BERICHT. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember VakifBank International AG Wien

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1 BERICHT Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 VakifBank International AG Wien

2 Inhaltsverzeichnis 1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 1 2. Rechtliche Verhältnisse 3 3. Wirtschaftliche Verhältnisse Wirtschaftliche Grundlagen Vermögens- und Kapitalstruktur Ertragslage Anrechenbare und erforderliche Eigenmittel Risikolage 9 4. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht Erteilte Auskünfte Stellungnahme zu Tatsachen nach 63 Abs 3 BWG und 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht) Bestätigungsvermerk Seite 12 Anlagen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 I

3 An die Mitglieder des Aufsichtsrats und den Vorstand der VakifBank International AG Wien Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der VakifBank International AG, Wien, (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" oder "Bank" genannt) abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht: 1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung In der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Oktober 2017 der VakifBank International AG, Wien, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, hat mit uns einen Prüfungsvertrag abgeschlossen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß 60 bis 63a BWG und 269 ff UGB zu prüfen. Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß 189a Z1 UGB; diese gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des 221 UGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Kreditinstitut im Sinne des Bankwesengesetzes, weshalb gemäß 60 BWG Prüfungspflicht besteht. Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Lagebericht wurde dahingehend geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Neben der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses umfasste die Prüfung gemäß 63 Abs 4 BWG auch die Einhaltung bestimmter bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen. Gemäß 63 Abs 5 BWG ist das Ergebnis dieser Prüfung in eine Anlage zum Prüfungsbericht aufzunehmen. Unsere diesbezüglichen Ausführungen sind in der Anlage enthalten. Grundlage unserer Prüfungshandlungen betreffend die Einhaltung bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen ist das vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ausgearbeitete Fachgutachten zur Prüfung der 1

4 Beachtung von für Kreditinstitute wesentlichen Rechtsvorschriften gemäß 63 Abs 4 ff BWG und Berichterstattung darüber in einer Anlage zum Prüfungsbericht idgf. Für die Berichterstattung gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr 537/2014 wird auf den gesonderten Bericht an den Prüfungsausschuss verwiesen. Bei unserer Prüfung haben wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen und Bankprüfungen beachtet. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber zulassen soll, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche Fehldarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden. Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von Oktober 2017 bis Juni 2018 überwiegend in den Räumen der Gesellschaft in Wien durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Dr. Nikolaus Müller, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich. Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag. Die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" vom idf vom (AAB 2011 laut Anlage) bilden einen integrierten Bestandteil dieses Prüfungsvertrages. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt 62a BWG ivm 275 UGB zur Anwendung. 2

5 2. Rechtliche Verhältnisse Konzession Die Bank ist zur Ausübung von allen Bankgeschäften gemäß 1 Abs 1 BWG mit Ausnahme des Termin- und Optionsgeschäftes (Z 7 lit c), des Wertpapieremissions- (Z 9), Bauspar- (Z 12), Investment- (Z 13), Immobilienfonds- (Z 13a), Kapitalfinanzierungs- (Z 15) und des Betrieblichen Vorsorgekassengeschäftes (Z 21) berechtigt. Sicherungseinrichtung Die Gesellschaft gehört der Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.h. und der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. an. 3

6 3. Wirtschaftliche Verhältnisse 3.1. Wirtschaftliche Grundlagen Die Geschäftstätigkeit der Bank umfasste im Berichtszeitraum im Wesentlichen das Kreditgeschäft, die Verwaltung des eigenen Wertpapierportfolios und das Einlagengeschäft. Die Kreditgewährung erfolgt in Form von Buchkrediten (Kontokorrentkredite, kurz- bis mittelfristige Kredite, etc.) und im Ankauf von Wechseln im Sekundärmarkt (Forfaitierungsgeschäft). Ein wesentlicher Teil der Kreditgewährung erfolgt an türkische Unternehmen. Die genannten Kredite werden von der Türkiye Vakiflar Bankasi T.A.O. vermittelt. Die Refinanzierung erfolgt überwiegend durch Primärmittel Vermögens- und Kapitalstruktur A k t i v a Veränderung TEUR TEUR TEUR % 1. Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken ,1 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen (8.008) (8,1) 3. Forderungen an Kreditinstitute ,0 4. Forderungen an Kunden ,5 5. Schuldverschreibungen und andere ,4 festverzinsliche Wertpapiere 6. Beteiligungen ,0 7. Immaterielle Vermögensgegenstände ,7 8. Sachanlagen (3) (0,8) 9. Sonstige Vermögensgegenstände (580) (4,4) 10. Rechnungsabgrenzungsposten (70) (25,4) 11. Aktive latente Steuern , ,9 Posten unter der Bilanz Auslandsaktiva ,7 4

7 P a s s i v a Veränderung TEUR TEUR TEUR % 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ,6 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ,4 3. Sonstige Verbindlichkeiten (1.174) (14,1) 4. Rechnungsabgrenzungsposten ,6 5. Rückstellungen a) Rückstellungen für Abfertigungen ,5 b) sonstige , ,3 6. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen ,5 9. Haftrücklage gemäß 57 Abs 5 BWG Bilanzgewinn (2.466) (34,4) ,9 Posten unter der Bilanz Veränderung TEUR TEUR TEUR % 1. Eventualverbindlichkeiten ,4 2. Kreditrisiken Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,0 4. Eigenmittelanforderung gem. Art. 92 der Verordnung (EU) Nr 575/ (11.790) (1,3) darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs. 1 lit. a bis c der Verordnung (EU) Nr 575/2013 harte Kernkapitalquote 15,9% 14,8% Kernkapitalquote 15,9% 14,8% Gesamtkapitalquote 15,9% 14,8% 5. Auslandspassiva ,4 5

8 Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR um TEUR auf TEUR (+ 3,9 %) erhöht, was auf einen entsprechenden Anstieg der Kundenforderungen und Forderungen gegenüber Kreditinstituten zurückzuführen war. Die Forderungen an Kunden sowie die Wertberichtigungen haben sich wie folgt entwickelt Veränderung TEUR TEUR TEUR % Forderungen an Kunden ,6 abzüglich Wertberichtigungen Kunden (17.914) (17.311) (603) 3, ,5 6

9 3.3. Ertragslage Veränderung TEUR TEUR TEUR % 1. Zinsen und ähnliche Erträge (293) (1,0) 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (2,9) NETTOZINSERTRAG ,3 3. Provisionserträge (17) (3,9) 4. Provisionsaufwendungen (232) (323) 91 (28,2) 5. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften (245) 162 (407) (251,2) 6. Sonstige betriebliche Erträge (431) (82,6) BETRIEBSERTRÄGE (708) (4,1) 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand (5.650) (4.766) (884) 18,5 b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (4.423) (4.037) (386) 9,6 8. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 7 und 8 enthaltenen Vermögensgegenstände (122) (127) 5 (3,9) 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (1.000) (789) (211) 26,7 BETRIEBSAUFWENDUNGEN (11.195) (9.719) (1.476) 15,2 10. Wertberichtigungen auf Forderungen und Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (740) 304 (1.044) (343,4) ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT (3.228) (40,9) 11. Steuern vom Einkommen 260 (196) 456 (232,7) 12. Sonstige Steuern soweit nicht in Posten 11 auszuweisen 88 (118) 206 (174,6) JAHRESÜBERSCHUSS (2.566) (33,9) 13. Rücklagenbewegung (300) (400) 100 (25,0) JAHRESGEWINN (2.466) (34,4) 14. Gewinnvortrag BILANZGEWINN (2.466) (34,4) Erläuterungen der wesentlichen Entwicklungen Der Nettozinsertrag ist im Berichtsjahr um rund TEUR 56 gestiegen. Der Anstieg des Nettozinsertrages ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Anstieg der Forderungen gegenüber Kunden und Kreditinstituten zu sehen. 7

10 3.4. Anrechenbare und erforderliche Eigenmittel Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Die anrechenbaren Eigenmittel errechnen sich wie folgt: TEUR TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Haftrücklage gemäß 57 Abs 5 BWG Bilanzgewinn Abzugsposten: Immaterielle Anlagewerte gemäß Art. 37 CRR (67) (6) Kernkapital (Tier I-Kapital) Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Eigenmittelanforderungen gem. Art. 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ivm 23 BWG Die Eigenmittelanforderungen errechnen sich wie folgt: TEUR TEUR Eigenmittelanforderung für das Kreditrisiko (8% der Bemessungsgrundlage) Eigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko (Basisindikatoransatz) Eigenmittelerfordernis für die Anpassung der Kreditbewertung Eigenmittelanforderungen gem. CRR Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für das Kreditrisiko gem. Art. 111ff CRR erfolgt gemäß den für die jeweilige Forderungsklasse nach Art 112 CRR vorgesehenen Risikogewichten. Der Forderungswert entspricht dem Wert nach Berücksichtigung von Wertberichtigungen, nach kreditrisikomindernden Techniken und nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren für die betreffende Forderungsklasse. 8

11 Das operationelle Risiko wird gemäß Basisindikatoransatz gemäß Art 315 CRR ermittelt. Die Bemessungsgrundlage und die Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko gemäß Art 317 CRR betragen: TEUR Durchschnittliche Betriebserträge der Geschäftsjahre davon 15 % Eigenmittelanforderung Risikolage Hinsichtlich der Risikolage verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. 9

12 4. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses Der Anhang wurde gemäß den Bestimmungen der 236 ff UGB und 64 BWG erstellt. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir hinsichtlich der Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses gemäß 273 Abs 1 UGB auf die Erläuterungen und Aufgliederungen im Anhang. 10

13 5. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 5.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht Bei unseren Prüfungshandlungen haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festgestellt. Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen. Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk Erteilte Auskünfte Die gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise erteilt und eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt Stellungnahme zu Tatsachen nach 63 Abs 3 BWG und 273 Abs 2 UGB (Ausübung der Redepflicht) Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei den internen Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. 11

14 6. Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der VakifBank International AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) NR. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen, bankrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. 12

15 Bewertung der Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Die Bank weist im Jahresabschluss Forderungen an Kunden ihv MEUR 523,7 nach Abzug von Wertberichtigungen ihv MEUR 17,9 aus. Ausführungen zur Bewertung der Forderungen an Kunden finden sich im Anhang auf den Seiten 1 und 3. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Kundenforderungen und damit deren Bewertung beinhaltet die Identifikation von Verlustereignissen und die Schätzung eines allfälligen Wertberichtigungsbedarfs. Aufgrund des Volumens der Forderungen an Kunden und der Schätzungsunsicherheiten haben wir diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert. Prüferisches Vorgehen Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den Kreditüberwachungsprozess der VakifBank International AG erhoben und beurteilt, ob dieser geeignet ist, Ausfallsereignisse rechtzeitig zu erkennen. Dazu haben wir Gespräche mit verantwortlichen Mitarbeitern geführt und die relevanten internen Richtlinien dahingehend gewürdigt, ob diese für das Erkennen von Ausfallsereignissen und die angemessene Ermittlung von Risikovorsorgen geeignet sind. Im Rahmen eines Walk Throughs haben wir die Umsetzung (Implementation) der wesentlichen Kontrollaktivitäten überprüft. Zusätzlich haben wir relevante Kontrollen stichprobenartig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Wir haben anhand einer Stichprobe ausgewählter Kreditfälle überprüft, ob Verlustrisiken rechtzeitig erkannt und Einzelwertberichtigungen in ausreichendem Maße gebildet wurden. Bei möglichen Wertberichtigungserfordernissen haben wir die Einschätzung des Vorstands hinsichtlich zukünftiger Zahlungsströme und die getroffenen Annahmen zur Bewertung von Kreditsicherheiten gewürdigt. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. 13

16 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. 14

17 Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder 15

18 Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. 16

19 Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Oktober 2017 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr gewählt und am 20. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 1999 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt Bericht zum Jahresabschluss mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben. Wien, am 26. Juni 2018 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Nikolaus Müller Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des 281 Abs 2 UGB zu beachten. 17

20 Jahresabschluss

21 VakifBank International AG, Wien Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2017 A k t I v a Pas &iv a EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 Kassenbestand und Guthaben bei Zenlralnotenbanken 2 Schuldtitel Offentl1cher Stellen 3 Forderungen an Kreditinslilute a) tagllch fa/lig b) sonstige Forderungen 4 fcmt1t11np p en Kynd:90 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpap i ere e) von öffentlichen Emiltenlen b) von anderen Emittenlen , , , , , , , ,745, ,747, , , , , , , , , ,83 1 Verb1ndlichk.eiten gegenüber Kredilinslituten a) täglich fällig ,14 b) mit vereinbarter Laufzsit oder Kündigungsfrist ,66 2 Verbindlichkeilen gegenüber Kunden e) Spareinlagen darunter: ;,e) täglich fällig ,41 ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ,63 b) sonstige Verbindlichkeiten darunter: ba) täglich fällig ,61 bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist ,18 63, ,80 g _ , , , , , , ,39 6 Beteiligungen 3,020, ,00 3 Sonstige Vfirbindlichkeiten , ,16 7, lmmalenelle VermOgensgegenstande des Anlegevermogens ,64 8 Sachanlagen darunter: Grundstücke und Baulen, die vom KreditinsLiLut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden: EUR (Vj: 164 TEUR) 387,908,68 9 Sonstige Vermbgensgegenslände 10 R9,chnyr.gybgtfl'tt,Jn9"'9t1ton , , , , , ,30 4 Rechnungsabgrenzungsposlen 5 Rückstellungen a) Rückstallungen für Abfertigungen b) Stauerrückstellungen c) sonstige Gezeichnetes Kap1lal Kap i talri.lcklegen a) nicht gebundene ,00 0, , , , , , , , , , , ,00 11 Akuw latente Steuern ,13 8 GewinnrückJagen a) gesetzliche Rücklage b) andere Rücklagen , , , , , ,15 Posten unter der Bilanz 1 Auslandsaktiva ,85 949,085,281, ,16 9 Heftrücklage gemäß 57 Abs 5 BWG 10 Bilanzgewinn Posten unter der Bilanz 1 Eventue.lverbindlichkeiten a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus Bestellungen von Sicherheiten 2 Kreditrisiken 3 Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 darunter: Ergänzungsk.apilal gemäß Teil 2 Tilel I Kapitel 4 der Verordnung (EU} Nr 575/ Ei9'1f\ffittelal\forderungen gemaß Art 92 der Verordnung {EU) Nr 575/2013 dan..mter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr S76/2013 (CRR) harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote 5 Auslandspassiva , , , , , ,291, , , , , , , , , ,27 15,9% 14,8% 15,9% 14,8% 15,9% 14,8% ,69 279_ ,02 Gesamtkapitalrentabilität 0.51% 0,76%

22 VakifBank International AG, Wien Gaw/n,i. und Verlustrechnung filr das Geschäftsfahr 110m 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 EUR 2017 EUR EUR 2016 EUR 1. Zinsen und ähnliche Erträge darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren: TEUR (Vj: TEUR) 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1. NETTOZINSERTRAG 3. Provisionserträge 4. Provisionsaufwendungen 5. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 6, Sonstige betriebliche Erträge , , , ,46-231,801, , , , , , , , , ,65 II. BETRIEBSERTRÄGE , ,19 7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen a) Personalaufwand darunter: aa) Löhne und Gehälter bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge cc) sonstiger Sozialaufwand dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ee) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) 8. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 7 und 8 enthaltenen Vermögensgegenstände 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen ,41-952,372, , , , , ,848, , , , , , ,77-101,533, , ,093,61-126,663, ,33 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN !_4_,4! IV. BETRIEBSERGEBNIS , ,65 V. 10. Zuweisung zu/erträge aus Auflösungen von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie ErträgeNer1uste aus der Veräußerung/Bewertung der Liquiditätsreserve ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHAFTS TATIGKEIT , , , , Steuern vom Einkommen und Ertrag , , Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 11 auszuweisen , ,46 VI. JAHRESUBERSCHUSS , , Rücklagenbewegung darunter: Dotierung der Haftrücklage gemäß 57 Abs 5 BWG EURO; (Vj: 0 EUR) , ,00 VII. JAHRESGEWINN 14. Gewinnvortrag VIII. BILANZGEWINN , ,25 0, ,25

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25 VakifBank International AG, Wien Anlage 3 Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Fristigkeitengliederung ( 64 Abs 1 Z 4 BWG) Die nicht täglich fälligen Forderungen enthielten Beträge mit folgender Fristigkeit (Restlaufzeit): Forderungen gegenüber Kreditinstituten gegenüber Nichtbanken in in TE: in in T bis 3 Mon mehr als 3 Mon. bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 0, Gesamt Der Gesamtbetrag der Aktiva, welche auf andere Wahrung lauten, beträgt EUR 119,9 Mio. (VJ EUR 119,6 Mio.) Auf Forderungen an Kunden in Höhe von EUR 19,1 Mio. (VJ EUR 19,0 Mio.) wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 17,9 Mio. (VJ EUR 17,4 Mio.) vorgenommen. Die nicht täglich fälligen Vetpflichtungen enthielten Beträge mit folgender Fristigkeit (Restlaufzeit): Vetpflichtungen gegenüber Kreditinstituten gegenüber Nichtbanken in in T in in T bis 3 Mon mehr als 3 Mon. bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Gesamt Der Gesamtbetrag der Passiva, welche auf andere Währung lauten, beträgt EUR 5,9 Mio. (VJEUR27,9 Mio.). 3

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31 VakifBank International AG, Wien Anlage 3 Angaben über Organe und Arbeitnehmer Der durchschnittliche Personalstand im Jahr 2017 betrug 68 (VJ 56) Angestellte. Der Vorstand wurde 2017 von folgenden Personen gebildet: Ahmet Vural Biyik Mustafa Seckin Onür Selcuk Gözüak Ömer Kiziltas UgurYesil Kenneth Bom Vorstandsvorsitzender ab Mitglied seit Vorstandsvorsitzender von bis Mitglied seit Vorstandsvorsitzender bis Mitglied bis Mitglied Der Aufsichtsrat setzte sich im Jahre 2017 wie folgt zusammen: Ramazan Gündüz Öztürk Oran OsmanDemren Suayyip Ilbilgi Mikail Hidir Mustafa T uran Ahmet Yildiz Alp Tolga Sirnsek Ferkan Merdan Neslihan Tonbul Vorsitzender bis Stellvenreter des Vorsitzenden bis Vorsitzender ab Stellvenreter des Vorsitzenden ab Mitglied bis Mitglied Mitglied Mitglied ab Mitglied ab Mitglied ab An Bezügen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wurden im Geschäftsjahr aufgewendet: 2017TEUR 2016 TEUR Vorstandsmitglieder Aufsichtsratsmitglieder Wien,26.Juni2018 VakifBank International AG 9

32 VakilBank lnlemational AG klung der Positionen des Anlagevermögens Anschaffungslo\eft Zugänge Abgänge Umgliederung zum in EUR EUR EUR EUR EUR 1. FINANZANLAGEN a) W-3rtpapiere aa) Schuldtitel öfl Stellen , , ,25 bb) andere festverzinsliche Wertpapiere , ,29 ") , o.oo Anschaffungslo\efte zum EUR Kumulierte Abschreibungen zum , , , ,14 Zuschteibungen Abscllfeibungen des laufenden des laufenden Geschäftsjahres Geschäftsjahres EUR EUR ) , ,96 1) ,55 2) 2) Kumulierte Bucm,ert Bucm,ert Abschreibungen zum zum Abgänge zum EUR EUR EUR EUR 0, , , ,35 0, , , ,35 l g D S1 42 0,00 238: , , , 17 0, ,84 237, ,71 II. BETEILIGUNGEN o,oo J ,00 0,00 0,00 0, III. IMMATERIELLE VERMOOENSGEGENSTÄNDE a) R hte und Lizenzen , ,50 0,00 b) lngangsetzungsauf'mandungen. 0,00 o.oo 0,00 o.oo ,84-0,00 o.oo ,00 o.oo , , , ,64 0,00 0,00 0, D8.D48, D , ,84 0, ,00 0, H32,ti4 IV. SACHANLAGEN a) Acaptierungen in fremden Gebäuden ,51 0, b) Betriebs und Geschäftsausstattung , ,65 0,00 c) FLllrparl< 0,00 0, d) Geringv..ertige Vermögensgegenstände 0, ,20 0, , , , TT4, , ,88 0,00 0, ,20 0,00 0, ,51 o.oo ,47 o.oo 0,00 0, ,20 1, , , , ,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,20 0,00 0, , , , ! ) ze tanteilige Zuschreibung der Unlerschiedsbeträge von Wertpapieren die 'Nie Finanzanlagen be.\ertet sind gern 56 Abs 3 BWG 2) ze tanteilige Abschreibung der Unterschiedsbeträge von Wertpapieren die wie Finanzanlagen be'nertet sind gern 56 Abs 2 BWG.. ) In den Zugängen sind Kursdifferenzen in Höhe EUR 8,8 Mio aus Wertpapieren in fremder Währung enthallen, Ahmet V Biyik Vorstandsvors!tzer,der, Seckin Onür Vorstandsmitglied CFOICRO

33 Lagebericht

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42 VakifBank International AG, Wien Anlage 4 Länderrisiko Das Länderrisiko drückt die Gefahr aus, dass Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften wegen hoheitlicher Maßnahmen ausfallen können (Transfer- und Konvertierungsrisiko) sowie auch die Gefahr, dass die wirtschaftliche oder politische Situation des Landes negative Auswirkungen auf die Bonität des Schuldners zur Folge hat. Es beinhaltet die Zahlungsunfähigkeit oder fehlende Zahlungsbereitschaft des Landes selbst, oder desjenigen Landes, dem der Geschäftspartner/Kontrahent zuzuordnen ist. Diese Zuordnung wird in der Gesamtbanksteuerung {ICAAP) nach dem Sitzlandprinzip (politisches Länderrisiko) oder nach dem Prinzip der Haftungszuordnung, etwa bei Konzernverflechtungen des Geschäftspartners (wirtschaftliches Länderrisiko), vorgenommen. Das Länderrisiko der Türkei ist Teil des Geschäftsmodells der VakifBank und wird nach interner Beurteilung der VakifBank, auch aufgrund der Erfahrungen und der sorgfältigen und konservativen Auswahl der Kontrahenten, eingegrenzt. Dies findet in der Gesamtbanksteuerung besondere Berücksichtigung. Die VakifBank hat im Rahmen der genannten Diversifikationsstrategie einen verstärkten Risikoappetit bezüglich EU-Mitgliedstaaten und weiteren EU-Beitrittskandidaten. Im Falle des Schwerpunktlandes Türkei akzeptiert die VakifBank einen mittleren Risikoappetit im Bereich Länderrisiko. Die zukünftigen Aktivitäten sind im Rahmen der Diversifikationsstrategie darauf ausgelegt, das Länderrisiko Türkei anteilsmäßig zu reduzieren. Das Länderrisiko wird konservativ quantifiziert und in der Risikotragfähigkeitsrechnung (ICAAP) mit ausreichendem ökonomischem Kapital unterlegt. Operationelles Risiko Operationelles Risiko bedeutet die Gefahr von Verlusten als Folge unzulänglicher Governance oder fehlgeschlagener interner Prozesse und Systeme, vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlungen von Mitarbeitern oder von externen Ereignissen und beinhaltet das Rechtsrisiko. Zu den Risiken aus Systemen sind Cyber-Security-Risiken, IT-Risiken und Business-Continuity-Risiken hervorzuheben. Unter Systemen und Prozessen sind auch sämtliche Vorkehrungen betreffend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstehen. Um die wesentlichen Risiken mittels geeigneter interner Kontrollen zu reduzieren wird das interne Kontrollsystem entsprechend weiter ausgebaut. Insbesondere werden die Auslagerungsrisiken durch verstärkte interne Kontrollen adressiert und Verfügbarkeitsrisiken werden minimiert. Interna! Audit prüft regelmäßig die Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen und Vorkehrungen zu Reduzierung des Operationellen Risikos. Die VakifBank bewertet und steuert das operationelle Risiko und betreibt auf dieser Basis eine Absicherung gegen selten eintretende Ereignisse mit gravierenden Folgen. Die VakifBank verfügt über Notfallpläne, die bei einer schwerwiegenden Betriebsunterbrechung die Fortführung der Geschäftstätigkeit und die Begrenzung von Verlusten sicherstellen. 9

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46 VakifBank International AG, Wien Anlage 4 Im Einklang mit dem Finanzplan der Bank wird für das Geschäftsjahr 2018 ein positives Jahresergebnis erwartet. Wien, am 26. Juni 2018 Vakifßank International AG 13

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