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1 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Das Letzte Kleinod z. H. Herrn Siemssen Schienenweg Schiffdorf Bearbeitet von Frau Nießing andrea.niessing@mwk.niedersachsen.de Fax: Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den POL/2-2-13/ Internationale Zusammenarbeit mit den Partnerregionen/Entwicklungszusammenarbeit mit Eastern Cape und Tansania 2016 hier: Ucieczka-Flucht Eine dokumentarische Theatervorstellung über Migrationsbewegungen am Ende des zweiten Weltkrieges Bezug: Antrag vom / Anlg.: Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) Informationsblatt zu EU-Beihilfen Hinweis auf 264 Strafgesetzbuch Rechtsbehelfsverzichtserklärung Mittelabruferklärung Reisekostenmerkblatt Verwendungsnachweis nebst Anlagen (Anlage 1 und Zahlenmäßiger Nachweis ohne Vorlage von Belegen) Z u w e n d u n g s b e s c h e i d Sehr geehrter Herr Siemssen, auf Ihren Antrag vom hin bewillige ich Ihnen gemäß 44 der Nds. Landeshaushaltsordnung (LHO) für das o. g. Projekt eine nicht rückzahlbare Zuwendung aus Landesmitteln zur Projektförderung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von maximal 8.000,00 (in Worten: Achttausend Euro). Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) Telefax (0511) oder (0511) Durchwahl Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto Nordd. Landesbank Hannover (BLZ ) IBAN: DE SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid 06.docx

2 - 2 - Art. 53 Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom , S. 1) gewährt. In diesem Zusammenhang wird auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflicht der Artikel 9 und 11 der AGVO des MWK hingewiesen. Weiterführende Informationen können Sie hierzu auch unserer Webseite unter folgendem Link entnehmen rung/eubeihilferecht/eu-beihilferecht-und-die-anwendung-auf-die-oeffentliche-kulturfoerderung html Die Landeszuwendung wird nach VV Nr zu 44 LHO zur Deckung des Fehlbedarfs, der verbleibt, um die zuwendungsfähigen Ausgaben durch eigene oder fremde Mittel zu decken (Fehlbedarfsfinanzierung), gewährt. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Um Rückforderungen zu vermeiden, bitte ich um sorgfältige Beachtung dieser Nebenbestimmungen. Aus dieser Bewilligung kann nicht geschlossen werden, dass auch in künftigen Haushaltsjahren mit einer Förderung gerechnet werden kann. Es ist zu erwarten, dass Kürzungen von Zuwendungen unumgänglich sind oder Zuwendungen ganz entfallen. Kosten- und Finanzierungsplan Der Kosten- und Finanzierungsplan vom wird im Gesamtergebnis für verbindlich erklärt. Änderungen sind mir umgehend mitzuteilen. In diesem Zusammenhang bitte ich insbesondere Nr der ANBest-P zu beachten.

3 - 3 - Der Umfang der zuwendungsfähigen Kosten wird auf 8.700,00 festgesetzt. Er beinhaltet Reise-, Transport- sowie Infrastrukturkosten. Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Sie darf insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird und wenn die vorgesehenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind. Wird ein zu deckender Fehlbedarf anteilig durch mehrere Zuwendungsempfänger finanziert, so darf die Zuwendung jeweils nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Mittelgeber angefordert werden. Bei Abruf der Zuwendung oder eines Teilbetrages bitte ich Sie, mir dies auf dem beigefügten Vordruck zu bestätigen. Die Zuwendung kann aus kassentechnischen Gründen nur ausgezahlt werden, wenn der Abruf bis spätestens zum bei mir eingegangen ist. Bitte reichen Sie die Abruferklärung nur in einfacher Ausfertigung ein. Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie mit beigefügtem Vordruck auf das Einlegen eines Rechtsbehelfes verzichten. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum endet am ; das bedeutet, dass das Projekt einschließlich der finanziellen Abwicklung (Zahlung aller Rechnungen) bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss. Ausgaben, die nach Ablauf des Bewilligungszeitraums anfallen, können nicht mehr als zuwendungsfähig anerkannt werden. Dies kann unter Umständen eine Kürzung der Zuwendung zur Folge haben. Sollten Sie den Bewilligungszeitraum nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nur auf vorherigen begründeten Antrag möglich. Ein bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht verausgabter Restbetrag ist umgehend an mich zurückzuzahlen.

4 - 4 - Mit Ihrem Projekt dürfen Sie nicht vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Nr. 1.3 der VV zu 44 LHO begonnen haben. Als Maßnahmebeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragserteilung). Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn haben Sie am erhalten, so dass Ihnen bereits vor der Erteilung dieses Zuwendungsbescheides gestattet war, Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Projekt einzugehen. Nebenbestimmungen Hinsichtlich der Reisekosten sowie der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind die Vorschriften des 98 Nds. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) anzuwenden. Hierzu verweise ich auf das beigefügte Merkblatt. Die Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Nachweise dazu (Kopien der Bewilligungen der anderen Mittelgeber) sind mir spätestens zusammen mit dem Mittelabruf vorzulegen. Sofern die Zuwendungen der anderen Mittelgeber nicht oder nicht in der in Aussicht gestellten Höhe erfolgen oder sich anderweitige Änderungen ergeben sollten, legen Sie mir bitte umgehend einen geänderten Kosten- und Finanzierungsplan vor. An geeigneter Stelle ist bei Werbemaßnahmen, im Programm und in Einladungen auf die Partnerschaft des Landes Niedersachsen mit der entsprechenden Partnerregion sowie auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen ( Gefördert aus Mitteln des Landes Niedersachsen ). Sollten Sie das Niedersachsen-Zeichen verwenden wollen, müssen Sie dazu rechtzeitig eine Vereinbarung mit der Staatskanzlei schließen. Die dafür erforderlichen Informationen und den passenden Vordruck finden Sie auf der Internet-Seite unter Presse und Service. Das Logo des MWK können Sie für dieses Projekt nicht verwenden. Insbesondere bitte ich darum, dass das MWK Referat 22 - aktuelle Berichte zu dem geförderten Projekt erhält.

5 - 5 - Verwendungsnachweis Den Verwendungsnachweis legen Sie mir bitte auf beigefügtem Vordruck innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Projektes, spätestens bis zum zur Prüfung vor. Wegen der Höhe der Zuwendung lasse ich einen einfachen Verwendungsnachweis ohne Belegvorlage nach Nr. 6.6 ANBest-P zu. Die Rechnungsbelege sind für eine eventuelle Überprüfung bereitzuhalten. Fügen Sie dem Verwendungsnachweis bitte eine Liste bei mit Namen und persönlicher Unterschrift aller Teilnehmenden. Soweit Sie pauschale Mittel an Teilnehmende geben, fügen Sie bitte eine Liste bei, in der der Erhalt dieser Mittel jeweils eigenhändig bestätigt wird. Der Verwendungsnachweis besteht u. a. aus einem Sachbericht und einer Auflistung der Zahlungen in chronologischer Reihenfolge, damit ich die Einhaltung der Zweimonatsfrist überprüfen kann. Bezüglich der Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auf die beigefügte ANBest-P. Die Rechnungsbelege sind nach Abschluss der Prüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. Sofern die Zuwendung nicht oder nicht mehr ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, Stade, erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

6 Schriftlich oder zur Niederschrift: Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts erhoben werden. Die Anschrift lautet: Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, Stade. Hannover. Der Klage sollen dieser Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit ihren Anlagen beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. 2. Auf elektronischem Weg: Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über folgenden Zugang erhoben werden: Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Stade, Adresse: govello Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage Nießing

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