Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)
|
|
- Charlotte Alexa Arnold
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten Offenlagebeschluss Stadtplanausschnitt mit dem Geltungsbereich (ohne Maßstab) Seite 1 /12
2 Inhalt 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Städtebauliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB) Zeichnerische Festsetzungen Textliche Festsetzungen Garagen und Stellplätze ( 9 (1) Nr. 4 und 11 BauGB) Grünflächen ( 9 Abs. 1 Nr.15 BauGB) 4 3 Örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO) Einfriedungen Straßenseitige Einfriedung Nicht überbaute Grundstücksflächen Gestaltung von Stellplätzen Veränderung der Topographie 6 4 Hinweise 7 5 Begründung ( 9 Abs.8 BauGB) Anlass und Ziel der Planung Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Rahmenbedingungen und Vorgaben Bauplanungsrechtliche Vorgaben Gewähltes Bebauungsplanverfahren Begründung der textlichen Festsetzungen Erschließung Umweltbelange Umweltprüfung 9 6 Verfahrensvermerke 11 Seite 2 /12
3 1 Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 BGBl.I S , geändert durch Gesetze vom 3. Mai 2005 BGBl.I S. 1224, vom 21. Juni 2005 BGBl.I S. 1818, vom 5. September 2006 BGBl.I S. 2098, vom 13. Dezember 2006 BGBl.I S. 2878, vom 21. Dezember 2006 BGBl.I S. 3316, vom 17. Dezember 2008 BGBl.I S. 2586, vom 22. Dezember 2008 BGBl.I S. 2986, vom 24. Dezember 2008 BGBl.I S. 3018, vom 29. Juli 2009 BGBl.I S. 2542, vom 31. Juli 2009 BGBl.I S Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom (BGBl. I, S. 132), geändert durch Gesetz vom BGBl.I S.466, in der derzeit geltenden Fassung - Verordnung über die Ausschreibung der Bauleitplanung und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom (BGBl. I, S. 58) - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2010 GBL. S. 358 ber. S Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (GBl. S. 793), in der derzeit geltenden Fassung Seite 3 /12
4 2 Städtebauliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB) 2.1 Zeichnerische Festsetzungen Die zeichnerischen Festsetzungen mit Stand vom 16. Mai 2011 sind diesem Bebauungsplanentwurf beigefügt. 2.2 Textliche Festsetzungen Garagen und Stellplätze ( 9 (1) Nr. 4 und 11 BauGB) Zum öffentlichen Straßenraum ist mit Garagen und Carports ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten Grünflächen ( 9 Abs. 1 Nr.15 BauGB) Private Grünfläche, Zweckbestimmung Vorgarten Nebenanlagen, Garagen, Carports und Stellplätze sind auf den im zeichnerischen Teil als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Vorgarten gekennzeichneten Flächen unzulässig. Notwendige Zugänge und Zufahrten, nicht jedoch überdachte Zufahrten und Rampenbauwerke, sind innerhalb der als private Grünflächen Zweckbestimmung Vorgarten ausgewiesenen Flächen zulässig. Private Grünfläche, Zweckbestimmung Hausgarten Garagen, Carports und Stellplätze sind auf den im zeichnerischen Teil als private Grünflächen Zweckbestimmung Hausgarten ausgewiesenen Flächen unzulässig. Nebenanlagen sind auf den im zeichnerischen Teil als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Hausgarten gekennzeichneten Flächen unter nachfolgenden Vorgaben zulässig: Die Gesamtfläche aller Nebenanlagen je Grundstück darf 18 m² nicht überschreiten. Nebenanlagen in Form von Gartenhütten und Geräteschuppen dürfen eine Grundfläche von maximal 6,5 m² nicht überschreiten. Seite 4 /12
5 3 Örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO) 3.1 Einfriedungen Straßenseitige Einfriedung Einfriedungen an den zu Erschließungsstraßen orientierten Grundstücksgrenzen sind bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zuzüglich Sockel zulässig. Zulässige Einfriedungsarten sind: - Naturstein- oder verputzte Sockel bis maximal 40 cm und Pfeiler mit Metall- oder Holzausfachung, - Staketenzäune, - gestaltete Metallgitterzäune, - geschnittene Hecken. Für folgende Grundstücke werden abweichende maximale Sockelhöhen festgesetzt: Flurstücke 5281/16, 5281/17, 5281/18, 5281/19 Sockelhöhe maximal 1,20m, Flurstück 5281/15 Sockelhöhe maximal 1,00m und Flurstück 5281/14 maximal 0,80m Sockelhöhe. Bezugspunkt ist die Höhe der Gehweghinterkante der erschließenden Straße in Grundstücksmitte. Bei Eckgrundstücken ist der jeweils tiefer liegende Bezugspunkt maßgebend. 3.2 Nicht überbaute Grundstücksflächen Nicht überbaute Grundstücksflächen sind gärtnerisch zu nutzen und als zusammenhängende Grünfläche auszugestalten. Auf nicht überbauten Grundstücksflächen außerhalb der privaten Grünflächen ist eine Befestigung nur zur Herstellung der notwendigen Stellplätze sowie der Zufahrten, Zugänge und Terrassen zulässig. Seite 5 /12
6 3.3 Gestaltung von Stellplätzen Stellplätze und deren Zufahrten, sowie Garagenzufahrten sind mit dauerhaft wasserdurchlässigen Belägen herzustellen. 3.4 Veränderung der Topographie Die Veränderung der natürlichen bzw. vorhandenen Topographie ist nicht zulässig. Ausnahmen können für die Herstellung von Zugängen oder Zufahrten erteilt werden. Seite 6 /12
7 4 Hinweise Die im zeichnerischen Teil unter Bestandschutz dargestellten Gebäudeteile genießen innerhalb der privaten Grünflächen Bestandschutz aufgrund ihrer formellen und materiellen Zulässigkeit nach LBO Baden-Württemberg vor Aufstellung des Bebauungsplanes Zay. Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende bauliche Anlagen: 1 Garage, Rötterbergstraße 8, Flurstück Nr. 5281/9, 2 Vorbau Wohngebäude, Ötigheimer Weg 5, Flurstück Nr. 5683, 3 Garage, Hindenburgstraße 6, Flurstück Nr. 5281/15, (Baugenehmigung vom , Aktenzeichen 536/1987), 4 Garage, Hindenburgstraße 2., Flurstück Nr. 5281/31. Seite 7 /12
8 5 Begründung ( 9 Abs.8 BauGB) 5.1 Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet des Bebauungsplanes Zay ist ein Teilbereich der bestehenden Bebauung Gartenstadt Zay in Rastatt. Die Identität des Quartiers ist durch eine einheitliche Gestaltung der Erschließungsstruktur und der Baukörper sowie durch einen hohen Anteil an privaten Grünflächen geprägt. In der Vergangenheit wurden die innenliegenden privaten Grünflächen verstärkt zur Realisierung von Nebenanlagen und Garagen genutzt. Zur Erhaltung des Gebietscharakters werden nun im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes private Grünflächen im Vorgartenbereich und im Innenbereich als Hausgärten festgesetzt. Dabei werden der Gebäudebestand wie auch die Möglichkeit der Gebäudeerweiterung bzw. zusätzliche Nutzung des Grundstückes individuell berücksichtigt. Die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben richtet sich innerhalb der überbaubaren Flächen nach 30 Abs.3 BauGB in Verbindung mit 34 BauGB. 5.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst südlich des Richard-Wagner-Rings den Bereich zwischen den Straßenzügen Röttererbergstraße, Hindenburgstraße, Ötigheimer Weg und Johann-Sebastian- Bach-Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2,22 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem Lageplan ersichtlich und ergibt sich aus der Darstellung im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. 5.3 Rahmenbedingungen und Vorgaben Bauplanungsrechtliche Vorgaben In der seit dem 6. Juli 2006 rechtswirksamen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplanentwurf entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes. Durch den Bebauungsplan wird der südliche Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Röttererberg aus dem Jahr 1956 überplant. Nachdem die Polizeiverordnung Röttererberg durch Zeitablauf außer Kraft getreten ist, wurde dieser Bebauungsplan als einfacher Bebauungsplan angewen- Seite 8 /12
9 det. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben wurde gemäß 30 Abs.3 BauGB in Verbindung mit 34 BauGB beurteilt Gewähltes Bebauungsplanverfahren Der Bebauungsplan Zay wird gemäß 30 Abs.3 als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB erstellt. Der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht wesentlich verändert. Der Bebauungsplan bereitet keine Vorhaben vor, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). 5.4 Begründung der textlichen Festsetzungen Um den städtebaulichen Charakter der Gartenstadt erhalten zu können, soll der große Grünflächenanteil im Gebiet gesichert werden. Es handelt sich hierbei um die Flächen im Innenbereich und um die ausgeprägten Vorgartenzonen. Es werden deshalb private Grünflächen festgesetzt, auf denen die Zulässigkeit von baulichen Anlagen eingeschränkt ist. Zur Erhaltung des Straßenbildes und der räumlichen Gestaltung werden zudem über die örtlichen Bauvorschriften die Einfriedungen der Vorgartenbereiche festgelegt und eine Veränderung des Geländeverlaufs eingeschränkt. Berücksichtigt werden hierbei die unterschiedlichen Geländehöhen. Zur Minimierung der Versiegelung der Grundstücksflächen soll zudem aus ökologischen Gründen für Zufahrten und Wege wasserdurchlässiges Material verwendet werden Erschließung Die Erschließung erfolgt über die bestehenden Verkehrsflächen. 5.5 Umweltbelange Durch die Planung werden über den Bestand hinaus keine Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht Umweltprüfung Im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB Seite 9 /12
10 nicht erforderlich. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird daher gemäß 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Seite 10 /12
11 6 Verfahrensvermerke Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Zay in Rastatt gefasst. Die Planung ist am 25. Oktober 2010 vom Gemeinderat gebilligt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs.1 BauGB fand am 8. November 2010 in Form einer Bürgeranhörung statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB bzw. 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 23. Februar 2011 am Verfahren beteiligt. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am 25.März Der Beschluss zur Offenlage wurde in der Gemeinderatssitzung am 7. Februar 2011 gem. 3 Abs. 2 BauGB gefasst und am 12.Februar 2011 ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erfolgte vom 21. Februar bis 21. März 2011 beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Herrenstr.15, Rastatt. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen in seiner Sitzung am gem. 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Der Beschluss zur erneuten Offenlage wurde in der Gemeinderatssitzung am gem. 3 Abs. 2 BauGB gefaßt und am ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen wurden gem. 4 Abs. 2 BauGB bzw. 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom am Verfahren beteiligt. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erfolgte vom bis beim Fachbereich Stadt- und Grünplanung, Herrenstr.15, Rastatt. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und An- Seite 11 /12
12 regungen in seiner Sitzung am gem. 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Der Gemeinderat der Stadt Rastatt hat am den Bebauungsplan gem. 10 BauGB als Satzung beschlossen. ortsüblich be- Der Satzungsbeschluß wurde gem. 10 Abs. 3 BauGB am kannt gemacht. Rastatt, den Siegel Hans Jürgen Pütsch Oberbürgermeister Seite 12 /12
Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrSatzung der Gemeinde Vörstetten über
Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrT O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:
T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:
MehrSatzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über
Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung
Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter
MehrGemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
MehrSatzung der Gemeinde Biberach über
Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
MehrUmfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrStadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)
MehrB ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs
AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen
MehrBebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
MehrSatzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf
Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGemeinde Wutöschingen
Gemeinde Wutöschingen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Zelgle III Degernau im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Aufgrund den 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl.
MehrBEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I 1.ÄNDERUNG VOM
IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG E N T W U R F Gemeinde Stadecken-Elsheim BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I.ÄNDERUNG VOM.06.08 Fassung zum Entwurf - Planzeichung - Textliche Festsetzungen - Begründung
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrBebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung
Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober
MehrB E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
MehrLeitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrGemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~
4. Änderung Bebauungsplan 11 1m neuen Feld~~ im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ohne Umweltbericht Satzung in der Fassung vom 10.01.2014 bestehend aus: Satzungstext Übersichtskarte mit Geltungsbereich
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrBegründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
MehrGemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West
Gemeinde Aufhausen Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West 2. Änderung - Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB - aufgestellt:
MehrBIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrGEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB
GEMEINDE MARCH OT Neuershausen 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB FASSUNG: Offenlage gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB STAND: 28.04.2015 Inhalt Satzung Änderung Planungsrechtliche
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrStadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..
MehrGEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500
GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrInformationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.
Informationen zum Bebauungsplan Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf www.aachen.de/bauleitplanung Informationen zum Bebauungsplan Was ist ein Bebauungsplan? In einem räumlich genau abgegrenzten
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
Mehr"1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'"
Stadtplanungsamt Bebauungsplan: "1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'" Fassung v.: 21.11.2016 Reg.-Nr.: Fertigung TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG TEIL II: BEGRÜNDUNG
MehrGemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
MehrMarkt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom
Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,
MehrGemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2.
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER
MehrGemeinde Oberderdingen
Gemeinde Oberderdingen Ortsteil Flehingen Bebauungsplan "Wohnanlage Bahnhofstraße", 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Entwurf 29.09.2016 Begründung Pröll - Miltner GmbH Am Storrenacker
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrBEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.
2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die
MehrBebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*
GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrBebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung
Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrSTADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich
MehrStand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.
GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung
MehrBebauungsplan Buigen Nord
Gemeinde Irndorf Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Buigen Nord Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Stand: 20.02.2018 Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Planverfasser
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrStadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet
Stadt Kenzingen 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Satzung mit geänderten Bebauungsvorschriften Begründung Stand: 21.06.2018 Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2)
MehrDeckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -
Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrBebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Textteil Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1 Inhaltsverzeichnis Teil A A - Bestandteile des Bebauungsplanes Textteil mit Anhang (ergänzende Festsetzungen, Verfahrensvermerke,
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
MehrSTADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie
GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur
MehrOrtsgemeinde Kleinfischlingen
Bebauungsplan Am Weinhübel, 3. Änderung Satzung September 2014 -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Hinweis Die Bestimmungen der vorliegenden 3. Änderung beziehen sich ausschließlich auf die bauordnungsrechtlichen
MehrSatzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.
Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede - Entwurf Stand: 04.11.2013 - (Proj.-Nr. 27612-072) Seite 2 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Absätze 3 und 8 sowie 10 des
Mehr