Beschluss der Studienkommission. der Pädagogischen Hochschule Burgenland. vom 22. Februar (Beschluss 70 / 2012)
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1 Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 22. Februar 2012 (Beschluss 70 / 2012) Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I 30/2006 vom ) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 HCV 2006 (BGBl. II 495/2006 vom ) wird durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland beschlossen: Curriculum für den Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Physik/Chemie, 43 EC) (gem. 35 Z3, HG 2005)
2 Inhaltsverzeichnis 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Umsetzung der Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele Ausweisung der Wahrnehmung der Kooperationsverpflichtung Vergleich des Curriculums mit Curricula gleichartiger Studienangebote CURRICULUM Allgemeines Datum der Erlassung durch die Studienkommission Datum der Genehmigung durch das Rektorat Datum der Kenntnisnahme durch den Hochschulrat Generelle Angaben Zulassungsvoraussetzungen Reihungskriterien Modulraster Modulübersicht Modulbeschreibungen Geltungsbereich Informationspflicht Bestellungsweise der Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungskommissionen Anmeldeerfordernisse Beurteilungskriterien Ablegung, Beurteilung und Beurkundung von Prüfungen Prüfungswiederholungen Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung und Vorlesung mit Übung Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Seminar, Übung und Arbeitsgemeinschaft Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Praktikum und Exkursion Leistungsbeurteilungen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung Modulprüfungen Schriftliche Abschlussarbeit Studienabschluss Inkrafttreten und allfällige Übergangsbestimmungen KOSTENKALKULATION... 26
3 1 Qualifikationsprofil 1.1 Umsetzung der Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele der Pädagogischen Hochschule Burgenland ( 8 und 9 des Hochschulgesetzes 2005 sowie des 3 der Hochschul-Curriculaverordnung) im vorliegenden Studienangebot Der Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung dient einer wissenschaftlich fundierten und praxisorientierten Weiterbildung von Hauptschullehrern/Hauptschullehrerinnen in einem dritten oder weiteren Unterrichtsfach. Die Studierenden werden durch eine wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und Lehre sowie durch die fundierte Schulpraxis zur verantwortungsvollen Ausübung ihres Berufes in dem gewählten Fach befähigt. 1.2 Ausweisung der Wahrnehmung der Kooperationsverpflichtung bei der Erstellung des Curriculums ( 10 Hochschulgesetz 2005) Die Pädagogische Hochschule Burgenland führt gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark den gesamten Studiengang Hauptschule gemäß 9 Hochschul- Studienevidenzverordnung HSteV, BGBl. II Nr. 252/2007 i. d. g. F. Dieser Lehrgang basiert auf dem Curriculum dieses Studiengangs. 1.3 Vergleich des Curriculums mit Curricula gleichartiger Studienangebote der anderen Pädagogischen Hochschulen Siehe Pkt
4 2 Curriculum 2.1 Allgemeines Datum der Erlassung durch die Studienkommission 22. Februar Datum der Genehmigung durch das Rektorat 23. Februar Datum der Kenntnisnahme durch den Hochschulrat 27. Februar Generelle Angaben Umfang und Dauer des Lehrgangs Der Lehrgang umfasst 43 EC, davon 7 EC Schulpraktische Studien, und basiert auf einer Erstausbildung für das Lehramt an Hauptschulen. Daraus ergibt sich, dass für ein drittes oder weiteres Unterrichtsfach die dafür erforderliche Fachwissenschaft und Fachdidaktik sowie die Schulpraxis zu absolvieren sind. Da im Burgenland das Interesse für ein drittes oder weiteres Unterrichtsfach (angebotene Fächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, Bewegung und Sport, Biologie und Umweltkunde, Physik/Chemie) gering ist, werden die Lehrveranstaltungen für Drittfächer gemeinsam mit Erstausbildung und mit der berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Hauptschullehrer/in für fertige VS-/ASO-Lehrer/innen geführt. Die Lehrveranstaltungen sind aus diesem Grund auf sechs Semester verteilt Gliederung der Studienabschnitte Der Lehrgang ist nicht in Studienabschnitte gegliedert. 2.2 Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Hauptschulen. 2.3 Reihungskriterien Die Reihungskriterien entsprechen jenen der Erstausbildung (nach Anmeldedatum). 2
5 2.4 Modulraster Pädagogische Hochschule Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung: Physik/Chemie 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 6,0 EC 6,0 SWSt. 7,0 EC 5,5 SWSt. 6,0 EC 4,5 SWSt. 9,0 EC 6,5 SWSt. 9,0 EC 7,5 SWSt. 6,0 EC 4,0 SWSt. 6 FW/FD 3 FW/FD 4 SP 6 FW/FD 6 FW/FD 3 SP 8 FW/FD 1 ES 6 FW/FD 6,0 EC 6,0 SWSt. 7,0 EC 5,5 SWSt. 6,0 EC 4,5 SWSt. 9,0 EC 6,5 SWSt. 9,0 EC 7,5 SWSt. 6,0 EC 4,0 SWSt. Summe: Summe: 43,0 EC 34,0 SWSt. Legende: (H)LGÜ (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul Numerische Angaben in EC: EC European Credit WP Wahlpflichtmodul HW Humanwissenschaften WM SWSt. Semesterwochenstunde Wahlmodul FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) SP Schulpraktische Studien *) Angabe der Studienabschnitte nur, wenn sie für den (H)LG im Curriculum vorgesehen sind ES Ergänzende Studien 3
6 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits 2.5 Modulübersicht LG-PC-1 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen von Physik und Chemie Allgemeine Chemie 1,5 VU 1,00 12,00 25,50 1,5 Einführung in die Physik 3 VU 3,00 1,00 48,00 27,00 3 Umgang mit Präkonzepten und Fehlvorstellungen 1,5 VU 1,00 12,00 25,50 1,5 Summe LG-PC ,00 1,00 72,00 78,00 6 Summen 1. Semester ,00 1,00 72,00 78,00 6 4
7 ECTS- Credits HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes ÄÜSelbststudium ECTS-Credits HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits LG-PC-2 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Physik 2 Mechanik 1 VO 1,00 12,00 13,00 1 Übungen zur Physik I 1 UE 0,50 6,00 19,00 1 Anorganische Chemie 1 VO 1,00 12,00 13,00 1 Lehrpraxis 2 UE 1,00 12,00 38,00 2 Didaktische Reflexion und Analyse 2 UE 2,00 24,00 26,00 2 Summe LG-PC ,50 0,00 66,00 109,00 7 Summen 2. Semester ,50 0,00 66,00 109,00 7 LG-PC-3 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Basismodul Physik/Chemie I Elektrizität 1 VO 1,00 12,00 13,00 1 Übungen zur Physik II 2 UE 1,00 12,00 38,00 2 Übungen zur Chemie I 2 UE 1,00 12,00 38,00 2 Vom Schulbuch zur multimedialen Lernumgebung (+ Tutorium) 1 SE 1,00 0,50 18,00 7,00 1 Summe LG-PC ,00 0,50 54,00 96,00 6 Summen 3. Semester ,00 0,50 54,00 96,00 6 LG-PC-4 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. 5
8 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium Basismodul Physik/Chemie II Optik und Akustik I 1 VO 1,00 12,00 13,00 1 Organische Chemie 1,5 VU 1,00 12,00 25,50 1,5 Projektlabor 2 SE 1,00 12,00 38,00 2 Projektunterricht (+ Tutorium) 1,5 UE 1,00 0,50 18,00 19,50 1,5 Lehrpraxis 1 UE 1,00 12,00 13,00 1 Didaktische Reflexion und Analyse 2 UE 1,00 12,00 38,00 2 Summe LG-PC ,00 0,50 78,00 147,00 9,00 Summen 4. Semester ,00 0,50 78,00 147,00 9,00 6
9 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits LG-PC-5 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Physik und Chemie Angewandte Physik und Chemie Fächerverbindendes Projekt mit Schwerpunkt Physik Fächerverbindendes Projekt mit Schwerpunkt Chemie 1,5 AG 1,00 12,00 25,50 1,5 1,5 AG 1,00 12,00 25,50 1,5 Astronomie und Kosmologie 1,5 VU 1,00 12,00 25,50 1,5 Industrielle Physik/Chemie 1,5 VU 1,00 12,00 25,50 1,5 Biophysik 1 VU 1,00 12,00 13,00 1 Meteorologie 1 UE 1,00 12,00 13,00 1 Forschendes Experimentieren 1 VU 1,00 0,50 18,00 7,00 1 Summe LG-PC ,00 0,50 90,00 135,00 9 Summen 5. Semester ,00 0,50 90,00 135,00 9 7
10 HW FW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits LG-PC-6 Studienfachbereiche ECTS- Credits Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Basismodul Physik/Chemie III Fachdidaktik 2 SE 1,00 12,00 38,00 2 Übungen zur Physik III 1,5 UE 1,00 12,00 25,50 1,5 Übungen zur Chemie II 1,5 UE 1,00 18,00 19,50 1,5 Moderne Physik II 1 VU 1,00 12, Summe LG-PC ,00 0,00 54,00 96,00 6 Summen 6. Semester ,00 0,00 54,00 96,00 6 Gesamtsummen: ,50 2,50 414,00 661,00 43 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung UE Übung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO Vorlesung SE Seminar SP Schulpraktische VU Vorlesung mit AG Studien Übung Arbeitsgemeinschaft ES Ergänzende Studien EX Exkursion *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten 8
11 2.6 Modulbeschreibungen Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-1 Grundlagen von Physik und Chemie Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 6,00 erstes Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Wintersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: keine Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: abgeschlossenes HS-Studium Bildungsziele: Die Studierenden sollen die Bedeutung von Physik und Chemie für die Gesellschaft begründen können. die Arbeitsweise der Naturwissenschaften anwenden können. physikalisch/chemische Probleme durch sinnvolle Vereinfachung einer Lösung zuführen können. Fehlvorstellungen und Präkonzepte der Schüler/innen im Unterricht erkennen können. vorhandene Schüler/innenvorstellungen zu fachlich richtigen Beschreibungen hinführen können. die Erhaltungssätze zur Beschreibung physikalisch/chemischer Probleme anwenden können. beschreiben können, dass der Aufbau der Materie auf einem Teilchenmodell beruht. Experimente mit erhöhtem Sicherheitsbewusstsein und entsprechender Sorgfalt durchführen können. physikalische von chemischen Vorgängen unterscheiden können. Sicherheit im Umgang mit der chemischen Zeichensprache erwerben. den Unterschied zwischen Element und chemischer Verbindung erklären können. den Aufbau der Elektronenhülle beschreiben und mit den Eigenschaften eines Elementes verknüpfen können. die Systematik des Periodensystems der Elemente erklären können. die Charakteristik der Bindungsarten, sowie die Auswirkungen auf die Eigenschaften der chemischen Verbindungen beschreiben können. die ph-wert Skala als wichtige Grundlage zur Beurteilung wässriger Systeme beschreiben können. Bildungsinhalte: Präkonzepte und Fehlvorstellungen im Physik- und Chemieunterricht; Erfassen und Umgang von Schüler/innenvorstellungen zu naturwissenschaftlichen Inhalten.; Arbeitsweise der Naturwissenschaften (Systeme und Modellbildung) Grundlagen der Messtechnik (Planung und Auswertung, Einheitensystem, Fehlerbetrachtung).; Die Entwicklung physikalischer Konzepte.; Grundlagen der Kinematik und Dynamik.; Erhaltungsgrößen der Mechanik, Optimierungsvorgänge.; Teilchenmodell, Grenzflächenphänomene Beschreibung von Stoffeigenschaften; Grundlagen von chemischen Reaktionen (Redox, Säure- Basenreaktion, ph- Wert); Chemische Zeichensprache, Stöchiometrie.; Labortechnik und Unfallverhütung, ressourcen- und umweltfreundlicher Umgang mit Chemikalien.; Enthalpie, Katalyse, Entropie.; Mischungsarten, Trennverfahren; Atombau, Aufbau des Periodensystems der 9
12 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Elemente, Bindungsarten; Anwendungsorientierte Beispiele Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden kennen und erkennen Präkonzepte und SchülerInnenfehlvorstellungen weisen Wissen über Modellvorstellungen und Konzepte der Physik nach zeigen die flexible Anwendbarkeit von physikalischen Konzepten hinterfragen die Stellung der Physik in der Gesellschaft als Alltagswissen und als Fachwissenschaft und kennen die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Lehr- und Lernformen: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Leistungsnachweise: Mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise gemäß Lehrveranstaltungsprofil Sprache(n): Deutsch LG-PC-1 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen von Physik und Chemie Allgemeine Chemie 1,5 VU ,5 1,5 Einführung in die Physik 3 VU Umgang mit Präkonzepten und 1,5 Fehlvorstellungen VU ,5 1,5 Summe 6 6,0 5,0 6,0 72,0 78,0 6,0 10
13 Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-2 Physik 2 Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 7,00 zweites Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Sommersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sollen die Grundlagen der Mechanik erklären können. über die Erhaltungssätze in Beispielen Bescheid wissen. die wichtigsten Eigenschaften und Bestandteile der Lebensräume (Wasser und Luft) nennen können. die Umweltrelevanz chemischer Prozesse beurteilen. die wichtigsten Parameter in der Trinkwasseranalytik erläutern können. über die Gewinnung, die Eigenschaften und technische Bedeutung der Metalle und Nichtmetalle Bescheid wissen. die Grundlagen der Elektrochemie erklären können. Bildungsinhalte: Grundlagen der Messtechnik (Planung du Auswertung) Einheitensystem, Fehlerbetrachtungen) Entwicklung physikalischer Konzepte Grundlagen der Kinematik und Dynamik Erhaltungsgrößen der Mechanik, Optimierungsvorgänge Teilchenmodell, Grenzflächenphänomene Beschreibung von Stoffeigenschaften Luft und ihre Bestandteile, Mechanismen, die zur Luftverschmutzung führen. Wasser, Lösungen, Konzentrationsangaben, Trinkwasserparameter, Wasserhärte, Osmose, Kläranlagen. Säuren und Basen im Alltag, Indikator- und Puffersysteme Chemie der Erdkruste, Salz, Kalk, Gips, Baustoffe. Metalle, Eisen Stahl, Aluminium, Magnesium Voraussetzungen für Brände bzw. Explosionen, sowie Methoden der Brandverhütung 11
14 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden können Kenntnisse über die Mechanik nachweisen. können experimentelle Ergebnisse und deren Einbettung in die Physik dokumentieren. können Kenntnisse über die organische Chemie nachweisen. Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Leistungsnachweise: Mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise gemäß Lehrveranstaltungsprofil Sprache(n): Deutsch LG-PC-2 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Physik 2 Mechanik 1 VO Übungen zur Physik I 1 UE 0,5 0, Anorganische Chemie 1 VO Lehrpraxis 2 UE Didaktische Reflexion und Analyse 2 UE Summe 3,0 4,0 5,5 0 5,5 66,0 109,0 7,0 12
15 Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-3 Basismodul Physik/Chemie I Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 6,00 drittes Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Wintersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sollen ihre Kenntnisse zur Elektrizität in praktischen Übungen vertiefen. die Grundbegriffe der Gleich- und Wechselstromtechnik erklären können. über regenerierbare Energieformen Bescheid wissen. die Funktion moderner technischer Geräte erklären können. mit Messgeräten sicher umgehen können. Begeisterung am Experimentieren finden. Sicherheit in der Planung, im Aufbau und in der Durchführung von Experimenten erwerben die Sicherheitseinrichtungen und die Regeln im Labor kennen. die Arbeitsgeräte richtig benennen und einsetzen können. die Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom einschätzen können. theoretische Voraussagen durch Experimente bestätigen. Anwendbarkeit, sowie Vor- und Nachteile multimedialer Arbeitsmittel und Methoden einschätzen können. 13
16 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Bildungsinhalte: Konzepte von Ladung und Strom, Spannung Zusammenhang zwischen Elektrizität und Magnetismus Anwendungen von Elektrizität und Magnetismus für das Verstehen der Energieversorgung (Induktion) Grundlagen der Informationsübertragung und der Halbleitertechnologien Funktionsweise von Geräten der Telekommunikation Sicherheit im Labor Bestimmung der Eigenschaften von Salzen, Molekülen und Metallen Trennverfahren: Filtration, Destillation, Extraktion, Chromatographie Entwickeln und Auffangen von Gasen (Wasserstoff, Sauerstoff und Kohlenstoffdioxid) Oxidation von Metallen, Nichtmetallen, Beispiele aus der Pyrotechnik Herstellen und Verdünnen von Lösungen Bestimmung der Wasserhärte Spezifische Eigenschaften der wichtigsten Säuren und Laugen im Alltag, Neutralisation Versuche zur chem. Energetik, zu Redox - Reaktionen und zu Säure- Basen- Reaktionen Quantitative Bestimmungen, wie Titrationen Elektrochemische Spannungsreihe, Galvanische Zellen und Elektrolyse Sinnvoller Einsatz von Arbeitsmitteln (z.b. Lehrbuch, multimediale Lernumgebungen) Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden zeigen Kenntnisse über Elektrizität. dokumentieren experimentelle Ergebnisse und ihre Einbettung in Chemie und Physik. können Lernobjekte in einer multimedialen Lernumgebung bereit stellen. Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Lehr- und Lernformen: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Leistungsnachweise: Mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise gemäß Lehrveranstaltungsprofil Sprache(n): Deutsch LG-PC-3 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Basismodul Physik/Chemie I Elektrizität 1 VO ,5 Übungen zur Physik II 2 UE ,5 Übungen zur Chemie I 2 UE Vom Schulbuch zur multimedialen Lernumgebung (+ Tutorium) 1 SE 1 0,5 1, Summe 6,0 4,0 0,5 4,5 54,0 96,0 6,0 14
17 Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-4 Basismodul Physik/Chemie II Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 9,00 viertes Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Sommersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sollen Möglichkeiten, physikalische Inhalte selbständig zu recherchieren, zu bearbeiten und zusammenzufassen, kennen lernen. das physikalische Konzept Welle auf möglichst viele Beispiele anwenden und die physikalischen Größen dazu erklären können. über die Grundlagen der Entstehung einer Schallwelle von Licht und Lichtausbreitung geometrisch-optisch und wellenoptisch informiert sein. über die charakteristischen Eigenschaften einer Schallwelle und der Schallausbreitung Bescheid wissen. die Funktionsweise von Auge und Ohr physikalisch beschreiben können. die Funktionsweise optischer Geräte kennen. über Klang und Farbe (Spektren) Bescheid wissen. in einem Überblick die Bedeutung der organischen Chemie erfassen. die Baumerkmale organischer Moleküle erkennen, benennen und bestimmte Eigenschaften daraus herleiten können. das unterschiedliche Reaktionsverhalten gesättigter und ungesättigter Moleküle erläutern können. den Weg vom Rohöl zum fertigen Kraftstoff beschreiben können. den Redox Zusammenhang zwischen diesen funktionellen Gruppen erläutern können. erkennen, dass organische Verbindungen als Energieträger den Lebensstandard mit definieren und für alle physiologischen Vorgänge entscheidend sind. einen fächerverbindenden Projektunterricht planen können. Bildungsinhalte: Beschreibung des Konzepts Welle und ihre Grundgrößen (Ausbreitungsgeschwindigkeit, Amplitude, Schwingungsdauer, Wellenlänge, Frequenz), insbesondere die Beschreibung als harmonische Welle Schal und Schallausbreitung als elastische Längswelle Töne, Klänge, Geräusche und ihre Beschreibung als Frequenzspektren Farben und ihre Zuordnung im Spektrum Aufbau einfacher Experimente zur geometrischen und zur Wellenoptik (z.b. Darstellung des Spektrums, Verifizierung der Abbildungsgleichung, Messung der Wellenlänge, Messung der Schallgeschwindigkeit) Reflexionsgesetz und Brechungsgesetz und ihre Anwendungen Atmosphärische Lichterscheinungen (z.b. Himmelsblau, Regenbogen, Luftspiegelungen) Optische Geräte und ihre Beschreibung mit Hilfe der Abbildungsgleichung 15
18 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Funktionsweise von Auge und Ohr Wellenoptische Erscheinungen Anwendungen von Schall und Ultraschall Kohlenstoff als Zentralelement der Chemie der belebten Natur Vielfalt der Moleküle in der organischen Chemie, Isomerien, Nomenklatur, Alkane und Alkene im Vergleich Erdölgewinnung und aufarbeitung, Treibstoffe, Umweltprobleme, Methoden der Abgasreinigung Alkohole (Methanol und Ethanol), Oxidationsprodukte, Ester, Fette, Proteine, Kohlenhydrate Beispiele für fächerverbindenden Projektunterricht. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden können eine schriftliche Arbeit zu einem ausgewählten Thema der Physik verfassen. können Nachweise über Optik, Akustik bzw. organische Chemie erbringen. Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Lehr- und Lernformen: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Leistungsnachweise: Mündliche, schriftliche und praktische Leistungsnachweise gemäß Lehrveranstaltungsprofil Sprache(n): Deutsch LG-PC-4 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Basismodul Physik/Chemie II Optik und Akustik I 1 VO Organische Chemie 1,5 VU ,5 1,5 Projektlabor 2 SE Projektunterricht (+ Tutorium) 1,5 UE 1 0,5 1, ,5 1,5 Lehrpraxis 1 UE Didaktische Reflexion und Analyse 2 UE Summe 6,0 3,0 6,0 0,5 6,5 78,0 147,0 9,0 16
19 Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-5 Physik und Chemie; Angewandte Physik und Chemie Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS-Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 9,00 fünftes Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Wintersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sollen für ein fächerverbindendes Miniaturforschungsprojekt Teams bilden und die Arbeit theoretisch und experimentell koordinieren und ausführen. fächerübergreifende Themen zwischen Physik und Chemie oder Physik/Chemie und einem Zweitfach bearbeiten. die Notwendigkeit interdisziplinärer Zusammenarbeit für das Bearbeiten komplexer Themen erkennen an der Planung, Organisation und Durchführung von Exkursionen im Rahmen der Modulthemen mitarbeiten. Verständnis für die Inhalte (Astronomie, Medizin, Umwelt, Technik) entwickeln und ihre Bedeutung für die einzelnen Bildungsbereiche des Lehrplanes erkennen. selbst gewählte Fragestellungen mit geeigneten Mitteln experimentell bearbeiten. Bildungsinhalte: Einblick in die Arbeitsweise physikalisch/chemischer Forschung gewinnen Literaturrecherchen durchführen Kontakte zu Forschungseinrichtungen, Firmen etc. aufbauen Anwendung der naturwissenschaftlichen Methode Die Inhalte dieses Moduls orientieren sich innerhalb der ausgewiesenen Themen Astronomie, Industrielle Anwendung von Physik/Chemie, Medizin, Ernährung und Umwelt und Nanotechnologie am aktuellen Kenntnisstand. Durchführung von mindestens einer Exkursion Neben der Erarbeitung der dazugehörigen Grundlagen, wird auch Wert auf die Zuordnung zu den Bildungsbereichen und die Einschätzung der Bedeutung der Forschungsgebiete gelegt. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden verfassen eine fachspezifische Projektarbeit im Team, bei der der Beitrag der einzelnen Gruppenmitglieder klar hervorgeht. zeigen Verständnis für Astronomie, Medizin, Umwelt und Technik. bearbeiten selbst gewählte Fragestellungen mit geeigneten Mitteln. Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Lehr- und Lernformen: gemäß Lehrveranstaltungsprofil 17
20 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Leistungsnachweise: Fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Seminar- oder Projektarbeit (wahlweise 5. oder 6. Semester) Sprache(n): Deutsch LG-PC-5 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Physik und Chemie; Angewandte Physik und Chemie Fächerverbindendes Projekt mit Schwerpunkt Physik 1,5 AG ,5 1,5 Fächerverbindendes Projekt mit Schwerpunkt Chemie 1,5 AG ,5 1,5 Astronomie und Kosmologie 1,5 VU ,5 1,5 Industrielle Physik/Chemie 1,5 VU ,5 1,5 Biophysik 1 VU Meteorologie 1 UE Forschendes Experimentieren 1 VU 1 0,50 1, Summe 8,0 1,0 7,0 0,50 7,50 90,0 135,0 9,0 18
21 Modulbeschreibung PH Burgenland Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen (Mathematik) Kurzzeichen: Modulthema: LG-PC-6 Basismodul Physik/Chemie III Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Zusätzliche Lehrbefähigung Physik / Chemie N.N. Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: Laufendes Studienjahr 6,00 sechstes Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Jährlich im Sommersemester Kategorie: Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Basismodul Aufbaumodul ja nein ja nein Verbindung zu anderen Modulen: Bei studienübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Studiengangstitel/Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sollen über die Grundlagen der Quantenphysik Bescheid wissen und auf den Aufbau der Materie anwenden können. die Grundlagen der speziellen Relativitätstheorie verstehen können. die Grundlagen der Kernphysik beschreiben können. über die Radioaktivität und die dabei entstehende ionisierende Strahlung Bescheid wissen. das Standardmodell der Teilchenphysik kennen. ihr physikalisches Wissen im Rahmen von Übungen vertiefen. ihr chemisches Wissen im Rahmen von Übungen vertiefen. Bildungsinhalte: Von der Makrowelt zur Mikrowelt (Größenordnungen) Historische Entwicklung der Quantenphysik Der schwarze Strahler und die Quantifizierung der Energie Grundlagen der Quantenmechanik (Photoeffekt, Doppelspaltexperiment, Welle-Teilchen- Dualismus, Unschärferelation) Relativitätstheorie (Zeitdilatation, Längskontraktion, Energie-Masse-Äquivalenz) Physik des Atomkernes. Entstehung und Arten der ionisierenden Strahlung. Wirkung ionisierender Strahlung und Strahlenschutz. Standardmodell der Teilchenphysik Experimenteller Zusammenhang zwischen Molekül -struktur und -eigenschaften Nachweisreaktionen auf Zucker, Jod- Stärke in Nahrungsmitteln, Aminosäuren, Eiweißnachweis in Nahrungsmitteln Stärkeabbau im Speichel Alkoholische Gärung Empfindlichkeit von Proteinen Dünnschichtchromatografie Jodzahl, lipophile Lösungsmittel, Veresterung, Seifen und Waschmittel, Emulgatoren Farbstoffe schriftliche Arbeiten 19
22 HW FW SP ES BA VO/SE/UE Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden können die Inhalte der modernen Physik sowie der Chemie erläutern. können Protokolle zu den Experimenten anlegen. Literatur: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Lehr- und Lernformen: gemäß Lehrveranstaltungsprofil Leistungsnachweise: Fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Seminar- oder Projektarbeit (wahlweise 5. oder 6. Semester) Sprache(n): Deutsch LG-PC-6 Studienfachbereiche ECTS ECTS Art LV Semesterwochenstunden zu 45 Min.* Echtstunden zu 60 Min. Basismodsul Physik/Chemie III Fachdidaktik 2 SE Übungen zur Physik III 1,5 UE ,5 1,5 Übungen zur Chemie II 1,5 UE ,5 1,5 Moderne Physik II 1 VU Summe 6,0 4,0 4,0 54,0 96,0 6,0 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung UE Übung FW Fachwissenschaften und Fachdidaktik VO Vorlesung SE Seminar SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien BA Bachelorarbeit *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Lehreinheiten zu je 45 Minuten VU Vorlesung mit Übung EX Exkursion AG Arbeitsgemeinschaft 20
23 Prüfungsordnung Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen Informationspflicht Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter hat die Studierenden innerhalb der ersten beiden Lehrveranstaltungseinheiten jedes Studiensemesters schriftlich über die inhaltlichen Schwerpunkte der jeweiligen Lehrveranstaltung, ggf. den Stellenwert im Modul, die Anmeldung zur Prüfung, die Prüfungsanforderungen und die Beurteilungskriterien (Lehrveranstaltungsprofil im PH-Online) zu informieren Bestellungsweise der Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungskommissionen (1)Die Prüfungen über einzelne Lehrveranstaltungen werden von den jeweiligen Lehrveranstaltungsleiterinnen/Lehrveranstaltungsleitern abgenommen. (2)Im Falle einer kommissionellen Modulprüfung setzt sich die Prüfungskommission aus drei Prüferinnen/Prüfern zusammen, die vom studienrechtlich monokratischen Organ bestellt werden. (3)Die Mitglieder der Prüfungskommission haben aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, die/der gleichzeitig die Protokollführung übernimmt, zu wählen. Gemäß 44 Abs. 4 HG 2005 hat die bzw. der Vorsitzende einer Prüfungskommission für den geordneten Ablauf der Prüfung zu sorgen und das Prüfungsprotokoll zu führen. In das Protokoll sind der Prüfungsgegenstand, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Prüferinnen bzw. Prüfer oder Mitglieder der Prüfungskommission, die Namen der Studierenden bzw. des Studierenden, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse aufzunehmen. Die Gründe für die negative Beurteilung sind auf Antrag schriftlich mitzuteilen. Das Prüfungsprotokoll ist mindestens sechs Jahre ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufzubewahren. (4)Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltung ist unzulässig Anmeldeerfordernisse (1)Studierende müssen sich gemäß dem im Lehrveranstaltungsprofil genannten Anmeldeprozedere für alle Prüfungen über Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen anmelden Beurteilungskriterien (1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil)Kompetenzen. (2) Die Leistungsfeststellung kann je nach Festlegung in den einzelnen Modulbeschreibungen durch Beobachtung der Leistungen in den Lehrveranstaltungen, durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Beurteilung von Seminar-, Projektarbeiten, Portfolios, Überprüfung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten etc. und/oder durch mündliche und schriftliche Prüfungen im Sinne der vorliegenden Vorschrift erfolgen. 21
24 (3) Der positive Erfolg von Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten ist gemäß 43 Abs. 3 HG 2005 mit sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3) oder genügend (4), der negative Erfolg ist mit nicht genügend (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. Nur für Lehrveranstaltungen des Typs Exkursion und Praktika hat die positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen und die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen zu lauten. (4) Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. (5) Bei der Heranziehung der zweistufigen Notenskala ( mit Erfolg teilgenommen bzw. ohne Erfolg teilgenommen ) für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen zumindest in den wesentlichen Bereichen erfüllt werden. Mit ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen Ablegung, Beurteilung und Beurkundung von Prüfungen (1) Gemäß 44 Abs. 2 HG 2005 sind mündliche Prüfungen öffentlich. Bei mündlichen kommissionellen Prüfungen ist die Vorsitzende/der Vorsitzende einer Prüfungskommission (siehe Abs. 4) in allen anderen Fällen ist die Prüferin/der Prüfer berechtigt, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken und Zuhörerinnen/Zuhörer auszuschließen, wenn sie die Prüfung stören. (2) Gemäß 44 Abs. 2 HG 2005 ist das Ergebnis einer mündlichen Prüfung der/dem Studierenden unmittelbar nach der Prüfung, das Ergebnis einer schriftlichen Prüfung spätestens vier Wochen nach der Prüfung bekannt zu geben. Die Erfassung von Ergebnissen in PH-Online hat innerhalb von vier Wochen nach dem Prüfungstermin durch den/die Prüfer/in zu erfolgen. Die Gründe der Beurteilung sind von der Prüferin/vom Prüfer auf Verlangen der/dem Studierenden zu erläutern. (3) Alle Beurteilungen sind der/dem Studierenden auf Verlangen schriftlich zu beurkunden. (4) Gemäß 44 Abs. 5 HG 2005 ist den Studierenden auf Verlangen Einsicht in die sie betreffenden Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Sie sind berechtigt, an Ort und Stelle von diesen Unterlagen Abschriften oder Kopien anzufertigen Prüfungswiederholungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen stehen der/dem Studierenden gemäß 43 Abs 5 HG 2005 insgesamt drei 22
25 Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Auf Ansuchen der/des Studierenden sind bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen, wenn dies organisatorisch möglich ist. (2) Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei von der Institutsleitung unter Berücksichtigung des Abs 1 bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. (3) Bei negativer Beurteilung der Schulpraktischen Ausbildung, die semesterweise an Praxisschulen absolviert wird, steht gemäß 59 Abs. 2 Ziffer 6 HG 2005 nur eine Wiederholung zu. (4) In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß 59 Abs. 2 Z 4 und Z 6 HG 2005 auch die Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen Rechtsschutz bei Prüfungen und Nichtigerklärung von Beurteilungen (1) Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist keine Berufung zulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag aufzuheben. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und hat den schweren Mangel glaubhaft darzulegen. Wurde die Prüfung aufgehoben, so ist das Antreten zu dieser aufgehobenen Prüfung nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. (Siehe 44 Abs. 1 HG 2005) (2) Für die Nichtigerklärung von Beurteilungen finden die folgenden Bestimmungen des 45 HG 2005 Anwendung: a. Das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ hat die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde. b. Überdies ist die Beurteilung einer Prüfung oder einer wissenschaftlichberufsfeldbezogenen Arbeit für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde. c. Die Prüfung, deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung und Vorlesung mit Übung (1) Bei Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung besteht in Präsenzstunden keine Anwesenheitsverpflichtung. Bei Lehrveranstaltungen des Typs Vorlesung mit Übung besteht in Präsenzstunden eine Anwesenheitsverpflichtung von zumindest 75vH. (2) Bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht gemäß Abs. 1 wird die/der Studierende von der Lehrveranstaltung abgemeldet und es erfolgt keine Beurteilung. (3) Prüfungen über Lehrveranstaltungen der o.g. Typen sind bei der Lehrveranstaltungsleiterin/dem Lehrveranstaltungsleiter in der von ihr/ihm bekannt gegebenen Form (schriftlich, mündlich, praktisch) abzulegen. Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter hat drei Prüfungstermine anzubieten. Prüfungen oder andere 23
26 Leistungsnachweise, die nach dem Ende des Folgesemesters der Lehrveranstaltung erfolgen, haben sich an einem vergleichbaren aktuellen Modul / an einer vergleichbaren Lehrveranstaltung zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Institutsleitung Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Seminar, Übung und Arbeitsgemeinschaft (1) Lehrveranstaltungen des Typs Seminar, Übung und Arbeitsgemeinschaft sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung nicht durch einen punktuellen Prüfungsvorgang, sondern durch mehrere, mindestens jedoch zwei Leistungsfeststellungen unter Einbeziehung allfälliger Studienaufträge erfolgt. Bei diesen Lehrveranstaltungen besteht in Präsenzstunden eine Anwesenheitsverpflichtung von zumindest 75 vh. Abweichend davon besteht bei Lehrveranstaltungen gemäß Pkt eine Anwesenheitsverpflichtung von 100 vh. (2) Bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht gemäß Abs. 1 wird die/der Studierende von der Lehrveranstaltung abgemeldet und es erfolgt keine Beurteilung. (3) Wird die Beurteilung voraussichtlich auf Nicht genügend lauten, so ist die/der Studierende über diese drohende negative Beurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt zu informieren. (4) Bei negativer Beurteilung der Leistungen in diesen Lehrveranstaltungen ist die/der Studierende berechtigt, über die Inhalte der Lehrveranstaltung eine Prüfung bis zum Ende des Folgesemesters abzulegen. Das erstmalige Antreten zu dieser Prüfung gilt als erste Wiederholung im Sinne des Pkt (1) Prüfungen über Lehrveranstaltungen des Typs Praktikum und Exkursion (1) Bei diesen Lehrveranstaltungen erfolgt die positive Beurteilung durch mit Erfolg teilgenommen, die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen. Bei diesen Lehrveranstaltungen besteht in Präsenzstunden eine Anwesenheitsverpflichtung von zumindest 75 vh. (2) Bei Unterschreitung der Anwesenheitspflicht gemäß Abs. 1 wird die/der Studierende von der Lehrveranstaltung abgemeldet und es erfolgt keine Beurteilung Leistungsbeurteilungen im Rahmen der Schulpraktischen Ausbildung (1) Im Folgenden wird die Beurteilung folgender Lehrveranstaltungen des Studienfachbereichs Schulpraktische Studien geregelt: a. Schulpraktische Übungen und Unterrichtsbesuche b. Didaktische Reflexion und Analyse c. Schulpraktikum bzw. geblocktes Tagespraktikum d. Lehrpraxis (2) Kriterien für die Beurteilung der Leistungen in den unter Abs. 1 genannten Lehrveranstaltungen sind insbesondere: a) das fachspezifische bzw. fachwissenschaftliche Grundlagenwissen, b) die mündliche und schriftliche Beherrschung der Unterrichtssprache, c) didaktisch-methodische Fähigkeiten, insbesondere Methodenvielfalt und die Fähigkeit zum aufgabenspezifischen Einsatz der Unterrichtsmethoden, 24
27 d) inter- und intrapersonale Kompetenz. (3) Die Leistungen in den Lehrveranstaltungen gemäß Abs. 1 sind sowohl verbal als auch nach den Stufen der fünfstufigen Notenskala zu beurteilen. Die/der Studierende ist auf ihr/sein Verlangen über ihre/seine Studienfortschritte und über die voraussichtliche Beurteilung zu informieren. (4) Die semesterweise Beurteilung erfolgt durch die zuständige Praxisberaterin / den zuständigen Praxisberater in Absprache mit der Praxislehrerin / dem Praxislehrer, die/der einen Notenvorschlag auf der Grundlage persönlicher Leistungsfeststellungen und der schriftlichen Leistungsbeschreibung erstellt. (5) Ist eine negative Semesterbeurteilung zu erwarten, ist der zuständigen Institutsleiterin/dem zuständigen Institutsleiter von der zuständigen Praxisberaterin / dem zuständigen Praxisberater über die zu erwartende negative Beurteilung zum frühest möglichen Zeitpunkt Mitteilung zu machen. Die / Der Studierende ist über die voraussichtlich negative Beurteilung und ihre Grundlagen sowie allfällige Anforderungen zur Erreichung einer positiven Beurteilung umgehend nachweislich zu informieren Die Beurteilung erfolgt dann jedenfalls durch eine Prüfungskommission, der die Praxisberaterin / der Praxisberater, die Praxislehrerin / der Praxislehrer sowie die zuständige Institutsleiterin / der zuständige Institutsleiter angehören. Darüber hinaus finden die Bestimmungen des Pkt (2), (3), (4) über die Durchführung kommissioneller Prüfungen Anwendung. (6) Bei negativer Beurteilung der Schulpraktischen Ausbildung im Sinne des Abs. 1 darf diese einmal wiederholt werden. Wird diese Wiederholung negativ beurteilt, so gilt gemäß 59 Abs. 2 Z 6 HG 2005 das Studium als vorzeitig beendet Modulprüfungen (1) Der positive Abschluss eines Moduls setzt entweder a) positive Einzelbeurteilungen über alle Lehrveranstaltungen des Moduls gemäß Pkt bis oder b) eine mündliche kommissionelle Modulprüfung oder c) eine schriftliche kommissionelle Modulprüfung im Ausmaß von maximal 120 Minuten voraus. (2) Modulprüfungen können bei negativem Ergebnis höchstens dreimal wiederholt werden. Kann nach dreimaliger Wiederholung kein positives Ergebnis erzielt werden, so gilt das Studium gemäß 59 Abs. 2 Z. 4 HG 2005 als vorzeitig beendet Schriftliche Abschlussarbeit (1) Im 5. oder 6. Semester ist im Rahmen einer der Lehrveranstaltungen eine Seminar- oder Projektarbeit mit fachwissenschaftlichem oder fachdidaktischem Schwerpunkt zu verfassen. (2) Der Umfang der schriftlichen Arbeit bezieht sich auf mindestens Zeichen (Leerzeichen inklusiv) mit 1,5 Zeilenabstand und einer Schriftgröße von 12 Punkten; dies entspricht etwa DINA4 Seiten. (3) Diese Arbeit stellt den Leistungsnachweis für das jeweilige Semester dar. 2.7 Studienabschluss Der Lehrgang zum Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung für Hauptschullehrer/innen schließt mit einem Zertifikat über 43 EC ab. 25
28 Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs führt nicht zur Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Education. 2.8 Inkrafttreten und allfällige Übergangsbestimmungen Das Curriculum tritt mit 1. Oktober 2012 in Kraft. 3 Kostenkalkulation Da der Lehrgang organisatorisch gemeinsam mit der Erstausbildung und mit der berufsbegleitenden Form geführt wird, entstehen gemäß Pkt für den Lehrgang keine gesonderten Kosten. 26
vom 16. September 2011 (Beschluss 49 / 2011)
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