Ravenstein. Stadt Ravenstein. Amtliches Mi eilungsbla der Stadt. Entsorgungstermine. Öffnungszeiten Grüngutplatz. Kontakt. Freitag, den 3.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ravenstein. Stadt Ravenstein. Amtliches Mi eilungsbla der Stadt. Entsorgungstermine. Öffnungszeiten Grüngutplatz. Kontakt. Freitag, den 3."

Transkript

1 14 Amtliches Mi eilungsbla der Stadt Ravenstein Ballenberg Erlenbach Hüngheim Merchingen Oberwi stadt Unterwi stadt Freitag, den 3. April Entsorgungstermine Restmüll Montag, Papier Donnerstag, Öffnungszeiten Grüngutplatz Der Grünguplatz beim ehemaligen Silo Hügel (gegenüber vom Jugendclub Bienenstand) ist zu folgenden Zeiten geöffnet: mittwochs Uhr samstags Uhr Bitte beachten Sie, dass hier ausschließlich holziges Material während der Öffnungszeiten angeliefert werden kann. Fotos: GettyImages Stadt Ravenstein Kontakt Tel / Fax 06297/ Fotos: GettyImages

2 2 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Stadt Ravenstein Lindenstraße 4 Tel: 06297/ (Zentrale) Ravenstein Fax: 06297/ stadt@ravenstein.de Sprechzeiten: Veröffentlichungen fürs Amtsblatt: Mo., Di., Mi., Fr: Uhr amtsblatt@ravenstein.de Donnerstag: Uhr Durchwahl-Nr. -Adresse Bürgermeister Ralf Killian - 12 ralf.killian@ravenstein.de Vorzimmer Karin Attinger - 10 karin.attinger@ravenstein.de Hauptamt Kerstin Nunn, Hauptamtsleiterin - 15 kerstin.nunn@ravenstein.de Anita Antoni - 16 anita.antoni@ravenstein.de Andrea Lustig - 17 andrea.lustig@ravenstein.de Rechnungsamt Marcus Wägele, Kämmerer - 13 marcus.waegele@ravenstein.de Karin Lehmann - 11 karin.lehmann@ravenstein.de Doris Lang - 14 doris.lang@ravenstein.de Liegenschaftsamt Anton Friedlein, Ratschreiber - 18 anton.friedlein@ravenstein.de Wichtige Rufnummern: Bauhof oder Kirchen 0170/ Evangelisches Pfarramt Merchingen Deponie 0151/ Katholisches Pfarramt Ballenberg 283 Wasserversorgung Bauland, Rufbereitschaft 06291/ Klärwärter 0160/ Abwasserzweckverband 06298/ Apotheke Apotheke am Schloss, Merchingen Schulen/Kindergärten Notruf 112 Grundschule Ravenstein 373 und Polizeinotruf 110 Kindergarten Entdeckerzwerge Polizeiposten Adelsheim 06291/ Schulkindbetreuung Merchingen Polizeirevier Buchen 06281/904-0 Kinder-TigeR Oberwittstadt DRK Buchen 06281/19222 Frauen- und Kinderschutzhaus Forst Krankenhäuser Forstbetriebsleitung Adelsheim 06261/ Neckar-Odenwald-Klinik Buchen 06281/29-0 Revierleiter Hubert Müller 296 oder Caritas Bad Mergentheim 07931/58-0 (Revier Ravenstein) Revierleiter Christof Hilgers (Revier Merchingen) 06295/ Sonstiges Ruftaxi 0180/ EnBW Öhringen 07941/932-0 Ärzte/Fachärzte AWN / ENO (bei Störungen der 06281/ Michael P. Schneider, Merchingen 06292/ Nahwärmeanlage Merchingen) 0171/ Alexandra Buwitt, Oberwittstadt 231 Notfallpraxis NO-Klinik Buchen Bürgerhaus Ballenberg 1679 Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-22 Uhr Bürgerzentrum Erlenbach 447 Notfallpraxis NO-Klinik Mosbach Alte Schule Hüngheim 1253 Mo/Di/Do/Fr: Uhr; Mi: Uhr Sa/So/Feiertag: 8-22 Uhr Turnhalle Merchingen 1444 Kinderärztlicher Notfalldienst 01806/ Schlosssäle Merchingen Augenärztlicher Notfalldienst 01806/ Gemeinschaftshaus Oberwittstadt

3 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Amtliche Bekanntmachungen 3 Nachruf Amtliche Bekanntmachungen Die Stadt Ravenstein trauert um ihren ehemaligen Gemeinderat Herrn Roland Bauer der im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Herr Bauer war von 1980 bis 1994 als Gemeinderat der Stadt Ravenstein ehrenamtlich tätig und hat sich in dieser Zeit tatkräftig für die Belange der Stadt und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner eingesetzt. Durch sein vorbildliches Engagement und die verantwortungsbewusste Ausübung seiner Ehrenämter hat er sich in besonderem Maße um unser Gemeinwesen verdient gemacht und sich für unsere Bürger eingesetzt. Gemeinderat und Stadtverwaltung nehmen in Trauer und Dankbarkeit Abschied und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Für die Stadt Ravenstein Ralf Killian, Bürgermeister Informationen aus dem Rathaus Das Rathaus sowie der Bauhof der Stadt Ravenstein sind ab sofort in zwei Arbeitsschichten aufgeteilt. Dies dient der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit im Erkrankungsfall. Durch diese Regelung müsste sich dann nicht die gesamte Verwaltung bzw. der gesamte Bauhof in Quarantäne begeben. Wir bitten die Bevölkerung jedoch, Angelegenheiten per Mail oder telefonisch zu klären und nur nach persönlicher Terminabsprache im Rathaus zu erscheinen. Die Stadtverwaltung ist wie gewohnt unter Tel /92000 oder per Mail: stadt@ravenstein.de erreichbar. Selbstverständlich können Sie auch direkt Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in aufnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 Die Stadt Ravenstein hat festgelegt, dass die Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 ausgesetzt werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Aussetzung weder um einen Erlass noch um einen Verzicht auf den Anspruch gemäß der vertraglichen Vereinbarung handelt. Mit der Aussetzung des Beitrages möchten wir die Familien in der schwierigen Zeit unterstützen. Bitte beachten Sie, dass die Beitragserhebung nicht ausgesetzt wird, sofern Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 Am 28. März 2020 wurde die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 erneut geändert. Nachfolgend finden Sie die aktuelle Fassung: Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) 1 vom 17. März 2020 Aufgrund von 32 in Verbindung mit den 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: 1 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft, 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nicht schulische Zwecke, 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule untersagt. (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von medizinisch-technischen Assistenten und pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von 4 Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für 1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich. (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus auch die Ferienzeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Vom Mindestpersonalschlüssel des 1 der Kindertagesstättenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.

4 4 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder, 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder 3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere 1. die in den 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in 6 BSI-KritisV hinausgeht, 2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen, 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden, 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind, 5. Rundfunk und Presse, 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie 8. das Bestattungswesen. (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen. (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. (9) Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. 2 Hochschulen (1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet bleiben. (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Zur Durchführung von Abschlussprüfungen können ferner Ausnahmen von Absatz 1 sowie von 4 Absatz 1 zugelassen werden 1. vom Innenministerium in Bezug auf die Hochschule der Polizei Baden-Württemberg und 2. vom Justizministerium in Bezug auf die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser Verordnung untersagt ist, zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt insbesondere für Veranstaltungen, An-sammlungen und sonstige Zusammenkünfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Notarinnen und Notare des Landes. Er gilt außerdem für Veranstaltungen, die der medizinischen Versorgung dienen, wie beispielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Sinne von 4 Absatz 5 getroffen werden. (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infektionsschutz abweichende Regelungen von den Absätzen 1 und 2 für Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Leichenwaschungen sowie Aufbahrungen festzulegen. (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können unbeschadet der Regelungen in 1 und 2 zur Durchführung berufsqualifizierender Staatsprüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfungen, Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 sowie 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

5 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Amtliche Bekanntmachungen 5 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von 1 Absatz 6 dienen oder 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. 3a Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.b. familiärer Todesfall) verboten. (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt. (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. 4 Schließung von Einrichtungen (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt: 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen, 3. Kinos, 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, 6. Jugendhäuser, 7. öffentliche Bibliotheken, 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center, 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios, 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen und 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. (2) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen. (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen: 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, einschließlich Bäckereien, Metzgereien mit Ausnahme von reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, 2. Wochenmärkte und Hofläden, 3. Abhol- und Lieferdienste, einschließlich solche des Online- Handels, 4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen, wobei 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende Anwendung findet, 5. Ausgabestellen der Tafeln, 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase, 7. Tankstellen, 8. Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, 9. Reinigungen und Waschsalons, 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungs- und Ausbildungszwecken sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und 13. der Großhandel. Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf den Zeitraum von bis Uhr zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sonstigen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen. (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen abweichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle oder der Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, mit Ausnahme von für den Briefund Paketversand erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsätze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die durch den Verkauf des Sortiments der untersagten Einrichtung erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Poststellen oder Paketdiensten Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 und 14 betrieben werden. (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt sind. (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer Einrichtung nach den Absätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern, zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von den Vorgaben des Mindestabstands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und Pflege im Sinne des Fünften und des Elften Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung von Assistenzleistungen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich der Ermöglichung von Blutspenden. 5 (aufgehoben) 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (1) Einrichtungen nach 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflegeund Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich

6 6 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Über den Zugang zu 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie, 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können. (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen oder familiären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen. (4) Den in 7 genannten Personen ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten zählen insbesondere: 1. Angebote nach 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit 6 Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO), wie a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen, z.b. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen) und b) Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen; 2. Initiativen des Ehrenamtes nach 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in Verbindung mit 7 UstA-VO, soweit sie als Gruppenveranstaltung angelegt sind, und 3. Angebote der Selbsthilfe nach 45d SGB XI in Verbindung mit 8 UstA-VO. (8) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragrafen zu ändern. (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4 ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. 7 Betretungsverbote In den in 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen. 8 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Absatz 1 sich im öffentlichen Raum aufhält, 2. entgegen 3 Absatz 2 an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung von jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, 3. entgegen 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz vor Infektionen nicht einhält, 4. entgegen 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Reisen vornimmt, 5. entgegen 3a Absatz 3 die Pendlerbescheinigung oder den Berechtigungsschein nicht mitführt, 6. entgegen 4 Absatz 1 eine Einrichtung betreibt, 7. eine aufgrund von 4 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung des Sozialministeriums untersagte Einrichtung betreibt oder eine Auflage für den Betrieb einer Einrichtung nicht einhält, 8. entgegen 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sortimentsteile verkauft, 9. entgegen 4 Absatz 3a Satz 2 eine Einrichtung betreibt, 10. entgegen 4 Absatz 5 nicht darauf hinwirkt, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, 11. entgegen 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der dort genannten Einrichtungen betritt, 12. entgegen 6 Absatz 7 Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, oder 13. entgegen 7 eine der genannten Einrichtungen betritt. 10 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. 11 Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung. (2) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Stuttgart, 17. März 2020 Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann, Erler 1 nicht amtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Dritten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 28. März 2020 (notverkündet gemäß 4 des Verkündungsgesetzes und abru-bar unter REDAKTIONELLE BEITRÄGE müssen dienstags bis Uhr über das online-system erfasst werden

7 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Amtliche Bekanntmachungen 7 Einkaufsservice: Ravensteiner helfen Ravensteiner Bleiben Sie gesund Helferinnen und Helfer gesucht Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sucht die Stadt Ravenstein Helferinnen und Helfer, die dazu bereit wären, einen Einkaufsservice anzubieten. Diesen Einkaufsservice können nur Einwohnerinnen und Einwohner in Anspruch nehmen, die ihre eigene Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können bzw. zu einer Risikogruppe für den neuartigen Coronavirus gehören. Personen, die ihre Wohnung aufgrund vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne nicht verlassen dürfen, sind hiervon ausgenommen. Mit den betroffenen Personen wird umgehend nach Anordnung der Quarantäne Kontakt aufgenommen. Wer also bereit und gesundheitlich dazu in der Lage ist, sich als Einkaufshelfer/-in zu engagieren, möchte sich bitte bei Ortsvorsteherin Anne-Katrin Kämmer (Tel. 0171/ ) oder im Rathaus (Tel /92000 oder stadt@ravenstein.de) melden. Frau Kämmer hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Koordination zu übernehmen. Was bieten wir Einkaufsdienst für Lebens- und Verbrauchsmittel sowie Medikamente. Der Einkaufsdienst findet 2x pro Woche statt, immer dienstags und freitags. Ablauf Wird ein Einkaufsdienst benötigt, ist der Bedarf am Vortag (Montag bzw. Donnerstag) zwischen und Uhr bei Frau Kämmer anzumelden. Im Verhinderungsfall wenden Sie sich bitte an das Rathaus. Anschießend nimmt ein Einkaufshelfer Kontakt mit Ihnen auf und nimmt Ihre Bestellung entgegen. Dienstags und freitags werden dann die Einkäufe getätigt. Hierbei sind örtliche Unternehmen (Bäckereien, Metzgerei, Getränkehandel, Apotheke, usw.) vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Einkäufe werden vor der Haustüre abgestellt. Persönlicher Kontakt sollte zum Schutze aller vermieden werden. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Der Betrag wird Ihnen nach dem Einkauf mitgeteilt. Sie erhalten dann per Post einen Rechnungsbeleg sowie die Überweisungsdaten. Kontaktdaten Ortsvorsteherin Kämmer, Tel. 0171/ Rathaus, Tel /92000 oder stadt@ravenstein.de Sterholz abzugeben Im Gemeindewald Merchingen sind noch 5 Raumeter aufgearbeitetes Buchen- Sterholz abzugeben (Ster Nr. 1 vor dem Windrad am Schönen Weg für 300,00 Euro). Bei Interesse bitte bei Revierleiter Christof Hilgers melden (mobil 0175/ , christof.hilgers@neckar-odenwaldkreis.de) Schlagraumlose im Gemeindewald Hüngheim In den Abt. 5/2 Fuchsbau, 5/3 Zimmerhölzle und 5/4 Platte können die Lose Nr liegender Schlagraum erworben werden. Die Lose sind gelb markiert (die orangefarbenen Markierungen aus dem Vorjahr gelten nicht). Interessenten, die an einem Motorsägenkurs teilgenommen haben, können sich bei Revierleiter Hubert Müller (0175/ ) melden. Die Lose werden zu folgenden Preisen abgegeben: Nr. Preis Der Neckar-Odenwald-Kreis plant gemeinsam mit BBV schon für die Zeit danach Das Ziel heißt: In allen Städten und Gemeinden Glasfaser bis in jedes Haus/Erster Landkreis bundesweit? Noch immer hält Corona alles fest im Griff. Von einem Tag auf den anderen hat sich das gesamte Leben völlig verändert. Trotzdem wird es aber mit Sicherheit auch eine Zeit danach geben. Dafür wollen die 27 Städte und Gemeinden im engen Schulterschluss mit dem Neckar-Odenwald-Kreis selbst und der Breitbandversorgung (BBV) Deutschland aber schon jetzt die entscheidenden Weichen stellen, um dann mit Volldampf durchstarten zu können. BBV wird dabei mit einer eigenen Tochtergesellschaft BBV Neckar- Odenwald bis 2024 den gesamten Landkreis flächendeckend auf eigenwirtschaftlicher Basis ausbauen - und das ohne einen einzigen Cent Zuschuss und mit Glasfaserkabeln, die direkt in alle Gebäude führen und deshalb Bandbreiten im Gigabit-Bereich ermöglichen. Für Landrat Dr. Achim Brötel, der zusammen mit Johannes Biste von der WiNO die gesamte Aktion koordiniert hatte, ist das ein weiterer Quantensprung in der Telekommunikationsinfrastruktur des Kreises, die zwar schon jetzt als vorbildlich gilt, aber natürlich noch immer erhebliches Potenzial für zusätzliche Verbesserungen enthält. Wenn die letzten Tage und Wochen eines ganz deutlich gezeigt haben, dann doch, dass eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur gerade auch in krisenhaften Zeiten schlicht unverzichtbar ist. Viele digitale Brücken via Telefon, Videokonferenz, Skype, WhatsApp, Facetime oder was auch immer wären in dieser Form gar nicht möglich gewesen, wenn wir nicht schon sehr frühzeitig gemeinsam den Glasfaserausbau im gesamten Kreisgebiet forciert hätten, so Brötel. Diese Botschaft müsse man gerade jetzt auch noch sehr viel deutlicher den Menschen gegenüber hervorheben. Bürgermeister Thomas Ludwig (Seckach) als Kreisvorsitzender des Gemeindetags sieht das genauso: Bisher liegt Glasfaser nur bis zu den Verteilerkästen. Künftig sollen die Kabel aber direkt bis in jedes Gebäude geführt werden (FttB/H). Das ermöglicht uns dann Bandbreiten, von denen wir heute nur träumen können. Momentan ist deshalb sogar ein extrem günstiger Zeitpunkt, um die Menschen davon zu überzeugen, wie wichtig der nächste und mit Blick auf die Zukunft sogar alles entscheidende Schritt des Glasfaserausbaus ist, nämlich die flächendeckende FttB-/H-Versorgung. Wer das in der aktuellen Situation immer noch nicht erkennt, dem wird dann allerdings wohl nicht (mehr) zu helfen sein. Geschäftsführer Manfred Maschek (BBV) ist vor allem von der großen Offenheit und Kooperationsbereitschaft aller 27 Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis sehr angetan: BBV hat zusammen mit einem finanzstarken Infrastrukturfond schon an anderer Stelle eindrucksvoll bewiesen, dass man mit kreativen Lösungen auch ganz ohne staatliche Fördermittel Zukunft bauen kann. Das wollen wir auch hier unter Beweis stellen und den Neckar-Odenwald-Kreis als ersten Landkreis im gesamten Bundesgebiet flächendeckend mit Glasfaser bis in jedes Haus versorgen. Voraussetzung dafür sei allerdings die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Man brauche dafür auf jeden Fall eine bestimmte Mindestquote an Vorverträgen. Dafür verlege BBV dann aber die Glasfaser kostenfrei auch bis zu 10 Meter in das jeweilige Grundstück hinein. Trotz Corona hat der Kreisverband des Gemeindetags inzwischen Erklärungen sämtlicher 27 Städten und Gemeinden erhoben, dass sie an dem Ausbauprojekt mitwirken. Vor diesem Hintergrund haben sich Geschäftsführer Maschek, Bürgermeister Ludwig als Kreisvorsitzender des Gemeindetags und Landrat Dr. Brötel auch bereits auf eine gemeinsame Erklärung zum flächendeckenden Glasfaserausbau im Neckar-Odenwald-Kreis geeinigt. Damit steht auf jeden Fall fest, dass BBV und der Neckar-Odenwald-Kreis samt allen Städten und Gemeinden gemeinsam einen Anlauf in Richtung Zukunft unternehmen und sich dadurch einen entscheidenden Startvorteil gerade auch im Standortwettbewerb mit anderen gesichert haben. Derzeit laufen intern weitere Gespräche, wo der Ausbau konkret beginnen soll und wie das Jahrhundertprojekt dann sinnvollerweise auf das gesamte Kreisgebiet ausgerollt werden kann. BBV wird dazu auch mehrere, auf das gesamte Kreisgebiet verteilte Shops im Neckar-Odenwald-Kreis eröffnen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege zu ermöglichen. Für die Privat- und Geschäftskunden besonders wichtig ist vor allem die Erklärung, dass BBV uneingeschränkt Open Access gewährleisten wird. Konkret heißt das, dass der Zugang zum BBV-Netz somit auch für andere Anbieter jederzeit diskriminierungsfrei, offen und transparent möglich ist. Sobald es die Corona-Situation wieder zulässt, wird BBV in allen Städten und Gemeinden zudem entsprechende Informationsver-

8 8 Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 sammlungen durchführen und auch aktiv auf die einzelnen Grundstückseigentümer zugehen. Da das momentan noch nicht möglich ist, steht schon ab sofort aber eine vertonte Präsentation über das geplante Projekt (Dauer: rund 12 Minuten) einschließlich einer Videoanimation über die Vorteile der Technologie Glasfaser (Dauer: knapp 4 Minuten) online unter zur Verfügung. Landrat Dr. Achim Brötel und Bürgermeister Thomas Ludwig laden alle Interessierten dazu ein, sich auf diese Weise schon einmal einen ersten Einblick zu verschaffen. Das sei gerade jetzt auch eine gute Hinführung auf das, was nach Corona kommen soll. BBV wird coronabedingt zunächst in erster Linie digital, per Wurfsendung und durch Telefonakquisition auf die einzelnen Anschlussnehmer zugehen. Für weitere Rückfragen steht das BBV-Team (www. bbv-deutschland.de) aber auch sonst jederzeit gerne zur Verfügung. Alle Beteiligten sind sich darüber hinaus einig: Das ist eine klare Botschaft, die Zukunft vermittelt. So etwas brauchen wir momentan sogar mehr denn je. Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis Grüngut-Annahme beginnt Annahme immer samstags Ab dem Karsamstag, 11. April 2020 beginnt im Neckar-Odenwald- Kreis die Grüngutannahme-Saison. Ab dem Samstag, 11. April werden von der KWiN in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Maschinenringen wieder wöchentlich in allen Ortsteilen Grüngut und Gartenabfälle aus Privathaushalten angenommen. Die Annahme erfolgt nur zu den gewohnten Annahmezeiten auf den bekannten Sammelplätzen. Der jeweilige Annahmetermin mit Annahmestelle kann dem grünen Entsorgungskalender von AWN und KWiN auf Seite 8, Wichtige Informationen, entnommen werden. Der Entsorgungskalender ist für alle Gemeinden und Ortsteile auch abrufbar unter Für die Anlieferung ist verholztes Grüngut wie zum Beispiel Ast- und Strauchschnitt nach Möglichkeit getrennt von feinem, unverholztem Material wie zum Beispiel Laub und Rasenschnitt zu laden. Dies ermöglicht am Grüngutplatz ein getrenntes Abladen nach verholztem und unverholztem Material und anschließend wiederum eine getrennte Verwertung. Weitere Fragen zur Entsorgung von Grüngut beantwortet gerne das Beratungsteam der KWiN unter Telefon 06281/9060. Impressum Herausgeber: Stadt Ravenstein, Lindenstraße Ravenstein, Tel / Internet: stadt@ravenstein.de Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Stadt: Bürgermeister Ralf Killian oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstraße Bad Rappenau Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstraße Bad Rappenau Tel , Fax Internet: Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu ca. 75 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Anzeigenberatung: Kirchenstraße 10, Bad Rappenau Tel , Fax bad-rappenau@nussbaum-medien.de Internet: Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle- Straße 2, Weil der Stadt Telefon info@gsvertrieb.de Bürozeiten: Mo. - Fr. von 8 bis 17 Uhr Abonnement: Zusteller: Kündigung des Abonnements nur 6 Wochen zum Halbjahresende möglich. Bezugspreis: halbjährlich 17,40 inkl. Zustellung. Bildnachweise: Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: ueber-uns/oekologische-verantwortung Geburtstage Familiennachrichten Die Stadt Ravenstein gratuliert zum Geburtstag und wünscht alles Gute 3.4. Klara Hok, Ballenberg 90 Jahre Ende der amtlichen Bekanntmachungen Evangelische Kirchengemeinde Kirchliche Nachrichten Informationen aufgrund der aktuellen Lage 1. Auch an diesem Sonntag werden wieder von bis Uhr die Glocken unserer Kirche läuten. Sie laden zum Gebet in den Häusern ein. Sie können z.b. das Vaterunser, die Psalmen 91, 90, 121 oder 31 miteinander sprechen. Auch ein Bibeltext ist hilfreich oder ein freies Gebet. Gebete für Notzeiten finden sich in unserem Gesangbuch (hinterer Teil) unter den Nummern 807, 861ff. 2. Jeden Abend von bis Uhr läuten auch die Glocken unserer Kirche. Mögliche Gebete zu jedem Wochentag finden Sie im Gesangbuch unter den Nummern 823ff. Online-Gottesdienste Palmsonntag, Uhr Online-Gottesdienst aus Osterburken mit Pfr. Dr. Reizel (s. Flyer) Karfreitag, ca. Online-Gottesdienst aus Hardheim mit Pfr. Dr. Reizel Uhr (s. Flyer) Bitte helfen oder ermöglichen Sie es Menschen aus unserer Gemeinde, die mit den technischen Voraussetzungen des Internets nicht so vertraut sind und dennoch gerne einen Gottesdienst aus unserem Kirchenbezirk bzw. unserer Gemeinde am Bildschirm verfolgen möchten. Impuls zur Woche Vor Kurzem hörte ich den Ausspruch von jemandem: Wenn doch Gott diese Corona-Krise wegnehmen könnte. Aber diese schlimme Krise ist wahrscheinlich auch für Gott zu groß. Beim Hören dieser Worte war ich erstaunt, wie aktuell die alten biblischen Berichte sind und mit welcher Genauigkeit sie in unsere heutige Zeit sprechen: Der Vater des kranken Kindes, von dem ich letzte Woche erzählt hatte (Markus-Evangelium, Kap. 9, Verse 14-29) hatte es Jesus nicht zugetraut, dass dieser sein krankes Kind heilen kann. Wenn du aber etwas kannst, so erbarme dich unser und hilf uns! sagte der verzweifelte Mann zu Jesus. Diese Aussage griff Jesus sofort auf und entgegnete dem Mann: Du sagst: Wenn du kannst - alle Dinge sind möglich dem, der da glaubt. In 2000 Jahren hat sich zwar die Menschheit auf technischem und wissenschaftlichem Gebiet weiterentwickelt; aber der Mensch ist im Grunde genommen immer derselbe geblieben: ängstlich, verzagt und mutlos, wenn es darauf ankommt, Gott in vollem Umfang zu vertrauen. Jesus muss bei diesem Mann das Wenn an die richtige Stelle rücken. Der Mann lebt mit der Haltung Gott gegenüber: Wenn du etwas kannst. Christus dagegen macht ihm klar: Wenn du glauben kannst. Alle Dinge sind möglich dem, der da glaubt. Das ist die Botschaft. Wir Menschen machen beständig den Fehler, dass wir das Wenn an die falsche Stelle rücken. Wenn doch Gott die Armut in dieser Welt bekämpfen könnte. Nein - wenn die Kirche es glauben könnte, dass er es kann. Wenn doch Christus die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land beseitigen könnte. Nein, wenn du glauben kannst, kann er es. Wenn mich Gott von allen Zweifeln und Ängsten befreien könnte. Nein, wenn du es ihm in vollem Umfang zutraust, dann kann er es.

9 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Kirchliche Nachrichten / Vereine 9 Wir haben das Wenn an die verkehrte Stelle gesetzt. Man traut Gott nichts mehr zu. Und hat sich - heimlich oder offen - von ihm verabschiedet. Das ist unser Problem. Es geht darum, ob du glauben kannst. Wenn du nämlich glauben kannst, wird dir - weil Christus alles möglich ist - auch alles möglich sein. Vertrauensvoller Glaube ehrt Gott und macht seine Möglichkeiten groß. Wir brauchen einen großen Glauben an einen großen Gott. Ein kleiner Glaube kann nur wenig oder nichts ausrichten. Das wird uns drastisch an den vergeblichen Bemühungen der Jünger vor Augen geführt, die dem kranken Jungen nicht helfen konnten. Seien Sie jemand, der sein Vertrauen ganz auf Jesus Christus setzt. Wie das geht? Fortsetzung folgt. Ich schließe mit einem Liedvers, der die vorstehenden Gedanken zusammenfasst: Mit unsrer Macht ist nichts getan, wir sind gar bald verloren, es streit für uns der rechte Mann, den Gott hat selbst erkoren (auserwählt). Fragst du, wer der ist? Er heißt Jesus Christ, der Herr Zebaoth, und ist kein andrer Gott, das Feld muss er behalten. (Evang. Gesangbuch, Nr. 362, Str. 2; Martin Luther, 1529) Pfarrer Dr. Dietmar Reizel Katholische Kirchengemeinde Heilige Woche in der Seelsorgeeinheit Die Geistlichen feiern die Heilige Woche im ganz kleinen Kreis. Palmen, die zu segnen sind, können von den Mesnern in den Pfarrhäusern abgegeben werden. Die Osterkerzen sind ab Ostersonntag in den Kirchen und das Osterlicht kann dort von den Gemeindemitgliedern abgeholt und mit nach Hause genommen werden. Männerwallfahrt 2020 Die Männerwallfahrt, die für Sonntag, 17. Mai 2020 geplant war, muss aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Keine Gottesdienste Nach Aussage der Bundes- und Landesregierung sind bis auf Weiteres alle Gottesdienste untersagt. Daher gilt die Sprachregelung: Bis auf Weiteres sind alle Gottesdienste und gottesdienstlichen Feiern untersagt und fallen daher aus. Die Kirchen und Kapellen stehen aber zum persönlichen Gebet offen. Über unsere Homepage, Aushänge und Amtsblätter werden wir Sie informieren. Die bestellten Messen werden zu einem späteren Zeitpunkt gelesen. Palmsonntag Misereor-Sonntag in anderer Form Aufruf der deutschen Bischöfe zur Unterstützung des Hilfswerks Misereor Der fünfte Sonntag der Fastenzeit ist in der katholischen Kirche in Deutschland der sogenannte Misereor-Sonntag. Die katholischen Christen zeigen sich an diesem Tag mit den Ärmsten in aller Welt soldiarisch, indem sie für bas bischöfliche Hilfwerk Misereor spenden. In ihrem Aufruf zur Unterstützung der diesjährigen Aktion würdigen die deutschen Bischöfe das Motto Gib Frieden, das die mehrwöchige Fastenkampagne prägt: In Deutschland leben wir seit 75 Jahren im Frieden. Gott sei Dank. Doch Friede hat keinen unbegrenzten Garantieanspruch. Wir Menschen müssen ihn immer wieder erstreben, neu erringen und mit Leben füllen. Das gilt in Europa wie in der Welt. Die Bischöfe weisen besonders auf die Hilfe von Misereor in Syrien und den umliegenden Ländern hin. Not werde gelindert und wichtige Beiträge werden geleistet, um ein friedliches Miteinander in dieser Region wieder aufzubauen. Dafür sind Bildung, gesundheitliche Basisdienste und psychosoziale Begleitung wichtig. Viele traumatisierte Menschen müssen ihre Gewalterfahrungen verarbeiten, um wieder Kraft für die Bewältigung ihres Alltags zu schöpfen und den Blick in die Zukunft richten zu können. Versöhungsbereitschaft und Vertrauen sollen wieder wachsen, schreiben die deutschen Bischöfe. Sie rufen dazu auf, die Friedensarbeit der Kirche mit einer großherzigen Spende zu unterstützen. Da aufgrund der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste derzeit nicht stattfinden und die Kollekte am kommenden Sonntag nicht gehalten werden kann, bitten die Bischöfe die Gläubigen um Spenden direkt an das Hilfswerk Miseror. Hinweis: Das Spendenkonto von Misereor lautet: Misereor, IBAN: DE , BIC: GENODED1PAX, Pax-Bank Aachen. Die Spenden können auch an die Pfarrei übermittelt werden. Dabei sollten Umschläge mit dem Hinweis Spende Misereor versehen werden. Auf Wunsch stellt die Pfarrei auch gerne inde Spendenbescheinigung aus. Liebe Schwestern und Brüder, dieser Aufruf der deutschen Bischöfe erreichte uns erst am zu spät, um ihn über öffentliche Medien bekannt zu machen. Darum setzen wir Sie nun davon in Kenntnis, dass die Bischöfe statt der Misereor-Kollekte in der Kirche um direkte Spenden per Überweisung bitten, damit Misereor seine Arbeit weiterführen kann. Das Konto wäre: Misereor IBAN: DE BIC: GENODED1PAX (Pax-Bank Aachen). - Sie können ihre Spende aber auch einfach in einem Briefumschlag mit der Notiz: Spende Misereor im Pfarrbüro bzw. beim Mesner ihrer Gemeinde einwerfen oder holen sich eine Misereor-Opfertüte in der Kirche, füllen diese und werfen sie im Pfarrbüro/beim Mesner ein. Zum Palmsonntag Liebe Gemeinde, damit Sie die Karwoche ein klein wenig erleben können, werden in der Messe, die wir Geistliche für sie feiern die Palmen segnen, die in Ihrer Gemeinde gemacht worden sind. Die Mesner der Gemeinden werden die Palmen sammeln und dafür sorgen, dass sie zu uns zum Segnen und wieder zurückkommen. Sie können die Palmen dann am Nachmittag des Palmsonntags in ihrer Kirche abholen - mit Texten und Gedanken zu diesem Tag. Dann können sie diesen Tag zu Hause etwas begehen. Osternacht - Osterlicht Liebe Gläubige, das Osterlicht will uns alle um den Auferstandenen, den Sieger über allen Tod, vereinen. Da das Corona-Virus uns dies unmöglich macht, wollen wir sie an der Osternacht, die wir stellvertretend für sie alle feiern, teilhaben lassen. Wenn wir die Osterkerzen unserer Gemeinden weihen, werden wir für jede Gemeinde auch ein Osterlicht entzünden, das ab Ostersonntag in ihrer Kirche brennt. An diesem Licht können Sie Ihre eigene Osterkerze entzünden und so das Osterlicht mit nach Hause nehmen - mit Gedanken und Texten zu Ostern. Männerwallfahrt 2020/2021 Liebe Männer in unserer Seelsorgeeinheit, da wir nicht damit rechnen können, dass die Corona-Pandemie bis Mitte Mai besiegt ist, wird die Dekanatsmännerwallfahrt um ein Jahr verschoben. Wir fahren nicht am 17. Mai wir fahren am 16. Mai 2021 nach Weingarten/ Baden. Wir freuen uns, wenn sie alle dabei sind und wir dann unseren Glauben in großer Gemeinschaft feiern können. Katholische Frauengemeinschaft Ballenberg/Unterwittstadt Vereinsmitteilungen Projekt 60plus Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie können wir uns am Dienstag, leider nicht im Bürgerhaus in Ballenberg treffen. Wir wünschen euch allen eine gute Zeit bis zu unserem nächsten Treffen. Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald- Kreis Liebe Mitglieder und Freunde des LEV, auch wir müssen unsere ursprünglich für den 23. April 2020 angekündigte Mitgliederversammlung absagen und verschieben. Vermutlich wird es ein Termin im September Den neuen Termin teilen wir Ihnen wieder rechtzeitig mit. Tipps für gelungene Fotos Immer zweihändig bedienen Verwackelte oder verwischte Fotos sehen nicht schön aus. Am besten halten Sie das Smartphone oder die Kamera während des Fotografierens mit beiden Händen fest. So lässt es sich gut stabilisieren und Sie können mit dem Daumen oder dem Zeigefinger den Auslöser betätigen.

10 10 Sonstige Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Sonstige Bekanntmachungen Der Sozialverband VdK - Kreisverband Neckar- Odenwald informiert VdK-Arbeit in Zeiten von Corona Die Corona-Krise hat Deutschland fest im Griff. Trotzdem versucht der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sein Dienstleistungsangebot so lange wie möglich für Mitglieder und Ratsuchende zu gewährleisten. Um weder VdK-Mitglieder, davon viele aus Risikogruppen, noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gefährden, bleiben alle VdK-Geschäftsstellen ab sofort geschlossen. Beratungen und Besprechungen erfolgen ausschließlich telefonisch. Sozialrechtsschutzbegehrende Personen können alle notwendigen Unterlagen per , Fax oder Postweg - möglichst in Kopie - an ihre jeweilige VdK-Beratungsstelle senden. Zudem können Ratsuchende selbst tätig werden, einen Antrag stellen, Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Hierzu gibt es eine Checkliste und Musterformulare unter damit die Fristen eingehalten werden können. Alle Dateien stehen auch zum Download bereit. Da sich die Corona- Krise sehr dynamisch entwickelt, ist derzeit nicht absehbar, ob und in welchem Umfang das VdK-Beratungsangebot künftig aufrechterhalten werden kann. Sparkasse Neckartal-Odenwald Sparkasse Neckartal-Odenwald ermöglicht wegen Corona-Krise ab sofort Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise können dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID- 19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats an diesem Freitag und soll am 1. April 2020 in Kraft treten. Die Sparkasse Neckartal-Odenwald bietet ab sofort auf Antrag derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater unserer Sparkasse möglich. #GemeinsamDaDurch Ministerium arbeitet an Ausgleichslösung für nicht genutzte Schülertickets in der Corona-Pause Schüler-Abos bitte nicht kündigen ÖPNV und Busunternehmen sind auch nach Corona-Krise notwendig Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie die Verkehrsverbünde und anderen Beteiligten darum gebeten, die Schülertickets für den öffentlichen Nahverkehr nicht zu kündigen, sondern normal weiter laufen zu lassen. Dies könne dazu beitragen, kleine und mittelständische Busunternehmen sowie andere Verkehrsbetriebe vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bis hin zur Insolvenz zu bewahren. Der Minister sagte: Alle sollten jetzt verantwortungsbewusst ihren Beitrag leisten. Er kündigte am Sonntag in Stuttgart eine Ausgleichsregelung für die im April bezahlten, aber nicht dem Zweck entsprechend nutzbaren Schülertickets an. Der Verkehrsminister appellierte zugleich an die kommunale Ebene, ebenfalls einen Beitrag zum Erhalt der betroffenen Unternehmen zu leisten: Wenn wir nicht umsichtig und vorsorgend handeln, haben wir nach der Corona-Krise eine Krise beim Schülertransport. Die Corona-Pandemie stelle ganze Branchen vor völlig neue Herausforderungen - so auch die Busunternehmen im ÖPNV, mahnte der Minister. Angesichts der Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen, des Wegfalls von Schulwegen und ausgedünnten Ferienfahrplänen im ÖPNV würden Verkehrsverbünde und das Verkehrsministerium immer häufiger nach einem Rettungsschirm für entfallende Fahrgelderlöse im ÖPNV gefragt. Denn immer mehr Eltern stellen die Kosten für ein weiterlaufendes Schüler-Abo für Bahn und Bus in Frage. Doch die Verkehrsunternehmen, allen voran viele mittelständische Busunternehmen, leben von diesen Tickets. Ein Wegbrechen dieser Einnahmen würde viele Betriebe in große Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bringen. Der Verkehrsminister betonte: ÖPNV ist eine zwingend erforderliche Infrastruktur. Wichtig ist jetzt der Erhalt der Busunternehmen, denn auch nach der Corona-Krise muss der ÖPNV noch funktionieren. Das Land unterstützt die Kommunen und Kreise mit einer Soforthilfe von 100 Millionen Euro. Dazu gehört auch der Ausgleich der Schülerbeförderung. Die genaue Abrechnung erfolgt später. Minister Hermann erläuterte: Wir arbeiten insgesamt an einem Notfallplan für Bahn und Bus, denn die Fahrgastnachfrage und die Einnahmen sind derzeit niedrig. Dennoch muss der ÖPNV als wichtige Infrastruktur funktionieren. Als ersten Schritt eines Notfallplans erhalten wir unsere Zahlungen an die Bahnunternehmen aufrecht, auch wenn wir bedingt durch die Corona-Krise Einschränkungen im Schienenverkehr hinnehmen müssen. Ich bitte im Gegenzug auch die Landkreise und Stadtkreise, ihrerseits die Zahlungen für die bestellten Verkehrsleistungen der Busunternehmen nicht einzuschränken. Denn wir brauchen am Ende einen gemeinsamen Rettungsschirm für den ÖPNV. Ergänzende Information Für die Bestellung und Bezuschussung des Schienenpersonennahverkehrs auf Eisenbahnstrecken ist das Land, für die Busverkehre inkl. Stadtbahnverkehre sind die Landkreise und Stadtkreise und für die S-Bahnen in der Region Stuttgart der Verband Region Stuttgart zuständig. Volksbank Kirnau Betrügerische Handlungen Aus aktuellem Anlass bitte wir die Bevölkerung um erhöhte Vorsicht. In unserem Geschäftsgebiet sind Betrüger unterwegs, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Sie rufen ihre Opfer an und bitten um die Herausgabe der Bankkarte inkl. Geheimnummer. Die Polizei oder ihre Bank werden Sie niemals zur Herausgabe Ihrer Geheimnummer auffordern. Bei Unsicherheit oder Verdachtsmomenten kontaktieren sie bitte Ihre Bank oder die Polizei. Volksbank Kirnau eg DRK Kreisverband Buchen VHS/Bildungshäuser/ Kursangebote DRK sagt Danke Der Kreisverband Buchen bedankt sich für die Treue seiner Teilnehmer in den Bewegungsgruppen der DRK-Gesundheitsprogramme. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der komplette Trainingsbetrieb bis auf Weiteres eingestellt. Jeder nicht zurückgeforderte Teilnehmerbeitrag trägt jetzt zur Stabilisierung und Erhaltung der Angebote in einer ohnehin finanziell angespannten Lage des Kreisverbandes bei. Soziale Dienste Pflegestützpunkt Neckar-Odenwald-Kreis Sie haben Fragen zum Thema Alter, Versorgung und Pflege? Wir beraten und informieren Betroffene, Angehörige und Interessierte. Kontaktdaten Pflegestützpunkt Neckar-Odenwald-Kreis, Hollergasse 14, Buchen

11 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Notdienste 11 Ansprechpartner Jutta Landwehr, Tel / Jutta Baumgartner-Kniel, Tel / Tägliche Öffnungszeiten - um vorherige Terminabsprache wird gebeten. Diakonisches Werk im Neckar-Odenwald-Kreis Telefonsprechstunden beim Diakonischen Werk Das Diakonische Werk im Neckar-Odenwald-Kreis reagiert auf die aktuelle Situation und bietet ab sofort von Montag bis Freitag zu unterschiedlichen Themen Telefonsprechstunden an: Montag, Uhr Arbeitslosenzentrum und Existenzsicherung Dienstag, Uhr Erziehungsberatung, Lebens- und Paarberatung Mittwoch, Uhr Jugendsprechstunde Donnerstag, Uhr Schwangerenberatung Freitag, Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Weitere Informationen telefonisch 06261/ oder unter Zahnärztlicher Notfalldienst Bereich Buchen Dienstbereit jeweils samstags, sonntags und feiertags von bis Uhr In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Der Notdienst beginnt um 8.00 Uhr und endet nach 24 Stunden bzw. nach 48 Stunden (am Wochenende). Der zahnärztliche Notfalldienst ist im Internet: Notdienste der Apotheken finden Sie auf der Homepage der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg oder telefonisch: Festnetz 0800/ , mobil REDAKTIONSSCHLUSS BEACHTEN Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Textbeiträge Arzt- und Apothekendienst Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Rettungsdienst 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten kostenfreie Rufnummer Kostenfreie Onlinesprechstunde Montag bis Freitag 9.00 bis Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/ oder docdirekt.de Kinderärztlicher Notfalldienst Augenärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Notfalldienst Ärztliche Notfallpraxis Buchen/Mosbach Bundeseinheitliche Rufnummer Adressen und Öffnungszeiten Die Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte befindet sich in Mosbach direkt in den Räumen der Neckar-Odenwald-Kliniken. Geöffnet hat die Notfallpraxis Mo., Di, Do., Fr. von bis Uhr Mittwoch von bis Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 8.00 bis Uhr Die Notfallpraxis Buchen ist in den Räumen der Neckar-Odenwald- Kliniken in der neuen zentralen Patientenaufnahme angesiedelt. Öffnungszeiten Freitag: Die Öffnungszeiten werden noch festgelegt Samstag, Sonntag, Feiertag von 8.00 bis Uhr Zusätzlich zur Notfallpraxis sind Ärzte im Fahrdienst eingeteilt und nehmen Hausbesuche vor, falls dies medizinisch notwendig ist und die Patienten nicht selbst in die Notfallpraxis kommen können. Telefonisch zu erreichen ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der kostenfreien Rufnummer In lebensbedrohlichen Situationen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei starken Blutungen oder Bewusstlosigkeit unbedingt den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen. Sie haben Fragen oder Hinweise zur Zustellung? Unser Vertrieb ist auch samstags für Sie erreichbar! Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wie Ihnen ist auch uns die korrekte und pünktliche Zustellung Ihres Mitteilungsblattes sehr wichtig. Um bei Unregelmäßigkeiten schnell reagieren zu können, sind wir auf Ihre Hinweise angewiesen. Sollte die Verteilung des Mitteilungsblattes nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgen, bitten wir Sie, Ihr Anliegen unserem Vertriebspartner mitzuteilen: G.S. Vertriebs GmbH Tel info@gsvertrieb.de Sie erreichen die G.S. Vertriebs GmbH von: Montag - Freitag: Uhr Samstag: Uhr

12 12 Sport regional Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Sport regional In der Abteilung Nord Michael Titze ist neuer Geschäftsführer des Badischen Sportbunds Karlsruhe. (pm/red). Michael Titze hat am 1. April die Position als Geschäftsführer des Badischen Sportbunds Nord übernommen und folgt damit auf Wolfgang Eitel, der nach fast elf Jahren an der Spitze des Dachverbands des Sports in Nordbaden Ende März in den Ruhestand tritt. Der 53-jährige Betriebswirt aus Stutensee ist seit 1997 für den Badischen Sportbund Nord tätig und leitete zuletzt als stellvertretender Geschäftsführer die Geschäftsbereiche Finanzen, IT und Verwaltung. Neue Stellvertreter Im Haus des Sports in Karlsruhe zur Seite stehen werden Titze die vom Präsidium ebenfalls neu ernannten stellvertretenden Geschäftsführer Kerstin Häfele und Dr. Florian Dürr. Die 36-jährige Häfele, seit 2002 in Diensten des Badischen Sportbunds Nord, ist Betriebswirtin und künftig für den Geschäftsbereich Finanzen zuständig, während der 45-jährige Sportwissenschaftler und Sportfachwirt Dürr weiterhin dem Geschäftsbereich Sportund Vereinsentwicklung vorsteht. Die vierte Person im neuen Leitungsteam ist die 33-jährige Fiona Eckert, Sportwissenschaftlerin mit Schwerpunkt Das neue Leitungsteam des Badischen Sportbunds Nord: Kerstin Häfele, Dr. Florian Dürr, Michael Titze und Fiona Eckert (v.l.n.r.). Foto: BSB Nord Management, die seit 2015 den Geschäftsbereich Bildung verantwortet. BSB-Präsident Martin Lenz betont: Wir haben uns frühzeitig mit dem bevorstehenden Wechsel in der Geschäftsführung befasst und sind mit dem neuen Leitungsteam für die künftigen Herausforderungen bestens aufgestellt. Alle handelnden Personen kennen die vielseitigen Bedürfnisse des organisierten Sports genau und verfügen über die notwendige Erfahrung. Sie sind hochmotiviert, die bevorstehenden Aufgaben mit ihren heterogenen Kompetenzen zum Wohle des Badischen Sportbunds Nord und seiner Mitgliedsorganisationen anzugehen. Gleichzeitig möchte ich mich im Namen des Präsidiums bei Wolfgang Eitel für sein langjähriges Wirken und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken. Er hat den Badischen Sportbund Nord während seiner Amtszeit in vorbildlicher Art und Weise geführt und sich um diesen verdient gemacht. Der neue Geschäftsführer Michael Titze sagt: Ich freue mich sehr über das mir entgegengebrachte Vertrauen des Präsidiums. Gemeinsam mit dem neuen Leitungsteam bin ich davon überzeugt, dass wir zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle die sehr gute Arbeit meines Vorgängers Wolfgang Eitel fortführen, weiterentwickeln und auch zukünftig erfolgreich gestalten werden. Am Ball bleiben #kickathome: Das Eigentraining für zu Hause, im Garten oder im Hof (pm/red). #stayathome lautet die Devise in diesen Tagen. Das heißt jedoch nicht, dass komplett auf Fußball verzichtet werden muss. Der bfv bietet ab sofort auf und auf den Social-Media- Kanälen Trainingstipps per Video für die Bambini bis zu den Profis an. Die Übungen sind derart aufgebaut, dass sie verschiedene Leistungslevel berücksichtigen. Die Übungen macht bfv-auswahlspieler Etienne vor. Sie sind immer für eine einzelne Person gedacht, benötigen außer einem Ball keine weiteren Materialien. Das Individualtraining kann im Garten, der Hofeinfahrt oder auch im Wohnzimmer durchgeführt werden. Auf diese Weise bleiben die Spielerinnen und Spieler in Bewegung und können die Zwangspause sinnvoll nutzen, um ihre technischen Fertigkeiten zu verbessern. Die Idee hatte DFB-Stützpunkt- Koordinator Markus Schmid: Bevor die Kinder nun in den eigenen vier Wänden versauern und den Großteil ihrer Freizeit vor den Medien verbringen, können sie mit den Trainingstipps weiter am Ball bleiben und ihrer Leidenschaft nachgehen. Individualtraining Mir ist es ein großes Anliegen, dass nicht nur die Stützpunkt- Talente eine Auswahl an unterschiedlichen, individuellen Trainingsmöglichkeiten erhalten, sondern wir eine Plattform anbieten, auf der alle Vereine mit ihren motivierten Fußballspielerinnen und Fußballspielern Zugriff erhalten. Entsprechend können auch Erwachsene mitmachen. Jede Woche wird ein anderer Technikbereich angesprochen, das reicht vom Balljonglieren über die verschiedenen Formen des Fintierens bis zum Torschuss.

13 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Kultur regional 13 Kultur regional Dein Zoo Heidelberg für Zuhause Aktuelle Videos und Impressionen online verfügbar (jm). Besonders im Frühling zeigt sich der Zoo Heidelberg von einer ganz besonders farbenfrohen Seite. Überall im Zoo blühen die Sträucher, Wiesen und Büsche. Die ersten Jungtiere erkunden gemeinsam mit ihren Eltern die Anlagen. Leider können Besucher diese Frühlingseindrücke nicht live miterleben. Die kleinen Ferkel beobachtet der Zoodirektor Dr. Wünnemann derzeit besonders gerne. Foto: Heidrun Knigge/Zoo Heidelberg Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zu Corona bleibt der Zoo Heidelberg auf Anordnung der Stadt Heidelberg bis auf Weiteres für Besucher geschlossen. Um Zoo-Freunde dennoch auf dem Laufenden zu halten, hält der Zoo viele Frühlingsimpressionen digital fest und veröffentlicht diese auf der Webseite unter: de/deinzoo und in den Sozialen Medien. Es passiert gerade so viel im Zoo, da möchten wir unsere Freunde und Unterstützer so gut es eben geht daran teilhaben lassen!, erklärt Zoodirektor Dr. Wünnemann. Viele der Aufnahmen stammen von unseren Tierpflegern, die nun in wechselnden Schichten im Zoo sind und sich um unsere Tiere kümmern. Das ganze Team hilft mit, wenn es darum geht, etwas zu unseren Zoo-Freunden nach Hause zu bringen. Mit Informationen zu den Zootieren, dem Zoo-Team und vielen Frühlingsaufnahmen zeigt der Zoo, was den Besuchern im Augenblick verborgen bleibt. Es ist schließlich nicht nur die Natur im Zoo Heidelberg, die in diesen Tagen richtig aufblüht. Bei den Zootieren herrscht in den Gehegen, Anlagen und Volieren viel Aktivität. Die Erdmännchen sind mit ihrem Nachwuchs viel in der Sonne, das junge Kudu erkundet bereits sehr sicher die Außenanlage, die beiden Berberlöwen genießen vom Aussichtsturm den Blick über ihre neue, immer grüner werdende Anlage, die Flamingos bereiten sich auf die kommende Brutsaison vor und die Ferkel rennen im Schweinsgalopp durch das Gehege. Unsere Besucher zuhause können sich auf abwechslungsreiche Videos und Videobotschaften aus dem Zoo freuen, so Wünnemann. Im aktuellen Videobeitrag sendet der Zoodirektor selbst seine Grüße und verrät etwas über seine (aktuellen) Lieblingstiere im Zoo. Weitere Beiträge werden folgen. Aber eines ist sicher: Das gesamte Zoo-Team freut sich bereits jetzt darauf, die Besucher bald wieder im Zoo Heidelberg zu treffen, wo jeder das Zooleben dann live erleben kann. Links zu den Videos: und ZooHeidelberg Stuttgart: Wilhelma schließt aus Gesundheitsvorsorge Tiere bekommen auch weiterhin Hege und Pflege (ws/red). Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge hat die Wilhelma seit Dienstag, 17. März, ihre Tore geschlossen. Zwar sind der Zoologisch-Botanische Garten in Stuttgart und seine Belegschaft bisher nicht von Corona-Fällen betroffen. Da es jedoch bislang nicht gelungen ist, die Ausbreitung des Virus SARS CoV 2 in der Region erkennbar zu verlangsamen, erstrecken sich nun die rigorosen Vorsichtsmaßnahmen des Landes Baden-Württemberg zum Infektionsschutz auch auf die Wilhelma. Auch wenn wir selbst verschont geblieben sind, ziehen wir an einem Strang mit allen anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens und stellen den Publikumsverkehr ein, sagt Direktor Dr. Thomas Kölpin. Wir wollen nichts unversucht lassen, Die Tore der Wilhelma bleiben vorsorglich geschlossen. Foto: Wilhelma die potenziellen Verbreitungswege, soweit irgend möglich, zu minimieren. Die Wilhelma hatte in den Tagen vorher schrittweise immer strengere Maßnahmen ergriffen. Alle Zusatzangebote, die Menschen an einem Punkt zusammenbringen, wie Führungen oder kommentierte Fütterungen, waren bereits gestrichen worden. Dann waren zudem alle Tier- und Pflanzenhäuser geschlossen und nur noch die historische Parkanlage und Außengehege für Gäste zu besuchen. Als äußerstes Mittel soll die Schließung dazu beitragen, dass möglichst wenig Menschen ohne absolute Notwendigkeit aufeinander treffen. Unser höchstes Gut ist die Gesundheit der Gäste sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, betont Kölpin. Hinter verschlossenen Toren wird der Betrieb allerdings weiterlaufen, denn wir müssen auch das Wohl unserer Tiere und Pflanzen sicherstellen. Hierfür hat die Wilhelma einen Notfallplan erarbeitet, um die ständige Einsatzbereitschaft gewährleisten zu können. Rund Tiere in fast 1200 Arten sowie Pflanzenarten und -sorten brauchen tägliche Hege und Pflege, um überleben zu können.

14 14 Kultur regional Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Kultur regional Heilbronn Marketing GmbH plant virtuellen Marktplatz während des Shutdowns Events und Handelsaktionen gehen online Es ist ein herber Schlag für den stationären Handel und die Heilbronner Gastronomie. Seit mehr als einer Woche heißt es: Aufgrund der Corona-Pandemie leider geschlossen. Auch der für den Handel so wichtige verkaufsoffene Sonntag am 29. März - abgesagt. Doch vielerorts entstehen gerade kreative Ideen, wie man sich in der Krise mit wirkungsvollen Aktionen gegenseitig unterstützen kann. Die Plattform Heilbronn hält zusammen, auf der Gastronomie und Handel während der Schließung ihre Angebote, Online-Shops und Lieferservices gebündelt abbilden, ist ein solches Beispiel. Jetzt legt die Heilbronn Marketing GmbH nach und setzt auch Event-Formate online um. Los geht es mit Magie der Stimmen am Sonntag, 5. April 2020 ab Uhr. Magie der Stimmen gehen am Sonntag, 5. April 2020 online Wir wollen einfach weiterhin für den Handel und die Gastronomie da sein und gemeinsam an die Solidarität aller appellieren, gemäß dem Slogan Heilbronn hält zusammen!, erklärt Steffen Schoch, Geschäftsführer der Heilbronn Marketing GmbH (HMG). Die Idee war, nicht nur eine Online-Plattform für die Services von Handel und Gastronomie zu bieten, sondern auch Events, wie Magie der Stimmen, virtuell durchzuführen. Konkret würden am Sonntag, 5. April Sänger und Sängerinnen des Heilbronner Chorverbands auf der HMG-Facebook-Seite heilbronn.erleben ihre Stimmen für den Handel erheben. Geplant ist ein etwa 30-minütiges Programm bestehend aus Musik und Aktionen des örtlichen Handels sowie der Gastronomie. Mit Videobotschaften oder Videoanleitungen, beispielsweise zu Origami, Brezelbacken oder auch Modethemen, geben die Akteure nicht nur Tipps gegen den Lagerkoller, sondern können gleichzeitig auf ihre Angebote während des Shutdowns hinweisen. Ziel ist es, die Angebote der Innenstadt an einem verkaufsoffenen Sonntag abzubilden. Wir wollen versuchen auch weitere Veranstaltungen, die abgesagt werden müssen, in geeigneter Form auf den sozialen Medien und anderen Online-Plattformen zu spielen, so Schoch. Informationen unter (Foto HMG/Jürgen Häffner) Infos vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Mach mit - bleib fit! Sportangebot für zu Hause trotz Corona #stayathome lautet derzeit die digitale Devise in den sozialen Netzwerken. Bitte zu Hause bleiben, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und einzudämmen, bedeutet das übersetzt auf das analoge Leben. Das ist wichtig für die eigene Gesundheit sowie den Gesundheitsschutz der Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber das ist auch herausfordernd. Denn vieles ist bis auf Weiteres nicht oder nur eingeschränkt möglich. Dazu gehört zum Beispiel auch, Sport zu treiben. Dabei sind Bewegung und Auspowern hilfreich - für Körper, Geist und Gemüt. Deshalb hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport neben Tipps für die Schularbeit zu Hause auf seiner Website auch auf digitale Angebote zum Sporttreiben verwiesen. Unter sind einige Ideen und Hilfestellungen abrufbar. Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann war es wichtig, darüber hinaus ein eigenes digitales Sportangebot auf die Beine zu stellen: Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben. Es ist daher gerade auch in diesen Zeiten wichtig, in Bewegung zu bleiben, sagt die Ministerin. Weil die Schulen geschlossen sind, fällt leider der Sportunterricht aus. Auch der Trainings- und Spielbetrieb in den Vereinen muss aus Infektionsschutzgründen ruhen: Wir bieten deshalb digitale Sportstunden an, damit insbesondere die Schülerinnen und Schüler, aber auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger zu Hause im Wohnzimmer, im Keller oder auch im Garten Sport treiben können - und zwar professionell angeleitet. Kleiner Lichtblick in der Krise Das Sportministerium dreht jetzt zusammen mit Regio TV Filmclips, professionelle Sportlehrerinnen und Sportlehrer sowie Athletinnen und Athleten stehen für die digitalen Sportstunden bereit. So haben Axel Strienz, Torwarttrainer des Handball-Bundesligisten SG BBM Bietigheim, und die mehrfache deutsche Kunstturnmeisterin Elisabeth Seitz bereits als Sportlehrer beziehungsweise Schülerin zugesagt. Weitere prominente Athletinnen und Athleten sind angefragt.die inhaltliche Konzeption übernimmt die Außenstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) in Ludwigsburg, das ehemalige Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik. Mit Mach mit - bleib fit! können wir während der Corona- Krise sicherlich einen kleinen Lichtblick und etwas Abwechslung für unsere Schülerinnen und Schüler zu Hause schaffen. Denn durch die viele Schularbeit zu Hause sind sie einer besonderen Herausforderung ausgesetzt, sagt Eisenmann und fügt an: Daher bin ich sehr dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium und im ZSL die Idee so schnell umsetzen. Und allen Schülerinnen und Schülern kann ich nur zurufen: Klickt euch rein, macht mit und bleibt fit. Foto GettyImages

15 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Wirtschaft regional 15 Wirtschaft regional Corona-Krise: Land kündigt massive Soforthilfemaßnahmen an Schnelle und unbürokratische Hilfe für die Wirtschaft im Land Stuttgart (pm/red). Die Corona-Pandemie trifft unsere heimische Wirtschaft mit voller Wucht. Mit einem branchenübergreifenden Sofortprogramm hilft die Landesregierung schnell und unbürokratisch. Rund fünf Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen stehen bereit. Die Landesregierung hat aufgrund der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft ein branchenübergreifendes Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Seit Mittwoch, 25. März, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfen beantragen. So viele Arbeitsplätze wie möglich sichern Die Corona-Pandemie trifft unsere heimische Wirtschaft mit voller Wucht. Kaum eine Branche ist nicht betroffen. Neben klassischen Mittelständlern bis hin zu den großen Global Playern sind auch viele kleine Unternehmen und Soloselbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. All diesen helfen wir jetzt mit unserem branchenübergreifenden Sofortprogramm, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits ab morgen können Betroffene einen Antrag stellen und erhalten schnell und unbürokratisch einen Zuschuss bis zu Euro. Insgesamt stünden rund fünf Milliarden für Wirtschaftshilfen bereit, davon vier Milliarden für die Soforthilfen. Wir werden alles dafür tun, um unsere Wirtschaft erfolgreich durch diese Krise zu bringen. Unser Ziel heißt, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu sichern, Liquiditätsengpässe zu kompensieren, Insolvenzen zu vermeiden und die wirtschaftlichen Strukturen zu erhalten. Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, dass offene Rechnungen weiter bezahlt oder Mieten weiter überwiesen werden können. Dazu habe das Land innerhalb weniger Tage ein Soforthilfeprogramm entwickelt. Es ist Teil eines umfassenden Hilfsprogramms, zu dem auch ein Beteiligungsfonds, ein Krisenberatungsprogramm und die Bürgschaftsprogramme zählen. Soforthilfeprogramm Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Der Ernst der Lage ist uns allen bewusst. Unser Programm und das Bundesprogramm werden aufeinander abgestimmt, um alle Betroffenen schnell und wirksam zu unterstützen. Ich bin überzeugt, dass wir durch die Landes- und Bundesmittel diese Krisensituation branchenübergreifend meistern können, so Kretschmann. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie- sowie Handwerk auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Nach Bayern sind wir damit eines der ersten Bundesländer, das seine Unternehmen schnell finanziell unterstützt, so Hoffmeister-Kraut. Beteiligungsfonds Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen Beteiligungsfonds aus. Wir müssen bereits heute auch daran denken, wie es weitergeht, wenn die Krise vorbei ist, um insbesondere gesunde, angesichts der Krise aber in Not geratene, systemrelevante Unternehmen zu stärken, erläuterte die Wirtschaftsministerin. Ziel des Beteiligungsfonds sei es, das Eigenkapital dieser Unternehmen zu stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig würden und so auch langfristig die Krise überstehen könnten. Wir stehen hier noch am Anfang der Umsetzung, so Hoffmeister- Kraut. Krisenberatungsprogramm Mit einem Online-Beratungsprogramm speziell zu dieser Krisensituation wird insbesondere Mittelständlern und Selbstständigen eine zusätzliche Hilfeleistung geboten. In dieser Ausnahmesituation war noch niemand. Deshalb möchten wir Unternehmen und Selbstständige darin unterstützen, mögliche sinnvolle Maßnahmen zur Bewältigung dieser Situation zu entwickeln. Wir haben in Baden- Württemberg starke und innovative Unternehmerinnen und Unternehmen. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam Mittel und Wege finden können, diese schwierige Zeit zu überstehen, so die Ministerin. Bürgschaftsprogramme Wir sind mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank sowie den Foto: Creatas/Thinkstock zusätzlichen Maßnahmen, die wir in die Wege geleitet haben, sehr gut gerüstet. Die Förderinstrumente können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen jederzeit genutzt werden. Wir sind auch auf den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen vorbereitet, so Kretschmann. Corona-bedingte Anträge werden bevorzugt und schnell bearbeitet. Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben, erklärte Hoffmeister-Kraut. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. Die Bürgschaftsbank kann künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Das führt zu einer Beschleunigung der Prozesse. Die Antragsformulare sind auf der Seite des Wirtschaftsministeriums verfügbar: i

16 16 Wirtschaft regional Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Wirtschaft regional Corona-Hilfe Audi spendet Euro an Kliniken der Heimatstandorte Scheckübergabe in Corona-Zeiten: Die Audi-Vorstände Peter Kössler, verantwortlich für Produktion und Logistik, sein Kollege Wendelin Göbel, verantwortlich für Personal und Organisation, haben gemeinsam mit Dr. Andreas Haller, Leiter des Audi-Gesundheitswesens, einen symbolischen Scheck an die Kliniken der Heimatregionen Ingolstadt und Neckarsulm übergeben In Zeiten der Corona-Pandemie sieht auch eine Spendenübergabe anders aus: Die Audi- Vorstände Peter Kössler, verantwortlich für Produktion und Logistik, und sein Kollege Wendelin Göbel, verantwortlich für Personal und Organisation, haben am Montag, 30. März, gemeinsam mit dem Audi- Chefarzt Dr. Andreas Haller, Leiter des Audi-Gesundheitswesens, einen symbolischen Scheck an die Kliniken der Heimatregionen Ingolstadt und Neckarsulm übergeben - rein virtuell versteht sich. An das Klinikum Ingolstadt gehen Euro, an die SLK-Kliniken Heilbronn Euro. Außerdem stellt Audi in einem ersten Schritt in den nächsten Tagen für die Region Ingolstadt medizinische Masken zur Verfügung, für die Region Neckarsulm Masken. In Ingolstadt zum Beispiel gehen diese an eine zentrale Koordinationsstelle, die Führungsgruppe Katastrophenschutz; sie verteilt die Masken dann weiter an Kliniken, Pflegeheime, niedergelassene Ärzte und das öffentliche Gesundheitswesen. Am Rande der Spendenübergabe sagte Produktionsvorstand Peter Kössler: Uns erreichen täglich Anfragen von Organisationen aus unseren Heimatregionen. Es ist uns ein Herzensanliegen, in dieser schwierigen Situation zu helfen. In einem ersten Schritt haben wir vor allem medizinische Ausrüstung an Kliniken und Dialysezentren geschickt, diese Spendenübergabe ist nun ein weiterer Schritt. Sein Kollege, Personalvorstand Wendelin Göbel, ergänzt: Mit diesen Spenden wollen wir an unseren Heimatstandorten in Ingolstadt und Neckarsulm ein Zeichen der Verbundenheit und der sozialen Verantwortung setzen und uns bei all den Helferinnen und Helfern, Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften der sozialen Einrichtungen und der Krankenhäuser für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser außergewöhnlichen Situation bedanken. Foto Audi AG In allen Lidl-Filialen: einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept in Coronavirus-Zeiten Temporäre Zutrittsbeschränkung in NRW, Niedersachsen und im Saarland Die aktuelle Coronavirus-Krise (COVID-19) führt zu vielen Verunsicherungen, auch bei Lidl-Mitarbeitern und Kunden. Neben der Warenverfügbarkeit stehen vor allem Fragen rund um den Schutz und die Hygiene in den Filialen im Mittelpunkt. Lidl hat deswegen kurzfristig beschlossen, in allen Lidl-Filialen ein einheitliches und umfassendes Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept umzusetzen. Damit setzt das Unternehmen ein deutliches Zeichen: Wichtig ist, dass wir uns alle an die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln halten. Unsere rund Filialen in Deutschland sind ständig frequentierte Orte mit vielen Kontaktmöglichkeiten. Mit unserem Konzept wollen wir einen einfachen, zügigen und verantwortungsvollen Einkauf ermöglichen, sagt Matthias Oppitz, Geschäftsleitungsvorsitzender Lidl Deutschland. Plexiglasschutz an Kassen und desinfizierte Einkaufswagengriffe Das einheitliche Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept, das eigens für die Coronavirus- Krise definiert und umgesetzt wird, sieht verschiedene Bausteine vor: - Kundenbetreuer an jedem Filialeingang - regelmäßig desinfizierte Einkaufswagengriffe - Plexiglasschutz an allen Kassen - Einmalhandschuhe zur freiwilligen Verwendung für Kassenpersonal - auffällige Hinweise und Bodenaufkleber zu Hygiene- und Abstandsregelungen über den gesamten Verkaufsraum verteilt Damit die Maßnahmen vollumfänglich greifen, appellieren wir an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen, ergänzt Oppitz. Das standardisierte Hygieneund Schutzmaßnahmenkonzept wird flächendeckend ausgerollt, je nach Veränderung der Sachlage werden Bausteine entsprechend angepasst. Temporäre Zutrittsbeschränkungen Zusätzlich zu den deutschlandweiten standardisierten Hygiene- und Schutzmaßnahmen steuern die Kundenbetreuer in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und im Saarland auch den Zutritt zur Filiale. Mit der Begrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche und der Mitgabe eines Einkaufswagens als einfache Hilfe zur Abstandseinhaltung kommt Lidl auch hier behördlich angeordneten Maßnahmen nach. Foto GettyImages

17 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Anzeigen 17 Informationen für Baden-Württemberg BUND Baden-Württemberg Zeit zuhause sinnvoll nutzen und Gutes tun Die Beschränkungen in der Corona-Krise sind für viele eine ungewohnte Belastung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e.v. zeigt, wie jede*r seine Zeit auch ohne Theaterbesuche & Co. sinnvoll nutzen und nebenbei etwas Gutes für sich, die Mitmenschen und die Umwelt tun kann. Stuttgart. (pm). Der Virus Covid-19 hat unser öffentliches Leben nahezu lahmgelegt. Es ist wichtig, dass jeder*r von uns dazu beiträgt, dass sich der Virus nicht mehr so schnell verbreitet. Das heißt: das Haus nur aus wichtigem Grund verlassen und soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken. Das ist nicht leicht und für die meisten von uns ein großer Einschnitt. Damit niemandem die Decke auf den Kopf fällt, hat der BUND Baden-Württemberg ein paar Tipps zusammengestellt, wie Menschen im Homeoffice oder in Quarantäne trotz Corona ihre Zeit sinnvoll nutzen können. 1. Mitmenschen helfen Wenn Sie selbst zu keiner Risikogruppe gehören und keine gefährdete Person in Ihrem Haushalt lebt, können Sie älteren und kranken Menschen anbieten, für sie Lebensmittel zu besorgen, mit dem Hund Gassi zu gehen oder Medikamente von der Apotheke zu holen. Menschen, die im Einzelhandel, im medizinischen, sozialen oder logistischen Bereich arbeiten, sind zurzeit übermäßig belastet. Auch sie freuen sich bestimmt über Ihre Unterstützung. Jetzt ist die richtige Zeit, Kräuter und Gemüse vorzuziehen. Das geht, sobald die Nächte frostfrei sind, auch auf dem Balkon. Foto: GettyImages 2. Ausmisten Auch wenn Sie Ausgedientes im Moment nicht wegbringen können, spricht nichts dagegen, jetzt Schränke und Schubladen durchzusehen. Packen Sie die Kleidungsstücke, die Ihnen nicht mehr passen oder die Sie nicht mehr anziehen wollen, in eine Kiste. Sobald die Corona-Gefahr gebannt ist, können Sie sie zu einer Kleiderkammer, einem Second-Hand- Laden oder einem Kleider-Container bringen oder über das Internet verkaufen. In eine weitere Kiste kommen altes Spielzeug, Bücher & Co., die Sie zu einem späteren Zeitpunkt verschenken oder verkaufen können. 3. Im Garten oder auf dem Balkon arbeiten Wenn Sie einen Garten haben, ist nun die ideale Zeit, ihn auf Vordermann zu bringen: Kompost auf den Gemüsebeeten verteilen, ein Hochbeet bauen Ist der Boden frostfrei, können Sie Stauden einpflanzen und diejenigen, die nicht im Frühjahr blühen, teilen. Sträucher und weichholzige Pflanzen wie Rosen können Sie in dieser Jahreszeit schneiden und das tote Holz entfernen. Gehölze sollten Gartenbesitzer*innen nun nicht mehr schneiden, weil sie sonst brütende Vögel stören. Auch auf dem Balkon gibt es viel zu tun: Pflanzen, die über den Winter im Haus waren, gewöhnen Sie Schritt für Schritt wieder an die Sonne, indem Sie sie erst ein paar Tage im Schatten stehen lassen. Topfen Sie Pflanzen, denen ihr Gefäß zu klein geworden ist, um. Gemüse wie Paprika, Gurken, Chili und Tomaten können Sie nun auf dem warmen Fensterbrett vorziehen. Um sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen, sollten Sie Tätigkeiten, bei denen Sie Ihre Ausstattung erst kaufen und dazu das Haus verlassen müssen, vermeiden. 4. Besondere Gerichte kochen Im Alltag ist oft keine Zeit für ausgefallene oder neue Rezepte. Vielleicht haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu. Gerade mit Wintergemüse lassen sich spannende und gesunde Gerichte zubereiten, die im Standardrepertoire von vielen Hobbyköch*innen nicht vorkommen. 5. DIY (= Do it yourself) Basteln, Nähen, Häkeln, Stricken sind ideale Beschäftigungen, wenn wir so viel wie möglich im Haus bleiben sollen. Im Internet finden sich zahlreiche Bastelideen und Anleitungen, wie Sie aus gebrauchten Gegenständen Neues herstellen können. So lassen sich aus alten Jeans im Handumdrehen individuelle Taschen zaubern und aus großen Kartons mit ein bisschen Fantasie ein Auto oder Schiff für Kinder. Oder wie wäre es mit selbstgemachter Kosmetik wie einem Meersalz-Peeling? 7. Spaziergänge oder Sport in der Natur Die ganze Zeit im Haus zu sitzen ist besonders deprimierend, wenn draußen die Sonne scheint. Erfreuen Sie sich an den Bäumen und Stauden, die in verschiedenen Farben blühen. Osterglocken und Primeln zieren viele Gärten. Wenn Sie lieber im Haus bleiben möchten, können Sie sich mit Sportvideos im Internet fithalten. Auf Videoplattformen gibt es zahlreiche kostenlose Angebote. 9. Alte Kontakte auffrischen In unserer hektischen Zeit schreiben nur noch wenige schön verzierte Briefe und selbstgemachte Postkarten obwohl die bei den Empfänger*innen oftmals besser ankommen, als endlose Sprachnachrichten und schnelle WhatsApp-Texte. Für eine Postkarte brauchen Sie nur ein Stück Pappe und Stifte, das Materialfür einen Brief hat auch jede*r zuhause. Wenn Sie nicht gerne schreiben und basteln, können Sie natürlich auch zum Hörer greifen. Bestimmt gibt es eine Schulfreundin oder einen Verwandten, bei dem Sie sich schon viel zu lange nicht gemeldet haben und der sich über einen Anruf freut

18 18 Anzeigen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 ZUHAUSE ARBEITEN Foto: AlenaPaulus/E+/Getty Images Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Tipps für das Arbeiten von zu Hause Momentan arbeiten viele Menschen von zu Hause aus. Das kam oft überraschend und das Wohn- oder Esszimmer wurde notdürftig zum Home Office umfunktioniert. Was sollte man beachten, damit alles klappt und man auch effizient arbeiten kann? Wie für die Arbeit am Arbeitsplatz gilt auch im Home Office: nicht im Schlafanzug, sondern in normaler Kleidung zu arbeiten. Wer sich morgens ganz normal fertig macht, fühlt sich bereit für den Tag und ist motivierter. Der Arbeitsplatz sollte aufgeräumt sein, Störungen und Ablenkungen sollten vermieden werden. Familienmitglieder und Mitbewohner zur Rücksicht aufrufen und um Ruhe bitten. Auch zu Hause muss auf ausreichende Pausenzeiten geachtet werden. Das Mittagessen sollte man nicht in seinem Home Office zu sich nehmen, sondern in einem anderen Raum. Schnelles und stabiles WLAN ist für effizientes Arbeiten von zu Hause die Voraussetzung. WLAN-Empfang verbessern Ob die WLAN-Abdeckung gut oder schlecht ist, merken Internetnutzer recht schnell. Trotzdem lohnt es sich, mit einer kurzen Bestandsaufnahme zu beginnen. Praktische Analysetools unterstützen dabei. Für die meisten Anwender genügt eine einfache App wie beispielsweise WLAN Hilfe. Nach dem WLAN-Test mit der App weiß man ganz genau, in welchem Zimmer oder auf welcher Etage die WLAN-Schwäche am größten ist. Steht der Router irgendwo abseits in der Ecke, hinter einem Blumentopf oder sogar im Keller? Dann hat das WLAN sicherlich ein Reichweitenproblem. Ideal ist eine zentrale und leicht erhöhte Position, zum Beispiel auf einem Sideboard oder auf einem Schrank in der Mitte der Wohnung. Das WLAN des Routers sollte nicht durch andere Gegenstände, die davor oder daneben stehen, blockiert werden. Besitzt der Router vielleicht externe Antennen? Diese lassen sich in unterschiedlichen Winkeln ausrichten, bis der Empfang sich bessert. In großen Wohnungen oder einem Haus bremsen Decken, Wände und insbesondere Fußbodenheizungen das WLAN stark aus. Mit zunehmender Entfernung zum Router reißt die WLAN-Verbindung vollständig ab. Spezielle Powerline-Adapter, die man online bestellen kann (z. B. über kaufinbw.de bei Krauser Büroausstattungen) nutzen den hauseigenen Stromkreislauf wie ein langes Datenkabel. Einfach einstecken, kurz warten und loslegen. So kann an jeder Wandsteckdose ein neuer Internethotspot installiert werden, um im ganzen Zuhause schnelles und stabiles WLAN zu genießen. (akz-o/devolo/red) Die Schreibtischleuchte das Zentrum der Home Office Beleuchtung Der Schreibtisch ist der Hauptarbeitsbereich im Home Office und benötigt eine Lichtquelle, die die komplette Arbeitsfläche hell und blendfrei ausleuchtet. Denn nicht nur unser Gehirn arbeitet am Schreibtisch auf Hochtouren, sondern auch unsere Augen. Mit einer hellen Beleuchtung können wir problemlos Dokumente lesen, etwas notieren, Zeichnungen anfertigen und Kleingeschriebenes entziffern. Welche Lichtfarbe und Helligkeit sind optimal? Was die Helligkeit angeht, empfindet jeder Mensch etwas anders, jedoch sind mindestens 500 Lumen ein guter Ausgangswert für den Lichtstrom der Schreibtischleuchte. Im Allgemeinen wird für den Schreibtisch universalweißes Licht empfohlen, um konzentriert arbeiten zu können. Jedoch spielt das individuelle Empfinden dabei ebenfalls eine große Rolle. Ideal für individuelle Bedürfnisse sind Leuchten mit veränderbarer Lichtfarbe. Denn so kann jeder sein Wohlfühllicht zum Arbeiten wählen. Oder nach getaner Arbeit mit universalweißem Licht einfach auf Warmweiß umswitchen, um ganz entspannt ein Buch zu lesen. Ein Dimmer ermöglicht es zusätzlich, die Lichtintensität optimal auf die aktuelle Situation anzupassen. Wie platziert man eine Schreibtischleuchte richtig? Wenn uns die Schatten unserer eigenen Hände stören, wenn wir etwas auf ein Blatt Papier schreiben oder eine Zeichnung anfertigen wollen, können wir uns eines einfachen Tricks bedienen. Um schattenfrei arbeiten zu können, stellen Rechtshänder die Leuchte links von sich auf den Schreibtisch, Linkshänder stellen sie auf die rechte Seite. So befindet sich die Lichtquelle niemals über unserer Hand, sondern daneben. Störende Schatten werden so vermieden. (ots Lampenwelt/red) Diesen und weitere Artikel auch auf

19 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Anzeigen 19 TRAUER und immer sind da Spuren Deines Lebens, Bilder, Augenblicke und Gefühle, die uns an Dich erinnern und uns glauben lassen, dass Du bei uns bist. In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von Pia Nies geb. Ziegler * In Liebe und Dankbarkeit Josef Nies Annette und Jürgen mit Selena und Patrick Birgit und Armin Erlenbach, den 1. April 2020 Aus gegebenem Anlass findet die Beerdigung im engsten Familienkreis statt. D as Leben ist nur der Weg, auf dem wir wandeln. Das Ziel liegt darin, die Erinnerung in den Herzen derer, die wir liebten, weiterleben zu lassen. Das macht uns unsterblich Barbara Ohm GRABMALE sämtliche atursteinarbeiten NATURSTEINE Rosenberg Öhringen D rrhöfer Weg3 Eckartsweiler Str.4 Tel Tel Bitte beachten Sie unsere unterschiedlichen ffnungszeiten Foto: MilaDrumeva/iStock / Getty Images Plus

20 20 Anzeigen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Traumjob in Ihrer Region? Lesen Sie das epaper kostenfrei Sicherstellung der Informationsversorgung in Zeiten der Corona-Ausbreitung in Baden-Württemberg Ab der Kalenderwoche 12 kann jeder Nutzer bis auf Weiteres das örtliche Amtsblatt/die örtliche Lokalzeitung kostenfrei als epaper lesen. Wir als Nussbaum Medien möchten vorsorglich sicherstellen, dass sich jede/r Bürgerin und Bürger vollumfänglich und jederzeit über die Situation vor Ort und mögliche Empfehlung der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung informieren kann. Deshalb haben wir beschlossen, die digitalen Ausgaben (epaper) der Amtsblätter/Lokalzeitungen bis auf Weiteres für jeden Nutzer kostenfrei freizuschalten - ohne Anmeldung oder andere Hürden. Amtsblatt bzw. Lokalzeitung nicht erhalten? Die digitale Ausgabe Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung finden Sie vollständig auf: i Abonnenten können ihr Amtsblatt/ihre Lokalzeitung bereits seit einiger Zeit kostenfrei digital lesen, indem sie sich registrieren. Wenn Sie sich sofort registrieren, dann können Sie das epaper auch über den oben genannten Zeitraum hinaus digital lesen ohne Mehrkosten, wenn Sie bereits Abonnent sind. Sollte die Verteilung nicht zu Ihrer Zufriedenheit erfolgen, bitten wir Sie, Ihr Anliegen unserem Vertriebspartner mitzuteilen: G.S. Vertriebs GmbH Tel info@gsvertrieb.de Unser Vertrieb ist auch samstags für Sie erreichbar Sie erreichen die G.S. Vertriebs GmbH von Montag bis Mittwoch, Freitag Uhr Donnerstag Uhr Samstag Uhr Sollten sich durch den Corona-Virus Einschränkungen im Geschäftsbetrieb von Nussbaum Medien ergeben, informieren wir Sie unter Arbeitskreis Leben e.v. Hilfe und Beratung in schweren Lebenskrisen

21 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Anzeigen Warum Nussbaum Medien auch nach der Coronakrise als Partner immer wichtiger wird Unterstützung des lokalen Gewerbes Wir haben uns bereits seit vielen Monaten auf den Weg gemacht, mit dem Online- Marktplatz kaufinbw eine digitale Lösung für lokale Anbieter aus Baden-Württemberg aufzubauen. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz aus Marktplatz und regionalem Kundenbindungsprogramm mit dem Ziel, auch kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, deren Angebote digital sichtbar und kaufbar zu machen. Und damit Kaufkraft in der Region zu binden. Die Corona-Krise bringt eine derart starke Dynamik mit sich, dass viele Unternehmen eine Sofort-Lösung benötigen. Eine Lösung, die dabei hilft, schnell Liquiditätsströme zu generieren und zugleich keine langfristigen Verpflichtungen mit sich bringt. Hierauf haben wir reagiert und ein neues Paket entwickelt, das beiden Bedürfnissen Rechnung trägt. Ein attraktives Marktplatzangebot mit einer 3-monatigen Testdauer. Spätestens jetzt ist die Bedeutung digitaler Vertriebswege für jedes Unternehmen offensichtlich geworden. Wir unterstützen als digitaler Treiber bei der Beratung und Umsetzung. In den kommenden Tagen wird kaufinbw um eine Gutschein-Lösung erweitert, über die die Anbieter sehr einfach Gutscheine verkaufen können. Auch das bringt eine schnelle Liquidität und ist besonders für diejenigen wichtig, die ihre Leistung erst wieder in einigen Wochen erbringen können. Zusammen mit unserem Technologie-Dienstleister Atalanda haben wir unseren kommunalen Partnern darüber hinaus ein einfaches und sofort einsetzbares Online-Bestell-System mit taggleicher und kontaktloser Lieferung angeboten. Dieses soll dabei helfen, die Nahversorgung für Risikogruppen sicherzustellen. Aber natürlich auch für alle anderen Mitmenschen, die während der Corona-Krise das Ansteckungsrisiko für sich und andere bewusst einschränken möchten. Atalanda hat das System bereits in Monheim (am Rhein) und Wuppertal an den Start gebracht. Nussbaum Medien ist diesbezüglich mit ersten Städten in Kontakt. Wir werden kaufinbw in den kommenden Monaten und Jahren ganz konsequent weiterentwickeln und mit unseren weiteren digitalen Kanälen wie Lokalmatador.de und unseren mobilen Angeboten verbinden. Wenn sich die Corona-Krise abgeschwächt hat, werden wir zudem intensiv an der Weiterentwicklung des kaufinbw- Kundenbindungsprogramms arbeiten mit dem Ziel, die lokalen Anbieter und Konsumenten ganz eng miteinander zu vernetzen. Zum Nutzen aller! Nussbaum Medien entwickelt sich seit einigen Jahren ganz konsequent vom Amtsblatt-Verlag zum Lösungsanbieter für lokale und regionale Akteure und Interessengruppen. Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, neben den verlässlichen Informationen in den gedruckten Amtsblättern und lokalen Wochenzeitungen zusätzlich digitale Dienste zur Verfügung zu stellen., als lokale Ergänzung zu den bestehenden Angeboten globaler Konzerne wie Facebook oder Amazon. In den kommenden Wochen stellen wir vor, an welchen Produkten und Dienstleistungen wir arbeiten, um nachhaltige Mehrwerte für lokale Akteure zu schaffen. Bereits erschienen: Folge 1: Sicherstellung der Informationsversorgung In den kommenden Ausgaben: Folge 3: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Gewerbes Folge 4: Unterstützung des aktiven Vereinslebens Folge 5: Unterstützung der Verwaltungen Folge 6: Unterstützung von lokalen Interessengruppen Folge 7: Mehrwerte für Abonnenten, Leser und Nutzer

22 22 Anzeigen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 STELLEN Felix-Wankel-Straße Schöntal-Oberkessach Suchen Anlagenmechaniker SHK (w/m/d) und/oder Meister SHK (w/m/d) Telefon 07943/ info@thilohennegriff.de Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: - Zimmerer m/w - Dachdecker m/w Ihr Profil Abgeschlossene Berufsausbildung Flexibel und Teamfähig Führerschein Klasse 3 Wir bieten Interessante und Abwechsungsreiche Tätigkeit Leistungsgerechte Bezahlung Moderne Infrastruktur und Maschinenpark Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Bewerbung: Erwin Bechtold GmbH & Co. Holzbau - Fertigbau Pucarostraße Roigheim Tel / Fax / 1469 info@bechtold-holzbau.de Gehen Sie mit uns in die Zukunft der lokalen Kommunikation! 550 Mitarbeiter 380 Städte und Gemeinden 1,1 Millionen Haushalte pro Woche Diese und über weitere Stellenanzeigen finden Sie auch digital auf jobsuchebw.de, dem neuen Online-Stellenportal für Baden-Württemberg. Nussbaum Medien arbeitet intensiv an der Zukunft der lokalen Kommunikation. E-Commerce, BürgerApp mit personalisierten Inhalten, Online-Marktplatz kaufinbw und eine Nussbaum Card zur Unterstützung unserer Print-Produkte sind ein Teil unserer Strategie, die Nussbaum Medien in die Zukunft führen. So können Nutzer lokale Inhalte zusätzlich über das Smartphone personalisiert und ortsübergreifend lesen und ortsansässige Unternehmen erhalten eine weitere Plattform, sich zu präsentieren. Wir stärken Heimat! Werden Sie ein Teil von uns! NMSLR 299 Wir suchen ab sofort einen Volontär (m/w/d) für die Redaktion am Standort St. Leon-Rot Das Volontariat bei Nussbaum Medien dauert zwei Jahre. Inhalte des Volontariats Mitarbeit in der Redaktion in den Bereichen Print und Digital Redigieren zugesandter Berichte, Verfassen eigener Artikel Wahrnehmenvon Vor-Ort-Terminen zur Berichterstattung in Wort und Bild Aufbereitung von Inhalten für digitale Kanäle und Print Arbeiten mit den Content Management Systemen Typo3 und Artikelstar Magazin-Layout mit InDesign Organisation des Redaktionsalltags Ihre Qualifikation abgeschlossene Ausbildung in der Medienbranche oder abgeschlossenes Studium ein sicheres Gespür für die deutsche Sprache und eine sehr gute Allgemeinbildung Freude am Schreiben wie auch Kommunikations- und Teamfähigkeit Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Flexibilität Layout-Grundkenntnisse (InDesign) und Kenntnisse in Fotografie sind wünschenswert Führerschein Klasse B ist von Vorteil Unser Angebot für Sie Mitarbeit an der Zukunft der lokalen Informationen maßgeschneiderte Weiterbildungsmöglichkeiten an der Nussbaum Akademie individuelle Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen flexible Arbeitszeiten und ein betriebliches Gesundheitsmanagement bei einem sozial engagierten Unternehmen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Angaben zum frühestmöglichen Eintrittsdatum sowie unter Nennung der Stellenkennziffer an: personal@nussbaum-medien.de Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Opelstr. 29 Telefon St. Leon-Rot

23 Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Anzeigen 23 WIR SIND FÜR SIE DA GEMEINSAM GEGEN DAS VIRUS Eskemar/iStock/Thinkstock ChristianChan/iStock/Thinkstock kentoh/istock/thinkstock Lieferservice - Essen auf Rädern (fm). Von der verschärften Gesetzesregelung sind nun auch Restaurants betroffen. Um die Existenz zu erhalten, sind kreative Ideen gefragt. So haben viele Betreiber mittlerweile umgerüstet und bieten einen Abholservice an. Einfach sein Menü per Telefon bestellen und vor Ort mitnehmen. In den sozialen Medien oder im Mitteilungsblatt finden sich Hinweise, wer welchen Service anbietet. Dazu sind viele Restaurants auch im Internet zu finden. Portale wie pizza.de oder lieferando.de bieten eine gebündelte Infos zur Pandemie Was ist bei Suchmaschinen zu beachten? Die Reihenfolge der Suchergebnisse sagt nichts über Qualität und Verlässlichkeit der Informationen aus. Viele Suchmaschinen versuchen beim Coronavirus zwar, seriöse Informationen unter die ersten Treffer zu bringen. Das ist aber keine Garantie: Je nach Suchanfrage können auch unseriöse Seiten oder Werbeanzeigen unter den ersten Treffern sein. Vergewissern Sie sich, wer hinter der Information steht und welche Ziele die Anbieter verfolgen. Auswahl an Restaurants. Der Vorteil: Das Essen wird bis an die Haustür geliefert. Zur Kehrseite gehört aber auch, dass bereits einige Restaurants auf der Online-Plattform abgesprungen sind, weil sich der Lieferservice allein ohne den regulären Gaststättenbetrieb einfach nicht lohnte. Vor allem in dünn besiedelten Regionen ist dies oftmals eine Herausforderung. Egal für welche Variante man sich letztlich entscheidet, es gilt die Regel: vor dem Essen bitte Hände waschen. Vorsicht,wenn Behandlungen angepriesen werden, die einer Corona-Erkrankung vorbeugen oder heilen sollen. Wenn die Ausbreitung oder Gefährlichkeit des Coronavirus stark verharmlost wird. Wenn Empfehlungen gegeben werden, die denen der Gesundheitsbehörden widersprechen. Wenn neben den Texten Werbung zu einem passenden Produkt erscheint. Wenn direkt oder über verlinkte Shop-Seiten Produkte verkauft werden. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung An alle Zusteller/Innen: Wir möchten»danke«sagen! Das Amtsblatt ist das verlässliche und gerade jetzt unverzichtbare Bindeglied zwischen dem Rathaus und den Bürgern. Gerade in Zeiten vieler Unsicherheiten liefern wir korrekte Informationen aus Ihrem Heimatort. Deswegen möchten wir heute»danke«an alle Zusteller/Innen sagen, die Sie weiterhin mit diesen wichtigen Auskünften beliefern und weiterhin für Sie da sind. Wir werden diese Krise nur bewältigen können, wenn alle Beteiligten solidarisch zusammenstehen; aus diesem Grund wissen wir Ihren Einsatz sehr zu schätzen. Vielen Dank! In Baden-Württemberg Wie viele Intensivbetten stehen Verfügung? (red). In Baden-Württemberg stehen laut Sozialministerium Krankenhausbetten, davon Intensivbetten zur Verfügung Betten mit Beatmungsmöglichkeit verteilen sich auf 107 Standorte im Land (Stand: ). Zusätzlich greift das Land auf die 193 Rehakliniken mit mehr als Betten und rund Ärzten zurück, die Patienten für Pflege und Kurzzeitpflege aufnehmen könnten, um Platz in den Kliniken zu schaffen.

24 24 Anzeigen Mitteilungsblatt Ravenstein 3. April 2020 Nr. 14 Fenster Türen Tore Fliegengitter Markisen Reparaturen Rolladen-Roth Schöntal-Oberkessach Tel /556 Fax Solange es uns möglich ist, sind wir für Sie da! - Dürfen Patienten trotz Kontaktverbot in die Praxen kommen? Ja, die Bundesregierung hat erklärt, dass physiotherapeutische Praxen zur ambulanten Grundversorgung gehören. Wer eine ärztliche Verordnung hat, kann weiterhin zum Termin kommen. - Können in der Physiopraxis weiterhin private Selbstzahlerleistungen angeboten werden? Nein. Private Selbstzahlerleistungen, denen keine Erkrankungen zugrunde liegen, sind nicht medizinisch notwendig und können derzeit nicht angeboten werden, darunter fallen Kosmetik, Wellnessmassagen, Gutscheine, Präventionskurse, Funktionstraining und Training. - Personen, die Erkältungssymptome haben, im Risikogebiet waren oder unter Quarantäne stehen, können wir nicht behandeln. - Risikopatienten nach Absprache. Ihre Gesundheitspraxis Petra Keller, Buchenweg 4, Ravenstein, Tel 06297/ Der Fischmann kommt! Jeden Donnerstag in Oberwittstadt am Rathaus von Uhr Fischfeinkost Holzapfel, Bremerhaven Tel Nur bei uns aus eigener Schlachtung! ANGEBOT vom bis gut abgehangenes Rumpsteak 100 g 2,19 * Zu Gründonnerstag haben wir Fisch auf Vorbestellung * frische Putenschnitzel-Steaks 100 g 1,29 kesselfrische Maultaschen 100 g 0,99 Schinkenmannheimer mit Kräutern und Gurken 100 g 1,19 Mortadella mit Pfefferkörnern 100 g 1,19 Krustenschinken 100 g 1,28 Heringssalat 100 g 1,29 Rind von Ulrich, Merchingen Schweine von Jürgen Maurer, Feßbach Zu Ostern aus eigener Schlachtung frisches Lammfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, gut abgehangenes Rindfleisch Wir brauen Verstärkung! Wir suchen Fleischereifachverkäufer (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit Fleischer (m/w/d) ab sofort. Gerne helfen wir auch Quereinsteigern (m/w/d) Bewerbung an: Metzgerei Maurer Eichenstraße 16, Ravenstein, Tel / 448 Besuchen Sie uns im Internet: Metzgerei Maurer Merchingen Adelsheim Online Kleinanzeigen buchen ganz leicht gemacht Mit unserem Online-Kleinanzeigentool ist es nun kinderleicht für Sie, private Kleinanzeigen zu den unterschiedlichsten Anlässen zu schalten. Freudige Ereignisse aus dem eigenen Leben wie z.b. die Hochzeit, die Geburt des Kindes oder der runde Geburtstag der Oma können mit einer Anzeige im Amts- oder privaten Mitteilungsblatt verkündet werden. Unter stehen Ihnen rund um die Uhr liebevoll gestaltete Mustervorlagen in Schwarz-Weiß und Farbe zur Verfügung, die Sie nach Ihrem eigenen Geschmack umgestalten können. Foto: charliebishop/e+/getty Images Plus Platzierungswünsche werden beachtet, aber können leider nicht immer eingehalten werden.

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA)

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA) Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA 1045 Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt LÖffZeitG LSA) Vom 22. November 2006 (GVBl.

Mehr

Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Brandenburg (Feiertagsgesetz FTG)

Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Brandenburg (Feiertagsgesetz FTG) Feiertagsgesetz Brandenburg FTG 1043 Gesetz über die Sonn- und Feiertage des Landes Brandenburg (Feiertagsgesetz FTG) Vom 21. März 1991 (GVBl. I S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2015

Mehr

Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem gültigen Fassung. Art. 1 Ziel

Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem gültigen Fassung. Art. 1 Ziel Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem 01.08.2009 gültigen Fassung Art. 1 Ziel Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren

Mehr

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22.

Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22. Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt - LÖffZeitG-LSA) Vom 22. November 2006 - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und vom

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und Gesetz

Mehr

BauR Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO)

BauR Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO) Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO) Vom 18. Februar 1991 (GBl. I S. 195) zuletzt geändert durch 50 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. November

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) Vom 1 Juli 2007 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 239

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Vom 5. Oktober , 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom (GVBl. S.

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Vom 5. Oktober , 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 212-2 Fundstelle: GVBl 2007, S. 188 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz Vom 5. Oktober 2007 Änderungen 1. 2, 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom 26.5.2009 (GVBl. S. 205) Der Landtag Rheinland-Pfalz

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FTG Neugefasst durch 08.05.1995 Bek. vom: Gültig ab: 01.04.1995 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: 1134 Gesetz über die Sonntage

Mehr

1 - Name, Sitz und Zuständigkeit. 1. Das Studierendenwerk Stuttgart ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es führt den Namen:

1 - Name, Sitz und Zuständigkeit. 1. Das Studierendenwerk Stuttgart ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es führt den Namen: S A T Z U N G des Studierendenwerk Stuttgart -Anstalt des öffentlichen Rechts Aufgrund von 1 Abs. 2 i.v. mit 8 Abs. 1 des Studierendenwerksgesetzes Baden- Württemberg (StWG) in der Fassung vom 15.09.2005

Mehr

WAHLPROGRAMM IN LEICHTER SPRACHE

WAHLPROGRAMM IN LEICHTER SPRACHE WAHLPROGRAMM IN LEICHTER SPRACHE FÜ R D I E LANDTAG SWAH L 20 1 1 Gemeinsam für Baden-Württemberg. CHANCEN ERGREIFEN. WOHLSTAND SICHERN. Herausgeber: CDU Baden-Württemberg Landesgeschäftsstelle Hasenbergstraße

Mehr

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) Sonn- und Feiertagsgesetz SH SFTG-SH 2.143 Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) Vom 28. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 213) Geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 1. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) Sonn- und Feiertagsgesetz SH SFTG-SH 2.143 Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG) Vom 28. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 213), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2018 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

B Betreuungsvertrag Betreute Grundschule (nachfolgend BGS genannt) für das Schuljahr 2019/ 20

B Betreuungsvertrag Betreute Grundschule (nachfolgend BGS genannt) für das Schuljahr 2019/ 20 B Betreuungsvertrag Betreute Grundschule (nachfolgend BGS genannt) für das Schuljahr 2019/ 20 Zwischen dem Betreuungsverein Betreute Grundschule Thüle e.v. und den Personensorgeberechtigten Mutter Name

Mehr

Das Rathaus. Ein Wegweiser in Einfacher Sprache

Das Rathaus. Ein Wegweiser in Einfacher Sprache Das Rathaus Ein Wegweiser in Einfacher Sprache Inhalt Inhalt Willkommen 4 Information 6 Zentraler Bürger-Service 8 Sicherheit, Ordnung und Verkehr 10 Zulassungsstelle 12 Standes-Amt 14 Staatsangehörigkeits-Stelle

Mehr

Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften

Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften Hessen Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Gaststättengesetz sowie über den Betrieb von Straußwirtschaften Vom 20. Juni 2002 Stand: zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG)

Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2017 bis 31.07.2018 Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.

Mehr

11. Sozialgesetzgebung

11. Sozialgesetzgebung 116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/236 31.01.2018 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes A. Problem und Ziel Am 16. Dezember

Mehr

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung.

Als Anlage übersende ich 60 Exemplare des Verordnungsentwurfs mit Begründung. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 18. September 2018 Entwurf einer Fünften

Mehr

Vom 23. Juli Geltungsbereich

Vom 23. Juli Geltungsbereich Nachfolgend dokumentieren wir in einer Lesefassung 1 die novellierte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung

Mehr

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) Feiertagsgesetz Sachsen-Anhalt FeiertG LSA 1040 Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2004 (GVBL 2004 S. 538) Der Landtag von Sachsen-Anhalt

Mehr

Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3

Geschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3 ältere Menschen wollen meist so lange wie möglich im häuslichen und vertrauten Umfeld wohnen. Darum unterstützt die Sozialstation St. Konrad Ältere und Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Wir

Mehr

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische

ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1 Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor

Mehr

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige?

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? und Klinische Epidemiologie An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? Welche Fragen stellen sich bei Hilfebedarf im Alter? Ab wann brauche ich Hilfe?

Mehr

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:

Wortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit: der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die 13. Jahrgang 25. Juli 2013 Nummer 09 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 23/2013 Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in

Mehr

Prädikat Seniorenfreundliche Kommune im Landkreis Ansbach. Seniorenprojekte im Landkreis Ansbach

Prädikat Seniorenfreundliche Kommune im Landkreis Ansbach. Seniorenprojekte im Landkreis Ansbach Prädikat Seniorenfreundliche Kommune Seniorenprojekte im Landkreis Ansbach 1 Seniorenfreundliche Kommune Auch im Landkreis Ansbach wird sich die Bevölkerungsstruktur in den kommenden Jahrzehnten grundlegend

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Wir pflegen Menschlichkeit mit einem starken Netz an Hilfen.

Wir pflegen Menschlichkeit mit einem starken Netz an Hilfen. Wir pflegen Menschlichkeit mit einem starken Netz an Hilfen. Womit können wir Ihnen helfen? Natürlich wissen wir noch nicht, warum Sie sich für die Sozialstation von Caritas und Diakonie in Schmallenberg

Mehr

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die städtischen Reisigplätze 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt Lagerplätze für das Anliefern von Grüngut (Reisigplätze) privater Grundstücke der Einwohner

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S.

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S. Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. 2003, S. 396) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die

Mehr

Publikandum vom Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer

Publikandum vom Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer Publikandum vom 16.10.2016 29. Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer In der vergangenen Woche verstarb Herr Willi Hebben, Koxheidestr.13. Die Beisetzung war bereits am Freitag. (Sonntag, 11.30 Uhr)

Mehr

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3) Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 1. Mai 2017 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze... 3 2 Erste-Hilfe-Leistung...

Mehr

Die nachfolgenden Angaben werden zur Betreuung des Kindes und nur zu dienstlichen Zwecken verwendet.

Die nachfolgenden Angaben werden zur Betreuung des Kindes und nur zu dienstlichen Zwecken verwendet. Stadtverwaltung, Marktplatz 4, 78120 Furtwangen i. Schw. -Schulkinderhort Maria-Goretti- Lindenstr.5, 78120 Furtwangen (wird von der Einrichtung ausgefüllt) Bereich:.. Aufnahmetag: Befristete Aufnahme

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Gesetzentwurf. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14161 08.02.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes Datum

Mehr

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015 V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Vom. September 015 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 68 Abs. Sätze und 3 des Niedersächsischen

Mehr

M e r k b l a t t. Partner sind ausschließlich Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Thematik Pflege betraut sind.

M e r k b l a t t. Partner sind ausschließlich Institutionen, die mittelbar oder unmittelbar mit der Thematik Pflege betraut sind. M e r k b l a t t Wichtige Informationen des Pflegestützpunktes Dieses Merkblatt informiert Sie über das Unterstützungsangebot des Pflegestützpunkts und seiner Partner und die in diesem Rahmen erforderliche

Mehr

24. Versammlungs- und Vereinsrecht, Sammlungsrecht

24. Versammlungs- und Vereinsrecht, Sammlungsrecht 1072 24. Versammlungs- und Vereinsrecht, Sammlungsrecht 24.1 Bundesrepublik Deutschland 24.1.1 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) 160 Vom 24.07.1953 (BGBl. I S. 684), in der Fassung

Mehr

Die Antworten von der FDP

Die Antworten von der FDP 19 Die Antworten von der FDP 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir sind der Meinung: Das Wahl-Recht ist ein wichtiges Recht

Mehr

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache

Betreuungs-Vertrag. für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Erklärung in Leichter Sprache Betreuungs-Vertrag für das ambulant Betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung Erklärung in Leichter Sprache Was steht auf welcher Seite? Was steht auf welcher Seite?... 2 Was ist das

Mehr

Stadt Markgröningen. Redaktionsstatut für das Amtsblatt zuletzt geändert am Redaktionsstatut für das Amtsblatt

Stadt Markgröningen. Redaktionsstatut für das Amtsblatt zuletzt geändert am Redaktionsstatut für das Amtsblatt AZ: 020.051 OR 0.6 Stadt Markgröningen Redaktionsstatut für das Amtsblatt 24.06.2016 zuletzt geändert am 27.02.2018 Redaktionsstatut für das Amtsblatt 1. Die Stadt gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat

Mehr

Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht

Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht Berücksichtigung von Sozialer Arbeit in Landeskrankenhausgesetzen in Deutschland Eine Übersicht Baden-Württemberg 31 Sozialer Krankenhausdienst (1) Das Krankenhaus stellt einen sozialen Krankenhausdienst

Mehr

3-03. Satzung. über die Durchführung des Wochenmarktes der Stadt Landau in der Pfalz. (Wochenmarktsatzung)

3-03. Satzung. über die Durchführung des Wochenmarktes der Stadt Landau in der Pfalz. (Wochenmarktsatzung) 1 3 Recht, Sicherheit und Ordnung Satzung über die Durchführung des Wochenmarktes der Stadt Landau in der Pfalz (Wochenmarktsatzung) Der Stadtrat hat am 26. März 1996 aufgrund 24 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Verbindliche Anmeldung für die Betreuung in den Faschingsferien 2019

Verbindliche Anmeldung für die Betreuung in den Faschingsferien 2019 Verbindliche Anmeldung für die Betreuung in den Faschingsferien 2019 Vorname, Nachname (Kind) Geburtsdatum (Kind) Eltern erreichbar unter der Telefonnummer: Eltern Betreuungsteam erreichbar unter der Telefonnummer:

Mehr

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen

Entgeltordnung für die Betreuungsangebote an den Böblinger Schulen vom 14.05.2014 In Kraft getreten 01.08.214 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines, Trägerschaft... 2 2. Betreuungsinhalt... 2 3. Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung... 2 4. Betreuungszeiten...

Mehr

Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990

Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990 1 von 5 15.03.2015 11:07 Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 1990, S. 291 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 2 und 17

Mehr

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859) Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert

Mehr

Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2019/2020; verbindliche Anmeldung

Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2019/2020; verbindliche Anmeldung Birkenallee 51 91088 Bubenreuth An die Erziehungsberechtigten Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Mittagsbetreuung Unsere Nachricht: Sachbearbeiter: Petra Kollar Telefon: 09131 883929 Telefax:

Mehr

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr Vom 12. November 1934 (RGBl. I S. 1137) (BGBl. III/FNA 9232 4) Zuletzt geändert durch Art. 2 Vierte ÄndVO der Fahrerlaubnis-VO und and. straßenverkehrsrechtl.

Mehr

Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V.

Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis des Fördervereins Waldbachschule Zell e. V. Ansprechpartner: Ingo Porzel Esther Brühl Am Momartsberg 22 Alte Schule 64732 Bad König 64732 Bad König Tel.: 06063 691 Tel.: 06063 5770621 Handy: 0171 6050628 Handy: Anmeldebogen für den Kinderhort Apfelbaum-Minis

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Stadt Rastatt. Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte Stadt Rastatt Benutzungsordnung für die Sammelstelle für Elektro- und Elektronik-Altgeräte 1 Allgemeines 1. Die Stadt Rastatt betreibt eine Sammelstelle für die kostenlose Rückgabe von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Mehr

Älter werden in Blasbach

Älter werden in Blasbach Älter werden in Blasbach Ein Projekt der in Zusammenarbeit mit der 3. Stadtteilprofil Blasbach Stadtteilprofil Blasbach Infrastruktur Kindergarten Bus-Anbindung an Wetzlar und Gießen Bäcker, Getränkehandel

Mehr

Diakonie Standortbestimmung und Herausforderung

Diakonie Standortbestimmung und Herausforderung Diakonie Standortbestimmung und Herausforderung Was bedeutet und macht Diakonie? Christinnen und Christen sind Menschen, die an Gott, an Jesus und an den Heiligen Geist glauben. Es gibt verschiedene Christinnen

Mehr

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Seite 1 von 7 Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Verkehrsvorschriften und Hinweise > Wasserskilaufen > Wasserskiverordnung Inhalt: Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Mehr

B E N U T Z U N G S O R D N U N G

B E N U T Z U N G S O R D N U N G B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grüngut- und Reisigsammelplätze im Hohenlohekreis 1 Geltungsbereich Diese Benutzungsordnung gilt für alle Anlieferer. Mit dem Betreten der Abfallentsorgungsanlage

Mehr

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung

Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Sie haben ein Kind. Sie erziehen das Kind allein. Sie bekommen vom anderen Eltern-Teil nicht genügend Geld für das Kind. Dann können

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.08.12 Nummer 22 INHALT SEITE Landes- und Regionalplanung; Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald 146 Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

15. Evangelische Landessynode

15. Evangelische Landessynode 15. Evangelische Landessynode Beilage 50 Ausgegeben im November 2017 Entwurf des Oberkirchenrats Kirchliches Gesetz zur Einführung einer Ordnung der Amtshandlung anlässlich der bürgerlichen Eheschließung

Mehr

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S.

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage nach

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 29. August 2012 Nummer 77 Auf Grund Zweite Verordnung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform Polizei

Mehr

AKTUELLE FASSUNG. Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung)

AKTUELLE FASSUNG. Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung) AKTUELLE FASSUNG Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Breitengüßbach (Kindertageseinrichtungssatzung) Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Breitengüßbach

Mehr

69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 16. Oktober 2015 Nummer 15

69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 16. Oktober 2015 Nummer 15 5321 69. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 16. Oktober 2015 Nummer 15 Tag I N H A L T 30. 9. 2015 Verordnung zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte....... 20411

Mehr

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege

Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Bereich Kindertagespflege Der Hessische Landtag hat am 14.12.2006 das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verabschiedet. Das Gesetz führt sechs Einzelgesetze

Mehr

Bundesteilhabegesetzes. Vom

Bundesteilhabegesetzes. Vom 1 Sozialgesetzbuch ist das Saarland ( 94 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch). (1) Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Träger der Eingliederungshilfe Gesetz zur Ausführung

Mehr

SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG)

SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG) SATZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER KINDERSPIEL- PLÄTZE UND BOLZPLÄTZE DER STADT ROSENHEIM (SPIEL- UND BOLZPLATZSATZUNG) Vom 03. November 1997 (ABl. S. 196) zuletzt geändert durch Satzung vom 28. März 2012 (ABl.

Mehr

Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: Linsenhofer Str. 3 Fax.: Beuren

Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: Linsenhofer Str. 3 Fax.: Beuren Evangelisches Pfarramt Beuren Tel.: 07025 2145 Linsenhofer Str. 3 Fax.: 07025 2504 72660 Beuren E-Mail: Pfarramt.Beuren@elkw.de Sprechzeiten: Dienstag Mittwoch, Donnerstag, Freitag 15.30-18.30 Uhr 8.30-11.30

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: )

Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter:  ) Amtliches Mitteilungsblatt der GEMEINDE NEU WULMSTORF (auch unter: www.neu-wulmstorf.de ) Ausgabe: 12/2016 Datum: 31.03.2016 Informationen für die Einwohnerinnen und Einwohner Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

19. Oktober 2018 Nr. 14 Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt

19. Oktober 2018 Nr. 14 Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig Vom 4. Oktober 2018 Auf Grund des 42 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes vom 11. Oktober

Mehr

Das Zusammenleben von. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. im Kanton Luzern. Das will der Kanton Luzern:

Das Zusammenleben von. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. im Kanton Luzern. Das will der Kanton Luzern: Dienststelle Soziales und Gesellschaft Das Zusammenleben von Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung im Kanton Luzern Das will der Kanton Luzern: Menschen mit Behinderung und Menschen ohne

Mehr

Kommunal-Wahl so geht das!

Kommunal-Wahl so geht das! www.thueringen.de Kommunal-Wahl so geht das! Die Kommunal-Wahlen in Thüringen am 25. Mai 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen! Text

Mehr

HANDBUCH FÜR DEN HORT AN DER SCHULE AM Anlagen zum Hort ABC

HANDBUCH FÜR DEN HORT AN DER SCHULE AM Anlagen zum Hort ABC Anlage 1a/S1. Fragebogen zur Situation des Kindes Dieser Fragebogen ergänzt die Informationen, die Sie bereits über das Kind und dessen Familie im Aufnahmebogen erfasst haben, und soll helfen, das Kind

Mehr

Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD)

Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD) Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD 6.4 Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD) Vom 12. November 2014 (ABl. EKD 2014 S. 340) Lfd.

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA Verordnung über kosmetische Mittel Kosmetik-Verordnung juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KosmetikV 2014 Ausfertigungsdatum: 16.07.2014 Gültig ab: 24.07.2014 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2014, 1054 FNA: FNA

Mehr

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009

Mehr

Wortgottesdienst-Entwurf für März 2014

Wortgottesdienst-Entwurf für März 2014 Wortgottesdienst März 2014 Seite 1 Bistum Münster und Bistum Aachen Wortgottesdienst-Entwurf für März 2014 2. Sonntag der Fastenzeit Lesejahr A (auch an anderen Sonntagen in der Fastenzeit zu gebrauchen)

Mehr

Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes

Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung. Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Blindenhilfegesetzes und zur Aufhebung der Medizinprodukte-Kostenverordnung Artikel 1 Änderung des Blindenhilfegesetzes Das Blindenhilfegesetz vom 8. Februar 1972 (GBl. S. 56),

Mehr

Pfarrmitteilungen der Pfarrei Maria Rosenkranzkönigin in Altentreptow, Demmin und Grimmen 26. Jg. - Nr. 2 & 3 Februar & März 18

Pfarrmitteilungen der Pfarrei Maria Rosenkranzkönigin in Altentreptow, Demmin und Grimmen 26. Jg. - Nr. 2 & 3 Februar & März 18 Pfarrmitteilungen der Pfarrei Maria Rosenkranzkönigin in Altentreptow, Demmin und Grimmen 26. Jg. - Nr. 2 & 3 Februar & März 18-1 - Liebe Gemeindeglieder! Wenn ein Krankenhaus oder eine Autobahn gebaut

Mehr

Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen

Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen Kollektenordnung KollO 602-1 Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen Vom 23. Juni 2003 KABl. 2003, S. 69 1 Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis 1 I. Allgemeine Bestimmungen 2 Verantwortlichkeit

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Fünfte Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein:

Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein: Die Evang.-luth. Kirchengemeinde Weidenbach lädt ein: Sonntag, 01.10., Erntedank - 16. So. n. Tr. 10.00 Familiengottesdienst zum Erntedankfest (Pfarrerin Sippel) Kollekte: Mission EineWelt 14.00 Erntedankgottesdienst

Mehr

SPITEX USTER Spitalexterne Dienste SPITEX USTER BEI BEDARF AN IHRER SEITE LEISTUNGSANGEBOT.

SPITEX USTER Spitalexterne Dienste SPITEX USTER BEI BEDARF AN IHRER SEITE LEISTUNGSANGEBOT. SPITEX USTER Spitalexterne Dienste SPITEX USTER BEI BEDARF AN IHRER SEITE LEISTUNGSANGEBOT www.spitex-uster.ch DIE SPITEX USTER BIETET FA CHGERECHTE, INDIV IDUELLE HILFE UND PFLEGE SPITEX BEDEUTET Gesundheits-

Mehr

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 2. Juni Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 2. Juni Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 2. Juni 2009 Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) den Entwurf eines

Mehr

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung

Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung

Mehr

Verordnung. Über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie dem erweiterten Nachmittagsangebot

Verordnung. Über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie dem erweiterten Nachmittagsangebot Verordnung Über das Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule sowie dem erweiterten Nachmittagsangebot der Grundschule Bösingen & Herrenzimmern 1 Trägerschaft a) Träger des gesamten Betreuungsangebotes

Mehr