Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden

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1 Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden Bestandteile Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden besteht aus der vorliegenden Satzung sowie den Beiplänen und. Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. als Teilgeltungsbereich A und den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. als Teilgeltungsbereich B. Eine entsprechende Übersicht ist im Beiplan (Teilgeltungsbereiche) dargestellt. Inhalt für den Teilgeltungsbereich A Die folgenden örtlichen Bauvorschriften gelten für den räumlichen Teilgeltungsbereich A. Dieser ist deckungsgleich mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. Dachform Es sind nur geneigte, symmetrische Dächer mit einer Dachneigung von mindestens und höchstens zulässig. Dächer der freien Giebelseiten sind mit einem Walm zu versehen. Der Walm muss in Höhe der Dachtraufe um eine Ziegelreihe höher versetzt beginnen und eine Neigung von mind. und höchstens 0 aufweisen. Bei einem Walmdach müssen die Walme die gleiche Neigung und Traufhöhe erhalten. Dachüberstände sind an der Längsseite der Gebäude bis höchstens 0 cm und an der Schmalseite bis höchsten cm zulässig. Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO und Garagen gem. BauNVO sind hiervon ausgenommen und mit geringerer Dachneigung als Flachdach zulässig. Das gleiche gilt für Anbauten, die in einem Abstand von m zur straßenseitigen Baugrenze errichtete werden.

2 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von. Dachaufbauten Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind nur Dachaufbauten als Schleppgauben, dessen Einzellänge darf / der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. Bei mehreren Dachgauben darf die Gesamtlänge / der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. Die Trauflänge bemisst sich aus den Außenseiten der Außenwände. Die Dachneigung beträgt mind. 0. Der Giebelwandabstand zu den Dachaufbauten (Außenseite der Außenwände) muss mind.,0m betragen. Der Abstand des Dachaustrittes zum First bzw. Walmgrat - in Dachneigung gemessen - und der Abstand der Dachgauben untereinander darf das Maß von,00 m an keiner Stelle unterschreiten. Der Abstand des Fußpunktes zur Dachrinne darf das Maß von 0, m nicht unterschreiten. In gem. Beiplan gekennzeichneten Bereichen, sind auf den von Verkehrsflächen einsehbaren Dachhälften, Dachaufbauten ausgeschlossen.. Dacheindeckung Die Dacheindeckung der geneigten Dachflächen über 0 Dachneigung sind mit rotorangefarbenen, unglasierten bzw. nicht glänzenden Dachziegeln (keine Edelengoben) mit gewellter Oberfläche (z.b. Hohlziegel) vorzunehmen. Als rot-orange gelten die Farben entsprechend dem Farbregister RAL 00 bis 00. Einschränkungen sind möglich. Ausnahmsweise kann von der Dacheindeckung abgewichen werden, - wenn es sich um Wintergärten Überdachungen von Terrassen handelt, die mit transparenten Materialien überdacht werden - wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen (Sonnenkollektoren, Absorberanlagen). - wenn es sich um Garagen gem. BauNVO Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO handelt.

3 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von. Außenwände der Gebäude Die Außenwände der Gebäude sind mit nach außen sichtbaren Vormauerziegeln (DIN 0) zu verblenden. Es dürfen nur unglasierte Ziegel entsprechend den rötlichen RAL - Farben 00 bis 00, 000, 00 verwendet werden. Materialien und Konstruktionen, die eine andere vortäuschen, sind unzulässig. Wintergärten, die in einem Abstand von mehr als m zur straßenseitigen Baugrenze errichtet werden, dürfen aus transparenten Baustoffen errichtet werden. Ausnahmsweise kann von den festgesetzten Kriterien der Außenwände abgewichen werden,. wenn für weniger als 0 % einer jeweiligen Fassadenseite als Material Holz- Putzmaterial verwendet werden soll. wenn es sich um Garagen gem. BauNVO Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO handelt und diese dem Farbton des Hauptgebäudes angepasst sind.. Fassadengestaltung Fensteröffnungen in den straßenseitigen Außenwandflächen dürfen in der Breite / der Fensterhöhe nicht überschreiten (stehende Formate). Türen in den straßenseitigen Außenwandflächen dürfen in der Breite ½ Türhöhe nicht überschreiten. Von außen sichtbare Rolladenkästen (Vorbauten) sind nicht zulässig.. Einfriedungen und Zufahrten Einfriedungen zwischen den Verkehrsflächen und den straßenseitigen Baugrenzen sind nur in Form von standortgerechten Hecken zulässig. Für das Errichten von Toranlagen sind nur Verblendmauerwerk, Holz- und Metallbaustoffe zulässig. Toranlagen sind nur bis zu einer Höhe von,0 m zulässig. Für Zuwegungen und Auffahrten ist kleinteiliges Ziegel-, Natur- Betonsteinpflaster zu verwenden.

4 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von Inhalt für den Teilgeltungsbereich B Die folgenden örtlichen Bauvorschriften gelten für den räumlichen Teilgeltungsbereich B. Dieser ist deckungsgleich mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.. Dachform Es sind nur geneigte, symmetrische Dächer mit einer Dachneigung von mindestens und höchstens zulässig. Bei einem Walmdach müssen die Walme die gleiche Neigung und Traufhöhe erhalten. Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO und Garagen gem. BauNVO sind hiervon ausgenommen und mit geringerer Dachneigung als Flachdach zulässig. Das gleiche gilt für Anbauten, die in einem Abstand von m zur straßenseitigen Baugrenze errichtete werden.. Dachaufbauten Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches sind nur Dachaufbauten als Schleppgauben, dessen Einzellänge darf / der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. Bei mehreren Dachgauben darf die Gesamtlänge / der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. Die Trauflänge bemisst sich aus den Außenseiten der Außenwände. Die Dachneigung beträgt mind. 0. Der Giebelwandabstand zu den Dachaufbauten (Außenseite der Außenwände) muss mind.,0m betragen. Der Abstand des Dachaustrittes zum First bzw. Walmgrat - in Dachneigung gemessen - und der Abstand der Dachgauben untereinander darf das Maß von,00 m an keiner Stelle unterschreiten.. Dacheindeckung Die Dacheindeckung der geneigten Dachflächen über 0 Dachneigung sind mit rotorangefarbenen, unglasierten bzw. nicht glänzenden Dachziegeln (keine Edelengoben) mit gewellter Oberfläche (z.b. Hohlziegel) vorzunehmen. Als rot-orange gelten die Farben entsprechend dem Farbregister RAL 00 bis 00. Einschränkungen sind möglich. Ausnahmsweise kann von der Dacheindeckung abgewichen werden, - wenn es sich um Wintergärten Überdachungen von Terrassen handelt, die mit transparenten Materialien überdacht werden

5 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von - wenn zur Energiegewinnung neue Technologien eingesetzt werden sollen (Sonnenkollektoren, Absorberanlagen). - wenn es sich um Garagen gem. BauNVO Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO handelt.. Außenwände der Gebäude Die Außenwände der Gebäude sind mit nach außen sichtbaren Vormauerziegeln (DIN 0) zu verblenden. Es dürfen nur unglasierte Ziegel entsprechend den rötlichen RAL - Farben 00 bis 00, 000, 00 verwendet werden. Materialien und Konstruktionen, die eine andere vortäuschen, sind unzulässig. Anbauten in Form von Wintergärten sind von dieser Gestaltungsvorschrift ausgenommen. Ausnahmsweise kann von den festgesetzten Kriterien der Außenwände abgewichen werden,. wenn für weniger als 0 % einer jeweiligen Fassadenseite als Material Holz- Putzmaterial verwendet werden soll. wenn es sich um Garagen gem. BauNVO Nebenanlagen als Gebäude gem. BauNVO, handelt und diese dem Farbton des Hauptgebäudes angepasst sind.. Einfriedungen und Zufahrten Einfriedungen zwischen den Verkehrsflächen und den straßenseitigen Baugrenzen sind nur in Form von standortgerechten Hecken zulässig. Für das Errichten von Toranlagen sind nur Verblendmauerwerk, Holz- und Metallbaustoffe zulässig. Toranlagen sind nur bis zu einer Höhe von,0 m zulässig. Für Zuwegungen und Auffahrten ist kleinteiliges Ziegel-, Natur- Betonsteinpflaster zu verwenden....

6 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von Verfahrensvermerke. Präambel Aufgrund des Abs. und des 0 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. ), zuletzt geändert am. 0.0 (BGBl.I S.) und Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom.. 00 (Nds. GVBl. S. ) geändert durch Art. 0 des Gesetzes vom..0 (Nds. GVBl. S. ) und der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. ) hat der Rat der Gemeinde Sande diese Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden, als Satzung beschlossen..... Planverfasser Der Entwurf dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden wurde ausgearbeitet vom: Norddeicher Str Norden (Dipl.-Ing. Weinert). Aufstellungsbeschluss Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sande hat in seiner Sitzung am..0 die Aufstellung dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden gemäß Abs. BauGB beschlossen....

7 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von. Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sande hat in seiner Sitzung am..0 dem Entwurf dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden und der Begründung zugestimmt. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden und die Begründung haben vom bis einschließlich gemäß Abs. BauGB öffentlich ausgelegen..... Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Sande hat diese örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden mit der Begründung nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 0 Abs. BauGB in seiner Sitzung am als Satzung beschlossen.. Inkrafttreten... Diese Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden ist gemäß 0 BauGB im Amtsblatt für den Landkreis Friesland bekannt gemacht worden. Diese Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden ist damit am.0.0 rechtsverbindlich geworden....

8 Örtliche Bauvorschriften Cäciliengroden Seite von. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung nicht geltend gemacht worden..... Mängel des Abwägungsvorganges Innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Cäciliengroden sind Mängel des Abwägungsvorganges nicht geltend gemacht worden....

9 Halbmond Möllersiedlung Sportanlage Teich Dorfgemeinschaftshaus Sportplatz Fritz-Frerichs-Straße Fritz-Frerichs-Straße Karl-Marx-Platz Karl-Legien-Straße Friedrich-Ebert-Straße Dangaster Straße Kurt-Schumacher-Straße Graben Altenhofer Zuggraben Hermann-Schulz-Straße Fritz-Erler-Straße Rhynschlot Graben Deichstraße Deichstraße Neudeich Batteriegelände Paul-Hug-Straße Paul-Hug-Straße Mariensieler Straße Mariensieler Straße Tannenscher Grodenschloot Walther-Rathenau-Straße B 0 0 A A 0A A 0 A B A 0A 0 A A A 0A A 0 A B A B A C A A B A A 0 A Kirche Schule Legende "Cäciliengroden" Grenze des Plangebietes Teilgeltungsbereich B Gemeinde Sande Örtliche Bauvorschriften Teilgeltungsbereich A Teilgeltungsbereiche Beiplan :

10 Halbmond Möllersiedlung Sportanlage Teich Dorfgemeinschaftshaus Sportplatz Fritz-Frerichs-Straße Fritz-Frerichs-Straße Karl-Marx-Platz Karl-Legien-Straße Friedrich-Ebert-Straße Dangaster Straße Kurt-Schumacher-Straße Graben Altenhofer Zuggraben Hermann-Schulz-Straße Fritz-Erler-Straße Rhynschlot Graben Deichstraße Deichstraße Neudeich Batteriegelände Paul-Hug-Straße Paul-Hug-Straße Mariensieler Straße Tannenscher Grodenschloot Walther-Rathenau-Straße B 0 0 A A 0A A 0 A B A 0A 0 A A A 0A A 0 A B A B A C A A B A A 0 A Kirche Schule Kurt-Schumacher-Straße Teilgeltungsbereich B Teilgeltungsbereich A Legende "Cäciliengroden" Grenze des Plangebietes Bereich mit Ausschluss von straßen- Gemeinde Sande Örtliche Bauvorschriften vom Dachaufbauten Bereiche mit Ausschluss seitig einsehbaren Dachaufbauten Beiplan :

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