Gemeinde Herxheim. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" Begründung. 1. Änderung nach 13 BauGB. Endfassung vom
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1 Gemeinde Herxheim Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet West II" 1. Änderung nach 13 BauGB Begründung Endfassung vom Pröll- GmbH Architekten-Ingenieure Am Storrenacker 1 b Karlsruhe Telefon: Telefax info@proell-miltner.de PHX 13149
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes Änderungen Zeichnerische Änderungen Erschließung Baugrenzen Trafostationen Planungsrechtliche Änderungen Art der baulichen Nutzung Mindestgröße der Baugrundstücke Örtliche Bauvorschriften Hinweise Größe des Plangebietes Derzeitiges Planungsrecht Rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II Ziele und Darstellung übergeordneter Planungen Verfahren Einleitung des Änderungsverfahrens Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden Schutzvorschriften und Restriktionen Schutzgebiete Biotope Gewässerschutz Hochwasserschutz Denkmalschutz Altlasten Beschreibung der Umweltauswirkungen Boden, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt phx13149_bg_ Seite 1 von 11
3 VORBEMERKUNGEN Bestandteile des Bebauungsplanes sind: Rechtsplan Textteil mit Planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen Begründung Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes sind: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1548) Planzeichenverordnung (PlanzV 90) in der Fassung vom (BGBl. I S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1509) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3154) Landesbauordnung (LBauO) in der Fassung vom (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 47) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. S. 106) Denkmalschutzgesetz (DSchG) in der Fassung vom (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 301) Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 349) Die Verfahrensschritte zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß BauGB sind: Aufstellungsbeschluss Öffentliche Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB) Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1 BauGB) Bekanntmachung / Inkrafttreten ( 10 Abs. 3 BauGB) Im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 abgesehen. phx13149_bg_ Seite 2 von 11
4 Die bisherige Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II wird um die Begründung zur 1. Änderung entsprechend ergänzt. 1 Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II wurde die planungsrechtliche Grundlage für ein weiteres Gewerbegebiet im Westen von Herxheim geschaffen. Vorgesehen wurde überwiegend ein Industriegebiet nach 9 BauNVO. Lediglich im Osten und Nordosten wurden Gewerbeflächen nach 8 BauNVO ausgewiesen. Diese Gliederung wurde erforderlich aufgrund der in mittelbarer Nähe vorhandenen Wohnbebauung erlangte der Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Rechtsgültigkeit. Anlass für die vorliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die inzwischen realisierte Bebauung im südöstlichen Bereich. Der für diesen Bereich vorgesehene kleine öffentliche Stichweg mit angrenzenden Parkplätzen wurde für die Erschließung des angrenzenden Grundstückes nicht benötigt und konnte daher entfallen. Weiterhin ergab sich aufgrund neuer Grundstückszuschnitte die Notwendigkeit den süd-westlichen Teil des Erschließungsrings nach Osten zu verschieben und die am westlichen Ende der Erschließungsstraße vorgesehene Grünfläche entfallen zu lassen. Somit kann eine bessere Aufteilung der Grundstücke erfolgen. Die vorliegende Änderung beinhaltet somit eine Modifizierung der Erschließung und Anpassung der Baufenster entsprechend der teilweise bereits umgesetzten Bebauung. Weitergehend werden die planungsrechtlichen Festsetzungen teilweise geringfügig modifiziert, vereinfacht oder ergänzt. Die städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanes wird dabei nicht verändert. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden ausschließlich Flächen innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches verändert. Eine Ausweitung von Bauflächen erfolgt nicht. Der Bebauungsplan kann daher im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB geändert werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung wie auch zur Erstellung eines Umweltberichtes entfällt. Plangebiet Bild 1: Luftbild phx13149_bg_ Seite 3 von 11
5 Pröll 2 Änderungen 2.1 Zeichnerische Änderungen Erschließung Die äußere Erschließung bleibt unverändert. Der im südöstlichen Bereich vorgesehene kleine öffentliche Stichweg mit angrenzenden Parkplätzen und Grünfläche mit 2 Bäumen entfällt, da er für die Grundstückserschließung nicht mehr benötigt wird. Bild 2: Planausschnitt rechtskräftiger Bebauungsplan Bild 3: Planausschnitt 1. Änderung (Wegfall der Stichstraße im südöstlichen Bereich) phx13149_bg_ Seite 4 von 11
6 Pröll Weiterhin ist vorgesehen den südwestlichen Teil des Erschließungsrings nach Osten zu verschieben, um eine bessere Grundstücksaufteilung zu ermöglichen. Als weiterer Änderungspunkt ist der Wegfall der Grünfläche am westlichen Ende der Erschließungsstraße vorgesehen. Bild 4: Planausschnitt rechtskräftiger Bebauungsplan Bild 5: Planausschnitt 1. Änderung (Verkleinerung des Erschließungsrings und Wegfall der Grünfläche am westlichen Ende der Erschließungsstraße) Baugrenzen Durch die Änderung der Erschließung ergibt sich zwangsläufig eine Anpassung der Baugrenzen an die modifizierte Erschließungsplanung Trafostationen Im rechtskräftigen Bebauungsplan waren bisher 3 Standorte für Trafostationen ausgewiesen. In der 1. Änderung zum Bebauungsplan sind nur noch eine Trafostation im östlichen Bereich der Ringerschließung sowie eine im westlichen Bereich innerhalb der öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Ein Alternativstandort entfällt somit. phx13149_bg_ Seite 5 von 11
7 2.2 Planungsrechtliche Änderungen Die Planungsrechtlichen Festsetzungen des bisher rechtsgültigen Bebauungsplanes Gewerbeund Industriegebiet West II, werden zu großen Teilen unverändert in die vorliegende 1. Änderung übernommen. Abweichungen werden im Folgenden begründet Art der baulichen Nutzung Die Ausweisung als Gewerbegebiet nach 8 BauNVO und als Industriegebiet nach 9 BauNVO bleibt weiterhin unverändert beibehalten. In Ziffer Gewerbegebiet und Ziffer Industriegebiet waren bisher ausnahmsweise max. 2 Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Diese mussten dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein. In letzter Zeit wurden die Betriebswohnungen immer öfter in freistehenden Wohnhäusern untergebracht und hatten somit keine direkte Zuordnung zum jeweiligen Gewerbebetrieb. Aus gemeindlicher Sicht ist diese Entwicklung jedoch nicht erwünscht und soll zukünftig innerhalb des Bebauungsplangebietes so geregelt werden, dass die Unterbringung von Betriebswohnungen in freistehenden Wohngebäuden nicht mehr zulässig sein soll Mindestgröße der Baugrundstücke Die bisherige Mindestgröße der Baugrundstücke war auf m 2 festgesetzt. Um mehr Spielraum bei der Vermarktung der Baugrundstücke zu haben, hat sich die Gemeinde dafür ausgesprochen die Mindestgrundstücksgröße auf m 2 festzusetzten. 2.3 Örtliche Bauvorschriften Die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II, werden unverändert für die vorliegende 1. Änderung übernommen. 2.4 Hinweise Die Hinweise zum Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet werden redaktionell überarbeitet und ergänzt. 3 Größe des Plangebietes Der Geltungsbereich wird nicht verändert. Die Fläche beträgt weiterhin 9,9 ha. phx13149_bg_ Seite 6 von 11
8 4 Derzeitiges Planungsrecht 4.1 Rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II Bild 6: Rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet West II phx13149_bg_ Seite 7 von 11
9 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II Bild 7: 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II phx13149_bg_ Seite 8 von 11
10 5 Ziele und Darstellung übergeordneter Planungen Die Planung steht raumordnerischen Belangen nicht entgegen ( 1 Abs. 4 BauGB) Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Herxheim als gewerbliche Fläche dargestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes entspricht somit der Planungsabsicht. 6 Verfahren 6.1 Einleitung des Änderungsverfahrens Der Gemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II gefasst. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen. 6.2 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach 3 (1) BauGB wird abgesehen. Eventuelle Anregungen aus der Bürgerschaft können im Rahmen der Offenlage behandelt werden. Ebenso wird die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß 4 (2) im Rahmen der Offenlage durchgeführt. 7 Schutzvorschriften und Restriktionen 7.1 Schutzgebiete Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale befinden sich weder innerhalb des Geltungsbereiches noch werden sie durch die Planung außerhalb des Geltungsbereiches tangiert. 7.2 Biotope Geschützte Biotope befinden sich weder innerhalb des Geltungsbereiches noch werden sie außerhalb durch die Planung tangiert. 7.3 Gewässerschutz Wasserschutzgebiete befinden sich weder innerhalb des Geltungsbereiches noch werden sie außerhalb durch die Planung tangiert. 7.4 Hochwasserschutz Das Plangebiet befindet sich außerhalb der Überschwemmungsflächen eines 100-jährlichen Hochwassers. 7.5 Denkmalschutz Das Plangebiet befindet sich vollumfänglich innerhalb eines Grabungsschutzgebietes. Jedes Vorhaben in einem Grabungsschutzgebiet, das ein Kulturdenkmal gefährden könnte, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. phx13149_bg_ Seite 9 von 11
11 7.6 Altlasten Altlasten oder Altlastverdachtsflächen sind weder innerhalb des Geltungsbereiches noch außerhalb angrenzend bekannt. 8 Beschreibung der Umweltauswirkungen Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach 2 (4) BauGB und separatem Umweltbericht aufgestellt. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht zu erwarten, insbesondere da die möglichen Auswirkungen des Vorhabens voraussichtlich unerheblich sind und / oder durch geplante Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich in ihrer Erheblichkeit ausgeschlossen werden sowie keine maßgeblichen Schutzgebiete / - Objekte, insbesondere NATURA 2000 Gebiete, betroffen sind. 8.1 Boden, Wasser, Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Über die im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II ermittelten und durch Festsetzung innerhalb des Plangebietes kompensierten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft werden durch die vorliegende Planänderung keine weiteren Eingriffe entstehen. Die festgesetzte Grundflächenzahl wird nicht verändert. Lediglich die Größe der Verkehrsflächen wird sich durch die Verkleinerung der Ringerschließung um ca. 800 m 2 reduzieren. Gleichzeit wird sich die Baufläche um diese 800 m 2 vergrößern. Weiterhin wird im Bereich der Parkplätze die geplante Grünfläche (ca. 340 m 2 ) sowie 2 geplante Bäume entfallen. Ebenfalls entfällt am westlichen Ende der Erschließungsstraße die vorgesehene Grünfläche (ca. 385 m 2 ). Diese Fläche wird in der 1. Änderung als Verkehrsfläche ausgewiesen. Für die Versiegelung bedeutet dies im Einzelnen: Bestand Planung (1. Änderung) Straßenflächen 0,82 ha x 0,0 = 0 VE Straßenflächen 0,74 ha x 0,0 = 0 VE Baufläche 7,65 ha (Versiegelungsgrad 85%) 6,50 ha x 0,0 = 0 VE Grünflächenanteil 15 % 1,15 ha x 3,0 = 3,45 VE Baufläche 7,73 ha (Versiegelungsgrad 85 %) 6,57 ha x 0,0 = 0 VE Grünflächenanteil 15 % 1,16 ha x 3,0 = 3,48 VE Öffentliche Grünfläche 0,07 ha x 4,0 = 0,28 VE Öffentliche Grünfläche 0,00 ha x 4,0 = 0 VE Biotopbestand nach 1. Änderung 3,73 VE 3,48 VE phx13149_bg_ Seite 10 von 11
12 Aus dem Bestand mit 3,73 Verrechnungseinheiten und der Planung mit 3,48 Verrechnungseinheiten ergibt sich somit ein geringfügiges Defizit von 0,25 Verrechnungseinheiten. Die beiden entfallenden geplanten Bäume werden im Bereich des östlichen Regenrückhaltebeckens neu gepflanzt. Als Ausgleich für den Eingriff (0,25 VE) durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird das Grundstück Nr in der Gemarkung Hayna mit einer Gesamtgröße von 720 m 2 herangezogen. Auf dem Grundstück wurde eine Streuobstwiese mit Wildsträuchern angelegt. Für den erforderlichen Ausgleich wird eine Teilfläche von 280 m 2 abgebucht. Die der bisherigen geltenden Planung zugrunde liegenden und dort berücksichtigten landespflegerischen Zielvorstellungen werden nicht verändert. Damit wird durch die Planung keine neue Betroffenheit der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima sowie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ausgelöst. Im Rahmen des Bebauungsplanes Gewerbe- und Industriegebiet West II wurde ein landespflegerischer Planungsbeitrag, sowie ein Umweltbericht nach 2a BauGB aufgestellt. Auf deren Ergebnisse wird hier ergänzend verwiesen. Artenschutzrechtliche Belange, die der Realisierung dauerhaft entgegenstehen könnten, sind weiterhin nicht ersichtlich, zumal bereits Baurecht im Gebiet besteht. Da die zulässige Versiegelung nicht erhöht wird, kann von weiteren Kompensationsmaßnahmen aufgrund der 1. Änderung abgesehen werden. Die Bebauungsplanänderung ist auch weiterhin mit dem Orts- und Landschaftsbild verträglich. phx13149_bg_ Seite 11 von 11
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