Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

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1 Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße Barsinghausen Gruppe Freiraumplanung Unter den Eichen Langenhagen Tel.: Fax: gfp@ gruppefreiraumplanung.de Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Carsten Schneider

2 Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (Umweltauswirkungen) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Weitere Angaben zur Umweltprüfung Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Allgemein verständliche Zusammenfassung... 3

3 Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 1 1 Einleitung Gemäß 2a BauGB sind in der Umweltprüfung die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind gem. 2a in einem Umweltbericht darzulegen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Die Umweltprüfung orientiert sich an den Anforderungen der Plan-UVP- und Projekt-UVP- Richtlinie. Der vorliegende Umweltbericht folgt in seinem Aufbau der Anlage 1 des BauGB. 1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele und Inhalte der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Die Stadt Barsinghausen beabsichtigt mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes "Am Calenberger Kreisel" eine planungsrechtliche Sicherung einer Fläche im Kerngebiet von Barsinghausen für die gewerbliche Nutzung (G). Der Geltungsbereich des F-Plans hat eine Flächengröße von m². Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zentralen Lage und der guten Anbindung an die B 65 gute Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung. Es befindet sich am nördlichen Stadtrand von Barsinghausen an der "Calenberger Straße". Südlich der "Calenberger Straße" ist bereits eine gewerbliche Nutzung etabliert. Ansonsten ist das Gebiet des Flächennutzungsplans von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 1.2 Abschichtung der Umweltberichte zum Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt im 2 Abs. 4 sowie in der Anlage 1 die Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes bei der Aufstellung von Bauleitplänen. Im BauGB 2 Abs. 4 heißt es: Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch ist anzuwenden. Die Gemeinde legt dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissenstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird eine Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplanverfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen in der Umweltprüfung heranzuziehen. Die geplante Ausweisung des Gewerbestandortes wird im Parallelverfahren durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" bauleitplanerisch abgesichert. Somit ist sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Änderung des Bebauungsplanes jeweils ein Umweltbericht erforderlich. Gegenüber der allgemeineren Darstellung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes führt der für den Bebauungsplan erforderliche Umweltbericht auf Grund der konkretisierten Planung eine differenziertere Umweltprüfung durch.

4 Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 2 Da das BauGB in der oben hervorgehobenen Textpassage des 2 Abs. 4 zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen ausdrücklich darauf verweist, dass die Umweltberichte bei zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden, bezieht sich der Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ausschließlich auf das Kapitel 5 "Alternative Planungsmöglichkeiten", während bezüglich der übrigen Gliederungspunkte auf die detaillierteren Darstellungen des Umweltberichts zum Bebauungsplan Nr. 205 "Am Calenberger Kreisel" verwiesen wird. 1.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Flächennutzungsplan von Bedeutung sind 2 Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes (Umweltauswirkungen) 3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 4 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten hat das Ziel festzustellen, ob die Planungsziele alternativ an einem anderen Standort umgesetzt werden könnten, der zu weniger beeinträchtigenden bzw. günstigeren Auswirkungen auf die Umweltfaktoren führen würden. In diesem Fall wären die Alternativen im Einzelnen zu erörtern und zu prüfen. Folgende Gründe sprechen für die Nutzung des Standortes als Gewerbefläche: - Durch Anschluss an eine größeres bestehendes Gewerbegebiet findet eine Flächenkonzentration statt und es werden Störungen von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen vermieden. - Durch das bestehende Straßennetz ("Calenberger Straße", L 392) ist das geplante Gewerbegebiet verkehrsgünstig angeschlossen. Vergleichbare Standorte mit entsprechender Flächengröße und -verfügbarkeit, Entwicklungsmöglichkeit und Verkehrsanbindung sind in der näheren Umgebung nicht vorhanden, bzw. liegt die Flächenverfügbarkeit für die Stadt Barsinghausen nicht vor. Alternative Standorte, die weniger beeinträchtigende bzw. günstigere Auswirkungen auf die Umweltfaktoren aufweisen, sind somit auszuschließen.

5 Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Barsinghausen 3 5 Weitere Angaben zur Umweltprüfung 5.1 Beschreibung der Untersuchungsmethoden und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 6 Allgemein verständliche Zusammenfassung

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