Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
|
|
- Mona Hausler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre 10-81b G/30 für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-81b G im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, die BA-Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorlage ist als Anlage beigefügt. 2. Die BVV möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt, für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 die Veränderungssperre 10-81b G/30 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn nach 14 BauGB zu erlassen (Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung siehe Anlage 1 und Anlage 2). Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen Anlage
2 Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen Stapl BPL Vorlage für das Bezirksamt - zur Beschlussfassung - A. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre 10-81b G/30 für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-81b G im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn B. Berichterstatterin: Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt 1. für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 die Veränderungssperre 10-81b G/30 im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Marzahn nach 14 BauGB zu erlassen (Begründung und Entwurf der Rechtsverordnung siehe Anlage 1 und Anlage 2). 2. Nach dem Beschluss der Rechtsverordnung durch die BVV ist keine erneute Vorlage im BA notwendig. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage 1 E. Rechtsgrundlage: 16 Abs. 1, 246 Abs. 2 BauGB 13 Abs. 1 AGBauGB 12 Abs. 2 Nr. 4, 15, 36 Abs. 2 Buchst. b, c, f und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: mögliche Entschädigung im Fall von 18 Abs. 1 BauGB G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen Keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Keine. Migrantenrelevante Auswirkungen: Keine J. Kinder- und jugendrelevante Auswirkungen: Keine K. Senior/innenrelevante Auswirkungen: Keine Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abt. Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen Anlage
3 Anlage 1 zur BA-Vorlage D. Begründung: Begründung zur Verordnung über die Veränderungssperre 10-81b G/30 Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat mit dem BA-Beschluss Nr. 0925/V vom den Aufstellungsbeschluss für den (mit BA-Beschluss Nr. 1088/V vom umbenannten) Bebauungsplan G gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 5 vom auf Seite 167 bekannt gemacht. Weiterhin hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit BA-Beschluss Nr. 0100/V vom den Beschluss über die Teilung des Bebauungsplanes G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn in die Geltungsbereiche 10-81a G und 10-81b G gefasst. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 27 vom auf Seite 3051 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan 10-81b G wird seit dem Teilungsbeschluss benannt als Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn- Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, Bereiche M2/M3/M4 Marzahn. Bauantrag Für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 ist ein Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelbetriebes eingereicht worden. Das Grundstück Liebensteiner Straße 44 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-81b G. Antragseingang der Bauantragsunterlagen war am Die Entscheidung zum Antrag wurde mit Bescheid vom zurückgestellt. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens kann maximal für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten ausgesetzt werden. Für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß 14 BauGB bzw. 13 AGBauGB zur Sicherung der Planung erforderlich. Begründung Die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre liegen wie folgt vor: 1. Aufstellungsbeschluss Der für den Bebauungsplan 10-81b G maßgebliche Aufstellungsbeschluss ist mit dem BA-Beschluss Nr. 0925/V vom gefasst worden. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 5 vom auf Seite 167 bekannt gemacht. 2. durchgeführte Verfahrensschritte Bereits im Aufstellungsbeschluss wurde dargelegt, dass der Bebauungsplan 10-81b G auf der Rechtsgrundlage des 9 Abs. (2a) BauGB aufgestellt wird. Das Planungsziel des Bebauungsplanes zur Steuerung des Einzelhandels besteht somit in der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 10-81b G wurden Verfahrensschritte durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. (1) BauGB zum Bebauungsplan G erfolgte vom bis Die Öffentlichkeit wurde zum Bebauungsplan G frühzeitig durch öffentliche Auslage und Bereitstellung der Unterlagen im nternet vom bis zum beteiligt. Der Beschluss über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. (1) BauGB für den Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn erfolgte mit BA-Beschluss Nr. 1200/V vom
4 Der Beschluss über die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. (1) BauGB des Bebauungsplanverfahrens G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn erfolgte mit BA-Beschluss Nr. 0099/V vom Seit dem BA-Beschluss Nr. 0100/V vom über die Teilung des Geltungsbereiches gelten die vorher durchgeführten Verfahrensschritte auch für den zu sichernden Bebauungsplan 10-81b G. 3. hinreichend konkretisierte Planungsziele n den durchgeführten Verfahrensschritten zur Aufstellung des Bebauungsplanes 10-81b G, welche dem Erlass der Veränderungssperre vorausgegangen sind, sind die Planungsziele des Bebauungsplanes 10-81b G hinreichend konkret benannt worden. Für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB) innerhalb des Geltungsbereiches des 10-81b G wird zur Erhaltung oder Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, auch im nteresse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der nnenentwicklung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, festgesetzt, dass nur bestimmte Arten der nach 34 Abs. (1) und (2) BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können. n dem Bebauungsplan 10-81b G werden zugleich die Steuerungsgrundsätze des vom Bezirk Marzahn-Hellersdorf beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes umgesetzt. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Marzahn-Hellersdorf stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Abs. (6) Nr. 11 BauGB dar, welches Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche des Bezirks enthält. Bestandteil des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Marzahn-Hellersdorf ist ein Prüfbogen über die Gewährung von Ausnahmen. Mit diesem Prüfbogen wurde das Planungsprinzip von Schutzbereichen um die zentralen Versorgungsbereiche eingeführt. nnerhalb der Schutzbereiche gelten besondere planerische Restriktionen, um das Planungsziel Zentrenschutz umzusetzen. n dem Abwägungsbeschluss über die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan G mit BA-Beschluss Nr. 0099/V vom wurde niedergelegt und dokumentiert, dass für Bestandsbetriebe innerhalb der Schutzbereiche nur der passive Bestandsschutz gelten soll. Ein erweiterter Bestandsschutz, der eine Erweiterung bestehender Einzelhandelsbetriebe ermöglicht, soll hingegen nur außerhalb der Schutzbereiche gelten. Das Planungsprinzip gilt nach der erfolgten räumlichen Teilung auch für den 10-81b G. Das Grundstück Liebensteiner Straße 44 liegt vollständig innerhalb des Schutzbereiches um das Ortsteilzentrum Mehrower Allee als zentralem Versorgungsbereich. Das beantragte Erweiterungsvorhaben des Einzelhandelsbetriebes in der Liebensteiner Straße 44 würde daher die Durchführung der Bebauungsplanung mit dem beschriebenen Planungsziel wesentlich erschweren. Für die Sicherung und zukünftige Durchsetzung des Einzelhandels-Bebauungsplanes 10-81b G ist deshalb der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich. Sicherungserfordernis Das beantragte Erweiterungsvorhaben ist nicht bereits auf anderer Rechtsgrundlage unzulässig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich das angefragte Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß 34 Abs. (1) BauGB in die Umgebung einfügt. Folgen der Veränderungssperre Nach dem Beschluss der Veränderungssperre 10-81b G/30 dürfen 1. Vorhaben im Sinne des 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden sowie 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Seite 2 von 2
5 Verordnung über die Veränderungssperre 10-81b G/30 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Anlage 2 zur BA-Vorlage Vom Auf Grund des 16 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S ), in Verbindung mit 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), wird verordnet: 1 Für das Grundstück Liebensteiner Straße 44 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, für das das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß 14 des Baugesetzbuchs ein. 2 Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung und Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz, aus. Auf die Vorschriften über 3 1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre ( 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und 2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung ( 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs) wird hingewiesen.
6 2 4 Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind. Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. 5 Berlin, den 20.. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin D a g m a r P o h l e Bezirksbürgermeisterin und Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
7 36 Anlage 3 zur BA-Vorlage 54, Wuhletal Straße , (1) Schule 35 (1) Maßstab 1 : m 207 Bruno-Bettelheim-Grundschule 158 Geltungsbereich der Veränderungssperre 10-81b G/30 Veränderungssperre 10-81b G/30 Übersichtsplan Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre 10-81b G/30 Ortsteil Marzahn Flurstücke 76 und 206 Flur 266 Gemarkung Falkenberg Gut Liebensteiner Straße 44 in Berlin-Marzahn Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung aufgestellt Berlin, Januar 2018
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 14.06.2017 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.07.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung
Antrag DS-Nr: 0988/4
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag Grüne/CDU Dr.Vandrey/Wapler/Klose TOP-Nr.: Antrag DS-Nr: 0988/4 Beratungsfolge: Datum
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491716 329 Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 73. Jahrgang Nr. 16 Berlin,
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Telefon: bei Durchwahl II C 15/3-55/10 intern: 9025 (925) 1480
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Telefon: bei Durchwahl 9025-1480 II C 15/3-55/10 intern: 9025 (925) 1480 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e zur
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491322 Gesetz- und sblatt 485 Gesetz- und sblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 69. Jahrgang Nr. 22 Berlin, den 30. August 2013 03227 Inhalt 7.8.2013
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C /2-43/23 Telefon: bei Durchwahl intern: ( )
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt II C 32-6143/2-43/23 Telefon: bei Durchwahl 9025-1388 intern: (925-1388) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e -
B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße
Amtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 02.08.2011 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel. 4200 Umwelt und Verkehr Bezirksamtsvorlage 137/11 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 09. August 2011
Amtsblatt der Stadt Warstein
Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:
2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung
Satzung. Für die innerhalb der folgenden Grenzen liegenden Flächen wird eine Veränderungssperre erlassen:
Satzung vor 6/50 der Stadt Bad Kreuznach über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes der Stadt Bad Kreuznach Zwischen Roßstraße, Mühlenteich und
Amtsblatt Stadt Halberstadt
Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger
Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:
03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin vom zur BA Vorlage - Nr.: IV/744/2015
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt zur BA Vorlage - Nr.: IV/744/2015 Bebauungsplan VI-140ca Urbane Mitte zwischen Luckenwalder Straße, Schöneberger Straße,
Sanierungssatzung der Stadt Angermünde
Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 18.01.2017 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.02.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
INHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden
- 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Vorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 12.01.2016 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.01.2016 1. Gegenstand der Vorlage: Wahl des Sozialhilfebeirates
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 08.02.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 1499 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 16.02.2016 1.
S A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)
Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und
Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom
1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...
Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
Amtliches Bekanntmachungsblatt
GEMEINDE TOSTEDT Der Gemeindedirektor Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang: 35 ausgegeben am: 24. November 2011 Nr.: 30 angeheftet : abgenommen : Widmung von Straßen gemäß 6 und 47 (1) des Niedersächsischen
Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss
Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt
Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 5/2015. Schleswig, 13. Mai 2015
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 5/2015 Schleswig, 13. Mai 2015 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014
Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)
Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 22.09.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 1790 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 27.09.2016 1.
12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan
Gesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt 269 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz 64. Jahrgang Nr. 25 Berlin, den 11. Oktober 2008 A 3227 A Inhalt 1. 10. 2008 Drittes Gesetz
Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Wohnsiedlung Ilsestraße
Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan 11-125 Wohnsiedlung Ilsestraße von Berlin Bezirksamt von Berlin von Berlin Tagesordnung Begrüßung durch Herrn Fromlowitz, F+S Einleitung durch Frau Monteiro,
BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 59/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b/b1 6144 / 8-37, 8-38, 8-41, 8-42, 8-43, 8-44, 8-45, 8-47, 8-50 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 59/17 - zur Beschlussfassung
Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn
Seite 1 von 16 Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 10-81 G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Fassung vom 01.02.2016 I. Zulässigkeit von zentrenrelevanten
Öffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491205 Gesetz- und Verordnungsblatt 57 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz 68. Jahrgang Nr. 5 Berlin, den 10. März 2012 03227 Inhalt 29.2.2012 Einundzwanzigstes
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491308 Gesetz- und Verordnungsblatt 93 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 69. Jahrgang Nr. 8 Berlin, den 19. April 2013 03227
Vorlage zur Kenntnisnahme
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 01.03.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.03.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Neuberufung des Frauenbeirates
Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII Februar 2016
Informationsveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan XVII-4 22. Februar 2016 1 Abgrenzung des Geltungsbereichs 2 Ablauf des Bebauungsplanverfahrens nach 6 AGBauGB Frühzeitige
Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -
Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe
Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 25.06.2014 Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 882 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 01.07.2014
Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
Jahrgang 3 Nr. 14. Inhalt:
02.06.2014. Jahrgang 3 Nr. 14 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 100 A Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße, 1. Änderung - Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Bebauungsplan
I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig
S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des
Amtsblatt für die Stadt Zossen. 13. Jahrgang Zossen, Nr. 4
für die Stadt Zossen 13. Jahrgang Zossen, 24.04.2016 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. April 2016 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,
Vorlage zur Kenntnisnahme
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 22.06.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.07.2016 1. Gegenstand der Vorlage: Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
63 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I Nr. 9 FREITAG, DEN 9. APRIL 1999 Tag Inhalt Seite 30. 3. 1999 Ausbildungsordnung der Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz (AO-ptA)........
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491706 221 Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung 73. Jahrgang Nr. 6 Berlin,
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Wuppertal Zusammenstellung der Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Wuppertal, die vom 17.12.2007 an im Eingangsbereich des Rathauses Barmen (Johannes-Rau-Platz
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 43900
Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 11.11.2015 Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 43900 Bezirksamtsvorlage Nr. 1362 zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 17.11.2015
Präambel. Teil B Text
Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom
Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..
20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 20. Jahrgang 15. März 2011 Nr.: 11 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ordnungsbehördliche Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Ludwigsfelde für das Jahr
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)
B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs
Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2016 13.07.2016 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und
Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
Beschluss-Nr.: VII-1490/2016 Anzahl der Ausfertigungen: 8
Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Bezirksgrenzänderung geringer Bedeutung
HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
61 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. FREITAG, DEN 1. JULI 011 Tag Inhalt Seite 1. 6. 011 Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Blankenese 46.........................
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur
Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
Plansicherung. 1
Plansicherung www.krautzberger.info 1 Plansicherungsinstrumente Zurückstellung von Baugesuchen: 15 BauGB Veränderungssperre: 14 BauGB Teilungsgenehmigung: 19 BauGB weggefallen seit 20.6.2004 Vorkaufsrechte:
Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: Internet: post@amt-scharmuetzelsee.de
Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des
Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe
Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe Stadtteil Springe Präambel Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.1995*
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt
-0 Satzung der Stadt Bad Nauheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Östliche Innenstadt Aufgrund des Abs. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom. September
Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
Amtsblatt für die Stadt Göttingen
Amtsblatt für die Stadt Göttingen 12. Jahrgang Göttingen, den 25.03.2011 Nr. 4 Nr. Bekanntmachung Seite 15. 3. Änderung der Satzung des Unterhaltungsverbandes Schwülme 27 16. Bebauungsplan Göttingen-Grone
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491406 Gesetz- und Verordnungsblatt 69 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 70. Jahrgang Nr. 6 Berlin, den 27. März 2014 03227
Gesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491416 Gesetz- und Verordnungsblatt 197 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 70. Jahrgang Nr. 16 Berlin, den 1. Juli 2014 03227
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010
Amtsblatt Nr. 06/2010 ausgegeben am: 12. März 2010 Nr. Gegenstand Seite 1 Einleitung der Umlegung für das Gebiet XVIII Brombeerenweg 51 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist
BEBAUUNGSPLAN UND GRUNORDNUNGSPLAN BAD FUSSING BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG 15 ÄNDERUNG MIT DECKBLATT NR~ 15. (\.~~Yf~'\i. r~ "",;'..,
BEBAUUNGSPLAN UND GRUNORDNUNGSPLAN BAD FUSSING 11 ALT - FUSSING 11 GEMEINDE: BAD FÜSSING LANDKREIS: PASSAU REGIERUNGSBEZIRK: NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN-ÄNDERUNG 11 ALT -FUSSING 11 15 ÄNDERUNG MIT DECKBLATT
Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan
Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:
Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -
1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in
Amtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung
Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG
1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft