abwechslungsreiche Grünstrukturen wie Baumreihen oder Strauchgruppen sind nicht vorhanden. Mit der Bebauung des Gebietes sind Umweltauswirkungen zu erwarten. So werden die Schutzgüter Boden und Wasser erheblich durch die Verdichtung und Versiegelung beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen werden als weniger erheblich eingeschätzt, da sich das Plangebiet zum Großteil aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zusammensetzt. In Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes ist der Eingriff in die Schutzgüter Klima und Luft als gering einzustufen. Mit der Einrichtung eines Wohngebietes erfolgt in die naturschutzfachlich wertvolle Teilfläche (Bereich der Privatgärten) ein erheblicher Eingriff, da diese mit der Umsetzung des Vorhabens dauerhaft verloren geht. Für das Schutzgut Mensch sind geringe Auswirkungen in Form von Lärmeinwirkungen zu prognostizieren. Das Wohngebiet grenzt zwar an die Kreisstraße 96A an, ist allerdings nur geringem Verkehrsaufkommen ausgesetzt, da diese im Ortsteil Hohleborn endet. Darüber hinaus können der Betrieb des nordöstlich angrenzenden Autohauses sowie der zu erwartende Anstieg des Quell- und Zielverkehrs im geplanten Wohngebiet selbst Beeinträchtigungen verursachen. Insbesondere die Auswirkungen, durch den Betrieb des nordöstlich angrenzenden Autohauses, sind in dem nachfolgenden Bebauungsplan daher ggf. zu untersuchen und möglicherweise Maßnahmen festzusetzen. Schutzgebiete und Kultur- und sonstige Sachgüter sind durch die Planung nicht betroffen. Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass es durch die landwirtschaftliche Nutzung auf den benachbarten Ackerflächen zu Staub- und Geruchsimmissionen kommen kann. Da dies allerdings nur temporär erfolgt, sind die Beeinträchtigungen auch als gering anzusehen. Auf die prognostizierten Beeinträchtigungen der Schutzgüter muss mit Maßnahmen im Rahmen einer nachfolgenden konkreteren Planung (Bebauungsplan) reagiert werden. Dazu zählt beispielsweise die Reduzierung der Bodenversiegelung auf das erforderliche Minimum, um den Verlust von Boden und den damit verbundenen Bodenfunktionen zu verhindern. Bauliche und gestalterische Festlegungen sowie grünordnerische Maßnahmen können zur Einbindung der neuen Bebauung in den Landschaftsraum beitragen. Kehrer & Horn GbR /

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