Kundeninformationen. - Strompreise Gesetzliche Abgaben Ansätze und Definitionen - Stromprodukte - Stromversorgungsgesetz

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1 Y TB Gränichen Energie AG Kirchenfeldstrasse 12 CH-5722 Gränichen Telefon Fax Kundeninformationen - Strompreise - Gesetzliche Abgaben Ansätze und Definitionen - Stromprodukte - Stromversorgungsgesetz Gültig ab 1. Januar 1

2 1. Strompreise Der Strompreis in Gränichen sinkt gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich rund 2 %. Die Strompreise der TB Gränichen Energie AG (TBG) werden per 1. Januar der aktuellen Marktund Kostensituation angepasst. Sie verändern sich über alle Kundengruppen betrachtet um rund 2%. Die Reduktion bewegt sich zwischen 5.3% (Grosskunden) und 0.4% (öffentliche Beleuchtung). Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Energie, Netznutzung (inkl. Grundpreis) und Abgaben zusammen. Während die Energiepreise stark sinken, steigen die Preise für die Netznutzung und die Abgaben für Systemdienstleistungen (SD) und Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Ein Bundesgerichtsentscheid zwingt die Netzbetreiberin Swissgrid, die den Kraftwerksbetreibern verrechneten Kosten für Systemdienstleistungen (SD) zurück zu erstatten. Dadurch steigen die Abgaben für SD von 0.31 Rp/kWh auf 0.64 Rp/kWh. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Abgabe für Strom aus erneuerbaren Energien, steigt gemäss Entscheid des Bundesrats von 0,35 Rappen/kWh auf 0,50 Rappen/kWh. Zusammen mit dem seit 2012 eingeführten Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh für den Gewässerschutz und den Schutz von Fischen belaufen sich diese Abgaben auf 0,60 Rappen/kWh. Die Kunden der TB Gränichen Energie AG profitieren im schweizerischen und europäischen Vergleich auch im Jahr von günstigen Preisen für ihren Verbrauch an elektrischer Energie. Die Preise der TBG sind und bleiben attraktiv. Der Abgabepreis für die Energie sinkt durchschnittlich um 16.8% über alle Kundengruppen. Der Verwaltungsrat der TB Gränichen Energie AG hat beschlossen, den Kundengruppen Haushalt (E und H) und Kleingewerbe und Landwirtschaft (GL) ab 1. Januar als Standard das umweltfreundliche und nachhaltige Produkt E-Wasserstrom aus Schweizer Wasserstrom zu liefern. Dieses kostet 0.13 Rp/kWh mehr als das Produkt E-Basisstrom aus nicht überprüfbaren Energieträgern (Kohle, Kernenergie). Kunden, die dies nicht wünschen, können bei den TBG das Produkt E-Basisstrom bestellen (siehe 3. Stromprodukte). 2

3 2. Gesetzliche Abgaben Ansätze und Definitionen Art der Abgabe Zeitraum Ansatz Einheit Systemdienstleistungen SD 2012 Kostendeckende Einspeisevergütung KEV ,46 0,31 0, ,35 0,5 Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische (neu ab 2012) , ,1 Konzessionsabgabe KA ,4 0,4 0,4 Systemdienstleistungen (SD) Mit dem Stromversorgungs-Gesetz (StromVG) von 2007 hat die Schweiz den Strommarkt neu geordnet: Die Stromproduktion, der Handel und Vertrieb sowie das Übertragen dieses Stromes wurden getrennt. Als nationale Netzgesellschaft ist Swissgrid seither für den Betrieb, die Sicherheit und den Ausbau des 6700 Kilometer langen Höchstspannungsnetzes verantwortlich. Swissgrid koordiniert den Betrieb der Netze mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern und überwacht die Netzstabilität in der Schweiz, in Zusammenarbeit mit den am Übertragungsnetz angeschlossenen Verteilnetz- und Kraftwerkbetreibern. Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung Dienstleistungen bezeichnet, die der schweizerische Netzbetreiber Swissgrid zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringt. Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Systembetriebs und zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ist Swissgrid für die ausreichende Bereitstellung und Erbringung der folgenden Systemdienstleistungen verantwortlich: Regelenergie (Primärregelung, Sekundärregelung, Tertiärregelung) Spannungshaltung Ausgleich der Wirkverluste Schwarzstart-/Inselbetriebsfähigkeit Systemkoordination Betriebliche Messung Die Abgaben für Systemdienstleistungen konnten gegenüber dem Vorjahr durch Swissgrid aufgrund von diversen Kostensenkungsmassnahmen um 30 % gesenkt werden. Durch einen Bundesgerichtsentscheid, ist Swissgrid nun aber verpflichtet, die den Kraftwerksbetreibern in den Vorjahren abgewälzten SD-Kosten zurückzuerstatten. Dadurch erhöhen sich die Abgaben von 0.31 Rp/kWh im Jahr auf neu 0.64 Rp/kWh. 3

4 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Das Energiegesetz schreibt vor, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens GWh zu erhöhen. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde Strom. Am 18. Juni 2010 hat das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass der Bundesrat diesen Zuschlag ab bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöhen kann. Der Bundesrat hat die KEV-Abgabe von bisher 0,35 auf 0,5 erhöht. Dadurch stehen ab rund 330 Millionen Franken statt 280 Millionen Franken zur Verfügung. Die kostendeckende Einspeisevergütung ist für die Förderung von folgenden Technologien vorgesehen: - Wasserkraft (bis 10 Megawatt) - Photovoltaik - Windenergie - Geothermie - Biomasse und Abfälle aus Biomasse Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische Diese Abgabe zum Schutz der Gewässer und Fische wird seit 2012 erhoben. Sie muss auf den Kundenrechnungen separat ausgewiesen werden. Die Abgabe beträgt 0.1. Konzessionsabgabe an die Gemeinde Gränichen (KA) Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energie- und Wasserversorgungsunternehmen an die Gemeinde abgeben müssen. Dadurch erhalten sie das Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege und für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für Strom, Wasser und Gas, die der unmittelbaren Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen. Der Gemeinderat Gränichen hat am 25. August 2008 die Konzessionsabgabe von 0,6 auf 0,4 gesenkt. Dieser Ansatz ist auch im Jahr gültig. 4

5 3. Stromprodukte 3.1 Stromprodukte Die Kundengruppen Haushalt (E und H), Kleingewerbe und Landwirtschaft (GL) erhalten ab 1. Januar als Standard das umweltfreundliche Produkt E-Wasserstrom aus Schweizer Wasserstrom. Die Herkunft des Stromes, welcher in Gränichen verteilt wird, wird jährlich von den TBG deklariert und allen Kunden mit der Stromrechnung mitgeteilt. Produkt Zusammensetzung Zertifizierung E-Wasserstrom 100 % Wasserkraft aus schweizerischen Kraftwerken AEW Wasser-CH E-Basisstrom Liefermix offen; nicht überprüfbare Energieträger keine Wie bereits kauft die TB Gränichen Energie AG den Strom auch für das Jahr am freien Markt ein. Dieser Strom ist gegenüber dem Strom aus der gewohnten Lieferkette, der sogenannten Grundversorgung, wesentlich günstiger. Davon profitieren alle Gränicher Stromkunden. Der Nachteil der Beschaffung am Markt ist, dass es sich um graue Energie handelt, deren Herkunft nicht deklariert werden kann. Es sind sämtliche Produktionsarten wie z.b. ausländische Kohlekraftwerke, Gaskraftwerke oder Kernkraftwerke möglich. Aus diesem Grund und aus Gründen des Umweltschutzes hat der Verwaltungsrat der TB Gränichen Energie AG beschlossen, ab zusätzlich zum nicht deklarierten Strom, Zertifikate für Wasserkraft aus Schweizerischen Kraftwerken zuzukaufen und somit unsere Haushaltkunden (E, H) und das Kleingewerbe und die Landwirtschaft (GL) standardmässig mit sauberem Wasserstrom zu versorgen. Trotz des Zukaufs der Wasserzertifikate ist unsere am freien Markt eingekaufte Energie um einiges günstiger als wenn wir, wie bis 2012 üblich, die Energie durch die Grundversorgung bezogen hätten. Kunden die davon nicht Gebrauch machen möchten, haben die Möglichkeit, das Produkt E- Basisstrom zu bestellen. Unsere Industrie- und Gewerbekunden werden standardmässig mit Basisstrom, also Energie ohne Herkunftsnachweis, beliefert. Sie haben die Möglichkeit, bei den TBG das Produkt E-Wasserstrom zu bestellen. 5

6 CHF CHF 3.2 Vergleich Energiepreise Basisstrom Wasserstrom / Kundengruppe E Verbrauch Mehrkosten 4-Zi-Whg. mit Elektroherd und Elektroboiler Anschluss 25 Ampere 4'500 kwh/jahr Fr E-Wasserstrom E-Basisstrom Kundengruppe H Verbrauch Mehrkosten 5-Zi-EFH mit Elektroherd und Elektroboiler, Tumbler, Wärmepumpe 5 kw, Anschluss 25 Ampere 13'000 kwh/jahr Fr '100 1'050 1' E-Wasserstrom E-Basisstrom Naturstromprodukte aus neuen erneuerbaren Energien Unsere Naturstromprodukte Axpo blue, azur und sky sind seit dem 31. Dezember nicht mehr verfügbar. 6

7 4. Stromversorgungsgesetz (Strom VG) Im Schweizer Strommarkt sind seit dem am 1. Januar 2009 neue Zeiten angebrochen. An diesem Tag erfolgte, mit der Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes, die stufenweise Öffnung des Strommarktes. In der ersten Stufe können Grosskunden mit einem Verbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden pro Jahr, den Strom von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen. Dazu gehören Industriebetriebe, energieintensive Gewerbebetriebe und grössere Dienstleistungsbetriebe. Die zweite Stufe der Marktöffnung erfolgt frühestens ab Januar Dann haben alle Kunden die Möglichkeit, ihren Anbieter selber wählen. Auswirkungen des Stromversorgungsgesetzes für unsere Kunden Das Stromversorgungsgesetz verlangt eine neue Darstellung der Stromrechnung. Sie weist neu die Kosten für die Netznutzung, den Strombezug, die gesetzlichen Abgaben und die Konzessionsabgabe an die Gemeinden detailliert aus. Diese sogenannte Entbündelung soll mehr Transparenz vermitteln. Der Bereich Netznutzung wird weiterhin im Monopol betrieben. Das Netznutzentgelt deckt die Kosten für die Durchleitung der Energie vom Kraftwerk bis zum Endkunden ab. Wir haben unsere Preise für die Netznutzung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Angaben der vorliegenden Netzbetreiber sorgfältig kalkuliert. Anders beim Strombezug! Die TB Gränichen Energie AG setzt jährlich alles daran, am Markt Energie zu den besten Konditionen einzukaufen. Davon profitieren alle Gränicher Stromkunden. Kunden mit einem Strombezug von mehr als 100'000 kwh (100 MWh) haben die Möglichkeit, Offerten einzuholen und den Anbieter für die Stromlieferung selber zu wählen. Kündigungsfrist ist jeweils der 31. Oktober; vollzogen würde der Lieferantenwechsel per 31. Dezember. Weitere Angaben zu den neuen Netznutzungs- und Energielieferprodukten finden Sie auf unserer Homepage: 7

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