Beratungsstelle Minden
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- Viktor Bruhn
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1 Beratungsstelle Minden
2 Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Minden Portastr Minden Tel.: (05 71) Fax: (05 71) [email protected] l Wir arbeiten für Sie Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Weitere Spezialberatungen Stellenplan Ursula Thielemann - Leiterin Brigitte Dörhöfer - Verbraucherberaterin Elke Lange - Verbraucherberaterin Britta Friedrichsmeier - Energieberaterin für den Kreis Minden-Lübbecke Cornelia Franke-Röthemeyer - Umweltberaterin für den Kreis Minden-Lübbecke Anke Schiermeyer - Umweltberaterin für den Kreis Minden-Lübbecke Ute Schürmann - Umweltberaterin für den Kreis Minden-Lübbecke Anja Meyer - Bürokraft Jürgen Hartung - Altersvorsorge-, Geldanlage- und Immobilienfinanzierungsberater Joachim Knollmann - Mietrechtsberater Barbara Brendel - Energieberaterin Boris Schwitalski - Energieberater Manfred Wuttke - Rechtsanwalt Sabrina Wiese - Rechtsanwältin, Schadensfall Versicherung Sabine Schmidt - Rechtsanwältin im Gesundheitswesen Leitung und Verbraucherberaterinnen 2,00 Umweltberaterinnen 2,00 Energieberaterin 1,00 Bürokraft 0,50 Seite 2 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
3 2014 im überblick Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind ein unverzichtbarer Baustein im Dienstleistungsangebot der Kommunen: In fast der Hälfte der 60 Städte und Kreise mit einer Anlaufstelle für Verbraucherfragen wurden 2014 neue Verträge geschlossen. Die zumeist einstimmigen Entscheidungen der Räte und Kreistage für eine Vertragsverlängerung zeigen, dass das Angebot rund um Rat & Recht in Verbraucherfragen landesweit und parteiübergreifend anerkannt ist so auch die einstimmige Entscheidung im Rat der Stadt Minden. Der unmittelbare Nutzen der Arbeit für Ratsuchende, die präventive Wirkung von Bildungsangeboten und die intensive Öffentlichkeitsarbeit das waren zentrale Argumente, warum die Beratungsstellen eine so hohe Zustimmung erfahren. Nicht zuletzt überzeugte auch, dass die Verbraucherzentrale transparent und nachvollziehbar darlegt, wie sie die zur Verfügung gestellten Mittel für die Menschen in unserer Stadt einsetzt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass Entgelte für die Bearbeitung von Darlehen unzulässig sind, schwappte eine Nachfragewelle rund um Rückforderungsmodalitäten in die Beratungsstelle. Rat & Recht bildete auch hier das Duo für bürgernahen Verbraucherschutz. Ob Einbruch, Unfall oder Überschwemmung die Schadensregulierung durch den Versicherer klappt nicht immer reibungslos. Weil es dann häufig zum Streit kommt, bietet die Verbraucherzentrale in Minden seit 2014 die Beratung zu Schadensfällen im Versicherungsrecht an. Bei vielen weiteren Aktivitäten konnten wir auf unsere Kooperationspartner im Kreis Minden-Lübbecke zählen ihnen gilt unser Dank ebenso wie Politik und Verwaltung. Die breite Unterstützung werden wir mit weiterhin engagierter Arbeit zurückzahlen! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Minden Verbraucherzentrale in Minden: kurz und knapp Anfragen von Ratsuchenden davon Allgemeine Verbraucherberatung davon Umweltberatung davon Energieberatung Veranstaltungskontakte davon Umweltberatung davon Energieberatung Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme: Allgemeine Dienstleistungen 28 % Telefon und Internet 17 % Energie 17 % Finanzen 15 % Konsumgüter 8 % Weiterführende Erläuterungen unter: l Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 3
4 Markt und recht Dubiose Forderungen, unseriöse Geschäftsmodelle, irreführende Versprechungen verbraucherrechtliche Beratung war auch 2014 ein Bestseller. Zahlungsaufforderung mit Drohkulisse Mit Mahnschreiben und Zwangsvollstreckung drohte die Europa Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin: Angeschriebene sollten für die vermeintliche Bestellung eines Anrufblockers der Firma SBASS Telekommunikation GmbH umgehend die ausstehenden 119 Euro für diese Sendung per Nachnahme bezahlen. Mit einer Sprachaufzeichnung könne die telefonische Bestellung bestätigt werden. Verschiedene Drohszenarien sollten zur Zahlung mit dem beigefügten Überweisungsschein bewegen. So kündigte die Europa Inkasso GmbH gar den Besuch eines Außendienst-Mitarbeiters an, der das Geld vor Ort eintreiben würde. Auch wenn das Unternehmen mit einer Internetseite und den dort angegebenen Berliner Kontaktdaten auf den ersten Blick wie ein normales Inkassounternehmen auftrat, bröckelte die Fassade, als die Verbraucherzentrale genau hinsah: Im deutschen Rechtsdienstleistungsregister war die Europa Inkasso GmbH nicht zu finden. Unzählige Mahnbriefe mit gleichem Text und Datum, eine bulgarische Steuernummer, Einzahlungen auf ein Konto in Bulgarien waren weitere Hinweise auf zweifelhafte Machenschaften. Unbekanntes Erbe Wortreich erklärte Oliver Williams, angeblich Rechtsanwalt aus Manchester in Großbritannien, dass er nach dem Tod eines entfernten Verwandten den Angeschriebenen nun ein Seite 4 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Geldguthaben in Höhe von 41 Millionen US-Dollar auszahlen wolle. Nach Abzug von Kosten würden noch rund 16 Millionen Dollar winken. Hinter dem seriös erscheinenden Schreiben mit dem Zeichen der Fantasie-Kanzlei Williams Law lauerte jedoch eine fiese Masche: Wer das angebliche Erbe antreten möchte, sollte für Anwaltskosten oder Verwaltungsgebühren vorab Geld überweisen meist mehrere Tausend Euro. Wer zahlte, sah sein Geld nie wieder und wartete vergeblich auf die Auszahlung. Denn in Wahrheit gab es weder die Kanzlei noch den Rechtsanwalt. Flirtfallen im Internet Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt Telefon/Internet 46 % Allgemeine Dienstleistungen 17 % Energie 12 % Konsumgüter 12 % Finanzen 5 % Freizeit 4 % weitere Themen* 4 % *beinhaltet: Gesundheit, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l Bei der Partnersuche im Internet fanden Ratsuchende anstatt des erhofften Glücks in der Liebe nur enttäuschende Vertragsbeziehungen. Wer zum Beispiel für 1,99 Euro Test-Abos bei Internetflirtportalen, Singlebörsen oder Partnervermittlungen nutzte oder Flirt-Gutscheine einlösen wollte, sah sich nicht selten in den Fängen langfristiger Abonnements mit sehr viel teureren Bindungen als beim Partnersuche-Test. Widerrufsrechte waren dann angeblich erloschen, Kündigungen wurden nicht akzeptiert. Die Verbraucherzentrale informierte über den korrekten Widerruf. Außerdem gab sie Empfehlungen was zu tun ist, wenn Partnersuchende mit Mahn- und Inkassobriefen statt mit der erhofften Liebe fürs Leben überschüttet werden. Teure Retter in der Not Zum Weltverbrauchertag schoben Verbraucherzentrale und örtliche Kriminalpolizei unlauterer Geschäftemacherei in Notlagen einen Riegel vor. Denn es sind keineswegs Einzelfälle, dass gewerbliche Türöffner den Ausgesperrten nur ge-
5 gen sofortige Barzahlung und zu überteuerten Preisen wieder Zugang zur Wohnung verschaffen. Statt zwischen 50 und 100 Euro verlangen dubiose Dienste bisweilen das Sechsfache. Wer sich sperrt, wird von den vermeintlichen Rettern in der Not nicht selten unter massivem Druck zur Zahlung der horrenden Rechnung genötigt. Die Schlüssel für planvolles Vorgehen hatten Verbraucherzentrale und Polizei zu einem Werkzeugkoffer für den Auftrag an Notdienste zusammengepackt. Statt auf Brancheneinträge mit aberwitzigen AAA- Vervielfältigungen hereinzufallen, gaben Polizei und Verbraucherzentrale sachdienliche Hinweise, um im Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein. Wie Zuschläge geprüft und Rechnungen gecheckt werden können, stand ebenfalls im Aktionssteckbrief. Abgerundet wurde dieser durch die Empfehlung, bei den Polizeidienststellen Anzeige zu erstatten, wenn der professionelle Türöffner darauf pocht, den Rechnungsbetrag sofort zu kassieren. Foto: Oliver Schaper Kalt erwischt am Telefon Scheinbar lukrative Geldanlagen und Versicherungen, günstige Telefontarife oder gewinnträchtige Lotteriespiele: Trotz ausdrücklichen Verbots und verschärfter Sanktionen wurden Verbraucher per Telefonanruf weiterhin mit unerwünschter Werbung bombardiert. Mal mehr oder weniger professionelle Verkaufsstrategen drängten Kalterwischte im Gespräch dann zum Abschluss unüberlegter Verträge. Die Verbraucherzentrale verzeichnet noch immer zahlreiche Beschwerden über solche unerlaubten Werbeanrufe. Mit einer Langzeit-Umfrage im Internet hat sie einen Seismograph für aktuell grassierende Praktiken online. Erfahrungen mit belästigender Telefonwerbung können hier geschildert werden. Einen kostenlosen Flyer mit Tipps zum Schutz vor den Attacken am Telefon hatte die Beratungsstelle zum Mitnehmen parat. l Mit einem Faltblatt inklusive einer Check-Karte mit Notfallnummern lieferte die Verbraucherzentrale den Steckbrief, um teuren Rettern in der Not einen Riegel vorzuschieben. Höhenflug: Beratung zum Reiserecht Wie hoch darf die Anzahlung beim Buchen einer Pauschalreise sein? Welche Zusatzentgelte darf ein Billigflieger verlangen? Wie schnell müssen Mängel am Urlaubsort reklamiert werden? Beratung zu Verbraucherrechten bei Pauschal- und Individualreisen hat die Verbraucherzentrale seit Mitte 2014 neu im Angebot. Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 5
6 Nicht zuletzt angesichts der erfolgreichen Klagen der Verbraucherschützer gegen die Anzahlungspraxis von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften aufmerksam geworden, suchten schon viele Mindener den Weg zum Recht auf Reisen in der Beratungsstelle an der Portastraße in Minden. Sturmtief beschert Nachfragehoch Schaden von insgesamt 650 Millionen Euro an privaten Gebäuden und Kraftfahrzeugen hatte Ela zu Pfingsten angerichtet vor allem auch in Nordrhein-Westfalen hatte das Sturmtief gewütet. Und der Versicherungsberatung einen Ansturm an Anfragen beschert: Denn wenn Dächer neu gedeckt oder demolierte Autos repariert werden mussten, war Rat zu Haftungsfragen, Deckungszusagen oder Regulierungsmodalitäten gefragt. Manchmal brannten auch existenzielle Fragen auf den Nägeln, etwa wenn das Haus durch die Unwetterfront unbewohnbar geworden war. Außerdem: Tagelange Streiks der Lokführergewerkschaft, der Ausstand der Lufthansapiloten als Züge auf der Strecke und Flieger am Boden blieben, waren verbraucherrechtliche Informationen rund um höhere Gewalt gefragt. Mails mit gefälschten Rechnungen Massenhaft waren wieder gefälschte s getarnt als Rechnung namhafter Unternehmen im Umlauf. Ob von Amazon, PayPal, von einer Bank oder Telefongesellschaft: Die täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen sollten zum Öffnen der angehängten Datei oder zum Klick auf einen Link verleiten, um dort Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen oder zu verifizieren. Als Telekom- oder Vodafone-Rechnung getarnte Phishing- Mails erreichten 2014 eine neue Qualität: Immer häufiger enthielt die digitale Post im Anschreiben die korrekten Namen der potenziellen Opfer. Während die Absender der falschen Rechnungen früher meistens nur allgemein aufgefordert hatten, auf Webseiten Kontodaten oder Passwörter zu hinterlassen, wurden die -Empfänger nun vermehrt auch mit persönlicher Anrede zum Öffnen des Anhangs oder zum Anklicken eines Links in der Mail aufgefordert. Dabei wurde dann ein Trojaner verbreitet, der unbemerkt Passwörter fürs Onlinebanking abgreifen kann. Durch die persönliche Adressierung nahmen die Cyberkriminellen eine neue Stufe arglistiger Täuschung. Denn sie verschafften sich mit Hilfe der Trojaner Zugang zum Computer der -Empfänger. Bis zu drei Anfragen täglich erreichten die Beratungsstelle zum Thema Phishing. Die Verbraucherzentrale gab Tipps, um Daten-Dieben nicht ins Netz zu gehen. l Seite 6 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
7 telekommunikation Insbesondere in neuen Lebenssituationen nach dem Studium, während eines Auslandsaufenthalts, bei der Familiengründung oder wenn es in den Ruhestand geht suchten Ratsuchende Klarheit, unter welchen Bedingungen der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt. Freiwillig Versicherte fragten zudem verstärkt nach, welche Einkommensarten für die Krankenversicherung herangezogen werden dürfen. Das Dickicht von Tarifen, Komplettpaketen und Serviceangeboten der Telekommunikationsbranche barg wieder manche Stolperfalle. Rechte in der Warteschleife Das Telekommunikationsgesetz bescherte Verbrauchern 2012 mehr Rechte beim Umzug. Der Beratungsalltag zeigt jedoch, dass Internet- und Telefonkunden daraus auch 2014 noch immer wenig praktischen Nutzen ziehen können. Denn geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kooperation der Telekommunikationsanbieter waren einmal mehr an der Tagesordnung. Wie gehabt: Unternehmen weisen sich auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es beim Anbieterwechsel hakt. Der Verbraucher verharrt derweil machtlos in der Warteschleife. Und das, obwohl der Anschluss so will es das Gesetz maximal einen Tag lang tot sein darf. Kostenfallen bei Ärzten und Krankenkassen Viele gesetzlich Krankenversicherte sahen sich 2014 mit Beitragsnachforderungen konfrontiert: Hat die Krankenkasse die ausstehenden Beitragsschulden richtig berechnet? Darf eine insolvente Krankenkasse noch Zusatzbeiträge eintreiben? Müssen auch nach Jahren noch Beiträge nachgezahlt werden, nur weil die Krankenkasse einen geänderten Versichertenstatus unberücksichtigt ließ? So liest sich der Auszug aus dem Fragenkatalog, zu dem rechtlicher Rat gefragt war. Mit dem Internetportal hat die Verbraucherzentrale NRW seit Mitte 2014 ein Beschwerdeportal online, in dem Ärger über kostenpflichtige Extras bei Ärzten und Krankenhäusern Luft gemacht werden kann. Verbraucherärger war auch 2014 programmiert, weil es bei Leistung und Qualität nicht stimmte. Statt in der vom Kundenberater versprochenen hohen Internetgeschwindigkeit lahmten Rechner und Tablet durchs Netz. Anrufe bei Hotlines und dem technischen Kundendienst endeten meist in Messungen mit dem Ergebnis, dass angeblich alles funktioniert. Die Verbraucherzentrale hat in der Rechtsberatung und -vertretung vielfältige Hilfestellungen rund um die Probleme mit Telekommunikationsanbietern gegeben. Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 7
8 Bezahlen für Papierrechnung Immer mehr Anbieter gehen dazu über, ihren Kunden die Telefonrechnung nicht mehr per Post, sondern allein übers Internet zur Verfügung zu stellen. Wer weiterhin eine postalische Rechnung haben möchte, soll dafür dann extra bezahlen. Diese Praxis ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unzulässig, wenn der Vertrag nicht allein über das Internet abgeschlossen werden kann. Schließlich ist bislang nicht davon auszugehen, dass jeder Verbraucher über einen Internetanschluss verfügt oder diesen nutzt. Wer einen Mobilfunkvertrag im Laden abschließt, hat somit Anspruch auf eine kostenfreie Papierrechnung. Mit einem Musterbrief half die Verbraucherzentrale, zu Unrecht gezahlte Entgelte für Papierrechnungen zurückzufordern. Darüber hinaus gab sie die Empfehlung mit auf den Weg, die monatliche Mobilfunkrechnung stets sofort nach Eingang zu kontrollieren. Konsumieren will gelernt sein: Angebote zur Verbraucherbildung standen auch 2014 im Aktionsfahrplan der Verbraucherzentrale. Übrigens nicht nur für die Zielgruppe der jungen Konsumenten. Rundfunkbeitrag: Sendeschluss für Übergangsregelungen Eine Wohnung ein Beitrag, so der Slogan, der die Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Anfang 2013 beschreibt. Unabhängig davon, wie viele oder ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind, ist der Beitrag seither pro Wohnung zu zahlen. Zum Jahresende 2014 war dann Sendeschluss für alle bisherigen Übergangsregelungen: Auf Grundlage des einmalig zulässigen Abgleichs mit den Daten der Einwohnermeldeämter meldete der Beitragsservice Bürgerinnen und Bürger an, die dies bisher für ihre Wohnungen versäumt hatten. Aber auch wo zum Beispiel in Wohngemeinschaften doppelt bezahlt wurde, konnte noch bis zum Jahresende eine Rückerstattung eingefordert werden. In der Beratung zur Rundfunkbeitragspflicht durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW besiegelt wurde umfassend über die Übergangsregelungen und über die Anmeldepflicht informiert. Auf Empfang gestellt hatte die Verbraucherzentrale auch bei Fragen rund um Befreiungsmöglichkeiten und ermäßigte Beiträge für Menschen mit Behinderung. Wurde mit dem WDR in strittigen Fällen verhandelt, konnte häufig eine Regelung im Sinne der Verbraucher erreicht werden. l Im Rahmen einer Telefonaktion mit dem Mindener Tageblatt liefen die Drähte heiß: Binnen zwei Stunden beantworteten Leiterin Ursula Thielemann (links) und Beraterin Elke Lange mehr als 50 Anfragen zum Rundfunkbeitrag. Foto: Stefan Koch, Mindener Tageblatt Themen- und Veranstaltungskanon Bei Mitmachaktionen, an Infoständen, in Unterrichtseinheiten oder Workshops sowie bei Vorträgen gab die Verbraucherzentrale Anregungen zum Energiesparen und zur gesunden Ernährung, Tipps zum Umgang mit Geld oder zum Einkauf mit ökologischem Weitblick. Mit insgesamt 49 Schulklassenveranstaltungen mit Teilnehmern machte das Team der Verbraucherzentrale im Kreis Minden-Lübbecke Schule. Zusätzlich wurden 31 Vorträge mit 658 Teilnehmenden zu verschiedenen Themen durchgeführt. Seite 8 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
9 Verbraucherbildung Lernort Schule: Durchblick beim Umgang mit Geld Basiswissen für den Konsumalltag vermitteln das stand in fünf Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche auf dem Programm. Denn je früher der richtige Umgang mit Geld gelernt wird, desto besser hat man später die eigenen Finanzen im Griff. 238 Schülerinnen und Schülern vermittelte die Verbraucherzentrale deshalb Basiswissen für den Konsumalltag. Tücken beim Surfen im Internet mit einem Exkurs ins Urheberrecht, Rechte und Pflichten eines Kaufvertrags, mögliche Kostenfallen bei der Handynutzung, Wissenswertes zum Mieten der ersten eigenen Wohnung oder notwendige Versicherungen für junge Menschen praktische Fragen und Probleme aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und jungen Auszubildenden standen im Mittelpunkt dieser Unterrichtseinheiten. Die beiden Umweltberaterinnen Anke Schiermeyer (hinten links im Bild) und Cornelia Franke-Röthemeyer bei einer Batterieaktion in der Grundschule Eldagsen. Foto: Monika Krause, Grundschulverbund Eldagsen-Friedewalde Spaß im Netz aber sicher?! Soziale Netzwerke stehen bei jungen Leuten weiterhin hoch im Kurs: 84 Prozent der 12- bis 19-Jährigen sind zumindest in einem unterwegs. Zwar sind den Jugendlichen mögliche Gefahren beim Plaudern, Profile erstellen und Fotos teilen durchaus bekannt, doch geraten sie häufig ins Schlingern, wenn sie Vorkehrungen gegen Missbrauchsmöglichkeiten treffen sollen. In der Unterrichtseinheit Spaß im Netz aber sicher zeigte die Verbraucherzentrale Minden den Schülerinnen und Schülern des Berufsbildungswerkes Wittekindshof in Bad Oeynhausen auf, was bei Kontaktdaten, Bilderwahl und Einstellungen zu beachten ist. Wie persönliche Daten der jungen Netzwerker gezielt für personalisierte Werbung genutzt werden können, stand ebenso im Lehrplan wie Hinweise, um sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren. Ein Exkurs ins Urheberrecht öffnete Einsichten, dass Bilder von Popstars oder Sportgrößen nicht einfach ins eigene Profil eingestellt werden dürfen. Umweltberatung macht Schule Abfall und Ressourcenschutz waren Schwerpunkt der Bildungsaktivitäten der Umweltberatung. 43 Schulklassen mit 900 Schülerinnen und Schülern nutzten die Möglichkeit, diese Themen praxisnah und anschaulich zu erleben. Werkstatt R: RessourcenStorys gesucht Woher kommen die Rohstoffe für alltägliche Produkte? Welche Folgen hat unser Konsumverhalten für Mensch und Umwelt? Was bedeutet Ressourcenschutz in meinem Alltag und im Ausbildungsbetrieb? Über persönliche Geschichten von Jugendlichen für Jugendliche machte die Umweltberatung im Workshop Werkstatt R: RessourcenStorys gesucht Ressourcenschutz für Berufsschüler zum Thema. In spontanen Standup-Rollenspielen mussten sich diese den Zusammenhängen zwischen Rohstoffabbau, Herstellung, Nutzung, Verwertung und Recycling von Smartphone, Laptop und Tablet aus verschiedenen Perspektiven stellen. Hierbei gewonnene Erfahrungen und Botschaften wurden dann in eigenen Film- und Fotogeschichten als Handlungsempfehlungen für die eigene Altersgruppe präsentiert. Die Auszubildenden fanden es reizvoll, sich mit den Themenaspekten mit Hilfe der neuen Medien auseinanderzusetzen genau wie sie es auch sonst im Alltag tun. Die Umweltberatung hat in Minden Workshops mit 28 Schülern der Arbeiterwohlfahrt und beim Verein Fachwerk durchgeführt. Dabei entwickelten die Teilnehmer digital stories, die dann als Slideshows oder Kurzvideos produziert wurden. Warm-up fürs Energiesparen WARM-up für den sparsamen Umgang mit Energie: Für Schülerinnen und Schüler der Bernartschule in Bad Oeynhausen stand bei Wissensspielen der Verbraucherzentrale der sparsame Umgang mit Wärme beim Heizen und Duschen auf dem Stundenplan. Sie lernten, woher die Energie für die heiße Dusche und das wohlig-warme Kinderzimmer kommt und welche Folgen die Nutzung für das Klima hat. Sie erfuhren, welche Einstellung am Heizungsthermostat für welchen Raum sinnvoll ist und dass kurzes Duschen Umwelt und Geldbeutel schont. Zum Abschluss ergatterten sie beim Torwandwerfen auf dem Schulhof kleine Preise rund ums Energiesparen. l Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 9
10 Verbraucherfinanzen Unzulässige Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen können zurückverlangt werden. Massenhaft enthalten Immobiliendarlehnsverträge unzureichende Widerrufsbelehrungen. Geldschneiderei von Inkassobüros wurde per Gesetz ein Riegel vorgeschoben verzeichnete die Verbraucherzentrale zum Thema Verbraucherfinanzen einen Nachfrageboom. Entgelte für Kreditbearbeitung unzulässig Für die Bearbeitung von Krediten dürfen Banken keine Entgelte verlangen. Und ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte können Kunden bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. So hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2014 verbraucherfreundlich entschieden. Mit Musterbriefen und ausgeweitetem Beratungsangebot hat die Verbraucherzentrale auf die Nachfragewelle reagiert: Ob kleine oder große Beträge bei der Kreditbearbeitung für Darlehen von Möbeln, Auto oder Immobilie angefallen waren Ratsuchende fragten nach den Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde persönlicher Rat gesucht, weil Geldinstitute die Erstattungen mit unterschiedlichen Begründungen massenhaft abwimmelten. Zwar gaben die Materialien im Internet erste Orientierung, doch wollten sich viele Betroffene vergewissern, ob sie nichts übersehen und für ihren speziellen Fall alles richtig gemacht haben. Nicht zuletzt: Für alle Offliner war die Verbraucherzentrale häufig der Rettungsanker auf dem Weg zum Erstattungsanspruch. l Ewiger Widerruf bei falscher Belehrung Die Widerrufsbelehrungen zu rund 75 Prozent aller Baukredite sind fehlerhaft. Das haben Verbraucherzentralen und Anwälte bei Prüfung von mehr als Verträgen herausgefunden. Denn nicht immer haben Banken die zahlreichen Änderungen der Musterwiderrufsbelehrungen beachtet oder deren Inhalt selbst geändert. Erkenntnis mit Folgen: Wurden Wohnungskäufer oder Bauherren nämlich falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Darlehnsvertrag unter Umständen noch ewig widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung. Allerdings: Die Kreditinstitute wehren sich und akzeptieren den Widerruf nur in Ausnahmefällen sofort. Bei der schwierigen Beurteilung, wann das Widerrufsrecht gilt, kommt es auf jede einzelne Formulierung im Vertrag an. In der Beratung Schadensfall Kapitalanlage hat die Verbraucherzentrale die Belehrungen überprüft und Immobilienkäufer über den wirkungsvollen Weg zur Durchsetzung ihrer Rechte informiert. Bei vielfach ausgebuchten Terminen zeigten sich Ratsuchende auch flexibel und bereit, benachbarte Beratungsstellen aufzusuchen. Das Entgelt in Höhe von 60 Euro für eine 45-minütige Beratung war für Betroffene keine Hürde angesichts der geldwerten Vorteile, die aus der zeitnahen und anbieterunabhängigen Klärung der Ansprüche winkten. l Unseriöse Inkassobüros machen Kasse Nach wie vor viele Anfragen erreichten die Verbraucherzentrale zur Frage, wie hoch Inkassoforderungen sein dürfen. Hoffnungen, dass das im Oktober 2013 verkündete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hier Klarheit bringt, haben sich nicht erfüllt. Im Gegenteil: Im Beratungsalltag hat sich gezeigt, dass sich viele Inkassobüros angesichts der Neuregelungen, was ein Schuldner an Inkassogebühren zahlen muss, in ihrer bisherigen Praxis nur bestärkt sehen. Denn sie berechnen weiterhin jeweils so hohe Gebühren wie sie auch ein Anwalt üblicherweise für die Übernahme einer Rechtsangelegenheit verlangt. Immerhin hat das Gesetz jedoch Ansatzpunkte zur Überprüfung von Forderungen gebracht: Seit dem 1. November 2014 müssen Inkassobüros bereits in ihrem ersten Anschreiben gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten erfüllen. Diese bieten zumindest erste Prüfkriterien, um betrügerische Machenschaften zu entlarven, die auf das Eintreiben überhaupt nicht existierender Forderungen zielen. In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderungen überprüft und es wurden Hilfestellungen beim Widerspruch gegeben. Seite 10 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
11 Energie Muss der Energieversorger Guthaben aus Jahresabrechnungen sofort auszahlen? Worauf ist beim Strompreisvergleich zu achten? Wie kann ich eine Immobilie mit guter Energieeffizienz erkennen? Auch 2014 war die Verbraucherzentrale Garant für Durchblick im Energiemarkt. Sicherer Wechsel in günstigeren Stromtarif Sparen beim Strom: Cornelia Franke-Röthemeyer berät zum Thema Stromanbieterwechsel Stromkunden ermunterte die Verbraucherzentrale, ihre Kosten schnell und einfach zu senken: Finden Sie den richtigen Stromtarif aber sicher! Ausgestattet mit aktuellen Datenbanken und dem Wissen über gängige Lieferkonditionen und Vertragsfallen halfen die Beratungskräfte bei der Suche nach günstigen und sicheren Tarifen. Je nach Verbrauch kann dadurch viel Geld gespart werden. Denn wer noch nie gewechselt hat, ist Kunde der Grundversorgung und die ist in der Regel der teuerste Tarif vor Ort. Dass Energieversorger die vorhandenen Spielräume für Preissenkungen in diesem Tarif bislang meist noch nicht genutzt haben, hatte die Verbraucherzentrale NRW in ihrer landesweiten Strompreisuntersuchung gezeigt. l Wegweiser für Verbraucherrechte Die Energierechtsberatung war einmal mehr gefragte Anlaufstelle, wenn es beim Anbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis 2014: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert. Weiterer Anlass für Verbraucherärger waren Billigstromanbieter, die Kunden Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst sukzessive mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. Auch hier war die Verbraucherzentrale Lotse zum Recht. Energieberatung zu Hause Zahlreiche Verbraucher erhielten 2014 im Kreis Minden-Lübbecke bei Beratungen, Vorträgen und Aktionen Informationen rund um das Thema Energie. 149 entschieden sich für eine Energieberatung bei Ihnen zu Hause. Darin erfahren Haus- und Wohnungseigentümer, wie sie ihren Energieverbrauch senken oder erneuerbare Energien nutzen können. In der 90-minütigen Beratung werden das Gebäude und seine Nutzung genau unter die Lupe genommen, denn jedes Haus ist anders. Dann besprechen die Energiefachleute, welche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll sind. Wärmedämmung? Eine Solaranlage? Ein Heizungsaustausch? Neue Fenster? Oder hilft schon eine Neueinstellung der Heizung? Auf Basis der Experten-Empfehlungen können die Eigentümer auf Augenhöhe mit Planern und Handwerkern verhandeln, um das Beste für das Klima und den eigenen Geldbeutel herauszuholen. l Energieausweise richtig deuten Der Energieausweis für Wohngebäude soll Mietern und Kaufinteressenten bei der Suche nach einer passenden Immobilie helfen. Denn mit seiner Hilfe kann verglichen werden, welche Heizkosten bei den einzelnen Objekten ungefähr zu erwarten sind. Doch wie man die dort angegebenen Werte deuten muss, ist für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln. Und obwohl seit Mai 2014 gesetzlich vorgeschrieben, sind die Daten des Energieausweises längst nicht in allen Immobilienanzeigen angegeben diese Ergebnisse hatten Erhebungen der Verbraucherzentrale NRW zutage gebracht. Unter dem Motto Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 11
12 Energieausweise richtig verstehen hat sie deshalb ein Informationspaket zur Ausweiskunde geschnürt. In einer Diskussionsrunde mit Mieter- und Eigentümerverbänden wurde das Thema aus verschiedenen Sichtweisen beleuchtet. Zentrale Botschaft: Die Ausweisarten können nicht problemlos miteinander verglichen werden. Weil der Verbrauchsausweis auf bisherigen Heizkostenabrechnungen beruht, ist er weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, der nur objektive Gebäudedaten berücksichtigt. Nach wie vor besteht ein hoher Informationsbedarf, sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern. l Aha-Effekte fürs Energiesparen Die Energieeffizienz war der Star der Klimatour für NRW, die auf dem Markt in Minden Station machte. Mit verblüffenden Experimenten und Aktionen zum Mitmachen zeigte die Verbraucherzentrale dabei, wie jeder Einzelne zum Klimaschutz beitragen kann. Während die Physikanten auf der Bühne ihre humorvolle Wissenschafts-Show zeigten, stand die Energieberaterin mit Informations- und Anschauungsmaterial bereit für persönliche Gespräche. Während die Erwachsenen sich zur richtigen Sanierung beraten ließen, konnten jüngere Gäste sich beim Ballwurfspiel und in der Wirbelbox spielerisch dem Thema Energie nähern. Wie halten beim Renovieren unbedenkliche Farben Einzug? Lässt sich Schimmelbefall durch Lüften die Tür weisen? Und ob in den trendigen Loombändern Gesundheitsgefahren für Kinder lauern das wollten vor allem besorgte Eltern von der Umweltberatung wissen. Von Asbest bis Zeckenmittel Fragen nach möglichen Schadstoffen in Alltagsprodukten brannten Ratsuchenden einmal mehr auf den Nägeln. Trendsetter 2014 hierbei: Tücken von E-Shishas und potenzielle Risiken durch Weichmacher in Gummi- und Silikonbändern, um die bei Kindern und Jugendlichen ein Hype entbrannte. Nicht nur in der persönlichen Beratung, sondern auch durch Vorträge, in Veranstaltungen sowie durch eine intensive Medienarbeit hat die Umweltberatung Schadstoffquellen zum Thema gemacht: Von A wie Asbest bis Z wie Zeckenmittel. Trendcheck Altkleider Expertenrunde zum Thema Energieausweis: Thorsten Bornemann, Mieterverein Minden und Umgebung, Britta Friedrichsmeier, Verbraucherzentrale NRW, und Thorsten Post, Haus und Grund (von links). Sanierungstipps to go auf dem Markt in Minden: Ausflügler informierten sich bei Energieexpertin Britta Friedrichsmeier (links) über Vor-und Nachteile verschiedener Dämmstoffe. Secondhand-Kleidung liegt in Nordrhein-Westfalen im Trend: 60 Prozent haben so eine landesweite Befragung von 400 Bürgern durch die Verbraucherzentrale NRW abgelegten Jacken und Hosen schon einmal ein zweites Leben geschenkt. Gar 80 Prozent entscheiden sich für den nachhaltigen Abschied von Anzug und Kostüm: Sie spenden gebrauchte Textilien entweder an karitative Organisationen oder entsorgen sie in den städtischen Altkleidercontainern. Allerdings: Längst ist der Altkleidermarkt ein Millionengeschäft, bei dem auch unseriöse Firmen mitmischen. Sie suggerieren Wohltätigkeit, wirtschaften aber tatsächlich in die eigene Tasche. Seite 12 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
13 umwelt und ernährung Anke Schiermeyer und Cornelia Franke-Röthemeyer bei der Eröffnung der Ausstellung Trikottausch mit Bürgermeister und Schirmherr Michael Buhre, Susanne Burgschweiger, Stefan Straube-Neumann vom Informationszentrum Dritte Welt und Hartmut Damke vom Weltladen Minden (von links). Foto: Kerstin Rickert, Mindener Tageblatt Die Umweltberatung hat beim Trendcheck Altkleider deshalb zusammengestellt, woran Schwindler zu erkennen sind, über Zeichen für Seriosität informiert und Wege zur sinnvollen Kleiderspende aufgezeigt. Zentraler Kompass für Minden war hierbei ein kostenloser Flyer, der zu den gemeinnützigen Abgabestellen vor Ort lotste. Rest(e)los genießen: Feste feiern ohne Reste Party-Büfetts und Weihnachtsessen sind ein üppiges Vergnügen. Wenn Gastgeber sich mit besonderen Gerichten und einer reichen Auswahl übertreffen, bleiben Reste nicht aus. Häufig enden diese dann als Lebensmittelabfälle. Mit der Aktion Rest(e)los genießen lieferte die Umweltberatung Rezepte fürs Feste feiern ohne Reste. Serviert wurde damit nicht nur resteloser Genuss, sondern auch ein Plus für Umwelt und Klima. Denn Energie und Ressourcen, die zur Herstellung der Mittel zum Leben notwendig sind, landen mit den Resten in der Tonne: Pro Person und Jahr etwa 80 Kilo Lebensmittel. Zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung im November sowie zur Vorweihnachtszeit hatte die Umweltberatung ein Rezeptbuch für resteloses Feier-Vergnügen aufgelegt. Zudem wurde kreative Resteverwertung auch praktisch erprobt. In Kooperation mit dem Berufskolleg Lübbecke wurde im November mit den Berufsschülern der Ausbildung Hauswirtschaft Unterstufe ein Restebüffet gezaubert. Im Rahmen eines Pressegespräches wurden die ausprobierten Reste-Rezepte vorgestellt und verköstigt. Rest(e)los Genießer wurden mit einem vorweihnachtlichen Geschenkpäckchen mitsamt Portionsplaner für die nächste Feier belohnt. Fair ist besser Zur Fairen Woche im September gab die Verbraucherzentrale Wissenswertes zur Siegelkunde mit auf den Einkaufsweg: Denn weil der Begriff fair nicht geschützt ist, tummelt sich eine Flut an Zeichen mit gerechtem Anstrich auf Lebensmitteln, Blumen, Jacken und Hosen. Welche Label wirklich garantieren, dass fair besser ist, erklärte die Beratungsstelle in einer Info- Ecke in der Mindener Beratungsstelle. Zur Siegelkunde im Labeldschungel gab es auch einen kostenloser Flyer zum Mitnehmen. l Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs Lübbecke (Ausbildung Hauswirtschaft) haben mit ihrer kreativen Resteküche leckere Speisen gezaubert. Fotos: Klaus Frensing, Neue Westfälische Lübbecke Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 13
14 minden im Blick Mittagessen in der Kita gesund und lecker Wie Kinder in der Kita gesund und lecker essen das stand bei einem Workshop auf dem Programm, den die Verbraucherzentrale im Rahmen des landesweiten Projekts Kita gesund & lecker auch in Minden durchführte. Vertrag verlängert Der Rat der Stadt Minden beschloss im März 2014 einstimmig, die Beratungsstelle Minden weitere fünf Jahre finanziell zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsfürsorge der Mindener Bürgerinnen und Bürger zu leisten. Das Team der Beratungsstelle Minden bedankte sich für das Vertrauen und die Unterstützung. Neuer Beirat Nach den Kommunalwahlen im Mai 2014 bestellte der Rat der Stadt Minden einen neuen Beirat für die Verbraucherzentrale. Jeweils ein Vertreter der Parteien engagiert sich in diesem Gremium für die Belange des Verbraucherschutzes. Das Team der Beratungsstelle Minden freut sich auf die Fortführung der guten Zusammenarbeit mit dem neuen Beirat. Wie soll die Verpflegung in der Kita aussehen, damit Kinder ein gesundes Essverhalten entwickeln? Was und wie viel müssen Kinder in welchem Alter essen? Was ist bei der Speisenplangestaltung zu beachten? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kitas aus Minden, Petershagen und Herford konnten zu diesen Fragen viele Informationen mitnehmen. Außerdem ging s beim Speiseplan-Check der eigenen Kita um ganz praktische Anregungen für deren Umsetzung. Das Projekt Kita gesund & lecker bietet Kindertagesstätten und ihren Trägern neben Workshops auch ein kostenloses Beratungstelefon sowie umfangreiche Informationen im Internet. Gefördert wird das Angebot vom Verbraucherschutzministerium des Landes NRW. l (von links): Leiterin Ursula Thielemann, Matthias Arkenstette, Mitglied der Geschäftsleitung der Verbraucherzentrale NRW, und Bürgermeister Michael Buhre. Foto: Pressestelle Stadt Minden (von links): Renate Müller, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Energieberaterin Britta Friedrichsmeier, Jürgen Gebauer, Mindener Initiative, Elke Margret Hennecke, AfD, Niels Luckner, CDU, Bürgermeister Michael Buhre, Umweltberaterin Cornelia Franke-Röthemeyer, Maike Kochinke, SPD, Beratungsstellenleiterin Ursula Thielemann, Elke Siegmund, DLF, und Fritz Friemann, Linke. Seite 14 Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014
15 Politik zu Gast Im Dezember 2014 informierten sich der Grünen-Landtagsabgeordnete Matthi Bolte und die Vertreterinnen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreis und dem Rat der Stadt Minden über die Arbeit der Verbraucherzentrale in Minden. Diskussionspotenzial gab es bei dem aktuellen Thema Smart Meter und Datenschutz. Als Sprecher für Netzpolitik und Datenschutz interessierte Matthi Bolte sich für Rechtsfragen rund um Telekommunikation und Datenschutz. Aber auch die Themen der Umweltberatung von Lebensmittelverschwendung bis zur Schadstoffsammlung beeindruckten den Politiker. Die Energieberatung ist nach seiner Einschätzung insbesondere angesichts des hohen Sanierungsbedarfes des Gebäudebestandes im Kreisgebiet ebenfalls ein wichtiges Beratungsangebot. (von links): Energieberaterin Britta Friedrichsmeier, Matthi Bolte, MdL, sowie Margret Spönemann und Bettina Fugh, beide Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Rechtsanwalt Holger Schneidewind, Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstellenleiterin Ursula Thielemann und Umweltberaterin Cornelia Franke-Röthemeyer. Verbraucherzentrale in Minden Jahresbericht 2014 Seite 15
16 Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. Mintropstraße Düsseldorf Telefon Fax: Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
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Beratungsstelle Hagen Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Hagen Hohenzollernstraße 8 58095 Hagen Tel.: (0 23 31) 14259 Fax: (0 23 31) 13401 E-Mail: [email protected] l www.vz-nrw.de/hagen
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Beratungsstelle Castrop-Rauxel Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Castrop-Rauxel Mühlengasse 4 44575 Castrop-Rauxel Tel.: (0 23 05) 6 98 79-01 Fax: (0 23 05) 6 98 79-08 E-Mail:
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Beratungsstellen Bergheim und Brühl
Beratungsstellen Bergheim und Brühl Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bergheim Foto: nathalie menke fotografie Wir arbeiten für Sie Hauptstraße 108 50126 Bergheim Tel.: (0 22
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Beratungsstelle Düren Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Düren Markt 2 52349 Düren Tel.: (02421) 25 704-01 Fax: (02421) 25 704-07 E-Mail: [email protected] l www.vz-nrw.de/dueren
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Beratungsstelle Langenfeld Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Langenfeld Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld Tel.: (0 21 73) 84 92 501 Fax: (0 21 73) 84 92 508 E-Mail: [email protected]
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Beratungsstelle Aachen
Beratungsstelle Aachen Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Aachen AachenMünchener-Platz 6 (Kapuziner Karree) 52064 Aachen Tel.: (02 41) 46 30 26-01 Fax: (02 41) 46 30 26-10 E-Mail:
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