Theaterpädagogik 1 15 EC

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Theaterpädagogik 1 15 EC"

Transkript

1 Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang Theaterpädagogik 1 15 EC UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Curriculum allgemeine Angaben: Datum der Kenntnisnahme durch die Studienkommission: Datum der Genehmigung durch das Rektorat: Datum der Kenntnisbringung an den Hochschulrat: Studienkennzahl: Beginn: STUKO-Kenntnisnahme vom

2 Professionalität Humanität Internationalität Curriculum Lehrgangstitel Theaterpädagogik 1 EC-Punkte: 15 Zahl der Module: 3, davon lehrgangsübergreifend: 0 Planendes Institut: Veranstaltendes Institut: Kooperationen mit anderen Institutionen: Zielgruppe/n: Fort- und Weiterbildung APS Fort- und Weiterbildung APS ---- schulischer Bereich: Bereich Kindergarten- oder Sozialpädagogik: x Sonstiges: --- Zulassungsvoraussetzungen: Formal: abgeschlossene Erstausbildung Inhaltlich: Allfällige Reihungskriterien: Bedarf: - Theaterpädagogische Aspekte stellen eine wertvolle Ergänzung des Deutsch- und Fremdsprachenunterricht dar, sie bieten die Möglichkeiten des fächerübergreifenden Unterrichts in den Bereichen Musik, Bewegung und Sport und Bildnerische Erziehung. - Unterrichtserteilung der Unverbindliche Übung Darstellendes Spiel x Kurzbeschreibung des Lehrgangs: Der Lehrgang bietet den TeilnehmerInnen eine theaterpädagogische Grundausbildung in Form unterschiedlicher theatraler Zugänge, vom Basistraining bis zur Schauspielpädagogik. Durch eigenes Tun werden viele Möglichkeiten ausprobiert, die sowohl die eigene Persönlichkeit herausfordern, als auch im Unterricht einsetzbar sind. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Auch jemand, die selbst noch nie auf einer Bühne gestanden ist, kann an dem Lehrgang teilnehmen. Ziel(e) des Lehrganges: durch den Lehrgang erwerbbare formale Qualifikationen und/oder Befähigungen - Vermittlung einer theaterpädagogischen Grundausbildung in Form unterschiedlicher theatraler Zugänge für den Unterricht - Befähigung zur Unterrichtserteilung der Unverbindlichen Übung Darstellendes Spiel Inhalte: Basistraining Körper Bewegung Raum Atem Sprechen Stimme Improvisation und Erzähltechniken Spielen und Darstellen in der Klasse Vom Text zur Szene Schauspielpädagogik Planung und Durchführung von Theater-Gruppenprojekte STUKO-Kenntnisnahme vom

3 Kompetenzen: unterschiedliche theatrale Zugänge, Techniken und Methoden in Didaktik, Dramaturgie, Inszenierung und Schauspiel kennen und umsetzen können theaterpädagogischer Problemstellungen in Lernsituationen und -erfahrungen sowohl zur Persönlichkeitsentwicklung als auch zur Kompetenzerweiterung in Bezug auf gruppendynamische, kreative und ästhetische Prozesse anleiten können eigene Spielerfahrungen als Grundlage für die Vermittlungsarbeit erkennen können Methoden und Techniken, die ganzheitliche Lernprozesse ermöglichen, einsetzen können eigenes und fremdes (Spiel-) Verhalten reflektieren und analysieren können (Theater-) Gruppen aufbauen, Spiel- und Lernsituationen leiten und deren künstlerische Rahmenbedingungen gestalten können Teilnahmeregelungen und Prüfungsbedingungen: siehe angefügte Prüfungsordnung Abschlussdokument: Zeugnis Evaluation: Die Evaluation der Lehrveranstaltungen/Module erfolgt durch den einheitlichen Rückmeldebogen der PH OOE Zeitliche Struktur: Lehrgangsdauer: 375 Echtstunden davon 138 Echtstunden betreutes Studium davon 237 Echtstunden unbetreutes Selbststudium Lehrgangsdauer: 2 Semester beabsichtigter Beginn: WS 2011/12 Begründung, wenn der unbetreute Selbststudienanteil >50 % des Gesamtworkloads beträgt: Der erhöhte Selbststudienanteil ergibt sich einerseits durch die großteils selbstständige Planung des Theatergruppenprojektes und andererseits durch die umfassende Auseinandersetzung mit der Fachliteratur beim Verfassen der schriftlichen Abschlussarbeit. Lehrgangsverantwortliche/r Vor- und Zuname, ak. Grad: Elisabeth Marischler Dienststelle: Pädagogische Hochschule OÖ Telefon: 0650/ elisabeth.marischler@ph-ooe.at STUKO-Kenntnisnahme vom

4 Pädagogische Hochschule Oberösterreich Modulraster Theaterpädagogik 1 1. Semester 2. Semester M-1.1. M-1.2. Grundlagen 1 Grundlagen 2 3,0 EC 3,0 SWSt. 2,0 EC 2,0 SWSt. 3,0 2,0 M-1.2. M-2.2. Schauspiel - Handwerk 1 Schauspiel - Handwerk 2 3,0 EC 3,0 SWSt. 3,0 EC 3,0 SWSt. 3,0 3,0 M-3 Abschlussarbeit 4,0 EC 4,0 SWSt. 4,0 6,0 EC 6,0 SWSt. 9,0 EC 9,0 SWSt. Summe: Summe: 15 EC 15 SWSt. Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung UE Übung Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO Vorlesung SE Seminar SP Schulpraktische Studien WP Wahlpflichtmodul WM Wahlmodul ES Ergänzende Studien *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten STUKO-Kenntnisnahme vom

5 HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium Pädagogische Hochschule OÖ Modulübersicht Theaterpädagogik 1 M-1.1 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen 1 Basistraining 1 SE Körper - Bewegung - Raum Atem - Sprechen - Stimme 1 SE SE Summe M M-2.1 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Schauspiel-Handwerk 1 Improvisation und Erzähltechniken Spielen und Darstellen: Die Arbeit in der Klasse Vom Text zur Szene - Schauspielpädagogik 1 SE SE SE Summe M Summen 1. Sem STUKO-Kenntnisnahme vom

6 HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium M-1.2 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen 2 Basistraining 1 SE Körper - Bewegung - Raum Atem - Sprechen - Stimme 0,5 SE 0,5 6 6,5 0,5 0,5 SE 0,5 6 6,5 0,5 Summe M M-2.2 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Schauspiel-Handwerk 2 Improvisation und Erzähltechniken Spielen und Darstellen: Die Arbeit in der Klasse Vom Text zur Szene - Schauspielpädagogik 1 SE SE SE Summe M M-3 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Abschlussarbeit Schriftliche Abschlussarbeit Praktische Abschlussarbeit und Präsentation 2 SE 0, Summe M , Summen 2. Sem Gesamtsummen , STUKO-Kenntnisnahme vom

7 Legende: HW Humanwissenschaften LV Lehrveranstaltung UE Übung Fachwissenschaften und Fachdidaktiken VO Vorlesung SE Seminar SP Schulpraktische Studien WP Wahlpflichtmodul WM Wahlmodul ES Ergänzende Studien (H)LGÜ (hochschul)lehrgangsübergreifendes Modul *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten STUKO-Kenntnisnahme vom

8 Modulbeschreibung Kurzzeichen: Modulthema: M-1 Grundlagen Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Theaterpädagogik NN Studienjahr: : Semester: 2011/ und 2. Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1x pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: M-3 Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Bildungsziele: über die eigene praktische Arbeit an der Differenzierung der Wahrnehmung, der Gruppenbildung und dem körperlichen Ausdruck ein Wissen über die Strukturierung von pädagogischen und künstlerischen Prozessen, sowie von Strukturen der Kreativität erlangen Aufmerksamkeit auf der Bühne positiv annehmen Bühnengesetzmäßigkeiten für die eigene darstellerische Arbeit nutzen Ausdruckspalette der Hände, Atemtechnik und Stimmbildung kennen und erproben Bildungsinhalte: Öffnung der Sinne, Differenzierung der Wahrnehmung Gruppenbildung, nondirektive Gruppenarbeit Einstiege in die darstellende Arbeit: Spiele, Übungen, Trainings Strukturierung von Bewegung und Raum Körperausdruck & nonverbales Spiel Strukturen der Kreativität Atemtechnik Stimmtraining Artikulation Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Spiele, Übungen, Trainings anleiten können den eigenen Körper als Ausdrucksmittel einsetzen können im Textvortrag Atem, Stimme, Artikulation adäquat einsetzen können Literatur: wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Seminar Leistungsnachweise: aktive Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen mündliche und schriftliche Reflexionen Umsetzung von praktischen Übungen (Miniaufführungen) vor der Gruppe Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom

9 HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium M-1 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen Basistraining 2 SE Körper - Bewegung - Raum Atem - Sprechen - Stimme 1,5 SE 1, ,5 1,5 1,5 SE 1, ,5 1,5 Summe STUKO-Kenntnisnahme vom

10 Modulbeschreibung Kurzzeichen: Modulthema: M-2 Schauspiel-Handwerk Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Theaterpädagogik 1 NN Studienjahr: : Semester: 2011/ und 2. Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1x pro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: M-3 Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Bildungsziele: Scheu davor abbauen, auf die Bühne zu gehen und nicht zu wissen, was passieren wird Vertrauen in Zusammenarbeit und Zusammenspiel stärken das Erzählen als eine der Wurzeln des Theaterspiels verstehen Improvisation als eigenständige künstlerische Form, sowie als pädagogisches Tool gezielter einsetzen Spiele, Übungen und Etüden für die altersgerechte Arbeit mit Schulklassen und anderen Gruppen einüben Andere bei der Rollenarbeit anleiten Bildungsinhalte: Erzähltechniken Training von Aufmerksamkeit, Zuhören, Zusammenarbeit Einlassen auf den Moment: Geschichten entdecken anstatt erfinden Theatersport / Improtheater: Spielen ohne Netz Framing von Improvisationen und Arbeitsprozessen Feedback geben; die Qualität von Geschichten und Szenen beurteilen Spiele als Ausgangsbasis für Bühnengeschehen Improvisation als theaterpädagogisches Werkzeug Grundlagen der Kommunikationstheorie Grundlagen der Rollenarbeit Beziehung zwischen den Spielenden praktische Analyse von Theatertexten Entwicklung von Figuren und Rollen Ausdruck der Hände im Spiel pädagogische Verfahren zum Einstieg in Monologe, Dialoge, Gruppen- und Massenszenen Grundlagen szenischer Arrangements Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Framing von Improvisationen beherrschen Spiele und Improvisationen pädagogisch einsetzen können Teile einer Rolle erarbeiten können Rollenarbeit bei anderen anleiten können Literatur: wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben Lehr- und Lernformen: Seminar Leistungsnachweise: STUKO-Kenntnisnahme vom

11 HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium aktive Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen mündliche und schriftliche Reflexionen Umsetzung von praktischen Übungen (Miniaufführungen) vor der Gruppe Sprache(n): Deutsch M-2 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Schauspiel-Handwerk Improvisation und Erzähltechniken Spielen und Darstellen: Die Arbeit in der Klasse Vom Text zur Szene - Schauspielpädagogik 2 SE SE SE Summe M STUKO-Kenntnisnahme vom

12 Modulbeschreibung Kurzzeichen: Modulthema: M-3 Abschlussarbeit Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Theaterpädagogik 1 NN Studienjahr: : Semester: 2011/ Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1x im Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: M-1 und M-2 Bei lehrgangsangsübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Lehrgangstitel: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: positiver Abschluss der Module 1 und 2 Bildungsziele: Theater-Gruppenprojekte von der Stoffwahl bis zur Aufführung durchführen können erweiterte organisatorische Kompetenzen in allen Aspekten einer Theaterproduktion erwerben Arbeitsschritte beim Theater-Gruppenprojekt sinnvoll planen Theater-Gruppenprojekt vor Publikum aufführen und die gemachten Erfahrungen reflektieren eine schriftliche Abschlussarbeit verfassen Bildungsinhalte: Planung und Durchführung des Theater-Gruppenprojektes Verfassen der Abschlussarbeit zu einem selbstgewählten Thema Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: im Lehrgang erworbene Kenntnisse bei der Planung und Durchführung eines Theatergruppenprojektes umsetzen Verfassen der Abschlussarbeit Literatur: wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen aktuell bekannt gegeben; selbstgewählte Literatur zum Thema der Abschlussarbeit Lehr- und Lernformen: Arbeit in Gruppen, Präsentation Leistungsnachweise: Aufführen des Theater-Gruppenprojektes, Abschlussarbeit Sprache(n): Deutsch STUKO-Kenntnisnahme vom

13 HW SP ES VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile gemäß 37 HG gesamt (Präsenz + 37 HG) Unbetreutes Selbststudium M-3 Studienfachbereiche Art LV Semesterwochenstunden *) zu 45 Min. Echtstunden zu 60 Min. Abschlussarbeit Schriftliche Abschlussarbeit Praktische Abschlussarbeit und Präsentation 2 SE 0, Summe M , STUKO-Kenntnisnahme vom

14 Prüfungsordnung für den Lehrgang Theaterpädagogik 1 Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den Modulbeschreibungen und Lehrveranstaltungsbeschreibungen zu beachten. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Theaterpädagogik 1 an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich und enthält Bestimmungen über Voraussetzungen und zu vergebenden Beurteilungen. Das sind: Beurteilungen von Lehrveranstaltungen ( 6) Beurteilung einer Abschlussarbeit ( 9) 2 Arten von Lehrveranstaltungen/Informationspflicht (1) Seminar (SE): Lehrveranstaltung, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Die Studierenden werden aktiv einbezogen. Seminare dienen der Vorstellung wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. Maximale Gruppengröße 25. (2) Die Lehrenden informieren die Studierenden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls nachweislich über Ziele, Inhalte, allfällige Studienaufträge sowie über Leistungsanforderungen, Beurteilungskriterien und Details der Prüfung. 3 Beurteilungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung (1) Voraussetzung zur Zulassung zu einer Prüfung ist die Erfüllung allfälliger Studienaufträge, die ordnungsgemäße Inskription und die Anwesenheit bei allen Lehrveranstaltungen (SE, UE, EX). Die Anwesenheit bei Vorlesungen kann durch eigenständiges Literaturstudium ersetzt werden. (2) Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.b. Krankenhausaufenthalt) kann eine besondere Vereinbarung (z.b. Studienauftrag) zum Ersatz von höchstens 25% der tatsächlich gehaltenen Lehrveranstaltungseinheiten getroffen werden. (3) Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig spätestens am letzten Werktag vor der Prüfung zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen bei den jeweiligen Prüfer/innen oder im Falle kommissioneller Prüfungen bei der zuständigen Lehrgangsleitung anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. 4 Beurteilung des Studienerfolgs (1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Bildungsziele, Bildungsinhalte und Kompetenzen des jeweiligen Curriculums. (2) Die Leistungsbeurteilung hat durch Beobachtung der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen, durch Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Portfolios etc. und/oder durch Prüfungen im Sinne der Prüfungsordnung zu erfolgen. (3) Der positive Erfolg von Prüfungen von Leistungen inkl. der Abschlussarbeit wird bei positivem Erfolg mit mit Erfolg teilgenommen und bei negativem Erfolg mit ohne Erfolg teilgenommen beurteilt werden. Mit mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen. 5 Prüfungsdauer (1) Die Prüfungsdauer soll bei mündlichen Prüfungen 15 Minuten nicht unter- und 40 Minuten nicht überschreiten. Auf eine angemessene Vorbereitungszeit ist Bedacht zunehmen. STUKO-Kenntnisnahme vom

15 (2) Die Prüfungsdauer soll bei schriftlichen Prüfungen 45 Minuten nicht unter- und 180 Minuten nicht überschreiten. (3) Die Prüfungsdauer soll bei praktischen Prüfungen 30 Minuten nicht unter- und 90 Minuten nicht überschreiten. Auf eine angemessene Vorbereitungszeit ist Bedacht zunehmen. 6 Beurteilung von Lehrveranstaltungen Diese kann unter Bedachtnahme auf die 3, 4 und 5 dieser Prüfungsordnung durch Prüfungen (schriftlich und/oder mündlich und/oder praktisch) und/oder die Beurteilung von Studienaufträgen, Portfolios, etc. erfolgen. Die Lehrenden informieren die Studierenden zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls nachweislich (Veröffentlichung im PH Online) über Beurteilungskriterien und Details der Prüfung. 9 Abschlussarbeit (1) Die Anmeldung zur Abschlussarbeit hat spätestens im vorletzten regulären Lehrgangssemester bei der/dem betreuenden Lehrenden zu erfolgen. (2) Die Abschlussarbeit hat mindestens 15 Seiten (Formatierung entsprechend den Richtlinien zur Bachelorarbeit) zu umfassen. Teile der Abschlussarbeit können auch in anderer als in Textform (etwa in Form von Videos, Lernprogrammen, DVDs oder CDs, formalen Sprachen etc.) gestaltet werden. Der Umfang und die Form der gesamten Arbeit sind in diesen speziellen Fällen mit den Betreuer/innen zu vereinbaren. (3) Die Abschlussarbeit ist einfach in schriftlicher, fest gebundener Ausfertigung und einfach auf CD-ROM im Dateiformat *.pdf abzugeben. Auf der CD-ROM müssen der Name der Verfasserin/des Verfassers, der Titel der Arbeit sowie der Lehrgang angegeben werden. (4) Jeder Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte Erklärung der/des Studierenden anzuschließen: "Ich erkläre, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbst verfasst habe und dass ich dazu keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet habe. Außerdem habe ich ein Belegexemplar verwahrt." (5) Die Beurteilung der Abschlussarbeit erfolgt durch eine/n Themensteller/in und eine/n zweite/n Lehrende/n, der von der Lehrgangsleitung zu bestimmen ist. Bei voneinander abweichender Beurteilung entscheidet die zuständige Lehrgangsleitung. (6) Kriterien für die Beurteilung sind: Ausgewogene Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes im Fachbereich Differenziertes Problembewusstsein und präzise Fragestellung Verortung des Themas in der aktuellen Forschungs- und Bildungsdiskussion Stringente Gliederung und roter Faden Sprachlich-stilistische Eigenständigkeit Kritisch-selektiver Umgang mit den dem Forschungsstand entsprechenden Quellen Klare Ausweisung des Berufsfeldbezuges Offenlegung und Begründung der Wahl und korrekte Anwendung der Vorgangsweise (7) Präsentation der Abschlussarbeiten. Die Abschlussarbeiten werden durch die jeweiligen Autor/innen präsentiert, anschließend werden noch offene Fragen mit den betreuenden Lehrenden diskutiert und Rückmeldungen zu den Arbeiten gegeben. (8) Im Falle einer negativen Beurteilung der Abschlussarbeit kann diese maximal dreimal wiederholt werden. Ein einmaliger Wechsel der Betreuerin/des Betreuers und/oder ein einmaliger Wechsel des Themas sind möglich, erhöhen jedoch nicht die Gesamtzahl der Wiederholungen. 10 Prüfungstermine Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Begründete Ausnahmen erfordern die Zustimmung der zuständigen Lehrgangsleitung. Andere Leistungen (Teile von Prüfungen, Studienaufträge, STUKO-Kenntnisnahme vom

16 Portfolios, etc.) können jedoch bereits während des/der Semester(s) beurteilt werden. Leistungsnachweise über Inhalte von Modulen sind studienbegleitend möglichst zeitnah zu den Studienveranstaltungen durchzuführen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet wurden. 11 Öffentlichkeit mündlicher Prüfungen (1) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. (2) Es ist zulässig, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. (3) Die Prüfer/innen bzw. die Prüfungskommission haben das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn sie die Prüfung stören. 12 Beurkundung von Prüfungen und Teilnahmebestätigungen (1) Jede Beurteilung einer Lehrveranstaltung ist gem. 46 Hochschulgesetz 2005 auf Verlangen durch Ausstellung eines Zeugnisses zu bescheinigen und jedenfalls in der Studienevidenz zu vermerken. (2) Der/dem Studierenden ist auf ihr/sein Verlangen Einsicht in allfällige Beurteilungsunterlagen bzw. in das Prüfungsprotokoll (mit Ausnahme der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle) zu gewähren ( 44(5) Hochschulgesetz 2005). Der/die Studierende ist berechtigt von diesen Unterlagen Fotokopien herzustellen. (3) Teilnahmebestätigungen können für Lehrveranstaltungen ausgestellt werden, die nicht mit einer Prüfung oder einer anderen Art der Leistungsfeststellung abgeschlossen werden. 13 Prüfungswiederholungen/höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten (1) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen der/dem Studierenden insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Die Prüfungskommission besteht aus drei Prüfer/innen, die von der Institutsleitung bestellt werden. Die Mitglieder der Prüfungskommission wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollführer/in. Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme, Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. (2) Auf die höchstzulässige Anzahl an Prüfungsantritten ist anzurechnen: die negative Beurteilung einer Prüfung der Abbruch bzw. die Nichtbeurteilung einer Prüfung infolge der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel 14 Rechtsschutz bei Prüfungen gemäß Hochschulgesetz 2005, Nichtigerklärung von Beurteilungen gemäß Hochschulgesetz 2005, Abschluss des Studiums Das Studium ist erfolgreich beendet, wenn alle Module und die Abschlussarbeit positiv beurteilt sind. STUKO-Kenntnisnahme vom

17 Finanzierung X Lehrgang öffentlichen Rechts Lehrgang im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Teilnehmerbeiträge Beteiligungen: Beteiligte Institute der PH OÖ: Institut Fort- und Weiterbildung APS Externe Mitfinanzierung durch: ---- Kosten: Lehreinheiten: 184 davon Lehreinheiten UT7 184 * 85,00 = ,- Anmerkungen zu möglicherweise notwendigen Gruppenteilungen: --- Sonstige Kosten (z.b. Prüfungsgebühren): ---- Teilnehmerbeiträge: ---- pro Teilnehmer/in STUKO-Kenntnisnahme vom

LEHRGANG. Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education ( 65a HG 05 i.d.g.f.) berufsbegleitendes Ergänzungsstudium

LEHRGANG. Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education ( 65a HG 05 i.d.g.f.) berufsbegleitendes Ergänzungsstudium LEHRGANG Hochschulische Nachqualifizierung zum Bachelor of Education ( 65a HG 05 i.d.g.f.) berufsbegleitendes Ergänzungsstudium Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien Beschlussdaten Studienkommission:

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Berufsbezogene Fremdsprache Französisch. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Berufsbezogene Fremdsprache Französisch. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsbezogene Fremdsprache Französisch Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz

Mehr

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche

Mehr

Lehrgang. IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Onlinepublishing STUDIENKOMMISSION. Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits

Lehrgang. IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Onlinepublishing STUDIENKOMMISSION. Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Lehrgang IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Onlinepublishing (14 ECTS) Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der Studienkommission

Mehr

Lehrgänge und Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Credits im öffentlich-rechtlichen Bereich

Lehrgänge und Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Credits im öffentlich-rechtlichen Bereich Lehrgänge und Hochschullehrgänge ab 30 ECTS-Credits im öffentlich-rechtlichen Bereich Checkliste (Details lt. Erläuterungen) 1. QUALIFIKATIONSPROFIL 2. CURRICULUM 2.1. Allgemeines 2.2. Kompetenzkatalog

Mehr

Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik 30 EC Punkte

Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik 30 EC Punkte Professionalität Humanität Internationalität Curriculum für den Lehrgang / Hochschullehrgang Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik 30 EC Punkte

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. Rechnungswesen. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr. 30/2006 idgf, wird

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien

Pädagogische Hochschule Wien Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang Text- und Informationsverarbeitung im Bereich der Berufsschulpädagogik Gültig ab WS 2013/14 aufsteigend Version 1.0 vom 7. Jän. 2013 Auf Grund des

Mehr

Curriculum. Lehrgang für schulische Führungskräfte und Management in allen Schultypen

Curriculum. Lehrgang für schulische Führungskräfte und Management in allen Schultypen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9022 Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Studienplanversion V01 Begutachtet durch die

Mehr

Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik

Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Erlass der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Curriculum für den Lehrgang E-Learning E-Pädagogik Inhalt

Mehr

Lehrgang. IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Fotografie, Bildbearbeitung und Print STUDIENKOMMISSION

Lehrgang. IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Fotografie, Bildbearbeitung und Print STUDIENKOMMISSION PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Lehrgang IT-Schwerpunkte an HUM: Medienproduktion Fotografie, Bildbearbeitung und Print (14 ECTS) Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung

Mehr

Curriculum. für den Lehrgang. Informatiklehrerin/ Informatiklehrer für die Sekundarstufe II

Curriculum. für den Lehrgang. Informatiklehrerin/ Informatiklehrer für die Sekundarstufe II Curriculum gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.03.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) vom 04.06.2012 für den Lehrgang Informatiklehrerin/

Mehr

Prüfungsordnung. gemäß Curriculum Bachelorstudium Primarstufe (240 ECTS)

Prüfungsordnung. gemäß Curriculum Bachelorstudium Primarstufe (240 ECTS) Prüfungsordnung gemäß Curriculum Bachelorstudium Primarstufe (240 ECTS) Beschluss der Studienkommission vom 25.03.2015 Inhaltsverzeichnis 5.12.1 Geltungsbereich... 3 5.12.2 Art und Umfang der Prüfungen

Mehr

Hochschullehrgang Sprachheilpädagogik. Spartenausbildung

Hochschullehrgang Sprachheilpädagogik. Spartenausbildung Curriculum für den Hochschullehrgang (Stand 12.03.2012) Hochschullehrgang Sprachheilpädagogik Spartenausbildung Hochschullehrgang mit 60 Credits im öffentlich-rechtlichen Bereich Diese Vorlage wird eingereicht

Mehr

Lehrgang sing.klasse

Lehrgang sing.klasse Curriculum Lehrgang sing.klasse Version 5.0 Datum der Bestätigung durch Studienkommission: Die Studienkommission der PH NÖ bestätigt die gesetzeskonforme Gestaltung des Curriculums gemäß 42 Abs 2 (außer

Mehr

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL. Entwurf. Curriculum HOCHSCHULLEHRGANG FREIZEITPÄDAGOGIK

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL. Entwurf. Curriculum HOCHSCHULLEHRGANG FREIZEITPÄDAGOGIK PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL Entwurf Curriculum HOCHSCHULLEHRGANG FREIZEITPÄDAGOGIK (Akademischer Freizeitpädagoge) (Akademische Freizeitpädagogin) SKZ: 730 204 Codierung für die akadem. Bezeichnung:

Mehr

Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik 30 EC - Punkte

Zusätzliche Lehrbefähigung Berufsbezogene Fremdsprache Englisch im Bereich der Berufsschulpädagogik 30 EC - Punkte Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Curriculum. Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik

Curriculum. Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik Curriculum Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik 60 ECTS Beginn: Wintersemester 2012/13 Studienkennzahl: 730204 Verordnung Studienkommission: 24. Jänner 2012 Genehmigung durch das Rektorat: 31. Jänner

Mehr

Frühe sprachliche Förderung

Frühe sprachliche Förderung Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curricula-Verordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau. Studienbeginn ab WS 2010/11

Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau. Studienbeginn ab WS 2010/11 Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Hochschullehrgang Akademisch Pädagogischer Coach Beschluss der Gründungsstudienkommission vom 13. September 2007 Beschluss der Studienkommission

Mehr

Curriculum für ein gemeinsam eingerichtetes Studium

Curriculum für ein gemeinsam eingerichtetes Studium Curriculum für ein gemeinsam eingerichtetes Studium Muttersprachlicher Unterricht: Erstsprachen unterrichten im Kontext von Migration ( 9 Hochschul-Studienevidenzordnung i.d.g.f.) 30 ECTS der Pädagogischen

Mehr

Till. Theaterpädagogik. Theaterpädagogik. Certificate of Advanced Studies CAS. Master of Advanced Studies MAS. www.till.ch. www.phsz.

Till. Theaterpädagogik. Theaterpädagogik. Certificate of Advanced Studies CAS. Master of Advanced Studies MAS. www.till.ch. www.phsz. Till Theaterpädagogik Theaterpädagogik Certificate of Advanced Studies CAS Master of Advanced Studies MAS www.till.ch www.phsz.ch Bildungsverständnis Theaterpädagogik verbindet Kunst und Bildung Das theatrale

Mehr

PH Wien: Prüfungsordnung / Curricula für sechssemestrige Bachelor-Studiengänge. Prüfungsordnung

PH Wien: Prüfungsordnung / Curricula für sechssemestrige Bachelor-Studiengänge. Prüfungsordnung Prüfungsordnung Anlage zu den Curricula für sechssemestrige Bachelor-Studiengänge gemäß Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Wien vom 17. Februar 2009, zuletzt geändert am 11.06.2010.

Mehr

Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Curriculum für den Lehrgang

Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Curriculum für den Lehrgang Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 25. Jänner 2012 Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006

Mehr

Curriculum. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau. Hochschullehrgang Jugend- und Soziokulturarbeit

Curriculum. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau. Hochschullehrgang Jugend- und Soziokulturarbeit Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Hochschullehrgang Jugend- und Soziokulturarbeit Studienplanversion JS 1 Kooperation: Land Steiermark Landesjugendreferat Institut für

Mehr

Studienplan für Lehrgänge mit Credits

Studienplan für Lehrgänge mit Credits 77 Professionalität Humanität Internationalität Studienplan für Lehrgänge mit Credits Lehrgangstitel Pädagogik an Gedächtnisorten ECTS: 5 Lehrgangsverantwortliche(r) Vorname, Zuname, akad. Grade Mag. Dr.

Mehr

Curriculum für den Lehrgang. Beschluss 42/2011 der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 21. Feber 2011

Curriculum für den Lehrgang. Beschluss 42/2011 der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 21. Feber 2011 Beschluss 42/2011 der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 21. Feber 2011 Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung

Mehr

Curriculum. Lehrgang Lebende Fremdsprache Englisch an Berufsschulen. Studiengang Berufsschulpädagogik für das Lehramt an Berufsschulen

Curriculum. Lehrgang Lebende Fremdsprache Englisch an Berufsschulen. Studiengang Berufsschulpädagogik für das Lehramt an Berufsschulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Lebende Fremdsprache Englisch an Berufsschulen Studiengang Berufsschulpädagogik für das Lehramt an Berufsschulen Dieser Studienplan wurde gemäß 17

Mehr

Lehrgang Führungskräftetraining

Lehrgang Führungskräftetraining PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Zuteilung von ECTS-Credits Lehrgang Führungskräftetraining Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der Studienkommission auf Grund

Mehr

Textgegenüberstellung. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird

Textgegenüberstellung. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird 1 von 6 Textgegenüberstellung Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Hochschul-Curriculaverordnung (HCV) geändert wird Inhaltsverzeichnis 1. Hauptstück Allgemeine

Mehr

710 551: Lehrgang Officemanagement HUM (11 ECTS)

710 551: Lehrgang Officemanagement HUM (11 ECTS) PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Curriculum 710 551: Lehrgang Officemanagement HUM (11 ECTS) Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der Studienkommission auf Grund

Mehr

Curriculum. Lehrgang

Curriculum. Lehrgang Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe A auf Fachgruppe B für Modemarketing und Supply Chain Management Mode und Designpädagogik Auf Grund

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Information Systems and Management) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München vom 23.08.2010

Mehr

Modulhandbuch BA-Musik Profil: Instrumental-/Gesangspädagogik Vertiefungsrichtung Elementare Musikpädagogik Stand: 18. Juni 2012

Modulhandbuch BA-Musik Profil: Instrumental-/Gesangspädagogik Vertiefungsrichtung Elementare Musikpädagogik Stand: 18. Juni 2012 Modulhandbuch BA-Musik Profil: Instrumental-/Gesangspädagogik Vertiefungsrichtung Elementare Musikpädagogik Stand: 18. Juni 2012 Inhalt: Verlaufsplan Vertiefung EMP // Seite 2 Modul YIEMP3 // Seite 3 Modul

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Theaterpädagogik. Certificate of Advanced Studies CAS Master of Advanced Studies MAS

Theaterpädagogik. Certificate of Advanced Studies CAS Master of Advanced Studies MAS Theaterpädagogik Certificate of Advanced Studies CAS Master of Advanced Studies MAS Pädagogische Hochschule Schwyz und Till-Theaterpädagogik in Kooperation Theaterprojekt «On liquide», 26. / 27. 4. und

Mehr

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study

Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan (Study Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Clinical Trial Practice and Management» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Clinical Research I (Clinical Trial

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau

Mehr

T3C. Curriculum für den Hochschullehrgang. "Hochschuldidaktik" Lehrgang Hochschuldidaktik. Bestätigung der Voranmeldung bis 01.08.

T3C. Curriculum für den Hochschullehrgang. Hochschuldidaktik Lehrgang Hochschuldidaktik. Bestätigung der Voranmeldung bis 01.08. Lehrgang Hochschuldidaktik Teaching, Collaborating, Coaching & Constructing Knowledge in Higher Education T3C Curriculum für den Hochschullehrgang www.ph-kaernten.ac.at www.kph-es.at Bestätigung der Voranmeldung

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum für den. Lehrgang. Bewegung und Sport. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum für den. Lehrgang. Bewegung und Sport. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung für den Gegenstand Bewegung und Sport Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl Nr.

Mehr

[2011] BIC BILDUNGSCENTER STEIERMARK BIC DO IT YOURSELF LEHRGANG PROJEKTMANAGEMENT LEHRGANGS INFORMATION. LEHRGANGSLEITUNG: Ing.

[2011] BIC BILDUNGSCENTER STEIERMARK BIC DO IT YOURSELF LEHRGANG PROJEKTMANAGEMENT LEHRGANGS INFORMATION. LEHRGANGSLEITUNG: Ing. [2011] BIC BILDUNGSCENTER STEIERMARK BIC DO IT YOURSELF LEHRGANG PROJEKTMANAGEMENT LEHRGANGS INFORMATION LEHRGANGSLEITUNG: Ing. Christian Becskei Inhalt 1 Qualifikations und Leistungsziele... 3 1.1 Lehrziele...

Mehr

Voraussetzung für die Teilnahme: Bestehen der Aufnahmeprüfung für den weiterbildenden Masterstudiengang Rhythmik-Elementare Musikpädagogik.

Voraussetzung für die Teilnahme: Bestehen der Aufnahmeprüfung für den weiterbildenden Masterstudiengang Rhythmik-Elementare Musikpädagogik. Theorie der Rhythmik/Elementaren Musikpädagogik (EMP) Modulcode: T (MA REMP) Die Studierenden besitzen grundlegende Kenntnisse im Bereich der Geschichte und Theorie der Rhythmik bzw. der EMP. Sie erhalten

Mehr

Prüfungsordnung. 2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich berufsfeldbezogenen Arbeiten

Prüfungsordnung. 2 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich berufsfeldbezogenen Arbeiten Prüfungsordnung Anlage zu den Curricula für sechssemestrige Bachelor-Studiengänge gemäß Beschluss der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Wien vom Februar 2009, zuletzt geändert am 2.Februar

Mehr

Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Mittelständische Unternehmensführung MBA in Entrepreneurship der Fakultät IV Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover

Mehr

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen

Mehr

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht

Zugangs- und Prüfungsordnung. für das. weiterbildende Zertifikatsstudium. Management und Unternehmensrecht Zugangs- und Prüfungsordnung für das weiterbildende Zertifikatsstudium Management und Unternehmensrecht an der Fachhochschule Südwestfalen, Standort Hagen 1 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 62 Abs. 1 und

Mehr

Anlage 11 b Fachspezifische Anlage für das Fach Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor) vom 23.09.2015 - Lesefassung -

Anlage 11 b Fachspezifische Anlage für das Fach Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor) vom 23.09.2015 - Lesefassung - Anlage 11 b Fachspezifische Anlage für das Fach Informatik (Zwei-Fächer-Bachelor) vom 23.09.2015 - Lesefassung - Die Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge Informatik mit 30 bzw. 60 Kreditpunkten () bieten

Mehr

Curriculum Magisterstudium Germanistik Universität Klagenfurt 1.6.2005

Curriculum Magisterstudium Germanistik Universität Klagenfurt 1.6.2005 Curriculum Magisterstudium Germanistik Universität Klagenfurt 1.6.2005 BEILAGE 5 zum Mitteilungsblatt 19. Stück 2004/2005 15.06.2005 Präambel Verordnung auf der Grundlage des Universitätsgesetzes 2002

Mehr

41/11. Amtliches Mitteilungsblatt. 9. August 2011. Seite. Erste Ordnung zur Änderung der Studien- für den Bachelorstudiengang

41/11. Amtliches Mitteilungsblatt. 9. August 2011. Seite. Erste Ordnung zur Änderung der Studien- für den Bachelorstudiengang Nr. 41/11 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 649 41/11 9. August 2011 Amtliches Mitteilungsblatt Erste Ordnung zur Änderung der Studien- ordnung für den Bachelorstudiengang Interaction Design/Game

Mehr

Modulhandbuch Master Musik. Hauptfach Elektronische Medien

Modulhandbuch Master Musik. Hauptfach Elektronische Medien handbuch Master Musik Hauptfach Elektronische Medien Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Master Musik (M.Mus.) Letzte Änderung: 23.06.2013 Hauptfach Elektronische Medien 4 Semester

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am

Mehr

Besonderer Teil. der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang. Medizinisches Informationsmanagement (MMI)

Besonderer Teil. der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang. Medizinisches Informationsmanagement (MMI) Nr. 02/205 vom 04.02.205 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Medizinisches Informationsmanagement (MMI) mit dem Abschluss Master of Arts in der Fakultät III - Medien, Information

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

Vorinformation Kurzdarstellung der Module

Vorinformation Kurzdarstellung der Module Universitätslehrgang Professionalität im Lehrberuf (ProFiL) 2015 2017 Vorinformation Kurzdarstellung der Module Start-up Seminar Es werden alle Bewerber/innen, die nach einer Vorselektion aufgenommen wurden,

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut vom 18.06.2010 in der konsolidierten, nicht amtlichen Fassung der

Mehr

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL CURRICULUM. Hochschullehrgang mit Masterabschluss. "Lösungsfokussiertes Coaching für innovative Veränderungsprozesse"

PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL CURRICULUM. Hochschullehrgang mit Masterabschluss. Lösungsfokussiertes Coaching für innovative Veränderungsprozesse PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE TIROL CURRICULUM Hochschullehrgang mit Masterabschluss "Lösungsfokussiertes Coaching für innovative Veränderungsprozesse" Stand vom 6.6.2010 1 "Lösungsfokussiertes Coaching für

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 26. November 2013 Nr. 123/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Elektrotechnik im Masterstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell A) der Universität

Mehr

CURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung

CURRICULUM. des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING. an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT. Art. 1 Einrichtung CURRICULUM BEILAGE 4 zum Mitteilungsblatt 9. Stück 2005/2006 01.02.2006 des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR CONTROLLING an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Unter Berücksichtigung Art. 1 Einrichtung der entscheidenden

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig 59/24 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig Vom 27. Oktober 2009 Aufgrund des Gesetzes

Mehr

den Lehrgang "Schulmanagement" (für schulische Führungskräfte) der allgemein bildenden Pflichtschulen

den Lehrgang Schulmanagement (für schulische Führungskräfte) der allgemein bildenden Pflichtschulen Verordnung Studienkommission Pädagogischen Hochschule Nieösterreich Curriculum und Prüfungsordnung für den Lehrgang "Schulmanagement" (für schulische Führungskräfte) allgemein bildenden Pflichtschulen

Mehr

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen.

Merkblatt Bitte lesen Sie dieses Merkblatt aufmerksam durch, um sich unnötige Rückfragen zu ersparen. Hochschule Emden/Leer Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit / Studiengang Soziale Arbeit -Prüfungsamt- Merkblatt zur Bachelor-Arbeit und zum Kolloquium Sommersemester 2015 Termine Antrag auf Zulassung

Mehr

geändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015

geändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule

Deutsch als Zweitsprache/ Fremdsprache für die Volksschule Pädagogische Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 21.12.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Besonderer Teil der Prüfungsordnung

Besonderer Teil der Prüfungsordnung Nr. 5/2008 vom 29.10.008 Verkündungsblatt der FHH Seite 12 von 17 Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Studiengang Public Relations (BPR) mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät III

Mehr

Warenlehre für Biologielehrkräfte

Warenlehre für Biologielehrkräfte Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Warenlehre für Biologielehrkräfte Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai

Mehr

Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health. Vom #Ausfertigungsdatum#

Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health. Vom #Ausfertigungsdatum# Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund

Mehr

Curriculum Lehrgang Pädagogisch-systemische Beratung Beschluss der Gründungsstudienkommission vom 13. September 2007 und vom 4.

Curriculum Lehrgang Pädagogisch-systemische Beratung Beschluss der Gründungsstudienkommission vom 13. September 2007 und vom 4. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Lehrgang Pädagogisch-systemische Beratung Beschluss der Gründungsstudienkommission vom 13. September 2007 und vom 4. Februar 2009 Studienbeginn

Mehr

Curriculum. Studiengang. Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen

Curriculum. Studiengang. Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen Pädagogische Hochschule WIEN Curriculum für den Studiengang für das Lehramt für den technisch-gewerblichen Fachbereich an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz

Mehr

Private Pädagogische Hochschule Hochschulstiftung Diözese Innsbruck BACHELORSTUDIENGANG

Private Pädagogische Hochschule Hochschulstiftung Diözese Innsbruck BACHELORSTUDIENGANG Private Pädagogische Hochschule Hochschulstiftung Diözese Innsbruck BACHELORSTUDIENGANG LEHRAMT AN VOLKSSCHULEN Erstellungsdatum: 2. 2. 2012 Korrigiert: 31.7.2012 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz

Mehr

Informationen zum Bachelorstudium Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien

Informationen zum Bachelorstudium Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien Informationen zum Bachelorstudium Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien Studienorganisation Lehramt Neue Mittelschule Dieses Studium wird mit 125 Semesterwochenstunden (SWS) Präsenzstudium

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Digital Business an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 18.01.2016 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs.

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

Mehr

Curriculum für den Lehrgang

Curriculum für den Lehrgang Pädagogischen Hochschule Vorarlberg Gemäß Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 3.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 (BGBl. II Nr. 495/2006 vom 2.2.2006) wird durch die Studienkommission

Mehr

Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften

Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft. der Hochschule für angewandte Wissenschaften Studien und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg (SPO B BWB) Vom 01.08.2014 Auf Grund von Art.13 Abs.1,

Mehr

Studiengangreglement Diploma of Advanced Studies in Clinical Trial Practice and Management der Universität Basel

Studiengangreglement Diploma of Advanced Studies in Clinical Trial Practice and Management der Universität Basel Studiengangreglement Diploma of Advanced Studies in Clinical Trial Practice and Management der Universität Basel Die Medizinische Fakultät erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat, gestützt

Mehr

BACHELORSTUDIUM (BA) ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK

BACHELORSTUDIUM (BA) ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK INSTITUT FÜR ANGLISTIK WS 2011/12 INSTITUT FÜR AMERIKASTUDIEN Universität Innsbruck BACHELORSTUDIUM (BA) ANGLISTIK UND AMERIKANISTIK Curriculum Das Curriculum für das Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik

Mehr

Ausgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Ausgabe 03 10.04.2015. Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht: Ausgabe 03 10.04.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein

M I T T E I L U N G S B L A T T der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein M I T T E I L U N G S B L A T T der Kirchlichen ädagogischen Hochschule Edith Stein Stück 3 Jahr 2012 Ausgegeben am 1.10.2012 rivate ädagogische Hochschule Hochschulstiftung Diözese Innsbruck BACHELORSTUDIENGANG

Mehr

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin Nr. 9/2003 vom 12. Juni 2003 Änderung der Ordnung des Studiums in dem MBA-Studiengang European Management an der Fachhochschule für Wirtschaft

Mehr

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig

Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit

Mehr

Studienplan. institut für Weiterbildung und Medienbildung Certificate of Advanced Studies PHBern in Digitale Medien im Unterricht

Studienplan. institut für Weiterbildung und Medienbildung Certificate of Advanced Studies PHBern in Digitale Medien im Unterricht Studienplan institut für Weiterbildung und Medienbildung Certificate of Advanced Studies PHBern in Digitale Medien im Unterricht Genehmigt am 10. Februar 2015 PHBern, der Rektor Inhalt 1 Ziele 1 1.1 Zielsetzung

Mehr

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung

1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung 1 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Master of Science an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.05.2008 Aufgrund des

Mehr

Allgemeine Informationen für Bachelor- und Masterarbeiten

Allgemeine Informationen für Bachelor- und Masterarbeiten Allgemeine Informationen für Bachelor- und Masterarbeiten gültig für die folgenden Studiengänge: Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (Version 2013, 2011, 2009) Masterstudium English Studies and

Mehr

Allgemeine Informationen zu den Bachelorstudien Primarstufe und Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien

Allgemeine Informationen zu den Bachelorstudien Primarstufe und Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien Allgemeine Informationen zu den Bachelorstudien Primarstufe und Neue Mittelschulen an der Pädagogischen Hochschule Wien Sehr geehrte Studierende! Die Pädagogische Hochschule Wien begrüßt Sie herzlich im

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 30. Juli 2013 in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr

Leadership Führungskraft in elementarpädagogischen Einrichtungen. Curriculum für den Lehrgang

Leadership Führungskraft in elementarpädagogischen Einrichtungen. Curriculum für den Lehrgang Beschluss 55/2011 der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Burgenland vom 17. Oktober 2011 Gemäß Hochschulgesetz HG 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung

Mehr

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang

Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Betriebswirtschaftslehre als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Allgemeine Vorbemerkungen Die Lehrveranstaltungen für Betriebswirtschaftslehre (BWL) als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang setzen

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Curriculum für das Bachelorstudium Hungarologie (Version 2011)

Curriculum für das Bachelorstudium Hungarologie (Version 2011) Curriculum für das Bachelorstudium Hungarologie (Version 2011) Stand: Oktober 2011 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 23.05.2011, 21. Stück, Nummer 121 1 Qualifikationsprofil und Studienziele Das Ziel des Bachelorstudiums

Mehr

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt für Grund-,

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 6/2014 Seite 9

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 6/2014 Seite 9 6/2014 Seite 9 Fächerspezifische Bestimmungen für die große berufliche Fachrichtung Elektrotechnik kombiniert mit einer der kleinen beruflichen Fachrichtungen Elektrische Energietechnik, Nachrichtentechnik,

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Artikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Artikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung: Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 21.09.2009 Aufgrund des 2 Absatz 4 und des 64 Absatz 1 des

Mehr

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in TÜV AUSTRIA CERT Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung mit Zertifizierungsprogramm gilt für die Prüfung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr