Änderungsbescheid. Projektförderung aus Landesmitteln für das Haushaltsjahr 2016 Diversität als Haltung
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- Albert Messner
- vor 6 Jahren
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1 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur KUNST UND GUT Landesverband der Kunstschulen Niedersachsen e. V. Arnswaldstraße Hannover Bearbeitet von Katja Schäfer katja.schaefer@mwk.niedersachsen.de Fax: Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den / Änderungsbescheid Projektförderung aus Landesmitteln für das Haushaltsjahr 2016 Diversität als Haltung / Anlg.: - Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) - Abruferklärung / Rechtsbehelfsverzicht Sehr geehrte Frau Dr. Fett, auf Ihren Antrag vom und Ihrem Schreiben vom bewillige ich Ihnen gemäß der 23 und 44 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von ,00 Euro (in Worten: Zweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro). Der mit dem Schreiben vom vorgelegte Kosten- und Finanzierungsplan wird hiermit in seiner Gesamtheit als verbindlich erklärt. Die Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projekts belaufen sich auf Euro. Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) Telefax (0511) oder (0511) Durchwahl Poststelle@mwk.niedersachsen.de Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto Nordd. Landesbank Hannover (BLZ ) IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid docx
2 - 2 - Die Mittel zur Projektförderung werden mit folgender Auflage zur Weiterleitung zur Verfügung gestellt: Im privatrechtlichen Fördervertrag der LVKS mit dem Antragsteller zur Weiterleitung der Landesmittel zur Förderung der Einzelprojekte im Gesamtprojekt sind die Anforderungen und Verwendung gem. VV Nr. 12 zu 44 LHO verbindlich zu vereinbaren. Auf die Förderung aus Mitteln des Landes ist hinzuweisen. Fördervoraussetzung ist ein schriftlicher Antrag an die LVKS mit dem Projekttitel Diversität als Haltung und einem Kosten- und Finanzierungsplan dem Grunde nach und in der Gesamtheit entsprechend dem eingereichten Antrag der LVKS zum Projekt Diversität als Haltung. Abweichend zu den üblichen Förderhöhen von Projekten aus Landesmitteln, ist beim Projekt Diversität als Haltung eine zwingende Auflage zur Bewilligung und Weiterleitung der Mittel an die Kunstschule, dass entweder die am Projekt beteiligte Kindertageseinrichtung oder die Kunstschule verbindlich mindestens 300 Euro an Eigenmitteln für das Projekt aufbringt. Der Antragsteller muss sich zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel verpflichten sowie seine Zustimmung zur Durchführung einer Erfolgskontrolle durch die LVKS erteilen. Eine Übersicht der, mit den Mitteln geförderten Projekte ist unter Angabe des Projektnamens, des Antragstellers sowie der Fördersumme bis spätestens vorzulegen. Hinzu bitten wir einen kurzen Sachbericht beizufügen über die Gesamtumsetzung des Projekts unter Nennung der einzelnen beteiligten Projektpartner. Gemäß 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG behalte ich mir die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung einer Auflage vor, um die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Hinweis bei der Weiterleitung von staatlichen Mitteln des MWK etc. Die Weiterleitung von staatlichen Mitteln erfordert eine Prüfung des EU- Beihilferechts. Nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der Fassung des am in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom , S. 47) untersagt staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
3 - 3 - Weiterführende Informationen können Sie hierzu auch unserer Webseite unter folgendem Link entnehmen oerderung/eubeihilferecht/eu-beihilferecht-und-die-anwendung-auf-die-oeffentlichekulturfoerderung html Besondere Nebenbestimmungen Die als Anlage beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Darüber hinaus gelten folgende besondere Nebenbestimmungen: a) Sollte die LVKS aufgrund der Verwendungsnachweisprüfung aus den Projektförderungen zur Weiterleitung zur Förderung von Projekten einen Erstattungsoder Zinsanspruch erlangen, so sind diese Mittel in Abweichung der unter Ziffer 1 dieses Bescheides zugebilligten Festbetragsfinanzierung in voller Höhe MWK zu erstatten b) Hinweis auf Landesförderung In der öffentlichen Darstellung geförderter Veranstaltungen etc. ist in Publikationen (Einladungskarten, Programmheften, Plakaten, Katalogen, etc.) sowie in Internetauftritten und in den Medien auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Das zu verwendende Logo (Wort-Bild-Marke) erhalten Sie beim Vorliegen der Voraussetzungen auf Anforderung zugeschickt. Ich weise darauf hin, dass nur das aktuelle Logo verwendet werden darf. c) Besserstellungsverbot - Personal Ich weise darauf hin, dass aufgrund des Besserstellungsverbotes Personalausgaben nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze, die das Land bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt, als zuwendungsfähig anerkannt werden können. d) Besserstellungsverbot - Reisekosten Hinsichtlich der Reisekosten sowie der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind die jeweils geltenden Vorschriften des 98 Nieders. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. Auf die beigefügten Kurzinformationen zur Abrechnung von Landeszuwendungen wird
4 - 4 - insbesondere zur Anerkennung von Reisekosten hingewiesen. e) Anerkennung von gesetzlich nicht vorgeschriebenem Versicherungsschutz Ausgaben für gesetzlich nicht vorgeschriebene Versicherungen werden nur soweit als zuwendungsfähig anerkannt, als Ihnen hierfür Ausnahmegenehmigungen vom Versicherungsverbot vorliegen. f) Die Bildung von geldlichen Rücklagen und Rückstellungen ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich (z.b. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes) vorgeschrieben oder zuvor genehmigt worden ist. Die Genehmigung ist bei mir zu beantragen. g) Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und die Ausgaben unabweisbar sind. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der Nebenbestimmungen. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Insoweit verweise ich auch auf die ANBest-P, Ziffer 1.4. Bei Abruf der Zuwendung bzw. eines Teilbetrages der Zuwendung bitte ich, mir dies auf dem Abrufformular zu bestätigen. Die Zuwendung kann aus kassentechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn der Abruf bis zum bei mir eingegangen ist. Der Abruf kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes terminiert werden. Die Zuwendung kann erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ausgezahlt werden. Sie können die Bestandskraft des Zuwendungsbescheides auch eher herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie mit beigefügtem Vordruck erklären, dass auf einen Rechtsbehelf verzichtet wird.
5 - 5 - Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum endet am Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht verausgabten Restbetrag der Zuwendung bitte ich umgehend ohne weitere Aufforderung durch den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. Eventuelle Rückzahlungen sind auf das Konto des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur bei der Nord/LB zu überweisen. Der IBAN und BIC des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur lautet wie folgt: IBAN: DE BIC: NOLADE2HXXX Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung das oben genannte Aktenzeichen und den Verwendungszweck /16 Diversität als Haltung an. Maßnahmebeginn (Nr. 1.3 der VV zu 44 LHO) Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides oder einer Ausnahmegenehmigung nach Nr. 1.3 VV zu 44 LHO begonnen worden sein. Als Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages (Auftragserteilung). Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist mir auf beigefügtem Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis zum zur Prüfung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht sowie einem zahlenmäßigen Nachweis. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf Ziffer 6 der ANBest-P. Die Rechnungsbelege sind beizufügen und auch nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung noch mindestens zehn weitere Haushaltsjahre aufzubewahren.
6 - 6 - Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise insofern ausdrücklich auf Ziffer 8 der ANBest-P. Allgemeiner Hinweis Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass auch in den folgenden Haushaltsjahren mit einer Förderung im bisherigen Umfang gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind, oder dass Zuwendungen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B für Mietobjekte oder Personal oder für Förderzusagen für Folgejahre) zu berücksichtigen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, Hannover erheben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage (Katja Schäfer)
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den 33-57302/1 (2016) 2567 18.04.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Verband deutscher Musikschulen e.v. Herrn Matthias Pannes
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