1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord gemäß 13a BauGB - Versbach 20a.1 -
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- Anke Pfeiffer
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1 Rückermainstraße Würzburg 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord gemäß 13a BauGB - Versbach 20a.1 - Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG Dieser Bericht umfasst 7 Seiten Proj.-Nr Verfasser / Planfertiger: Mainz, den öffentlich Seite 1 von 7 04/ /2011
2 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG MERKMALE DES VORHABENS STANDORT DES VORHABENS Bestehende Nutzungen des Gebietes Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Untersuchungsgebietes Belastbarkeit der Schutzgüter MERKMALE DER MÖGLICHEN AUSWIRKUNGEN ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG QUELLENVERZEICHNIS...7 öffentlich Seite 2 von 7 04/ /2011
3 - 3-1 Anlass und Aufgabenstellung Die Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie.KG beabsichtigt im nordöstlichen Würzburger Stadtgebiet die Errichtung eines Homeparks. Für den Homepark sind ein Einrichtungsfachmarkt mit möbelaffinen Läden und zusätzliche Sortimente für Baby-, Zoo- und Fahrradbedarf vorgesehen. Die Verkaufsfläche soll ca m² betragen. Der Standort befindet sich im Stadtteil Versbach, in räumlicher Nähe des im Juni 2009 eröffneten IKEA Einrichtungsmarktes. Er stellt eine Fläche von ca. 3,5 ha Größe dar (siehe Abbildung 1). Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a. Die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgte am Seit diesem Zeitpunkt ist der Bebauungsplan in Kraft. Abbildung 1: Schrägluftbild des Sondergebietes Würzburg-Nord vom Juni 2009 Die Planung sieht ein Einzelhandelsgroßprojekt vor. Dieses Vorhaben ist als raumbedeutsam im Sinne des 1 Punkt 19 Raumordnungsverordnung (RoV) in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) einzustufen. Für das Vorhaben wurde von der Regierung von Unterfranken ein Raumordnungsverfahren gemäß 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und Art. 21 ff BayLplG durchgeführt. Das Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Beurteilung vom abgeschlossen. Die Landesplanerische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung folgender Maßgaben als raumverträglich zu bezeichnen ist. Auf Grundlage der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens muss der rechtsverbindliche Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - geändert werden. Dies erfolgt in der Weise, dass eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB - Maßnahme der Innenentwicklung - vorgenommen wird. Gemäß der Anlage 1 Nr des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die Änderung des Bebauungsplans gemäß 3c UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese ist Gegenstand des vorliegenden Berichtes. öffentlich Seite 3 von 7 04/ /2011
4 - 4-2 Merkmale des Vorhabens Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - liegt in der Gemarkung Versbach und umfasst ein Areal von ca. 3,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich grenzt im Norden und Osten an verkehrliche Erschließungs- und Stellplatzanlagen des IKEA-Einrichtungshauses. Im Süden und Westen grenzt er an öffentliche Straßenverkehrsflächen der äußeren Erschließung des Sondergebietes Würzburg-Nord. Sie stellen gleichzeitig die äußere Erschließung des Standortes dar. Der räumliche Geltungsbereich ist in der Planzeichnung des Bebauungsplanes 1. Änderung Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - kenntlich gemacht. Abbildung 2: 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 -, Planzeichnung öffentlich Seite 4 von 7 04/ /2011
5 - 5 - Die Fläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - und umfasst das Grundstück der Inter IKEA Centre Grundbesitz GmbH & Cie.KG. Für den Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - wurde eine umfassende strategische Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Umweltbericht dokumentiert. Im Südwesten des räumlichen Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - gelegen, stellt die Fläche überwiegend eine Brachfläche dar. Eine Stellplatzanlage mit ca. 215 Stellplätzen sowie dazugehörige, die Brachfläche umschließende innere verkehrliche Erschließungsanlagen wurden bereits im Zuge der Realisierung des IKEA-Einrichtungshauses fertig gestellt. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg- Nord - Versbach 20a - werden in dem sich überlagernden Bereich für den geplanten Standort des Einrichtungsfachmarktes (Homepark) hinsichtlich der zugelassenen Sortimente gem. den Ergebnissen der Landesplanerischen Beurteilung geändert. Alle Übrigen Festsetzungen (textlich sowie zeichnersich) bleiben unberührt. Die Festsetzungen unter Nr Einrichtungsfachmarkt werden hierzu wie folgt geändert: Für den Einrichtungsfachmarkt ist eine Verkaufsfläche von maximal m² zulässig. Möbelhandel Für das möbelhandelsspezifische innenstadtrelevante Randsortiment wird als Obergrenze eine Verkaufsfläche von m² festgelegt. Die pro Möbeleinzelmarkt zulässige Verkaufsfläche für möbelhandelsspezifische innenstadtrelevante Randsortimente darf 15 % der Verkaufsfläche dieses Einzelmarktes nicht überschreiten. Es sind nur die im Folgenden genannten möbelspezifischen innenstadtrelevanten Sortimente zulässig: Hausrat, Glas, Porzellan, Geschenkartikel, Lampen/Leuchten, Haus- und Heimtextilien, Holz-, Korb- und Korkwaren, Antiquitäten, Bilder, Bilderrahmen und Kunst. Keines dieser Einzelsortimente darf in der Summe eine Verkaufsflächenobergrenze von 200 m² überschreiten. Fachmärkte Für den Baby-Fachmarkt wird eine Verkaufsfläche von maximal m² festgelegt. Für den Zoo-Fachmarkt wird eine Verkaufsfläche von maximal m² festgelegt. a) Zentrenrelevante Sortimente sind: Tiernahrung, Tierpflegeartikel, Zooartikel für Packungsgrößen < 5 kg (Kleingebinde) und Kleinartikel. b) Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind: Tiere, Tiernahrung, Tierpflegeartikel, Zooartikel für Packungsgrößen > 5 kg (Großgebinde), Käfige, Tierboxen und Aquarien. Die Anteile der als zentrenrelevant einzustufenden Produkte dürfen 20 % und maximal 350 m² der Verkaufsfläche des Einzelhandelsbetriebs bzw. Fachmarktes nicht überschreiten. Für den Fahrrad-Fachmarkt wird eine Verkaufsfläche von maximal m² festgelegt. Für das innenstadtrelevante Sortiment Gastronomie / Getränke wird als Obergrenze eine Nutzfläche von 280 m² festgelegt. öffentlich Seite 5 von 7 04/ /2011
6 - 6-3 Standort des Vorhabens 3.1 Bestehende Nutzungen des Gebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - stellt derzeit überwiegend eine Brachfläche dar. Die Fläche wurde bereits für die Bebauung vorbereitet. Eine Stellplatzanlage mit ca. 215 Stellplätzen sowie dazugehörige, die Brachfläche umschließende innere verkehrliche Erschließungsanlagen wurden bereits im Zuge der Realisierung des IKEA-Einrichtungshauses fertig gestellt. Nutzungskriterien im Sinne der Anlage 2 Nr. 2.1 UVPG - z. B. Siedlung und Erholung, Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung - werden durch die Änderung des Bebauungsplans nicht berührt. Nachteilige Auswirkungen auf die Nutzungskriterien sind auszuschließen. 3.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Untersuchungsgebietes Die gesamte Fläche des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - wurde zur Bebauung bereits vollständig vorbereitet. Die Fläche ist durch Bodenaufschüttungen und nivellierungen überprägt. Auf Teilflächen sind bereits eine Stellplatzanlage sowie innere verkehrliche Erschließungsanlagen vorhanden. Die natürlichen Funktionen von Wasser und Boden sowie von Natur und Landschaft - Qualitätskriterien im Sinne der Anlage 2 Nr. 2.2 des UVPG - sind vollständig anthropogen überprägt. Nachteilige Auswirkungen auf die Qualitätskriterien sind auszuschließen. 3.3 Belastbarkeit der Schutzgüter Schutzgebiete gemäß Anlage 2 Nr. 2.3 des UVPG - Schutzkriterien - sind im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - nicht vorhanden. Nachteilige Auswirkungen auf die Schutzkriterien sind auszuschließen. 4 Merkmale der möglichen Auswirkungen Die auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - zurückzuführenden Umweltauswirkungen wurden umfassend in einem Umweltbericht ermittelt, beschreiben und bewertet. Überwiegende Flächenanteile des Geltungsbereiches sind bereits gemäß den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans überbaut. Das IKEA-Einrichtungshaus wurde im Juni 2009 eröffnet. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a.1 - werden die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - hinsichtlich der zugelassenen Sortimente für den geplanten Einrichtungsfachmarkt (Homepark) unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens angepasst. Alle Übrigen Festsetzungen (textlich sowie zeichnersich) bleiben unberührt. Für den Homepark ist eine maximale Verkaufsfläche von m² zulässig. Diese Festsetzung entspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a -. Dieser Sachverhalt trifft auch für die Festsetzungen der möbelhandelsspezifische innenstadtrelevante Randsortimente zu. Bezüglich der Fachmärkte Baby, Zoo und Fahrrad und des innenstadtrelevanten Sortiments Gastronomie/Getränke werden die Maßgaben der landesplanerischen Beurteilung übernommen und als Änderungen festgesetzt. Hieraus resultierende Umweltauswirkungen sind somit zu betrachten. Umweltauswirkungen hervorgerufen durch die Festsetzung der Sortimentstrukturen der Fachmärkte Baby, Zoo und Fahrrad und des innenstadtrelevanten Sortiments Gastronomie/Getränke können auf die öffentlich Seite 6 von 7 04/ /2011
7 - 7 - Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie Kulturund sonstige Sachgüter einschließlich der Wechselwirkungen ausgeschlossen werden. Die geänderten Sortimentstrukturen durch die Fachmärkte werden keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens hervorrufen, da sich an der Größe der Verkaufsfläche und der Größe des Einzugsgebietes nichts verändert. Durch die Fachmärkte werden zudem Waren des aperiodischen Bedarfs (nicht tägliche Bedarfsgüter) angeboten. Prognostisch werden sich durch die Änderung des Bebauungsplans somit keine Änderungen des Besucheraufkommens des IKEA-Möbelfachmarktes und des IKEA-Einrichtungsfachmarktes (Homepark) und damit der Verkehrsmengen ergeben. Weiterhin muss beachtet werden, dass die bereits realisierte Stellplatzanlage mit ca Stellplätzen deutlich über den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg liegt. Diese Stellplatzanlage sowie die Betriebsvorgänge des Gesamtvorhabens - d. h. IKEA-Möbelfachmarkt und -Einrichtungsfachmarkt (Homepark) - waren in Form eines Betriebsmodells Grundlage des Schallgutachtens (IBK, 2007), das für den Umweltbericht erstellt wurde. Die Rahmenbedingungen der Verkehrstechnischen Untersuchung (Prof. Kirchhoff, 2006) und des Schallgutachtens haben sich somit nicht geändert. Die Ergebnisse der Verkehrstechnischen Untersuchung und des Schallgutachtens sind im Umweltbericht dargestellt (JESTAEDT+Partner, 2007). Da mit der Änderung des Bebauungsplans kein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, ergeben sich diesbezüglich keine Sachverhalte, aufgrund derer erhebliche zusätzliche Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen zu erwarten sind. 5 Zusammenfassende Bewertung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG. 6 Quellenverzeichnis IBK INGENIEUR- UND BERATUNGSBÜRO GUIDO KOHNEN (2007): Schalltechnisches Gutachten zur 77. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a -, Freinsheim JESTAEDT+PARTNER (2007): Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a - und Umweltbericht gemäß 2a BauGB, Mainz STADT WÜRZBURG (2008): Bebauungsplan Sondergebiet Würzburg-Nord - Versbach 20a -, Würzburg UNIVERSITÄTSPROFESSOR I.R. DR.-ING. PETER KIRCHHOFF (2006): Verkehrstechnische Untersuchung für eine neue Anschlussstelle an der B 19 zwischen den Anschlussstellen Lengfeld und Estenfeld, München Mainz, den (gez.) JESTAEDT + Partner öffentlich Seite 7 von 7 04/ /2011
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