Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan

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1 Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE

2 Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2. Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen 3. Räumlicher Geltungsbereich 4. Flächennutzungsplan 5. Darstellung im Bebauungsplan a. Gegenwärtige Darstellung im Bebauungsplan b. Geplante Darstellung im Bebauungsplan c. Planzeichnung 6. Hinweise zum Verfahren nach BauGB a. Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 Satz 2) b. Öffentliche Auslegung des Planentwurfes ( 3 Abs. 2) c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2) d. Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1) e. In Kraft treten

3 Gemeinde Großheide Seite 3 von 8 1. Planungsanlass Der Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede in der Gemeinde Großheide ist im Jahre 1985 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan enthält zahlreiche Festsetzungen zur Sicherung der von der Gemeinde Großheide seinerzeit gewünschten Art der baulichen Nutzung und Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild. Im Jahre 2013 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Sie beinhaltete die Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Dorfgebietsfläche im Norden des Plangebietes. Der jetzige Planungsanlass ist durch eine konkrete Anfrage für einen Wintergarten im Plangebiet entstanden. Derzeit gibt es im Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen, die einen Wintergarten nicht zulassen. Es sind nur Gebäudeaußenwände aus Ziegeln und Dächer als Sattel- oder Walmdach in Tonziegel oder Betondachsteinen zu gestalten. Ausnahmen sind nicht zulässig. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes betrifft lediglich die Aufnahme einer zusätzlichen Ziffer bei den gestalterischen Festsetzungen, die es erlaubt, für gewisse, kleinerer Baumaßnahmen Ausnahmen von den gestaltersichen Festsetzungen zu bekommen. Somit wäre es u.a. möglich, Wintergärten im Plangebiet errichten zu können. Die übrigen Festsetzungen, die Hinweise zum Bebauungsplan sowie die übrigen örtlichen Bauvorschriften gelten unverändert weiter. Am hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide zur Umsetzung der Planung beschlossen, den Bebauungsplan Nr im Ortsteil Menstede zu ändern. 2. Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen Gemäß 13 Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Zulassen von Ausnahmen zu den gestalterischen Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes. Bei den Ausnahmemöglichkeiten handelt es sich nur um untergeordnete Bauteile. Die Grundzüge der Planung sind somit nicht betroffen. Durch die Planung wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, welches der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. dem Landesrecht unterliegt, ebenfalls nicht begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter sind durch die geplante Änderung nicht ersichtlich. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB kann somit angewandt werden. Demnach wird gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten

4 Gemeinde Großheide Seite 4 von 8 umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Absatz 1 und 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Dies ist am vom Verwaltungsauschuss der Gemeinde Großheide beschlossen worden. 3. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr Maan entlang der Bebauung des Bentswallerweges, des Mensteder Weges, des Maanweges und der Bürgermeister-Oldewurtel-Straße. Dieser ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen. 4. Flächennutzungsplan Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großheide werden von der vorliegenden Bebauungsplanänderung nicht berührt. Die Bebauungsplanänderung ist somit gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großheide entwickelt worden. 5. Darstellung im Bebauungsplan Nachfolgend werden die Darstellungen im Bebauungsplanbeschrieben. a. Gegenwärtige Darstellung im Bebauungsplan Derzeit gelten in den gestalterischen Festsetzungen folgende Vorgaben: 4. Es sind nur Walm- und Satteldächer zulässig. Die Giebelspitzen der Satteldächer durfen abgewalmt werden (Krüppelwalm). Die Dachneigung hat mindestens 38 und höchstens 55 zu betragen. Für Garagen gem. 12 Abs. 1 BauNVO und für Nebenanlagen gem. 14 BauNVO sind auch Flachdächer zulässig. 6. Materialien: Außenwände: Gebäudeaußenwände sind mir rot bis rotbraunen Ziegeln gem. DIN 105 und den RAL-Farbtönen Nr. 2001, 2002, 3016, 3020 und 8001 bis 8004 zu verblenden. Dächer: Geneigte Dachflächen sind mit rot bis rotbraunen oder schiefergrauen Tonziegeln (DIN 456) oder Betondachsteinen (DIN 1117 und 1118) gem. RAL-Farbtönen Nr. 2001, 2002, 3020, 8001 bis 8004 und mit gewellter Oberfläche (z.b. Hohlziegel einzudecken. Nicht zulässig sind glasierte Dacheindeckungen. b. Geplante Darstellung im Bebauungsplan Wie bereits erläutert sollen für bestimmte Bauvorhaben Ausnahmen zu den gestalterischen Festsetzungen erlaubt sein. Der Bebauungsplan erhält daher unter den gestalterischen Festsetzungen die zusätzliche Ziffer Ausnahmen: Es sind folgende Ausnahmen von den gestalterischen Festsetzungen zulässig: a) Bei untergeordneten transparenten (Glas o. ä.) Vor-, An- oder Aufbauten, die mit ihrer Grundfläche insgesamt unter 20 % der gesamten Grundfläche des Gebäudes liegen, sind Ausnahmen zugelassen von den gestalterischen Festsetzungen Nr. 4 und Nr. 6 Materialien.

5 Gemeinde Großheide Seite 5 von 8 b) Wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen (z.b. Sonnenkollektoren, Absorberanlagen, Auto-/Photovoltaik), sind Abweichungen von der gestalterischen Festsetzung Nr. 6 Materialien zulässig. c) Bei Garagen gemäß 12 BauNVO und Nebenanlagen als Gebäude gemäß 14 BauNVO sind Abweichungen von der gestalterischen Festsetzung Nr. 4 und Nr. 6 Materialien zulässig. Begründung zu a) transparente Bauten: Aus Gründen der Energieeinsparung oder zur Verbesserung der Wohnqualität werden vielfach sog. Wintergärten oder Dachaufbauten aus Glas errichtet. Weiterhin besteht das Bedürfnis nach einem Gewächshaus oder einer Orangerie im Garten. Da diese ohne massive Bauteile (hier Dacheindeckung) errichtet werden und eine durchgängige transparente Oberfläche haben und ohne nach außen vortretende tragende Gebäudeteile entstehen, sind sie als Teil des Gebäudes noch verträglich. Das Erscheinungsbild wird hierdurch nur unerheblich beeinflusst, die Qualität der Energieeinsparung oder des Wohnwertes kann dadurch allerdings erheblich gesteigert werden. Begründung zu b) Energiegewinnung Abweichungen von der Dacheindeckung sind zulässig, wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen. Hiermit soll dem ökologischen Aspekt ebenfalls entsprochen werden. Begründung zu c) Garagen und Nebenanlagen In jüngster Zeit wird verstärkt der Wunsch zur Errichtung von kleinen Nebenanlagen für die Unterstellung von Gartengeräten oder seitlich offener Garagen, den sogenannten Carports, vorgebracht. Bei diesen Gebäuden handelt es sich fast ausschließlich um seriengefertigte Produkte, die in Eigenleistung selbst aufgebaut werden können. Aufgrund der niedrigen Baukosten im Vergleich zu massiven Gebäuden werden diese bevorzugt errichtet. Hier soll auch diese Beeinträchtigung des Siedlungsbildes zu Gunsten der individuellen Grundstücksnutzung und -gestaltung mit seinen Erholungsfunktionen hingenommen werden. c. Planzeichnung Die zeichnerische Plandarstellung bleibt von der Bebauungsplanänderung unberührt und kann dem Anhang entnommen werden. 6. Hinweise zum Verfahren nach BauGB Nachfolgend sind die Hinweise zum Verfahren beschrieben. a. Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 Satz 2) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am. Ortsüblich bekanntgemacht worden. b. Öffentliche Auslegung des Planentwurfes ( 3 Abs. 2) Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat zusammen mit der Begründung vom. Bis zum einschließlich. Öffentlich im Rathaus der Gemeinde Großheide ausgelegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekanntgemacht.

6 Gemeinde Großheide Seite 6 von 8 c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2) Parallel zur öffentlichen Auslegung wirden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ihnen wurde der Planentwurf und die Begründung mit Schreiben vom zugesandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum gegeben. d. Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1) Der Rat der Gemeinde Großheide hat nach Prüfung der Anregungen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am. der Bebauungsplanänderung und Begründung zugestimmt und als Satzung beschlossen. e. In Kraft treten Der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Großheide ist am im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit am rechtsverbindlich geworden. Großheide, den..... Bürgermeister Fredy Fischer

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