Jahrgang 30, Nr. 7 vom

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1 Impressum Herausgeber: Herstellung: für die Stadt Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Änderung der Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von nach 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB)...Seite 84 Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am in der Stadt für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow,, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf...Seite 84 Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte...Seite 91 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahl) für die Wahl des Brandenburgischen Landtags am 1. September Seite 91 Öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Seite 92 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt, über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom (GVBl. 1 Seite 166) in der jeweils gültigen Fassung...Seite 93 Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung in OT Niederlehme...Seite 93 Nichtamtlicher Teil Wahlwerbung anlässlich der Brandenburgischen Landtagswahl am 01. September Seite 95 Lautsprecherfahrten anlässlich der Landtagswahl am 01. September Seite 96 Wohnen am Mühlenfeld...Seite 96 Besondere Einblicke für den Feuerwehrnachwuchs...Seite 97 Gelungene Premiere bei den Zernsdorfer Rübchen...Seite 98 Stadt, Der Bürgermeister ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711, Tel. (03375) , presse@stadt-kw.de Verantwortlich: Reik Anton Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Das erscheint nach Bedarf und wird im Verwaltungsgebäude der Stadt, Schlossstraße 3, zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation Rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWeKurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Berliner Zeitungsdruck 83

2 Änderung der Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von nach 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) Stadt Der Bürgermeister Aufgrund des 3 Abs. 1 i.v.m. 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) und 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBL.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBL.I S. 1722) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen in ihrer Sitzung vom die Änderung der Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bahnhofstraße und Berliner Straße. Ersatzbekanntmachung Für die Anlage zur Änderung der Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von nach 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB), veröffentlicht im Nr. 6 vom wird die Ersatzbekanntmachung angeordnet, da diese nur in verkleinerter Form veröffentlicht werden konnte. Die Anlage kann von jedermann, für die Dauer von 14 Tagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt, Schlossstraße 3, 15711, Zimmer Nr. B 2.01, eingesehen werden., den (im Original unterzeichnet) Swen Ennullat - Dienstsiegel - Bürgermeister Die Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bahnhofstraße und Berliner Straße wird wie folgt geändert: 2 erhält folgende Fassung: 2 Geltungsbereich der 2. Teilaufhebung Der räumliche Geltungsbereich der 2. Teilaufhebung des Sanierungsgebietes wird begrenzt: - im Norden (Nottekanal) durch die südliche Uferkante des Nottekanals; - im Osten (Gerichtsstraße/Bahnhofsvorplatz/Maxim-Gorki-Straße), beginnend am Parkplatz Gerichtsstraße Ecke Maxim-Gorki-Straße (zugehörig zum Grundstück Bahnhofstraße 16), durch die westliche Kante des Gehweges der Gerichtsstraße und der Maxim-Gorki-Straße bis zur Gebäudekante des Saalanbaus Bahnhofstraße 16, Wechsel auf die östliche Straßenseite, im weiteren Verlauf durch die östliche Kante des Gehweges vor den Grundstücken Bahnhofsvorplatz 3, 1, 5 (Bahnhof), 2, 4 und 6 bis Bahnhofsvorplatz 6, danach durch die hintere Flurstücksgrenze der Grundstücke Maxim-Gorki-Straße 30, 29, 28 und 27; - im Süden (Eichenallee) durch die Grenze des Sanierungsgebietes entlang der nördlichen Kante des Gehweges der Eichenallee unter Ausschluss der Grundstücke Eichenallee 15 (Flurstücke 41/2 und 41/3 der Flur 3 Gemarkung ), Bahnhofstraße 6 und 7, Karl-Marx- Straße 2 und 23; - im Westen (Cottbuser Straße) durch die östliche Kante des Gehweges zwischen Eichenallee und Nottekanal und ist in dem als Anlage bezeichneten Lageplan im Maßstab 1:1000 vom durch eine Umgrenzungslinie dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. Die Änderung der Satzung der Stadt zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bahnhofstraße und Berliner Straße tritt rückwirkend zum in Kraft., (im Original unterzeichnet) Swen Ennullat - Dienstsiegel - Bürgermeister Anlage Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am in der Stadt für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow,, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf Stadt Die Wahlleiterin Der Wahlausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am die folgenden Ergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow,, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf festgestellt: I. Stadtverordnetenversammlung Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 368 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Christlich Demokratische Union Deutschlands

3 DIE LINKE Alternative für Deutschland BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Unabhängige Bürgerliste 828 Freie Demokratische Partei Wir für KW Unabhängige Frauenliste Einzelwahlvorschlag Marx BÜRGER VOR ORT Verteilung der 36 Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 7 Christlich Demokratische Union Deutschlands 5 DIE LINKE. 4 Alternative für Deutschland 5 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 3 Unabhängige Bürgerliste 1 Freie Demokratische Partei 1 Wir für KW 3 4 Unabhängige Frauenliste 1 Einzelwahlvorschlag Marx 1 BÜRGER VOR ORT 1 Verteilung der Sitze in den Wahlkreisen Wahlkreis 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4 Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 DIE LINKE. 2 Alternative für Deutschland 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 Unabhängige Bürgerliste 0 Freie Demokratische Partei 0 Wir für KW 1 2 Unabhängige Frauenliste 1 Einzelwahlvorschlag Marx 1 Wahlkreis 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands 3 DIE LINKE. 2 Alternative für Deutschland 3 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 2 Unabhängige Bürgerliste 1 Freie Demokratische Partei 1 Wir für KW 2 2 Unabhängige Frauenliste 0 BÜRGER VOR ORT 1 Wahlkreis 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4 Sitze Heinz-Georg Hanke Tobias Schröter 844 Elke Voigt 601 Christian Franzke 408 Nancy Engel 314 Lambert Wolff 259 Uwe Kretschmar 225 Marlies Hellmann 186 Sarah Seifert 183 Daniel Gensigk 142 Elke Heimer 135 Anna-Maria Scheetz 112 Monika Mittelstaedt-Wenzel 104 Reinhard Wenzel 101 Marco Frenzel 87 Bernd Niederdrenk 79 Alexander Kunath 73 Jan Förster 63 Björn Stecher 59 Vanessa Horn 52 Lars Ulbricht 50 Petra Hähnel 48 David Driese 29 Kay Rayer 24 Sandro Schirmer 24 Jan Bärenfeldt 18 Daniel Pöhl 18 Christlich Demokratische Union Deutschlands Christian Möbus 721 Peter Dreher 464 Peter Dittrich 357 Ute Dr. Weiss 306 Sabine von Platen 209 Anja Wagner 197 Walburga Hasselberg 169 Andrea Brandt 114 Mathias Blank 105 Jürgen Marks 81 Tobias Eichelmann 73 Christine Dittrich 67 Jeannette Dreher 47 Margarita Seyer 46 DIE LINKE Stefan Ludwig Anne Müller 774 Gudrun Eichler 637 Angela Laugsch 343 Alexander Kempe 274 Pascal Merkes 177 Alternative für Deutschland Anja Czyzewsky 813 Kristian Görsch 755 Axel Hubert 684 Dennis Ottmann 522 Jennifer Czyzewsky 209 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Teresa Nordhaus 937 Katherina Toth-Butzke 481 Alfred Nordhaus 344 Unabhängige Bürgerliste Keine Carsten Kröning 95 Nadia Schwirtzek 68 Stefan Wichard 68 Wolfgang Altmann 33 Freie Demokratische Partei Anke Gerth 223 Burghard Reitzl 68 Carina Boggasch 63 Karl-Heinz Kuhlke 61 Christian Kugland 61 Roland Kugland 54 85

4 Carsten Weidemann 46 Jens Stöbe 42 Emanuel Gerl 38 Bernd Kramer 33 Wir für KW Michael Reimann 476 Ronny Friedrich 344 Lutz Vogt 95 Eric Fritzsche 94 Lothar Falk 71 Katharina Ennullat Dietmar Rechenberg 423 Steffen Nedo 176 Corinna Röder 121 Annett Urban 96 Kevin Päplow 89 Detlef Wenzel 74 Beate Mecklenburg 74 Vanessa Clasen 52 Nils Jurisch 51 Hans-Peter Hennig 47 Christel Heinitz 36 Antje Malchow 34 Ursula Tomow 24 Mario Franzky 22 Martin Schulz 21 Timosch Tomow 12 Axel Bütow 11 Bernhard Tippel 11 Unabhängige Frauenliste Birgit Uhlworm 629 Ina Schust-Kießling 157 Sabine Trept 99 Ines Strobel 67 Heidrun Matschoß 41 Einzelwahlvorschlag Marx Dirk Marx Wahlkreis 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3 Sitze Ludwig Scheetz Ina Engel 554 Katharina Knaack 335 Jacqueline Beyes 292 Barbara Schemmel-Rieger 173 Dr. Andrea Böhme 169 Heike Kuschmierz 168 Uwe Borck 152 Julian Schröter 136 Antje Hanke 134 Erik Janz 132 Jürgen Förster 129 Sascha Jankowsky 106 Thorsten Kleis 104 Hans Dieckmann 90 Niko Dorendorf 87 Knut Bittner 85 Björn Hellmund 77 Susanne Frenzel 72 Hella Meyer-König 56 Ivo Müller 51 Mandy Schlüter 49 Marcin Kudzinski 45 Daniel Seifert 38 Maximilian Bergner 30 Christlich Demokratische Union Deutschlands 3 Sitze Laura Lazarus Martin Meinert 711 Dr. Stefan Jablonski 529 Anja Boelitz 296 Jakob Dinter 295 Alexander Pohle 241 Benjamin Henneberger 217 Uwe Friedrich 207 Thomas Ryll 165 Corinna Schust 162 Rolf-Peter Höft 156 Gabriela Jux 154 Hans-Heinz Müller 108 Janet Elmrich 107 Bernhard Lamers 81 Rudolf Grätz 55 Konrad Kristen 25 Gerhard Schülmann 19 DIE LINKE. Michael Wippold Frank Häusler 780 Irene Welski 507 Manfred Jauert 350 Manfred Calvelage 163 Alternative für Deutschland 3 Sitze Jens Schulz Jan Schenk 854 Ute Zube 836 Michael Reisenweber 727 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ines Kühnel 951 Elke Weber 660 Sebastian Koeppen 551 Petra Barnes 300 Alexander Hoffmann 188 Unabhängige Bürgerliste Priska Wollein 232 Heinz-Christian Schmidt 120 Ute Kröning 113 Matthias Fischer 99 Freie Demokratische Partei Raimund Tomczak 332 Volker-Peter Born 312 Andy Gerth 167 Martin Holzbauer 162 Markus Rittwag 94 Tom Ziermaier 74 Petra Sakowski 58 Lothar Zahn 32 Jochen Lafsa 16 Detlef Grund 13 Wir für KW Christian Dorst 856 Stefan Puchert 831 Dr. Frithjof von Rottkay 709 Günter Hörandel

5 Ronald Lehmann 146 Heike Fritzsche 124 Jan-Peer Scholz 110 Carsten von Heynitz 94 Ulrich Marcy 72 Jürgen Gensicke 70 Michael Zobel 45 Wilfried Nillert 41 Thomas Lehn 40 Stefan Lummitzsch 453 Thomas Stiller 422 Jens Richter 312 Dr. Annette Blank 258 Ingmar Bethke 244 Anna Schwedler 232 Lars Meumann 222 Andreas Wolf 196 Christian Oede 194 Daniel Kath 141 Ronny Breuhahn 138 Marie-Luise Weiß 86 René Röder 82 Marco Weiß 77 Marcus Ott 65 Mathias Heinitz 54 Carmen Knispel-Franzky 48 Michaela Mika 45 Unabhängige Frauenliste Keine Peggy Schumann 162 Cathrin Meixner 121 Barbara Kießling 110 Silke Thonke 70 Birgit Luckow 40 BÜRGER VOR ORT Rainer Fricke 252 Doris Hoffmann 240 Ulf Gallasch 162 Wilhelm Behling 158 Bernd Brechlin 131 Michael Schmidt 117 Klaus Schiebel 50 II. Ortsbeirat Diepensee Wahlberechtigte 326 Wähler/-innen 166 Gültige Stimmen 477 Ungültige Stimmzettel 6 Einzelvorschlag Bonkowski 100 Einzelvorschlag Gleißner 211 Einzelvorschlag Kernbaum 99 Einzelwahlvorschlag Paege 67 Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Einzelvorschlag Bonkowski 1 Einzelvorschlag Gleißner 1 Einzelvorschlag Kernbaum 1 Einzelwahlvorschlag Bonkowski Ralf Bonkowski 100 Einzelwahlvorschlag Gleißner Michael Gleißner 211 Einzelwahlvorschlag Kernbaum Anja Kernbaum 99 Einzelwahlvorschlag Paege Wolfgang Paege 67 III. Ortsbeirat Kablow Wahlberechtigte 784 Wähler/-innen 539 Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 8 Christlich Demokratische Union Deutschlands 852 Freie Demokratische Partei Brettschneider, Ulf 352 Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 Freie Demokratische Partei 0 0 Brettschneider, Ulf 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands Meinert, Martin Sitz nicht zuteilbar Freie Demokratische Partei Martin Holzbauer 91 Christian Kugland 53 Annett Urban 142 Marco Weiß 88 Brettschneider, Ulf Ulf Brettschneider 352 IV. Ortsbeirat Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 171 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE Alternative für Deutschland BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

6 Freie Demokratische Partei 564 Wir für KW Einzelwahlvorschlag Marx Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 DIE LINKE. 1 Alternative für Deutschland 1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 Freie Demokratische Partei 0 Wir für KW 1 1 Einzelwahlvorschlag Marx 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Heinz-Georg Hanke Dr. Lutz Franzke 970 Nancy Engel 689 Elke Voigt 617 Ludwig Scheetz 583 Tobias Schröter 577 Lambert Wolff 297 Marlies Hellmann 281 Sarah Seifert 268 Elke Heimer 197 Reinhard Wenzel 135 Alexander Kunath 135 Petra Hähnel 66 Christlich Demokratische Union Deutschlands Christian Möbus Peter Dittrich 411 Ute Weiss 349 Walburga Hasselberg 239 Peter Dreher 192 Andrea Brandt 157 Mathias Blank 135 Tobias Eichelmann 131 Jürgen Marks 107 Jeannette Dreher 103 Margarita Seyer 75 DIE LINKE. Alexander Kempe Angela Laugsch 944 Peter Reimann 670 Waldemar Stadach 444 Alternative für Deutschland Anja Czyzewsky Michael Reisenweber Dennis Ottmann 744 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Teresa Nordhaus Katherina Toth-Butzke 698 Freie Demokratische Partei Burghard Reitzl 237 Carsten Weidemann 172 Cornelia Boggasch 155 Wir für KW Ronny Friedrich Keine Dietmar Rechenberg 951 Steffen Nedo 545 Beate Mecklenburg 293 Detlef Wenzel 211 Christel Heinitz 179 Hans-Peter Hennig 171 Einzelwahlvorschlag Marx Dirk Marx V. Ortsbeirat Niederlehme Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 53 Sozialdemokratische Partei Deutschlands DIE LINKE. 938 Freie Demokratische Partei Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2 DIE LINKE. 2 Freie Demokratische Partei 0 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ina Engel 679 Katharina Knaack 302 Marion Rosinus 216 Joachim Müller 69 DIE LINKE. Frank Häusler 474 Michael Böhm 464 Keine Freie Demokratische Partei Tom Ziermaier Sitze Katharina Ennullat 960 Anna Schwedler 290 Hans-Jürgen Vogel 208 Keine VI. Ortsbeirat Senzig Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 36 88

7 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 916 Christlich Demokratische Union Deutschlands 945 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 688 Freie Demokratische Partei 294 Wir für KW Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 Freie Demokratische Partei 1 Wir für KW 2 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Barbara Schemmel-Rieger 331 Knut Bittner 255 Marcin Kudzinski 125 Mandy Schlüter 120 Hella Meyer-König 85 Christlich Demokratische Union Deutschlands Alexander Pohle 379 Rolf-Peter Höft 188 Janet Elmrich 168 Dr. Bernhard Lamers 107 Rudolf Grätz 103 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Elke Weber 688 Keine Freie Demokratische Partei Anke Gerth 142 Andy Gerth 103 Bernd Kramer 49 Wir für KW Christian Dorst 884 Günter Hörandel 509 Jan-Peer Scholz 157 Ulrich Marcy 116 Ronald Lehmann 101 Carsten von Heynitz 90 Lutz Vogt 51 Andreas Wolf 348 Daniel Kath 305 Corinna Röder 279 VII. Ortsbeirat Wernsdorf Wahlberechtigte Wähler/-innen 928 Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 20 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 486 Christlich Demokratische Union Deutschlands 289 DIE LINKE. 401 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 160 Unabhängige Bürgerliste 137 Freie Demokratische Partei Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 DIE LINKE. 1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 0 Unabhängige Bürgerliste 0 Freie Demokratische Partei 1 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Hans Dieckmann 179 Jacqueline Beyes 173 Erik Janz 134 Christlich Demokratische Union Deutschlands Corinna Schust 289 Keine DIE LINKE. Michael Wippold 314 Manfred Calvelage 87 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Alexander Hoffmann 160 Unabhängige Bürgerliste Ute Kröning 79 Carsten Kröning 58 Freie Demokratische Partei Volker-Peter Born 416 Petra Sakowski 63 Lothar Zahn 53 Detlef Grund 13 Thomas Stiller 368 Lars Meumann 283 VIII. Ortsbeirat Zeesen Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 75 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Christlich Demokratische Union Deutschlands

8 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir für KW Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 Wir für KW 2 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Dr. Heike Kuschmierz 454 Dr. Andrea Böhme 285 Jürgen Förster 214 Jan Förster 159 Björn Hellmund 142 Maximilian Bergner 109 Ivo Müller 61 Christlich Demokratische Union Deutschlands Laura Lazarus 499 Uwe Friedrich 431 Dr. Stefan Jablonski 304 Thomas Ryll 242 Gabriele Wein 212 Hans-Heinz Müller 110 Barbara Schulz 58 Konrad Kristen 30 Gerhard Schülmann 23 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Ines Kühnel 732 Sebastian Koeppen 493 Wir für KW Stefan Puchert Dr. Frithjof von Rottkay 826 Michael Reimann 252 Heike Fritzsche 149 Jürgen Gensicke 103 Michael Zobel 86 Thomas Lehn 83 Lothar Falk 72 Wilfried Nillert 53 Jens Richter 742 Ronny Breuhahn 456 Mathias Heinitz 215 IX. Ortsbeirat Zernsdorf Wahlberechtigte Wähler/-innen Gültige Stimmen Ungültige Stimmzettel 31 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 567 Christlich Demokratische Union Deutschlands DIE LINKE. 583 Alternative für Deutschland 773 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 479 Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! 682 Freie Demokratische Partei BÜRGER VOR ORT 436 Einzelwahlvorschlag Schwitalla 732 Verteilung der Sitze im Wahlgebiet Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 DIE LINKE. 1 Alternative für Deutschland 1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! 1 Freie Demokratische Partei 0 0 BÜRGER VOR ORT 0 Einzelwahlvorschlag Schwitalla 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Sascha Jankowsky 259 Uwe Borck 206 David Schaible 102 Christlich Demokratische Union Deutschlands Anja Boelitz 497 Benjamin Henneberger 254 Gabriela Jux 182 Jörg Hentschel 179 DIE LINKE. Manfred Jauert 307 Wolfgang Lemke 276 Alternative für Deutschland Jens Schulz 507 Ute Zube 266 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Petra Barnes 479 Keine Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! Stefan Wichard 162 Nadia Schwirtzek 150 Heinz-Christian Schmidt 127 Matthias Fischer 105 Priska Wollein 79 Wolfgang Altmann 59 Freie Demokratische Partei Raimund Tomczak 157 Markus Rittwag 82 90

9 Jens Stöbe 56 Roland Kugland 36 Jochen Lafsa 7 Ingmar Bethke 445 BÜRGER VOR ORT Doris Hoffmann 210 Rainer Fricke 101 Bernd Brechlin 94 Klaus Schiebel 31 Einzelwahlvorschlag Schwitalla Karin Schwitalla 732, den (im Original unterzeichnet) Dana Zellner Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte Stadt Die Wahlleiterin Frau Elke Weber (B90/GRÜNE) hat ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Sebastian Koeppen Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Sebastian Koeppen hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied der Stadtverordnetenversammlung. Herr Dietmar Rechenberg (FWKW) hat seinen Sitz im Ortsbeirat Königs Wusterhausen nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Steffen Clasen (geb. Nedo) Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Steffen Clasen hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates. Frau Ina Engel (SPD) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Niederlehme nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Frau Marion Rosinus Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Frau Marion Rosinus hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Niederlehme. Herr Thomas Stiller (FWKW) hat seinen Sitz im Ortsbeirat Wernsdorf nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Lars Meumann Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Lars Meumann hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Wernsdorf. Frau Laura Lazarus (CDU) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Zeesen nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Dr. Stefan Jablonski Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Da dieser ebenfalls auf sein Mandat verzichtet hat, ist nächste Ersatzperson Herr Thomas Ryll. Er hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Zeesen. Frau Ines Kühnel (B90/GRÜNE) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Zeesen nach der Wahl am nicht angenommen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Sebastian Koeppen Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Sebastian Koeppen hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Zeesen., den (im Original unterzeichnet) Dana Zellner Wahlleiterin Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahl) für die Wahl des Brandenburgischen Landtags am 1. September 2019 Stadt Der Bürgermeister 1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt mit den Ortsteilen Diepensee, Kablow,, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf wird in der Zeit vom 5. August bis 9. August 2019 in der Stadtverwaltung, Bürgerservice, Schlossstr. 3, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten wie folgt möglich: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr von 08:00 bis 19:00 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr von 08:00 bis 18:00 Uhr von 07:00 bis 12:00 Uhr Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 BMG eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 5. August bis zum 9. August 2019, spätestens am 9. August bis 12:00 Uhr, bei der Stadt, Bürgerservice, Schlossstr. 3, Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift persönlich oder durch einen Bevollmächtigten einzulegen. 91

10 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen bis spätestens zum 4. August eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Auf Antrag sind in das Wählerverzeichnis einzutragen wahlberechtigte Personen, a) deren Hauptwohnung außerhalb des Landes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie der Wahlbehörde gegenüber in geeigneter Weise glaubhaft machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben, b) die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Land sonst gewöhnlich aufhalten, wenn sie dies der Wahlbehörde gegenüber glaubhaft machen, Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens am 17. August bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 4. Wer einen Wahlschein für die Wahl zum Brandenburgischen Landtag hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Für die Wahlberechtigten in ist dies der Wahlkreis Nr Erteilung von Wahlscheinen 5.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach 14 Abs. 1 Satz 1 oder die Einspruchsfrist nach 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 14 Abs. 1 Satz 1 oder der Einspruchsfrist nach 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 5.2 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein oder Stimmzettel ausgegeben werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus dem unter Buchstabe b) angegebenen Grund den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Briefwahl 6.1 Mit dem Wahlschein in weißer Farbe für die Wahl zum Brandenburgischen Landtag erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen weißen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 6.4 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbriefumschlag mit dem (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden., den (im Original unterzeichnet) Swen Ennullat - Dienstsiegel - Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt 2019 Die Stadtverordnetenversammlung von hat mit Beschluss Nr die Umsetzung des Einzelhandelskonzepts von 2011 sowie dessen Fortschreibung beschlossen. Dafür erteilte die Stadt der GMA, Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbh, Dresden, den Auftrag zur Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzepts. Ziel des aktualisierten Einzelhandelskonzepts ist es, die Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in zu überprüfen und ggf. neu zu formulieren. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde unter Beteiligung aller Ortsbeiräte erstellt und liegt nun im Entwurf vor und wird in der Zeit vom bis einschließlich zur Beteiligung ausgelegt. Der Entwurf wird in v. g. Frist im Sachgebiet Stadtentwicklung und Planen im Rathaus der Stadt, Schlossstraße 3, Haus B, 3.OG zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt: Montag 08:00 bis 15:00 Dienstag 08:00 bis 18:00 Mittwoch 08:00 bis 17:00 Donnerstag 08:00 bis 17:00 Freitag 08:00 bis 12:00 Der Entwurf kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebietes Stadtentwicklung und Planen erörtert werden. Äußerungen werden während der o. g. Frist entgegengenommen. ( Stadtentwicklung). Der Entwurf wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch behandelt und ist in der Bauleitplanung der Stadt zu berücksichtigen., (im Original unterzeichnet) René Klaus Fachbereichsleiter 92

11 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom (GVBl. 1 Seite 166) in der jeweils gültigen Fassung In der Stadt, Gemarkung: Zeesen, Flur: 5 wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte und zur Aktualisierung der Nutzungsarten durchgeführt. Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden. Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme- Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in Lübben Im Auftrag Jürgen Kuse Amtsleiter Vom bis Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung in OT Niederlehme Die Firma Umweltschutz Ost GmbH, Grünauer Straße , Berlin beantragt die Genehmigung nach 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Robert-Guthmann-Straße in OT Niederlehme, in der Gemarkung Niederlehme, Flur 3, Flurstücke 191, 196 und 198 eine Anlage zur Behandlung von verunreinigten Böden und anderen mineralischen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß 8 in Verbindung mit 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind das Einleiten von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser von den befestigten Dach-, Wege- und Lagerflächen über einen Entwässerungsgraben in das Grundwasser und die Entnahme von Grundwasser über einen Brunnen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung von verunreinigten Böden und mineralischen Abfällen durch mechanische Vorbehandlung, biologische Behandlung und Wäsche sowie die zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen innerhalb der Halle als auch im Außenlager. Der betriebliche Verfahrensablauf untergliedert sich in folgende Prozesse: - Anlieferung und Wägung, - Entladung in der Halle, - Aufbereitung durch Siebmaschine (Vorbehandlung), - biologische Behandlung in der Halle, - Wäsche in der Waschanlage, - Beprobung zur Feststellung des Schadstoffabbaus, - Abtransport zur Verwertung / Entsorgung bzw. Bereitstellung zum Transport. Des Weiteren werden ein Büro- und Sozialbereich mit Fahrzeugwaage, eine Abluftreinigungsanlage, eine Atemdruckluftanlage und eine Betriebstankstelle für Liter Kraftstoff mit Abfüllfläche eingerichtet. Die gesamte Anlage soll in einem 2-Schicht-Betrieb werktags von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Das Betriebsgelände ist an das Energienetz angeschlossen. Das Brauchwasser für den Anlagenbetrieb wird aus dem Trinkwassernetz und aus einem Brauchwasserbrunnen bezogen. Die Kapazitäten betragen für die Behandlung der Abfälle maximal Tonnen im Jahr sowie für die Lagerung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle in der Halle und im Außenlager maximal Tonnen. Es handelt sich mit dem Hauptzweck der biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen um eine Anlage der Nummer GE und Nummer GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Januar 2021 vorgesehen. Auslegung Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 10. Juli 2019 bis einschließlich 9. August 2019 im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in Cottbus, im Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt/ Untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 (über TEDI) in Lübben und in der Stadtverwaltung, Haus A Bürgerservice, Schlossstraße 3 in ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Staub, flüchtigen Kohlenwasserstoffen, Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Biotope, Schutzgebiete, Wasser sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) ist während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Brandenburg veröffentlicht: Einwendungen Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 10. Juli 2019 bis einschließlich 10. September 2019 unter Angabe der Vorhaben-ID /19/ GE/T12 elektronisch an die -Adresse T12@lfu.brandenburg.de oder schriftlich beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach in Potsdam, beim Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt/ Untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 in Lübben und bei der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3 in Königs Wusterhausen erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: brandenburg.de/einwendungen. Erörterungstermin Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der 93

12 Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin. Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 16. Oktober 2019 um 10 Uhr im Albertinum Business Center, Schulungsraum, Albertusstraße 3 in Wildau. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Hinweise Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432). Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440). Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706). Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254). Rechtsgrundlagen Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- 94

13 Nichtamtlicher Teil Wahlwerbung anlässlich der Brandenburgischen Landtagswahl am 01. September 2019 Gemäß 18 Absatz 3 Brandenburgisches Straßengesetz ist Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusam hang mit Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstimmungstag zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegenstehen. Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren im Sinne des 15 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg steht, ist für die Dauer der jeweiligen Eintragungsfrist zuzüglich zwei Wochen zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegenstehen. Die Gemeinde kann durch Satzungen die Größe und Standorte von Werbeanlagen nach den Sätzen 1 und 2 nur zum Schutz von Orten von historisch herausragender überregionaler Bedeutung beschränken. Im Übrigen bleibt der Gemeinde eine angemessene Kontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe unbenommen. Das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregierung durch Rechtsverordnung Vorgaben für die Bestimmung der Menge und Größe von Plakatwerbung zu regeln. (Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 29])) Entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg ist dabei Folgendes zu beachten: a) Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven, b) die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen. Auf 33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen, c) das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befestigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig, d) Plakattafeln, -träger und Stellflächen müssen standsicher aufgestellt werden, e) bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbesondere an Straßenbäumen, ist das Lichtraumprofil freizuhalten, f) an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vierstreifigen Straßen ist Plakatwerbung unzulässig, g) vor Beginn der Plakatwerbung sind die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese gegebenenfalls die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können und h) soweit die Träger der Straßenbaulast oder die Straßenbaubehörden zur Erteilung von Erlaubnissen, Zustimmungen oder Genehmigungen befugt sind, haben sie davon auszugehen, dass ein öffentliches Interesse an ihrer Erteilung besteht bzw. dass Gründe des allgemeinen Wohls eine Abweichung erfordern. Für die Stadt gilt die Plakatierungssatzung der Stadt vom und deren 1. Änderung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt, Nr. 5 vom , Seite 44). Die maximal zulässige Anzahl an Werbeanlagen je Partei und je Wahl beträgt 300 Stück für die gesamte Stadt, je Ortsteil jedoch maximal 25 Stück gem. 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung. Zur gerechteren Aufteilung der Wahlplakate, für Ortsteile mit höherer Bevölkerungsdichte wurde folgende Festlegung getroffen: Festlegung zur prozentualen Aufteilung der Wahlplakate pro Ortsteil gem. 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung Rechtsgrundlage: Satzung der Stadt über die Durchführung von Veranstaltungs-oder Wahlwerbung (Plakatierungssatzung) vom , mit 1. Änderungssatzung vom (hier nur Anpassung des 9 Abs. 2, durch Änderung der Einstufung z.b. der Berliner Straße von Bundesstraße zu kommunaler Straße) Bei der Beschlussfassung am gab es nur 7 Ortsteile, seit 2013 ist auch die alte Kernstadt ein Ortsteil. 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung Die maximal zulässige Anzahl an Werbeanlagen je Partei und je Wahl beträgt 300 Stück für die gesamte Stadt, je Ortsteil jedoch maximal 25 Stück, zusätzlich dürfen je Veranstaltungs- und Kundgebungsankündigung anlässlich von Wahlen 200 Plakate auf gehangen werden. Durch diese Festlegung soll die Verteilung der restlichen 100 Wahlplakate, gerechter auf die Ortsteile mit höherer Bevölkerungsdichte, aufgeteilt werden. Anbei folgende Aufteilung: Ortsteile Einwohner festgelegte prozentuale Maximale pro Ortsteil Anzahl Aufteilung Anzahl (Stand: nach der restlichen pro Ortsteil: ) Satzung 100 Stück pro Ortsteil pro Ortsteil OT : OT Diepensee: OT Kablow: OT Niederlehme: OT Senzig: OT Wernsdorf: OT Zeesen: OT Zernsdorf: gesamt:

14 Zusätzlich dürfen je Veranstaltungs- und Kundgebungsankündigung anlässlich von Wahlen 200 Plakate aufgehängt werden (gemäß 7 Absatz 10 der Plakatierungssatzung). Beim Sachgebiet Bürgerservice und Ordnungsrecht der Stadtverwaltung sind die Plakatierungen schriftlich (formlos) zu beantragen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: den Zeitraum, die Anzahl und die Standorte (Innenstadt / Ortsteile) der Wahlplakate / Wahlwerbung und einen Ansprechpartner mit Telefonnummer. Es empfiehlt sich, dass Antragsformular der Stadt, welches auf der Internetseite der Stadt zu finden ist, zu verwenden. Für jedes Wahlplakat wird von der Stadtverwaltung ein Aufkleber ausgegeben mit der Aufschrift Plakatierung genehmigt. Plakate, welche über keinen Aufkleber verfügen, werden ohne gesonderte Aufforderung durch die Stadtverwaltung auf Kosten der jeweiligen Partei aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt. Nicht erlaubt ist Wahlwerbung an Zäunen, Hauswänden, Geländern (Brückengeländer, Geländer an Fuß- oder Radwegen u.ä.) und an Bäumen sowie Baumstützen (Schutzgestelle) welche in den öffentlich gewidmeten Straßenverkehr ragen. d) vor Inbetriebnahme sind die Ordnungsbehörden der örtlich zuständigen Gemeinden unter Hinweis auf 11 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.Juli 1999 (GVBl. I S.386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10.Juli 2014 (GVBl. I Nr.32), zu unterrichten und e) Weisungen von Überwachungskräften, die dieser Ausnahmeregelung entgegenstehen, ist Folge zu leisten. (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 48 vom 2. Dezember 2015, S ) Hinweis: Zu den ähnlichen Einrichtungen unter Punkt b) zählen beispielsweise auch Schulen und Kindergärten während der Unterrichts- und Öffnungszeiten. Für die Stadt ist außerdem zu beachten, dass geplante Lautsprecherfahrten mindestens einen Tag vorher unter Angabe der vorgesehenen Route schriftlich anzuzeigen sind. Des Weiteren dürfen Wahlplakate nicht aufgestellt bzw. angebracht werden: In in der Bahnhofstraße, - auf dem Bahnhofsvorplatz, - in der Karl-Marx-Straße, von der Bahnhofstraße bis zur Eichenallee, - in der Friedrich-Engels-Straße, von der Bahnhofstraße bis zur Eichenallee, - in der Storkower Straße vom Bahnhofsvorplatz bis zum Tunnel (inkl. Kreisverkehr), - in der Schlossstraße im Bereich der Schleuse - und im Bereich der Schleuse in Neue Mühle. Wohnungsbau Am Mühlenfeld geht voran Für die ordnungsgemäße Anbringung und Kontrolle ist die jeweilige Partei, Vereinigung usw. verantwortlich. Am Freitag, den 30. August 2019 um Uhr, müssen alle Wahlplakate im Umkreis von 20 m im Bereich der Wahllokale entfernt worden sein. Bis spätestens Montag, den 16. September 2019, sind alle Wahlplakate zu entfernen. Die Häuser des dritten Bauabschnittes im Wohngebiet Am Mühlenfeld sind im Rohbau fertig. Insgesamt 30 Wohnungen sind entstanden. Fotos: Reik Anton Lautsprecherfahrten anlässlich der Landtagswahl am 01. September 2019 Entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg dürfen Lautsprecher zum Zwecke der Wahlwerbung sechs Wochen vor dem Wahltag, nicht aber am Wahltag selbst, betrieben werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: a) Der Betrieb von Lautsprechern darf nicht zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen; er muss insbesondere auf verkehrsreichen Straßen (z.b. Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen) sowie an Verkehrsknotenpunkten unterbleiben, b) er ist ferner unzulässig in der Zeit von 20 bis 7 Uhr und in Wohngebieten, darüber hinaus auch während der Zeit von 13 bis 15 Uhr. In der Nähe von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen und ähnlichen Anstalten und Einrichtungen hat er grundsätzlich zu unterbleiben, c) zur Verringerung der Lärmbelästigung sind Musikstücke zwischen den einzelnen Durchsagen so kurz wie möglich zu halten, Das Bau-Großprojekt Wohnen Am Mühlenfeld nimmt immer mehr Gestalt an. Die Rohbauten des dritten von insgesamt vier Bauabschnitten sind fertig. Derzeit finden die Innenausbauten wie Elektroinstallation, Heizung und Sanitär statt. Außerdem werden die Fassaden verputzt, erklärt Rolf Faust, Geschäftsführer der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbh. Im Frühjahr 2020 soll der dritte Bauabschnitt bezugsfertig sein. Dann beginnt die Vermietung der insgesamt 30 Wohnungen. Schon jetzt sind zwölf davon reserviert, so Rolf Faust. Die Besonderheit liegt in der Hanglage der Häuser am Fuße des Funkerbergs zwischen der Potsdamer und der Berliner Straße. Insgesamt 120 Wohnungen werden in vier Baufeldern errichtet. Die Mehrfamilienhäuser bestehen aus jeweils drei Geschossen. Sie verfügen ausschließlich über Zwei- und Drei-Raum-Wohnungen, deren Größen zwischen knapp 55 bis mehr als 80 Quadratmeter schwanken. Pro Baulos entstehen ein Doppel- und ein Einzelhaus. Die Kaltmietenpreise liegen zwischen zehn und elf Euro pro Quadratmeter. Im ersten und zweiten Bauabschnitt wurden jeweils 29 Wohnungen errichtet, wobei es in den Häusern des zweiten BA noch zehn freie Einheiten gibt. Der vierte und letzte Bauabschnitt beginnt im Jahr 2021 und soll ein Jahr später fertig sein. In zwei Gebäuden sind insgesamt 32 Wohnungen untergebracht. Das Projekt zeichnet sich durch seine Nähe zum Stadtzentrum und die sehr gute Verkehrsanbindung aus, betont Rolf Faust und ergänzt, dass ein Vorhaben dieser Größe bisher nicht wieder geplant sei. s Bürgermeister, Swen Ennullat, ist froh über den guten Baufortschritt Am Mühlenfeld. Das Quartier ist für die gesamte Stadt sehr wichtig. Das 96

15 Herzlichen Glückwunsch Die Stadt gratuliert allen Geburtstagskindern und Ehejubilaren im Monat Juni. zeigt auch die gute Nachfrage nach den Wohnungen. Die stadteigene Gesellschaft baut qualitativ hochwertig zu einem vernünftigen Mietpreis und ist ein verlässlicher Partner für die Menschen. Besondere Einblicke für den Feuerwehrnachwuchs Neue Freunde fi nden, die Zusammenarbeit untereinander stärken und natürlich viel trainieren: Für 53 Mitglieder des Feuerwehrnachwuchses aus und den Ortsteilen und ihre 26 Betreuer ging es im Rahmen des Stadtjugendlagers in den Naturpark Schlaubetal. Die Zehn- bis 18-Jährigen gastierten vom bis in der Jugendherberge Bremsdorfer Mühle. Am Sonnabend, den , stand nicht nur die technische Hilfeleistung auf dem Plan. Bei einem Quiz ging es auch um Allgemeinwissen und Mannschaftsgeist. Unterstützt wurden die Jugendlichen durch die Feuerwehr Bremsdorf. Auf einem Sportparcours konnten sich alle Teilnehmer austoben und bei einer Abenteuerwanderung durch die Natur mit Karte und Kompass ihre Orientierungsfähigkeiten unter Beweis stellen. Am Sonntag, den , besuchte der Feuerwehrnachwuchs die Werkfeuerwehr des Stahlwerks in Eisenhüttenstadt. Die dortigen Kameraden zeigten den Jugendlichen bei einer Führung die Feuerwache mit integrierter Leitstelle für den Werkbereich. Außerdem gab es Einblicke in das Warmwalzwerk des Stahlwerks. Die Stadtjugendwartin bedankt sich im Namen aller bei der Firma KW-Ambulance, die unentgeltlich Fahrzeuge für die Tour bereitstellte. Fotos: Maraike Peter 97

16 Gelungene Premiere beiden Zernsdorfer Rübchen Ein altersgruppenübergreifendes Fest dieser Größenordnung war für die Organisatoren der Kita Zernsdorfer Rübchen nebst Hort ein Novum. Erstmalig veranstalteten Leitung, Erzieher, Mitarbeiter, Eltern und der Heimatverein Zernsdorf e.v. solch ein großes Fest, zu dem Familien, Freunde und Bekannte der Kinder eingeladen waren. Die Kinder und Erwachsenen konnten sich getreu dem Festmotto Zeit zu(m) Spielen ohne Alltags- und Termindruck an den verschiedenen Spielstationen ausprobieren. Geboten wurde ein unterhaltsames Potpourri aus Kinderschminken, Seifenblasenstation, Barfußpfad, Luftballontiere modellieren, Büchsenwerfen, Hüte basteln und vielem mehr. Die Freiwillige Feuerwehr Zernsdorf gewährte begeisterten Feuerwehrfans Einblicke in ihr Löschfahrzeug und forderte potentielle Nachwuchskräfte auf, ihr Können am brennenden Hausmodell oder am Heißen Draht unter Beweis zu stellen. Bewegungsbegierige konnten sich auf der Hüpfburg oder der Pedalostation auspowern, mit Pappkartoneinhörnern und -Flugzeugen um die Wette reiten und fliegen oder auf dem Balancierparcours ihre Schwindelfreiheit beweisen. Am Glücksrad winkten tolle Preise und Clown Pepe verzauberte seine kleinen und großen Zuschauer. Für das leibliche Wohl sorgten engagierte Eltern und Erzieher, die an Ständen Hot Dogs, Sandwiches, selbstgebackene Kuchen und Waffeln sowie Getränke servierten. Handgenähte Wimpelketten und liebevoll gestaltete Krepppapierblüten verzierten das Gelände. Für die musikalische Untermalung sorgte Ingmar Bethke aus Zernsdorf am DJ-Pult. Die Eltern zeigten sich begeistert. Die Mitarbeiter der Kita Zernsdorfer Rübchen danken allen involvierten Eltern, Sponsoren und Helfern für ihr Engagement und freuen sich auf viele weitere gemeinsame Feste. Foto: Denise Wetendorf 98

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