Orientierungsstufe geschafft! Wie geht es an der Anne-Frank-Realschule plus weiter?
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1 Orientierungsstufe geschafft! Wie geht es an der Anne-Frank-Realschule plus weiter?
2 Übersicht Versetzung von 6 nach 7 Situation an der Anne-Frank- Realschule plus Ludwigshafen Nachprüfungen Einstufung in die beiden Bildungsgänge (Rechtlicher Hintergrund) Widerspruchsmöglichkeit der Eltern Pädagogische Einschätzung des Widerspruchsverfahrens Bildungsgang Berufsreife Weg ins Abseits? Darstellung der Konzeptionen (Berufsreife Sekundarabschluss I) Wahl/Einstufung Wahlpflichtfächer Weitere Themen oder Fragen.
3 Versetzung von 6 nach 7 Versetzung erfolgt gemäß Schulordnung Rheinland- Pfalz ( 65, 2 und 65, 3), wenn die Zeugnisnoten in nicht mehr als zwei Fächern unter ausreichend liegen. die Noten in Deutsch und Mathematik unter ausreichend liegen und ein entsprechender Ausgleich für eines der beiden Fächer vorliegt. Ein Ausgleich kann durch die Fächer Englisch, Nawi oder das Wahlpflichtfach herbeigeführt werden. In drei Fächern die Noten unter ausreichend liegen und ein entsprechender Ausgleich für ein Fach vorliegt.
4 Versetzung von 6 nach 7 Für den Ausgleich gilt: Die Note mangelhaft kann durch mindestens die Note gut ausgeglichen werden. Anstelle der Note gut kann zwei Mal die Note befriedigend treten. Die Note ungenügend kann durch die Note sehr gut ausgeglichen werden. Anstelle der Note sehr gut kann zwei Mal die Note gut treten. Die Note ungenügend ist vor der Note mangelhaft auszugleichen
5 Kleine Versetzungskunde Schüler A - Versetzt oder nicht? Schüler A ist versetzt, da er die 5 in Erdkunde durch die 2 in Sport ausgleichen kann. Schüler B - Versetzt oder nicht? Schüler B ist nicht versetzt, da er die 5 in Deutsch oder Mathematik durch die Note 3 in Nawi nicht ausgleichen kann. Schüler C - Versetzt oder nicht? Schüler C ist nicht versetzt, da ihm insgesamt vier Mal die Note 5 erteilt wurde.
6 Nachprüfungen Schuljahr 2011/2012 Frau, Herrn, Sehr geehrte Eltern, nach Schulordnung 68 Mitteilung über die Nichtversetzung ohne Nachprüfung Ihr Kind..., Klasse..., hat das Klassenziel leider nicht erreicht und wird nach 65 der Schulordnung nicht versetzt, da in den nachfolgend genannten Fächern die Noten unter ausreichend liegen: Eine Schülerin, Begründung ein im Einzelnen: Schüler kann zur Nachprüfung in Gemäß 68 (1) Schulordnung Rheinland-Pfalz ist eine Nachprüfung nur möglich, wenn die einem Fach mit unter ausreichend liegenden Leistungen Verbesserung in einem Fach bereits um eine Notenstufe zu einer Versetzung führen würde. Dies wäre bei Ihrem Kind der Fall. Die Klassenkonferenz kam jedoch nach intensiver Beratung zu dem Ergebnis, dass eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klassenstufe nicht zu erwarten ist; deshalb findet für zugelassen werden, sofern die Verbesserung bereits um Ihr Kind keine Nachprüfung statt. eine Notenstufe Ihr Kind muss in daher diesem Klasse wiederholen. Fach zur Versetzung führen Die Klassenleiter/innen Ihres Kindes haben Sie diesbezüglich bereits beraten. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der würde. Anne-Frank-Realschule plus Widerspruch eingelegt werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion eingelegt wird. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Tag des Eingangs des Widerspruchs bei der Schule bzw. bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Neustadt. Es wird darauf hingewiesen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfalten Beispiele: Mit freundlichen Grüßen Schulleitung Klassenleitung Empfangsbestätigung Vorname, Name, Klasse Das Schreiben der Anne-Frank-Realschule plus vom 15. Juni 2012, Mitteilung über die Nichtversetzung ohne Nachprüfung, habe ich erhalten. Gegen diesen Bescheid lege ich Widerspruch ein keinen Widerspruch ein. Mein Kind wird an der Nachprüfung in folgendem Fach teilnehmen: Ludwigshafen, Unterschrift der Erziehungsberechtigten
7 Zulassung zu den Nachprüfungen Schüler B - Versetzt oder nicht? Schüler B ist nicht versetzt, da er die 5 in Deutsch oder Mathematik durch die Note 3 in Nawi nicht ausgleichen kann. Nachprüfung möglich! Schüler C - Versetzt oder nicht? Schüler C ist nicht versetzt, da ihm insgesamt vier Mal die Note 5 erteilt wurde. Nachprüfung möglich!
8 Formales zu Nachprüfungen Klassenkonferenzen können Nachprüfungen aus pädagogischen Gründen ablehnen. SchülerInnen haben einen Rechtsanspruch auf eine Nachprüfung, daher können Eltern gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen. Einem Widerspruch wird i. d. R Abhilfe geleistet, sofern eine bestandene Nachprüfung zur Versetzung führen würde. Es folgt die entsprechende Beratung durch den/die FachlehrerIn Die Nachprüfung findet am Ende der Sommerferien statt (mündlich 15 Minuten, schriftlich 45 Minuten) Es werden vor allem die Unterrichtsinhalte geprüft, in denen die/der SchülerIn Lerndefizite zeigte.
9 Überblick nach der Zeugnis- und Versetzungskonferenz 2013: Anzahl der SchülerInnen in Klassenstufe 6: 104, Versetzte SchülerInnen: 98 (ca. 94%) Nicht versetzte SchülerInnen: 6 (ca. 6%) Nachprüfungen: 2 Nachprüfungen möglich: 4 Problem: In der jetzigen Klassenstufe 5 befinden sich exakt 100 SchülerInnen
10 Einstufung in die Bildungsgänge Einstufungsvoraussetzungen in den Bildungsgang Sekundarabschluss I ( 25 SO): Grundlage sind die Noten des letzten erteilten Zeugnisses sowie die pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens Im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathe sowie im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen in den übrigen Fächern
11 Beispiele Einstufung Schüler A: Einstufung Sekundarabschluss I Schüler B: Einstufung Berufsreife Schüler C: Einstufung Berufsreife Hier sollten die Eltern gemeinsam mit den KlassenlehrerInnen beraten, ob ein Widerspruch sinnvoll wäre! Schüler D: Einstufung Berufsreife Widerspruch wäre auch hier möglich, jedoch fraglich, ob er auch sinnvoll wäre!
12 Widerspruch I Anne-Frank-Realschule plus, Bruchwiesenstraße 310, Ludwigshafen Familie Mustermann Musterstraße Musterstadt Ersteinstufung am Ende der Orientierungsstufe Anne-Frank-Realschule plus Ludwigshafen Bruchwiesenstraße Ludwigshafen Telefon: (0621) Fax: (0621) Sekretariat@afrspluslu.de Datum: Sehr geehrte Familie Mustermann, die Lehrkräfte Ihres Kindes haben in der Klassenkonferenz vom 06. Juni 2012 ausführlich über die schulischen Leistungen Der Gesetzgeber räumt ausdrücklich das Recht Ihres Kindes beraten. Gemäß 65 der Schulordnung Rheinland-Pfalz wird Franz in Klassenstufe 7 versetzt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Zeugnisnoten und des gezeigten Arbeits- und Lernverhaltens wird Ihr Kind in eine abschlussbezogene Klasse des Bildungsganges eines Widerspruches Berufsreife ein! (Hauptschule) eingestuft. Entsprechende Beratungsgespräche mit den Klassenleitern/innen haben bereits stattgefunden. In der Informationsveranstaltung am wurden Sie nochmals ausführlich über die rechtlichen Grundlagen der Ersteinstufung informiert. Eltern erhalten einen Einstufungsbescheid Ich möchte mit diesem Schreiben nochmals ausdrücklich betonen, dass die Einstufung in den Bildungsgang Berufsreife dem derzeitigen Leistungsstand Ihres Kindes entspricht und von daher die bestmögliche Förderung für Ihr Kind bieten kann. (Verwaltungsakt) Eine Ersteinstufung in den Bildungsgang Berufsreife lässt auch weiterhin alle schulischen Chancen offen, da am Ende eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres ein Wechsel in den Bildungsgang Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschule) bei entsprechend vorliegenden Notenvoraussetzungen möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Im Einstufungsbescheid gibt es unten einen Anhang, mit Dieter Baust Sabine Muster, Lisa Muster Rektor Klassenleiterinnen dem Sie Ihren Widerspruch geltend machen können Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anne-Frank-Realschule plus, Bruchwiesenstraße 310, Ludwigshafen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch kann auch bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Außenstelle Schulaufsicht, Referat 35, Friedrich-Ebert-Str. 14, Neustadt/Weinstraße, (Tel.: 06321/99-0, Fax: 06321/ ) geltend gemacht werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Beratungsgespräch folgt bis Freitag, Empfangsbestätigung Franz Mustermann, Klasse 6d Die übliche Das Frist Schreiben der Anne-Frank-Realschule für plus den vom 15. Juni 2012, Ersteinstufung Widerspruch in Klassenstufe 7 habe ich erhalten. beträgt einen Mein Kind besucht im nächsten Schuljahr Klassenstufe 7, Bildungsgang Berufsreife (Hauptschule) an der Anne-Frank-Realschule plus. Gegen die Einstufung lege ich Widerspruch ein Monat Ludwigshafen, Unterschrift der Erziehungsberechtigten
13 Überblick nach der Zeugnis- und Versetzungskonferenz Anzahl der SchülerInnen in Klassenstufe 6 (12/13): 100, Einstufung in Bildungsgang Sekundarabschluss I: 67 Einstufung in Bildungsgang Berufsreife: 33 In Klassenstufe 7 kommen Neuzugänge aus den Gymnasien, Zuzüge und die Wiederholer im Haus hinzu! Ergebnis für das Schuljahr 2013/14: Klassenstufe 7: 5 Klassen, 3 x Sek I; 2 x BR
14 Widerspruch II Bitte aus Planungsgründen Abschnitte möglichst bald den KlassenleiternInnen abgeben. Sollten Widersprüche eingelegt werden, hat die Schule den Widersprüchen abzuhelfen. Die endgültige Einstufung durch die Schule erfolgt gemäß 25 (5) frühestens nach einer Beobachtung von weiteren sechs Unterrichtswochen im neuen Schuljahr, spätestens nach einem halben Schuljahr Endgültige Einstufung findet nach 7, Halbjahr 1, statt!
15 Widerspruch III Die Einstufungsbescheide basieren auf Beobachtungen und Leistungserhebungen der letzten beiden Schuljahre und haben demzufolge eine starke Aussagekraft Eltern wurden regelmäßig über die schulische Entwicklung des Kindes auf dem Laufenden gehalten. In seltenen Fällen macht ein Widerspruch evtl. Sinn, in der Regel jedoch eher nicht Bitte holen Sie vor einem Widerspruch die Meinung der KlassenleiterInnen ein!
16 Widerspruch IV Alle schulischen Ziele sind weiterhin realisierbar (Vorteil der Realschule plus) Eine Umstufung in eine abschlussbezogene Klasse der Umstufungen sind jeweils am Ende eines Schulhalbjahres unter oberen bestimmten Leistungsebene Voraussetzungen [ ] kann möglich erfolgen, wenn der Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik, Bedenken Sie bei einem Widerspruch: Sollte das Kind nicht die Wahlpflichtfach und erste Fremdsprache mindestens 2,5 Versetzung in die Klassenstufe 8 erzielen, erfolgt automatisch und der Notendurchschnitt der übrigen Fächer mindestens eine Umstufung in den Bildungsgang BR und evtl. eine 3,0 beträgt und Lernverhalten und Entwicklung der Wiederholung der Klasse (je nach Notensituation) Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit Auch ein Wechsel am Ende des Schulhalbjahres ist nicht so erwarten lassen. ( 25.3 SO) angenehm, daher: Erst nach sorgsamer Prüfung Widerspruch einlegen!
17 Bildungsgang Berufsreife Weg ins Abseits? Wichtig ist nicht nur der Bildungsabschluss!!! (Noch) Kein Grund zur Sorge Kernbotschaft Ziel der Realschule plus: Bestmögliche Förderung Bestmögliche Alle schulischen Förderung Möglichkeiten ist in einer BR-Klasse bleiben und einem entsprechenden Konzept/Angebot durchaus möglich: erhalten! Vorteile der BR-Klasse: geringere Klassenstärke Angst Individuelle vor der Förderung Einstufung eingeplant in den Bildungsgang BR ist unbegründet, da noch Intensive Berufsorientierung ab Klassenstufe 8 nichts entschieden ist. Vorbereitung auf die 10. Klassenstufe
18 Förderkonzept BR Klassenstufe 7 und 8: Lernzeit (4 bzw. 2 Unterrichtsstunden) Klassenstufe 8 und 9: Berufsorientierung (je eine Unterrichtsstunde beim KL) Praxistag AG-Angebot und Projektangebot Klassenstufe 9: Vorbereitungskurs für das 10. Schuljahr (zwei Unterrichtsstunden)
19 Förderkonzept SI Klassenstufe 7: Zusatzstunde Mathematik Klassenstufen 7 und 8: Je eine Doppelstunde Lernen im Team" Klassenstufe 9: Klassenleiterstunde Klassenstufe 10: Zusatzstunde Wahlpflichtfach Individuelle Förderung: Vielfältige Angebotspalette an Arbeitsgemeinschaften und Projekten
20 Weitere Informationen zur Ein- und Umstufung auf unserer Homepage Homepage: Im Downloadbereich: Informationsschriften Ansprechpartner: KlassenleiterInnen Herr Schuff (S1: 7/8), Herr Banze (BR: 7/8) Herr Baust (S1: 9/10)
21 für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
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