Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst

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1 Der Beauftragte des Bundesrates für den Koordinierten Sanitätsdienst Le Mandataire du Conseil fédéral pour le service sanitaire coordonné L'incaricato del Consiglio federale per il servizio sanitario coordinato Worblentalstrasse 36, 3063 Ittigen Tel Fax Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst Inhalt 1 Ausgangslage 2 2 Grundlagen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Verordnung vom über den Koordinierten Sanitätsdienst (VKSD) Verordnung über die Ausbildung im Bereich Nationale Sicherheitskooperation 2 3 Zweck 3 4 Koordination Geschäftsstelle KSD Ständige Fachgruppen 4.3 Projekt SAMK 3 5 Koordinationsorgan Ausbildung im Bevölkerungsschutz (KABS) 4 6 Schulung im KSD 4 7 Aufgabenzuteilung 5 8 Kostentragung 5 9 Ausschreibung des Schulungsangebotes des Bundes 5 10 Qualitätssicherung 6 11 Inkraftsetzung 6

2 Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst 2 von 6 1 Ausgangslage Das Konzept des Koordinierten Sanitätsdienstes 96, welches 1997 von allen 26 Kantonsregierungen und vom Bundesrat gutgeheissen wurde, trägt den aktuellen Gefahren und den finanziellen Engpässen der öffentlichen Hand Rechnung und beachtet die durch die Bundesverfassung gegebene Zuständigkeit der Kantone für das Gesundheitswesen. Die für die Ausbildung im Gesundheitswesen zuständigen Stellen definieren fachliche Bildungsstandards für das Berufs- und Laienpersonal (Mitarbeiter ohne Fachausbildung), welches eine sanitätsdienstliche Fachfunktion erfüllt. Laut Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst vom ist die Vorbereitung in der ordentlichen Lage die Basis für die Ereignisbewältigung bei besonderen und ausserordentlichen Lagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Sie setzt eine weitergehende Schulung voraus. Diese spezifische Schulung wird mit dem vorliegenden Konzept geregelt. Für die Umsetzung des Konzepts Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst setzt der Beauftragte für den Koordinierten Sanitätsdienst (Beauftragter KSD) seine ständige Fachgruppe Schulung KSD ein. Ihm stehen in den Kantonen die Chefs KSD zur Verfügung, welche grundsätzlich für die Umsetzung der Schulung KSD verantwortlich sind. Laut Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst vom (Art. 4 Bst e) fördert und koordiniert der Beauftragte KSD die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Kader und Spezialisten der KSD-Partner. Gestützt auf Art. 12 Abs 1 der VKSD vom fördert und koordiniert der Beauftragte KSD auch die militär- und katastrophenmedizinische Ausbildungszusammenarbeit 1. 2 Grundlagen 2.1 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz vom hält fest, dass der Bund die Zusammenarbeit in der Ausbildung zwischen den Partnerorganisationen und mit der Armee zu koordinieren hat (Art. 10). Im Einvernehmen mit den Kantonen kann der Bund die Koordination und allenfalls die Führung bei Ereignissen übernehmen, welche mehrere Kantone, das ganze Land oder das grenznahe Ausland betreffen (Art. 5). 2.2 Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst vom (VKSD) In der Verordnung über den Koordinierten Sanitätsdienst wird dem Beauftragten des Bundesrates für den KSD (Beauftragter KSD) die Förderung und Koordination der Aus-, Weiterund Fortbildung der Kader und Spezialisten der KSD-Partner übertragen (Art. 4 Bst e). 2.3 Verordnung über die Ausbildung im Bereich Nationale Sicherheitskooperation Das Schulungskonzept berücksichtigt auch die Verordnung über die Ausbildung im Bereich Nationale Sicherheitskooperation. 2 1 Die Ausbildungszusammenarbeit beinhaltet auch alle notfallpsychologischen Massnahmen. 2 in Bearbeitung

3 Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst 3 von 6 3 Zweck Die Koordination der KSD-spezifischen Schulung bezweckt, die «unité de doctrine» zu fördern und Massnahmen vorzuschlagen, um Patienten in allen Lagen bestmöglich sanitätsdienstlich zu versorgen. Das vorliegende Konzept definiert die entsprechenden Schulungsbedürfnisse, das Zielpublikum sowie die Aufgabenzuteilung. 4 Koordination Die Koordination obliegt dem Beauftragten KSD in enger Zusammenarbeit mit dem Koordinationsorgan Ausbildung im Bevölkerungsschutz (KABS). Zu diesem Zweck verfügt er über folgende Gremien: Geschäftsstelle KSD Ständige Fachgruppen Projekt SAMK 4.1 Geschäftsstelle KSD Die Geschäftsstelle KSD nimmt Koordinationsaufgaben im Bereich der Schulung wahr und unterstützt die Fachgruppe Schulung KSD vor allem in administrativer Hinsicht. Ein Vertreter der Geschäftsstelle KSD ist Mitglied des KABS. 4.2 Ständige Fachgruppen Fachgruppe Schulung KSD Die Fachgruppe Schulung KSD ist das Fachorgan des Beauftragten KSD in Fragen der Schulung und Kommunikation von Fachinformationen. Sie bearbeitet Projekte im Rahmen der Schulung, begleitet fachlich die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und nimmt Stellung zu Schulungsfragen im Rahmen von Vernehmlassungen und Meinungsbildungen. Sie stellt dem Beauftragten KSD Anträge, kann Experten beiziehen und arbeitet eng zusammen mit dem Koordinationsorgan Ausbildung im Bevölkerungsschutz und dem Projekt Schweizerische integrierte Akademie für Militär- und Katastrophenmedizin (SAMK). Der Vorsitzende der Fachgruppe Schulung KSD ist von Amtes wegen Mitglied im Direktionsrat SAMK. Steuerungsgruppe Nationales Netzwerk für psychologische Nothilfe (NNPN) Mit dem nationalen Netzwerk für psychologische Nothilfe (NNPN) verfügt der Beauftragte des Bundesrates für den KSD über eine ständige Fachgruppe für die psychologische Nothilfe, welche Ausbildungsstandards und Einsatzrichtlinien erstellt und für den Beauftragten KSD die Belange der psychologischen Nothilfe bearbeitet. Ein Vertreter der Steuerungsgruppe NNPN koordiniert als Mitglied der Fachgruppe Schulung KSD die notfallpsychologischen Aspekte. 4.3 Projekt Schweizerische integrierte Akademie für Militär- und Katastrophenmedizin (SAMK) Mit dem Projekt SAMK fördert und koordiniert der Beauftragte KSD die militär- und katastrophenmedizinische Ausbildungszusammenarbeit (Weiter- und Fortbildung von Angehörigen universitärer Medizinalberufe sowie weiteren Angehörigen von Gesundheitsberufen, welche im Sanitätsdienst der Armee, in einer anderen Partnerorganisation des KSD oder im Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe in einer Kaderfunktion tätig sind.

4 Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst 4 von 6 5 Koordinationsorgan Ausbildung im Bevölkerungsschutz (KABS) Aufgabe des KABS ist, die bei allen Partnerorganisationen zunehmenden Bestrebungen einer Zusammenarbeit zu koordinieren, damit im Bereich Ausbildung zweckmässige Synergien genutzt, die Ausbildungsqualität und Ausbildungsrendite gesteigert sowie Kosten gesenkt werden können. Weiter bezweckt es die Erarbeitung politischer Entscheidungsgrundlagen im Bereich Ausbildung sowie die Koordination von Ausbildungsmassnahmen. Es soll diejenige Partnerorganisation oder Institution eine Ausbildung anbieten, welche über das grösste fachtechnische Wissen, die grösste Einsatzerfahrung und eine zweckmässige Ausbildungsinfrastruktur verfügt. Die Zusammenarbeit unter den beteiligten KSD-Partnern wird sichergestellt durch die oben genannten Organe bzw. Gremien, den regelmässigen Treffen zwischen dem Beauftragten KSD und der Geschäftsleitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz sowie der Geschäftsstelle KSD und dem KABS. Der Leiter KABS nimmt von Amtes wegen Einsitz in der Fachgruppe Schulung KSD. 6 Schulung im KSD Unter «Schulung im KSD» werden alle Formen der theoretischen und praktischen Wissensvermittlung verstanden, welche im Hinblick auf die Ereignisbewältigung in besonderen und ausserordentlichen Lagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts eine weitergehende Schulung voraussetzen. Die Schulungsbedürfnisse/-angebote werden in einem separaten Dokument «Übersicht Schulungsangebot KSD» festgehalten. Grundausbildung KSD-Grundwissen wird in Berufsschulen des Gesundheitswesens sowie in zivilen und militärischen Kursen der KSD-Partner vermittelt. Die Grundausbildung bildet die Basis für die Schulung von Kadern und Spezialisten. Fortbildung Die Fortbildung dient der Vertiefung des im Rahmen der Grundausbildung bereits vermittelten Wissens im Hinblick auf die Ereignisbewältigung in besonderen und ausserordentlichen Lagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. In Übungen (Stabs-, Stabsrahmen-, Entschlussfassungs- und Einsatzübungen) wird das Wissen gefestigt. Weiterbildung Die Weiterbildung schafft die Voraussetzung zur Übernahme einer neuen oder zusätzlichen Funktion. Sie wird konsequent auf die zu erfüllende Funktion ausgerichtet und beinhaltet die notwendige Fach- und Führungsausbildung.

5 Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst 5 von 6 7 Aufgabenzuteilung Der Beauftragte KSD legt die Ausbildungsziele und -inhalte für die Schulung des KSD-Grundwissens fest und stellt dafür didaktisches Schulungsmaterial zur Verfügung; unterstützt die Schulungstätigkeit der KSD-Partner, insbesondere der Kantone und der Armee, mit Grundlagendokumenten, didaktischem Schulungsmaterial und Referenten; überwacht die Qualitätssicherung der Schulungstätigkeit aller Stufen. Auf Bundesebene werden Kader und Spezialisten des Bundes sowie der Armee in KSD-Belangen geschult; die KSD-Verantwortlichen der Kantone und der Partnerorganisationen geschult; Weiterbildungskurse für KSD-Verantwortliche der Kantone und weitere KSD-Partner durchgeführt; Fachkurse zu ausgewählten gesamtschweizerischen Problembereichen angeboten. Die Kantone regeln die Schulung im KSD in ihrem Zuständigkeitsbereich; schulen ihre KSD Kader und Spezialisten; führen Weiterbildungskurse für ihre KSD-Kader und Spezialisten durch; führen gemeinsam mit im Kanton tätigen KSD-Partnern Übungen durch. fördern die Zusammenarbeit unter ihren KSD-Partnern, den Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland Bildungsinstitutionen im Gesundheitswesen sowie KSD-Partner und weitere Organisationen schulen ihre Auszubildenden im KSD-Grundwissen; informieren sich über KSD-Schulungsangebote des Bundes und der Kantone und ermöglichen die Teilnahme ihrer Kader und Spezialisten; nehmen wenn möglich im Rahmen des KSD an Übungen teil. 8 Kostentragung Grundsätzlich trägt jeder Veranstalter die Kosten seines Schulungsangebotes. Zur Finanzierung kann er eine Kursgebühr 3 erheben. 9 Ausschreibung des Schulungsangebotes des Bundes Für die Ausschreibung des gesamten jährlichen Schulungsangebotes des Bundes ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz zuständig. Sie erfolgt bis jeweils spätestens Ende August des Vorjahres auf den Webseiten sowohl des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz als auch der Geschäftsstelle KSD. 3 Die Kostentragung für Schulungsangebote des Bundes richtet sich nach der Verordnung Ausbildung im Bereich Nationale Sicherheitskooperation (in Bearbeitung).

6 Konzept Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst 6 von 6 10 Qualitätssicherung Für die Qualität der angebotenen Schulung im Koordinierten Sanitätsdienst (Ausbildungsinhalte und deren Vermittlung) ist der veranstaltende KSD-Partner verantwortlich. Die Qualität der Ausbildung soll durch die Einführung einheitlicher Ausbildungsstandards 4 gefördert werden. 11 Inkraftsetzung Dieses Schulungskonzept KSD ersetzt dasjenige vom und tritt am in Kraft. Der Beauftragte des Bundesrates für den Koordinierten Sanitätsdienst Dr. med. Gianpiero A. Lupi 3063 Ittigen, 01. Juli Als Qualitätssicherungsinstrumente, Experten- oder Auditgruppen kommen beispielsweise in Frage: EDUQUA (Schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutionen), ResQ (Zertifizierungsstelle für Laienausbildungen im Rettungswesen), SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin) / National Faculty «Disaster Medicine».

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