BEGRÜNDUNG. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 im Bereich des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße

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1 - Landkreis Ansbach - BEGRÜNDUNG Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 im Bereich des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße Planungsstand: (Billigungs- und Auslegungsbeschluss) Auftraggeber: Planung: Stadt Rothenburg o.d.t. Härtfelder Ingenieurtechnologien Grüner Markt 1 Sebastian-Münster-Straße Rothenburg o.d.t Bad Windsheim Bearbeiter: Dipl.- Ing. (univ.) Gudrun Doll M. Eng. Eric Thielgen Härtfelder Ingenieurtechnologien

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung Aufstellungsverfahren Anlass Planerische Rahmenbedingungen Beschreibung des Änderungsbereiches Grundzüge der Planung Geplante Nutzungen Erschließung Ver- und Entsorgung Flächennutzungsplan - Ausweisung und Darstellung Flächenänderung Umweltbericht Literaturverzeichnis

3 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Auszug aus dem Regionalplan 8 West-Mittelfranken (Karte, Raumstruktur) Abbildung 2: Lage im Raum (BayernAtlas, 2015) Abbildung 3: Übersicht des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung 2

4 1 Einleitung 1.1 Aufstellungsverfahren Der Stadtrat Rothenburg ob der Tauber hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - gefasst. Der Änderungsbeschluss wurde am ortsüblich bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB wurde parallel mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich durchgeführt. Die eingegangen Stellungnahmen behandelte der Stadtrat in der Stadtratssitzung am In gleicher Sitzung wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - wurde gemeinsam mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand gemäß 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen, wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - in der Stadtratssitzung am vom Stadtrat festgestellt. Die Regierung von Mittelfranken genehmigte mit Bescheid vom..2015, Az:, gemäß 6 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 -. Die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung erfolgte ortsüblich gemäß 6 Abs. 5 BauGB am Anlass Der Stadtrat Rothenburg ob der Tauber hat in seiner Sitzung am beschlossen, den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Rothenburg ob der Tauber zu ändern. Planungsanlass ist die Aufstellung des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße. Der Flächennutzungsplan der sieht an dem Standort eine andere Flächennutzung vor. 3

5 Da Bebauungspläne gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus Flächennutzungsplänen zu entwickeln sind, ist im Folgenden eine planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig. Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird der Bebauungsplan XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße aufgestellt. Für die Erarbeitung des Planvorentwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - wurde das Ing.-Büro Härtfelder, Sebastian-Münster-Straße 6, Bad Windsheim, beauftragt. 1.3 Planerische Rahmenbedingungen Nach 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Für den Flächennutzungsplan ist vor allem der Regionalplan maßgebend. Die Grundsätze und Zielvorgaben, die der Regionalplan vorgibt, müssen im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beachtet werden. Er dient sozusagen als Leitlinie für die kommunale Planung. Für Rothenburg gilt der Regionalplan 8 West-Mittelfranken in der Fassung vom mit jeweils seinen Änderungen. Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan 8 West-Mittelfranken (Karte, Raumstruktur) 4

6 Rothenburg ob der Tauber ist im Regionalplan 8 Westmittelfranken als Mittelzentrum dargestellt. Die Stadt ist Schnittpunkt von Entwicklungsachsen mit regionaler und überregionaler Bedeutung. Das Änderungsgebiet selbst befindet sich an der Entwicklungsachse mit regionaler Bedeutung. Die Region ist laut Begründungskarte Erholung zudem als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung dargestellt. In diesem Bereich werden alle Arten und Formen der Erholung und des Fremdenverkehrs vereinigt. Die besitzt aufgrund ihrer naturräumlichen Ausstattung und Lage sowie ihrer mittelalterlichen Stadtkulisse eine sehr hohe Attraktivität für den Tourismus. Die weiteren Ziele und Grundsätze, die im Regionalplan für Rothenburg festgehalten werden, sind für das Änderungsgebiet nicht relevant. Folglich steht die Flächennutzungsplanänderung im Einklang mit den Zielen der Raumordnung. 5

7 2 Beschreibung des Änderungsbereiches Die gehört dem Kreis Ansbach, Regierungsbezirk Mittelfranken an. Das Änderungsgebiet liegt im südöstlichen Stadtrandbereich. Östlich liegt die Gemarkungsgrenze zu Neusitz. Nördlich befindet sich die Staatsstraße St2250. Das Nahumfeld ist noch stark von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. Südlich des Änderungsbereiches sind bereits einige größere Gewerbegebietsflächen vorhanden. Abb. 2: Lage im Raum (BayernAtlas, 2015) Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße identisch. Die genaue Lage und Abgrenzung ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen. 6

8 3 Grundzüge der Planung 3.1 Geplante Nutzungen Der Geltungsbereich liegt am südöstlichen Rande von Rothenburg. Vorgesehen ist eine Ausweisung als Gewerbegebiet (GE). Die Größe des Geltungsbereiches umfasst insgesamt ca. 13,7 ha. Im Gewerbegebiet (GE) sind ca. 14 großzügige Bauparzellen geplant. Die Grundstücksgrößen variieren je nach Baufeld. Es sind Grundstücksgrößen zwischen m² und m² vorgesehen. Im nordwestlichen sowie am südlichen Rande des Plangebiets sollen weiterhin zwei Ausgleichsflächen entstehen. So ist im Nordwesten angedacht, einen extensiven Grünlandbereich zu entwickeln und eine Baumreihe zu pflanzen. Im Süden dagegen sind eine Neuanlage von Gräben, Entwicklung einer Hochstaudenflur sowie eine Grünlandextensivierung vorgesehen. Ferner sind zur Regenrückhaltung zwei voneinander getrennte Regenrückhaltebecken geplant. Eines soll im nordöstlichen Bereich in Höhe der Staatsstraße St2250 sowie im südlichen Bereich innerhalb des Plangebietes entstehen. 3.2 Erschließung Die verkehrliche Erschließung erfolgt übergeordnet über die neu geplante Südosttangente. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über zwei Stichstraßen mit Wendemöglichkeit und mit einem äußeren Wendekreisradius von 12,50 m. Zudem ist im Osten eine neue Anbindungsstraße nach Neusitz geplant. Die Fahrbahnbreiten der Erschließungsstraßen betragen jeweils 6,50 m. 3.3 Ver- und Entsorgung Die Stromversorgung ist über das öffentliche Energienetz sichergestellt. Ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung ist vorhanden. Die Beseitigung von Schmutz- bzw. Niederschlagswasser erfolgt im Trennsystem. Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen (inklusiv der geplanten Südosttangente) und der gewerblichen Grundstücksflächen werden einem geplanten Kanal- und Grabensystem zugeführt. Das Schmutzwasser wird in ein geplantes Schmutzwassersystem geleitet, wovon aus es dem Hauptsammler im Bereich der Erlbacher Straße zugeführt wird. Nähere Details sind aus dem Bebauungsplan XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße zu entnehmen. 7

9 4 Flächennutzungsplan - Ausweisung und Darstellung 4.1 Flächenänderung Derzeitige Situation Mit der vorliegenden Änderung soll die Darstellung des Flächennutzungsplanes an den Bebauungsplan XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße angepasst werden. Die Flächen im überplanten Bereich werden im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft nach 5 Abs. Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt. Im Bebauungsplan XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße ist für diesen Bereich eine Gewerbegebietsfläche vorgesehen. Änderung Umwandlung einer Fläche für die Landwirtschaft nach 5 Abs. Abs. 2 Nr. 9a BauGB in eine gewerbliche Baufläche gemäß 1 Abs.1 Nr. 3 BauNVO, Grünfläche nach 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und Fläche für Wasserwirtschaft nach 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB und Darstellung einer Durchgrünung mit Bäumen gemäß 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB. In der folgenden Abbildung ist die planungsrechtliche Änderung erkennbar. Abb. 3: Übersicht des Bereiches der Flächennutzungsplanänderung 8

10 5 Umweltbericht Gemäß 2a BauGB hat die Stadt bei der Aufstellung eines Bauleitplanes diesem eine Begründung beizufügen, welche als gesonderten Teil einen Umweltbericht enthält. Im Umweltbericht sind die ermittelten und bewerteten Umweltbelange darzustellen. Der Wortlaut der Regelung schreibt einen Umweltbericht und damit die ihm notwendigerweise vorausgehende Umweltprüfung für Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren gleichermaßen vor. Die Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 - erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße. Beide Bauleitpläne haben identische Plangebiete, d.h. die infolge der Planung zu erwartenden Umweltauswirkungen werden dieselben sein. Zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen erlaubt 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB sinngemäß, dass bei parallelen Planverfahren die Umweltprüfung für den Bebauungsplan auch für das FNP- Verfahren Verwendung finden kann. Es wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße verwiesen, der in wortgleicher Ausfertigung Bestandteil dieser Begründung ist. 9

11 6 Literaturverzeichnis Baugesetzbuch (BauGB): In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954). Baunutzungsverordnung (BauNVO): In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (o.j.): Geoportal BayernAtlas. Unter: Zuletzt aufgerufen am 15. Juli Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Hrsg.) (2013): Landesentwicklungprogramm Bayern, Text- und Planteil. München. (1999): Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Ingenieurbüro Härtfelder (2015): Vorentwurf des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße. Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (Hrsg.) (1987): Regionalplan Westmittelfranken, Text- und Planteil. Ansbach. 10

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