ENTWURF BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG. Fassung zum Entwurf. Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG

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1 IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Stadt Nieder-Olm BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG Fassung zum Entwurf Planzeichnung mit Legende Textliche Festsetzungen Februar 013

2 56 BEBAUUNGSPLAN 'WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE - 1. ÄNDERUNG' Wilhelm-Holzamer-Weg N 89M. 1: Birkenweg Oppenheimer Straße Flur LEGENDE STADT NIEDER-OLM I. BAUPLANUNGSRECHTLICHE ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 5 Wo höchstens 5 Wohnungen pro Wohngebäude Verkehrsfläche ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Sonstige Zeichen II. HINWEISE Straßenbegrenzungslinie Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ( 9 Abs. 7 BauGB) Flurstücksgrenze und Gebäude laut Kataster Phase... Fassung zum Entwurf Stand... Februar 013 Maßstab... 1:1000 in DIN-A4 Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Jung-Stilling-Str Kaiserslautern Telefon Fax mail@isu-kl.de

3 Rechtsgrundlagen RECHTSGRUNDLAGEN (AUSWAHL) Grundlagen dieses Bebauungsplans sind: 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 3. September 004 (BGBl. I S. 414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom. Juli 011 (BGBl. I S. 1509).. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 3. Januar 1990 (BGBl. I S. 13), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom. April 1993 (BGBl. I S. 466). 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 1991 S. 58), geändert durch Artikel des Gesetzes vom. Juli 011 (BGBl. I S. 1509). 4. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juli 009 (BGBl. I S. 54), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 06. Februar 01 (BGBl. I S. 148). 5. Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in der Fassung vom 4. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 09. März 011 (GVBl. S. 47). 6. Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) Fassung vom 8. September 005, zuletzt geändert durch Verordnung vom. Juni 010 ( GVBI. S. 106). 7. Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 3. März 1978 (GVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. September 010 (GVBl. S. 301). 8. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 0. Oktober 010 (GVBl. S. 319). BESTANDTEILE DES BEBAUUNGSPLANS Der vorliegende Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, Maßstab 1 : mit Legende den Rechtsgrundlagen, der sowie den Verfahrensvermerken. Fassung zum Entwurf Februar 013

4 Textliche Festsetzungen STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( 3 Abs. BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. BauGB) Formale Einordnung: Die vorliegende Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) erstellt. Hinweis: Die Textfestsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes Westlich der Oppenheimer Straße werden von der vorliegenden 1. Änderung nicht berührt und behalten damit für den gesamten Geltungsbereich weiterhin ihre Gültigkeit. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm durch Immissionsschutz Städtebau Umweltplanung Kaiserslautern, im Februar TF Entw/hf Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 1

5 STADT NIEDER-OLM BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG zur Offenlage ( 3 Abs. BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. BauGB) 1 AUFSTELLUNG DER ÄNDERUNG UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH... 1 ANLASS UND ZIELRICHTUNG DER PLANUNG BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES... 4 INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN AUFSTELLUNG DER ÄNDERUNG UND RÄUMLICHER GELTUNGSBE- REICH Die Stadt Nieder-Olm möchte den Bebauungsplan Westlich der Oppenheimer Straße ändern und führt dazu das Bauleitplanverfahren Westlich der Oppenheimer Straße 1. Änderung durch. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Nieder-Olm, Flur 15 die Grundstücke Nr. 30/3 und 319/ vollständig sowie 346/3 teilweise und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,4 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der zugehörigen Planzeichnung im Maßstab 1: ANLASS UND ZIELRICHTUNG DER PLANUNG Die Stadt Nieder-Olm möchte einem Wunsch des Bauherrn nachkommen und beabsichtigt in Teilen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Westlich der Oppenheimer Straße die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten zu erhöhen. Grund dafür ist, dass die damals in diesem Baugebiet relativ groß geplanten Wohnungen heute weniger nachgefragt sind. Eine Realisierung des Baugebietes ist daher erst zur Hälfte erfolgt. Um die dem gegenüberstehende vorhandene beträchtliche Nachfrage nach Wohnraum zu decken, möchte die Stadt innerhalb der bereits vorgesehenen Baufenster kleinere, aber dafür mehr Wohneinheiten ermöglichen. Alle anderen Regelungen, die für eine verträgliche Einpassung bereits mit dem Ursprungsplan erlassen wurde, bleiben weiterhin erhalten. Die zulässige Anzahl an Wohneinheiten soll dementsprechend von maximal drei auf maximal fünf Wohneinheiten erhöht werden. Es handelt sich damit um eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass die vorliegende Bebauungsplanänderung einen klassischen Fall der Innenentwicklung darstellt. Vor diesem Hintergrund kommt an dieser Stelle das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB zur Anwendung. Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 1

6 Stadt Nieder-Olm Bebauungsplan 3 BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Lage in der Stadt und heutige Nutzung Das Plangebiet grenzt im Norden an den engeren Stadtkern von Nieder-Olm an. U R F Auf dem östlich gelegenen früheren Eckes-Firmenareal befindet sich ein Einkaufszentrum. Die südliche Umgebung ist überwiegend mit Wohngebäuden bebaut. Im Westen und Norden schließt Bebauung mit teilweise gemischten Nutzungen an. EN TW Lage des Plangebietes Plangebietes im Ortszusammenhang Das Gelände im Plangebiet steigt insgesamt von Westen nach Osten bzw. nach Südosten an. Der hier dargestellte Geltungsbereich ist abweichend zu nachstehendem Luftbild komplett unbebaut. Das hier abgebildete größere ältere Einzelhaus, das auch als Eckes-Villa bezeichnet wird, wurde mittlerweile abgerissen. Im Süden wurde bereits eine Zufahrt zu der im Ursprungsplan vorgesehenen Tiefgarage realisiert. Im Geltungsbereich befindet sich darüber hinaus älterer Gehölzbestand, der insbesondere entlang der Oppenheimer Straße und des Birkenwegs das Plangebiet weitgehend einfasst. Luftbild mit Abgrenzung des Geltungsbereichs (Stand 01) Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite

7 Verkehrliche und erschließungstechnische Anbindung Das Plangebiet ist über die Oppenheimer Straße in Nord-Süd- sowie den Birkenweg bzw. im weiteren Verlauf den Maler-Metten-Weg in West-Ost-Richtung sehr gut an die örtlichen Hauptverkehrsstraßen angeschlossen. An den Stadtkern nach Norden erfolgt die Anbindung hauptsächlich über die Oppenheimer Straße. Der am Südrand des Plangebietes verlaufende Birkenweg ist auf dem Abschnitt von der Oppenheimer Straße bis zur Straße An den Ulmen nur einspurig mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut. Für Kfz besteht nur eine Befahrbarkeit von West nach Ost. Für Linienverkehr (Busse) und Fahrräder ist auch die umgekehrte Fahrtrichtung zulässig. Die Erreichbarkeit des Plangebietes für Radfahrer und Fußgänger ist über die vorhandenen Stadtstraßen gegeben. In den östlich und südlich tangierenden Straßen sind die einschlägigen Leitungen zur technischen Erschließung vorhanden. Darstellungen im Flächennutzungsplan Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 015 (FNP) der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist das Plangebiet größtenteils als gemischte Baufläche ausgewiesen. Lediglich im Südwesten stellt der Flächennutzungsplan einen kleinen Bereich mit Wohnbauflächen dar. Entlang des Ost- sowie des Südrandes des Geltungsbereichs ist im Flächennutzungsplan ein innerörtlicher Grünzug dargestellt. Darüber hinaus verläuft am Ostrand des Gebietes eine Gasleitung und im Südwesten quert eine Richtfunkstrecke. Die vorliegende Bebauungsplanänderung hat nur eine Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten zum Inhalt. An der Art der baulichen Nutzung wird festgehalten. Der Bebauungsplan ist damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 4 INHALTE UND ERLÄUTERUNG DER PLANUNG Anzahl der Wohneinheiten Ausschnitt aus dem m Flächennutzungsplan 015 der VG Nieder-Olm (Stand 01) Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung soll innerhalb des zugehörigen Geltungsbereiches die zulässige Anzahl an Wohneinheiten von maximal drei auf maximal fünf Wohneinheiten erhöht werden. Die angesprochene Änderung bezieht sich lediglich auf die noch unbebauten Baufenster innerhalb des vorliegenden Geltungsbereiches und nicht auf das gesamte Plangebiet des Ursprungsbebauungsplanes. Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 3

8 Zur wurde bereits eingangs die mangelnde Nachfrage, aufgrund der damals relativ groß geplanten Wohnungen, dargelegt. Mit der geplanten Änderung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten besteht dann die Möglichkeit, innerhalb der bereits ausgewiesenen Baufenster eine größere Anzahl an Wohneinheiten mit jeweils kleineren Grundrissen umzusetzen. Diese werden nach heutigen Maßstäben innerhalb der Verbandsgemeinde und der Stadt Nieder-Olm als marktfähig angesehen. Städtebauliche Fehlentwicklungen sind aufgrund dieser Planungsabsichten nicht zu erwarten. An der Struktur des Plangebietes wird sich keine Veränderung ergeben, da die Größe der Baukörper aufgrund der damals festgesetzten Baufenster bereits vorgegeben ist. Schon im Ursprungsverfahren stand im Vordergrund Regelungen zu erlassen, die sich auf eine eher zurückhaltende Bebauung beschränken. An diesen grundsätzlichen Festsetzungen wird weiterhin festgehalten. Hinsichtlich der Stellplätze werden auf der Ebene des Bebauungsplanes auch keine Probleme gesehen. Der konkrete Stellplatznachweis ist auf der konkreten Projektebene zu erbringen. Überschlägige Berechnungen zeigen jedoch, dass dies im Rahmen der weiterhin geltenden Festsetzungen des Ursprungsplanes sowie der Festsetzungen der vorliegenden Bebauungsplanänderung grundsätzlich möglich ist. 4.1 NATUR UND UMWELT Eingriff in Natur und Landschaft Grundsätzlich gelten gemäß 13a Abs. Nr. 4 BauGB bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist lediglich eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten vorgesehen. Damit wird also kein Eingriff in Natur und Landschaft ermöglicht, der über das Maß hinausgeht, das auf der Grundlage des Ursprungsplans möglich gewesen wäre. Da der Eingriff in Natur und Landschaft bereits früher auf der Basis des bestehenden Bebauungsplans zulässig war und keine weiter gehenden Auswirkungen als durch die ausgewiesenen Wohn- und Mischgebiete zu erwarten sind, kann hier in Anwendung des 1a Abs.3 BauGB auf einen Fachbeitrag Naturschutz verzichtet werden. 5 VERFAHREN UND RECHTSFOLGEN Im vorgesehenen beschleunigten Verfahren wird von den frühzeitigen Beteiligungsschritten abgesehen. Mit der vorliegenden Entwurfsfassung der Bebauungsplanung wird die öffentliche Auslegung ( 3 Abs. BauGB) sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. BauGB durchgeführt. Die abschließende Abwägung soll nach den Beteiligungen nach 3 Abs. BauGB sowie 4 Abs. BauGB durch den Stadtrat der Stadt Nieder-Olm erfolgen. Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 4

9 Rechtsfolgen Soweit durch die textlichen Festsetzungen sowie die Planzeichnung der hier vorliegenden 1. Änderung keine anderweitigen Festlegungen getroffen werden, gelten die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplans Westlich der Oppenheimer Straße weiterhin. aufgestellt im Auftrag der Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Kaiserslautern, im Februar Be Entw/hf Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 5

10 Verfahrensvermerke VERFAHRENSVERMERKE 1. Aufstellungsbeschluss: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat in seiner Sitzung am... die Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß Abs. 1 BauGB beschlossen.. Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Abs. 1 i.v.m. 1 Abs. 8 BauGB erfolgte am... durch Veröffentlichung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 3. Beteiligung der Behörden: Das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13a i.v.m. 13 und 4 Abs. BauGB wurde am... eingeleitet. Die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen endete am Bekanntmachung der Auslegung: Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gemäß 13a i.v.m. 13 und 3 Abs. BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder-Olm. 5. Auslegung des Planentwurfes: Der Planentwurf des Bebauungsplanes mit der lag gemäß 3 Abs. BauGB in der Zeit vom... bis zum... aus. 6. Prüfung der Anregungen: Der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm hat die fristgemäß eingegangenen Anregungen gemäß 3 Abs. und 4 Abs. BauGB in seiner Sitzung am... geprüft und das Ergebnis anschließend mitgeteilt. 7. Beschluss des Bebauungsplanes: Aufgrund der 1 bis 4 und 8 bis 10 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm den Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 Abs. 4 BauGB i.v.m. 88 LBauO in seiner Sitzung am... als Satzung beschlossen. Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite 1

11 Verfahrensvermerke 8. Ausfertigung: Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, wird hiermit ausgefertigt. Nieder-Olm, den Unterschrift 9. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: Dienstsiegel Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB erfolgte am... durch Bekanntmachung im Nachrichtenblatt aktuell der Verbandsgemeinde Nieder- Olm... Unterschrift Dienstsiegel Fassung zum Entwurf Februar 013 Seite

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