Amtsblatt der Stadt Meuselwitz Jahrgang 19 Nr. 04/ April 2019

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1 Amtsblatt der Stadt Meuselwitz Jahrgang 19 Nr. 04/ April 2019 erscheint im Bote von der Schnauder AMTLICHER TEIL Beschlussfassungen aus der 51. Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz vom Beschl.-Nr. SR 248/2018 ö. T. Aufhebung Beschluss SR-313/2013 Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt rückwirkend zum die Aufhebung des Beschlusses SR-313/2013 zur Beteiligung der Vereine an den Bewirtschaftungskosten für die Nutzung städtischer Einrichtungen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die vereinnahmten Entgelte an die Vereine zurückzuzahlen. Beschl.-Nr. SR 288/2019 ö. T. Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges vom Typ Kastenwagen Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt auf der Grundlage der beschränkten Ausschreibung vom die Anschaffung eines Betriebsfahrzeuges vom Typ Kastenwagen (Opel Movano 2019A) im Wert von ,49 (brutto) von der Autopark Borsdorf GmbH, Leipziger Straße 49 in Borsdorf. Beschl.-Nr. SR 292/2019 ö. T. Erstattung der Verbindlichkeiten der Rositzer Wohnbaugesellschaft mbh gegenüber dem Gesellschafter Stadt Meuselwitz Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt die Auszahlung der Verbindlichkeiten der Rositzer Wohnbaugesellschaft mbh gegenüber dem Gesellschafter Stadt Meuselwitz in Höhe von ,73 abzüglich der Pachteinnahmen von Garagen (31.784,48 ) unter Verrechnung der Verwaltungsgebühren (10.360,00 ); somit i. H. v ,25. Beschl-Nr. SR 295/2019 ö. T. Beitritt der Stadt Meuselwitz zur Internationalen Initiative Mayors for Peace Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt den Beitritt zur Internationalen Initiative Mayors für Peace. Beschl.-Nr. SR 296/2019 ö. T. Erweiterung des Haushalts- und Kassenprogramms C.I.P. Kommunal der Stadt Meuselwitz um 1 Lizenz - Basispaket (CIP-Archiv und Rechnungseingangsbuch) einschließlich der Einrichtung und Inbetriebnahme der Module sowie der Anwenderschulung Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt die Beschaffung einer Lizenz des Basispaketes CIP-Archiv und Rechnungseingangsbuch zur Erweiterung des Haushalts- und Kassenprogramms, die Einrichtung und Inbetriebnahme der Module einschließlich einer Anwenderschulung in Höhe von insgesamt ,60 sowie die damit verbundenen jährlichen Wartungskosten in Höhe von 3.073,08. Beschl.-Nr. SR 297/2019 ö. T. 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Meuselwitz vom (2. Änderungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Meuselwitz vom (2. Änderungssatzung). Beschlussfassungen aus der 54. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Meuselwitz vom Beschl.-Nr. BA-123/2019 ö. T. Antrag auf Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes WA An der Oberen B Standort Florian-Geyer-Straße zur Errichtung eines Metallzaunes mit Fundament auf dem Flurstück 1215/18 der Flur 8, Gemarkung Meuselwitz Der Bauausschuss der Stadt Meuselwitz beschließt, bezüglich des Antrages auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes WA An der Obere B 180 Florian-Geyer-Straße für die Errichtung eines Metallzaunes mit Fundament auf dem Flurstück 1215/18 der Flur 8, Gemarkung Meuselwitz das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wurde folgende Befreiung beantragt: 4.3. Einfriedungen: Gemäß den textlichen Festsetzungen sind zum öffentlichen Straßenraum Holzlattenzäune bis 1,10 m Höhe mit senkrechter Lattung zulässig. Es ist ein Metallzaun mit Fundament geplant. Beschl.-Nr. BA-124/2019 ö. T. Antrag auf Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wohngebiet Augasse für die Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 110/11 der Flur 2, Gemarkung Wintersdorf Der Bauausschuss der Stadt Meuselwitz beschließt, für den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wohngebiet Augasse für die Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 110/11 der Flur 2, Gemarkung Wintersdorf das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Folgende Befreiungen werden beantragt: die geplante Garage liegt außerhalb der Baugrenzen des B- Planes. Gemäß textlichen Festsetzungen 3 sind Garagen an den Grundstücksgrenzen bis zu einer Länge von 8,00 m zulässig. vor der Garage wird der geforderte Stauraum von 5,00 m nicht eingehalten. Gemäß textlichen Festsetzungen 5 muss ein Stauraum von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden. Durch die schräg verlaufende Grundstücksgrenze beträgt der Stauraum zwischen 5,00 m und 3,00 m. die Garage erhält ein Flachdach. Gemäß textlichen Festsetzungen ist die Dachneigung der Garagendächer denen der Hauptgebäude anzugleichen (38 bis 48 ). Die Fertiggarage ist üblicherweise nur mit Flachdach erhältlich (1,5 ). Anlagen können in der Stadtverwaltung Meuselwitz eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunalaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse werden gem. 40 ThürKO bekannt gemacht, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und/oder der Stadtrat über die Bekanntmachung entschieden hat. Pick Bürgermeister Stadt Meuselwitz

2 Seite I/2 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 13. April 2019 Öffentliche Stellenausschreibung Im Bauamt der Stadtverwaltung Meuselwitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Gebäudemanagement (m/w/d)* zu besetzen. Anforderungen: abgeschlossene Verwaltungsausbildung (Dipl.-Verwaltungswirt oder Verwaltungsfachwirt (FL II)) bzw. erfolgreiche Qualifikation zum Meister, Techniker oder Ingenieur im Bereich der Versorgungs- und Gebäudetechnik oder vergleichbarer Abschluss hohes Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft, sehr gute Kommunikationsfähigkeit Planungs- und Organisationsvermögen Fachkenntnisse in der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts und Haushaltsrechts sehr gute Kenntnisse in den MS-Office Anwendungen Fahrerlaubnis Klasse B Aufgaben: technisches Gebäudemanagement Bewirtschaftung von bestehenden städtischen Gebäuden, baulichen und technischen Anlagen Sorge für die Funktionsfähigkeit der Gebäude, Sicherstellung der optimalen Nutzung und Rentabilität Erstellung von Bestandsaufnahmen, technische Bestandsdokumentation, Datenpflege Energie- und Umweltmanagement (Energieeffizienz, Energieausweise) Sicherstellung der laufenden Betriebsführung, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Mängelanalysen, Gewährleistungsverfolgung Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergabe von Bauleistungen Beschaffung von Fördermitteln Flächendokumentation und Flächenanalyse Stellungnahmen zu Entwicklungsplänen hinsichtlich Bergbaufolgelandschaften Betreuung von Baumaßnahmen in Bergschadensgebieten Beschäftigungsumfang: unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt Vergütung: Eingruppierung nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst Ansprechpartner: Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Kopien von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnisse) an die Stadt Meuselwitz Zentralamt Rathausstraße Meuselwitz Telefon: Es erfolgt keine schriftliche Eingangsbestätigung der Bewerbung. Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und ein halbes Jahr nach dem Ausschreibungsschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach der Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Ausschreibungsschluss: *männlich/weiblich/divers Durchführung Stadtfesttombola 2019 Auch das 29. Meuselwitzer Stadtfest soll wieder ein großer Erfolg werden. Die Tombola ist ein wichtiger Bestandteil des Stadtfestes geworden. Angesprochen sind alle gemeinnützigen und ortsansässigen Vereine der Stadt, sich für die Durchführung der Stadtfesttombola 2019 zu bewerben. Sollte mehr als eine Bewerbung bei der Stadtverwaltung eingehen, erfolgt die Vergabe per Losentscheid im Ausschuss für Kultur, Soziales und Umwelt im Juni. Es können sich nur Vereine bewerben, die in den letzten drei Jahren nicht an der Ausrichtung der Tombola beteiligt waren. Der Termin für die Abgabe der Bewerbung ist der 8. Mai 2019 bei der Stadtverwaltung Meuselwitz Ordnungsamt, Rathausstraße 1, Meuselwitz. Für Fragen stehen wir Ihnen unter zur Verfügung. Stadtverwaltung Meuselwitz Öffentliche Bekanntmachung Schiedsstelle der Stadt Meuselwitz Nach der Wahl der Schiedsperson für die Stadt Meuselwitz durch den Stadtrat der Stadt Meuselwitz am 30. Januar 2019 wurde mit Schreiben des Amtsgerichts Altenburg vom 4. März 2019 Herr Hartmut Sander, Zirndorfer Straße 31, Meuselwitz, bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstsitz der Schiedsstelle Meuselwitz die Stadtverwaltung Meuselwitz ist. Für Terminabsprachen, Kontaktaufnahmen oder den Schriftverkehr wenden Sie sich bitte ausschließlich an: Stadtverwaltung Meuselwitz, Schiedsstelle, Rathausstraße 1, Meuselwitz, Tel Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Meuselwitz wird in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Dienstzeiten der Stadtverwaltung Montag 8.30 Uhr Uhr Dienstag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.30 Uhr Uhr in der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathaus, Zimmer 10, Rathausstr. 1, Meuselwitz, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Raum ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen

3 13. April 2019 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/3 Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2.Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10. Mai 2019 bis Uhr bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Wahlbüro, Rathausstr. 1, Meuselwitz, im Rathaus, Zimmer 21, Einspruch einlegen. Der Raum ist nicht barrierefrei. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3.Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 05. Mai 2019 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4.Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Kreis Altenburger Land durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 5. Mai 2019 (21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 10. Mai 2019, Uhr versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten mündlich, schriftlich oder elektronisch bis zum (2. Tag vor der Wahl), bis Uhr, bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Zimmer 10, Rathausstraße 1, Meuselwitz, per Telefax: , dathe@meuselwitz.de oder über den vom bis geschalteten Online-Wahlschein unter bzw. beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Postlaufzeiten, Wahlscheinanträge und damit verbundene Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich versandt werden. Später eingegangene Wahlscheinanträge können nur noch persönlich oder unter den Voraussetzungen des Pkt. 6 bearbeitet werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6.Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Meuselwitz, d Dathe, Wahlbeauftragter Stadt Meuselwitz Öffentliche Bekanntmachung über die Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Meuselwitz Die Sitzungen des Wahlausschusses für die Kommunalwahl in der Stadt Meuselwitz am 26. Mai 2019 werden wie folgt bekanntgegeben. 1.Wahlausschuss findet am Dienstag, d. 23. April 2019 um Uhr, im Bürgertreff, Rathausstraße 11, Meuselwitz statt. Gegenstand dieser Sitzung ist die Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung.

4 Seite I/4 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 13. April 2019 Wurde ein Wahlvorschlag oder eine Listenverbindung vom Wahlausschuss ganz oder teilweise für ungültig erklärt und wurden von einem Betroffenen, einer Partei oder Wählergruppe Einwende erhoben, so tagt der Wahlausschuss zur nochmaligen Beschlussfassung über diesen Wahlvorschlag am Diensttag, d. 30. April 2019 um Uhr, im Bürgertreff, Rathausstraße 11, Meuselwitz. 2.Wahlausschuss findet am Dienstag, d. 28. Mai 2019 um Uhr, im Bürgertreff, Rathausstraße 11, Meuselwitz statt. Gegenstand dieser Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl der Stadt Meuselwitz vom 26. Mai Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. Meuselwitz, d Dathe, Wahlleiter Stadt Meuselwitz Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Meuselwitz über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 26. Mai Das Wählerverzeichnis für die Wahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Meuselwitz, der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen Mumsdorf, Schnauderhainichen, Wintersdorf, des Ortsteilrates in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung (Mumsdorf, Schnauderhainichen, Wintersdorf) sowie der Mitglieder des Kreistages des Landkreis Altenburger Land wird in der Zeit vom bis zum (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz Montag 8.30 Uhr Uhr Dienstag 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch 8.30 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.30 Uhr Uhr in der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathaus, Zimmer 10, Rathausstr. 1, Meuselwitz für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Raum ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom bis zum (20. bis 16. Tag vor der Wahl) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstraße 1, Meuselwitz schriftlich erhoben oder zur Niederschrift im Zimmer 21 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (Pkt. 1) erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4.Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5.Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter oder 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten mündlich, schriftlich oder elektronisch bis zum (2. Tag vor der Wahl), bis Uhr, bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Zimmer 10, Rathausstraße 1, Meuselwitz, per Telefax: , dathe@meuselwitz.de oder über den vom bis geschalteten Online-Wahlschein unter bzw. beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Postlaufzeiten, Wahlscheinanträge und damit verbundene Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich versandt werden. Später eingegangene Wahlscheinanträge können nur noch persönlich oder unter den Voraussetzungen des Pkt. 8 bearbeitet werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum (ein Tag vor der Wahl), Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, Uhr, stellen. 7.Für den Fall, dass bei der Wahl eines Ortsteilbürgermeisters am kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am eine Stichwahl für den jeweiligen

5 13. April 2019 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/5 Ortsteilbürgermeister statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl des jeweiligen Ortsteilbürgermeisters mit Briefwahlunterlagen. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum bis Uhr bei der Stadtverwaltung Meuselwitz, Zimmer 10, Rathausstraße 1, Meuselwitz, per Telefax: , dathe@meuselwitz.de oder über den vom bis geschalteten Online-Wahlschein unter bzw. beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Postlaufzeiten, Wahlscheinanträge und damit verbundene Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich versandt werden. Später eingegangene Wahlscheinanträge können nur noch persönlich oder unter den Voraussetzungen des Pkt. 8 bearbeitet werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum (ein Tag vor der Stichwahl), bis Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 8.Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung/Verwaltungsgemeinschaft/erfüllenden Gemeinde [bitte nicht zutreffende Bezeichnung streichen oder entfernen], die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem bis 18 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl bei einem Ortsteilbürgermeister am Tag der Stichwahl, dem bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Meuselwitz, d Dathe, Wahlbeauftragter Stadt Meuselwitz Bekanntmachung Planfeststellung für die Erneuerung der Ferngasleitung 32 (FGL 32) Räpitz Niederhohndorf, Teilabschnitt Thüringen Das Thüringer Landesverwaltungsamt führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das o. g. Bauvorhaben einen Erörterungstermin durch. Die Erörterungsverhandlung der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie der hierzu eingegangenen Stellungnahmen erfolgt am ab Uhr (Einlass ab 10 Uhr) in der Stadthalle Goldener Pflug, Kleiner Saal/Mehrzweckraum (1. OG Seitenflügel), Beim Goldenen Pflug 2, Altenburg. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde die Erörterungsverhandlung bei Bedarf verlängern kann. Entsprechende Änderungen werden im Termin bekannt gegeben. Im Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Die rechtzeitig erhobenen schriftlichen Einwendungen haben auch im Falle des Ausbleibens weiterhin Bestand. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Text dieser Bekanntmachung kann ab dem auch unter eingesehen werden. Im Auftrag gez. Donges Stadtnachrichten Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Meuselwitz findet voraussichtlich am 24. April, um 18 Uhr in der Orangerie Meuselwitz statt. Alle interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen der Tageszeitungen. Außerdem kann die Tagesordnung im Schaukasten des Rathausfoyers, in den Schaukästen der Ortsteile sowie unter eingesehen werden. Udo Pick Bürgermeister

6 Seite I/6 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 13. April 2019 Schiedsstelle Die Sprechstunde wird am letzten Dienstag im Monat durchgeführt. Die nächste Sprechstunde findet am 30. April, von 17 bis 18 Uhr im Rathaus der Stadt Meuselwitz, Zi. 26, statt. Terminabsprache wird erbeten über die Stadtverwaltung Tel: Verantwortliche Feuerwehrleute wurden gewählt In der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am wurden folgende Kameraden der Feuerwehr in ihre Funktionen gewählt: Kamerad Marcel Jankowsky zum Stadtbrandmeister Kamerad Christian Kühn zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Stadt Kamerad Andreas Hiller zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Ortsteil Wintersdorf Kamerad Ronny Dölz-Petzold zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Stadt Kamerad Mike Reim zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Ortsteil Wintersdorf Kamerad Peter Deuerling zum Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung Kamerad Maik Zetzsche zum Jugendfeuerwehrwart und Kamerad Noah Wendler zum Jugendvertreter Kamerad Marco Deuerling zum Vertreter der Einsatzabteilung Meuselwitz Kamerad Maximilian Ratzka zum Vertreter der Einsatzabteilung Wintersdorf Folgende Kameraden werden ehrenhaft aus den Ämtern entlassen: Kamerad Marcel Jankowsky aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Stadt Kamerad Frank Oelsch aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Ortsteil Wintersdorf Kamerad Christian Kühn aus dem Amt des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, Stadt Kamerad Andreas Hiller aus dem Amt des stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Meuselwitz, OT Wintersdorf In der 51. Sitzung des Stadtrates wurde die Ernennung zum Ehrenbeamten als Wehrführer sowie stellv. Wehrführer vorgenommen. Zentralamt Bekanntmachung über die Fälligkeit von Steuern und Abgaben Grundsteuer, , Gewerbesteuer-Vorauszahlung, , Kindertagesstättengebühren 15. des Monats Mieten und Pachten , Hundesteuer Wir bitten um bargeldlose Zahlung auf folgende Konten der Stadtverwaltung Meuselwitz: Bank: Sparkasse Altenburger Land IBAN: DE BIC: HELADEF1ALT Bank: HypoVereinsbank IBAN: DE BIC: HYVEDEMM468 Geben Sie bitte bei den Überweisungen immer die PK-Nummer (Konto-Nr. oben links aus dem Bescheid ersichtlich) an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtkasse unter der Tel.-Nr und oder schmidt@meuselwitz.de; glaenzel@meuselwitz.de Ordnungsamt Verabschiedung Frau Ingrid Förster Ende März beendete Frau Ingrid Förster ihren Dienst im technischen Bereich in der Kindertagesstätte Märchenland, wo sie seit 1981 tätig war. Der Bürgermeister dankte für den langjährigen unermüdlichen und stets zuverlässigen Einsatz und wünschte alles erdenklich Gute im Ruhestand, Gesundheit und Wohlergehen. Christian Kühn, Marcel Jankowsky, Andreas Hiller Der Bürgermeister dankte den ehemaligen Verantwortlichen für ihr Engagement zum Wohle der Bürger der Stadt und beglückwünschte die neugewählten Feuerwehrmänner. Gültigkeit von Personalausweis und Pass überprüfen Denken Sie daran, dass Personalausweis und Pass nicht verlängert werden. Deshalb unser Rat, werfen Sie rechtzeitig einen prüfenden Blick auf Ihre Ausweispapiere.

7 13. April 2019 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/7 Fundbüro im Bürgerbüro Neugasse 1/3 Ab sofort werden an dieser Stelle die monatlich im Fundbüro/Bürgerbüro, Neugasse 1/3 abgegebenen Fundsachen veröffentlicht. Folgende Fundsachen sind derzeit vorhanden: Fundnummer Gegenstand Beschreibung Abgegeben am Aufbewahrung bis 36/18 Fahrrad MTB Grosswind, silber/schwarz /18 Fahrrad Damenfahrrad, schwarz/hell-lila /18 Schlüsselbund 4 Schlüssel mit Plaster-Aufschrift Meuselwitz /18 Schlüsselbund 2 Schlüssel + rotes Band /19 Rucksack schwarz, diverse Gegenstände /19 Rucksack blau-grün-gelb, Inh.: Turnschuhe, Jacke /19 Fahrrad Prophete Free Rider schwarz-silber /19 Fahrrad Fashion Line, schwarz /19 Fahrrad Monza, blau /19 Schlüsselbund 4 Schlüssel /19 Bargeld bei Lidl/ Rossmann im Vorbereich /19 Handy iphone, weiß /19 Schlüsselbund 1 Schlüssel, Schlüsselschild + Chip-Anhänger Bauamt Neues vom Hochwasserschutz in Meuselwitz/Zipsendorf Ausgleichsbepflanzung in der Nordstraße Die Realisierung des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Meuselwitz bringt auf der einen Seite den dringend benötigten Schutz vor Hochwasserereignissen, stellt aber andererseits einen Eingriff in die natürliche Landschaft dar. Als Kompensation für derartige Veränderungen ist ein Ausgleich per Gesetz vorgeschrieben mit dem Ziel, die Auswirkungen des Eingriffs zu minimieren. Im Zuge der Baufeldfreimachung in Zipsendorf wurde eine große Anzahl an Bäumen und Büschen gerodet, so dass Ausgleichspflanzungen notwendig wurden. Ursprünglich war für einen Teil der Neuanpflanzungen der Wiesenweg vorgesehen. Da aber die angrenzenden Felder und eine 20-kV-Leitung keine guten Nachbarn sind, wurden letztendlich bereits im März 44 Laubbäume auf die große Wiese in der Nordstraße (ehemals HASAG) gepflanzt. Dort stehen jetzt 9 Kirchbäume und 35 Apfelbäume schön in Reih und Glied. Es wurden ausschließlich alte Sorten gepflanzt, wie zum Beispiel die Hedelfinger Riesenkirche oder die Große schwarze Knorpelkirche. Bei den Apfelbäumen wurden unter anderem die Sorten Kaiser Wilhelm, Landsberger Renette, Geheimrat Dr. Oldenburg, Freiherr v. Berlepsch und Weißer Klarapfel gepflanzt. Vielleicht werden in den nächsten Jahren Kindergartenkinder oder Schüler die Obstwiese besuchen und so etwas über unsere alten heimischen Obstsorten lernen. Und die Bienen werden sich im Frühling ganz bestimmt auch über das große Nahrungsangebot freuen. Straßenbeleuchtung Bei defekter Straßenbeleuchtung wenden Sie sich bitte an Herrn Krekel, Tel , krekel@meuselwitz.de. Aktuelle Personenstandsmeldungen Sterbefälle: Die Zustimmung zur Veröffentlichung wurde erteilt: Steffen Thomas Gaida, Friedrich-Ebert-Straße 4, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Manfred Kohl, Altenburger Straße 40, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Borna; Gertrud Neef, Chemnitzer Straße 85, Penig, geb. am , verst. am in Penig; Gerda Burkhardt, geb. König, Fritz-Reuter-Straße 23, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Altenburg; Margit Swistek, geb. Hofrichter, Bebelstraße 31, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Meuselwitz; Wolfgang Linke, Clara-Zetkin-Straße 13, Meuselwitz, geb. am , verst. am in Altenburg. Statistik für den Monat Februar 2019 Eheschließungen: 3 Geburten: 5 Sterbefälle: 12 Eine namentliche Veröffentlichung von Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen im Amtsblatt darf nur bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung erfolgen. Wenn Sie eine Veröffentlichung wünschen, sprechen Sie dies bitte mit der Standesbeamtin bzw. mit dem Bestattungsunternehmen ab. Die entsprechenden Vordrucke sind dort erhältlich.

8 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/8 Der Bürgermeister, der Stadtrat sowie die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte der Stadt Meuselwitz gratulieren zum Geburtstag im April 2019: zum 95. Geburtstag Herrn Rudolf Gerhardt Frau Frieda Wagler, Wintersd. zum 90. Geburtstag Herrn Helmut Ulbrich Frau Ruth Pöschel Herrn Rolf Schumann zum 85. Geburtstag Frau Waltraud Böhme, Schnauderhainichen Frau Rosemarie Teckelmann, Schnauderhainichen Frau Margot Klötzner Frau Reni Penndorf, Wintersd. Frau Jutta Pohlmann, Schnauderhainichen Herrn Herbert Kapper, Wintersdorf zum 80. Geburtstag Frau Gislinde Karalus Frau Gertraude Helm Herrn Klaus Oeser Herrn Wolfgang Noeske Herrn Günter Rudolph Herrn Rainer Otto, Bünauroda Frau Erika Meigen Frau Gisela Mrohs, Wintersd. Frau Rosalinde Geppert, Wintersdorf Frau Marlene Jackisch, Brossen Herrn Fritz Hoffmann, Mumsdorf zum 75. Geburtstag Frau Sabine Ponikau Herrn Adolf Friedl Frau Petra Rößler-Kaminsky Frau Gisela Bergner Herrn Karl-Heinz Rudolf, Wintersdorf Frau Loni Siegel Frau Bärbel Sporbert Frau Rosemarie Saupe zum 70. Geburtstag Frau Siegrid Schreiber Herrn Manfred Schrötter Frau Ines Schneider Herrn Hartmut Pfefferkorn, Schnauderhainichen Herrn Siegfried Sander, Wintersdorf Frau Brigitte Stolp, Mumsdorf Herrn Klaus Ulbrich, Mumsdorf Herrn Hubert Schumann, Wintersdorf Der Bürgermeister, der Stadtrat sowie die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte der Stadt Meuselwitz gratulieren sehr herzlich zum Fest der goldenen Hochzeit im April 2019 dem Ehepaar Inge und Wolfram Hupfer in Wintersdorf 13. April 2019 Ein herzliches Willkommen den neuen Meuselwitzer Erdenbürgern: Emil und Levi Wiezorek, geb. am 27. Dezember 2018 in Borna Linus Tetzner, geb. am 6. Februar 2019 in Altenburg Miro Kroner, geb. 15. Februar 2019 in Altenburg Kundeninformation des Eigenbetriebes Stadtwerke Schnaudertal Tourenplan für die Fäkalienentsorgung im Zeitraum vom bis Meuselwitz OT Falkenhain Meuselwitz OT Bünauroda Siedlung Breitenhainer Straße Am Teich Falkenhainer Straße nach Bedarf Meuselwitz OT Mumsdorf Bahnhofsweg Hauptstraße Phönixstraße / Meuselwitz OT Wintersdorf Am Waldschlößchen Reichenbachgasse Gottesackergasse Kruggasse Gröbaer Platz Ringgasse Zirndorfer Straße Gröbaer Straße Bosengröba Neue Straße Wirtschaftsweg Am Bornholz Dittrichring

9 13. April 2019 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/9 Hirtengasse Gormaer Straße Heukendorfer Straße Rositzer Straße Die Firma Rohrreinigung Vetterlein GmbH wurde durch den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal mit der Fäkalschlammentsorgung beauftragt. Bei Rückfragen zum Tourenplan und bei Terminanfragen zur Entleerung von Grundstückskläranlagen außerhalb dieses Planes steht Ihnen Frau Vetterlein von der Firma Rohrreinigung Vetterlein GmbH in Lödla unter der Telefonnummer bzw. die Mitarbeiterin des Eigenbetriebes Stadtwerke Schnaudertal, Frau Heimer unter der Telefonnummer zur Verfügung. Einladung zur Informationsveranstaltung Investitionsmaßnahme Stadt Meuselwitz, Erschließung Bünauroda 2. BA Falkenhainer Straße einschließlich Erneuerung Trinkwasserleitung Entsprechend 7 und 13 ThürKAG findet zu vorgenannter Maßnahme eine Informationsveranstaltung statt. Es werden alle Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts an der unten genannten Straße (einschließlich der Eckgrundstücke an der unten genannten Straße) im Namen der Stadtwerke Schnaudertal, des Planungsbüros (Zirpel & Pautzsch), der Baufirma und der Stadt Meuselwitz eingeladen. Am , Uhr Ort: Meuselwitz Anschrift: Bürgertreff, Rathausstraße 11 findet zur gepl. Baumaßnahme: Erschließung Bünauroda, 2. BA Falkenhainer Straße einschließlich Erneuerung Trinkwasserleitung für die betroffene Straße: Falkenhainer Straße eine Informationsveranstaltung statt. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie sich während der Dienstzeiten telefonisch oder persönlich (nach Terminvereinbarung) zu Fragen oder Problemen bei den Stadtwerken Schnaudertal, Frau Geweniger-Hüfner unter der Telefon-Nummer äußern. Investitionsmaßnahme Erneuerung der Trink-, Abwasser- und Hausanschlussleitungen sowie Errichtung einer Gruppenkläranlage in Ruppersdorf Der Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal beabsichtigt, vorbehaltlich der Ausreichung der Fördermittel und der Bestätigung durch das zuständige Gremium in Ruppersdorf, eine Gruppenkläranlage zu errichten. Es handelt sich hierbei um eine Eigeninvestitionsmaßnahme der Stadtwerke Schnaudertal. Dabei ist vorgesehen, die Trink- und Abwasserleitungen sowie Hausanschlussleitungen in Eigenregie zu erneuern. Lediglich das Liefern und der Einbau der Kläranlage werden durch ein externes Unternehmen erfolgen. Die Ausführung der Maßnahme ist voraussichtlich von August 2019 bis Dezember 2019 geplant. Vor Baubeginn wird eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, deren Termin rechtzeitig bekannt gegeben wird. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich während der Dienstzeiten telefonisch oder persönlich (nach Terminvereinbarung) zu Fragen oder Problemen bei den Stadtwerken Schnaudertal, Frau Geweniger-Hüfner unter der Rufnummer zu äußern. Öffentliche Stellenausschreibung Der Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal ist ein moderner regionaler Wasserver- und Abwasserentsorger. Wir setzen auf engagierte Mitarbeiter. Bei uns finden Sie anspruchsvolle Aufgaben, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, ein gutes Betriebsklima und attraktive Arbeitsbedingungen mit einer fairen Bezahlung. Wir beabsichtigen, zum eine Stelle als Sachbearbeiter Beiträge und Vollstreckung (m/w/d)* unbefristet zu besetzen. Es ist eine einmonatige Einarbeitungszeit durch den bisherigen Stelleninhaber vorgesehen. Aufgaben: Erfassung von Grundstücksdaten für die Beitragserhebung Arbeiten mit einem geografischen Informationssystem Beitragserhebung und Widerspruchsbearbeitung Erstellen der Beitragsbescheide (Festsetzungs- und Leistungsbescheide) Kontrolle der Zahlungseingänge und Erstellung von Mahnungen Forderungsanmeldung zur Zwangsvollstreckung und zu Insolvenzverfahren Erarbeitung von Statistiken über den Stand der Beitragserhebung Anforderungen: abgeschlossene Verwaltungsausbildung (Verwaltungsfachangestellter, Fortbildungslehrgang I) oder vergleichbarer Abschluss Kenntnisse in Web-GIS sicherer Umgang mit IT-Standardanwendungen (z. B. MS- Office) Selbstständigkeit, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise, Organisationstalent, Flexibilität und Lernbereitschaft Bürgerfreundlichkeit, gute Kommunikations- und Teamfähigkeit, Kooperationsbereitschaft sicheres schriftliches und mündliches Auftreten Beschäftigungsumfang: Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden Vergütung: Eingruppierung nach Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Entgeltgruppe 6 Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Ansprechpartner: Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien von beruflichen Abschlüssen, Referenzen, Beurteilungen, Zeugnissen) an den Eigenbetrieb der Stadt Meuselwitz Stadtwerke Schnaudertal, z. H. Frau Geweniger-Hüfner, Wirtschaftsweg 7, Meuselwitz, bis spätestens Eingangsbestätigungen werden nicht versandt. Mit Einreichen Ihrer Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Diese Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck des Bewerbungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und ein halbes Jahr nach dem Ausschreibungsschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Sofern Sie Ihre Bewerbung nach der Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag bei. *männlich/weiblich/divers Geweniger-Hüfner Betriebsleiterin Stadtwerke Schnaudertal

10 Seite I/10 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 13. April 2019 Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Rathausstraße 1, Meuselwitz Montag: von 8.30 bis 12 Uhr Dienstag: von 8.30 bis 12 Uhr und von bis 18 Uhr Mittwoch: von 8.30 bis 12 Uhr und von bis Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: von 8.30 bis 12 Uhr Außerhalb dieser Sprechzeiten nach telefonischer Absprache, Tel (Sekretariat Zi.: 20). Sprechzeiten des Einwohnermeldeamtes und Bürgerservices, Neugasse 1/3, Meuselwitz, Tel Montag: von 9 bis 12 Uhr Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis Uhr Mittwoch: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: von 9 bis 12 Uhr Aktuelle Informationen im Internet unter: Redaktion des Bote von der Schnauder, bote@meuselwitz.de Impressum: Bote von der Schnauder Mitteilungsblatt für die Stadt Meuselwitz Herausgeber: Stadt Meuselwitz, Rathausstraße 1, Meuselwitz, Tel , bote@meuselwitz.de Gesamtherstellung, Satz, Anzeigenannahme: Katzbach Verlag, Regis-Breitingen, Schillerstr. 52, Tel. (034343) 51625, Fax: 51666, info@katzbach-verlag.de Druck, Anzeigenannahme: RIEDEL GmbH & Co. KG Verlag für Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Gottfried-Schenker-Straße 1, Lichtenau/OT Ottendorf, Telefon: (037208) , Fax: (037208) , info@riedel-verlag.de Verantwortlich für den Inhalt: Stadt Meuselwitz, Bürgermeister, Rathausstraße 1, Meuselwitz Verteilung: Abonnement: kostenlos an alle Haushalte in Meuselwitz, einschl. Ortsteile. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Meuselwitz Öffentlichkeitsarbeit gegen Erstattung der Kosten für Porto und Versand über Katzbach Verlag, Schillerstr. 52, Regis-Breitingen Jahresbetrag bei Postversand: 25,99 Euro Einzelbezug: gegen Erstattung der Kosten für Porto und Versand über Stadtverwaltung Meuselwitz, Rathausstr. 1, Meuselwitz Einzelbezug: 1,00 Euro Nächster voraussichtlicher Erscheinungstermin: Bote von der Schnauder : 04. Mai 2019 Redaktionsschluss bei der Stadtverwaltung Meuselwitz: 17. April 2019 Bitte beachten: Die Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil widerspiegeln nicht immer die Meinung der Stadtverwaltung bzw. des Stadtrates. Später eingehende Manuskripte können für den jeweiligen Schnauderboten nicht mehr berücksichtigt werden! Wir bitten auf die Einhaltung der vorgegebenen Textlänge von ca Zeichen inkl. Leerzeichen pro Beitrag zu achten. Die Redaktion des Schnauderboten behält sich vor, längere Beiträge zu kürzen. Ende des amtl. Teils Altenburger Str. 22, Meuselwitz, Tel.: , Telefax: Ihre Ansprechpartner: Frau Kühle und Herr Baudach Tel oder m.kuehle@swg-meuselwitz.de Besuchen Sie uns auch unter: Die Städtische Wohnungsgesellschaft Meuselwitz mbh wünscht allen Mieterinnen und Mietern ein erholsames und schönes Osterfest. In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter der Störungshotline: Lindenhof es geht weiter ohne Pause! Zum erfolgte ein Pächterwechsel im jetzigen Diner & Biker s Inn. Frau Birgit Bernstein übernimmt das Objekt. Der Gaststätten- & Pensionsbetrieb wird unter dem neuen Namen Lindenhof/B 180 weitergeführt. Tel.-Nr Mobil Was sonst noch interessiert Kindersachenbörse Frühjahr/Sommer Achtung! Es ist wieder soweit. Die Tage werden wieder länger und der Frühling steht vor der Tür. Am 27. April in der Zeit von 13 bis 16 Uhr findet wieder unsere Kindersachenbörse mit vielen Angeboten wie Kindersachen, Babyausstattung, Spielzeug, Bücher usw. im Bürgertreff; Rathausstraße 11 statt. Werdende Mütter können schon ab 12 Uhr kommen. Interessierte Verkäufer können sich in der Zeit vom 8. bis 12. April ab 15 Uhr unter der Telefonnummer anmelden. (Achtung begrenzte Verkäuferzahl). Die Anzahl der angenommen Kisten ist begrenzt auf 1 Kiste Kleidung und 1 Kiste Spielsachen. Wir freuen uns wieder auf viele Besucher. K. Liebert

11 13. April 2019 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz Seite I/11 Mühlentag in Meuselwitz Der Mühlentag am ehemaligen Standort der Schlossmühle Meuselwitz findet am Sonntag, den 16. Juni 2019 zum dritten Mal statt. Dies ist abweichend vom offiziellen Mühlentag, der am Pfingstmontag bundesweit stattfindet. Mit dieser Verlegung ist es möglich, dass wir als Veranstalter und unsere Helfer die geöffneten Mühlenstandorte wieder nach Belieben und zum Erfahrungsaustausch besuchen können. Das Programm und eine besondere Überraschung werden rechtzeitig in der Presse bekanntgegeben. Eberhard Hanisch, Mühlenteam Einladung der Jagd- und Fischereigenossenschaft Wintersdorf Die nächste Jahreshauptversammlung der Jagd- und Fischereigenossenschaft Wintersdorf findet am um 19 Uhr im Gasthof Müller statt. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Kassenführerin 3. Beschluss über die Entlastung von Vorstand und Kassenführerin 4. Diskussion und Sonstiges 5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2018 Steinert, Vors. der Jagdgenossenschaft Förtsch, Vors. der Fischereigenossenschaft Nachauflage der Broschüren über Meuselwitz im 2. Weltkrieg erschienen Aufgrund der sehr großen Nachfrage veröffentlichte der Würchwitzer Kleefestverein eine Nachauflage der Heimatbroschüren Meuselwitz im 2. Weltkrieg - 1. bis 5. Teil. Die reichlich bebilderten und vom Meuselwitzer Grafiker Jörg Gadomski illustrierten Heimathefte berichteten ausführlich über die Kriegsereignisse und Schicksalstage der Stadt und deren Nachbarorte. Über 400 Zeitzeugen schilderten ihre Kindheits- und Jugenderlebnisse während des 2. Weltkrieges. Die Broschüren sind ab sofort in der Buchhandlung Meuselwitz erhältlich. Volker Thurm Fraktion Bürger für Meuselwitz Ansprechpartner: Herr Hempel Tel Herr Heimbach Tel Kirchliche Nachrichten Gottesdienste und Veranstaltungen der Evangelischen Kirchgemeinden Meuselwitz mit Mumsdorf, Zipsendorf und Falkenhain, sowie Wintersdorf April 2019 Monatsspruch April aus Mt 28,20 (L): Jesus Christus spricht: Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. Gottesdienste: 13. April Uhr Jubelkonfirmation Martinskirche Meuselwitz 14. April Palmarum Uhr Kirche Wintersdorf 18. April Gründonnerstag Uhr Pfarrhaus Lucka m. A., mit gemeinsamen Abendessen 19. April Karfreitag Uhr Pfarrhaus Falkenhain m. A.; Uhr Martinskirche Meuselwitz m. A.; Uhr Kirche Wintersdorf m. A. 21. April Ostersonntag Uhr Martinskirche Meuselwitz; Uhr Kirche Zipsendorf m.a.; Uhr Kirche Mumsdorf m. A. 22. April Ostermontag Uhr St. Pankratius Lucka mit Einsegnung der Pilgergruppe 28. April Quasimodogeniti Uhr Pfarrhaus Falkenhain (Lektor Markowski) Katholische Pfarrei Mutter Gottes vom Berge Karmel Rositz Gottesdienste: So., Uhr Hl. Messe Meuselwitz Do., Uhr Feier vom Letzten Abendmahl (Gründonnerstag) anschl. Anbetung und Agape in Meuselwitz Fr., Uhr Kreuzwegandacht Meuselwitz; (Karfreitag) Uhr Karfreitagsliturgie Meuselwitz So., Uhr Osterhochamt Meuselwitz (Ostersonntag) Mo., Uhr Hl. Messe Meuselwitz (Ostermontag) So., Uhr Hl. Messe Meuselwitz Gottesdienste Lucka: Bitte die wöchentlichen Vermeldungen beachten! Sprechzeit des Pfarrers: nach Vereinbarung Tel Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zipsendorf Jubelkonfirmation der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Zipsendorf Auch in diesem Jahr wird wieder ein Fest-Gottesdienst zur Jubelkonfirmation in der Ev.-Luth. Kirche Zipsendorf stattfinden. Es werden besonders aufgerufen die Konfirmations-Jahrgänge 1939, 1944, 1949, 1959, 1969, 1979, 1989 und Weitere persönliche Wünsche sind möglich. Termin ist Sonnabend, der 7. September Anmeldung bitte im Pfarramt Meuselwitz, Tel.: H. Anders, Kirchgemeinde Zipsendorf Zur guten Quelle Ev.-freikirchliche Gemeinde Luckaer Straße 17a, Meuselwitz, Tel Sonntag: Uhr Gottesdienst Donnerstag: Uhr Bibelgespräch Jeden 3. Dienstag im Monat 15 Uhr Frauenstunde Gemeindepsychiatrischer Verbund des Landkreises Arbeitsgemeinschaft Sucht Infos unter

12 Seite I/12 Amtsblatt - Stadt Meuselwitz 13. April 2019

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