Publizitätsvorschriften Merkblatt für Information und Kommunikation für EFRE.NRW geförderte Vorhaben

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1 Publizitätsvorschriften Merkblatt für Information und Kommunikation für EFRE.NRW geförderte Vorhaben

2 2 Inhalt Inhalt 2 Hintergrund 3 Rechtsgrundlagen 4 Grundsatz 5 Während der Projektlaufzeit 7 Nach Abschluss des Projektes 10 Service 11

3 3 Hintergrund Hinter den zwei Buchstaben EU verbirgt sich ein Staatenverbund mit heute 28 Mitgliedstaaten in Europa, die gemeinsame Werte, soziale und wirtschaftliche Ziele vertreten. Innerhalb dieses Staatenverbunds gibt es allerdings erhebliche regionale Entwicklungsunterschiede. Um die schwächeren Regionen dabei zu unterstützen, den Anschluss an die stärkeren Regionen zu finden, stellt die Europäische Union Gelder in Form von Struktur- und Kohäsionsfonds zur Verfügung. Auch Nordrhein-Westfalen erhält Gelder aus diesen Fonds zur Verfügung gestellt: Rund 1,2 Milliarden Euro stehen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung, um Wachstum und Beschäftigung fördern. Viele Vorhaben wurden bereits in der letzte Förderperiode mit Geldern aus dem EFRE in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Damit die finanzierten Vorhaben auch sichtbar und wahrnehmbar werden und das Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass auch jeder Einzelne von Europa profitiert, legen die Europäische Kommission und das Land Nordrhein-Westfalen besonderen Wert darauf, dass die Bürger und Bürgerinnen über den Einsatz der EU-Mittel informiert werden. Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist deshalb dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu informieren. Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind im Rahmen der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU festgelegt. Neben der reinen Information soll damit auch für Transparenz über die Verwendung der europäischen Fördermittel gesorgt werden. Darüber hinaus dient die Kommunikation der geförderten Projekte dazu, Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die im Folgenden aufgeführten Punkte sollen Geförderten eine Hilfestellung bei der Anwendung und Umsetzung der Publizitätsvorschriften geben.

4 4 Rechtsgrundlagen Die Vorschriften, die Empfänger von Fördermitteln, die sogenannten Begünstigten, einzuhalten haben, sind in folgenden Verordnungen beschrieben: Die Verordnung (EU) NR. 1303/2013 Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in der jeweils gültigen Fassung. Artikel 115 sowie Anhang XII, Nr. 2.2 Durchführungsverordnung (EU) NR. 821/2014 Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend der Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten in der jeweils gültigen Fassung. Artikel 3-5 sowie Anhang II ANBest-EFRE Nr. 10 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Die Verordnungen finden Sie unter folgendem Link:

5 5 Grundsatz Grundsätzlich besteht eine doppelte Informationspflicht über den Einsatz von EFRE-Mitteln. Sowohl die Begünstigten als auch die Verwaltungsbehörde sind verpflichtet, die EFRE-Förderung zu kommunizieren. Das Begünstigtenverzeichnis Die EFRE Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, eine Liste der Vorhaben auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und diese alle 6 Monate zu aktualisieren. Im Rahmen der Antragsstellung müssen Sie sich damit einverstanden erklären, in der Liste der Vorhaben veröffentlicht zu werden. Das aktuelle Begünstigtenverzeichnis für den EFRE.NRW finden sie unter folgendem Link: Die Pflichten der Begünstigten Alle Begünstigten müssen sicherstellen, dass alle am Projekt Beteiligten über die Finanzierung aus dem EFRE informiert werden. Sie sind verpflichtet, einen deutlichen Hinweis auf die Finanzierung Ihres Vorhabens durch EFRE-Mitteln zu geben. Wichtig: Alle Veröffentlichungen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben müssen folgende Elemente enthalten: EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in unsere Zukunft Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

6 6 Diese Elemente ergeben somit folgende Darstellung, die die Mindestanforderungen an die Publizität erfüllt: obligatorischer EFRE-Förderhinweis Der Hinweis muss die gleiche Größe aufweisen, wie das größte von weiteren eingesetzten Logos. Die Höhe muss mindestens 20 mm betragen. Ausnahme: Bei sehr kleinen Werbematerialien, wie z.b. Kugelschreibern, reicht eine Höhe von 5 mm. Ausdrücklich erwünscht ist die zusätzliche Platzierung des EFRE.NRW-Logos für das Förderprogramm : Programm-Logo EFRE.NRW Service: Die verschiedenen Logos in deutsch und englisch stehen auf unserer Website zum Download bereit:

7 7 Während der Projektlaufzeit Publikationen Bei allen Publikationen einschliesslich Pressemitteilungen, Präsentationen, elektronischen und audio-visuellen Informationen muss sichergestellt werden, dass sie die vorgeschriebenen Größen- und Gestaltungsvorschriften einhalten und die vorgegebenen Hinweise, Beschreibungen und Logos enthalten. Der Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union muss grundsätzlich an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, wie z.b. auf der Umschlagseite (Titelseite oder Rückseite) von Broschüren/Flyern. Folgende beispielhafte Formulierung kann für Pressemitteilungen verwendet werden: Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Internet Betreiben Sie eine Webseite, so sind Sie verpflichtet, auf dieser eine angemessene Beschreibung des Vorhabens einzustellen, die im angemessenen Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung steht. In der Beschreibung muss auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervorgehoben werden. Zudem muss die Webseite an möglichst prominenter Stelle den EFRE-Förderhinweis (vgl. S. 6) enthalten: obligatorischer EFRE-Förderhinweis Ausdrücklich erwünscht ist die zusätzliche Platzierung des EFRE.NRW-Logos für das Förderprogramm und die Verlinkung auf : Programm-Logo EFRE.NRW Logos und Mustervorlagen finden SIe unter

8 Lukow / photocase.de nukanute / photocase.de green-lens.de / C. Gelpke birdys / photocase.de 8 Neben den Kommunikationsmaßnahmen, die für alle Fördersummen gelten, gibt es zusätzliche Maßnahmen jeweils abhängig von der Höhe der Förderung. Fördersumme unter Euro Wenn die öffentliche Unterstützung unter Euro liegt, müssen Sie ein Plakat (mind. Din A3) mit Informationen zum Projekt und der Förderung an einer gut sichtbaren Stelle, wie z.b. im Eingangsbereich aufhängen. Folgende Informationen müssen auf dem Plakat angegeben werden: Projektname Kurzbeschreibung des Projekts (auf allgemeine Verständlichkeit achten) Hinweis auf die Förderung durch den EFRE Service: Schneller als man denkt Innovation im Fokus der EFRE Förderung Stärker als man denkt EFRE steigert die Wettbewerbsfähigkeit von KMU Projekttitel Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen nicht verändert werden. Projekttitel Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen nicht verändert werden. Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert. Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert. Template Prioritätsachse 1 Template Prioritätsachse 2 Sauberer als man denkt Klimaschutz in NRW voranbringen dank EFRE Attraktiver als man denkt Nachhaltige Stadtentwicklung durch EFRE Projekttitel Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen nicht verändert werden. Projekttitel Die Projektbeschreibung sollte kurz und verständlich den Inhalt des Projektes wiedergeben. Diese kann zum Beispiel bezug nehmen auf die Förderziele des EFRE.NRW Programm und die Querschnittsziele. Die Beschreibung kann hier auf maximal acht Zeilen beziehungsweise bei zweizeiligem Titel in sechs Zeilen geschehen. Zu lange Texte müssen entsprechend gekürzt werden. Bitte nicht die Schriftgröße, die Schriftart oder die Größe des Textfeldes verändern. Diese Einstellungen entsprechen dem Corporate Design des EFRE.NRW und dürfen nicht verändert werden. Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert. Dieses Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfahlen gefördert. Template Prioritätsachse 3 Template Prioritätsachse 4 Die Plakattemplates finden SIe unter

9 9 Infrasruktur- und baumassnahmen mit einer Fördersumme über Euro Wenn Sie mehr als Euro öffentliche Unterstützung erhalten und es sich um eine Infrastruktur- oder Baumaßnahme handelt, sind sie verpflichtet, temporär ein Hinweisschild an einer gut sichtbaren Stelle aufzustellen. Dabei nehmen die geforderten Elemente EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in unsere Zukunft Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mindestens 25 Prozent des Hinweisschildes ein. Die Größe des Schildes ist nicht vorgegeben. Sie muss aber der Bedeutung und der finanziellen Förderung angemessen sein. Achtung: Wie im Zuwendungsbescheid gefordert, ist das Hinweisschild zu dokumentieren und an die Bewilligungsstelle zu übermitteln! Service: Eine entsprechende Vorlage steht auf unserer Website zum Download bereit: Die Information zur EU-Förderung müssen mindestens 25% der Fläche des Schildes einnehmen. Gefördert durch die Europäische Union Muster eines Hinweisschildes mit EFRE.NRW-Logo die Mindestanforderungen an die Publizität sind erfüllt.

10 10 Nach Abschluss des Projektes Infrastruktur- und Baumassnahmen sowie materielle Gegenstände mit einer Fördersumme über Euro Spätestens drei Monate nach Abschluss eines Vorhabens müssen Sie gut sichtbare Erläuterungstafeln anbringen, die für die allgemeine Öffentlichkeit gut wahrnehmbar und lesbar sind (von signifikanter Größe). Achtung: Permanente Erläuterungstafeln müssen nicht nur bei Infrastrukturund Baumaßnahmen angebracht werden, sondern auch bei der Förderung anderer materieller Gegenstände wie z.b. neue Technik und Maschinen. Ist es nicht möglich, auf einem materiellen Gegenstand eine Erläuterungstafel anzubringen, sind andere geeignete Maßnahmen anzuwenden, um auf die EU-Förderung aufmerksam zu machen. Dabei nehmen die geforderten Elemente Bezeichnung und Prioritätsachse der Maßnahme EU-Emblem (12-Sterne-Kreis) und der Verweis auf die Europäische Union Verweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: Investition in unsere Zukunft Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mindestens 25 Prozent der Erläuterungstafel ein. Service: Eine entsprechende Vorlage steht auf unserer Website zum Download bereit: Folgende Informationen müssen auf der Tafel aufgeführt werden: Bezeichnung des Projektes Hauptziel des Projektes Die Informationen zur EU-Förderung müssen mindestens 25% der Fläche der Tafel einnehmen. Dieses Projekt wurde aus Mitteln der Europäische Union gefördert. Muster einer Erläuterungstafel mit EFRE.NRW-Logo die Mindestanforderungen an die Publizität sind erfüllt.

11 11 Service Die Logos sowie die Vorlagen für die Poster, Schilder und Tafeln stehen hier zum Download bereit: Die zugrunde liegenden Verordnungen stehen unter folgendem Link bereit: Poster, Hinweisschilder und Erläuterungstafeln sind nicht bei der EFRE Verwaltungsbehörde erhältlich. Für ihre Herstellung sind die Begünstigten zuständig. Soll bei Publikationen auch das NRW-Logo enthalten sein, erhalten Sie Informationen zu dessen Anwendung bzw. zur Anwendung des Landesdesigns unter:

12 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25, Düsseldorf

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