Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen. UB Luft GmbH / Roland Rüfenacht
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- Marielies Bader
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1 SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen
2 SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung Referatsinhalt Ausbildungs-Rückblick für die Durchführung der Öl- und Gasfeuerungskontrolle Seit 1990 gibt es die eidgenössische Berufsprüfung für die Durchführung der Feuerungskontrolle Drei Reglements-Revisionen waren seit der ersten Prüfung notwendig Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure vom 12. Sept Modulare Ausbildung für die Durchführung der Holzfeuerungskontrolle bis 70 kw 2
3 Die ersten periodischen Ölfeuerungskontrollen Das Gesundheitsinspektorat der Stadt Zürich überprüft in der Heizperiode 1963/ Heizungen. 40% davon belasteten die Luft erheblich. Auf Grund dieser Resultate schrieb der Zürcher Stadtrat die obligatorische periodische Feuerungskontrolle vor; 3
4 Das Ausbildungsprofil der ersten Ölfeuerungskontrolleure Lufthygienische Mindestanforderungen an die Ölfeuerungsanlagen: Russzahl 3; keine unvollständig verbrannte Ölanteile in den Abgasen. Daraus ergab sich das folgende Ausbildungsprofil für die ersten Ölfeuerungskontrolleure: Technisches Verständnis und die Fähigkeit die lufthygienischen Messungen nach den Anordnungen des Gesundheitsinspektorat der Stadt Zürich durchführen. In der Regel erfüllten die Badmeister der Stadt Zürich dieses Anforderungsprofil. 4
5 Die periodische Ölfeuerungskontrolle wird auf breiter Ebene von einzelnen Kantonen eingeführt Als erster Kanton ordnete 1971 Appenzell-Ausserrhoden ein Kontroll-Obligatorium an. Im gleichen Jahr folgte der Kanton Solothurn und ein Jahr später der Kanton Zürich. Bis 1980 kamen noch die Kantone Basel-Land, Aargau, Basel-Stadt, Luzern, Waadt und Bern sowie zahlreiche Gemeinden aus weiteren Kantonen dazu; 5
6 Die SVG führte die ersten gesamtschweizerischen Ausbildungskurse für Ölfeuerungskontrolleure durch Die Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz und Umwelttechnik (SVG) war lange Jahre die einzige Institution, die für Feuerungskontrolleure und -kontrolleurinnen Ausbildungskurse anbot; Zu den Grundkursen der SVG führten einzelne Kantone für ihre Kontrollpersonen Weiterbildungskurse durch. 6
7 Die Feuerungskontrolle wird gesamtschweizerisch rechtlich vorgeschrieben Seit dem Inkrafttreten der Bundes Luftreinhalte- Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985, darf die Feuerungskontrolle als gesamtschweizerisch etablierte Kontrollmassnahme zur lufthygienischen und energetischen Überwachung der Feuerungsanlagen in der Schweiz betrachtet werden. Grund genug, eine gesamtschweizerische, einheitliche Ausbildung für die Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure zu erarbeiten. 7
8 Die eidg. Berufsprüfung regelt neu die Ausbildung für die Kontrollpersonen 1990 wurde die erste vom damaligen Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) 1 anerkannte eidgenössische Berufsprüfung für die Durchführung der Feuerungskontrolle angeboten (Reglement über die Durchführung der Berufsprüfung für die Feuerungskontrolle vom ) 1 (heute Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) 8
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10 Zweck der Prüfung (Version 1990) Durch die Berufsprüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um die amtliche Feuerungskontrolle nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Er muss die Erfordernisse des Umweltschutzes und der Energieeinsparung im Bereich der Feuerungsanlagen kennen und den Anlagebetreiber beraten können. 10
11 Prüfungsbesonderheiten Die Berufsprüfung wurde von 7 Berufsverbänden getragen; Es gab eine Aufsichts- und Prüfungskommission; Die Kommissionen mussten gleich viele Vertreter von Umweltfachstellen wie die Vertreter der Trägerverbände stellten; Der Präsident der Kommissionen wurde vom BUWAL (heute BAFU) bestimmt. 11
12 Bestehen der Prüfung Die Prüfung. gilt als bestanden, wenn die Fachnoten der Fächer 1 und 2 sowie die Schlussnote mindestens 4,0 betragen, in nicht mehr als zwei Fächern eine Note zwischen 3,0 bis 3,9 und in keinem Fach eine Note unter 3,0 erteilt wird. So raffiniert die Notendurchschnitte für das bestehen der Prüfung ausgeklügelt war, erlaubte diese Noten- Regelung untolerierbare Fehlmessungen. 12
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14 1. Reglements-Revision bereits nach einem Jahr Reglement über die Durchführung der Berufsprüfung für den/die Feuerungskontrolleur/-in vom Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Fachnoten der Fächer 1, 2 und 3 sowie die Schlussnote mindestens 4,0 betragen, in nicht mehr als zwei Fächern eine Note zwischen 3,0 bis 3,9, und in keinem Fach eine Note unter 3,0 erteilt wird. 14
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17 2. Revision / Berufsprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung Reglement über die Erteilung des eidgenössischen Fachausweises als Feuerungskontrolleur/-in vom 8. Oktober 2001 Zweck des eidgenössischen Titels (Version 2001) Die Inhaber des Fachausweises verfügen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um in ihrem Beruf verantwortungsvolle Aufgaben und Führungsfunktionen zu übernehmen. 17
18 Die Module des Bausatzes «Feuerungskontrolle» Als Zulassung zur Absolvierung von der modulübergreifenden Abschlussprüfung als Feuerungskontrolleurin und Feuerungskontrolleur sind acht Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen erforderlich: 18
19 Als Grundlagen-Module für den Einstieg in die berufliche Tätigkeit als Feuerungskontrolleurin und als Feuerungskontrolleur sind die zwei nachstehenden Module vorgesehen: AT1 «Grundlagen über die Heizungs- und Feuerungstechnik» MT1 «Grundlagen der lufthygienischen Emissionsmessungen» Anschliessend an die Grundausbildung wird vorzugsweise das für die praktische Tätigkeit der Feuerungskontrolleurin und des Feuerungskontrolleurs vorgesehene Fachmodul absolviert. MT2 «Messtechnik gemäss den BAFU-Messempfehlungen Feuerungen» 19
20 Für das Erlangen des eidg. Fachausweises müssen zusätzlich die nachstehenden fünf theoretischen Fachmodule absolviert werden: AB1 «Auswertung und Beurteilung der Messresultate bei Öl- und Gasfeuerungen» AB2 «Berechnungen für die Mess- und Feuerungstechnik» BV1 «Verbrennungstechnik und Brennstofflehre» LZ1 «Umweltrecht und lufthygienische Zusammenhänge» LZ2 «Vollzugsaufgaben der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) mit Schwerpunkt Feuerungskontrolle» 20
21 Die Modularisierung der Ausbildung für die Durchführung der Feuerungskontrolle erlaubte dem Bundesamt (BAFU) in den «Messempfehlungen Feuerungen» ein Ausbildungsprofil für die Durchführung der Feuerungskontrolle zu erstellen: 21
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23 SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung
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25 Bestehen der modulübergreifenden Abschlussprüfung Die Abschlussarbeit beinhaltet drei Prüfungsteile und Beurteilungskriterien: 1. Fallbeispiel «Auswertung und Beurteilung inkl. Fachrechnen» 2. Fallbeispiel «Umweltrecht und lufthygienische Zusammenhänge» 3. Fallbeispiel «Aufbau und Funktion von Feuerungsanlagen» Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in der Gesamtnote mindestens die Note 4.0 erreicht wird 25
26 3. Reglements-Revision Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure vom 12. September 2012 Resultate der modulübergreifenden Abschlussprüfung 2012 Total Absolventen % davon erfolgreich 19 (90,5%) nicht erfolgreich 2 (9,5%) 26
27 Zweck der Prüfung (Version 2012) Handlungskompetenzbereich Berufsbild bestehend aus: Arbeitsgebiet; Wichtige berufliche Handlungskompetenzen; Berufsausübung / Arbeitsumfeld / Arbeitsbedingungen Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft und Umweltschutz
28 Prüfungsbesonderheiten Die Berufsprüfung wird immer noch von 6 Berufsverbänden getragen (SVG, SKMV, GebäudeKlima Schweiz, suisstec, VSFK, VUOG); Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung sind einer Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) übertragen; In der QS-Kommissionen ist je ein BAFU und ein Cercl Air als Mitglied vertreten. Die restlichen Mitglieder (maximal 6 Vertreter) stellen die Trägerverbände; 28
29 Folgende Modulabschlüsse müssen für die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen: AT1 «Grundlagen über die Heizungs- und Feuerungstechnik» MT1 «Grundlagen der lufthygienischen Emissionsmesstechnik» MT2 «Messtechnik gemäss den BAFU-Messempfehlungen Feuerungen» AB1 «Auswertung und Beurteilung der Messresultate bei Ölund Gasfeuerungen» AB2 «Berechnungen für die Mess- und Feuerungstechnik» BV1 «Brennstofflehre und Verbrennungstechnik» LZ1 «Umweltrecht und lufthygienische Zusammenhänge» LZ2 «Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) mit Schwerpunkt Klagefälle» 29
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31 Bedingungen zum Bestehen der Abschlussprüfung und zur Erteilung des Fachausweises Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in allen 3 Prüfungsteilen mindestens die Note 4,0 erreicht wird. 31
32 Ausbildungsprofile für die Durchführung der Feuerungskontrolle (Version 2012) Als Grundlagen-Module für den Einstieg in die berufliche Tätigkeit als Feuerungskontrolleurin oder Feuerungskontrolleur sind die drei nachstehenden Module vorgesehen: AT1 «Grundlagen über die Heizungs- und Feuerungstechnik (Ölund Gasfeuerungen)» AT3 «Grundlagen über die Heizungs- und Feuerungstechnik (Holzfeuerungen)» MT1 «Grundlagen der lufthygienischen Emissionsmessungen (Öl-, Gas- und Holzfeuerungen)». 32
33 Anschliessend an die Grundausbildung müssen für die praktischen Tätigkeiten als Feuerungskontrolleurin und Feuerungskontrolleur je nach gewünschter Fachrichtung gezielte Fachmodule absolviert werden Fachrichtung Öl- und Gasfeuerungen MT2 «Messtechnik gemäss den BAFU-Messempfehlungen Feuerungen» AB1 «Auswertung und Beurteilung der Messresultate bei Öl- und Gasfeuerungen» AB2 «Berechnungen für die Mess- und Feuerungstechnik» BV1 «Brennstofflehre und Verbrennungstechnik» LZ1 «Umweltrecht und lufthygienische Zusammenhänge» LZ2 «Vollzugsaufgaben der LRV mit Schwerpunkt Klagefälle» 33
34 Fachrichtung Holzfeuerungen MT3 «Messtechnik gemäss den BAFU-Messempfehlungen Feuerungen» AB3 «Auswertung, Beurteilung der Messresultate und richtiges Betreiben von Holzfeuerungen» VK1 «Visuelle Aschen- und Brennstoffkontrolle» 34
35 Durchführung von behördlichen Kontrollen von Ölund Gasfeuerungen (bis 1 MW) Ausbildungsprofil: Abschuss mit Zertifikat der Module: AT1 / MT1 / MT2 / AB1 / AB2 / BV1 / LZ1 / LZ2 und die modulübergreifende Prüfung mit dem eidgenössischen Fachausweis als Feuerungskontrolleur/-in abgeschlossen. 35
36 Messungen von Öl- und Gasfeuerungen mit Resultatübermittlung an die zuständige Vollzugsbehörde (bis 1 MW) Ausbildungsprofil: Abschuss mit Zertifikat der Module: AT1 / MT1 / MT2 36
37 Durchführung von behördlichen Kontrollen von Holzfeuerungen (bis 70 kw) Ausbildungsprofil: Die modulübergreifende Prüfung mit dem eidgenössischen Fachausweis als Feuerungskontrolleur/-in abgeschlossen. Zusätzlich Abschuss mit Zertifikat der Module: AT3 / MT3 / AB3 37
38 Messungen von Holzfeuerungen (bis 70 kw) mit Resultatübermittlung an die zuständige Vollzugsbehörde Ausbildungsprofil: Abschuss mit Zertifikat der Module: AT3 / MT1 / MT3 38
39 Durchführung der visuellen Aschen- und Brennstoffkontrolle Ausbildungsprofil: Abschuss mit Zertifikat des Moduls: VK1 39
40 Aufbau einer Modulidentifikation Voraussetzungen Handlungskompetenzbereich Handlungskompetenzen Kompetenznachweis Niveau Anerkennung Laufzeit 40
41 Verlange Handlungen am Beispiel des Moduls AB3 «Auswertung und Beurteilung der Messresultate bei Holzfeuerungen» Handlungskompetenzbereich Die Resultate von lufthygienischen Emissionsmessungen von Holzfeuerungsanlagen werden ausgewertet, beurteilt und interpretiert. 41
42 Handlungskompetenzen Die Modulabsolventen und Absolventinnen sind fähig: - die Anforderungen der BAFU-Messempfehlungen Feuerungen betreffend der Auswertung und Beurteilung von Messresultate (Messunsicherheiten, Rundungsregeln usw.) bei Holzfeuerungen anzuwenden; - den Sauerstoff-, den Kohlenmonoxid-Gehalt in den Abgasen von Holzfeuerungsanlagen auszuwerten und zu beurteilen; - die Emissionskonzentration auf einen Bezugssauerstoffgehalt zu berechnen; - die Messresultate und den verwendeten Holzbrennstoff lufthygienisch zu interpretieren und die Feuerungsbetreiber und -besitzer fachlich einwandfrei und fabrikatsneutral zu beraten; - die Sanierungsfristen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) auf Grund von gemessenen Resultaten festzulegen. 42
43 Nächste Ausbildungsschritte für die Durchführung der Holzfeuerungskontrolle in der Praxis Ergänzung des «Handbuches für die Feuerungskontrolle» mit dem Ausbildungsstoff für die Durchführung der Holzfeuerungskontrolle; Erstellen der Anbieteridentifikationen; Durchführen von spezifischen Ausbildungskursen; Prüfen, ob die Holzfeuerungskontrolle in die eidg. Berufsprüfung «Feuerungskontrolle» integriert werden kann; Rechtsgrundlagen erschaffen (LRV-Änderung). 43
44 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sie erreichen mich unter UB Luft GmbH 44
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