Rundschreiben 42/
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- Jakob Becker
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1 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat Köln Stadtverwaltung/ Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland Datum und Zeichen bitte stets angeben U3 Nachtrag Renate Eschweiler Tel Fax [email protected] nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Rundschreiben 42/ U3-Ausbauprogramm Hier: Nachtragshaushaltsgesetz 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen vom Erlass des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) vom Az.: Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersende ich den Erlass des MFKJKS vom Zum Verfahren möchte ich Ihnen nachfolgende Hinweise geben: Die 150 Mio. EUR werden kassenwirksam zu Lasten des Haushaltsjahres 2010 auf die Jugendämter nach der Zahl der U3-Kinder im Jugendamtsbezirk zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 verteilt. Dies ergibt pro Jugendamt einen festen Pauschalbetrag, den Sie mit anliegendem Bescheid als fachbezogene Pauschale erhalten. Um die kassenwirksame Verausgabung noch in diesem Jahr sicherstellen zu können, werden die Mittel der fachbezogenen Pauschale unmittelbar nach Bekanntgabe des Bescheides von mir ausgezahlt werden. Im Nachtragshaushalt 2010 ist geregelt, dass die Mittel der fachbezogenen Pauschale zur Finanzierung von Bescheiden auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Runderlass des Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom ) zu verwenden sind. LVR Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Westdeutsche Landesbank, Kto (BLZ ) Pakete: Ottoplatz 2, Köln BIC: WELADEDD, IBAN: DE LVR im Internet: Postbank Niederlassung Köln, Kto (BLZ ) USt-IdNr.: DE , Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE
2 Seite 2 Hierzu teilen Sie mir bitte auf dem beigefügten Excel-Formular bis zum (keine Ausschlussfrist) mit, welche Maßnahmen Sie mit diesen Mitteln durchführen wollen. Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass die Förderanträge am im Landesjugendamt vorgelegen haben. Bitte übersenden Sie diese Tabelle als Excel-Datei per an die o. g. -Adresse sowie an den/die für Sie zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin und einen rechtsverbindlich unterschriebenen Ausdruck an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, Köln. Die Mittel sind in der nachstehend festgelegten Reihenfolge wie folgt zu verwenden: 1. Die Mittel der fachbezogenen Pauschale sind zur Finanzierung der Landesanteile der Maßnahmen zu verwenden, die von Ihnen zur Härtefallliste vom gemeldet wurden und die vom Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW unter nachfolgendem Link veröffentlicht wurde: 4&sprachid=1 2. Wenn die unter Nr.1 aufgeführten Maßnahmen finanziert sind und in Ihrem Jugendamtsbezirk, über die im Rahmen der Härtefallabfrage gemeldeten Härtefälle hinaus, Maßnahmen die Kriterien der Härtefallabfrage (Erlass vom 3. August 2010 mein Rundschreiben 42/ vom )) erfüllen, haben Sie ferner die Möglichkeit, die Mittel der fachbezogenen Pauschale auch zur Finanzierung der Landesanteile für diese Maßnahmen, einzusetzen. 3. Wenn die unter Nr.2 aufgeführten Maßnahmen finanziert sind, können die noch verbleibenden Mittel auch zur Finanzierung der Landesanteile für alle weiteren U3-Investitionsmaßnahmen verwandt werden. Im Anschluss erhalten Sie dann möglichst kurzfristig Zuwendungsbescheide für die einzelnen Maßnahmen, sofern nicht schon Bescheide hierzu vorliegen. Da die Mittel der fachbezogenen Pauschale bereits ausgezahlt wurden, entfällt für diese Maßnahmen insoweit der Mittelabruf beim Landesjugendamt. Sofern Sie die Mittel der fachbezogenen Pauschale an Dritte weiterleiten, sind dabei aber die Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen(ANBest-G/P) zu beachten. Die Verwendung der fachbezogenen Pauschale ist zum durch eine rechtsverbindliche Bestätigung nachzuweisen. Das hierfür zu verwendende Formular wird in Kürze im Internet des LVR an der Ihnen bekannten Stelle abrufbar sein. Die Mittel der fachbezogenen Pauschale müssen bis zum vom Letztempfänger verausgabt worden sein. Dabei sind die Regelungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen AnBest-G/-P bei der Weiterleitung der Fördermittel zu beachten. Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Pauschalmittel sind bis zum unaufgefordert an die Landeskasse zurückzuzahlen. Nicht fristgemäß zurückgezahlte Beträge sind mit 3 vom Hundert über dem Basiszinssatz zu verzinsen ( 29 Abs. 5 Satz 2 Haushaltsgesetz). Ich werde Sie nach Einbringung des Haushaltsentwurfs 2011 in den Landtag mit einem weiteren Rundschreiben informieren, wie die Landesregierung beabsichtigt, mit eventuell am 30. September 2011 zurückfließenden Mitteln der fachbezogenen Pauschale umzugehen.
3 Seite 3 Nach dem 30. September 2011 benötigte Mittel zur Ausfinanzierung der Maßnahmen können dann im üblichen Verfahren - unter Beachtung der Vorgaben der ANBest-G - bei mir abgerufen werden. Sofern in begründeten Einzelfällen auch diese Zeitspanne (1. Oktober bis 31. Dezember 2011) nicht ausreichend ist, können Sie bei mir die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes über das Haushaltsjahr 2011 hinaus beantragen. Im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen können dann zur Vollendung der Maßnahmen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 oder 2013 erteilt werden. Ich hoffe, dass es Ihnen hiermit möglich ist, den investiven Ausbau von Betreuungsplätzen für Unterdreijährige weiter voran zu bringen. Für Fragen stehe ich ihnen unter o. a. Rufnummer selbstverständlich zur Verfügung. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches Jahr Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dr. Schneider
4 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfaien, Düsseldorf An den Landschaftsverband Rheinland Köln oti. Dezember 2010 Seite 1 von 2 Aktenzeichen beiantwort bitte angeben Mareike Dahm Telefon Telefax [email protected] Zuweisungen an Gemeinden zu den Investitionen für Plätze für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder Kapitel Titel Abs. 1a)LVerbO Am 16. Dezember 2010 hat der Landtag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2010 verabschiedet. Auf dieser Grundlage weise ich Ihnen gem. 34 Landeshaushaitsordnung (LHO) bei Kapitel Titel Ansatzmittel in Höhe von ,00 zur Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2010 zu. Die Mittel sind als fachbezogene Pauschale gem. 29 Haushaltsgesetz zu verausgaben. Der Betrag je Jugendamt bestimmt sich nach der Zahl der U3-Kinder im Jugendamtsbezirk zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 und ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Die fachbezogene Pauschale wird.zur Finanzierung der Landesanteile genutzt, die in den Bewiiligungsbescheiden nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen vom 9. Mai festgesetzt werden. Die fachbezogene Pauschale bitte ich den Jugendämtern mit dem als Anlage 2 beigefügten Bescheid-Muster zuzuweisen. Die Bewilligung der Maßnahmen, die mit der fachbezogenen Pauschale finanziert werden sollen, bitte ich mit dem als Anlage 3 beigefügten Zuwendungsbescheid zu bewilligen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax [email protected] öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704,709,719 Haltestelle Poststraße
5 Des weiteren bitte ich zu beachten, dass im Rahmen der rechtsverbind- Seite2von2 liehen Erklärung die Anzahl der mit der fachbezogenen Pauschale geschaffenen Plätze gesondert mitzuteilen ist. Im Auftrag
Rundschreiben Nr. 42/661-2009
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