BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I 1.ÄNDERUNG VOM
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1 IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG E N T W U R F Gemeinde Stadecken-Elsheim BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I.ÄNDERUNG VOM Fassung zum Entwurf - Planzeichung - Textliche Festsetzungen - Begründung - Juni 08 isu Jung-Stilling-Str Kaiserslautern mail@isu-kl.de
2 7 BEBAUUNGSPLAN 'WEIHERBORN I -. ÄNDERUNG VOM.06.08' 9 N 9 M. : Flur MD Bandweidgarten 7 Teilgebiet A D 9 C Am Narrenhaus B 9 A A Flur MD A Mühlstraße Raiffeisenstraße / 08 7 Mittelgasse St MD St Zehnthofstraße A Teilgebiet 0 wehr 8 97 Im Weinklauer 6 GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM 9 8 7/ 7 9 I. BAUPLANUNGSRECHTLICHE ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. Nr. BauGB) Ausfertigung Dorfgebiet ( BauNVO) Verkehrsflächen ( 9 Abs. Nr. BauGB) Verkehrsfläche Sonstige Zeichen Straßenbegrenzungslinie Flächen für Stellplätze Grenze des räumlichen Geltungsbereiches II. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN ( 9 Abs. 6 BauGB) Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim vom III. INFORMATIVE DARSTELLUNGEN Gebäude und Flurstück gemäß Kataster Der Bebauungsplan, bestehend aus den separaten Textfestsetzungen und dieser Planzeichnung, wird hiermit ausgefertigt. Stadecken-Elsheim, den Unterschrift Dienstsiegel Phase... Fassung zum Entwurf Stand... Juni 08 Maßstab... :.000 in DIN-A Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Jung-Stilling-Str Kaiserslautern Telefon Fax mail@isu-kl.de
3 Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Rechtsgrundlagen RECHTSGRUNDLAGEN (AUSWAHL) Grundlagen dieses Bebauungsplans sind:. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 0. November 07 (BGBl. I S. 6).. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom. November 07 (BGBl. I S. 786).. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom 8. Dezember 990 (BGBl. I 99 S. 8), geändert durch Artikel des Gesetzes vom 0. Mai 07 (BGBl. I S. 07).. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 009 (BGBl. I S. ), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom. September 07 (BGBl. I S. I ).. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom. November 998 (GVBl. S. 6), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Juni 0 (GVBI. S. 77). 6. Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der Fassung vom 06. Oktober 0 (GVBl. 0, 8), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Dezember 06 (GVBl. S. 8). 7. Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom. März 978 (GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 0. Dezember 0 (GVBI. S. ) 8. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom. Januar 99 (GVBl. S. ), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 0. März 07 (GVBI. S. ). BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANS Der vorliegende Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, Maßstab :.000, mit Legende, den Rechtsgrundlagen, den Textlichen Festsetzungen und den Verfahrensvermerken. Die Begründung ist beigefügt. Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
4 Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Textliche Festsetzungen GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I. ÄNDERUNG VOM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( Abs. BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( Abs. BauGB) Ausfertigung: Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der separaten Planzeichnung und diesen Textfestsetzungen wird hiermit ausgefertigt. Stadecken-Elsheim, den Ortsbürgermeister Dienstsiegel Formale Einordnung: Für das Teilgebiet trifft die vorliegende Bebauungsplanänderung nur textliche Festsetzungen. Sie kommen zu den bisher geltenden Bestimmungen des ursprünglichen Bebauungsplans hinzu. Für das Teilgebiet trifft die vorliegende Bebauungsplanänderung textliche und zeichnerische Festsetzungen. Die zeichnerischen Festsetzungen ersetzen innerhalb des Teilgebietes nach Rechtskraft vollständig die zeichnerischen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans. Die textlichen Festsetzungen kommen zu den bisher geltenden Bestimmungen des ursprünglichen Bebauungsplans hinzu. Verfahren: Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des Abs. BauGB sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach Abs. BauGB, von dem Umweltbericht nach a BauGB und von der Angabe nach Abs. Satz BauGB abgesehen wird. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB).... MASS DER BAULICHEN NUTZUNG... ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS LANDESBAUORDNUNG (LBAUO).... ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN... Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
5 Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Textliche Festsetzungen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB). MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. Nr. BauGB in Verbindung mit 6 bis 0 BauNVO) Soweit Flachdächer zulässig sind, gelten die bisherigen Bestimmungen zur Höhenermittlung (unterer Bezugspunkt etc.) analog. Die zulässige maximale Höhe = Wandhöhe, zu messen vom unteren Bezugspunkt bis zur Oberkante der Attika, beträgt 7 m.. FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE UND GARAGEN ( 9 Abs. Nr. BauGB i.v.m. Abs. 6 BauNVO) Auf den Flächen für Stellplätze St sind nur nicht überdachte Stellplätze zulässig. Auf den Flächen für Stellplätze St sind auch überdachte Stellplätze (Carports) erlaubt. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS LANDESBAUORDNUNG (LBAUO). ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN ( 9 Abs. BauGB i. V. m. 88 Abs. Nr. LBauO).. Dachform Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans, mit Ausnahme des Bereiches der innerhalb der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung liegt, sind auch Flachdächer (FD) zulässig. erarbeitet im Auftrag der Gemeinde Stadecken-Elsheim durch Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Kaiserslautern, im Juni TF Entw/be Hinweis: Für den in der Planzeichnung nachrichtlich übernommenen Bereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung gelten die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht. Maßgeblich sind an dieser Stelle die Vorgaben der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
6 Gemeinde Bodenheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Begründung GEMEINDE STADECKEN-ELSHEIM BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I. ÄNDERUNG VOM BEGRÜNDUNG zur Offenlage ( Abs. BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( Abs. BauGB) Der vorliegende Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Die Voraussetzungen des Abs. BauGB sind gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach Abs. BauGB, von dem Umweltbericht nach a BauGB und von der Angabe nach Abs. Satz BauGB abgesehen wird. AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH... ANLASS UND ZIELRICHTUNG... DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS... BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES... INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG... 6 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN... Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
7 Gemeinde Bodenheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Begründung AUFSTELLUNGSBESCHLUSS UND RÄUMLICHER GELTUNGSBE- REICH Der Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim hat in seiner Sitzung am. 08 die Aufstellung der. Änderung zum Bebauungsplan Weiherborn I gemäß Abs. BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von rund.,6 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab :.000. ANLASS UND ZIELRICHTUNG Ausgehend von einem aktuellen Bauvorhaben hat sich gezeigt, dass für die im Teilgebiet prinzipiell gewollten landwirtschaftlichen Hallen vermehrt auch Flachdächer zum Einsatz kommen. Dies war im bisherigen Bebauungsplan nicht enthalten. Ebenso sieht die Gemeinde in der fortschreitenden Gebietsentwicklung die Notwendigkeit, im Teilgebiet ursprünglich als öffentlich vorgesehene Parkmöglichkeiten nunmehr privat zu widmen. Wegen der Geringfügigkeit der Änderungen wird die Bebauungsplanänderung in Anwendung des vereinfachten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. DARSTELLUNGEN DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nieder-Olm stellt für das Plangebiet gemischte Baufläche dar. Der Ursprungsbebauungsplan hatte diese Vorgabe mit der Festsetzung von MD Dorfgebiet nach BauNVO sowie der Festsetzung von Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung umgesetzt. Der Änderungsplan hält daran fest. Damit ist die Planung gemäß 8 Abs. BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Das Plangebiet teilt sich in zwei Teilgebiete auf. Das Teilgebiet liegt südlich der Mühlstraße und östlich der Raiffeisenstraße. Das Teilgebiet liegt südöstlich des Teilgebietes und wird im Osten von der Raiffeisenstraße begrenzt. Lage des Plangebietes im Ort Quelle: (entnommen: Juni 08) Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
8 Gemeinde Bodenheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Begründung INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG Die nebenstehende Luftaufnahme illustriert die aktuelle örtliche Situation. Im Teilgebiet befindet sich eine traditionell gewachsene, dorftypisch gemischte Bebauung entlang der Straße, während sich rückwärtig landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Hallen anschließen. Im Teilgebiet bestehen bereits überwiegend Pkw-Stellplätze. Luftaufnahme mit Abgrenzung des Geltungsbereiches, Quelle Kartengrundlage: Abwasserzweckverband Untere Selz / Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Luftbild (07), ohne Maßstab Aus Anlass eines Bauvorhabens im Teilgebiet wurden die zulässigen Dachformen reflektiert. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wurde von flachgeneigten Satteldächern bzw. Pultdächern als hauptsächliche Dachform, insbesondere für landwirtschaftliche Funktions- und Nebengebäude, ausgegangen. Inzwischen werden dafür, gerade bei vorgefertigten Bauten, auch Flachdächer verwendet. Deshalb soll diese Dachform generell ermöglicht werden. Bereits vorhandene landwirtschaftliche Betriebe weisen vereinzelt Flachdächer auf. Aus diesem Grund sieht die Gemeinde die Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes in diesem Punkt vor, um eine Anpassung an heutige Gegebenheiten zu erreichen. Bezüglich des Teilbereiches ist es das Anliegen der Gemeinde, die vorhandene Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche in private Stellplätze umzuwandeln. Diese können dann auch formal den umliegenden Grundstücksnutzungen zugeordnet werden. Entsprechend erfolgt die Ausweisung als Dorfgebiet (MD), jedoch begrenzt auf die Funktion St Stellplätze. Der nördliche Teil der Fläche (St ) fällt in eine Zone, für die die Gemeinde im Ursprungsbebauungsplan die Sichtbeziehung in Richtung.000-Mädgemühle offenhalten wollte. Entsprechend sind nur nicht überdachte Stellplätze zulässig. Der südliche Teil der Fläche (St ) hat diese Bedeutung nicht. Demgemäß wird auch die Errichtung von überdachten Stellplätzen (Carports) planungsrechtlich ermöglicht. Klarstellend wird der Zufahrtsbereich der Teilfläche St nicht mehr als Wirtschaftsweg, sondern als Verkehrsfläche ausgewiesen. Städtebauliche Spannungen werden aus den genannten Änderungen nicht erwartet. Auch gestalterische Konflikte werden nicht gesehen, insbesondere da die vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäude und Hallen bereits die neu festgesetzte Dachform des Flachdachs aufweisen. Der Eingriff in Natur und Landschaft ändert sich nicht, in dieser Hinsicht keine anderen Wirkungen als die der bisherigen Zulässigkeiten zu erwarten sind. Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
9 Gemeinde Bodenheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Begründung Umwelt und Naturschutz Durch die Änderung des Bebauungsplans werden keine weiteren oder anderen Eingriffe vorbereitet, die durch den bestehenden Bebauungsplan nicht schon zulässig gewesen wären. Im Teilgebiet werden lediglich die Dachformen geändert - hierdurch sind keinerlei Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Im Teilgebiet werden rechtskräftig ausgewiesene öffentliche Parkplätze in Flächen für private Stellplätze umgewandelt. Auch hier sind keine neuen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Für eine Betroffenheit von artenschutzrechtlichen Belangen bestehen aufgrund der Vornutzung keine Anhaltspunkte. 6 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN Verfahrensstand Im vereinfachten Verfahren soll von frühzeitigen Beteiligungsschritten abgesehen werden. Mit der vorliegenden Entwurfsfassung der Bebauungsplanung wird die öffentliche Auslegung ( Abs. BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abs. BauGB durchgeführt. Die abschließende Abwägung soll nach den Beteiligungen nach Abs. BauGB sowie Abs. BauGB durch den Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim erfolgen. Rechtsfolgen, Verhältnis zu anderen Bebauungsplänen Für das Teilgebiet trifft die vorliegende Bebauungsplanänderung nur textliche Festsetzungen. Sie kommen zu den bisher geltenden Bestimmungen des ursprünglichen Bebauungsplans hinzu. Für das Teilgebiet trifft die vorliegende Bebauungsplanänderung textliche und zeichnerische Festsetzungen. Die zeichnerischen Festsetzungen ersetzen innerhalb des Teilgebietes nach Rechtskraft vollständig die zeichnerischen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans. Die textlichen Festsetzungen kommen zu den bisher geltenden Bestimmungen des ursprünglichen Bebauungsplans hinzu. erarbeitet durch IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Kaiserslautern, im Juni Be Entw/be Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
10 Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Verfahrensvermerke VERFAHRENSVERMERKE. Aufstellungsbeschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Abs. BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Abs. i.v.m. Abs. 8 BauGB erfolgte am... durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.. Beteiligung der Behörden: Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß und Abs. BauGB wurde am... eingeleitet. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am.... Bekanntmachung der Auslegung: Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gemäß und Abs. BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Nieder-Olm.. Auslegung des Planentwurfes: Der Entwurf der Bebauungsplanänderung lag gemäß Abs. BauGB in der Zeit vom... bis zum... aus. 6. Prüfung der Anregungen: Der Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim hat die fristgemäß eingegangenen Anregungen gemäß Abs. und Abs. BauGB in seiner Sitzung am... geprüft und das Ergebnis anschließend mitgeteilt. 7. Beschluss der Bebauungsplanänderung: Aufgrund der bis und 8 bis 0 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Stadecken-Elsheim die Bebauungsplanänderung sowie die gestalterischen Festsetzungen gemäß 9 Abs. BauGB i.v.m. 88 LBauO in seiner Sitzung am... als Satzung beschlossen. 8. Ausfertigung: Bereits auf der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen erfolgt siehe dort Ausfertigung. Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
11 Gemeinde Stadecken-Elsheim Bebauungsplan Weiherborn I. Änderung vom Verfahrensvermerke 9. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 0 Abs. BauGB erfolgte am...durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Nieder-Olm... Unterschrift Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Juni 08 Seite von
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