Amtsblatt Stadt Halberstadt

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1 Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger Straße/ Röderhofer Straße hier: Aufstellungsbeschluss Satzung der Stadt Halberstadt über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 Braunschweiger Straße/ Röderhofer Straße Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 2 Langenstein Auf dem Pastorenberg Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 3 Huychaussee Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 8A Teguma Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 8B Hinter der Bleiche Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 12 Sonntagsfeld Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 14 Über der Schlagmühle Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 16 Kirchfeld Süd- West Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 18 Mozartstraße/ Beethovenstraße Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 20 Westlich Sargstedter Siedlung, 1. BA Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 David-Oistrach-Straße Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 25 Am Kloster Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 26 Stadtzentrum Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 37 Emersleben In den Wöhren Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 39 Klein Quenstedt Nord- Ost Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 40 Westlich Sargstedter Siedlung, 2.BA Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung Bereich Florian- Geyer- Straße Öffentliche Bekanntmachung des ALFF Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Rhoden (Feldlage)

2 Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt 1. Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 wird aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Halberstadt zur Jahresrechnung 2009 gem. 108 a (1) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt. 2. Dem wird gem. 108 a (1) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung erteilt. Die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2009 mit dem Rechenschaftsbericht erfolgt gem. 108 a (3) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Zeit vom bis Fachbereich Finanzen der Stadt Halberstadt Zimmer 202/203, Domplatz 49. Dr. M. Haase Halberstadt, Stellv. des s 2

3 Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger Straße / Röderhofer Straße [Beschluss Nr. BV 233 (V/ )] hier: Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Stadt Halberstadt hat in seiner Sitzung am beschlossen: Für das Gebiet entlang der Braunschweiger Straße/Röderhofer Straße (genaue Abgrenzung siehe Lageplan) wird ein Bebauungsplan aufgestellt mit dem Ziel, die Einzelhandelsnutzung zu steuern. Der Plan wird als einfacher Bebauungsplan im Sinne des 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt und wird Festsetzungen enthalten, die Einzelhandelsbetriebe an der Braunschweiger Straße ausschließen. Im Ostteil des Gebietes (Sargstedter Weg und Röderhofer Straße) werden die bestehenden Einzelhandelsobjekte durch geeignete Festsetzungen in ihrem Bestand gesichert. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Der Plan wird als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB aufgestellt; auf den Umweltbericht wird verzichtet. Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB am , um Uhr im Gewölbesaal, Kreuzgang der Liebfrauenkirche Domplatz 51 in Form eines Bürgergespräches durchgeführt. Es werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anlage: Lageplan 3

4 Lageplan 4

5 Satzung der Stadt Halberstadt über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 Braunschweiger Straße / Röderhofer Straße Der Stadtrat Halberstadt hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), neu gefasst durch Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2585), sowie der 2, 4 und 6 der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S. 568) in ihrer zum Zeitpunkt des Satzungserlasses gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen: 1 Zu sichernde Planung Der Rat der Stadt Halberstadt hat in seiner Sitzung am beschlossen, für das in 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss wurde am im Amtsblatt der Stadt Halberstadt bekannt gemacht. Zur Sicherung dieser Planung wird die Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger Straße/Röderhofer Straße. Die Abgrenzung ist im Lageplan ersichtlich, der als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. 5

6 (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind und Vorhaben, von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Halberstadt in Kraft. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich 6

7 Lageplan 7

8 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 2 Langenstein Auf dem Pastorenberg Beschluss Nr. BV 198 (V/ ) Nr. 2 Langenstein Auf dem Pastorenberg (rechtskräftig seit ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 8

9 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 3 Huychaussee Beschluss Nr. BV 199 (V/ ) Nr. 3 Huychaussee (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 9

10 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 8A Teguma Beschluss Nr. BV 200 (V/ ) Nr. 8A Teguma (rechtskräftig seit ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 10

11 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 8B Hinter der Bleiche Beschluss Nr. BV 201 (V/ ) Nr. 8B Hinter der Bleiche (rechtskräftig seit ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 11

12 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 12 Sonntagsfeld Beschluss Nr. BV 202 (V/ ) Nr. 12 Sonntagsfeld (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 12

13 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 14 Über der Schlagmühle Beschluss Nr. BV 203 (V/ ) Nr. 14 Über der Schlagmühle (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 13

14 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 16 Kirchfeld Süd-West Beschluss Nr. BV 220 (V/ ) Nr. 16 Kirchfeld Süd-West (rechtskräftig seit ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 14

15 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 18 Mozartstraße/Beethovenstraße Beschluss Nr. BV 221 (V/ ) Nr. 18 Mozartstraße/Beethovenstraße (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 15

16 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 20 Westlich Sargstedter Siedlung, 1. BA Beschluss Nr. BV 222 (V/ ) Nr. 20 Westlich Sargstedter Siedlung (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 16

17 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 David-Oistrach-Straße Beschluss Nr. BV 223 (V/ ) Nr. 21 David-Oistrach-Straße (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 17

18 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 25 Am Kloster Beschluss Nr. BV 224 (V/ ) Nr. 25 Am Kloster (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 18

19 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 26 Stadtzentrum Beschluss Nr. BV 225 (V/ ) Nr. 26 Stadtzentrum (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 19

20 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 37 Emersleben In den Wöhren Beschluss Nr. BV 204 (V/ ) Nr. 37 Emersleben In den Wöhren (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 20

21 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 39 Klein Quenstedt Nord-Ost Beschluss Nr. BV 205 (V/ ) Nr. 39 Klein Quenstedt Nord-Ost (rechtskräftig seit ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 21

22 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung zum Bebauungsplan Nr. 40 Westlich Sargstedter Siedlung, 2. BA Beschluss Nr. BV 226 (V/ ) Nr. 40 Westlich Sargstedter Siedlung, 2. BA (rechtskräftig seit , zuletzt geändert am ) für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 22

23 Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung Bereich Florian-Geyer-Straße Beschluss Nr. BV 219 (V/ ) der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung für den Bereich Florian-Geyer-Straße für weitere fünf Jahre nach dem 15. März 2011 beschlossen. 23

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