INTEGRIERTES HANDLUNGSKONZEPT
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- Birgit Heintze
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1 FRANKENBERG (EDER) Förderrichtlinie INTEGRIERTES HANDLUNGSKONZEPT Kommunales Anreizförderprogramm der Stadt Frankenberg (Eder) ALTUND NEUSTADT FRANKENBERG (EDER) für Maßnahmen der Fachwerkfassadensanierung Willi Balzer CC BY-SA.0. KlausJungheim/wikipedia.de
2 Kommunales Anreizförderprogramm der Stadt Frankenberg (Eder) im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Kernbereiche in Hessen. Förderrichtlinie zur Anreizfinanzierung von Maßnahmen der Fachwerkfassadensanierung Stand:.. Erarbeitung Eislebener Str., 0 Berlin Tel.: 00 0 Fax: 00 mail@umbaustadt.de Dr.-Ing. Lars Bölling, Dipl.-Ing. Sophie Mélix Titelfotos oben: Blick auf die Neustadt, CC BY-SA.0 wikipedia/klaus Jungheim unten: Blick auf die historische Altstadt, Quelle: Willi Balzer, Dautphetal Quellenangaben Soweit nicht anders vermerkt, liegt die Urheberschaft und das Urheberrecht aller Abbildungen, Darstellungen, Fotos und Pläne beim Büro UmbauStadt Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist eine Beschränkung auf die maskuline Schreibweise vorgenommen worden. Gemeint sind jeweils alle Geschlechterformen. gefördert durch Mittel des Städtebauförderprogramms Aktive Kernbereiche
3 Kommunales Anreizförderprogramm der Stadt Frankenberg (Eder) Förderrichtlinie zur Anreizfinanzierung von Maßnahmen der Fachwerkfassadensanierung Ziel und Zweck der Förderung () Die Stadt Frankenberg (Eder) möchte die für die Identität der historischen Innenstadt prägenden Fachwerkfassaden im Rahmen des Programms Aktive Kernbereiche gezielt fördern. Der denkmalgerechte Erhalt sowie Wetter- und Klimaschutz des Fachwerkbestandes erfordern einen gegenüber anderen Gebäuden wesentlich höheren Aufwand. Frankenbergs historische Fachwerkfassaden sind prägend für das Stadtbild und damit den öffentlichen Raum im Fördergebiet. Erhalt und Freilegung der historischen Fachwerkfassaden und deren denkmalgerechte Sanierung sowie energetische Ertüchtigung sollen daher Gegenstand dieses Anreizprogramms sein. Es ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, eine mehrfache Förderung eines Gebäudes ist ausgeschlossen. () Die Förderrichtlinie dient der Erreichung der folgenden, bereits im Integrierten Handlungskonzept Alt- und Neustadt von Frankenberg (Eder), insbesondere Maßnahme Nr. ( Förderprogramm Fachwerkfassaden ), beschriebenen Ziele für den Erhalt der Fachwerkfassaden: Denkmalgerechter Erhalt und Freilegung, Wetter- und Klimaschutz sowie energetische Ertüchtigung. Geltungsbereich und Antragsberechtigung () Die Richtlinie gilt im festgelegten Geltungsbereich in der historischen Frankenberger Alt- und Neustadt (s. Anlage 0). Der Geltungsbereich entspricht dem festgesetzten Fördergebiet Aktive Alt- und Neustadt im Förderprogramm Aktive Kernbereiche in Hessen. () Antragsberechtigt sind private Eigentümer und Erbbauberechtigte (Erbbauvertrag auf mindestens Jahre Restlaufzeit) von Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs dieser Richtlinie. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Gegenstand und Umfang der Förderung () Förderfähig sind Maßnahmen im Sinne des Erhalts, der Sanierung und der Wiederherstellung historischer Fachwerkfassaden in Übereinstimmung mit den in genannten Zielen. () Die Förderung ist beschränkt auf den unrentierlichen Teil der förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen gemäß der diesem Anreizförderprogramm zugrunde liegenden Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Hessen (RiLiSE) von 0 sowie auf Investitionsmaßnahmen von mindestens.000 förderfähige Kosten. Ausgeschlossen ist eine Förderung reiner Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen (z.b. neuer Fassadenanstrich).
4 () Als zuwendungsfähige Kosten können die anerkannten Baukosten inklusive Baunebenkosten geltend gemacht werden. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss, jedoch höchstens bis.000 und maximal bis zu 0 % der förderfähigen Kosten. () Die Fördermittel sind nachrangig einzusetzen, die Förderung durch andere Programme ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. () Gefördert werden kann beispielsweise die Freilegung von historischen Fachwerkfassaden, die oftmals in vergangenen Jahrzehnten verkleidet wurden oder die Sanierung von beschädigten Fachwerkfassaden. Rahmenbedingungen und Verfahren () Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist, dass die Maßnahme den Entwicklungszielen der Stadt Frankenberg im Sinne der Sicherung des historischen Stadtbildes entspricht und die Ausführung mit der Denkmalpflege abgestimmt wird. () Zur Sicherstellung dieser Ziele ist vor der Antragsstellung die Inanspruchnahme einer Beratung durch das Bauamt der Stadt Frankenberg erforderlich. () Der Förderantrag ist vom Gebäudeeigentümer vor Beginn der Arbeiten beim Magistrat der Stadt Frankenberg einzureichen. Als Baubeginn zählt die Auftragsvergabe. Bereits begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen. () Die Stadt Frankenberg ermittelt die unrentierlichen Kosten der Maßnahme. () Über den Antrag entscheidet ein sachverständiges Gremium der Bauverwaltung der Stadt Frankenberg. Die Bewilligung erfolgt in Form einer Förderungsvereinbarung. Erst nach Abschluss der Förderungsvereinbarung darf mit den Baumaßnahmen begonnen werden. () Der Förderbetrag wird nach Prüfung der eingereichten Rechnungen nach Abschluss der Sanierung ausgezahlt. Voraussetzung ist die Einhaltung der in der Förderungsvereinbarung beschlossenen Maßnahmen. Pro Gebäude wird nur eine Förderung gewährt, bereits durch andere Programme geförderte Maßnahmen sind von diesem Anreizförderprogramm ausgeschlossen. () Die Förderung kann entfallen, wenn der Stadt Frankenberg die Fördermittel aus dem zugrunde liegenden Programm Aktive Kernbereiche in Hessen nicht zur Verfügung stehen oder die Eigenmittel nicht ausreichen. Antragstellung () Der Antragsteller hat den in der Anlage 0 zur Richtlinie befindlichen Antrag vollständig auszufüllen und folgende Nachweise beizufügen: Fotos vom Ist-Zustand der Fassade Beschreibung der geplanten Maßnahme falls erforderlich: Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung Einholung von Angeboten unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften (bei Bedarf Beratung durch das Bauamt der Stadt Frankenberg (Eder)) Eigentumsnachweis, z.b. Grundbuchauszug
5 () Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und die beantragte Maßnahme im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit im Rahmen dieser Richtlinie untersucht. Förderungsvereinbarung () Die Förderungsvereinbarung enthält Festlegungen zu: Genaue Bezeichnung des Zuwendungsempfängers Art, Höhe und Zweck der Zuwendung Bewilligungszeitraum Bedingungen und Auflagen für die Verwedung der Zuwendung Auflagen für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung () Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn die Festlegungen der Förderungsvereinbarung eingehalten wurden. Nach Abschluss der Maßnahme sind eine Kostenaufstellung sowie Kopien der Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise in Zusammenhang mit der Maßnahme zur Prüfung vorzulegen. () Die Förderung erfolgt im übrigen nach den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE). Allgemeine Bestimmungen () Die jeweils gültigen technischen und baurechtlichen sowie denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich einzuhalten. Die geförderten Maßnahmen sollen den Zielen gemäß entsprechen. () Die Förderzusage kann widerrufen werden, wenn die Festlegungen der Förderungsvereinbarung nicht eingehalten wurden, der Zuwendungsempfänger durch unzutreffende Angaben die Förderung erlangt hat, der Zuwendungsempfänger den Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß vorlegt, die sonstigen mit der Bewilligung verbundenen Bestimmungen nicht eingehalten werden oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird. Inkrafttreten und Laufzeit () Die Richtlinie tritt mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankenberg (Eder) vom.. in Kraft und endet mit der Aufhebung des im Rahmen des Städtebauförderprogramms Aktive Kernbereiche in Hessen erstellten Fördergebiets Alt- und Neustadt Frankenberg. Anlagen Anlage 0 Planzeichnung Fördergebietskulisse Anlage 0 Antragsformular
6 0 0 a a 0 Auf der Burg 0 a 0 Am Hain a Hainstockweg a Geismarer Straße Steinweg Geismarer Straße Geismarer Straße Gadengasse Klause Gernshäuser W Auf der Heide Scharwinkel Scharwinkel 0 Hohler Weg Auf der Heide Gadengasse Linnertorstraße Alter Handelsweg Ritterstraße Steubergasse Pferdemarkt Hundegasse Stadtmauerstraße Hainstraße Dunkle Gasse Untergasse HsNr 0 0 a Wassertor Kanton-Brou-Straße Uferstraße Wassertor Wassertor Ritterstraße Schmiedegasse Untermarkt Marktplatz Obermarkt Teichpforte Dellbrücke Steingasse Steingasse Untermarkt Postwinkel Hintergasse Hepenberg Burgwinkel Ritterstraße Neue Gasse Kirchberg Auf der Burg Auf der Burg Auf der Burg Hainstraße Leckerberg Bergwinkel Bergstraße Walkegraben Neustädter Straße Am Hain Bremer Straße Ederwehr Uferstraße Bergstraße Uferstraße Auf der Nemphe Nem Neustädter Straße Große Wehrweide Rathaus a 0 Altenheim Steinhaus Hexenturm Kindertage 0 Amtsgericht a 0 a 0 b a 0 a 0 b Liebfrauenkirche a a a b a a a a Kindergarten 0 Kino Wbh. Ev. Gemeindehaus Altenpflegeheim Hospitalkirche a 0 0 a Parkhaus 0 a 0 a a WC Eder a Nemphe 0 0 Auf der Nemphe Sparkasse Finanzamt a a 0 a a 0 a 0 Parkhaus 0 a 0 Fördergebiet Aktive Alt- und Neustadt M :.000 Anlage 0 Fördergebiet Aktive Alt- und Neustadt Jahnstraße HsNr HsNr 0 a Bahnhofstraße Uferstraße
7 Anlage 0 Antragsformular An die Stadtverwaltung Frankenberg (Eder) Obermarkt - 0 Frankenberg (Eder) Telefon: (0) 0-0 Fax: (0) info@frankenberg.de Antrag zur Aufnahme in das kommunale Förderprogramm der Stadt Frankenberg (Eder) zur Anreizfinanzierung von Maßnahmen der Fachwerksanierung Antragsteller/in Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, Fax Sanierungsobjekt Straße, Hausnummer Flur, Flurstück Kurzbeschreibung der beabsichtigten Maßnahme: geplanter Durchführungszeitraum Seite /
8 Anlage 0 Antragsformular Diesem Antragsformular sind folgende Unterlagen beigefügt: Fotos vom Ist-Zustand der Fassade Beschreibung der geplanten Maßnahme falls erforderlich: Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholte Angebote unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften (bei Bedarf Beratung durch das Bauamt der Stadt Frankenberg (Eder) in Anspruch nehmen) Eigentumsnachweis, z.b. Grundbuchauszug Hiermit beantrage ich die Aufnahme in das Kommunale Förderprogramm der Stadt Frankenberg (Eder) zur Anreizfinanzierung von Maßnahmen der Fachwerksanierung sowie die Gewährung eines Zuschusses für die von mir geplante Maßnahme zur Fachwerksanierung. Datum, Ort Unterschrift Antragsteller/in Seite /
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