Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

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1 Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.v.m. 13a BauGB (Frist bis zum ) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen. Rödermark und Linden, den

2 Beschlussempfehlung Satzungsbeschluss (1) Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB jeweils i.v.m. 13a BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen. (2) Der Bebauungsplan wird gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. (3) Der Bebauungsplan wird ortsüblich bekanntgemacht und in Kraft gesetzt. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 2

3 Beteiligungsverfahren gemäß 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB Stellungnahmen mit Anregungen HSE Technik GmbH ( ) Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, FB Ländlicher Raum ( ) Kreisausschuss Kreis Offenbach, FD 64 Bauaufsicht ( Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31 ( ) Regionalverband FrankfurtRheinMain ( ) Stadt Rödermark, Geschäftsfeld Abwasser ( ) Stellungnahmen ohne Anregungen Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Außenstelle Michelstadt ( ) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ) DB Services Immobilien GmbH ( ) Deutsche Flugsicherung ( ) Fraport AG ( ) Gemeindevorstand Eppertshausen ( ) Gemeindevorstand Messel ( ) hessenarchäologie ( ) Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Darmstadt ( ) IHK Offenbach am Main ( ) Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH ( ) Stadtverwaltung Dietzenbach ( ) Stadt Dreieich ( ) Stadtverwaltung Rodgau ( ) Wasserverband Gersprenzgebiet ( ) Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg ( ) Keine Stellungnahme abgegeben haben Botanische Vereinigung für Naturschutz, Wettenberg BUND Landesverband Hessen Deutsche Telekom AG Eigenbetrieb und Entsorgung und Dienstleistung, Rödermark Eisenbahnbundesamt Frankfurt Main Ev. Petrusgemeinde Urberach HEAG Südhessische Energie AG Hess. Gesellschaft für Ornithologie, Echzell Hess. Immobilienmanagement, Darmstadt Kreisausschuss des Kreises Offenbach Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Flurbereinigungsbehörde Kath. Kirchengemeinde Ober-Roden Landesjagdverband Hessen e.v. Landrat des Hochtaunuskreises, Amt für den ländlichen Raum Landrat des Landkreises Offenbach Naturschutzbund Deutschland Hessen e.v. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Verband Hess. Fischer Wanderverband Hessen e.v. Beteiligungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB Stellungnahme mit Anregungen Marcus Troeger, Töpferstraße 11a, Rödermark/Urberach ( ) Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 3

4 HSE Technik GmbH & Co. KG ( ) Beschlussempfehlungen 1. Zu 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 3: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen. Zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 4

5 5. Zu 5: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, sofern für das vorliegende Bauleitplanverfahren relevant, zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 5

6 Kreisausschuss des Hochtaunuskreises, FB Ländlicher Raum ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zu 2: Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen Zu 3: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Da Bebauungspläne gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, steht die Darstellung des Flächennutzungsplans der Planung zunächst entgegen. Im Zuge des beschleunigten Verfahrens kann jedoch gemäß 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist, sofern die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Regionale Flächennutzungsplan wird daher im Wege der Berichtigung angepasst. Der für die vorbereitende Bauleitplanung im Verbandsgebiet zuständige Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Bauleitplanverfahren vom diesbezüglich keine Bedenken vorgebracht. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 6

7 4. Zu 4: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 7

8 Kreisausschuss des Kreises Offenbach, FD 64 Bauaufsicht ( ) Beschlussempfehlungen 1. Zu 1: Der Anregung wird nicht entsprochen. Die Sicherstellung der brandschutztechnischen Anforderungen im Zuge des geplanten Bauvorhabens erfolgt im Rahmen der konkreten Bauantragstellung. Da die Festsetzungen des Bebauungsplanes den Regelvorgaben zum Brandschutz grundsätzlich nicht entgegenstehen, besteht auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung insofern kein weiterer Handlungsbedarf. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 8

9 Anlage zum Schreiben vom Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 9

10 Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. 31 ( ) Beschlussempfehlungen Raumordnung und Landesplanung 1. Zu 1: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen. Naturschutz und Landschaftspflege Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 2. Die zuständige Untere Naturschutzbehörde hat im Beteiligungsverfahren gemäß 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a BauGB keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht. Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt 3. Zu 3: Die Hinweise sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 10

11 4. Zu 4: Der Anregung wird wie folgt entsprochen: Der Hinweis wird zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. 5. Zu 5 bis 7: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen Zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 11

12 Regionalverband FrankfurtRheinMain ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen. Zu 2: Der Anregung wird entsprochen. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 12

13 Stadt Rödermark, Geschäftsstelle Abwasser ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1 bis 3: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf Zu 4: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis auf die entsprechenden wasserrechtlichen Regelungen und Vorgaben ist jedoch bereits im Bebauungsplan enthalten, sodass diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Zu 5: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen zur Berücksichtigung bei Bauplanung und Bauausführung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 13

14 Herr Marcus Troeger, Töpferstraße 11a, Rödermark/Urberach ( ) Beschlussempfehlungen Zu 1: Der Anregung wurde bereits entsprochen. Der Bebauungsplan setzt bereits fest, dass im Allgemeinen Wohngebiet die nach 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden, d.h. dass Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen innerhalb des Plangebietes unzulässig sind. Der Ausschluss entspricht dem städtebaulichen Ziel, innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches keine Nutzungen planungsrechtlich vorzubereiten, die der angestrebten Standortqualität entgegenstehen oder im Kontext der Lage des Plangebietes nicht oder nur bedingt verträglich untergebracht werden können. Zu 2: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich hierbei um ein Blockheizkraftwerk, dass in einem Gebäude in der Größe einer Garage untergebracht wird. Betrieben wird das BHKW mit Gas. Belästigende Emissionen gehen hiervon nicht aus. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus jedoch kein weiterer Handlungsbedarf. Zu 3: Der Anregung wird nicht entsprochen. Der Bebauungsplan beinhaltet bezüglich der Zulässigkeit und konkreten Gestaltung von Einfriedungen keine entsprechenden Festsetzungen, sodass sich die Zulässigkeit nach den Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO) richtet. Mithin sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m ohnehin grundsätzlich zulässig. Weitergehende Abstimmungen betreffen ausschließlich den Grundstückseigentümer und den Vorhabenträger. Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Seite 14

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