Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

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1 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Hinweis auf öffentliche Ausschreibungen; a) 74 Aerohive Access Points AP 250 inklusive 5-Jahres Cloud Subscription b) Prüfung der Brandmeldeanlagen der städtischen Schulen c) Kopernikus-Gymnasium Neubeckum, Sanierung Flachdächer Klassen- und Pausentrakt Dachdeckarbeiten 2 Öffentliche Bekanntmachung von zwei Bescheiden des Fachdienstes Soziale Dienste 3 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 An der Martinskirche 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße 5 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 68 Im Vinkendahl 6 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 67 Vellerner Straße

2 Herausgeber: STADT BECKUM DER BÜRGERMEISTER Das Amtsblatt der Stadt Beckum erscheint nach Bedarf. Als Papierausfertigung liegt es an der Information des Rathauses Beckum und in den Bürgerbüros in Beckum und Neubeckum zur kostenlosen Mitnahme aus. Auf der Internetseite der Stadt Beckum kann es als pdf-datei abgerufen werden. Beantragung eines -Newsletters als pdf-datei kostenlos unter Abonnement: Jahresabonnement: 60,00 Euro Einzelexemplar: 1,00 Euro Kontakt: Fachdienst Zentrale Dienste und Controlling (Fax)

3 Laufende Nummer 1 Hinweis auf öffentliche Ausschreibungen a) Folgende Lieferung wird öffentlich ausgeschrieben: 74 Aerohive Access Points AP250 inklusive 5-Jahres Cloud Subscription Die vollständige Bekanntmachung wird im Internet unter veröffentlicht. Unter stehen die Vergabeunterlagen unter der Identifikationsnummer CXPWYDF9MCP zum Download bereit. b) Folgende Leistung wird öffentlich ausgeschrieben: Prüfung der Brandmeldeanlagen der städtischen Schulen Die vollständige Bekanntmachung wird im Internet unter veröffentlicht. Unter stehen die Vergabeunterlagen unter der Identifikationsnummer CXPWYDF9MAL zum Download bereit. c) Folgende Bauleistung wird öffentlich ausgeschrieben: Kopernikus-Gymnasium Neubeckum, Sanierung Flachdächer Klassen und Pausentrakt Dachdeckarbeiten Die vollständige Bekanntmachung wird im Internet unter veröffentlicht. Unter stehen die Vergabeunterlagen unter der Identifikationsnummer CXPWYDF9MAM zum Download bereit.

4 Laufende Nummer 2 Öffentliche Bekanntmachung von zwei Bescheiden des Fachdienstes Soziale Dienste Die Bescheide vom 10. November 2017 und 13. März 2018, Aktenzeichen 50/0320/486346, an Herrn Bernhard Theodor Schwering, geboren am 2. Dezember 1957 in Münster, letzter bekannter Aufenthaltsort: Bismarckstraße 11, Beckum, werden hiermit gemäß 37 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich bekanntgegeben. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Bekanntgabe der Verfügung durch die Post gemäß 37 Absatz 2 SGB X nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Bekanntgabe gemäß 37 Absatz 4 SGB X durchzuführen. Der Bescheid kann bei der Stadtverwaltung Beckum, Weststraße 57, Beckum, Zimmer 12, von dem Betroffenen gegen Vorlage eines amtlichen Identifikationsnachweises abgeholt oder eingesehen werden. Beckum, den 13. März 2018 Im Auftrag gezeichnet Maria Heumann

5 Laufende Nummer 3 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 An der Martinskirche Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 Baugesetzbuch Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche befindet sich östlich der Hammer Straße und des Mühlenweges an der profanierten Martinskirche. Er umfasst die Grundstücke Flur 36, Flurstücke 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045 und 1047 in der Gemarkung Beckum. Übersichtsplan, ohne Maßstab, Datenlizenz Deutschland - Land NRW/Kreis Warendorf (2017) - Version 2.0 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 14. März 2018 folgenden Beschluss gefasst: Die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche wird gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 13 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche sollen die überbaubaren Grundstücksflächen der Wohnbebauung nach Osten und Süden erweitert werden um marktgerechte Balkone errichten zu können.

6 - 4 - Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, einem Umweltbericht nach 2a BauGB und von Angaben nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 4c BauGB ( Überwachung der Umweltauswirkungen) wird nicht angewandt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche befindet sich östlich der Hammer Straße und des Mühlenweges an der profanierten Martinskirche. Er umfasst die Grundstücke Flur 36, Flurstücke 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045 und 1047 in der Gemarkung Beckum. Die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche wird gemäß 3 Absatz 2 in Verbindung mit 4 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 71 An der Martinskirche liegen in der Zeit von Montag, den 26. März 2018, bis Freitag, den 27. April 2018, einschließlich im Rathaus der Stadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Weststraße 46, Beckum, montags freitags montags dienstags donnerstags gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. 08:30 12:00 Uhr 14:00 15:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Die Unterlagen sind als zusätzlicher Service auch auf den Internetseiten der Stadt Beckum einsehbar. Stellungnahmen können dort auch auf elektronischem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben. Beckum, den 15. März 2018 gezeichnet Dr. Karl-Uwe Strothmann Bürgermeister

7 Laufende Nummer 4 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 a Baugesetzbuch Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße umfasst die Grundstücke Flur 307, Flurstücke 216, 466 und 467 der Gemarkung Beckum. Übersichtsplan, ohne Maßstab, Datenlizenz Deutschland - Land NRW/Kreis Warendorf (2017) - Version 2.0 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 14. März 2018 folgenden Beschluss gefasst: Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße wird gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße umfasst die Grundstücke Flur 307, Flurstücke 216, 466 und 467 der Gemarkung Beckum.

8 - 6 - Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße soll die bisher festgesetzte Gemeinbedarfsfläche geändert werden, um eine Nachverdichtung im östlich vom Zentrum gelegenen Bereich zu ermöglichen. Die Änderung wird gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, einem Umweltbericht nach 2a BauGB und von Angaben nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen. 4c BauGB ( Überwachung der Umweltauswirkungen) wird nicht angewandt. Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße gemäß 3 Absatz 2 in Verbindung mit 4 Absatz 2 BauGB wird beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 41 Hauptstraße/Rektor-Wilger-Straße liegen in der Zeit von Montag, den 26. März 2018, bis Freitag, den 27. April 2018, einschließlich im Rathaus der Stadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Weststraße 46, Beckum, montags freitags montags dienstags donnerstags gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. 08:30 12:00 Uhr 14:00 15:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Die Unterlagen sind als zusätzlicher Service auch auf den Internetseiten der Stadt Beckum einsehbar. Stellungnahmen können dort auch auf elektronischem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben. Beckum, den 15. März 2018 gezeichnet Dr. Karl-Uwe Strothmann Bürgermeister

9 Laufende Nummer 5 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 68 Im Vinkendahl Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 Baugesetzbuch Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl umfasst vollumfänglich die Flurstücke 104, 105, 375 und 376, jeweils in der Flur 311 in der Gemarkung Beckum. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch die südliche Grenze der Flurstücke 191 und 192 in Flur 311. Im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 700 in Flur 312. Im Süden durch die nördliche Grenze der Flurstücke 106, 107 und 108, jeweils in Flur 311 (Verkehrsflächen Vinkenberg und Im Vinkendahl ). Im Westen durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 196 und 198 (Verkehrsfläche Im Vinkendahl ), jeweils in Flur 311. Übersichtsplan, ohne Maßstab, Datenlizenz Deutschland - Land NRW/Kreis Warendorf (2017) - Version 2.0 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 14. März 2018 folgenden Beschluss gefasst:

10 - 8 - Die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl wird gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 13 BauGB beschlossen. Mit der Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines den umliegenden baulichen Bestand in Art und Maß der baulichen Nutzung sinnvoll ergänzenden Einfamilienwohnhauses geschaffen werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß 13 Absatz 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, einem Umweltbericht nach 2a BauGB und von Angaben nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. 4c BauGB ( Überwachung der Umweltauswirkungen) wird nicht angewandt. Der räumliche Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl umfasst vollumfänglich die Flurstücke 104, 105, 375 und 376, jeweils in der Flur 311 in der Gemarkung Beckum. Die öffentliche Auslegung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl wird gemäß 3 Absatz 2 in Verbindung mit 4 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 68 Im Vinkendahl liegen in der Zeit von Montag, den 26. März 2018, bis Freitag, den 27. April 2018, einschließlich im Rathaus der Stadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Weststraße 46, Beckum, montags freitags montags dienstags donnerstags gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. 08:30 12:00 Uhr 14:00 15:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Die Unterlagen sind als zusätzlicher Service auch auf den Internetseiten der Stadt Beckum einsehbar. Stellungnahmen können dort auch auf elektronischem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben. Beckum, den 15. März 2018 gezeichnet Dr. Karl-Uwe Strothmann Bürgermeister

11 Laufende Nummer 6 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 67 Vellerner Straße Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 13 Baugesetzbuch Geltungsbereich: Der räumliche Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 67 Vellerner Straße umfasst die Bauflächen der im westlichen Teilbereich A des Bebauungsplanes Nummer N 67 Vellerner Straße festgesetzten Allgemeinen Wohngebiete 1, 2, 3 und 4. Der Geltungsbereich wird jeweils von den festgesetzten Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen begrenzt. Die Änderung betrifft die Flurstücke 365, 367, 368, 398, 399, 400, 401, 402 der Gemarkung Beckum, Flur 311 vollständig sowie das Flurstück 412 der Gemarkung Beckum, Flur 311 teilweise. Übersichtsplan, ohne Maßstab, Datenlizenz Deutschland - Land NRW/Kreis Warendorf (2017) - Version 2.0 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2018 folgenden Beschluss gefasst: Die Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 67 Vellerner Straße für die in der Anlage 3 zur Vorlage dargestellten Bereiche wird gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 13 BauGB beschlossen.

12 Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit wird von der Umweltprüfung nach 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach 2a BauGB, der Angabe nach 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind) sowie der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Absatz 4 BauGB abgesehen. 4c BauGB (Überwachung der Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden. Nachfolgend hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Demografie der Stadt Beckum in seiner Sitzung am 14. März 2018 folgenden Beschluss gefasst: Die öffentliche Auslegung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. N 67 Vellerner Straße wird gemäß 3 Absatz 2 in Verbindung mit 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Mit der Bebauungsplanänderung soll eine Einzel- und Doppelhausbebauung auf allen Baufeldern planungsrechtlich zulässig und die maximal zulässige Gebäudehöhe um 0,50 Meter angehoben werden. Das Maß der baulichen Nutzung in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten soll damit an marktgängige Gebäudetypologien angepasst werden. Die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Demografie zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 67 Vellerner Straße werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Planunterlagen für die 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nummer N 67 Vellerner Straße liegen in der Zeit von Montag, den 26. März 2018, bis Freitag, den 27. April 2018, einschließlich im Rathaus der Stadt Beckum beim Fachdienst Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, Weststraße 46, Beckum, montags freitags montags dienstags donnerstags gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. 08:30 12:00 Uhr 14:00 15:30 Uhr 14:00 17:00 Uhr Die Unterlagen sind als zusätzlicher Service auch auf den Internetseiten der Stadt Beckum einsehbar. Stellungnahmen können dort auch auf elektronischem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei den Beschlussfassungen unberücksichtigt bleiben. Beckum, den 15. März 2018 gezeichnet Dr. Karl-Uwe Strothmann Bürgermeister

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