Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl
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1 Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1
2 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens Rechtsschutz Besondere Rechtsfragen 2
3 Typenzwang ( 25 BVergG für klassischen Bereich, 192 BVergG für Sektorenbereich) Offenes Verfahren (mit vorheriger Bekanntmachung) Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung ohne vorherige Bekanntmachung Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung ohne vorherige Bekanntmachung Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (eingeführt durch BGBl I 2012/10) ohne vorherige Bekanntmachung 3
4 Rahmenvereinbarung dynamisches Beschaffungssystems wettbewerblicher Dialog EBRV 1171 BlgNR 22. GP 109: Im Sektorenbereich gibt es keinen wettbewerblichen Dialog. Dieser ist in der RL 2004/17/EG deshalb nicht vorgesehen, weil Sektorenauftraggeber ohnehin jederzeit das Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb wählen können und eine Sonderregelung für besonders komplexe Aufträge von der Kommission daher als nicht erforderlich erachtet wurde. 4
5 Ein- und mehrstufige Vergabeverfahren Einstufiges Vergabeverfahren: zb Offenes Verfahren Zweistufiges Vergabeverfahren: zb Nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung Dreistufiges Vergabeverfahren: zb Wettbewerblicher Dialog 5
6 Einstufiges Vergabeverfahren Aufforderung zur Stellung eines Angebots = Ausschreibung Angebotsöffnung Eignungsprüfung des Bieters und inhaltliche Prüfung des Angebots Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) Beispiele: Offenes Verfahren (mit vorheriger Bekanntmachung) Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Direktvergabe ohne vorherige Bekanntmachung Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (vgl EBRV 1513 BlgNR 24. GP 129 f:) 6
7 Zweistufiges Vergabeverfahren Erste Stufe (Teilnahmewettbewerb): Aufforderung zur Teilnahme Prüfung der Eignung der Bewerber Auswahl der Bewerber Zweite Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Angebotsöffnung inhaltliche Prüfung des Angebots Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) Beispiele: Offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung; Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (vgl EBRV 1513 BlgNR 24. GP 129 f:) 7
8 Dreistufiges Vergabeverfahren Wettbewerblicher Dialog ( 159 ff) Erste Stufe: Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) Zweite Stufe: Dialogphase Dritte Stufe: Aufforderung zur Angebotsabgabe Angebotsöffnung inhaltliche Prüfung des Angebots Zuschlagsentscheidung (Absichtserklärung) Zuschlagserteilung = Zuschlag (Vertragsschluss) 8
9 Besonderheit: Rahmenvereinbarung 25 Abs 7 BVergG: Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmern, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den in Aussicht genommenen Preis und gegebenenfalls die in Aussicht genommene Menge. Auf Grund einer Rahmenvereinbarung wird nach Abgabe von Angeboten eine Leistung von einer Partei der Rahmenvereinbarung mit oder ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb bezogen. 9
10 150 BVergG: Öffentliche Aufträge können auf Grund einer Rahmenvereinbarung vergeben werden, sofern die Rahmenvereinbarung nach Durchführung eines offenen Verfahrens, eines nicht offenen Verfahrens mit vorheriger Bekanntmachung [oder eines Verhandlungsverfahrens] ohne Zuschlagserteilung abgeschlossen wurde. 10
11 Vergabeverfahren endet nicht mit Zuschlag sondern mit Abschluss der Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung wird abgeschlossen mit einem Unternehmer oder mit mehreren Unternehmern Lieferungen/Dienstleistungen erfolgen auf Basis der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung ohne erneutem Aufruf zum Wettbewerb oder mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb 11
12 Besonderheit: Dynamisches Beschaffungssystem 25 Abs 8 BVergG: Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein vollelektronisches Verfahren für die Beschaffung von Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des Auftraggebers genügen. Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System zugelassen. Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird die Leistung nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem bezogen. 12
13 Wahl der Verfahrensart Abhängig von: Auftragswert Im Oberschwellenbereich (OSB), im Unterschwellenbereich (USB) oder unter noch niedrigeren Schwellenwerten (Subschwellen)? Person des Auftraggebers Öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber? Gegenstand des Verfahrens Bauauftrag, Baukonzessionsvertrag, Lieferauftrag, Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzessionsvertrag? 13
14 Fiktives Fallbeispiel Die Landeshauptstadt Linz möchte ein Magazin drucken lassen. Welche Verfahren kommen in Frage a. wenn der geschätzte Auftragswert EUR beträgt b. wenn der geschätzte Auftragswert EUR beträgt? 14
15 Verfahrensarten und Wettbewerbe im klassischen Bereich 15
16 Verfahrensarten und Wettbewerbe im Sektorenbereich 16
17 Nicht prüfungsrelevant! Beispiel: Beschaffung einer Orgel durch eine Universität Zahlreiche europaweite Bekanntmachungen von Orgelbeschaffungen Folgende europaweite Bekanntmachungen (darunter allerdings auch bloße Vorinformationen und Bekanntmachungen über vergebene Aufträge) im Zusammenhang mit Beschaffungen von Orgeln [1] seit dem Jahr 2006[2]: 51 Bauaufträge 96 Lieferaufträge 20 Dienstleistungsaufträge 167 insgesamt 93 im offenen Verfahren 20 im nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung 3 im beschleunigten nicht offenen Verfahren 12 im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung 9 im Wettbewerblichen Dialog 2 im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung 6 Auftragsvergaben ohne vorherige Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung 2 Unbestimmt 147 insgesamt 1] CPV-Code ; CPV = common procurement vocabulary. [2] Quelle: Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, zu finden unter 17
18 Nicht prüfungsrelevant! Beispiel: Beschaffung einer Orgel durch eine Universität 18
19 Nicht prüfungsrelevant! Beispiel: Beschaffung einer Orgel durch eine Universität 19
20 Beispiel: Beschaffung einer Orgel durch eine Universität Wahl der Auftrags- und Verfahrensart a. Beschaffung der Orgel als Lieferauftrag? In Österreich hat ein öffentlicher Auftraggeber die Vergabe von Lieferaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 200 TEUR[3] ( 12 Abs 1 Z 3 BVergG) in der Regel in einem offenen Verfahren oder in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung durchzuführen ( 27 BVergG). Das Verhandlungsverfahren ist ab einem geschätzten Auftragswert von 200 TEUR nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zb bei Lieferaufträgen ( 29 Abs 1 Z 2 BVergG), die ihrer Natur nach oder wegen der mit der Leistungserbringung verbundenen Risiken eine vorherige globale Preisgestaltung nicht zulassen [4]; Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zb wenn der Lieferauftrag ( 29 Abs 2 Z 2 BVergG) aus technischen oder künstlerischen Gründen [ ] nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann [5] Ein wettbewerblicher Dialog ist zulässig, wenn es sich um besonders komplexe Aufträge handelt und [ ] die Vergabe eines offenen oder nicht offenen Verfahrens nach Ansicht des Auftraggebers nicht möglich ist. ( 34 BVergG) [3] Sog Oberschwellenbereich (im Folgenden: OSB ). [4] Bei Bauaufträgen: 28 Abs 1 Z 3 BVergG. [5] Bei Bauaufträgen: 28 Abs 2 Z 2 BVergG. 20
21 Beispiel: Beschaffung einer Orgel durch eine Universität b. Beschaffung der Orgel als Bauauftrag? Im Falle der Qualifikation als Bauauftrag[6] stehen neben den oben genannten Vergabeverfahren[7] weitere Verfahrensarten zur Verfügung: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, und zwar ohne Vorliegen der Voraussetzungen gem 28 Abs 1 BVergG, sofern der geschätzte Auftragswert des betreffenden Bauauftrages unterhalb von 1 Mio Euro liegt (38 Abs 1 BVergG); nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung sofern der geschätzte Auftragswert des betreffenden Bauauftrages unterhalb von 1 Mio EUR (ab : 300 TEUR) liegt ( 37 Z 1 BVergG). Kann es sich beim Bau einer Orgel überhaupt um ein Bauvorhaben im Sinne von 4 Z 1 ivm Anhang I BVergG und somit um einen Bauauftrag handeln? In Frage käme etwa die Kategorie Sonstige Bauinstallation (NACE-Code[8] 45.34), Bautischlerei und -schlosserei (NACE-Code 45.42) oder sonstiger Ausbau a.n.g. (NACE-Code 45.45). [6] Der OSB beginnt bei Bauaufträgen ab einem Betrag von 5 Mio EUR ( 12 Abs 1 Z 3 BVergG). [7] 27 BVergG; 28 Abs 1 Z 3 und Abs 2 Z 2 BVergG (siehe FN 4 und 5); 34 BVergG. [8] Siehe auch VO 90/3037/EWG des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl L 1990/293, 1, idf ABl L 2006/393, 1, zu finden unter [ ]. 21
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