BSR-Fachinformationen für die Berliner Wohnungswirtschaft

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1 No. 02 Editorial Liebe Kundinnen und Kunden, mit dieser Ausgabe der widmen wir uns einem Thema, das uns gerade ganz konkret erwischt hat: dem Winter. Kaum war das novellierte Straßenreinigungsgesetz veröffentlicht und damit in Kraft getreten, kam der erste Schnee und damit die für uns und auch für Sie neuen Pflichten. Im Gespräch mit dem Leiter der Straßenreinigung der BSR, meinem Kollegen Winfried Becker, klären wir, was die Novellierung für die BSR bedeutet und wie wir z.b. die Erfahrungen des letzten Winters in unsere akteuellen Ausschreibungen eingebaut haben. Zudem haben wir über die Winteraussichten mit unseren Meteorologen von der MeteoGroup gesprochen. Ich wünsche Ihnen eine hoffentlich erkenntnisreiche und auch ein wenig unterhaltende Lektüre, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches Jahr Mit weihnachtlichen Grüßen Thema dieser Ausgabe: Das novellierte Straßenreinigungsgesetz Inhalt: Winterdienst Die neuen Regelungen im Straßenreinigungsgesetz (S. 2) im Gespräch (S. 4) Glättebericht Wetterinformationen im Voraus (S. 6) Das Wichtigste im Überblick (S. 7) Ihre Ute Schäfer

2 Seite 2 Winterdienst Die neuen Regelungen im StraSSenreinigungsgesetz Die bisherigen Regelungen zum Winterdienst haben sich in dem harten Winter des vergangen Jahres als unzureichend erwiesen. Zur Verbesserung der Situation hat das Abgeordnetenhaus von Berlin, nach teilweise kontroverser Diskussion in der Öffentlichkeit, am 11. November 2010 die 7. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) beschlossen für eine nachhaltige Verbesserung des Winterdienstes. Anstelle der alten Beschreibung des Winterdienstes als Winterglätte- und Schneebekämpfung wird jetzt klargestellt, dass der Winterdienst die Schneeräumung, das Abstreuen von Winter- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln sowie die Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann, umfasst. Die Begriffe Eisglätte und Eisbildungen werden definiert: Eisglätte ist durch Eisregen oder überfrierende Nässe gebildetes Glatteis. Eisbildung ist eine darüber hinausgehende, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Schneeräumung durch festgefahrenen oder -getretenen Schnee entstandene Eisschicht. Zuständig für den Winterdienst auf den Gehwegen bleiben weiterhin die Grundstückseigentümer. Bis zum 31. Oktober 2011 beträgt die Räumbreite auf den Gehwegen weiterhin, unter Beachtung der Erfordernisse des Fußgängerverkehrs, mindestens 1 Meter. Für Gehwege mit hoher Fußgängerfrequentierung legt die für den Umweltschutz zuständige Senatsverwaltung größere Räumbreiten fest. Ab dem 1. November 2011 ist auf den Hauptverkehrsstraßen und vielen Geschäftsstraßen (Reinigungsklassen 1 und 2) eine Räumbreite auf den Gehwegen von 1,5 Metern vorgesehen.

3 No. 02 Seite 3 Gehwege sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beräumen, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen. Bei Schnee- und Eisglätte sind sie unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen bei Bedarf auch wiederholt. In zeitlicher Hinsicht gilt unverändert die Regel, dass dem Schneefall nach 20 Uhr bis 7 Uhr des folgenden Tages bzw. an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr mit Winterdienstmaßnahmen zu begegnen ist. öffentlich-rechtliche Verantwortung zu übertragen (Übernahmeregelung), ist nach der Neufassung entfallen. Die Grundstückseigentümer sind damit im Fall der Fremdvergabe unmittelbar verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes durch beauftragte Schneeräumfirmen zu kontrollieren. Ebenso müssen sie sich von dessen Eignung zur Übernahme des Winterdienstes überzeugen. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen beträgt Euro. Verantwortlich für die Kontrollen sind weiterhin die Ordnungsämter. Für den gehwegseitigen Winterdienst in Haltestellenbereichen von Bussen und bei bestimmten Straßenbahnhaltestellen ist zukünftig einheitlich die Berliner Stadtreinigung (BSR) verantwortlich, inkl. der Wege zu den Haltestellen und des Bereichs vor den Wartehallen. Daneben wird auch der Winterdienst in Fußgängerzonen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen in die Zuständigkeit der BSR gegeben. Die Anlieger an Fußgängerzonen und den öffentlichen Plätzen bleiben jedoch für den Winterdienst auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken verantwortlich. Darüber hinaus soll die BSR bei Bedarf und nach Kapazität gekennzeichnete Behindertenparkplätze von Schnee beräumen. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf den Gehwegen ist mit der Novelle erheblich verschärft worden. Die Möglichkeit, die Das Verbot des Anhäufens von Schnee und Eis wird auf Radfahrstreifen und gekennzeichnete Behindertenparkplätze ausgedehnt.

4 Seite 4 im Gespräch mit Winfried Becker, Leiter StraSSenreinigung und Prokurist bei der BSR WW: Das Straßenreinigungsgesetz ist novelliert worden, was heißt das für die BSR? Becker: Wir haben neue Aufgaben dazu bekommen, so sind wir jetzt für alle Busund Tramhaltestellen verantwortlich, das sind und damit doppelt so viele wie bisher. Einzig die Haltestellen auf Mittelinseln fallen nicht in unsere Verantwortung. Hinzu kommen noch 12 Plätze und 6 Fußgängerzonen. Wir haben dafür mit der zuständigen Senatsverwaltung ein Wegenetz abgestimmt, auf dem wir für die Schneeund Glättebekämpfung sorgen. Für die winterliche Bearbeitung der Gehwege direkt vor den Anliegergrundstücken bleiben aber auch hier die Eigentümer verantwortlich. WW: Da benötigen Sie doch dann auf jeden Fall mehr Personal und Technik. Waren Sie darauf vorbereitet, obwohl das Gesetz ja erst knapp vor dem ersten Schneefall in Kraft trat? Becker: Ja das waren wir. Die Plätze und Fußgängerzonen bearbeiten wir mit eigenem Personal. Dazu haben wir zusätzlich 100 Beschäftigte und 20 Fahrzeuge im Einsatz. Zudem können wir bei Bedarf hier natürlich auch noch weitere Hilfskräfte von den Jobcentern einsetzen. Die Bearbeitung der Haltestellen wie auch der Radwege haben wir an private Winterdienstfirmen vergeben.

5 No. 02 Seite 5 WW: Wir erinnern uns alle noch an den letzten Winter, da hat das mit den beauftragten Firmen ja teilweise nicht richtig funktioniert. Becker: Das ist in der Tat richtig und wir haben auch Vertragsstrafen verhängt. Allein damit sind die Bushaltestellen auch nicht geräumt. Andererseits muss man eben auch konstatieren, dass die Praxis der pauschalen Bezahlung für den privaten Winterdienst schwierig ist. Daraus haben wir unsere Lehren gezogen und die Ausschreibung und in der Folge auch die Verträge anders gestaltet. die Möglichkeit, bei entsprechendem Nachweis auch die darüber hinausgehenden Einsätze abzurechnen. Bei den Bushaltestellen haben wir zudem noch einmal sehr genau definiert, welche Leistung wir hier konkret erwarten. WW: Und was genau bedeutet diese Definition? Becker: Da geht es z.b. um die Breite, in der der Einstiegsbereich vor der Bushaltestelle zu räumen ist. Aber ein anderes Beispiel ist für die Vermieter und Eigentümer vielleicht wichtiger. Im novellierten Gesetz wird die Beschreibung des Winterdienstes als Winterglätte- und Schneebekämpfung präzisiert. Der Winterdienst umfasst demnach die Schneeräumung, das Abstreuen von Winter- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln sowie die Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen entgegengewirkt werden kann. Das sollte sich möglichst auch in den vertraglichen Vereinbarungen wiederfinden. Diese Plätze und Fußgängerzonen werden von der BSR geräumt: Alexanderplatz Bebelplatz Breitscheidplatz Gendarmenmarkt Hackescher Markt Hermann-Ehlers-Platz Hermannplatz Kurt-Schumacher-Platz Pariser Platz Platz des 18. März Wittenbergplatz Friedrich-Ebert-Platz Altstadt Spandau Fritz-Lang-Platz Gorkistraße Marzahner Promenade Rathausstraße Wilmersdorfer Straße WW: Wie genau haben Sie denn die Ausschreibungen gestaltet und wäre das auch ein Modell für die Wohnungswirtschaft? Becker: Ich denke schon, dass das übertragbar ist. In unserer Ausschreibungssystematik haben wir jetzt drei Komponenten: Zum Einen den Grundpreis, der zum Beispiel auch die Vorhaltekosten abdeckt, zum Zweiten ein Preisangebot basierend auf dem Mittelwert der Wintertage der letzten Jahre und als Drittes bei einem massiven Winter WW: Was ist Ihr Wunsch an die Wohnungswirtschaft und die Hauseigentümer? Becker: Da trage ich gern die Bitte der Kollegen von der Müllabfuhr weiter. Bitte sorgen Sie auch im Winter für freien Zugang zu den Müllplätzen. Das liegt im Sinne Ihrer Mieter, die ja auch dorthin gelangen müssen. Die Wege, die die Müllabfuhr mit den Behältern zurücklegen muss, sollten unbedingt geräumt sein. Das reine Abstreuen dieser Wege mit Split macht die Arbeit der Kollegen nur noch schwerer, da sich die Steinchen in die Räder setzen und diese blockieren.

6 Seite 6 Glätteberichte Wetterinformationen im Voraus Grundlage für die Planung des täglichen Winterdienstes sind spezielle Vorhersagen, in denen mögliche Glättebildungen genau beschrieben werden. Seit 1998 bezieht die BSR ihre Wetterberichte von der Meteo- Group Deutschland GmbH. Je präziser die Vorhersage, desto genauer können Streueinsätze geplant werden. Das spart Kosten und schont die Umwelt. Die MeteoGroup entwickelt mittels spezieller mathematischer Modelle aus allgemeinen Vorhersagen und lokalen Messdaten sehr differenzierte Vorhersagen für eng begrenzte Räume. Und das funktioniert sehr zuverlässig, sagt Geschäftsführer Dennis Schulze: unsere Verifikationen haben gezeigt, dass wir bei der Vorhersage von Glättebildungen zu 90 Prozent richtig gelegen haben. Vor allem an exponierten Bereichen wie Brücken können solche Berichte entscheidend sein. Zur besseren Vorhersage hat die BSR an bestimmten Stellen, etwa an der Lichtenberger Brücke, spezielle Sensoren installiert, die verschiedene Parameter, z.b. die Asphalttemperatur, ständig messen. Diese Daten zieht die MeteoGroup für ihre Vorhersagen heran. Und wie wird der Winter nun? Dazu möchte sich Meteorologe Schulze auch nicht so genau äußern: Es gibt derzeit gegensätzliche Signale. Einerseits deutet der kühle Oktober auf einen milden Winter hin. Andererseits gibt es auch Anzeichen für kühlere Tage, beispielsweise die Strömungsverhältnisse in der Atmosphäre oder die Tatsache, dass kalte Winter gern in Serie auftreten. Hmm. Ein neuer Wintermantel kann wohl doch nicht schaden Aktuelle Informationen zur BSR-Winterwetter-Einsatzplanung: Wir erhalten rund um die Uhr Informationen zur Wetterlage und richten unsere Einsatzplanung darauf aus.

7 Seite 7 Das Wichtigste im Überblick Winterdienst Verantwortlichkeit von Grundstückseigentümern / Anliegern Öffentliche Gehwege vor den Grundstücken Geh- und Verkehrsflächen auf den Grundstücken (Verkehrssicherungspflicht) Fahrbahnen auf Privatstraßen Zugänge zu Müllplätzen für Ihre Mieter und eine reibungslose Müllabfuhr Neu: Eisbildungen beseitigen Abzustreuen: Eisglätte (entsteht durch Eisregen oder überfrierende Nässe) Zu beseitigen: Eisbildungen (Eisschicht z.b. durch festgetretenen Schnee) Bei Notwendigkeit wiederholte Bearbeitung Neu: Keine Verantwortungsentbindung bei Beauftragung eines Dienstleisters Beauftragung eines professionellen Winterdienstleisters: Grundstückseigentümer bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes Nicht- oder Schlechtleistung: Anlieger bleibt in Verantwortung und Haftung Sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Winterdienstleisters damit wichtiger denn je Neu: Haltestellenbereiche jetzt durch BSR Gehwegseitige Haltestellenbereiche, inklusive der Zu- und Abgänge: Seit dieser Wintersaison in Bearbeitung durch BSR. Ggf. eigene Aufträge mit Winterdienstfirmen daraufhin überprüfen Neu: Fußgängerzonen und Plätze Einige fest benannte Fußgängerzonen und Plätze (Seite 5) jetzt in Bearbeitung durch BSR Anliegerpflicht: Grundstückseigentümer weiterhin für den Gehwegbereich direkt vor den eigenen Grundstücken verantwortlich Räumbreiten auf Gehwegen In erforderlicher Breite, mindestens jedoch von 1,00 Meter (Winter 2010/11) bzw. von 1,50 Meter (ab Winter 2011/12) Erforderliche Breite hängt von tatsächlicher Nutzung/ Frequentierung ab Bearbeitungszeiten auf Gehwegen Unverzüglich nach Ende des Schneefalls Bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen Schneefall oder Glättebildung (bis) nach 20:00 Uhr: Winterdienst bis 7:00 Uhr des Folgetages, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr Schneeanhäufung nicht Vor Ein- und Ausfahrten, in Haltestellenbereichen, auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen und auf Radfahrstreifen und Radwegen Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Ringbahnstraße Berlin Tel Fax Abonnieren Sie die einfach per

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