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1 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Verband deutscher Musikschulen e.v. Herrn Matthias Pannes Plittersdorfer Straße Bonn Bearbeitet von Manuela Schmettkamp manuela.schmettkamp@mwk.niedersachsen.de Fax: Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den /1 (2016) Zuwendung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016 zur Projektförderung Projekt: Hauptarbeitstagung mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen 2016 in Oldenburg Zuwendungsbescheid Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht Merkblatt Belege Erklärung zum Vorsteuerabzug (bitte ausfüllen und zurücksenden) Informationsblatt EU-Beihilfe Vordrucke Verwendungsnachweis Sehr geehrter Herr Pannes! Auf Ihren Antrag vom gewähre ich Ihnen gemäß 23 und 44 der Nieders. Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 5.000,00. (in Worten: fünftausend Euro). Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom , S. 1) gewährt. Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird hingewiesen. Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) Telefax (0511) oder (0511) Durchwahl Poststelle@mwk.niedersachsen.de Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto Nordd. Landesbank Hannover (BLZ ) IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid doc

2 - 2 - Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides sind. 1. Zuwendungszweck Die Zuwendung ist zweckgebunden für das Projekt Hauptarbeitstagung mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen 2016 in Oldenburg entsprechend der Projektbeschreibung vom , zu verwenden. Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind oder Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Mietobjekte oder für Personal) zu berücksichtigen. 2. Kosten- und Finanzierungsplan Aufgrund des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanes vom wird der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben für dieses Projekt auf ,00 festgelegt. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass Repräsentationskosten (wie z.b. Blumen, Geschenke etc.) nicht zuwendungsfähig sind. Finanzierung: Einnahmen ,00 Eigenmittel VdM ,00 LV nds. Musikschulen e.v ,00 BMFSFJ ,00 Land Niedersachsen 5.000,00 Gesamteinnahmen ,00 Diesen Kosten- und Finanzierungsplan erkläre ich für verbindlich. Änderungen sind mir umgehend mitzuteilen (Ziffer 5 ANBest-P). 3. Bewilligungsart und Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird Ihnen als Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie darf insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4 der ANBest-P. Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages der Zuwendung bitte ich, mir dies auf dem beigefügten Vordruck in einfacher Ausfertigung zu bestätigen. Bitte legen sie spätestens mit Mittelabruf die Bewilligung des BMFSFJ zum Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung vor. Um Mittelabruf für das Haushaltsjahr 2016 bis spätestens wird gebeten.

3 Maßnahmebeginn Mit Ihrem Projekt dürfen Sie nicht vor Erhalt dieses Zuwendungsbescheides oder einer Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO begonnen haben. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragserteilung). Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass Aufwendungen bereits vor Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung entstanden sind, bin ich zur Prüfung der Rückforderung der gesamten Zuwendung gezwungen. 5. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns zum und endet am Lediglich Ausgaben, deren Zahlungsdatum bzw. Zahlungsgrund in dem genannten Zeitraum liegt, dürfen aus der Zuwendung beglichen werden. Sollten Sie den Bewilligungszeitraum (Durchführungszeitraum des Projektes) nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung. Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag bitte ich umgehend - ohne weitere Aufforderung durch den Zuwendungsgeber - unter Angabe des o. g. Aktenzeichens und der Projektbezeichnung zurückzuzahlen. 6. Besondere Nebenbestimmungen a) Reisekosten Anfallende Reisekosten sowie Kosten für Übernachtung und Verpflegung können nur insoweit als zuwendungsfähig anerkannt werden, als sie den aktuellen Vorschriften des 98 Nieders. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) entsprechen. Ich weise insbesondere auf folgende Punkte hin: - Ausschlussfrist Der Antrag auf Erstattung von Reisekosten muss innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise gestellt werden. - Wegstreckenentschädigung Grundsätzlich können bei Kfz-Nutzung 0,20 Euro je Kilometer geltend gemacht werden, höchstens jedoch 60 Euro pro Reise. Es gibt keine Mitnahmeentschädigung. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse anerkannt. - Übernachtungsgeld Ohne Belegnachweis können bis zu 11 Euro anerkannt werden, mit Beleg aber ohne Begründung bis zu 60 Euro und mit Beleg und konkreter Begründung können die tatsächlichen Kosten anerkannt werden. Der Abzug für Frühstück beträgt 4,80 Euro (20 v. H. des vollen Tagegeldes). - Tagegeld (Verpflegung) Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt das Tagegeld 24, bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden können bis zu 12 gewährt werden, für den An- und Abreisetag beträgt das Tagegeld 12.

4 - 4 - Es wird kein Tagegeld bei unentgeltlicher Verpflegung gewährt; in diesem Falle sind für Frühstück 20 v. H., für Mittag- und Abendessen jeweils 40 v. H. des Tagegeldes abzuziehen. b) Hinweis auf Landesförderung In unterstützenden Publikationen, in Veröffentlichungen und auf Plakaten geförderter Veranstaltungen etc. ist auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Unmittelbar nach Erscheinen der Publikationen bitte ich um Übersendung von zwei Freistücken. 7. Vorlage des Verwendungsnachweises Der Verwendungsnachweis ist mir in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, also spätestens bis zum , zur Prüfung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (Ziffer 6.3 ANBest-P) und einem zahlenmäßigen Nachweis (Ziffer 6.4 ANBestP) mit Belegen (Ziffer 6.5 und 6.8 ANBestP). Die Originalbelege werden bei Bedarf von mir zur Prüfung angefordert. Bitte halten Sie die Belege bereit, damit sie kurzfristig von Ihnen vorgelegt werden können. Bitte senden Sie mir mit Ihrem Verwendungsnachweis keine Belegkopien. Wegen der Höhe der Zuwendung lasse ich einen einfachen Verwendungsnachweis ohne Belegvorlage nach Ziffer 6.6 ANBest-P zu. Die Rechnungsbelege sind für eine Einsichtnahme bereitzuhalten und auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. Auf Anforderung übersende ich Ihnen die Vordrucke als PDF Dokument per Mail. 8. Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P. 9. Auflagenvorbehalt Gemäß 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG behalte ich mir die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung einer Auflage vor, um die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Postfach , Köln erheben.

5 - 5 - Hinweis: Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie auf beigefügtem Vordruck erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage (Schmettkamp)

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