Durchführungsbestimmungen (DuFüBe) des Munich-Hobby-Cup für die Saison

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1 Durchführungsbestimmungen (DuFüBe) des Munich-Hobby-Cup für die Saison Stand vom 2. Oktober 2013 Alle Mannschaften akzeptieren mit ihrer Teilnahme automatisch alle im Internet veröffentlichten Punkte der Durchführungsbestimmungen, sowie die nachstehend aufgeführten, die mehrheitlich beschlossen wurden und für die laufende Saison gültig sind! Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Teilnahmebedingungen Regeln Spielberechtigung Spielzeit Neutrale Beobachter Schiedsrichter Spielstärke Spielabsagen Spielabbrüche, Mannschaftsrückzug und deren Folgen Spielberichte Zusatzmeldung Spielkleidung Mindestalter und Haftbarkeit Tabelle Auf- und Abstieg Abschlussfeier Mannschaften / Einteilung Termine Schiedsgericht Auflagen für Mannschaften und Spieler Allgemeines 1.1 Alle Mannschaften die an der Munich-Hockey-League teilnehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Bestimmungen an. 1.2 Diese Bestimmungen sind so lange gültig, bis von der Ligaleitung neue Bestimmungen bekannt gegeben werden. 1.3 Die Ligaleitung behält sich vor, Mannschaften die sich nicht an die geltenden Bestimmungen halten, auch während der Saison aus dem Teilnehmerfeld zu streichen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder. 2. Teilnahmebedingungen 2.1 Pro Mannschaft wird eine Startgebühr von 200,- erhoben. 2.2 Zusätzlich ist eine Kaution von 100,- zu entrichten, die nach Saison-Ende abzüglich eventuell angefallener Geldstrafen (gem. DuFüBe) zurück erstattet wird. Kontodaten: Konto-Inhaber Steiert Michael, KTO: , BLZ: Verwendungszweck: MHC-Beitrag, laufende Saison Jahr, Mannschaft / Verein

2 2.3 Jede Mannschaft muss eine feste Eiszeit zur Verfügung haben. (siehe Pkt. 5) 2.4 Jede Mannschaft hat einen neutralen Beobachter und einen Schiedsrichter aus der eigenen Mannschaft an die Ligaleitung zu melden.(siehe Pkt.6 und 7.1) 2.5 Eine Mannschaft ist erst spielberechtigt, wenn sie vor der neuen Saison die Startgebühr sowie die Kaution überwiesen hat. 3. Regeln 3.1 Es gelten neben den offiziellen Regeln der IIHF folgende Zusatzbestimmungen: 3.2 Es kann keine Auszeit genommen werden. 3.3 In nicht überdachten Stadien können bei der Hälfte der Spielzeit im dritten Drittel die Seiten nochmals gewechselt werden. 3.4 Es dürfen nur Spieler am Spiel teilnehmen, die auf der von der Ligaleitung unterzeichneten Spielermeldeliste aufgeführt sind. 3.5 Sperren Erhält ein Spieler die 3. 2-Minuten-Strafe in einer Partie, ist er automatisch für das nächste Spiel gesperrt Erhält ein Spieler wegen folgender Vergehen eine 10 Minuten-Strafe ist er automatisch für die nächste Partie gesperrt: 2 Bandencheck, 6 Ellbogencheck, 7 Faustschlag, 11 Kniecheck, 15 Check von Hinten, 17 Stockcheck, 18 Stockendenstoß, 19 Stockschlag, 20 Stockstich, 21 Unkorrekter Körperangriff, 24 Check gegen Kopf- und Nackenbereich Erhält ein Spieler die Minuten-Strafe in einer Partie, ist er automatisch für das restliche und das nächste Spiel gesperrt Erhält ein Spieler die Minuten-Strafe in der laufenden Saison und ist nicht auf Basis von gesperrt worden, ist er automatisch für das nächste Spiel gesperrt Bei Matchstrafen wird nach Anhörung der Schiedsrichter und des Gremiums entschieden, welche Spielsperre für den jeweils betroffenen Spieler ausgesprochen wird. Die Entscheidung über die Dauer der Sperre unterliegt der Ligenleitung Erhält ein Spieler, der mit Ausnahmegenehmigung in beiden Ligen aktiv ist, eine Matchstrafe, so ist er in derjenigen Liga, in der die Strafe ausgesprochen wurde, für die festgelegte Anzahl von Spielen gesperrt. Gleichzeitig ist er auch in der anderen Liga während dieser Zeit nicht spielberechtigt! Ein von der Ligaleitung beauftragter neutraler Beobachter oder ein Beobachter der Ligaleitung kann auch dann gegen einen Spieler eine Spieldauerstrafe aussprechen, wenn der/die eingesetzten Schiedsrichter keinen Regelverstoß erkannt haben. 3.6 Wird ein gesperrter Spieler zum Einsatz gebracht, gilt das Spiel für die jeweilige Mannschaft als verloren. 3.7 Strafzeiten Bei Spielen ohne gestoppte Strafzeit wird der Spielausschluss auf 3 Minuten erhöht. Bei gestoppten Strafzeiten bleibt es bei der 2 Minuten Regelung. 3.8 Fällt ein Spieler durch viele Spielstrafen immer wieder auf, so kann er von der Ligenleitung für den weiteren Spielbetrieb gesperrt werden.

3 3.9 Fouls mit Verletzungsfolge oder Verletzungsabsicht sind mit sofortigem Spielausschluss, bzw. 5 Minuten plus Spieldauerdisziplinarstrafe zu ahnden; bei besonders schweren Vergehen mit 5 Minuten plus Matchstrafe. 4. Spielberechtigung 4.1 Spielberechtigt sind alle Spieler, die sich auf dem vorgedruckten Spielbericht befinden. Darüber hinaus sind all die Spieler spielberechtigt, die auf der Spielermeldeliste stehen, die allen Mannschaftsführern vorliegen. Spielberechtigung kann ein Spieler immer nur für jeweils eine Mannschaft erhalten Von der obigen Regelung kann eine Ausnahme in Form einer Doppelspiellizenz gemacht werden. Eine Doppelspiellizenz ermöglicht einem Spieler eine Spielberechtigung bei zwei verschiedenen Mannschaften zu erhalten. Die Doppellizenz ist durch die Ligavollversammlung zu genehmigen und folgt im Übrigen den Regelungen der Ausnahmegenehmigungen. Eine Mannschaft kann maximal 5 Doppelspiellizenzen melden Erhält ein mit einer Doppelspiellizenz ausgestatteter Spieler eine Sperre so ist er für die von der Ligaleitung ausgesprochene Dauer in der betreffenden Mannschaft in gesperrt. Daneben ist er auch in der anderen Mannschaft nicht spielberechtigt, bis die Sperre ausgelaufen ist. 4.2 Jede Mannschaft hat eine Spielerpass-Mappe anzulegen und bei allen Spielen mitzuführen! In dieser Mappe muss von jedem Spieler, der auf dem Spielberichtsbogen steht, eine Kopie des Personalausweises enthalten sein! Die eindeutige Identifikation der Spieler muss für die gegnerische Mannschaft und den/die Schiedsrichter jederzeit (vor oder unmittelbar nach dem Spiel) möglich sein. Kann eine Mannschaft auf Verlangen des Gegners keine solche Mappe vorweisen, so kann der Gegner und der/die Schiedsrichter dies der Ligaleitung melden. In diesem Fall wird das Spiel dann mit 5:0 für den Gegner gewertet und eine Geldstrafe von 50,- gegen die Mannschaft ohne Passmappe verhängt. Werden die Original-Ausweise auf Verlangen vorgelegt, so gilt diese Vorschrift ebenfalls als erfüllt. 4.3 Vor der Saison werden der Ligenleitung in Form einer Mannschaftsmeldeliste, die Spieler mitgeteilt, die für die jeweilige Mannschaft spielen sollen. Die Spieler sollen in die Meldeliste so eingetragen werden, dass diejenigen, die der Wahrscheinlichkeit nach am häufigsten spielen, unter den 20 zuerst gemeldeten Feldspielern aufgeführt sind. 4.4 Maximal 3 Feldspieler und 1 Torwart können bis der laufenden Saison nachgemeldet werden. Diese Spieler werden ab dem 1.1. der laufenden Saison spielberechtigt. 4.5 Es ist jedem Spieler freigestellt, während der Saison das Team zu wechseln. Er kann dies aber nur zum Jahreswechsel und muss von seiner neuen Mannschaft gemeldet werden. Der Spieler muss seinen Wechselantrag schriftlich bei der Ligenleitung einreichen. 4.6 Spieler, die in einer der unter 4.6 aufgeführten Ligen aktiv waren oder sind, gelten als aktive Spieler und sind grundsätzlich nicht spielberechtigt. Ausländische Ligen sind den aufgeführten deutschen Ligen gleichgestellt. Spielberechtigung erhält ein (ehemaliger) aktiver Spieler nur dann, wenn folgende Pausen eingehalten werden. Seit dem letzten Einsatz in der : DEL oder 1.Bundesliga - 15 Jahre 1.Liga Süd/Nord oder 2.Bundesliga - 10 Jahre 2.Liga Süd/Nord oder Regional- bzw. Oberliga - 7 Jahre

4 Bayernliga und vergleichbare Landesverband - 5 Jahre Landesliga - 4 Jahre Bezirksliga - 3 Jahre Junioren Bundesliga - 10 Jahre Junioren A-Klasse - 5 Jahre sonstiger Nachwuchs und Damen ohne Sperre 4.7 Von diesen Sperrfristen können Ausnahmen gemacht werden, wenn z.b. ein Spieler Sportinvalide ist, oder wenn ein Spieler spielerisch dem Niveau der Liga gleichzusetzen ist. Spieler, die bisher schon spielberechtigt waren, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Ausnahmegenehmigungen verlängern sich automatisch, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. 4.7 a Wirkt ein Spieler noch zu überragend kann er vom Spielbetrieb der Hobbyliga ausgeschlossen werden. Dieser Punkt beinhaltet einen großen Ermessensspielraum und wird im Zweifelsfall nach Anhörung der neutralen Beobachter, gemeinsam von Ligaleitung und Gremium entschieden. Sollte ein Spieler aufgrund dieser Norm gesperrt werden, ist die die Ligastatistik so zu stellen, als wäre dieser Spieler kein Mitglied der Liga gewesen. Dies beinhaltet insbesondere das Löschen seiner erspielten Punkte und das Angleichen der von diesem Spieler gespielten Spiele. 4.8 Ob ein Spieler aktiv war oder ist hängt davon ab, wann a) sein Spielerpass ausgestellt wurde und b) ob er zu irgendeinem Zeitpunkt der betreffenden Saison an einem offiziellen Freundschaftsoder Meisterschaftsspiel einer unter 4.6 genannten Ligen teilgenommen hat. 5. Spielzeit 5.1 Jede Mannschaft muss vor der Saison für die nötigen Heimspiele eine Eiszeit zur Verfügung haben. 5.2 Die Spielzeit beträgt bei einer Stunde Eis 2 * 25 Min Min. Aufwärmzeit und bei 1 ½ Std. 3 * 25 Min Min. Aufwärmzeit. (Jeweils durchlaufend) 5.3 Ist bei offenen Stadien das Eis zum offiziell vereinbarten Spielbeginn durch Regen oder Schnee nicht bespielbar, so muss mind. eine halbe Stunde abgewartet werden, ob sich dieser Zustand verbessert. Sollte sich der Zustand nicht verbessern, so wird das Spiel neu angesetzt. Kommt es durch die Verzögerung unter die Mindest-Spielzeit von 2 mal 25 Min., so muss das Spiel auch neu angesetzt werden. Entscheidend ist bei Regen ob der Puck noch gleitet und bei Schnee ob der Puck noch sichtbar ist. Die Entscheidung trifft der Schiedsrichter. Eine Zusatzmeldung ist erforderlich. Diese ist nur gültig, wenn sie vom Schiedsrichter und beiden Mannschaftsführern unterschrieben wurde. 6. Neutrale Beobachter 6.1 Dieser von den Mannschaften gestellte Teilnehmer ist dafür gedacht, dass er zum einen die unter Pkt. 4.6 und 4.7 aufgeführten Aufgaben übernimmt einen Spieler der als überragend eingestuft wird zu beobachten, um dann sein Urteil der Ligenleitung mitteilen zu können. Zum anderen soll er bei Spielen erscheinen, bei denen es vermutlich zu Schwierigkeiten kommt. Er hat dann die Aufgabe sich diese anzusehen, um danach eine Aussage machen zu können, wie eventuelle Auseinandersetzungen zustande gekommen sind. Die Einteilung dieser Beobachter unterliegt der Ligenleitung bzw. des unter Punkt 2.1. genannten Gremiums. 7. Schiedsrichter 7.1 Für jedes Spiel hat die Heimmannschaft 2 regelkundige Schiedsrichter zu stellen. Die Schiedsrichter müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn die Gastmannschaft einen neutralen Schiedsrichter

5 verlangt, sind die Kosten (wie bisher) zu teilen. Jede Mannschaft hat mindestens 1 Schiedsrichter zu benennen, der mit Name und Telefon-Nummer im Internet genannt, und von allen Beteiligten direkt angesprochen werden kann. Darüber hinaus kann von der Ligenleitung verfügt werden, dass bestimmte Mannschaften oder Paarungen grundsätzlich nur von neutralen Schiedsrichtern geleitet werden dürfen. 7.2 Die Schiedsrichter des MHL können bei Bedarf angefordert werden. Grundsätzlich kann aber auch jeder die Spiele leiten, solange man davon ausgehen kann, dass er die Regeln kennt und seine Aufgabe neutral und mit Engagement erfüllt. 7.3 Sollten sich zwei Mannschaften vor dem Spiel darauf einigen, dass ein lizenzierter Schiedsrichter zum Spiel erscheinen soll, so muss der Heimverein diesen spätestens eine Woche vor dem Spiel beim Ligenleiter anfordern. Die Kosten für den lizenzierten Schiedsrichter werden auf die sich begegnenden Mannschaften aufgeteilt. 7.4 Schiedsrichterkosten wie folgt: a) Schiedsrichter aus der MHL 20,-, b) sonstige Schiedsrichter nach Vereinbarung bzw. wie angegeben c) Die Hälfte der Kosten muss erstattet werden, wenn das Spiel aus irgendwelchen Gründen nicht stattfindet und der Schiedsrichter schon vor Ort ist. 7.5 Sollte kein neutraler Schiedsrichter zum Spiel erscheinen wird wie folgt verfahren: 1. Der offizielle MHL Schiedsrichter des Heimvereins muss die Partie leiten. 2. Ist dieser nicht anwesend, so leitet die Partie der offizielle MHL Schiedsrichter des Gastvereins. 3. Ist dieser ebenso nicht anwesend, so gilt Punkt Kommt der Heimverein durch Einsatz ihres Schiedsrichters dadurch unter die Mindest- Spielstärke (siehe Pkt. 8.2), so muss wie bei Pkt. 2 verfahren werden. 5. Kommt allerdings die Gastmannschaft durch Einsatz ihres Schiedsrichters unter die Mindest- Spielstärke, so gilt das Spiel für die Heimmannschaft als verloren. Eine Zusatzmeldung ist erforderlich. Ein durch diese Regelung eingesetzter Schiedsrichter erhält ebenso die Kosten- Entschädigung. 7.6 Darüber hinaus kann von der Ligenleitung verfügt werden, dass bestimmte Mannschaften oder Paarungen grundsätzlich nur von neutralen Schiedsrichtern geleitet werden dürfen! 7.7 Hier ein Aufruf an alle: Bitte weist Eure Leute (besonders die Bekannten und auf der Sitzung genannten Kandidaten) immer wieder darauf hin, dass es sich hier nur um Hobbysport handelt! Spaß und Fairness sollten dabei immer im Vordergrund stehen! Dann reicht es auch aus, wenn unsere Schiedsrichter ebenfalls Hobby Schiedsrichter sind. Spieler, die z.b. einen Schiedsrichter grob beleidigen oder beschimpfen, oder gar tätlich angreifen, werden künftig umgehend für immer vom Spielbetrieb ausgeschlossen! 7.8 Steht für ein Spiel nur 1 Schiedsrichter zur Verfügung, so wird die Heimmannschaft mit einer Strafe von 30,- belegt. 8. Spielstärke 8.1 Es können am Spiel höchstens 20 Feldspieler + 2 Torhüter pro Mannschaft teilnehmen. 8.2 Eine Mannschaft, die mit weniger als 7 Feldspieler und 1 Torwart antritt, kann das Spiel nicht beginnen. Das Spiel gilt für dieses Team mit 0:5 als verloren und kann nicht wiederholt werden. Eine Zusatzmeldung ist erforderlich.

6 8.3 Kommt eine Mannschaft während des Spiels durch Spielstrafen oder Verletzungen unter 5 Feldspieler und 1 Torwart, so gilt für diese Mannschaft das Spiel mit 0:5 als verloren. Eine Zusatzmeldung ist erforderlich. 9. Spielabsagen 9.1 Spiele dürfen nur wegen höherer Gewalt, sprich Regen oder Schneefall, abgesagt werden. Alle sonstigen Anträge auf eine Spielverschiebung müssen der Ligenleitung und dem Gegner mindestens sieben Tage vor dem offiziellen Spieltag bekannt gegeben werden. 9.2 Die Vereine müssen innerhalb von drei Tagen einen neuen Termin festlegen. Dieser ist der Ligenleitung mitzuteilen. 9.3 gestrichen 9.4 Hält eine Mannschaft auch einen weiteren gestellten Termin nicht ein und erweckt dadurch den Eindruck, dass Sie dieses Spiel nicht austragen will, so wird eine Strafe in Höhe von 75,- erhoben. In besonderen Fällen kann die Ligenleitung die Mannschaft in der nächsten Saison von der Teilnahme ausschließen. Erläuterung: Wenn eine Mannschaft z.b. zum Ende der Saison schon einen großen Punktevorsprung gegenüber dem Zweitplazierten hat und so das Ergebnis der letzten Spiele ohne Bedeutung wäre, so hat diese Mannschaft die noch ausstehenden Spiele durchzuführen! Dasselbe gilt z. B. für den letzten der Tabelle. Ziel ist es, jeder Mannschaft und allen Spielern sportlich dieselben Chancen zu geben (z. B. Scorerwertung). Spiele, die wegen mangelndem Interesse, zu frühem Spielbeginn, ständiger Krankheiten der Spieler usw. ausfallen, werden, wenn nachweisbar, auch unter diesen Punkt eingeordnet. 10. Spielabbrüche, Mannschaftsrückzug und deren Folgen 10.1 Verlässt eine Mannschaft aus Protest das Eis, so muss vom Schiedsrichter eine detaillierte Zusatzmeldung erstellt werden. Diese Zusatzmeldung muss von beiden Mannschaftsführern und dem Schiedsrichter unterzeichnet und mit dem Spielbericht der Spielberichtsstelle zugesandt werden. Die Ligenleitung behält sich vor, neben einer Spielwertung, auch der den Spielabbruch verursachenden Mannschaft eine Geldstrafe aufzuerlegen. Verlässt eine Mannschaft während der möglichen Playoff aus Protest das Eis, so scheidet sie dadurch automatisch aus Zieht sich eine Mannschaft in der laufenden Saison zurück oder wird eine Mannschaft von der Ligenleitung aus der Liga verwiesen, so gelten diese Spiele als nicht gespielt. Würde eine Mannschaft auf ein solches Team in den Playoffs treffen, so kommt sie automatisch eine Runde weiter. 11. Spielberichte 11.1 Jeder Verein ist verpflichtet, für jede Begegnung einen Spielbericht anzufertigen. Diesen können sich die Mannschaften von der Internetseite im Bereich Download runterladen Der Heimverein ist dafür zuständig den Spielbericht auf folgende Punkte zu überprüfen: 1. Sind die Durchschläge leserlich? 2. Sind alle Spieler, die nicht teilgenommen haben, gestrichen? 3. Stehen vor jedem Spieler, falls noch nicht vorhanden, seine Pass-Nummer und seine Trikot- Nummer? 4. Sind die eingetragenen Trikot-Nummern bei Tor, Assist und Strafen auch als Trikot-Nummern vorhanden?

7 5. Haben die Mannschaftsführer unterschrieben? 6. Wurden das Endergebnis, Gesamtstrafen sowie das Datum eingetragen? 7. Sind die Schiedsrichter-Namen leserlich eingetragen und haben sie unterschrieben? 8. Ist die Spielzeit des Torhüters eingetragen? Besonderes Augenmerk muss auf etwaige Zusatzmeldungen nach Pkt. 12 gelegt werden. Es ist Aufgabe des Mannschaftsführers der die Zusatzmeldung betreffenden Mannschaft dafür zu sorgen, dass die Zusatzmeldung korrekt und so genau wie möglich ausgefüllt wird. Wurde trotzdem keine Zusatzmeldung ausgefüllt oder konnte das Gremium aufgrund einer mangelhaft ausgefüllten Zusatzmeldung keine Entscheidung treffen ist der betreffende Spieler pauschal für mindestens 5 Spiele zu sperren Kommt eine Mannschaft während des Spiels durch Spielstrafen oder Verletzungen unter 5 Feldspieler und 1 Torwart, so gilt für diese Mannschaft das Spiel mit 0:5 als verloren. Eine Zusatzmeldung ist erforderlich Trifft der Spielbericht nicht innerhalb einer Woche ein, so wird der Heimmannschaft eine Strafe in Höhe von 25,- auferlegt. Ebenso wird bei mangelhafter Ausfüllung des Spielberichtes (siehe Pkt. 11.2), pro Mangel eine Strafe von 2,50- erhoben Tore oder Assists die nicht zugeordnet werden können, werden in der Scorerwertung auch nachträglich nicht gewertet Kommt es zu einer Wertung eines Spieles durch die Ligenleitung, so werden die erreichten Scorerpunkte dieses Spieles nicht in der Scorerwertung berücksichtigt. 12. Zusatzmeldung 12.1 Zusätzlich zum Spielbericht muss die Heimmannschaft bei jedem Spiel mindestens ein leeres Formular für eine Zusatzmeldung zur Verfügung stellen. Das Formular gibt in Form einer MS-Excel- Tabelle zum Download auf der Internetseite Zusatzmeldungen müssen angefertigt werden, sofern mindestens ein Spieler eine Matchstrafe erhalten hat. Außerdem dürfen auf den Spielbericht keinerlei Eintragungen seitens der Mannschaften erfolgen. Sollte eine oder beide Mannschaften beispielsweise einen Protest einlegen wollen, so hat dieser per Zusatzmeldung zu erfolgen Im Feld Begründung soll in kurzen sachlichen Sätzen beschrieben werden, wieso ein Spieler eine Matchstrafe erhalten hat, warum eine Mannschaft Protest einlegt etc. Haltet euch dabei an folgende Faustregel (wer - was - wann - wie - wo - etc.) Sollte eine Zusatzmeldung angefertigt werden, muss auf dem Spielbericht durch ankreuzen im Feld Zusatzmeldung dies dokumentiert werden Eine Zusatzmeldung ist nur dann gültig, wenn sie von beiden Schiedsrichtern und beiden Trainern/Mannschaftsführern unterzeichnet ist Spielbericht und Zusatzmeldung gehörend zwingend zusammen, müssen also beide gleichzeitig an die Spielberichtsstelle eingeschickt werden.

8 13. Spielkleidung 13.1 Die Mannschaftsführer haben sich vor dem Spiel so abzusprechen, dass die Mannschaften zum Spiel mit zwei verschiedenen Trikotfarben aufeinandertreffen Sollte eine Mannschaft einen zweiten Satz Trikots besitzen, so hat sie diesen auf jeden Fall auch zu Auswärtsfahrten mitzunehmen Die Regelung, dass die Auswärtsmannschaft die Trikotfarbe bestimmt, trifft nur zu, wenn die Heimmannschaft einen Trikotsatz zur Verfügung hat, der sich farblich von dem der Gastmannschaft unterscheidet Jeder Spieler hat eine komplette Eishockeyausrüstung zu tragen, und ist selbst dafür verantwortlich, dass diese den offiziellen Regeln entspricht. 14. Mindestalter und Haftbarkeit 14.1 Alle teilnehmenden Spieler müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist dies bei einem Spieler nicht der Fall, so ist für ihn eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Ein solcher Spieler hat Vollgesichtsschutz und einen Halsschutz zu tragen Jeder Spieler ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Die Ligenleitung bzw. der Schiedsrichter kann für keine Personen- sowie Sachschäden haftbar gemacht werden. 15. Spielmodus: Für die Saison 2013/2014 werden die Teams in eine 'Erste Liga' mit 8 Mannschaften und in eine 'Zweite Liga' mit 5 Mannschaften aufgeteilt. Es wird in beiden Ligen eine Doppelrunde gespielt. Play-Offs finden nicht statt! Meister ist diejenige Mannschaft, die nach Abschluss dieser Doppelrunde nachpunkten, Toren, evtl. direktem Vergleich, (Ermittlung gem. 'DuFüBe') an der Spitze der 1. Liga steht. 16. Tabelle 16.1 Die Ausarbeitung der Tabelle, sowie die Scorer- und Fairplaywertung, wird von der Ligenleitung vorgenommen Bei Punktgleichheit von zwei oder mehreren Teams entscheidet der direkte Vergleich, erst nach Pluspunkten, dann nach Plustoren Aktuelle Tabellen- und Scorerstände, sowie Ligeninformationen können im Internet unter Auf- und Abstieg 17.1 Der Letzte der 'Ersten Liga' steigt automatisch ab, der Erste der der 'Zweiten Liga' automatisch auf. Der Vorletzte der 'Ersten Liga' spielt gegen den Zweiten der 'Zweiten Liga' zwei Relegationsspiele um den zweiten Auf- bzw. Abstiegsplatz a Vorbehaltlich des ausbleibenden Beitritts weiter Mannschaften zur Liga steigen in der Saison 2013/14, zum Ausgleich der beiden Ligen, automatisch die beiden Letztplatzierten der "Ersten Liga" ab. Der Erstplatzierte der "Zweiten Liga" automatisch auf. Es wird kein Relegationsplatz ausgespielt.

9 17.2 Zieht sich eine Mannschaft freiwillig aus der ersten Liga zurück, so steigt auch der Verlierer der Relegationsrunde nachträglich in die erste Liga auf. Der Letztplatzierte der ersten Liga bleibt Absteiger in die Zweite Liga Zweite Mannschaften sind grundsätzlich nicht zum Aufstieg in die "Erste Liga" berechtigt. 18. Abschlussfeier 18.1 Ist noch offen! 19. Mannschaften / Einteilung 1. Liga Teilnehmende Mannschaften können auf der MHL Homepage nachgelesen werden 2. Liga Teilnehmende Mannschaften können auf der MHL Homepage nachgelesen werden 20. Termine 20.1 Die Teilnahmegebühren sind bis spätestens der laufenden Saison zu überweisen! 20.2 Letzter Termin für Spielermeldungen ist der der laufenden Saison (Wenn möglich bitte schon bis zum melden) Sollten bereits vorher Spiele stattfinden, so endet für die beteiligten Teams bereits einen Tage vor diesem Spiel die Meldefrist! 20.3 Zum der laufenden Saison können dann noch 3 Feldspieler und 1 Torwart nachgemeldet werden. Diese nachgemeldeten Spieler sind ab dem der laufenden Saison spielberechtigt Die Doppelrunde muss bis zum beendet sein. 21. Schiedsgericht 21.1 zu Beginn einer jeden Saison wird für die erste und zweite Liga je ein dreiköpfiges Gremium als Schiedsgericht gewählt Das Schiedsgericht hat die Sperren nach Disziplinar- / Spieldauerstrafen sowie für überragende Spieler festzulegen Sollte ein Gremium-Mitglied für eine anstehende Entscheidung nicht erreichbar sein, so wird dieses durch ein Mitglied der Ligenleitung ersetzt. Die gewählten Gremium-Mitglieder der laufenden Saison können auf der MHL Homepage nachgelesen werden Das Gremium soll effektiv und schnell informiert werden um zeitnahe Entscheidungen treffen zu können. 21.5

10 Das Gremium beschließt über zusätzliche Geldstrafen. 22. Auflagen für Mannschaften und Spieler kein Eintrag Abschließend wünscht die Ligenleitung, wie jedes Jahr, allen Teilnehmern eine spaßvolle, erfolgreiche und vor allem verletzungsfreie Saison!!!

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