Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan
|
|
- Alexander Hertz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE
2 Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2. Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen 3. Räumlicher Geltungsbereich 4. Flächennutzungsplan 5. Darstellung im Bebauungsplan a. Gegenwärtige Darstellung im Bebauungsplan b. Geplante Darstellung im Bebauungsplan c. Planzeichnung 6. Hinweise zum Verfahren nach BauGB a. Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 Satz 2) b. Öffentliche Auslegung des Planentwurfes ( 3 Abs. 2) c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2) d. Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1) e. In Kraft treten
3 Gemeinde Großheide Seite 3 von 8 1. Planungsanlass Der Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede in der Gemeinde Großheide ist im Jahre 1985 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan enthält zahlreiche Festsetzungen zur Sicherung der von der Gemeinde Großheide seinerzeit gewünschten Art der baulichen Nutzung und Eingliederung in das Orts- und Landschaftsbild. Im Jahre 2013 wurde die 1. Änderung des Bebauungsplanes rechtskräftig. Sie beinhaltete die Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Dorfgebietsfläche im Norden des Plangebietes. Der jetzige Planungsanlass ist durch eine konkrete Anfrage für einen Wintergarten im Plangebiet entstanden. Derzeit gibt es im Bebauungsplan gestalterische Festsetzungen, die einen Wintergarten nicht zulassen. Es sind nur Gebäudeaußenwände aus Ziegeln und Dächer als Sattel- oder Walmdach in Tonziegel oder Betondachsteinen zu gestalten. Ausnahmen sind nicht zulässig. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes betrifft lediglich die Aufnahme einer zusätzlichen Ziffer bei den gestalterischen Festsetzungen, die es erlaubt, für gewisse, kleinerer Baumaßnahmen Ausnahmen von den gestaltersichen Festsetzungen zu bekommen. Somit wäre es u.a. möglich, Wintergärten im Plangebiet errichten zu können. Die übrigen Festsetzungen, die Hinweise zum Bebauungsplan sowie die übrigen örtlichen Bauvorschriften gelten unverändert weiter. Am hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide zur Umsetzung der Planung beschlossen, den Bebauungsplan Nr im Ortsteil Menstede zu ändern. 2. Verfahrensablauf und Rechtsgrundlagen Gemäß 13 Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wenn durch die Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Zulassen von Ausnahmen zu den gestalterischen Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes. Bei den Ausnahmemöglichkeiten handelt es sich nur um untergeordnete Bauteile. Die Grundzüge der Planung sind somit nicht betroffen. Durch die Planung wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, welches der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. dem Landesrecht unterliegt, ebenfalls nicht begründet. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter sind durch die geplante Änderung nicht ersichtlich. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB kann somit angewandt werden. Demnach wird gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird gemäß 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
4 Gemeinde Großheide Seite 4 von 8 umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6a Absatz 1 und 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. Dies ist am vom Verwaltungsauschuss der Gemeinde Großheide beschlossen worden. 3. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr Maan entlang der Bebauung des Bentswallerweges, des Mensteder Weges, des Maanweges und der Bürgermeister-Oldewurtel-Straße. Dieser ist dem Übersichtsplan in der Anlage zu entnehmen. 4. Flächennutzungsplan Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großheide werden von der vorliegenden Bebauungsplanänderung nicht berührt. Die Bebauungsplanänderung ist somit gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großheide entwickelt worden. 5. Darstellung im Bebauungsplan Nachfolgend werden die Darstellungen im Bebauungsplanbeschrieben. a. Gegenwärtige Darstellung im Bebauungsplan Derzeit gelten in den gestalterischen Festsetzungen folgende Vorgaben: 4. Es sind nur Walm- und Satteldächer zulässig. Die Giebelspitzen der Satteldächer durfen abgewalmt werden (Krüppelwalm). Die Dachneigung hat mindestens 38 und höchstens 55 zu betragen. Für Garagen gem. 12 Abs. 1 BauNVO und für Nebenanlagen gem. 14 BauNVO sind auch Flachdächer zulässig. 6. Materialien: Außenwände: Gebäudeaußenwände sind mir rot bis rotbraunen Ziegeln gem. DIN 105 und den RAL-Farbtönen Nr. 2001, 2002, 3016, 3020 und 8001 bis 8004 zu verblenden. Dächer: Geneigte Dachflächen sind mit rot bis rotbraunen oder schiefergrauen Tonziegeln (DIN 456) oder Betondachsteinen (DIN 1117 und 1118) gem. RAL-Farbtönen Nr. 2001, 2002, 3020, 8001 bis 8004 und mit gewellter Oberfläche (z.b. Hohlziegel einzudecken. Nicht zulässig sind glasierte Dacheindeckungen. b. Geplante Darstellung im Bebauungsplan Wie bereits erläutert sollen für bestimmte Bauvorhaben Ausnahmen zu den gestalterischen Festsetzungen erlaubt sein. Der Bebauungsplan erhält daher unter den gestalterischen Festsetzungen die zusätzliche Ziffer Ausnahmen: Es sind folgende Ausnahmen von den gestalterischen Festsetzungen zulässig: a) Bei untergeordneten transparenten (Glas o. ä.) Vor-, An- oder Aufbauten, die mit ihrer Grundfläche insgesamt unter 20 % der gesamten Grundfläche des Gebäudes liegen, sind Ausnahmen zugelassen von den gestalterischen Festsetzungen Nr. 4 und Nr. 6 Materialien.
5 Gemeinde Großheide Seite 5 von 8 b) Wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen (z.b. Sonnenkollektoren, Absorberanlagen, Auto-/Photovoltaik), sind Abweichungen von der gestalterischen Festsetzung Nr. 6 Materialien zulässig. c) Bei Garagen gemäß 12 BauNVO und Nebenanlagen als Gebäude gemäß 14 BauNVO sind Abweichungen von der gestalterischen Festsetzung Nr. 4 und Nr. 6 Materialien zulässig. Begründung zu a) transparente Bauten: Aus Gründen der Energieeinsparung oder zur Verbesserung der Wohnqualität werden vielfach sog. Wintergärten oder Dachaufbauten aus Glas errichtet. Weiterhin besteht das Bedürfnis nach einem Gewächshaus oder einer Orangerie im Garten. Da diese ohne massive Bauteile (hier Dacheindeckung) errichtet werden und eine durchgängige transparente Oberfläche haben und ohne nach außen vortretende tragende Gebäudeteile entstehen, sind sie als Teil des Gebäudes noch verträglich. Das Erscheinungsbild wird hierdurch nur unerheblich beeinflusst, die Qualität der Energieeinsparung oder des Wohnwertes kann dadurch allerdings erheblich gesteigert werden. Begründung zu b) Energiegewinnung Abweichungen von der Dacheindeckung sind zulässig, wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen. Hiermit soll dem ökologischen Aspekt ebenfalls entsprochen werden. Begründung zu c) Garagen und Nebenanlagen In jüngster Zeit wird verstärkt der Wunsch zur Errichtung von kleinen Nebenanlagen für die Unterstellung von Gartengeräten oder seitlich offener Garagen, den sogenannten Carports, vorgebracht. Bei diesen Gebäuden handelt es sich fast ausschließlich um seriengefertigte Produkte, die in Eigenleistung selbst aufgebaut werden können. Aufgrund der niedrigen Baukosten im Vergleich zu massiven Gebäuden werden diese bevorzugt errichtet. Hier soll auch diese Beeinträchtigung des Siedlungsbildes zu Gunsten der individuellen Grundstücksnutzung und -gestaltung mit seinen Erholungsfunktionen hingenommen werden. c. Planzeichnung Die zeichnerische Plandarstellung bleibt von der Bebauungsplanänderung unberührt und kann dem Anhang entnommen werden. 6. Hinweise zum Verfahren nach BauGB Nachfolgend sind die Hinweise zum Verfahren beschrieben. a. Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 Satz 2) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB am. Ortsüblich bekanntgemacht worden. b. Öffentliche Auslegung des Planentwurfes ( 3 Abs. 2) Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat zusammen mit der Begründung vom. Bis zum einschließlich. Öffentlich im Rathaus der Gemeinde Großheide ausgelegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekanntgemacht.
6 Gemeinde Großheide Seite 6 von 8 c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2) Parallel zur öffentlichen Auslegung wirden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ihnen wurde der Planentwurf und die Begründung mit Schreiben vom zugesandt und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum gegeben. d. Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1) Der Rat der Gemeinde Großheide hat nach Prüfung der Anregungen gemäß 3 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am. der Bebauungsplanänderung und Begründung zugestimmt und als Satzung beschlossen. e. In Kraft treten Der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Großheide ist am im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und der Stadt Emden bekannt gemacht worden. Der Bebauungsplan ist damit am rechtsverbindlich geworden. Großheide, den..... Bürgermeister Fredy Fischer
7 Gemeinde Großheide Seite 7 von 8 Anhang: Übersichtsplan und zeichnerische Plandarstellung des Bebauungsplanes Nr
8 Gemeinde Großheide Seite 8 von 8 Übersichtsplan und zeichnerische Plandarstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des
Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf
Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung
Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg
1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße
GEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
Stadt Soltau. Erste vereinfachte Änderung. des rechtsverbindlichen. Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift -
Stadt Soltau Erste vereinfachte Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 108 "Erweiterung Flachsland" - mit örtlicher Bauvorschrift - Ausgearbeitet von der Stadt Soltau, - Planungsamt - Poststraße
GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg
Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -
Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"
Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden
Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden Bestandteile Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden besteht aus der vorliegenden Satzung sowie den Beiplänen und. Räumlicher
Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard
Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 OT Loquard 1 Bestandteile Die Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1008 besteht aus dieser Satzung. 2 Räumlicher
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
Gemeinde Krummhörn Landkreis Aurich
Gemeinde Krummhörn Landkreis Aurich Bebauungsplan Nr. 1008 Ortsteil Loquard - Kastanienallee 3. vereinfachte Änderung Begründung Plangebiet Übersichtsplan Norddeicher Straße 7 26 506 Norden Telefon 04931/98366-0
A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen
S A T Z U N G über den Bebauungsplan Augenried IV 3. Änderung"
621.41 Fusi & Ammann Architekten Prof. Dott. Arch. Paolo Fusi Gemeinde Eningen unter Achalm Landkreis Reutlingen S A T Z U N G über den Bebauungsplan Augenried IV 3. Änderung" Nach 10 und13 des Baugesetzbuches
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße
Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
BEGRÜNDUNG (Entwurf vom )
Markt Lauterhofen Landkreis Neumarkt i.d.opf. 1. Änderung des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet Kapellenäcker BEGRÜNDUNG (Entwurf vom 11.04.2019) Inhaltsverzeichnis Begründung 1. Anlass und
Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
Gestaltungssatzung Rethen. (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Präambel und Ausfertigung. Verfahrensvermerke
Gestaltungssatzung Rethen (örtliche Bauvorschrift gem. 84 NBauO) - Abschrift - Inhalt Präambel und Ausfertigung Verfahrensvermerke Örtliche Bauvorschriften Hinweise Übersichtsplan Präambel und Ausfertigung
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
- beglaubigte Abschrift -
- beglaubigte Abschrift - Stadt Walsrode 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79 Hinter Pannings Busch I Benzen mit Örtlichen Bauvorschriften - Satzung - PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG Auf Grund der 1 Abs. 3
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg
Flecken Drakenburg Landkreis Nienburg/Weser Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg - Abschrift - Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dächer
45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
Stadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Parchim Angeln und Erholen 1. Änderung September 2014 Architektur + Stadtplanung Baum Beims GbR Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 Planungsanlass, Planungsziel...
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs. 8 BauGB) INHALT 1. Plangrundlage 2. Bereich der Änderung - Allgemeines
Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB
Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO
Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift
(Landkreis Harburg) Bebauungsplan Nr. 21 Paaschberg, 1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift Stand: öffentliche Auslegung gem. 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB
K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*
GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe
Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe Stadtteil Springe Präambel Aufgrund der 56 und 97 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.1995*
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG
GEMEINDE GRAFENRHEINFELD. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET SÜD II. ABSCHNITT BEGRÜNDUNG Bearbeitet durch IWM, Gochsheim 2 1. Anlass zur Planänderung Die Zulässigkeit von Wohnungen innerhalb eines
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND
GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:
Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift -
Begründung zur Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Meinershauser Straße Gemeinde Grasberg - Abschrift - (Proj.-Nr. 28879-197) Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANAUFSTELLUNG...
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.
Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede - Entwurf Stand: 04.11.2013 - (Proj.-Nr. 27612-072) Seite 2 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Absätze 3 und 8 sowie 10 des
Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG
Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.
7. Änderung des Bebauungsplanes
7. Änderung des Bebauungsplanes Neues Kurgebiet Planstufe IIIa - Teilabschnitt G" der Stadt Bad Breisig Begründung Verbandsgemeinde: Bad Breisig Stadt: Bad Breisig Gemarkung: Niederbreisig Flur: 21 Planfassung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)
BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4
BEBAUUNGSPLAN WA/MI THYRNAUER SCHAAR DECKBLATT NR. 4 GEMEINDE THYRNAU LANDKREIS PASSAU ENTWURF VOM 27.06.2017 Nr. 2 Im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB ARCHITEKTURSCHMIEDE Marienbergstraße 6 94261
GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek
Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014
Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten
Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Begründung Verfahrensstand:
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich
Region Hannover Stadt Sehnde. Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften
Region Hannover Stadt Sehnde Bebauungsplan Nr. 716 Am Park 6. Änderung, OT Ilten - Änderung der Örtlichen Bauvorschriften Begründung, Stand 27.10.2015 Übersichtsplan ohne Maßstab Quelle: Auszug aus den
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS
AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23
Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
Gemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
Amtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage
Stadt Dinklage Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung Verfahren gem. 13 BauGB Stadt Dinklage Bauamt Am Markt 1 49413 Dinklage Präambel und Ausfertigung Aufgrund der 1 Abs. 3 und 10
Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 200 A Innenstadt Änderung Nr. 1 nach 13 BauGB. Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Wohngebiet Nord
Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 200 A Innenstadt Baugebiet: Emsauenpark Reuschberge Wohngebiet Nord Übersichtsplan B E G R Ü N D U N G Grundlage des Übersichtsplanes: Luftbild und Automatisierte Liegenschaftskarte
Örtliche Bauvorschrift
Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen Seite 1 von 5 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Papenburg über die Gestaltung der Bebauung an den Kanälen in der Fassung vom 15.12.1988,
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung
ANLAGE 3 KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Kästner 2. Änderung BEGRÜNDUNG Beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab)
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags
Amtsblatt Stadt Halberstadt
Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 1.2.2016 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER
Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel
Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10
Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom
S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Ortsgemeinde Kleinfischlingen
Bebauungsplan Am Weinhübel, 3. Änderung Satzung September 2014 -Textliche Festsetzungen- -Begründung- Hinweis Die Bestimmungen der vorliegenden 3. Änderung beziehen sich ausschließlich auf die bauordnungsrechtlichen
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.
8. November 2017 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 807 Fuchsstraße Teilaufhebung 2 Bebauungsplan 677 Am Deckershäuschen 2. Änderung 5 Öffentliche Zustellungen 8 Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden
Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:
Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten
Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße
Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Überblick über die Inhalte der BauGB-Novelle 2017 Béla Gehrken Fachanwalt für Verwaltungsrecht 5 praxisrelevante Änderungen 1. Bekanntmachung im Internet 2. Beteiligungsfristen 3. Beschleunigtes Verfahren
BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN