Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung:
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- Maja Wolf
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1 Praxis der Forderungsbeitreibung Herr Süffig betreibt ein wunderschönes Brauhaus in München. Bei ihm feiert am 04. Oktober 2012 der Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein mit Sitz in München, bestehend aus 150 Rentnern, sein Jahrestreffen. Herr Süffig vereinbarte mit Frau Seifert, der Vorsitzenden des Vereins eine Saalmiete von 150,00 sowie ein Buffet, welches 18,00 pro Person kosten soll. Seine Getränke zahlt jeder Gast selbst. Herr Süffig schickt dem Verein folgende Rechnung: Brauhaus Süffig, Am Auerhahn 1, München 1 Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein e.v. 3 vertr. d. Lieselotte Seifert Ust-IdNr.: DE Karl-Marx-Straße 7 Datum: München Rechnung Nr. 123/12 4 Rechnung Für Ihr Fest bei uns vom stellen wir Ihnen folgende Positionen in Rechnung 5 : Saalmiete 150,00 Buffet (150 Pers. à 18 ) 2.700,00 Zwischensumme 2.850, % Mehrwertsteuer 541,50 7 Gesamt 3.391,50 8 Ich bitte um Überweisung dieses es auf mein Konto mit folgender Bankverbindung: Mit freundlichen Grüßen Werner Süffig 9 Sparkasse München BLZ Kto-Nr Wir bedanken uns für Ihren Besuch 1 Name und Anschrift des Unternehmers 2 Angabe der Ust-IdNr. oder der Steuernummer erforderlich 3 Name und Anschrift des Leistungsempfängers 4 fortlaufende Rechnungsnummer, hier: Jahr 2012, Rechnung Art und Datum der Lieferung oder Leistung angeben 6 Ausweis des Nettobetrages 7 Ausweis des Mehrwertsteuerbetrages 8 Ausweis des Bruttoentgelts 9 Unterschrift nicht erforderlich; nicht sinnvoll, da man sich der Gefahr der Fälschung durch die Anbringung eines "Bezahlt - Stempels durch den Kunden aussetzt. Radeberger Str. 26 D D resden T el : ( 0 ) F ax : ( 0 ) w w w.w ei sser-l egal.eu w ei sser@ w ei sser-l egal.eu
2 WEISSER LEGAL 2 Der Verein hat nach vier Wochen immer noch nicht gezahlt. Herr Süffig schreibt daraufhin eine Mahnung: Brauhaus Süffig, Am Auerhan 1, München Bayern-Rhône-Ehemaligen Verein e.v. vertr. d. Lieselotte Seifert Karl-Marx-Straße München Rechnung vom Sehr geehrte Frau Seifert, ich erlaube mir an die Begleichung meiner Rechnung vom über einen Gesamtbetrag von 3.391,50 zu erinnern. Bitte überweisen Sie den auf mein Konto mit folgender Bankverbindung: Sparkasse München BLZ , Kto-Nr Sollte sich dieses Schreiben mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Werner Süffig Nach 286 I BGB ist eine Mahnung notwendig. In der Regel wird in Deutschland nach 30 und nach 60 Tagen gemahnt. Da am immer noch keine Zahlung oder Reaktion des Vereins erfolgt ist, beauftragt Herr Süffig am seinen Rechtsanwalt. Der Anwalt hat jetzt zwar mehrere Möglichkeiten, gegen den Verein vorzugehen, in der Regel mahnt er aber den Verein noch einmal, um ihm letztmals die Möglichkeit zu geben, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen. Bereits jetzt hat der Verein die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, da er die Leistung schuldhaft verzögert hat.
3 WEISSER LEGAL 3 Variante 1: Der Verein zahlt die Forderung von Herrn Süffig sowie die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts. Die Sache ist damit erledigt. Variante 2: Der Verein zahlt nicht. Der Anwalt beantragt den Erlaß eines Mahnbescheids. Der Verein legt Widerspruch ein. Der Anwalt begründet mit einer Klage den geltend gemachten Anspruch beim Amtsgericht München. Nach mündlicher Verhandlung verurteilt das Gericht den Verein am zur Zahlung der Forderung, der Zinsen und der Kosten. Der Anwalt leitet so schnell wie möglich die Zwangsvollstreckung ein. Erst danach zahlt der Verein in fünf Raten auf das Konto des Anwalts. Die Angelegenheit ist im Oktober 2013 erledigt. 1 Stand der Forderung am laut Urteil Geschuldet sind Hauptforderung 3.391,50 Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz vom bis aus 3.391,50 69,86 Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren 191, ,01 2 Am werden die durch das Gericht festgesetzten Kosten fällig, ebenfalls mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinslich Festgesetzte Kosten 669, ,39 3 Am beantragt der Rechtsanwalt eine Sachpfändung Rechtsanwaltsgebühren für Zwangsvollstreckung 116,95 später RA-Geb. für Einigung 491,61 aus 3.391,50 vom bis ,65 aus 669,38 vom bis , ,81 4 Am führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollziehergebühren für Zwangsvollstreckung 25,00 aus 3.391,50 vom bis ,14 aus 669,38 vom bis , ,33 5 Am erfolgt die Zahlung der ersten Rate Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Ba- 8,56
4 WEISSER LEGAL 4 siszinssatz aus 3.391,50 vom bis aus 669,38 vom bis ,65 Unverzinsliche Kosten der Zwangsvollstreckung (Rechtsanwalt- und Gerichtsvollziehergebühren) 825,21 Zinsen auf den Kostenfestsetzungsbeschluß 6,24 Festgesetzte Kosten 368, ,54 6 Am erfolgt die Zahlung der zweiten Rate aus 3.391,50 vom bis ,27 aus 319,20 vom bis ,24 Zinsen auf den Kostenfestsetzungsbeschluß 1,24 Festgesetzte Kosten 300,83 Zinsen auf die Hauptforderung 116,48 Hauptforderung 781, ,05 7 Am erfolgt die Zahlung der dritten Rate aus 2.612,91 vom bis ,35 Zinsen auf die Hauptforderung 11,35 Hauptforderung 1.188, ,40 8 Am erfolgt die Zahlung der vierten und letzten Rate aus 1.429,61 vom bis ,18 Zinsen auf die Hauptforderung 6,18 Hauptforderung 1.193,82 227,58 9 Am erfolgt die Zahlung der fünften und letzten Rate aus 235,63 vom bis ,96
5 WEISSER LEGAL 5 Zahlung -228,54 Zinsen auf die Hauptforderung 0,96 Hauptforderung 228,54 0,00 Der Vorgang ist damit abgeschlossen.
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